An jedem NSU-Prozesstag neue Attacken der Staatsanwaltschaft: Auf jeden, der etwas anderes sagt als „drei Täter(Innen)“

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)Die Bundesanwaltschaft geht mit folgender Methode vor: Sie legt fest, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe seien die alleinigen Täter. Die zwei Männer die Ausführenden, die Frau die Abdeckende. Nur die drei, nicht einmal Unterstützer vor Ort. Auch Zschäpe sei nie an einem Tatort dabei gewesen, weder bei den Ausspähungen und schon gar nicht bei den Taten. Sie habe die Verbrechen mit vorbereitet, während ihrer Verübung zuhause die Stellung gehalten und den Rückzugsraum gesichert. Tatsächlich gibt es Hinweise auf eine Person, die während der Taten am gemeinsamen Wohnort gewesen sein muss. Um die Drei-Täter-Theorie aufrecht zu erhalten, darf Zschäpe an keinem Tatort auftauchen, sonst würde in der Rückzugswohnung ein Platz frei und aus den drei Tätern wären schon vier geworden. Dasselbe gilt für die Tatorte: Jede dritte oder gar vierte Person muss von den Anklägern kategorisch bestritten werden, weil sonst ihr fragiles Konstrukt zusammenstürzen würde“ – aus dem Artikel „NSU-Prozess: Ein Plädoyer wird zur „Kriegserklärung“ von Thomas Moser am 30. Juli 2017 bei telepolis externer Link, worin die bisherigen mehr als seltsamen Auslassungen der Bundesstaatsanwaltschaft kritisch zusammengefasst werden. Siehe dazu auch einen Beitrag zu den Erfahrungen (einiger) der Opferfamilien mit den Anklage-Vertretungen:

  • „Angst vor dem Schlussstrich“ von Konrad Litschko am 28. Juli 2017 in der taz externer Link, worin unter anderem darauf hin gewiesen wird: „Für einige Familien steht Diemers Behörde schon länger auf der anderen Seite. Immer wieder gerieten ihre Anwälte im Prozess mit den Anklägern aneinander. Weil sie Akten nicht einsehen durften oder weil ihre Anträge zu V-Leuten oder Neonazi-Kadern abgelehnt wurden. Man dürfe den Prozess nicht ausufern lassen, mahnte Diemer. Die Anwälte sagen: „Das Aufklärungsversprechen ist gebrochen.“(…) Ende April erst trafen sich einige die Opferfamilien in Heilbronn. Dort, wo vor zehn Jahren das letzte NSU-Opfer starb: die Polizistin Michèle Kiesewetter. Auch sie benennt die Bundesanwaltschaft im Plädoyer als Zufallsopfer, ausgewählt als Repräsentantin des verhassten Staates. Schon zuvor reisten die Familien an die anderen Tatorte. Die Idee kam von Barbara John: Die so lange isolierten, selbst unter Verdacht stehenden Familien sollten zurück in eine Gemeinschaft“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119529
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