Juristen-Ausbildung in der BRD: Praktikum bei Nazi-Banden. Passt zu: Steuerlicher Förderung von Nazi-Ideologen
„… Der Jura-Referendar Brian E. wird trotz der nun rechtskräftigen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Landfriedensbruchs nicht aus dem Referendardienst in Sachsen entlassen. Das bestätigte eine Pressesprecherin des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am Montagabend gegenüber LTO. Das OLG begründete seine Entscheidung mit dem eigenen Monopol bei der Juristenausbildung. „Es besteht keine Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst außerhalb der Justiz zu absolvieren“, sagte eine Sprecherin. Jede Berufstätigkeit als Volljurist auch außerhalb des Staatsdienstes, etwa als Rechtsanwalt oder Jurist in einem Unternehmen, einem Verband oder dergleichen, setze das Durchlaufen dieser Ausbildung voraus. „Die Entlassung des Referendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde daher bedeuten, dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen kann und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre.“ Zugunsten des Referendars falle die Berufswahlfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz (GG) deshalb besonders ins Gewicht. „Angesichts der bereits weit fortgeschrittenen jahrelangen Ausbildung des Referendars (Studium der Rechtswissenschaften mit erfolgreichem ersten Staatsexamen und Absolvierung von weit über der Hälfte des juristischen Vorbereitungsdienstes) überwiegt bei Berücksichtigung des Ausbildungsmonopols des Staates nach Auffassung des OLG Dresden hier das in Art. 12 GG geschützte Grundrecht auf freie Berufswahl“, teilte das OLG auf Anfrage von LTO mit. Das gegenüberstehende Interesse der funktionierenden Rechtspflege müsse zurücktreten. Auch sei es durch entsprechende Auflage schon seit Beginn der Ausbildung von E. abgesichert. Nach Informationen von LTO sollte E. bei seiner Ausbildung nicht in sensiblen Bereichen wie dem Staatsschutz eingesetzt werden…“ – aus dem Beitrag „Verurteilter Referendar darf Volljurist werden“ von Dr. Markus Sehl am 18. Mai 2020 bei LTO über die Sorgen der Sachsen-Justiz um berufliche Aussichten ihres Nachwuchses. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag der Sammlung „Fördertöpfe der BRD-Behörden für Nazi-Aktivitäten“ – aus der Abteilung Finanzamt, die auch „Vorgänge“ wie attac oder VVN bearbeitet, allerdings ganz anders:
- „Rechtsextreme Denkfabrik wieder gemeinnützig“ von Christian Fuchs am 14. Mai 2020 in der Zeit online zum finanzamtlichen Fördervorgang: „… Informationen von ZEIT ONLINE wurde dem Trägerverein des Thinktanks durch das Finanzamt Merseburg auch noch die Gemeinnützigkeit aberkannt. Götz Kubitschek konnte zeitweise keine Spendenquittungen mehr ausstellen, wenn Unterstützer ihm Zuwendungen zukommen lassen wollten. Daraufhin klagte der Verein für Staatspolitik e.V. vor dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt und bekam Recht. In einem Beschluss vom 23. April 2020 wurde dem Verein die Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt, teilte der Vereins-Anwalt in einem Schreiben ZEIT ONLINE mit. (…) Der Verein für Staatspolitik e.V. hat – mit einer Unterbrechung – seit 2002 den Status eines steuerbegünstigten gemeinnützigen Vereins inne. Mit diesem Instrument will der Staat zivilgesellschaftliches ehrenamtliches Engagement der Bürger unterstützen. Von der gleichen Adresse des Vereins aus betreibt Kubitschek auch seinen Kleinverlag Antaios und einen Onlinehandel fremder Bücher. Der Verein gibt nicht nur die neurechte Theoriezeitschrift Sezession heraus, sondern betreibt auch das „Institut für Staatspolitik“. Seit 20 Jahren arbeiten Kubitschek und seine Mitstreiter im IfS an Strategien und Kampagnen und bilden den Nachwuchs der Neuen Rechten aus...“