Bundesverwaltungsgericht: Bundeswehr-Ministerium muss seine Informationsblockade über militärischen Werdegang von Mundlos aufgeben
„Die im Springer-Verlag herausgegebene Tageszeitung „Die Welt“ hatte bereits im Herbst 2012 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangt, im Verteidigungsministerium vorhandene Informationen zur Person Mundlos ausgehändigt zu bekommen. Dabei soll es sich um mehr als 5.000 Seiten handeln, die zeigen, wie sich Mundlos bei der Bundeswehr radikalisiert hatte. Der Rechtsextremist hatte von April 1994 bis März 1995 seinen Wehrdienst im thüringischen Bad Frankenhausen geleistet. Bereits dort soll er wegen seiner rechtsextremen Einstellung aufgefallen sein. Nach seiner Bundeswehrzeit war Mundlos Anfang 1998 zusammen mit Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt abgetaucht. Dem Trio „Nationalsozialistischer Untergrund“ werden neben Banküberfällen und Sprengstoffattentaten insgesamt zehn Morde angelastet…“ – aus der Meldung „Ministerium muss Akten zu NSU-Terroristen Mundlos herausgeben“ am 04. März 2019 im Migazin , worin es auch noch heißt: „Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage des Springer-Verlages zunächst abgewiesen. Die „Welt“ ging in Berufung und erzielte beim Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen einen Teilerfolg, der das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe von Unterlagen verpflichtete. Dem Leipziger Gericht zufolge handelte es sich dabei um Personalakten und Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Beständen der Bundeswehr und der NVA Anfang der 1990er Jahre…“