Gegen Rechtsextremisten: Strengere Regeln für Schöffendienst geplant – können und sollen sie auch Linke ausschließen?

Dossier

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!Rechtsextremisten entscheiden als ehrenamtliche Richter auch über Schuld und Unschuld. In den eigenen Reihen rufen sie schon seit vielen Jahren dazu auf, sich als Schöffen zu bewerben. Darauf reagiert jetzt die Politik in Baden-Württemberg. Extremisten sollen künftig keine ehrenamtliche Richter mehr werden dürfen. Die Fraktionen von Grünen, CDU, FDP und SPD brachten am Donnerstag eine entsprechende Gesetzesänderung in den Landtag ein. Damit sollen die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen externer Link erhöht werden. Die Initiative sei eine Reaktion auf mehrere Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen…“ Meldung im Migazin vom 29.06.2023 externer Link – was spontan begrüßt wird, birgt die Gefahr, dass die Neuerung gar nicht so eindeutig nur gegen Rechts gerichtet ist (siehe Berufsverbote)… Siehe dazu auf Bundes- und Landesebene:

  • Rassistische Schöffen: Wenn Ausländer härter bestraft werden als Deutsche New
    Niedrige Bewerberzahlen für Schöffen-Posten sorgen für Bedenken – und führen zu einer Frage: Wie kann die Attraktivität dieses wichtigen Amtes gestärkt werden? Dabei geht es auch um Diversität und Verfassungstreue.
    Wie kann man verhindern, dass Extremisten als Schöffen Einfluss auf Urteile von Gerichten nehmen? Das ist eine der Fragen, mit denen sich am Freitag eine Konferenz zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen befasst hat. Nach Angaben der Organisatoren war es die bundesweit erste Veranstaltung dieser Art. Ehrenamt – ob Sport, Freiwillige Feuerwehr oder eben das Schöffenwesen – sei generell anfällig für Unterwanderung, sagte Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, der Deutschen Presse-Agentur. Urteile dürften aber nicht von einer politischen Agenda beeinflusst werden. Holze nannte das Thema Migration als Beispiel. Man müsse vermeiden, dass etwa Menschen mit Migrationshintergrund für die gleiche Tat härter bestraft würden als Menschen ohne Migrationsgeschichte. Zu dem Thema gehöre auch die Frage, inwiefern man Laienrichter ihres Amtes entheben könne, wenn sie entsprechend aufgefallen seien. (…) Mitte Juli hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der verhindern soll, dass Extremisten als Schöffen mitentscheiden dürfen…“ Meldung vom 11.10.2023 im Migazin externer Link
  • Bundeskabinett berät Ausschluss rechtsextremer Schöffen
    „… Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett an diesem Donnerstag beraten und beschlossen. Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten. Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“. (…) Der Deutsche Richterbund hatte in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf erklärt: „Die dritte Staatsgewalt kann ihre Aufgabe im gewaltengeteilten Rechtsstaat nach dem Grundgesetz nur sachgerecht erfüllen, wenn die Richter auch persönlich die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.“ Dies gelte für Berufsrichter und Ehrenamtliche gleichermaßen. (…) Zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gehört bislang auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Vor der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister im vergangenen Mai war überlegt worden, eine Diskussion über die Öffnung des ehrenamtlichen Richteramtes für in Deutschland lebende und „sozial fest verwurzelte Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft“ zu führen. Das Thema wurde dann aber erst einmal zurückgestellt. Der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht zu diesem Punkt keine neue Regelung vor…“ Meldung vom 13. Juli 2023 im MiGAZIN externer Link
  • Strengere Regeln für Schöffen: Keine Rechtsextremisten auf der Richterbank in Baden-Württemberg
    „… Sie sind die Stimme des Volkes, wenn in Gerichten „Im Namen des Volkes“ geurteilt wird: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben in Verfahren genauso viel Einfluss wie ihre hauptamtlichen Kollegen. Damit künftig keine Extremisten in dieses Amt kommen, hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart eine Gesetzesänderung beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte der Landtag mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mehrheitlich zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Mit der Gesetzesänderung werden die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen erhöht. Die Initiative ist eine Reaktion auf Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen. Schöffen können nach der Gesetzesänderung nur dann berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. (…) Auch auf Bundesebene gibt es einen entsprechenden Gesetzentwurf, der an diesem Donnerstag im Bundeskabinett beraten werden soll. (…) Die Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen begrüßte die Gesetzesänderung, forderte aber auch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung. „Es muss geklärt werden, aufgrund welcher Merkmale von Personen die vorgebrachten Zweifel berechtigt und begründbar sind“, sagte die Landesvorsitzende Claudia Kitzig. Extremisten zeigten ihre Absichten meist nicht im Voraus. Aufgrund der schieren Masse an Schöffinnen und Schöffen, die gewählt werden müssten, seien Bewerbungsgespräche zwar sinnvoll, aber nicht umsetzbar. Aus Sicht der Schöffen-Vereinigung wäre deshalb eine Veränderung des Bewerbungsformulars eine gute Idee. Wenn Bewerberinnen und Bewerber dort ein Feld ankreuzen müssten, mit dem sie sich einverstanden erklärten, dass der Verfassungsschutz Informationen über sie einholen dürfe, könnte bereits viele extremistische Bewerber abgeschreckt werden…“ Meldung vom 13. Juli 2023 im MiGAZIN externer Link

Siehe zu Rechten in der Justiz u.a. auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=213556
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