Warum „das Ding“ keiner lesen soll: NSU-Urteil veröffentlicht
„… Vor zwei Jahren endete vor dem Oberlandesgericht München der erste NSU-Prozess mit Urteilen „im Namen des Volkes“ gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte im Umfeld der NSU-Terrorgruppe. Kaum ein Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde aus der Zivilgesellschaft derart aufmerksam verfolgt – und kaum ein Urteil wurde derart stark kritisiert. Das liegt nicht nur an den als äußerst mild bemängelten Urteilen gegen manche der Angeklagten, denen Verbindungen zum Mord an zehn Menschen und weiteren Attentaten nachgewiesen wurden. Auch der Urteilstext, der nach zwei Jahren Gerichtsarbeit im April diesen Jahres an Prozessbeteiligte verschickt wurde, fand große Beachtung. Wir veröffentlichen an dieser Stelle erstmals – gemeinsam mit NSU Watch – das schriftliche Urteil des OLG München, um eine breite öffentliche Diskussion darüber zu ermöglichen…“ aus der kommentierten Dokumentation „Wir veröffentlichen das Urteil im NSU-Prozess“ am 30. Juni 2020 bei Frag den Staat – worin auch einige Grundzüge des Urteils kommentiert werden, die durchaus verständlich machen, warum größere und genauere Öffentlichkeit dafür von Staats wegen unerwünscht sind…