Thüringen: Rentnerin übermalt Nazi-Schmierereien – und muss vor Gericht
„Sie übersprüht rechte Parolen, Nazi-Schmierereien und Symbole. Malt Herzen über Hakenkreuze, macht Hassbotschaften unkenntlich. Sie will etwas Gutes tun – doch dafür musste sich eine 73-jährige Frau in Thüringen nun vor Gericht verantworten. (…) Das Amtsgericht Eisenach verurteilte die 73-Jährige wegen Sachbeschädigung zu 1050 Euro Strafe. Irmela Mensah-Schramm will das so nicht hinnehmen. „Ich habe keinen Fehler gemacht“, sagt sie gegenüber des MDR. Die rechtsradikalen Symbole seien die Sachbeschädigung – sie entferne nur die menschenverachtenden Botschaften. Sachbeschädigung bleibe jedoch Sachbeschädigung, so das Gericht. Irmela Mensah-Schramm will sich von dem Urteil aber nicht stoppen oder entmutigen lassen und weiter machen…“ Meldung vom 14. Oktober 2019 bei Thüringen24 – Nimmt man § 303 StGB zur Sachbeschädigung wirklich ernst, so ist nur ein Schluss möglich: Scheinbar scheint dem Gericht zu stören, dass Nazi-Symbole durch das Übermalen nicht mehr so schön sichtbar waren. Heißt es doch unter § 303 StGB Abs.2 : „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“ Und in der Tat, muss man hier wohl den Gericht zustimmen: Das Erscheinungsbild der Hakenkreuze z.B. war durch das Übermalen erheblich und nicht nur vorübergehend verändert.