Der NSU-Skandal – Geschichte einer verhinderten Aufklärung
„… In diesen Tagen des multiplen Terrors ist viel von neuen Gesetzen die Rede, die das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken sollen. Der Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte warnte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vor reiner Symbolpolitik auf dem Gebiet der Sicherheit. (…) Nun denkt man, dass ein Politikwissenschaftler, der sich mit den innenpolitischen Debatten der letzten Jahre beschäftigt hat, dann auch wissen müsste, dass zumindest bei Bürgern mit migrantischem Hintergrund das Vertrauen in den deutschen Staat nachhaltig gestört wurde, nachdem bekannt wurde, dass der Nationalsozialistische Untergrund neun Menschen aus völkisch-rassistischen Gründen ermordete und alle staatlichen Apparate alle Spuren in die rechte Szene abwiesen und stattdessen die Opfer, ihre Angehörigen und Freunde zu den eigentlichen Tätern erklärten. Sie wurden verhört und in der Öffentlichkeit verleumdet…“ Artikel von Peter Nowak vom 30. Juli 2016 bei Telepolis
- Weiterhin im Text: „… Nachdem der Charakter der NSU als völkische Terrororganisation nicht mehr zu bestreiten war, sah es für kurze Zeit so aus, als läge eine Abwicklung der Verfassungsschutzämter im Bereich des Möglichen. Doch heute erwähnt der Politologe Korte den NSU nicht einmal mehr, wenn er von Vertrauen spricht, das die Bürger in einen Staat haben sollen, der sie beschützt. (…) Spätestens seit das Münchner Oberlandesgericht kundtat, dass es dem Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme alias Klein Adolf glaubte, der mit einer haarsträubenden von Widersprüchen und offenen Unwahrheiten geschmückten Erklärung zu begründen versuchte, warum er sich just während des Mordes an dem Kasseler Cafe-Betreiber Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufhielt und von allem nichts gemerkt haben will, wurde deutlich, hier geht es um die Staatsräson. Und die würde Schaden nehmen, wenn aktenkundig würde, dass staatliche Apparate näher am NSU dran waren, als bisher bewiesen. Hiermit wird klar, dass das Münchner Gericht Zschäpe verurteilen will, aber die von der Nebenklage erhoffte gesellschaftliche Aufarbeitung der Ereignisse verweigern wird. Die Einlassungen der Angeklagten, die sich passgenau zur Version der Anklage fügt, kommt dem staatlichen Bemühungen entgegen, mit einem Urteil den NSU-Komplex abzuschließen…“