NSU Prozess: Die Staatsanwaltschaft hat alles richtig gemacht. Sagt die Staatsanwaltschaft
Zur Eröffnung der Plädoyers der Bundesstaatswanwaltschaft im NSU-Prozess ist die hier kommentierte Aussage charakteristisch: „Was der Ankläger als scheinbar objektiv und unabänderlich hinstellt, ist jedoch die Entscheidung seiner Behörde gewesen. Sie ist für die Auswahl – nur – dieser fünf Angeklagten verantwortlich, ganz subjektiv. Gegen neun weitere Verdächtige ermittelt sie bisher lediglich. Die Mörder seien Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos „und niemand anderes“, beharrte Diemer, Beate Zschäpe sei Mittäterin, unterstützt worden sei der NSU von den Angeklagten „hier im Saal“. Warum die Menschen sterben mussten, sei aufgeklärt, ebenso die Sprengstoffanschläge in Köln. Der Anschlag auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn sei ein Angriff auf „unseren Staat“ gewesen. Die Opfer seien „willkürlich“ ausgesucht worden und das Motiv sei nicht in ihrer Persönlichkeit oder irgendeiner Vorgeschichte begründet. Namentlich nannte er die erschossene Polizistin Michèle Kiesewetter. Ganz offensichtlich reagierte der Bundesanwalt auf die anhaltende Kritik an der Arbeit der Bundesanwaltschaft. Sein Prolog gipfelte in einer Art Abrechnung. Vor allem im Fall Kiesewetter, bei dem die Hauptverhandlung ein „eindeutiges Ergebnis“ erbracht habe, gebe es „haltlose Spekulationen selbsterklärter Experten“, so Herbert Diemer wörtlich – und ergänzte: „Experten, wie Irrlichter, wie Fliegengesurre!““ – aus dem Beitrag „NSU-Prozess: Ankläger verteidigen ihre tendenziöse Anklage“ von Thomas Moser am 26. Juli 2017 bei telepolis , worin der Autor zur Schlussfolgerung kommt, dass dieses Plädoyer vor allem einen Demonstrationszweck der Staatsanwaltschaft hatte – es kann nur eine Ermittlung geben, unsere.