Die Morde von Heilbronn und der Untersuchungsausschuss, der keiner war
„Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat. Damit kommen wir nahtlos zum NSU-Untersuchungsausschuss von Baden-Württemberg, der seinen zweiten Durchgang beendet und kurz vor Weihnachten seinen zweiten Abschlussbericht vorgelegt hat. Erneut ist er dort gelandet, wo er gestartet war: Bei der hinlänglich bekannten offiziellen Zwei-Täter-Version der Bundesanwaltschaft. Das war das Ziel. Auch die zweite Arbeitsbilanz ist ein Dokument über sich selbst: die Unterordnung eines Parlamentes unter den Sicherheitsapparat. Der Autor dieses Textes war im ersten Durchgang als Sachverständiger in dem Gremium geladen und beobachtete beide Ausschüsse als Chronist. Er hat seine eigene Bilanz. (…) Vor dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, ergab die kriminalpolizeiliche Arbeit, dass es bei der Tat in Heilbronn mindestens vier bis sechs Tatbeteiligte gegeben haben muss. Mindestens, wenn nicht sogar neun oder zehn. Doch diese Einschätzung zählte nach dem 4. November 2011 auf einmal nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlerin im Falle NSU legte fest: Alle NSU-Taten seien ausschließlich und allein von den beiden Toten Böhnhardt und Mundlos begangen worden. Auch das Innenministerium von Baden-Württemberg übernahm diese Vorgabe…“ – aus dem Beitrag „NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss“ von Thomas Moser am 02. Januar 2019 bei telepolis , worin deutlich wird, dass selbst das BKA die offizielle Erklärung nur extrem mühsam unterstützt…