„Operation Konfetti“. Angehörige des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık und deren Rechtsanwälte erstatten Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz
„„Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden“, sagte der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Lothar Lingen bereits im Oktober 2014 in seiner erst jetzt bekannt gewordenen Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft. Damit benannte er sein Motiv für die von ihm angeordnete Vernichtung der Akten zu sieben V-Männern im BfV am 10. November 2011: sie sollten den NSU-Ermittlungen entzogen werden. Demnach hat Lingen seine bisherigen unglaubhaften Angaben, er habe die Akten vernichten lassen, um sich unnütze Arbeit zu ersparen, selbst widerlegt und die zielgerichtete Vernichtung zugestanden…“ Pressemitteilung der Angehörigen des vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık vom 05.10.2016 . Dazu neu:
- Staatsanwaltschaft Köln will das Verfahren gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht aufnehmen – jedenfalls aber verjähren lassen
„Am heutigen Tag (8.11.16) teilte die Staatsanwaltschaft Köln auf die Strafanzeige von Elif und Gamze Kubasik sowie der Anwälte der Familie Kubasik aus Dortmund mit, dass Sie keine Ermittlungen gegen den Mitarbeiter mit dem Deckmnahmen „Lothar Lingen“ oder sonstige Verantwortliche des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufnehmen will. Einen Anfangsverdacht sehe man dort weder für eine Strafvereitelung, noch für eine Urkundenunterdrückung oder einen Verwahrungsbruch. Die Anzeige war unter dem 05.10.2016 erstattet worden, nachdem Ende September im Bundestagsuntersuchungsausschuss eine Vernehmung von „Lothar Lingen“ durch das BKA und die Bundesanwaltschaft bekannt geworden war, aus der klar hervorgeht, dass wichtige Akten von thüringer V-Leuten nach Selbstenttarnung des NSU bewußt herausgesucht und geschreddert wurden, um das Bundesamt für Verfassungsschutz vor zumindest schwierigen Fragen zu bewahren. „Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden“, sagte der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes resümierend in seiner erst Ende September 2016 bekannt gewordenen Vernehmung…“ Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwältin von der Behrens, Rechtsanwalt Ilius, Rechtsanwalt Scharmer, Rechtsanwalt Dr. Stolle vom 08.11.2016