Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh und der „Oury Jalloh Komplex“ der Polizeigewalt in Dessau

Dossier

Gesucht wegen Mordes an Oury Jalloh am 7.1.2005Oury Jalloh verbrannte am 07. Jan 2005 in Zelle Nr. 5 am Polizeirevier in Dessau. Die gleich nach seinem Tod aufgestellte Forderung nach Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung wird im Prozess gegen zwei der verantwortlichen Polizeibeamten ignoriert. Die Verantwortlichen kommen ohne Konsequenzen davon. Die Proteste unter dem Motto „Oury Jalloh – Das war Mord“ gehen weiter. Am 7. Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Vorsitzende Richterin des BGH, Ingeborg Tepperwien, äußerte gegenüber der taz, dass bei der Dessauer Polizei mangelnde Aufklärungsbereitschaft in diesem Fall vorliege. Der Fall musste vor dem Landgericht Magdeburg neu verhandelt werden. Für aktuelle und Hintergrundinformationen siehe die Webseite der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link. Hier zum Polizeirevier Dessau und den Recherchen wie Gedenken:

  • Generalbundesanwalt lehnt Übernahme der Ermittlungen im Mordfall Hans-Jürgen Rose ab – begründete Zweifel am Aufklärungswillen der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt New
    Der 36jährige Familienvater Hans-Jürgen Rose war am Morgen des 7. Dezember 1997 mit tödlichen Verletzungen vor dem Wohnhaus der Wolfgangstraße 15 aufgefunden worden. Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass er massiv körperlich misshandelt worden war. Die resultierende Querschnittslähmung belegte, dass der Fundort nicht der Tatort gewesen sein kann. Als wahrscheinliche Tatwerkzeuge wurden Polizeischlagstöcke genannt.
    Am 28. März 2024 stellte die Familie von Hans-Jürgen Rose zusammen mit dem Recherche – Zentrum e.V. Anzeige gegen vier damalige Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau wegen Mordes. Ein Schriftgutachten externer Link belegt, dass zentrale Dokumente in der Ermittlungsakte manipuliert wurden. Nach fünf Monaten hat der Generalbundesanwalt seine Zuständigkeit verneint und die Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg weitergeleitet.
    Die Bundesanwälte argumentieren nun, dass – falls es stimmen sollte, dass Hans-Jürgen Rose von Polizeibeamten des Reviers ermordet wurde, die Tat lediglich als eine „spontan gefasste Reaktion“ einzelner Polizeibeamter gesehen werden müsse. Es würde sich um eine lokale Fehlentwicklung im Polizeirevier Dessau handeln. Der notwendige Staatsschutzbezug sei daher nicht zu erkennen.
    Der Umstand, dass die Polizeibeamten Hans-Jürgen Rose zur Verdeckung ihrer Tat aus dem Polizeirevier geschafft und auf der Straße abgelegt hätten, spräche dafür, dass diese eine strafrechtliche Verfolgung befürchteten. So heißt es im Ablehnungsschreiben vom 19. August 2024 von Bundesanwalt Kai Lohse an das Recherche – Zentrum e.V. wortwörtlich: „Gleiches gilt, soweit die Beamten den Brand gelegt haben sollen, der zum Tod von Oury Jalloh führte.“ Dieses Verhalten schließe aber „das Vorliegen einer staatsschutzrelevanten Eignung der Tat, die Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen, aus.“ Auch ein Zusammenhang zwischen den drei ungeklärten Todesfällen Hans-Jürgen Rose, Mario Bichtemann und Oury Jalloh wird von den Bundesanwälten verneint. Es gebe zwar eine „Häufung erklärungsbedürftiger Todesfälle“ im Polizeirevier Dessau, diese würden jedoch „eine politische oder rassistische Motivation der behaupteten Handlungen“ nicht zulassen.
    Die in der Anzeige vom März 2024 aufgeführten „Ermittlungsdefizite“ im Fall von Hans-Jürgen Rose würden die Zuständigkeit des GBA ebenfalls nicht begründen, da sich „keine zureichenden Anhaltspunkte“ für ein „kriminelles Netzwerk“ innerhalb von Polizei und Behörden ergäben.
    Zweifel am Aufklärungswillen der Justiz
    Jetzt obliegt es der Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt die Ermittlungen im Mordfall Hans-Jürgen Rose neu aufzunehmen und beispielsweise der gutachterlich nachgewiesen Aktenmanipulation nachzugehen. Der tatsächliche Aufklärungswille dieser Behörde ist jedoch zweifelhaft. Der Fall Rose ist Teil des von der Generalstaatsanwaltschaft als „Tatkomplex Oury Jalloh“ bezeichneten Verfahrens…“ Pressemitteilung vom 05.09.2024 beim Recherche-Zentrum externer Link
  • Recherche Zentrum und die Familie von Jürgen Rose stellen Anzeige wegen Mordes gegen 4 in 1997 beteiligte Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau
    • Polizeirevier Dessau und der Fall Rose: Tod durch Polizeigewalt? Offenbar sind Unterlagen von jener Nacht 1997 nachträglich manipuliert worden

      • Polizeirevier Dessau: Ein neuer Fall Oury Jalloh?
        Vor 26 Jahren starb Hans-Jürgen Rose. Nun kommt heraus: Sein Tod könnte in Verbindung mit dem Polizeirevier stehen, das Jahre später wegen des Todes von Oury Jalloh bekannt wurde. Roses Hinterbliebene haben nun vier Polizisten angezeigt. (…) Rose hinterließ eine Frau und drei Kinder. Seine Witwe Iris Rose hat nun vier der Polizisten, die damals im Dienst waren, wegen Mordes angezeigt. Unterstützt wird sie von der spendenfinanzierten Initiative „Recherche-Zentrum“, die seit Jahren zu Fällen von Polizeigewalt forscht. Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste sagt sie: „Wir hoffen darauf, dass es aufgeklärt wird. Vor allem die Mutti von Jürgen. Eigentlich lebt sie nur noch dafür, dass sie vielleicht das noch erleben und sagen kann: ‚Jawohl, es wurde einer zum Schluss verurteilt, einer bestraft für das, was ihr Sohn durchlebt hat.'“ Die Anzeige stützt sich auf neue Erkenntnisse: Offenbar sind Unterlagen von jener Nacht 1997 manipuliert worden. Es geht um das Logbuch der Polizeiwache, den sogenannten Lagefilm. Darin werden eingehende Anrufe, Einsätze und Aufenthalte auf der Wache protokolliert. So stellt der renommierte britische Schriftgutachter John Welch in einem Gutachten fest: „Die Unkenntlichmachung einiger Einträge ist offensichtlich: Es gibt Hinweise auf andere Änderungen, die heimlich vorgenommen wurden.“ Insbesondere die Zeiten, die Rose betreffen, seien wahrscheinlich nachträglich manipuliert worden, so der Gutachter.
        Zeiten nicht plausibel
        Rose war in jener Nacht betrunken mit dem Auto gefahren und hatte einen Blechschaden verursacht. Zwei Polizisten stellten bei einem Atemalkoholtest 1,98 Promille fest und nahmen ihn zur Blutentnahme mit auf die Wache. Um 3.01 Uhr wurde er schließlich entlassen, so zumindest steht es im Logbuch. Eine Minute später bereits wollen ihn zwei andere Beamte wieder fahrend gesehen haben. Der Fußweg zu Roses Auto beträgt jedoch etwa 7 Minuten – ein Widerspruch, der bis heute unaufgeklärt ist. Diese möglichen Manipulationen hätten auch bei den Ermittlungen auffallen müssen, meint Thomas Feltes. Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler sieht ein Versagen der Staatsanwaltschaft: „Das ist für mich einer der tatsächlichen Skandale in diesem Verfahren, weil das eine Urkundenfälschung ist von Amtsträgern, die nachträglich Aufzeichnungen geändert haben. Das hätte in meinen Augen ein Staatsanwalt, der die Ermittlungsakten sich gründlich ansieht, merken müssen“, so Feltes. Entweder habe er es gemerkt und verschwiegen oder sich die Unterlagen nicht gründlich angesehen.
        Roses Tod ist nicht der einzige Fall, der im Zusammenhang mit dieser Polizeiwache steht. 2002 wurde Mario Bichtemann in seiner Zelle tot aufgefunden. Die Ursache: Schädelbasisbruch. In derselben Zelle verbrannte drei Jahre später Oury Jalloh, gefesselt an Händen und Füßen. Die Beamten behaupten, er habe sich selbst angezündet. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und zu großen Protesten geführt. In allen drei Fällen standen Polizisten des Reviers im Fokus. Alle drei Fälle konnten nie vollständig aufgeklärt werden. (…)
        Haben die Polizisten, die damals mit Rose zu tun hatten, eine schlüssige Erklärung für die Widersprüche in den Akten? Ein Polizist, der 1997 als Erster am Fundort von Rose war und in Zeugenaussagen seine Kollegen belastet hat, möchte sich öffentlich nicht äußern. Er habe bereits alles gesagt, sagt er im Gespräch mit Kontraste. Ein Zweiter schreibt, er sei „sehr daran interessiert, dass der Tod von Jürgen Rose aufgeklärt wird“. Er würde „zu gegebener Zeit Antworten geben“. Ein dritter Polizist antwortet auf die Bitte um eine schriftliche Stellungnahme per SMS: „Träumt weiter“.
        Anwalt der Witwe fordert ein neues Verfahren
        Der Anwalt von Iris Rose fordert, das Verfahren neu aufzurollen und die verdächtigen Polizisten als Beschuldigte zu verhören: „Wir gehen von mindestens drei Tötungsverbrechen aus, die jeweils in der Nachtschicht dieses Reviers teils auch mit personellen Überschneidungen von einzelnen Beamten begangen worden sein könnten“, sagt Sebastian Scharmer…“ Beitrag von Kaveh Kooroshy, Anna Isabel Schwarzer und Carla Spangenberg, RBB am 01.06.2024 in tagesschau.de externer Link
      • zu ihrem Beitrag im ARD-Politikmagazin Kontraste externer Link : „Der Fall Rose: Tod durch Polizeigewalt?“ am 30.05.2024 im rbb Fernsehen
    • Wir stellen vor: Das Projekt Rose
      „Hans-Jürgen Rose, genannt Jürgen, wurde 1961 in Wolfen, Regierungsbezirk Magdeburg in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik, geboren. Heute liegt Wolfen (…) im Bundesland Sachsen-Anhalt, Bundesrepublik Deutschland. Nach seinem Ingenieursstudium in Dresden zog er zurück nach Sachsen-Anhalt und heiratete Iris Rose, mit der er zwei Kinder bekam. Er starb am 08.12.1997 im städtischen Klinikum in Dessau, Sachsen-Anhalt an einem Polytrauma. Er war am Tag zuvor von Beamten der Nachtschicht des Polizeireviers Dessau wegen Trunkenheit am Steuer und Verursachens eines Verkehrsunfalls zwecks Blutalkoholbestimmung und Führerscheinentzugs mit auf das Revier genommen worden. (…) Das Verbrechen, das im Nachhinein begangen wurde, ist Teil des von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh genannten „Oury Jalloh Komplexes“. Namensgeber für diesen Komplex ist Oury Jalloh, da dies der bekannteste Mordfall und Justizskandal in Deutschland ist. Dieser Komplex besteht, nach unserem jetzigen Kenntnisstand, aus drei Toten: Jürgen Rose, Mario Bichtemann und Oury Jalloh. Alle drei verstarben im Kontext einer Fest- oder Mitnahme durch Beamte des Polizeireviers Dessau. In keinem der drei Fälle wurde je ein Täter gefunden. Alle drei Betroffenen waren 36 Jahre alt, männlich und zum Zeitpunkt der ihnen angetanen Gewalt alkoholisiert. (…) Die Publikationsreihe „Der Fall Rose“ bezieht sich auf die äußerst fragwürdigen Todesumstände des ersten dieser drei Todesfälle, dem von Jürgen Rose. Der Film „Der Fall Rose: Was geschah im Polizeirevier Dessau?“ externer Link (ca. 21 min.) arbeitet die dazu geführten Ermittlungen auf und bringt neue Beweise zum möglichen Tathergang an die Öffentlichkeit. Im Laufe der nächsten Wochen wird es unterschiedliche Publikationen zum Fall Rose geben. (…) Damit unsere Arbeit für die Öffentlichkeit nachvollziehbar ist, sind die Quellen unserer Recherche zugänglich. Auf fragdenstaat.de/rose sind die Dokumente geschwärzt nachzulesen.“ Mitteilung vom 26. März 2024 des Recherche-Zentrum externer Link  – siehe dazu:
    • Das Recherche Zentrum und die Familie von Jürgen Rose haben Anzeige gegen vier Polizeibeamte wegen mutmaßlichen Mordes an Jürgen Rose beim Generalbundesanwalt gestellt
      Pressemitteilung vom 28.03.2024 beim Recherche Zentrum externer Link
    • Ermittlungsakten Hans-Jürgen Rose bei FragDenStaat externer Link (Hinweis: Einige Inhalte der Akten, insbesondere Fotos, könnten verstörend wirken.)
    • Der Fall Rose: Erste Pressekonferenz
      „Das Recherche Zentrum hat heute am 28.03.2024 seine erste Pressekonferenz abgehalten. Wir danken allen Medienschaffenden für ihre Anwesenheit. Iris Rose, die Witwe von Jürgen Rose, bittet die Öffentlichkeit um Mitwirkung bei der Aufklärung und Suche nach Gerechtigkeit für Ihren Mann. In diesem Video richtet sie sich persönlich an alle Menschen, die zwischen 1990 und 2005 Opfer von Misshandlungen im Polizeirevier Dessau geworden sind oder Menschen kennen, die das betrifft. Dieser Aufruf von Iris Rose ist von besonderer Bedeutung. Es besteht die Hoffnung, dass auch andere Menschen Mut fassen und über ihre Erlebnisse berichten. (…) Ebenfalls auf der Pressekonferenz wurde exklusiv das vom Recherche Zentrum in Auftrag gegebene Gutachten von John Welch vorgestellt. John Welch hat einen B.Sc. in Chemie und ist Berufsmitglied der „Chartered Society of Forensic Sciences“. Er arbeitet als forensischer Wissenschaftler seit seinem Eintritt in das kriminaltechnische Labor der Metropolitan Police im Jahr 1972. Er blieb bei diesem Labor und seinen Nachfolgern bis zur Schließung seiner Abteilung im Jahr 2010. Seitdem arbeitet er als privater Gutachter in seinem Spezialgebiet der forensischen Dokumentenprüfung. (…) Die Ergebnisse, die Mr. Welch zu Tage gebracht hat, sind erstaunlich. Sie beweisen zweifelsfrei eine Manipulation von Beweismitteln…“ Mitteilung vom 28. März 2024 beim Recherche-Zentrum.org externer Link mit dem Video der Pressekonferenz
    • „Endlich, vielleicht, ein bisschen Gerechtigkeit erzielen“. Vier Polizeibeamte wegen dem Mord an Hans-Jürgen Rose angezeigt
      Infos und Interview mit Angehörigen-Anwalt Sebastian Scharmer am 29. März 2024 beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
    • Sein Name war Rose
      „… Rose ist einer von drei Menschen, die zwischen 1997 und 2005 sterben, nachdem oder während sie auf diesen Polizeirevier waren: 2002 wird der alkoholkranke Mario Bichtemann mit einem Schädelbasisbruch in der Ausnüchterungszelle 5 des Reviers gefunden. 2005 verbrennt der Sierra Leoner Oury Jalloh in derselben Zelle. Der wegen fahrlässiger Tötung Jallohs angeklagte und 2008 freigesprochene Polizeibeamte Hans-Ulrich M. ist auch in der Nacht im Revier im Dienst, in der Rose so schwer verletzt wird. Roses Familie will die Sache nicht ruhen lassen. Am Donnerstag hat sie vier Polizeibeamte aus Dessau, Kollegen von Michael N., wegen Mordes an Rose angezeigt – beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. (…) Als Rose am 8. Dezember in der Städtischen Klinik stirbt, reicht die Anästhesistin und Intensivmedizinerin Barbara Fiedler eine Anzeige zur Todesermittlung bei der Dessauer Kripo ein. Per Formular beantragt sie eine Autopsie. Das ist das Standardvorgehen, wenn ein Tod keine natürliche Ursache hat. Die Polizeidirektion beauftragt die Hallenser Rechtsmedizinerin Uta Romanowski, zu klären, ob die Verletzungen auf „Verkehrsunfall?, Sturz aus der Höhe?, Misshandlung?, Kombination?“ zurückzuführen sind. Zudem soll Romanowski prüfen, ob die Verletzungen am Rücken mit einem Schlagstock entstanden sein können. Die Ermittler übergeben ihr drei verschiedene Schlagstock-Modelle – jene, die die Beamten auf dem Dessauer Revier im Einsatz hatten. Romanowski kommt zu dem Schluss, dass die „zahlreichen stumpfen Gewalteinwirkungen“, die zu Roses Tod führten, „als Folge von Misshandlungen anzusehen sind“. Die parallelen Blutungen auf dem Rücken entstünden „typischerweise durch Stockschläge“. Einer der drei ihr übergebenen Polizei-Schlagstöcke weise die Breite der Blutungsstreifen von 2,5 Zentimetern auf und wäre „am ehesten (…) geeignet, diese Verletzungen zu verursachen“. Am Schulterblatt, am Rücken, an der Innenseiten der Beine und am Hoden seien Verletzungen erkennbar, bei denen „am ehesten an Fußtritte zu denken ist“. Eine „besonders schwere Gewalteinwirkung“ hingegen sei so intensiv, dass sie durch Schläge oder Tritte nicht zu erklären sei. Hier komme am ehesten ein Sturz aus der Höhe infrage. Aber: Das „Gesamtverletzungsmuster“, das Fehlen von Kopfverletzungen und bestimmten Abschürfungen, spreche dagegen, dass Rose so aus dem Fenster fiel, wie er aufgefunden wurde. Die Verletzungen wären am ehesten so zu erklären, dass er aus der Höhe auf einen „prominenten Gegenstand“ aufprallte. Doch die Gegebenheiten an der Hauswand von Roses Fundort, seien „mit Sicherheit als Verletzungsursache auszuschließen“. Wäre Rose dort heruntergefallen, dann sähe die Leiche anders aus, so schließen Romanowski und der Leiter der Gerichtsmedizin Halle. (…) Mit der Presse will Romanowski heute nicht sprechen. Doch in einem aufgezeichneten Gespräch mit dem Recherche Zentrum, das die taz anhören konnte, sagt sie: „Die Befunde waren eigentlich so eindeutig, dass man da kein langes Überlegen mehr gebraucht hatte.“ Der Gedanke daran habe „uns nie so richtig losgelassen“ und sie „etliche Jahre beschäftigt.“ Die Mediziner hätten „eigentlich nie eine Erklärung bekommen, wer das verursacht hat“, so Romanowski. Sie habe sich gewünscht, „dass eines Tages jemand von der Staatsanwaltschaft oder von der Ermittlungsbehörde kommt und sagt: Also, Sie hatten recht, wir wissen jetzt, wie es gewesen ist, der und der hat in dieser Situation diese Verletzung verursacht, auf den Herrn Rose eingeschlagen, so hätte ich mir gewünscht, dass der Fall geklärt wird.“ (…) Eine weitere Ungereimtheit sind die Anzeigen gegen Rose. Als Ermittler Roses Tod untersuchen, liegen diese nicht vor. Erst später werden sie der Akte beigefügt. (…) Iris Rose hofft darauf, dass sich nun Menschen melden, die in der Tatnacht auf dem Polizeirevier, vor dem Haus in der Wolfgangstraße oder in der Klinik etwas mitbekommen haben. „Auf Unterstützung der Polizei können wir nicht hoffen“, sagt sie. „Aber das Schlimmste wäre, wenn man es nicht versuchen würde. Damit wir Jürgen sagen können: Wir haben es versucht für dich.“ Reportage von Christian Jakob und Kersten Augustin vom 28. März 2024 in der taz online externer Link
    • Jetzt online: Der Film „Der Fall Rose: Was geschah im Polizeirevier Dessau?“ 
      Der Film ist in drei Kapitel gegliedert. Das erste Kapitel beschreibt die Vorfälle, wie sie laut Aktenlage zusammengesetzt werden können. Das zweite Kapitel beschreibt die Ermittlungen zu dem Todesfall durch den Revierkriminaldienst des Polizeireviers Dessau und des 2. Fachkommissariats der Polizeidirektion Dessau. Das dritte und letzte Kapitel widmet sich dem Ende der Ermittlungen in Form des sogenannten Sachstands – und Abschlussberichtes des Hauptermittlers des 2. Fachkommissariats der Polizeidirektion Dessau.“ Film von Recherche Zentrum bei youtube externer Link (20 min, mit Transkript)
  • Gedenkdemonstration zum 19. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2024 ab 14:00 Uhr am Hauptbahnhof Dessau Aufruf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link – wir erinnern an die Spendensammlung externer Link
  • Bruder von OuryJalloh hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen Deutschland eingereicht
    • Gestern 3.7.23 begleiteten wir den Bruder von #OuryJalloh nach Straßburg: er reichte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen Deutschland ein! Jetzt liegt es beim EGMR die Verstöße der BRD gegen Artikel 2, 3, 5 und 14 (EMRK) zu prüfen! Wir kämpfen weiter!
      Gemeinsam stellten wir 24 Aktenordner (8503 Seiten) über 18 Jahre Ungerechtigkeit zusammen! Die ~5 Jahre Wartezeit beim EGMR werden wir nutzen, um mit der Familie die Vertuschung weiter aufzudecken und Wahrheit selbst zu erkämpfen! Danke für Euren finanziellen Support!“ Thread der InitiativeOuryJalloh vom 4. Juli 2023 externer Link mit Foto
    • Die Familie Oury Jallohs reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein
      Am Montag, dem 03.07.2023, reichte der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, mit Unterstützung der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Er macht Verstöße Deutschlands gegen die Artikel 2, 3, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Der EGMR hat in diversen Urteilen festgestellt, dass die Verantwortung für die Aufklärung von Verletzungen und Todesfällen in Gewahrsam bei dem Staat liegt. Denn die Vermutung liegt nahe, dass Bedienstete des Staates in die Vorfälle involviert sind. Daher muss der Staat diese Umstände plausibel erklären und unterliegt der Pflicht, eine besonders strenge und unvoreingenommene Prüfung vorzunehmen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und zu bestrafen. Im Fall von Oury Jalloh gab es keine effektiven und angemessene Untersuchungen der Todesumstände. Die Ermittlungen wurden einseitig geführt und schlossen eine Beteiligung Dritter kategorisch aus. Zentrale Fragen wurden nicht beantwortet. Wichtige Beweismittel wurden nicht sichergestellt, nicht hinreichend untersucht oder sogar vernichtet worden…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 05.07.23 externer Link mit der Bitte um Spenden
  • Verfassungsgericht bestätigt Ermittlungseinstellung im Fall Jalloh – endlich kann die Familie von Oury Jalloh vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 
    • Opferrechte in der Sackgasse. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Oury Jalloh 
      „Am 07. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers in Dessau. Die Todesumstände gelten nach wie vor als nicht aufgeklärt. Die „äußerst lückenhafte Aufklärung von Fällen wie den Fall des in einer Zelle verbrannten Oury Jalloh“ wurde und wird immer wieder kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Verfassungsbeschwerde, mit der weitere Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh begehrt wurden, nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erleichtert die Ablehnung von Klageerzwingungsanträgen und schwächt die Rechte von Opfern und Hinterbliebenen von Polizeigewalt. (…) Ausgangs- und Kernpunkt des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist § 172 StPO, der die Voraussetzungen regelt, unter denen Betroffene sowie Hinterbliebene gegen Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft vorgehen können. Verfahrenseinstellungen sind bei Polizeigewalt die Regel, wie empirische Studien gezeigt haben. Gleichzeitig aber ist Polizeigewalt weitaus verbreiteter als angenommen, wie das Bochumer Forschungsprojekt KVIAPOL zeigte. (…) War (…) das Klageerzwingungsverfahren bislang schon (auch finanziell) aufwändig und in der Regel erfolglos, so baut das Bundesverfassungsgericht nun weitere, neue Hürden auf, und zwar solche, die in der Praxis kaum erfüllbar sind. (…) Die Grundfrage des „was wäre wenn“ durchzieht den gesamten Antrag. Notwendigerweise müssen die Ausführungen mangels eigener Ermittlungsmöglichkeiten oftmals im Vagen bleiben, was es dann wiederum dem Oberlandesgericht erleichtert, den Antrag abzulehnen. Denn dem Oberlandesgericht soll nicht zugemutet werden, sich selbst die Akten anzusehen. (…) Die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt diese Linie, und sie weitet sie noch aus. (…) Einerseits soll umfassend dargelegt werden, welche Ermittlungsfehler gemacht wurden, andererseits muss man dann, wenn man Inhalte aus den Ermittlungsakten verwendet, deren wesentlichen Inhalt mitteilen; unterlässt man dies, wie im vorliegenden Fall, ist die Klage unzulässig. (…) Als Beispiel für dieses zur Unzulässigkeit des Antrags führenden Unterlassen nennt das Gericht, dass der Beschwerdeführer zwar das Gutachten des Sachverständigen benennt, dieses aber, ebenso wie die Ausführungen des Sachverständigen, erkennbar nur verkürzt wiedergebe. Warum, so fragt man sich, darf dann nicht gleich das Gutachten beigelegt werden, damit das Gericht es selbst bewerten kann? Sind das zu viele Seiten, die ein OLG-Richter zu lesen hat? (…) Mehr als drei Jahre hat das Bundesverfassungsgericht gebraucht, um in diesem Fall zu entscheiden – deutlich länger als in vergleichbaren Fällen, und das Ergebnis ist insgesamt negativer zu bewerten, als dass „nur“ die Beschwerde nicht angenommen wurde. Das Verfassungsgericht hat noch einmal die Hürden für Klageerzwingungsverfahren erhöht – und damit Opfern und Hinterbliebenen den ihnen oftmals verbleibenden Spalt in der letzten rechtsstaatlichen Tür weiter verkleinert. Insgesamt sind seit dem Tod von Oury Jalloh fast 20 Jahre vergangen – und noch immer ist kein „Rechtsfrieden“ eingetreten. Dabei wäre dies für die Hinterbliebenen ebenso wie für die den Fall kritisch beachtende Öffentlichkeit wichtig. Schon das Loveparade- und das NSU-Verfahren haben, ebenso wie die Ermittlungen nach dem Anschlag in Hanau gezeigt, dass die deutsche Justiz und das deutsche Strafverfahrensrecht für solche Ereignisse ungeeignet sind. Das Interesse der Opfer und Hinterbliebenen an anklageübergreifender Sachaufklärung bleibt außen vor. (…) Im Laufe der extern angestrengten Nachforschungen wurde die Liste der Versäumnisse immer länger, gleichzeitig aber wurde und wird deutlich, dass es heute in den Akten an hinreichenden Grundlagen für einen Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten mangelt, so das Bundesverfassungsgericht. Der Gang nach Straßburg „ist die logische Konsequenz aus einem Versagen der deutschen Justiz, das 18 Jahre zurück reicht“ (…). Insgesamt zeigt die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber gefordert ist, die deutlichen Lücken in den Vorschriften zum Klageerzwingungsverfahren zu schließen. Ansonsten laufen Opfer- und Hinterbliebenenschutz weiterhin nicht nur im Ermittlungsverfahren, sondern auch im Klageerzwingungsverfahren ins Leere. Dies kann und darf niemand wollen. Über schwere Tatvorwürfe sollten nur Strafgerichte als Tatgerichte und nicht Oberlandesgerichte im Rahmen von schriftlichen und damit anonymen Klageerzwingungsverfahren entscheiden.“ Beitrag von Thomas Feltes vom 28. Februar 2023 beim Verfassungsblog externer Link (der Verfasser des Beitrags war Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und Strafverteidiger)
    • Bundesverfassungsgericht hat nach drei Jahren entschieden: Schutz der Täter steht über dem Recht der Angehörigen. Die Familie von Oury Jalloh geht zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! 
      „18 Jahre nachdem Oury Jalloh rechtswidrig festgenommen und im Dessauer Polizeigewahrsam schwer misshandelt und verbrannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einstellung aller Ermittlungen in Sachsen-Anhalt nachvollziehbar und somit rechtens und verfassungskonform sei. Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht. Die Karlsruher Richterinnen folgen in ihrem formalen Beschluss zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der in höchstem Maße unwissenschaftlichen und einseitigen Argumentationslinie der sachsen-anhaltinischen Ermittlungsbehörden. Diese basiert einerseits uneingeschränkt auf den widersprüchlichen Aussagen und Schutzbehauptungen der Täterinnen aus dem Polizeirevier und stützt sich andererseits auf eine unprofessionelle und selektive Beweismittelerhebung: Von Beginn an haben die zuständigen Staatsanwaltschaften die wichtigsten Fragen nach der Brand- und Todesursache unbeantwortet gelassen. Selbst nach der Weisung des BGH von 2010 wurden die Ermittlungen weiter verschleppt, Aufträge für Gutachten manipuliert und Stellungnahmen der eigenen Expert*innen fehlinterpretiert oder gar ignoriert. (…)Auf diesen finalen Ablehnungsbeschluss musste der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, über drei Jahre warten – nur um dann erneut schmerzlich feststellen zu müssen, dass es seitens der deutschen Justiz keine Gerechtigkeit für den Mord an seinem Bruder geben darf. Der ungewöhnlich lange Zeitraum für die Entscheidung in einem so bedeutsamen Fall ist völlig inakzeptabel. Fragwürdig sind auch die 3 Monate, die es von der Beschlussfassung am 21.12.2022 bis zur Veröffentlichung am 23.02.2023 gedauert hat. Mit dieser Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst an der systematischen Vertuschung und Verschleppung eines offenkundig rassistischen Verbrechens, das darüber hinaus Teil einer Mordserie innerhalb der Dessauer Polizeibehörde ist, beteiligt. Das ist eine weitere schwere Demütigung des Opfers und seiner Hinterbliebenen. Diese müssen seit über 18 Jahren leiden, während die verantwortlichen Täter*innen frei und ungestraft bleiben dürfen. Die deutsche Justiz hat damit erneut ein wichtiges und höchstrichterliches Signal an die deutsche Polizei gesendet: Ihr könnt weiterhin Menschen erschießen, ersticken, erschlagen oder verbrennen – wir werden euch in jedem noch so offensichtlichen Fall beschützen! Diese deutschen Zustände können und werden wir niemals akzeptieren. Wir werden unsere unabhängige Aufklärungsarbeit fortsetzen und gleichzeitig die Familie von Oury Jalloh bei ihrem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen. Der EGMR hat bereits in anderen Fällen betont, dass besonders bei Todesfällen in Gewahrsam eine Pflicht zur nachvollziehbaren Aufklärung der Todesumstände seitens des Staates besteht. Oury Jalloh – Das war Mord! … und Mord verjährt nicht!“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 27. Februar 2023 externer Link
    • BVerfGE zu Oury Jalloh: Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz
      „Im Jahr 2005 verbrannte der Bruder des Beschwerdeführers in einer polizeilichen Gewahrsamszelle. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde des Bruders des Verstorbenen nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser hatte die Durchführung weiterer Ermittlungen begehrt. (…) Zwar steht ihm als Bruder des Verstorbenen ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu. Diesem trägt der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. 1. Das Oberlandesgericht hat die Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts nicht überspannt. Es hat insbesondere nicht darauf abgestellt, dass eine Brandlegung durch den Verstorbenen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden könne, sondern dargelegt, dass es – auch wenn nach wie vor vieles für eine Selbstentzündung spreche – für eine Brandlegung von anderer Seite jedenfalls an einem hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten fehle. 2. Das Oberlandesgericht hat dabei auch die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die effektive Untersuchung von Todesfällen nicht verkannt. Die Strafermittlungsbehörden haben umfassend ermittelt. Insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg in ihrem Prüfvermerk vom 17. Oktober 2018 sämtliche bisher geführten Ermittlungen eingehend auf etwaige Widersprüche oder Lücken untersucht und geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten. Sie hat sich mit den vom Beschwerdeführer vorgebrachten Gegenargumenten im Einzelnen auseinandergesetzt und nachvollziehbar dargelegt, warum weitere Ermittlungen nicht aussichtsreich sind. Auch das Oberlandesgericht Naumburg hat sich mit den Ermittlungsergebnissen sowie den vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einwendungen detailliert auseinandergesetzt und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen eine dritte Person nicht begründet werden könne. Eine hiervon abweichende Beurteilung ist auf der Grundlage des Vortrags des Beschwerdeführers nicht veranlasst…“ Aus der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 23/2023 vom 23. Februar 2023 zum Beschluss 2 BvR 378/20 vom 21. Dezember 2022 externer Link
    • Für eine detaillierte Bewertung dieses Kammerbeschlusses ist das Studium der Begründung wichtig, die sehr ausführlich ist. Das muss auch sein. Denn warum weitere Ermittlungen verfassungsrechtlich nicht geboten sein sollen, bereits diese Behauptung kann auf sehr unterschiedliche Gründe basieren – und ist zumindest auf den ersten Blick anbetracht der bekannten Fakten sehr gewagt. Siehe auch:
    • Der Fall Oury Jalloh wechselt auf die europäische Ebene
      Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit, die Ermittlungen zu dem Brandtod wieder aufzunehmen. Kritik von der Initiative Oury Jalloh und der Recherchegruppe „Forensic Architecture“ (…) Nun will die Familie von Oury Jalloh den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. „Wir sind nicht überrascht, dass es abgelehnt wurde“, sagt Nadine Saeed von der Initiative „In Gedenken an Oury Jalloh“ der Frankfurter Rundschau. „Was aber sehr ärgerlich für die Familie ist, ist die Dauer dieser Entscheidung. Es hat über drei Jahre gedauert, wir hätten viel früher vor den Europäischen Gerichtshof gehen können.“ (…) „Die Familie von Oury Jalloh hat mehr vom deutschen Staat verdient. Es ist klar, dass immer noch nicht die ganze Geschichte darüber erzählt wurde, was an dem Tag, an dem Oury starb, im Polizeirevier Dessau geschah“, sagt Robert Trafford von der „Forensic Architecture“ der FR. „Wenn irgendjemand immer noch glaubt, dass Selbstentzündung eine mögliche Ursache für Jallohs Tod ist, wie das Gericht festgestellt hat, dann sollte er das auch beweisen können“, so Trafford. Über mehrere Jahre hinweg hätten unabhängige Gutachten nicht nur gezeigt, dass eine „Selbstentzündung“ unter den Bedingungen in der Zelle nicht möglich war, sondern auch, dass die Schilderungen der Beamten nicht durch die verfügbaren Beweise gestützt werden…“ Artikel von Yağmur Ekim Çay vom 23.02.2023 in der FR online externer Link
    • die Bewertungen von InitiativeOuryJalloh auf Twitter externer Link
    • und den Thread von Death In Custody DE vom 23. Feb. 2023 externer Link: „Das #Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Bruders von @OuryJalloh vom 24. November 2019 (!) heute (!) veröffentlicht. Das BVerfG hat dreieinhalb Jahre gebraucht, um jetzt die Beschwerde gar nicht erst „zur Entscheidung anzunehmen“. #BVerfG Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz http://bverfg.de/DE/bvg23-023 externer Link
      Die Beschwerde von Mamadou Saliou Diallo richtete sich gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Halle vom 12.10.2017, den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom 29.11.2018 und den Beschluss des OLG Naumburg vom 22.10.2019. Mamadou Saliou Diallo hat geltend gemacht, durch die Einstellungen der Ermittlungen zum Tod seines Bruders #OuryJalloh in seinem Recht auf effektive Strafverfolgung, willkürfreie Entscheidung, effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör verletzt zu sein. #DasWarMord…“
  • Rund 2.000 Menschen in Dessau und  mehrere Hundert in Freiburg in Gedenken an 18. Todestag von Oury Jalloh und gegen rassistische und tödliche Polizeigewalt
    • Gedenkdemonstration am 7. Januar 2023 in Dessau: 18 Jahre Kampf für die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh!Siehe Bericht von der Gedenkdemonstration bei Perspektive Online externer Link und die Berichtersattung u.a. der InitiativeOuryJalloh auf Twitter externer Link, von PM Cheung auf Twitter externer Link sowie seine Fotogalerie auf Flickr externer Link
    • und auch #OuryJalloh #de0701
    • Oury Jalloh Gedenkdemonstration in Freiburg
      Am Samstag, den 7.1.23, fand in Freiburg eine Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh statt, an der mehrere Hundert Personen teilnahmen. Vor genau 18 Jahren verbrannte der aus Eritrea stammende Mensch in Polizeigewahrsam in Dessau. Mehrere unabhängige Gutachten schlossen aus, er hätte seine Matratze selbst entzündet. Entgegen der Position von Polizei und Staatsanwaltschaft geht die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, wie auch die Demonstrant*innen in Freiburg, deswegen von einem Mord aus…“ Audios der Reden beim Radio Dreyeckland externer Link Audio Datei
  • Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zum 7. Januar 2023: Bundesverfassungsgericht verschleppt Verfassungsbeschwerde / Gedenk-Demo auch in Freiburg
    • Bundesverfassungsgericht verschleppt Verfassungsbeschwerde. Aufklärung und Gerechtigkeit bleiben der Familie von Oury Jalloh vom deutschen Rechtsstaat weiter vorenthalten und bleiben Aufgabe der Zivilgesellschaft
      Nachdem der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau im April 2017 zugeben musste, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten mit Hilfe von Brandbeschleunigern angezündet worden war und er eine Übernahme des Falles durch den Generalbundesanwalt angeregt hatte, überschlugen sich die juristischen Abwehrmaßnahmen nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch auf Bundesebene.
      Zunächst wurden der Staatsanwaltschaft Dessau die Ermittlungen entzogen und nach Halle übertragen. Dort waren sich die Staatsanwälte nach nur drei Monaten Aktenprüfung absolut sicher, dass es »keinerlei Anhaltspunkte« für die Beteiligung Dritter am Tod von Oury Jalloh geben würde. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellte am 7. Dezember 2017 eine ausführlich begründete Strafanzeige gegen einen der mutmaßlichen Täter aus dem Revier beim Generalbundesanwalt. Noch am selben Tag wurde die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom Justizministerium von Sachsen-Anhalt mit der Bearbeitung des Falles beauftragt. Entgegen der vorliegenden Faktenlage, bestätigten die zuständigen Oberstaatsanwälte im Oktober 2018 die Einstellung aller Ermittlungen. Währenddessen hatte die Bundesanwaltschaft wiederholt ihre Nichtzuständigkeit erklärt, da sie kein rassistisches Mordmotiv erkennen wolle. Auch das Klageerzwingungsverfahren wurde ein Jahr später, im Oktober 2019, durch das Oberlandesgericht Naumburg abgewiesen.
      Seitdem sind in Sachsen-Anhalt alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Mamadou Saliou Diallo, der Bruder von Oury Jalloh, hatte am 24. November 2019 Beschwerde gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Halle, der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Oberlandesgerichtes von Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Rechtsanwältin der Familie argumentierte, dass im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur Strafverfolgung besteht, denn  »der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet«. Seitdem sind über drei Jahre vergangen und bis heute gibt es keine Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes. Bislang hatte dieser im Frühjahr 2022 lediglich die Stellungnahmen des Justizministeriums von Sachsen-Anhalt und der Bundesanwaltschaft eingeholt.
      Statistisch gesehen werden innerhalb der ersten zwei Jahre 90 Prozent der Verfahrenseingänge entschieden und nur zwei Prozent aller Fälle dauern mehr als drei Jahre. Hier stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der Fall von Oury Jalloh zu diesen »Ausnahmen« gehört, beziehungsweise ist unklar, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Fakt ist, dass solange die Richter in Karlsruhe den Fall weiter verschleppen der Familie der Weg zum Europäischen Gerichtshof durch den deutschen Rechtsstaat versperrt ist. Seit 18 Jahren besteht die Strategie der deutschen Justiz im Umgang mit dem Fall von Oury Jalloh darin zu vertuschen und zu verschleppen. Doch Mord verjährt nicht!Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link zum 7. Januar 2023
    • Für diejenigen, die es aufgrund der Entfernung nicht  nach #Dessau schaffen, gibt es am 7.1. gleichzeitig eine #Demo in Gedenken an #OuryJalloh in #Freiburg! Kommt mit uns auf die Straßen! Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen #Polizeigewalt!Tweet der InitiativeOuryJalloh vom 29. Dez. 2022 externer Link – siehe den Aufruf externer Link zu: Oury Jalloh – Kein Vergeben, kein Vergessen. Gedenkdemo am 07.01.2023, 14:00 Uhr, Platz der alten Synagoge in Freiburg
  • 18 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit. Die Vertuschung des Mordes an Oury Jalloh
    Am 7. Januar 2005 wurde Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam von Polizeibeamten körperlich misshandelt, an Händen und Füßen auf eine Matratze in der Zelle 5 fixiert und verbrannt. Seitdem kämpfen wir als Initiative in Gedenken an Oury Jalloh an der Seite der Familie für die lückenlose Aufklärung der Brand- und Todesursache. Mittlerweile sind die Beweise eindeutig: Das war Mord! Doch die deutsche Justiz weigert sich nach wie vor, das zuzugeben. Stattdessen verstricken sich die Staatsanwaltschaften auf Kosten des Opfers in immer abstrusere Lügen und Widersprüche…“ Artikel der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 26. November 2022 in der Graswurzelrevolution 474 vom Dezember 2022 externer Link
  • Gedenkdemonstration am 7. Januar 2023 in Dessau: 18 Jahre Kampf für die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh! 
    Am Samstag, dem 7. Januar 2023, ist der 18. Todestag von Oury Jalloh. Vor 18 Jahren wurde Oury rechtswidrig in Dessau in Polizeigewahrsam genommen, körperlich misshandelt, auf einer Matratze fixiert und angezündet. 18 Jahre später liegen alle Beweise auf dem Tisch: Rassistische Polizeibeamte aus Dessau haben Oury getötet und mit Hilfe von Brandbeschleunigern verbrannt! Doch die bundesdeutsche Justiz will weiter vertuschen und weigert sich nach wie vor zuzugeben, was sich nicht mehr leugnen lässt: Oury Jalloh – Das war Mord!
    Oury ist kein Einzelfall und die letzten Jahre und insbesondere die letzten Monate haben nachdrücklich gezeigt, dass Polizeibeamte keine Hemmungen haben Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrer sozialen oder psychischen Situation zu erschießen, zu ersticken oder sonst wie umzubringen. Wenn der offensichtliche Mord an Oury Jalloh ohne Konsequenzen für die Täter bleibt, weil diese durch Staatsanwaltschaften, Gerichte und Politik geschützt werden, dann ist das auch in Zukunft ihr Freibrief zum Töten! Damit die Täter nicht davonkommen ist es notwendig, dass wir den Oury Jalloh Komplex auflösen und die Angehörigen und Freund*innen der Opfer ihren Frieden finden können! Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Trauer und unsere Wut am 7. Januar 2023 gemeinsam in Dessau auf die Straße tragen!...“ Aufruf vom 10.11.22 bei der Initiative externer Link, auch auf Twitter externer Link, zur Demo ab 14 Uhr am Hauptbahnhof Dessau
  • Ausstellung „Three Doors – Forensic Architecture“ vom 4.11. bis 30.12.2022 in Berlin 
    „“Die Ausstellung #ThreeDoors präsentiert drei Untersuchungen, die sich jeweils mit einer Tür befassen und unterschiedliche Aspekte rassistischer Gewalt in Deutschland aufdecken. Knapp drei Jahre ist es her, dass bei einem rassistischen Terroranschlag in Hanau neun Menschen ermordet wurden. Fast 18 Jahre ist es her, dass Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt wurde. Die Familien der Opfer, Freunde und die Überlebenden kämpfen immer noch um Rechenschaft. Türen trennen und verbinden unterschiedliche Bereiche – staatliche, öffentliche und private – sind physische Objekte, aber auch gesellschaftliche Verträge. In Hanau ist es die verschlossene Notausgangstür der Arena-Bar und die Eingangstür des Hauses des Täters. In Dessau ist es die Tür der Polizeizelle, in der Oury verbrannte…“ Meldung der Initiative am 30.10.22 externer Link zu

    • THREE DOORS von Forensic Architecture/Forensis, Initiative 19. Februar Hanau, Ausstellung im HAUS DER KULTUREN DER WELT – ERÖFFNUNG / VERNISSAGE: 4. November / 18:00 Uhr in Berlin / John-Foster-Dulles-Allee 10: – 4.11. – 30.12.2022
      Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do & Fr 16–21 Uhr Sa 12–21 Uhr So 12-19 Uhr
      Di geschlossen 24., 25. & 26. Dezember geschlossen
  • Ausstellung: 03.06.- 11.09.2022: „Three Doors – Forensic Architecture“ über rassistisch motivierte Vorfälle in Deutschland – u.a. die Tür der Polizeizelle in Dessau 
    In der Ausstellung Three Doors werden drei neue Arbeiten von Forensic Architecture/Forensis präsentiert, die rassistisch motivierte Vorfälle in Deutschland untersuchen. In jedem der drei Fälle wird eine Tür zu einem Sinnbild für die anhaltende und alarmierende Verwicklung staatlicher Behörden in rassistische Gewalt. Die forensischen Untersuchungen des rassistischen Terroranschlags vom 19. Februar 2020 in Hanau, bei dem Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu ermordet wurden, werden zur Geschichte zweier Türen: des verschlossenen Notausgangs der Arena Bar in Hanau-Kesselstadt, wo sechs der Opfer starben, und der Eingangstür des Hauses des Täters, zu deren polizeilicher Überwachung in der Tatnacht viele kritische Fragen offen sind. Eine weitere Untersuchung befasst sich mit einer dritten Tür der Polizeizelle, in der Oury Jalloh, ein junger Asylsuchender aus Sierra Leone, 2005 in Dessau verbrannte. Die Fallstudie prüft die seit langem bestehende Annahme von Ourys Freunden und seiner Familie, dass sein Tod nicht selbstverschuldet war, sondern dass es sich um eine Tötung in Polizeigewahrsam handelt. Jede Tür öffnet eine neue Perspektive auf strukturellen Rassismus in deutschen Behörden, einschließlich fehlender Konsequenzen für Polizeiverfehlungen, die die Ausübung rassistischer Gewalt ermöglicht haben, sowie Ermittlungen, die den Rechten der Opfer, Überlebenden und ihren Familien nicht gerecht wurden…“ Meldung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 10. May 2022 externer Link zur Ausstellung „Three doors“ externer Link beim Frankfurter Kunstverein, siehe auch:

    • Der Fall Oury Jalloh – brisante Rauchspuren
      „… Für den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der im Januar 2005 in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte, ist bis heute kein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen worden. Die Initiative „Break the silence“, die seit Jahren auf eine Aufklärung des Falls dringt, hält die offizielle Version für ausgeschlossen, nach der der betrunkene und gefesselte Mann aus Sierra Leone sich selbst angezündet haben soll. Eine Untersuchung der Recherchegruppe Forensic Architecture (FA) und ihres Berliner Ableger Forensis, die jetzt im Frankfurter Kunstverein zu sehen ist, stützt diese Zweifel. Schon in den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Fachleute Gutachten vorgestellt, die der „Selbstentzündungsthese“ widersprechen. Forensic Architecture und Forensis haben die Wände der Dessauer Polizeizelle Nummer 5 und des Korridors jenseits der Türen nachgebildet, einschließlich der Rauchspuren, die bei der Tatortsicherung aufgenommen worden waren. Diese Rauchspuren deuten nach Überzeugung des Rechercheteams darauf hin, dass die Zellentür während des Feuers offenstand, während die Außentür die meiste Zeit über geschlossen war. Das widerspricht der Aussage eines Beamten, der angab, dass er bei seiner Ankunft beide Türen kurz nacheinander geöffnet habe. (…) Der Rauch erzähle die wahre Geschichte, sagte FA-Gründer Eyal Weizman am Donnerstag während eines Rundgangs durch die Ausstellung, in der auch neue Erkenntnisse von FA zum rassistischen Anschlag von Hanau zu sehen sind. (…) Weizman und sein Team führten eine detaillierte Analyse der grauen Stellen, die den Rauch markieren, durch. Dabei zogen sie von der Dichte der Spuren Rückschlüsse darauf, ob und wie lange die Türen geöffnet waren. Denn wenn Rauch sich in einem geschlossenen Raum sammle und bewege, hinterlasse er an Türen, deren Rahmen und Wänden dunkle Rückstände, die „Rauchhorizont“ genannt würden. Im Inneren der Zellentür sei der Rauchhorizont fast identisch mit dem im Flur. Das weise darauf hin, dass die Tür während des Feuers größtenteils offen gewesen sei, eventuell die ganze Zeit. Das stütze die Überzeugung der Angehörigen, wonach Polizeibeamt:innen das Feuer legten. Auch der Rauchhorizont am inneren Türrand der Zelle spreche dafür, dass die Tür die meiste Zeit über offen gewesen sei. (…) Jalloh war der dritte Mensch, der in dem Dessauer Revier in Polizeigewahrsam gestorben ist, und der zweite in dieser Zelle.“ Beitrag von Pitt von Bebenburg und Gregor Haschnik vom 3. Juni 2022 bei der Frankfurter Rundschau online externer Link
  • Mordfall Oury Jalloh: „Ich schwöre, ich wars nicht“ (am Einsatz beteiligte Polizisten)
    Vor 17 Jahren verbrannte Oury Jalloh. Wenn er sich nicht selbst getötet hat, wer dann? Die taz fragte am Einsatz beteiligte Polizisten.
    Einst war Udo S. Polizist, heute ist er pensioniert und lebt mit seiner Frau in einer Siedlung am Waldrand im Süden Sachsen-Anhalts. (…) S. ist einer der beiden Beamten, die den Sierra Leoner Oury Jalloh am 7. Januar 2005, vor genau 17 Jahren, in der Dessauer Innenstadt aufgriffen, auf die Polizeiwache brachten und auf einer Matratze fixierten. Und die vor Gericht widersprüchliche Angaben darüber machten, wie die Stunden verliefen, bis Jalloh auf dieser Matratze verbrannte. (…) Von sich aus benennt S. viele der Merkwürdigkeiten bei Jallohs Tod: Dass der Brand so heiß gewesen sei, dass man an Brandbeschleuniger denken könnte. Dass das Feuerzeug, mit dem Jalloh sich selbst angezündet haben soll, erst Tage später gefunden wurde. Dass es im Laufe der Zeit gleich drei Todesfälle auf dem Dessauer Polizeirevier gegeben habe. Doch er beharrt darauf, dass Jalloh sich selbst verbrannt habe. „Wer hätte das sonst tun sollen?“ (…) Für die Familie Jallohs, die Nebenkläger, ist nichts erledigt. Am heutigen Freitag zeigte sie die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg beim Generalbundesanwalt an – wegen Strafvereitelung im Amt. Wenn es sein muss, will die Familie noch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Genau wie sie glaubte auch der zwölf Jahre lang mit dem Fall befasste Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann am Ende seiner Dienstzeit, dass Jalloh getötet wurde. Doch als Bittmann in den Ruhestand ging, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. So lautet die offene Frage: Wenn Jalloh sich nicht selbst angezündet hat – wer war es dann? (…) Als Verdächtige wurden zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft Dessau zwei Polizeibeamt:innen benannt, die Nebenklage hält hingegen zwei andere Beamte für die Täter. (…) Bei den Verdächtigen der Nebenklage handelt es sich um die Beamten Udo S. und Hans-Ulrich M. Sie haben in Vernehmungen widersprüchliche Aussagen zum Verlauf des fraglichen Vormittags gemacht und sich in ihren Alibis gegenseitig widersprochen. Im Familienkreis sei der Fall „kein Thema“, sagt S. (…) „Ich habe nichts gemacht. Ich schwöre“, sagt er. Und mehrfach: „Ich bin mit mir im Reinen.“ Überhaupt, wer hätte Jalloh etwas antun sollen? „Hatte der da Feinde? Im Revier? Hat das mal jemand recherchiert? Wer soll das getan haben?“, fragt er. (…) M. sagt dasselbe wie früher: (…) Richtig abgeschlossen sei die Sache für ihn nicht. „Das wäre sie nur, wenn man nachvollziehen könnte, wo das Feuerzeug herkam, war es in seinem Besitz, hat man es übersehen?“, sagt M. (…) In diesem Jahr wird auch Hans-Ulrich M. in den Ruhestand gehen. (…) Er wolle das Kapitel beenden.“ Artikel von Kersten Augustin und Christian Jakob vom 7. Januar 2022 in der taz online externer Link
  • [Vielleicht gibt es ja sogar eine SoKo] Unbekannte verbrennen an Jallohs Todestag Matratze vor Justizzentrum
    Unbekannte haben am 17. Todestag von Oury Jalloh eine brennende Matratze vor dem Eingang des Justizzentrums in Halle platziert. Gegen 1.40 Uhr hätten Zeugen fünf Unbekannte vor dem Gebäude gesehen, in dem unter anderem die Staatsanwaltschaft untergebracht ist, teilte die Polizei mit. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war die Matratze demnach fast vollständig verbrannt und die Täter waren verschwunden. Die Polizei wollte einen Zusammenhang mit dem Gedenken an Oury Jalloh nicht explizit bestätigen. Sie schließe jedoch einen politischen Hintergrund nicht aus…“ Meldung vom 7. Januar 2022 in der Zeit online externer Link und darunter u.a. diese Kommentare:

    • Es ist anzunehmen, dass die Polizei wegen einer brennenden Matratze vor der Staatsanwaltschaft energischer ermitteln wird, als wegen eines brennenden Flüchtlings in einer ihrer Gewahrsamszellen…“
    • Man darf sich auf akribische Ermittlungen freuen. Vielleicht gibt es ja sogar eine SoKo. Immerhin handelt es sich um eine Matratze – vielleicht sogar eine linke!
  • Demo am 7. Januar 2022 in Dessau zum 17. Todestag: Oury Jalloh – Das war MORD!
    Demo am 7. Januar 2022 in Dessau zum 17. Todestag: Oury Jalloh – Das war MORD!Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat am 3. November 2021 ihr mittlerweile fünftes zivilgesellschaftlich beauftragtes Gutachten im Fall Oury Jalloh vorgestellt. Dieses Brandgutachten des renommierten britischen Brandforensikers Iain Peck von den Principal Forensic Services UK beruht auf den Erkenntnissen aus einer detailgetreuen Rekonstruktion der Situation in der Todeszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeirevieres am 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Zellennachbau dieser Zelle. Peck weist damit forensisch und damit wissenschaftlich fundiert nach, dass das Brandbild des 7. Januar 2005 nur unter Verwendung eines Brandbeschleunigers entstanden sein kann: https://youtu.be/PEtamyfLkuI externer Link
    Umso wichtiger ist es am nächsten 7. Januar 2022 uns gemeinsam vor Ort in Dessau an unseren ermordeten Bruder Oury Jalloh zu erinnern und ein starkes unübersehbares Zeichen zu setzen, dass wir seine Ermordung weder vergessen, noch vergeben haben und weiterhin Aufklärung und Gerechtigkeit erwarten!Informationen zur organisierten Busanreise aus Hamburg nach Dessau. Oury Jalloh – Das war MORD!…“ Mobilisierung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link – siehe für Aktuelles diese auf Twitter externer Link und dazu auch:

    • Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin für lückenlose Aufklärung 
      Anlässlich des 17. Todestag von Oury Jalloh fordert Mouctar Bah, enger Freund von Jalloh und Aktivist, von der neuen Bundesregierung eine lückenlose Aufklärung. Sein Einsatz ist unermüdlich und unentbehrlich. Ohne ihn und die Aktiven der Initiative Oury Jalloh wäre sein Fall heute sicher kein Thema mehr. Seinen offenen Brief, mit dem er nach einem neuen Gutachten erneut appelliert, haben zahlreiche, namenhafte Personen und Organisationen aus Wissenschaft, Kultur, Medien und Zivilgesellschaft unterschrieben.“ Vorspann vom 6.1.2022 externer Link der Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod des Oury Jalloh zum Offenen Brief von Mouctar Bah. Darin heißt es u.a.: „… Spätestens seit den Black Lives Matter-Protesten wurde die Dimension von Anti-Schwarzem Rassismus auch hierzulande stärker thematisiert. Doch eine verstärkte Solidarisierung mit Oury Jalloh blieb seitens der Politik weiterhin aus. Wer in Deutschland #JusticeforGeorgeFloyd fordert, ohne die Aufklärung für ihn und weitere Schwarze Menschen zu fordern, verkennt die Realität gesellschaftlicher Macht- und Ungleichheitsverhältnisse in Deutschland. (…) Die Strukturen innerhalb von Justiz, Politik und Polizei sind Teil des Problems: Die Ermittlungen im Fall von Oury Jalloh wurden 2017 von der Staatsanwaltschaft Halle eingestellt und 2018 von der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg bestätigt. Zudem lehnte 2019 nicht nur der Landtag Sachsen-Anhalt einen Untersuchungsausschuss im Fall von Oury Jalloh, sondern auch das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Antrag auf Klageerzwingung von der Rechtsanwältin der Familie Oury Jallohs ab. Sie wird daher Anzeige gegen die zuständigen Oberstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wegen Strafvereitelung im Amt stellen, und fordert sogleich die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Mordes gegen die bereits namentlich bekannten Polizeibeamten des Dessauer Reviers…“
    • Oury Jalloh: Polizeiliche Handlung waren rechtswidrig und institutionell rassistisch – und weiter keine Aufklärung – Aus Rücksicht auf den Ruf der Polizei?
      Vor 17 Jahren verbrannte Oury Jalloh in einer Zelle der Dessauer Polizei. Warum keine Aufklärung? Aus Rücksicht auf den Ruf der Polizei? (…) Warum also keine Aufklärung? Aus Rücksicht auf den Ruf der Polizei? Weil die Wahrheit politische Konsequenzen hätte? Inzwischen ist dieser Fall so detailreich, dass man sich fast darin verliert und nur noch wundern kann. Zuletzt darüber, dass gegen einen Untersuchungsausschuss entschieden wurde, nachdem zwei Sonderermittler 2020 in einem Bericht schwere Vorwürfe gegen die Polizei und zuständige Behörden erhoben hatten. Ihr Fazit: Von der Festnahme bis zum Tode Jallohs sei so gut wie jede polizeiliche Handlung rechtswidrig oder fehlerhaft gewesen. Menschenverachtende Äußerungen und institutioneller Rassismus wurden auch auf Führungsebene festgestellt. Mit dieser Bestandsaufnahme und dem neuen Brandgutachten steht zum 17. Todestag Jallohs nun erneut die Forderung nach einer Wiederaufnahme der Mordermittlungen im Raum. Es genügt nicht, dass der Dienstgruppenleiter jener Nacht in der ersten Revision 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von knapp 11.000 Euro verurteilt wurde, weil er Jalloh hätte besser überwachen müssen. Ist ein Menschenleben so wenig wert? Anti-Schwarzen-Rassismus im Hinblick auf die Polizei muss zum Thema werden. Aufklärung tut Not, und deshalb ist der Widerstand der Angehörigen Jallohs und der „Initiative Oury Jalloh“ unentbehrlich…“ Kolumne von Hadija Haruna-Oelker vom 03.01.2022 in der FR online externer Link
    • Oury Jalloh: Ein ungesühntes Verbrechen
      Er verbrannte am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle. Zahlreiche Beweise wurden seither vorgelegt, die belegen, dass der Sierra-Leoner sich nicht selbst anzündete, sondern umgebracht wurde. Warum scheuen Politik und Justiz die Aufklärung?
      Auch in diesem Jahr wird es am 7. Januar wieder einen Gedenkmarsch quer durch die Dessauer Innenstadt geben. Vorbei an Staatsanwaltschaft und Landgericht in der Willy-Lohmann-Straße führt die Demonstrationsroute schließlich zum Polizeirevier in der Wolfgangstraße, wo auf den Tag genau vor 17 Jahren der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh in einer Arrestzelle verbrannte. „Von deutschen Polizisten ermordet und verbrannt“, heißt es auf dem Plakat, mit dem bundesweit zur Gedenkdemonstration für den 21-jährigen Mann aufgerufen wird, dessen Tod bis heute von der Justiz in Sachsen-Anhalt nicht aufgeklärt und gesühnt worden ist. (…) Trotz all dieser Indizien ist der Feuertod von Oury Jalloh in der Arrestzelle 5 der Dessauer Polizeiwache bis heute nie ernsthaft von der Justiz in Sachsen-Anhalt untersucht worden. Und auch der Landtag in Magdeburg hat es mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen im vergangenen Jahr abgelehnt, einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall einzusetzen, obwohl zwei vom Parlament eingesetzte Sonderermittler in einem Prüfbericht zahlreiche Fehler der Behörden benannt hatten. Es scheint, als wolle das ostdeutsche Bundesland die wahren Hintergründe von Oury Jallohs Tod mit aller Macht weiter unter der Decke halten. Vielleicht aus der Sorge heraus, dass man auch zwei frühere Todesfälle in dem Dessauer Polizeirevier dann einer genaueren Untersuchung unterziehen müsste: den Tod des 36-jährigen Hans-Jürgen Rose, der am 7. Dezember 1997 starb und dessen Leiche Folterspuren aufwies; sowie den Fall des gleichaltrigen Mario Bichtemann, der einen Schädelbruch erlitten hatte. Seine Leiche wurde am 30. Oktober 2002 in jener Gewahrsamszelle Nummer 5 gefunden, in der auch Oury Jalloh starb.“ Artikel von Andreas Förster vom 05.01.2022 im Freitag online externer Link
  • Neues Brandgutachten beweist nachdrücklich und zweifelsfrei: Oury Jalloh wurde am 7. Januar 2005 von Polizeibeamten verbrannt! #OuryJallohDaswarMord 
    Gesucht wegen Mordes an Oury Jalloh am 7.1.2005„… Das neue Brandgutachten basiert auf Brandversuchen zur Rekonstruktion des Tatortes vom 7. Januar 2005 in einem originalgetreuen Nachbau der Zelle 5 des Polizeireviers Dessau. Der britische Brandsachverständige Iain Peck kommt darin zu dem Ergebnis, dass der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh von Polizeibeamten angezündet worden sein muss. Darüber hinaus haben im Vorfeld durchgeführte Bewegungsversuche einer gleichermaßen 4-Punkt fixierten Person auf einer Matratze in Originalgröße gezeigt, dass Oury Jalloh weder den Bewegungsspielraum noch andere Möglichkeiten hatte, die Matratze selbst anzuzünden. Aufgrund der eindeutigen Spurenlage am Feuerzeug (Abwesenheit von Oury Jallohs DNA & Faserresten seiner Kleidung als auch der Matratze, statt dessen zahlreiche tatortfremde Spuren und Tierhaare) hatte Iain Peck bereits in seinem Gutachten im Jahr 2015 ausgeschlossen, dass dieses Feuerzeug tatsächlich im Brandschutt der Zelle 5 gelegen haben kann. Der vorgeführte Feuerzeugrest wurde auch nicht am Tatort gefunden, sondern erst drei Tage später auf eine Asservatenliste hinzugefügt. Es handelt sich demnach eindeutig um eine manipuliertes Beweismittel. Das Ergebnis des neuen Brandgutachtens steht zudem in Einklang mit den Ergebnissen des unabhängigen, fachradiologischen Gutachtens von Dr. Boris Bodelle aus dem Jahr 2019. Dieses belegt, dass Oury Jalloh vor seinem Tod ein Nasen- bzw. Schädelbruch sowie offensichtlich mehrere Rippenbrüche zugefügt worden waren. Das Ergebnis steht ebenfalls in Einklang mit allen toxikologischen Befunden (kein Noradrenalin im Urin, kein Kohlenmonoxid im Herzblut), die darauf schließen lassen, dass Oury Jalloh zum Zeitpunkt der Brandlegung entweder bewusstlos oder bereits tot war. Die Familie Oury Jallohs fordert die sofortige Wiederaufnahme der Ermittlungen wegen Mordes gegen die bereits namentlich bekannten Polizeibeamten des Reviers und stellt gleichfalls Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die für die Einstellung der Mordermittlungen zuständigen Oberstaatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh anlässlich der internationalen Pressekonferenz am 3. November 2021 externer Link, siehe auch den Videotrailer zur Pressekonferenz externer Link – wir erneuern: #OuryJallohDaswarMord
  • Oury Jalloh: Untersuchungsausschuss verhindert – Protestschreiben der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh 
    Sehr geehrte Frau Dr. Pähle, unser heutiger Protest richtet sich gegen die anhaltende Verweigerung der Einsetzung eines längst überfälligen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Bezug auf die ungeklärten Todesfälle im Polizeirevier Dessau durch den Landtag Sachsen-Anhalt. (…) Sie haben – entgegen Ihres eigenen Beschlusses vom Juli 2020, in welchem es heißt, dass Sie nach der Landtagswahl einen Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh beantragen wollen – direkt nach der Wahl, im Zuge der Koalitionsverhandlungen, Abstand von Ihrem angekündigtem Vorhaben genommen. Vermutlich hat diese Entscheidung in Ihren machtpolitischen Überlegungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. In der Konsequenz bedeutet es aber, dass Sie und Ihre Fraktion ganz aktuell diejenigen sind, die diesen Untersuchungsausschuss verhindern. Gerade im Fall von Oury Jalloh konnten wir über viele Jahre beobachten, wie die Verantwortung von einer Behörde in die nächste geschoben wurde, wie sich Entscheidungsträger*innen aus der Affäre ziehen wollten und mit dem Finger auf die »Anderen« gezeigt haben. Aber hier und jetzt haben Sie diese Entscheidung getroffen. Sie haben sich bewusst gegen den Versuch einer politischen Aufarbeitung entschieden und somit auch die aus einem solchen Prozess resultierenden negativen Konsequenzen umgangen – Konsequenzen, die gleichfalls auch vormals verantwortliche Personen aus Ihrer Partei treffen würden…“ Pressemitteilung vom 16.09.2021 der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link zum Protest gerichtet an Frau Dr. Katja Pähle, Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag Sachsen-Anhalt
  • [Sachsen-Anhalt] SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab 
    „… Der mehr als 16 Jahre zurückliegende Tod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird wohl nicht in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt aufgeklärt. Anders als Linke und Grüne will die SPD das Vorhaben nicht mehr unterstützen. „Der Vorstand kam zu der Entscheidung, den Beschluss vom Juli 2020 vorläufig nicht zu vollziehen“, teilte die SPD in Magdeburg mit.  Mit dem Abschlussbericht zweier Sonderbeauftragter im August 2020 sei bereits ein „wesentliches Erkenntnisinteresse“ erfüllt. Die SPD im Landtag geht demnach nicht mehr davon aus, dass Jallohs Tod aufgeklärt werden kann: „Neben zahlreichen Feststellungen zum Fehlverhalten der beteiligten Beamten und zu strukturellem Rassismus in der Polizei traf der Bericht die eindeutige Aussage, dass offene Ermittlungsansätze zum Tod von Oury Jalloh nicht zu erkennen seien“, sagte die SPD-Landesvorsitzende Juliane Kleemann. Linke und Grüne, die für die Einsetzung des U-Ausschusses die Stimmen der Sozialdemokraten brauchen, kritisierten die SPD…“ Meldung vom 17. August 2021 in der Zeit online externer Link
  • In Polizeizelle verbrannt: Warum sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet haben kann
    Vor 16 Jahren starb Oury Jalloh. Nichts spricht dafür, dass die offizielle Version seines Todes stimmt. Über einen Skandal, der andauert. An diesem Donnerstag wird Mouctar Bah wieder vor dem Eingang des Polizeireviers in der Dessauer Wolfgangstraße stehen, wird wie jedes Jahr ein Feuerzeug auf die Treppenstufen legen. Einige Mitstreiter werden es ihm gleichtun, wegen der Pandemie wollen sie die Mahnwache deutlich kleiner halten als sonst. Und wie immer wird sich wohl kein Polizeibeamter vor dem Gebäude blicken lassen, sie werden aus Fenstern schauen oder hinter der gläsernen Eingangstür warten. Wie fände Mouctar Bah es, wenn ein Polizist rauskäme und sich am Gedenken für Oury Jalloh beteiligte? „Es wäre wunderbar“, sagt Bah. „Aber das wird kaum passieren.“ (…) In der Debatte um mutmaßliche Polizeigewalt, um institutionellen Rassismus, Korpsgeist und die Notwendigkeit unabhängiger Polizeistudien sticht der Fall Jallohs schon deshalb heraus, weil seine vielen Ungeheuerlichkeiten gut dokumentiert sind. Es ist ein Fall, in dem sich Polizisten immer wieder in Widersprüche verstrickt, gelogen haben und dieser Lügen auch überführt wurden. Es ist ein Fall verschwundener Beweismittel und grotesker Gedächtnislücken. Einer, in dem sich Polizisten angeblich nicht mehr an Besprechungen erinnern, die nur wenige Tage zurückliegen. Einer, in dem nicht nur Dateien auf Polizeicomputern gelöscht wurden, sondern auch deren Sicherungskopien. Einer, in dessen Verlauf ein Richter feststellte, Beamte hätten „Aufklärung unmöglich gemacht“…“ Artikel von Sebastian Leber vom 8.1.2021 bem Tagesspiegel online externer Link
  • OURY JALLOH – DAS WAR MORD! Gemeinsames Gedenken an unseren Bruder Oury Jalloh am 7.1.2021 in Dessau & weiteren Orten 
    OURY JALLOH – DAS WAR MORD! Gemeinsames Gedenken an unseren Bruder Oury Jalloh am 7.1.2021 in Dessau & weiteren OrtenUnser Bruder Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 (RIP) von Polizisten auf dem Dessauer Polizeirevier in Gewahrsam bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Durch unabhängige Gutachten und Aufklärungsarbeit der letzten 15 Jahre konnte dies die Initiative mit faktischen Beweisen aufzeigen. Die deutsche Justiz verweigert sich weiterhin aufzuklären und verleumdet, dass Oury sich nicht selbst angezündet haben kann. Nicht zuletzt verkündeten dieses Jahr im August 2020 die Sonderberater des Landtages Sachsen-Anhalts, dass sie weiterhin an der Täterversion der Selbstanzündungsthese festgehalten und unseren Bruder Oury Jalloh weiterhin kriminalisieren. Wir wissen: OURY JALLOH – DAS WAR MORD! Und es ist kein Einzelfall! (…) Am 7. Januar 2021 werden wir wie jedes Jahr unserem Bruder Oury Jalloh in Dessau gedenken. Und auch unserem Bruder Alberto Adriano (2000 RIP), der von Neonazis im Dessauer Stadtparkt zu Tode geprügelt wurde. Sowie Yangjie Li (2016 RIP), die von einem Dessauer Polizisten-sohn und dessen Freundin vergewaltigt und umgebracht wurde. Wir wollen auch all unseren Geschwistern gedenken, die in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt durch rassistisch motivierte Gewalt von Polizei und Nazis umgebracht worden, von Justiz und Staat entehrt und unterdrückt und von einer schweigenden Masse an Zivilbürger:innen in Deutschland vergessen werden. (…) Wir rufen deutschlandweit und international zu einem dezentralen Gedenken am 07.01.2021 auf, an dem mit lokalen, selbstorganisierten Aktionen – kollektiv oder einzeln – je nach Umständen und Möglichkeiten unter #WeNeverForgetOuryJalloh wir alle gemeinsam unserem ermordeten Bruder Oury Jalloh und unseren Geschwistern gedenken…“ Aufruf der Initiative externer Link zum dezentralen Gedenken im Rahmen der (Corona-)Möglichkeiten, dort die bisher bekannten Demos in Deutschland (Dessau, Köln, Hamburg, Dortmund, Essen, Berlin…)und der Livestream aus Dessau externer Link – siehe für aktuelle Meldungen #OuryJalloh und #WeNeverForgetOuryJalloh und nun Berichte:

  • Oury Jalloh unvergessen – Schlussstrich in der Debatte: Sachsen-Anhalts CDU und AfD wollen Aufarbeitung des Feuertods ad acta legen. Zahlreiche Hinweise auf politische Einflussnahme 
    „Moralische Floskeln, ein substanzloser Beschluss am Freitag: Das ist zusammengefasst das klägliche Ergebnis der Beratung des vom Landtag Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebenen Sonderberichts zum mutmaßlichen Mord an Oury Jalloh. Der Mann aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 tot in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau-Rosslau aufgefunden worden. Mehr als 15 Jahre nach dem Feuertod des Geflüchteten und der vorangegangenen ungeklärten Todesfälle von Hans-Jürgen Rose (1997) und Mario Bichtemann (2002) im selben Polizeirevier erklärten die Regierungsparteien CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lediglich die Absicht, die Gesetze so zu gestalten, »dass nie wieder ein Mensch im Gewahrsam der Polizei ums Leben kommen kann«. Allerdings wird es vorerst trotz brisanter Hinweise auf politische Einflussnahme auf den Ausgang der Ermittlungen keinen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geben. (…) Die Arbeit der Sonderberater würfen Licht auf die »erschreckenden Verhältnisse« damals, sagte die Linke-Abgeordnete Henriette Quade. Sie verstehe zwar, dass verschwundene Beweismittel, Verschleppung und Falschaussagen von Polizisten nicht zu korrigieren seien. »Das schließt aber die politische Aufarbeitung nicht aus«, mahnte sie. Diese sei sogar »wegen deutlicher Hinweise auf politische Einflussnahme zwingend geboten«. Statt dessen blockten vor allem CDU und AfD alles ab. Auch könne der Bericht nicht vollständig sein, weil die Sonderberater des Landtags nicht mit Richtern und Staatsanwälten sprechen durften. Quades Fraktion forderte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) auf, die Justizministerin abzusetzen. »Wer bewusst täuscht, ist in dieser Position untragbar«, rügte sie. (…) Jens Kolze (CDU) warf der Linksfraktion »Rücktrittsfolklore« vor. Der Fall sei für ihn im Parlament abgeschlossen. AfD-Politiker Thomas Höse ätzte, Jalloh sei selbst schuld an seinem Feuertod, da er nicht gesetzestreu gewesen sei. Die SPD-Abgeordnete Silke Schindler erklärte, man sei nun doch für einen Untersuchungsausschuss in der nächsten Legislaturperiode. Auch die Grünen wollen sich dem »nicht mehr verschließen«.“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 12. September 2020 externer Link
  • Trotz Mordverdachts gegen Polizisten und offenkundiger politischer Einflussnahme: Sonderberater des Landtages Sachsen-Anhalt sehen keine offenen Ermittlungsansätze zum Oury-Jalloh-Komplex! 
    • Oury-Jalloh-Komplex: Trotz Mordverdachts gegen Polizisten und offenkundiger politischer Einflussnahme offiziell keine weiteren Ermittlungsansätze
      Verschwundene Beweismittel, ein manipuliertes Feuerzeug, Gutachter, die von Mord durch Polizeibeamte ausgehen, ein offensichtlich politisch motiviert eingestelltes Verfahren und viele weitere Ungereimtheiten: Trotzdem sehen die juristischen Sonderberater des Rechtsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt, Manfred Nötzel und Jerzy Montag, »keine weiteren Ermittlungsansätze« zum Feuertod von Oury Jalloh. Das sagten sie am Freitag bei der Vorstellung ihres Berichts in Magdeburg. (…) Den Sonderberatern blieb auch nicht verborgen, dass Jallohs Festnahme und seine Fixierung in der Gewahrsamszelle rechtswidrig gewesen war. Und: »Im Betreiben der Ermittlungsverfahren konnten zum Teil gewichtige Unstimmigkeiten und Widersprüche festgestellt werden«, heißt es in ihrem Bericht. Sie registrierten »Mängel in der spurenschützenden Behandlung des Feuerzeugs«, »erschreckende Missstände« und »Alltagsrassismus bis in die Führungsebene«. In drei Punkten sei auch der Landtag belogen worden. So habe Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) 2017 Informationen »bewusst unvollständig und nicht wahrheitsgemäß« weitergegeben. Die Berater fanden darüber hinaus einen Hinweis auf politische Einflussnahme…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 29.08.2020 externer Link, siehe dazu:
    • Sonderberater des Landtages Sachsen-Anhalt stellen juristische Urteile und Entscheidungen nicht in Frage, übernehmen die Täterversion und kriminaliseren das Opfer„… Wie bereits in dem gesamten juristischen Verfahren festzustellen war, so ist auch die Auftragsstellung der Sonderbearter von Vorn herein einseitig festgelegt: Sie übernehmen die Täterversionen, vernachlässigen den Korpsgeist und bestätigen richterliche und staatsanwaltliche Entscheidungen. Entgegen der vorliegenden Beweislage wollen auch sie keine weiteren Ermittlungsansätze erkennen können… Den Einschätzungen der Berater können folgende Fakten entgegengebracht werden: 1. Oury Jalloh hatte kein Zündmittel, um den Brand zu legen! (…) 2. Oury Jalloh kann das Feuer nicht selbst gelegt haben, da die Rekonstruktion des Brandbildes nicht ohne die Verwendung von Brandbeschleunigern erreicht werden kann. (…) 3. Ausblendung des Korpsgeistes innerhalb der Polizei. (…) Zudem verurteilen wir die erneute Kriminalisierung von Oury Jalloh – es ist eine wiederholte Demütigung des Opfers und der Angehörigen. Die Art und Weise, in welcher die Sonderberater über das Opfer sprechen ist unmenschlich und dient scheinbar dem Zweck einer nachträglichen Legitimierung der grausamen Folter durch die Polizeibeamten in rechtskonservativer Manier.“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 28.08.20 externer Link zu dem Bericht der Sonderberater vom 26.08.2020 externer Link , präsentiert am 28.08.2020 im Rechtsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt
    • Zum Mord an Oury Jalloh: Sonderberater sehen keine offenen Ermittlungsansätze!
      Keine*r kann so blind sein – außer die, die es nicht sehen wollen oder dürfen! –  Es ist eine eiskalte Unverfrorenheit, Arroganz und Schamlosigkeit!“ Presseberichte vom 28.08.20 bei der Initiative externer Link
    • Heute wird der Bericht der Sachverständigen im Fall #OuryJalloh vorgestellt. Über 300 Seiten plus 500 Seiten Anhang, er liegt den Abgeordneten keine 24 h vor, deshalb heute ausdrücklich nur erste Einschätzungen dazu…“ Thread von Henriette Quade am 28. Aug. 2020 bei Twitter externer Link
    • Siehe auch: Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh: Den Korpsgeist vernachlässigt
      Dem Landtag von Sachsen-Anhalt haben Berater einen Bericht vorgelegt. Der listet Lügen und Rechtsbrüche auf, doch die entscheidende Frage beantwortet er nicht…“ Artikel von Christian Jakob vom 29.8.2020 in der taz online externer Link
  • Aufklärung im Fall Oury Jalloh: Die unendliche Blockade 
    „Die Angst der Behörden, was im Fall Oury Jalloh noch zur Sprache kommen könnte, legt den Schluss nahe: Es muss schlimm sein. Es ist eine unendliche Geschichte. Wer Buch darüber führen will, mit wie vielen Volten Polizei und Justiz in Sachsen-Anhalt Aufklärung im Fall Oury Jalloh erschwert haben, hat viel zu tun. Seit dem Tag des Brandes, bei dem vor über 15 Jahren der gefesselte Sierra Leoner im Keller des Dessauer Polizeireviers verbrannte, reiht sich Merkwürdigkeit an Merkwürdigkeit. Jetzt ist eine weitere hinzugekommen: Die beiden Juristen, die im Auftrag des Parlaments von Sachsen-Anhalt den Fall aufarbeiten sollen, werden in ihrer Arbeit blockiert – und zwar vom CDU-geführten Justizministerium in Magdeburg. Das will partout unterbinden, dass die beiden ohne Aufsicht vertrauliche Gespräche mit den beteiligten StaatsanwältInnen führen können. (…) Man kann nur mutmaßen, was das Magdeburger Justizministerium befürchtet, was bei einer unkontrollierten Befragung der Ankläger zur Sprache kommen würde. Der naheliegendste Schluss ist leider: Es muss so schlimm sein, dass man lieber das fatale Bild in Kauf nimmt, das jetzt entsteht. Denn was soll von der Kehrtwende des Justizministeriums anderes zu halten sein als: Es sollen weiter Dinge unter der Decke gehalten werden?…“ Kommentar von Christian Jakob vom 9. Juli 2020 in der taz online externer Link
  • Fall Oury Jalloh in Sachsen-Anhalt: Justizministerium verweigert Ermittlern Gespräche mit Staatsanwälten 
    „Seit zwei Jahren ergründen die Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel das Behördenversagen im Fall Oury Jalloh. Nun blockiert das Justizministerium nach SPIEGEL-Informationen die Aufklärung. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt verweigert den vom Landtag eingesetzten Sonderermittlern im Fall Oury Jalloh, direkte Gespräche mit Staatsanwälten und Richtern zu führen. Das geht aus einem Brief des Staatssekretärs des Justizministeriums, Josef Molkenbur, an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses hervor. Das Schreiben liegt dem SPIEGEL vor. Der Rechtsausschuss des Landtags hatte im Juni 2018 den Strafverteidiger und ehemaligen rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, und den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel damit beauftragt, die Akten im Fall Jalloh zu begutachten und offene Fragen zu beantworten. Dabei sollten sie auch Fragen an Beteiligte stellen können, um die Aktenlage beurteilen zu können. Neben Polizisten wollten die Sonderermittler mit sieben Justizbeamten sprechen. Nun heißt es vom Ministerium, es bestünden „durchgreifende Bedenken gegen die beabsichtigte unmittelbare Befragung von Landesbediensteten durch die bestellten Berater“, so das Schreiben. Auskunftspflichten seien nur gegenüber einem Ausschuss geltend zu machen. (…) Unter Mitgliedern des Rechtsausschusses sorgt der Brief von Molkenbur für Verärgerung, weil er erneut den Eindruck vermittelt, die Justiz habe beim Fall Jalloh etwas zu verbergen…“ Artikel von Timo Lehmann vom 6. Juli 2020 beim Spiegel online externer Link
  • [Die fünfteilige Feature-Serie] Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau 
    Ein Asylbewerber aus Afrika verbrennt 2005 im Polizeigewahrsam. Der an Händen und Füßen Gefesselte habe sich selbst angezündet, behaupten die Beamte. 15 Jahre lang scheitert die Justiz trotz mehrfacher Anläufe daran, den Fall aufzuklären – und macht ihn damit zum Politikum. Über ein Jahrzehnt hat die Autorin den Fall verfolgt, Akten studiert, mit Zeugen, Polizisten, Staatsanwälten, Brandexperten, Rechtsmedizinern und Kriminologen gesprochen und dabei ein beklemmendes Bild gewonnen. Die Recherchen führen in eine Gemengelage, wie es sie zum Zeitpunkt der Tat nicht nur in Sachsen-Anhalt gab: Brutale Polizeitraditionen aus Vopo Zeiten gepaart mit offenem Alltagsrassismus und gewaltbereitem Rechtsradikalismus – verharmlost von Spitzen der Verwaltung und Politik. Manches davon wurde inzwischen zu einem bundesweiten Problem. Die fünfteilige Feature-Serie dokumentiert die mühsame Suche nach der Wahrheit – über den Tod von Oury Jalloh und zwei weiterer Dessauer Bürger. Er zeigt auch, warum Opfer von Polizeigewalt häufig wenig Chancen haben, und wie Korpsgeist und falsch verstandene Loyalitäten in Strafverfolgungsbehörden zur Gefahr für den Rechtsstaat werden können. Die Autorin erzählt, wie aus einem Polizei- ein Justizskandal wurde, der mittlerweile die politische Ebene erreicht hat. Noch gibt es hierzulande Hoffnung auf späte Aufklärung. Sonst könnte sich bald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der Frage befassen, ob es in Deutschland eine zivilisatorische Lücke gibt, wenn es um „Opfer minderer Bedeutung“ geht.“ 5teilige Reportage von Margot Overath beim WDR externer Link
  • 15 Jahre Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit für Oury Jalloh!
    „… Die 15 Jahre lange Ermittlungsarbeit im Fall Oury Jalloh ist geprägt von verschwundenen oder manipulierten Beweismitteln, von zahlreichen Widersprüchen in den Zeugenaussagen sowie der Verschleppung und anhaltenden Vertuschung durch die Ermittlungsbehörden von Polizei und Justiz. (…) Wir kämpfen weiter für die Aufklärung und haben im vergangenen Jahr neue Fakten geschaffen: Ourys Leichnam weist einen Nasenbeinbruch auf, der sich bis ins vordere Schädeldach fortsetzt und zudem kann mindestens eine gebrochene Rippe festgestellt werden. Mit absoluter Sicherheit sind ihm diese Verletzungen zu Lebzeiten zugefügt worden! Die Polizeibeamten Udo Scheibe und Hans-Ulrich März hatten stets behauptet, dass Oury seinen Kopf eigenständig gegen die Wand und den Tisch geschlagen hätte. Schutzbehauptungen! Diese Verletzungsmuster passen auch zu denen, welche die Leichen von Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose aufweisen: Mario Bichtemann starb am 30. Oktober 2002 in der gleichen Zelle 5 an einem Schädelbruch. Hans-Jürgen Rose erlag am 8. Dezember 1997 schwersten innerlichen Verletzungen, nachdem er einige Stunden zuvor mit großer Wahrscheinlichkeit im Speisesaal des Polizeireviers von mehreren Beamten an eine Säule gekettet und schwer misshandelt worden war. Sein Körper zeigt mindestens 43 Schlagstockabdrücke im Rücken und Gesäßbereich. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Hämatome am gesamten Körper, die ihm wahrscheinlich durch Fußtritte zugefügt worden sind. Beide Todesfälle sind ebenfalls bis heute nicht aufgeklärt worden! Liebe Mitmenschen in Sachsen-Anhalt: Die Mörder sind unter Euch! Wir wissen, dass es viele weitere Opfer von Misshandlungen durch Polizeibeamte in diesem Revier gegeben hat und dass die Menschen, die auspacken wollen, eingeschüchtert werden. Dennoch fordern wir Euch auf: Brecht das Schweigen! Wir haben im Januar 2018 eine Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet, an die sich jede/r mit Hinweisen zu den drei Todesfällen oder eigenen Erfahrungen mit der Polizei in Dessau wenden kann: Informationen: https://www.ouryjallohcommission.com externer Link, Kontakt: uik.ouryjalloh2018@gmail.comPressemitteilung vom 07.01.20 von und bei der Initiative externer Link
  • Mord verjährt nicht – 15. Gedenkdemonstration für Oury Jalloh am 07.01.2020 in Dessau 
    Mord verjährt nicht – 15. Gedenkdemonstration für Oury Jalloh am 07.01.2020 in Dessau„Am 7. Januar 2020 jährt sich der gewaltsame Tod von Oury Jalloh zum 15. mal. Die Umstände seines Todes wurden bis heute nicht restlos aufgeklärt, und werden es wohl auch nie. Schuld daran ist nicht nur ein Polizeiapperat, welcher durch völlig unangebrachten Korpsgeist, schlampige Ermittlungen, sowie Lug und Trug der übelsten Sorte glänzt, sondern auch eine Justiz, welche trotz erdrückender Beweislast keine weiteren Ermittlungen zulässt und mit ihrer bewußten Blockadehaltung ein rechtstaatliches Verfahren ganz und gar unmöglich macht. VERTUSCHUNG und VERWEIGERUNG sind die beiden tragenden Säulen eines Justizskandals, mit denen der Mord an einem Menschen in einem Polizeirevier in Deutschland, damit sehr wahrscheinlich auch begangen von deutschen Polizist*innen, auch zukünftig eine haltlose Behauptung vor deutschen Gerichten bleibt. Die Beweggründe, welche zu der abscheulichen Tat führten, können nur vermutet werden. Es ist jedoch anzunehmen, dass neben institutionellem Rassismus auch das Hochgefühl der durch die Uniform verliehenen Macht und diese gegenüber „Schwächeren“ auszuüben, dabei eine wesentliche Rolle spielten. Eben jene „Macht“ bekamen vor Oury Jalloh ziemlich sicher auch Hans-Jürgen Rose (+1997) und Mario Bichtemann (+2002) zu spüren. Einzig der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ist es zu verdanken, dass auch diese beiden Opfer von tödlicher Polizeigewalt ( im selben Polizeirevier ! ) der Öffentlichkeit bekannt und nicht vergessen sind. In diesem Sinne: Mord verjährt nicht – am 07.01.2020 in Dessau auf die Straße ! Wir fordern eine lückenlose Aufklärung und Gerechtigkeit für die Familie und Freund*innen von Oury Jalloh. Oury Jalloh, das war Mord !“ Demonstrationsaufruf des Bündnis Dessau Nazifrei vom 18. Dezember 2019 externer Link und nun auch:

    • Bericht vom Gedenken an Oury Jalloh in Dessau: „Wie lange sollen wir noch warten?“
      Vor 15 Jahren verbrannte Oury Jalloh unter zweifelhaften Umständen in Polizeigewahrsam. Am Dienstag erinnerten AktivistInnen an den Sierra Leoner. Über 500 Menschen haben am Dienstag in Dessau an den Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh erinnert. Sie folgten einem Aufruf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. „Die 15 Jahre lange Ermittlungsarbeit im Fall Oury Jalloh ist geprägt von verschwundenen oder manipulierten Beweismitteln, von zahlreichen Widersprüchen in den Zeugenaussagen sowie der Verschleppung und anhaltenden Vertuschung durch die Ermittlungsbehörden von Polizei und Justiz,“ heißt es in dem Aufruf.  Mit Bussen waren die DemonstrantInnen am Morgen aus Köln und Berlin angereist, auch aus Hamburg und Nürnberg waren Menschen gekommen. Sie versammelten sich am Mittag vor dem Bahnhof in Dessau. Saliiou Diaollo, Jalloh Bruder, war am Vortag aus Guinea nach Deutschland gereist. „Ihr habt nach Beweisen gefragt und wir haben alle Beweise geliefert“, sagte er an die deutsche Justiz gerichtet. „Wir kommen seit 2005 jedes Jahr hier her. Wie viele Jahre sollen wir noch warten, bis Gerechtigkeit da ist?“ Moctar Bah, ein Freund des Toten und Gründer der Initiative Gedenken an Oury Jalloh, erinnerte an seine letzte Begegnung mit Jalloh…“ Bericht von Christian Jakob vom 7.1.2020 bei der taz online externer Link
    • Mobi-Video zur 15. Gedenkdemonstration für Oury Jalloh am 07.01.2020 in Dessau 
      Mobi-Video der Initiative Oury Jalloh bei youtube externer Link
  • Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein 
    Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat die Anwältin des Bruders von Oury Jalloh am 25.11.2019 fristgerecht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Das OLG von Sachsen-Anhalt hatte mit Beschluss vom 22.10.2019 die Einstellungsbegründungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig erklärt. Die Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwältin Beate Böhler richtet sich gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Halle vom 12.10.2017 und gegen den Prüfvermerk der Generalstaatsanwalt Naumburg vom 29.11.2018 die Ermittlungen einzustellen sowie gegen den aktuellen Beschluss des OLG Naumburg keine öffentliche Anklage verdächtiger Personen im Fall von Oury Jalloh anzuordnen. Rechtsanwältin Böhler argumentiert, dass diese Entscheidungen die Grundrechte des Bruders Mamadou Saliou Diallo verletzen: “Ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung besteht zumindest dann, wenn Amtsträger bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben. Ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten ist geeignet das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Rechtsstaatlichkeit staatlichen Handelns zu erschüttern. Anspruch auf effektive Strafverfolgung besteht auch dann, wenn dem Staate spezifische Fürsorge- und Obhutspflichten gegenüber Personen obliegen, die diesen Amtsträgern anvertraut sind.” Die Einstellungsbescheide stellen daher in mehreren Punkten eine Grundrechtsverletzung dar. “Im vorliegenden Fall sind beide Kriterien erfüllt. Der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet. Die Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung trifft alle Strafverfolgungsorgane.” Zu den polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen führt Rechtsanwältin Böhler an, dass diese nicht unvoreingenommen waren, lückenhaft und zögerlich durchgeführt wurden und “ausschließlich der Bestätigung der Selbstentzündgsthese” dienten…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 26.11.2019 externer Link
  • Sensationelles Gutachten: Strafrechtler fordert Untersuchungsausschuss zu Oury Jalloh 
    Der Bochumer Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein fordert im Fall des vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die Befunde des neuen Gutachtens, das die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ vorgelegt hat, seien „eine kleine Sensation“, sagte Singelnstein dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ laut Vorabbericht. Schon bisher habe es in dem Fall viele Fragezeichen gegeben, „nun kommen weitere hinzu“. (…) Singelnstein sagte, dass Jalloh auch Frakturen des Schädels und einer Rippe erlitten habe, bevor er verbrannte, sei „etwas ganz anderes“ als der bloße Nasenbeinbruch, von dem man bisher ausgegangen sei. Das passe nicht ohne Weiteres zu der Behauptung, er habe selbst seinen Kopf auf eine Tischplatte geschlagen. Diese Feststellungen ließen nun „noch mehr daran zweifeln, dass er seine Matratze selbst anzünden konnte“, sagte der Wissenschaftler. Weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen seien theoretisch denkbar, allerdings sei damit nun nicht mehr zu rechnen. „Der ungeheuerliche Verdacht, dass hier Polizisten einen Menschen in Gewahrsam getötet haben“, bleibe im Raum, betonte Singelnstein. Der Fall sollte deshalb politisch aufgearbeitet werden, mit einem Untersuchungsausschuss…“ Beitrag vom 6. November 2019 beim Migazin externer Link
  • Oury Jalloh: Bruder zieht vors Bundesverfassungsgericht
    „Die Familie nimmt nicht hin, dass der ungelöste Fall des 2005 in einer Polizeizelle verbrannten Mannes zu den Akten gelegt wird. (…) Seit 14 Jahren kämpft Saliou Diallo dafür, den Tod seines Bruders aufzuklären – nun zieht er deshalb sogar vor das Bundesverfassungsgericht. (…) Rechtsanwältin Beate Böhler erklärt, dass der Fall zu den Akten gelegt wurde, stelle einen Verstoß gegen den Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes dar. Nach diesem Artikel steht jedem Menschen effektiver Rechtsschutz zu – und damit auch die Möglichkeit, eine effektive Beschwerde gegen die Einstellung eines Verfahrens einzulegen. „Vielleicht wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes etwas daran ändern, dass es noch immer keine Ermittlungen gibt“, sagt Rechtsanwältin Böhler am Donnerstag. Sie sitzt hinter ihrem Schreibtisch, vor ihr Saliou Diallo und Mouctar Bah, ein Freund Oury Jallohs. Saliou Diallo wirkt erschöpft, als er ein Blatt Papier unterschreibt. „Das ist alles so kompliziert“, sagt er…“ Beitrag von Maike Brülls vom 1. November 2019 bei Vice.com externer Link
  • Neues forensisch-radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh belegt externe Gewalteinwirkung vor dem Tod 
    „“Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.” Sowohl die schwere Kopfverletzung, als auch die klar erkennbare und durch punktuelle Gewalteinwirkung gebrochene 11. rechte Rippe, legen den dringenden Verdacht nahe, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten vor seinem Tod körperlich schwer misshandelt worden sein muss. (…) Eine Beifügung dieser Verletzungen durch Dritte ist damit naheliegend wahrscheinlich. Der Zeitraum in welchem Oury Jalloh die beschriebenen Verletzungen durch externe Gewalteinwirkung zugefügt worden sind, ist eindeutig eingrenzbar und liegt zwischen: 9:30 Uhrund 12:05 Uhr. Auch der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt.“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 28.10.2019 externer Link und das Statement der Internationalen Kommission vom 28.10.19 externer Link (engl.), siehe auch:

    • Das Video der Internationalen Pressekonferenz am 28.10.2019 externer Link
    • Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen
      Ein forensisches Gutachten belegt: Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod misshandelt. Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. (…) Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen „vor dem Todeseintritt entstanden sind“, heißt es im Gutachten. Bislang war lediglich ein Bruch im Bereich des Nasenbeins Jallohs verbrieft gewesen – auch dies nur durch ein privat von der IGOJ finanziertes Gutachten. (…) Die neuen Untersuchungsergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie eine mögliche Antwort auf die Frage geben, warum Jalloh in seiner Zelle mit Brandbeschleuniger angezündet worden sein könnte. Diesen Tathergang hatte die anhaltische Justiz lange Zeit zurückgewiesen. Stattdessen wurde offiziell behauptet, dass Jalloh die Matratze am Boden der Gewahrsamszelle, auf den er mit Händen und Füßen gefesselt war, selbst angezündet hatte…“ Artikel von Christian Jakob vom 28.10.2019 bei der taz online externer Link
  • Oury Jalloh: Gerichtliche Verfahren in Sachsen-Anhalt abgeschlossen / Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neue Fakten im Fall Oury Jalloh  
    Das gerichtliche Verfahren über den dubiosen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannte, ist abgeschlossen. Jetzt können Sonderermittler den Fall aufnehmen. Aufklärt ist er nämlich bis heute nicht.
    Im Fall des vor 14 Jahren in einer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat das Oberlandesgericht Naumburg eine sogenannte Klageerzwingung abgelehnt. Der Antrag eines Verwandten von Jalloh auf eine öffentliche Klage wurde am Dienstag als unzulässig verworfen, wie das Gericht am Mittwoch in Naumburg mitteilte. Der Antrag, den die Anwältin der Familie im Januar 2019 gestellt hatte, richtete sich gegen die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes in Naumburg. Dieser hatte Ende November 2018 die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen, die sich gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Halle im Oktober 2017 gerichtet hatte. Der Generalstaatsanwalt hatte sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, dass ein auf Tatsachen beruhender Beweis für ein aktives Handeln Dritter, welches zum Tod von Jalloh führte, mit strafprozessual zulässigen Mitteln nicht erbracht werden könne. Das Oberlandesgericht begründete nun, dass der Antrag auf Klageerzwingung unzulässig sei, weil er nicht den in der Strafprozessordnung formulierten Anforderungen entspreche. Unter anderem habe der Antragsteller die Beweismittel nicht vollständig mitgeteilt, aus denen sich der von ihm formulierte Tatverdacht seiner Auffassung nach ergebe. Zudem sei der Antrag unbegründet, weil „die Generalstaatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht zu Recht verneint“ habe. Unabhängig davon, dass nach wie vor vieles für eine Selbstentzündung von Jalloh spreche, fehle es für eine Brandlegung von anderer Seite jedenfalls an einem hinreichenden Tatverdacht gegen einen konkreten Beschuldigten, erklärte das Gericht
    …“ Beitrag vom 24. Oktober 2019 beim Migazin externer Link, siehe dazu:

    • „… Im Naumburger OLG-Beschluss heißt es am Ende, Rassismus von verdächtigten Beamten stelle kein wahrscheinliches Tatmotiv dar. Diese Einschätzung, so Anwältin Heinecke, sei Jahre nach der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen NSU ein Zeichen für Realitätsverweigerung: »Wer zu einer solchen Einschätzung kommt, lebt offenbar auf einem anderen Stern.« Heinecke hält es angesichts der Widersprüche in der OLG-Entscheidung für nötig, aber für äußerst schwierig, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen. Dafür hätten die Anwältinnen der Nebenklage lediglich einen Monat Zeit, zugleich seien die formalen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sehr hoch. Gefordert sei eigentlich die Staatsanwaltschaft. Die aber habe über die Jahre meist eher gegen die Nebenklage gearbeitet, statt zur Aufklärung des Falles beizutragen…“ Aus dem Artikel von Jana Frielinghaus vom 28.10.2019 beim ND online externer Link: Kein Frieden ohne Gerechtigkeit. Nach erneuter Klageabweisung im Fall Oury Jalloh: scharfe Kritik von Angehörigen und Unterstützern
    • Oury Jalloh: Justiz stellt Feuertod-Verfahren ein! Bitte helft uns! 
      „… Bitte unterstützt unsere Arbeit mit einer kleinen Spende, damit wir weitermachen und die unabhängige Untersuchungskommission ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen kann: https://betterplace.org/p32717 externer Link (…) Solange aber die Wahrheit nicht offiziell aufgeklärt worden ist und die Mörder meines Freudes Oury Jalloh und die von Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose noch immer ungestraft und frei sind, werde ich dafür kämpfen, dass  die Akten nicht geschlossen werden. Denn wo Recht durch staatliche Institutionen in offensichtliches Unrecht verkehrt wird, wo Polizeibeamte Menschen weiterhin aus rassistischen Motiven töten und verbrennen können und die Justiz und Politik diese Täter*innen um jeden Preis schützen will und Tatsachen vertuscht, da wird zivile und unabhängige Aufklärung zur gemeinsamen Pflicht! Ich kämpfe weiter, bis der Mord an meinem Freund Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose im Schoße der Dessauer Polizei aufgeklärt sind!...“ Aufruf vom 27.10.2019 bei change.org externer Link als Aktualisierung zur Petition „Mein Freund #OuryJalloh – Es war Mord! Wir fordern lückenlose Aufklärung!“
    • Wo Recht zu Unrecht wird …
      Am 23.10.2019 veröffentlichte der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg seine Entscheidung bezüglich des Antrages von Mamadou Saliou Diallo, auf gerichtliche Entscheidung über die Erhebung öffentlicher Anklage wegen Mordes an seinem Bruder Oury Jalloh. Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt und seine Entscheidung damit begründet, dass dieser zum einen nicht den formellen Anforderungen entspräche und zudem unbegründet sei, da bereits die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg einen hinreichenden Tatverdacht in ihrem Prüfvermerk vom 4.12.2018 “zu Recht verneint hat”. Damit stellt sich der Erste Strafsenat des OLG Naumburg mit seinem Beschluss in allen wesentlichen Punkten hinter die von der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts vorgebrachten, unwissenschaftlichen und fantasiereichen Argumentationsketten. Sie verschließt sich damit allen bislang gewonnen Fakten und Expertenmeinungen bzw. interpretiert diese in unhaltbare Überzeugungen, die nicht der Realität entsprechen, um. Der Beschluss bedeutet im Wesentlichen das Ende der juristischen Nicht-Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs sowie zwei weiterer Todesfälle in ein und demselben Polizeirevier durch die zuständige Justiz in Sachsen-Anhalt. Solange die Wahrheit nicht offiziell aufgeklärt worden ist und die Mörder von Oury Jalloh, Mario Bichtemann und Hans-Jürgen Rose noch immer ungestraft und frei sind, werden die Akten jedoch nicht geschlossen werden können…“ Pressemitteilung zum Beschluss des OLG Naumburg vom 24.10.19 der Initiative Oury Jalloh externer Link
    • Tod in der Polizeizelle: Kein neues Verfahren zu Oury Jallohs Feuertod
      Knapp 15 Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Justiz in Sachsen-Anhalt den Fall abgeschlossen. Die Familie des bei einem Feuer in einer Arrestzelle verstorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh ist mit ihrem Wunsch nach einer weiteren juristischen Aufklärung des Falls gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg habe den Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig verworfen, hieß es in einer Mitteilung…“ Erste Meldung hierzu am 23.10.2019 beim Spiegel online externer Link
    • Oury Jalloh: Das darf nicht wahr sein
      Der Fall Oury Jalloh bleibt ein Makel der bundesdeutschen Justizgeschichte. Nach dem ersten Prozess, der im Dezember 2008 ein Ende fand, erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff am Landgericht Dessau, dass ein rechtsstaatliches Verfahren wegen »Schlamperei« der Dessauer Polizei und »Falschaussagen« verhindert worden sei. Er sprach die verdächtigten Beamten frei, um »einfach nur ein Ende« zu finden, »das formal sein musste«. Diesem Grundsatz folgt nun offenbar auch das Oberlandesgericht Naumburg. Das hat ein Klageerzwingungsverfahren von Angehörigen des Verstorbenen abgelehnt, weil es immer noch keinen Hinweis darauf sieht, dass Jalloh unter Fremdeinwirkung in der Zelle umgekommen sein könnte. Dabei gibt es eine Reihe von Indizien, die etwas Anderes vermuten lassen…“ Kommentar von Stefan Otto vom 23.10.2019 beim ND online externer Link
  • Neue Fakten im Fall Oury Jalloh 
    Einladung zur internationalen Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh mit internationalen Initiativen gegen rassistische Polizeigewalt am Montag, den 28. Oktober 2019: Vertreter*innen der „Internationalen Unabhängigen Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh“ werden neue und belastende Ermittlungsergebnisse im Fall von Oury Jalloh präsentieren…“ Beitrag vom 23.10.2019 bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link
  • Staatsaffäre Feuerzeugwurf. Oury-Jalloh-Initiative im Visier der Dessauer Justiz: Ordnungsstrafen gegen Prozessbeobachter 
    Die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh«, die um Aufklärung des Feuertodes des Asylbewerbers im Polizeirevier Dessau im Jahr 2005 ringt, steht weiter im Fokus der Justiz. Während die Staatsanwaltschaft den Fall zu den Akten gelegt hat, belangte das Amtsgericht Dessau-Roßlau nun zwei Aktivistinnen mit Ordnungsgeldern von 150 und 50 Euro. Zahlen sie nicht, drohen den Frauen einige Tage Gefängnis. Wie die Initiative am Freitag mitteilte, haben sie Widerspruch eingelegt. Richter Jochen Rosenberg wirft Nadine S. und Irmela M. vor, im Februar eine Verhandlung gegen ihren Mitstreiter Michael S. durch Zwischenrufe gestört haben. In dem Prozess ging es um den Wurf leerer Feuerzeuge während der Demonstration am elften Todestag Jallohs am 7. Januar 2016 vor die Tür der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau (jW berichtete). Die Initiative hatte zu dieser symbolischen Aktion aufgerufen. Der Vorwurf: Michael S. soll eine Handvoll Feuerzeuge so hoch geworfen haben, dass er die dort postierten Polizisten am Kopf hätte treffen können…“ Bericht von Susan Bonath in der jungen Welt vom 02.07.2019 externer Link
  • Androhung von Ordnungsgeld gegen Prozessbeobachterin
    Während der mündlichen Urteilsbegründung, gab es Proteste im Gerichtssaal. Weitere Infos zum Prozess  Dazu gibt es jetzt eine Zahlungsaufforderung gegen eine Prozessbeobachterin, die allerdings den Raum zu dem Zeitpunkt verlassen hat. Sie verfasste zu diesem Vorfall folgendes Schreiben, was von Ihr u.A. auch an die Justizministerin von Sachsen-Anhalt geschickt wurde (…) Am 22.2.19 wurde im Amtsgericht Dessau-Rosslau ein nicht nur sehr fragwürdiges, sondern auch überaus skandalöses Urteil gegen das Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Michael S., gesprochen. Die Initiative bemüht sich seit vielen Jahren vergeblich um die juristische Aufklärung zu dem Mord und Feuertod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam Dessau und wird deshalb fortlaufend kriminalisiert. (…) Da es nun, auch nach einer entlastenden Aussage durch einen Polizeibeamten, welcher klare Angaben zu Gunsten des Angeklagten gemacht hatte, trotzdem zu einer sehr skandalösen Verurteilung des Angeklagten kam, löste dies einen (sicher berechtigten) Protest im Gerichtssaal aus, den ich aber zuvor schon mit Magenkrampf verlassen hatte und auf dem Flur meiner Empörung Luft gemacht hatte, nicht jedoch im Gerichtssaal – während der Urteilsbegründung! Mich erreichte nun am 9.6.2019, also fast ein halbes Jahr später, eine Aufforderung vom 6.6.2019 zur Zahlung von € 53 Ordnugsgeld mit der Drohung, bei Verweigerung 2 Tagen Arrest verbüßen zu müssen. Ich werde von der Justiz beschuldigt, die Urteilsbegründung gestört zu haben, was aber mit Sicherheit nicht der Wahrheit entspricht, da ich mich zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr im Gerichtssaal aufgehalten hatte. Ich habe nun beim Justizministerium in Magdeburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Jochen Rosenberg sowie Widerspruch gegen das benannte Schreiben eingelegt…“ Pressemitteilung von Irmela Mensah-Schramm, vom 11.06.2019 bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link
  • Landtag von Sachsen-Anhalt (CDU, SPD und Grüne) verweigert Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh 
    Auf Antrag der Partei DIE LINKE wurde heute im Landtag von Sachsen – Anhalt über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses diskutiert. Der Antrag enthält einen komplexen Fragenkatalog, der sowohl die Arbeit der Ermittlungsbehörden im Fall von Oury Jalloh als auch den politischen und juristischen Umgang strukturell und detailliert aufarbeiten und analysieren soll. Ferner solle der Ausschuss klären, ob und in welchem Umfang gemeinsame Ursachen und Wechselbeziehungen zwischen dem Tod von Oury Jalloh und den ebenfalls unaufgeklärten Toden von Hans-Jürgen Rose (1997) und Mario Bichtemann (2002) im gleichen Polizeirevier bestehen. Bereits während der 15 minütigen Antragsbegründung durch die LINKEN-Abgeordnete Henriette Quade herrschte allgemeines Desinteresse bei allen anderen Fraktionen. (…) Dieses Verhalten war nicht nur rechts im Plenarsaal zu beobachten, sondern in gleicher Art bei den Grünen Koalitionär*innen der Fall, die zusammen mit der CDU und SPD die Regierungsverantwortung im Landtag (mit)tragen..   Alle Parteivertreter*innen – ausgenommen der, der AFD – äußerten in der Debatte zwar ihr Bedauern über den unaufgeklärten Tod des Oury Jalloh, wollten aber ihre politische Verantwortung in der jahrlangen Vertuschung, Verschleppung und Manipulation des Falles nicht eingestehen. (…) Am Ende stimmten nur 14 Abgeordnete – allesamt von der Fraktion DIE LINKE – für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. 22 Abgeordnete stimmten mit „nein“ und die Parteien der Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen enthielten sich gemäß der vorherigen Koalitionsabsprache ihrer Stimmen…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 28.02.2019 externer Link
  • Feuerzeugwurf: »Rachejustiz« in Dessau. Trotz fehlender Beweise: Amtsgericht verurteilt Mitglied der Oury-Jalloh-Initiative wegen versuchter Körperverletzung zu Geldstrafe 
    Ein Flüstern geht durch die Zuschauerreihen, als Amtsrichter Jochen Rosenberg am Freitag nachmittag das Urteil verkündet: 15 Tagessätze à 20 Euro wegen versuchter Körperverletzung. Er raunt es so leise, dass es kaum jemand versteht. Doch flüstern ist verboten. Rosenberg wird laut, verhängt – zum zweiten Mal an diesem Tag – ein Ordnungsgeld: 50 Euro soll eine Aktivistin zahlen, ersatzweise zwei Tage in Haft. Als sie sich beschwert, erhöht er auf 100 Euro und fährt fort: Der 63jährige Angeklagte Michael S., Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, habe einem Strafbefehl widersprochen, »weil er hier die große Bühne haben und der Polizei den schwarzen Peter zuschieben wollte«. »Rundumschläge« habe S. ausgeteilt. Und: »Sein Feindbild«, so Rosenberg, »hat er deutlich gezeigt: Polizei und Justiz.« Auf die Beweislage geht der Richter nicht ein. Der Vorwurf: S. beteiligte sich bei der Demonstration am elften Todestag des Flüchtlings Oury Jalloh, dem 7. Januar 2016, an einer symbolischen Aktion. Jalloh war 2005 von Dessauer Polizisten in einer Zelle angekettet und mutmaßlich angezündet worden. Wie viele andere warf S. leere Feuerzeuge vor die Tür der Staatsanwaltschaft, laut Anklage besonders aggressiv und gezielt auf davorstehende Beamte. Letztere hätten eine »gefährliche Körperverletzung« nur mit einer »Meidbewegung des Kopfes« verhindern können. Insgesamt sei die Stimmung »aufgeheizt« gewesen. Die Vorwürfe der Beamten erhärten sich im vier Monate dauernden Prozess nicht. Im Gegenteil…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 26.02.2019 externer Link
  • 14. Todestag von Oury Jalloh: Der Mord ist faktisch belegt – Justiz verweigert aber weiterhin Aufklärung! Antrag auf Klageerzwingung und Gedenkdemonstration 
    Demoaufruf zum 14. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2019 in Dessau / Sachsen-AnhaltHeute vor 14 Jahren verbrannte Oury Jalloh in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers. Brand- und Todesursache sind weiterhin ungeklärt. Ginge es nach der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, dann könnte der Fall mit dem Prüfungsvermerk vom 17.10.2018 endgültig zu den Akten gelegt werden. Doch dieser Vermerk selbst ist nur ein weiterer offenkundiger Beleg dafür, dass die Justiz in Sachsen-Anhalt die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh hartnäckig verweigern möchte. Die verantwortlichen Oberstaatsanwälte Wetzel und Blank schließen einen Mord kategorisch aus und ignorieren konsequent die tatsächliche Fakten- und Beweislage. Gabriele Heinecke, Anwältin der Familie von Oury Jalloh, hat am 4. Januar 2019 fristgerecht Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Der Antrag beinhaltet wissenschaftlich fundierte Fakten, die deutlich beweisen, dass Oury Jalloh sich eben nicht selbst angezündet haben kann. (…) Bereits am 30. Dezember 2018 hatte Beate Böhler, ebenfalls Anwältin der Familie von Oury Jalloh, Anzeige wegen Mordes gegen zwei konkret benannte Dessauer Polizeibeamte beim Generalstaatsanwalt in Naumburg gestellt. (…) Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ruft alle Menschen, die ebenfalls Gewalterfahrungen im Dessauer Polizeirevier gemacht haben oder sachdienliche Hinweise haben, die für die Aufklärungsarbeit hilfreich sein können, dazu auf, mit der Internationalen Unabhängigen Kommission Kontakt aufzunehmen und diese mitzuteilen.“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 7. Januar 2019 externer Link zum 14. Todestag von Oury Jalloh und die neue Homepage der Unabhängigen Kommission externer Link
  • Demoaufruf zum 14. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2019 in Dessau / Sachsen-Anhalt 
    Im Namen der Hinterbliebenen der Familie Diallo, – insbesondere im Namen der  ohne Aufklärung und Beantwortung ihrer berechtigten Fragen zum grausamen  Brandmord an ihrem Sohn Oury Jalloh verstorbenen Eltern Mariama Djombo Diallo  und Elhadji Boubakar Diallo – laden wir alle solidarischen Menschen, Aktivist*innen, Initiativen und Organisationen zu unserer jährlichen Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am 7. Januar 2019 nach Dessau ein. 13:00 Uhr: Kundgebung und Sammlung. Treffpunkt: Hauptbahnhof Dessau-Roßlau | Bahnhofsvorplatz. 14:00 Uhr: Beginn der Demonstration…“ Aufruf von und bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link

  • Generalstaatsanwalt: „Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt.“ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: „staatlich unabhängige Ermittlungen dringend notwendig“
    Mit Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt über die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Todes von Ouri Jallow befunden. Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 als unbegründet zurückgewiesen. Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht…“ Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts vom 29. November 2018 bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link, dort dazu die Stellungnahme der Ini vom 29.11.2018: „Die Einstellung des Verfahrens zum Tod von Oury Jalloh durch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg ist leider keine Überraschung, aber angesichts der vorliegenden Beweislast absolut nicht nachvollziehbar. Seit dem Gutachten zum manipulierten Feuerzeug 2012 vor dem Landgericht Magdeburg und spätestens seit dem unabhängigen Brandgutachten, das wir 2013 vorgestellt haben steht fest, dass Oury Jalloh sich nicht selbst angezündet haben kann. Aus juristischer Sicht ist es auch unter dem Aspekt nicht nachvollziehbar, dass die Anwältinnen der Familie lediglich unvollständige Akteneinsicht erhalten hatten und somit auch nur unvollständige Beschwerdebegründung einreichen konnten. Dazu gab es entsprechende Anträge, welchen die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nicht nachgekommen ist. Die Pressemitteilung* der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom heutigen Tage bestätigt uns darin, dass staatlich unabhängige Ermittlungen dringend notwendig sind und wir deshalb bereits im Januar 2018 die Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet haben.“
  • Auf eigene Faust. Feuertod von Oury Jalloh: Internationale Untersuchungskommission stellt erste Ergebnisse vor. Initiative berichtet über Repressionen / Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 23. Oktober 2018 
    „Die Politik behindere nach wie vor die Mordermittlungen in diesem Polizei- und Justizskandal. In Eigenregie hatten die Aktivisten im Januar eine internationale Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Am kommenden Dienstag soll diese im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte über ihre Arbeit und erste Ergebnisse informieren, wie die Initiative mitteilte. Der Kommission gehören Experten aus mehreren Ländern und verschiedenen Fachbereichen an, erklärte Mouctar Bah von der Oury-Jalloh-Initiative am Montag im Gespräch mit junge Welt. Sie seien derzeit dabei, die Ermittlungsakten zu analysieren. Dies sei schwierig, da noch Übersetzer für Italienisch, Französisch und Englisch fehlten, so Bah. Darüber hinaus habe die Kommission Kontakt zu Landesministerien und Ermittlungsbehörden aufgenommen. Auch ein informelles Gespräch mit Kai Lohse, Vertreter der Generalbundesanwaltschaft und zuständig für Rechtsextremismus in Nord- und Ostdeutschland, habe bereits stattgefunden. (…) Kommende Woche soll außerdem die Rechtsanwältin der in Guinea lebenden Opferfamilie, Gabriele Heinecke, über den Stand der Nachforschungen sprechen. (…) Wie Bah erläuterte, werde die Initiative in Berlin ferner über Repressionen gegen ihre Mitglieder berichten. So steht beispielsweise einen Tag nach der Pressekonferenz beim Amtsgericht Dessau ein Prozess gegen Michael S. an. Er hatte auf der Gedenkdemonstration im Januar 2017 eine Handvoll leere Feuerzeuge vor die Tür des Justizzentrums Dessau geworfen – ein symbolischer Akt, an dem sich viele beteiligt hatten. Die Polizisten Torsten D., Stephan K., Jens B. und Daniel S. hatten ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun den Versuch der »gefährlichen Körperverletzung« vor.“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 16. Oktober 2018 externer Link

    • Fall Oury Jalloh: Anwältinnen werfen Ermittlungsbehörden Vertuschung vor 
      „Geschwärzte Akten, eine umstrittene Selbstverbrennungsthese, zwei weitere Todesfälle: Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle 2005 bewegt bis heute viele Menschen. Eine private Kommission will jetzt weitere Aufklärung. (…) Die internationale Kommission zur Aufklärung des Todes des in einer Dessauer Polizeizelle 2005 verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh ermittelt in zwei weiteren ungeklärten Todesfällen. Nach Angaben der im Januar gegründeten privaten Expertenkommission vom Dienstag stehen beide Todesfälle in Zusammenhang mit dem Dessauer Polizeirevier. Der unabhängigen Kommission gehören Rechtsanwälte, Brandexperten, Sachverständige, Ärzte und zivilgesellschaftliche Akteure an. Sie ermittelt seit Jahresbeginn im Auftrag der Familie Jallohs und mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen. So sei der 1997 zu Tode gekommene Hans-Jürgen R. nach einer Alkoholfahrt festgenommen, in das Revier gebracht und Stunden später schwer misshandelt in der Nähe des Polizeireviers aufgefunden worden. Er starb einen Tag später an den Folgen seiner Verletzung. Im zweiten Fall wurde der Obdachlose Mario B. 2002 in einer Polizeizelle mit einem Schädelbasisbruch aufgefunden. (…) „Wir gehen deshalb von einem Oury-Jalloh-Komplex aus, in dem örtliche Polizei und Justiz zusammenspielen“, sagte Kommissionsmitglied Vanessa Thompsons bei einer Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Dienstag in Berlin. Alles deute auf ein System „struktureller Gewalt und institutioneller Straflosigkeit“ hin…“ Beitrag vom 24. Oktober 2018 von und bei MiGAZIN externer Link, siehe dazu auch:
    • Der Oury-Jalloh-Komplex: Unabhängige Untersuchungskommission will die Ermittlungen im Fall des verbrannten Asylbewerbers übernehmen 
      „… Das internationale Gremium will die Fragen von struktureller Gewalt und institutioneller Straflosigkeit nun selbst aufklären, da von staatlicher Seite dies kaum mehr zu erwarten sei. »Vom ersten Tag an bis heute hat ein Abschalten sämtlicher staatlicher Kontrollmechanismen stattgefunden«, berichtete Gabriele Heinecke, die Anwältin der Familie Jalloh. Beate Böhler, ebenfalls juristische Vertreterin der Angehörigen, fügte hinzu: »Es gibt gegenseitige Abhängigkeit der Behörden, eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, weitere Todesfälle und Ansatzpunkte für manipulierte und zerstörte Beweismittel.« Um ihrer Arbeit nachgehen zu können, fordert die Untersuchungskommission eine vollständige Akteneinsicht in den Fällen Jalloh, Rose und Bichtemann, die Überführung der Asservate von Oury Jalloh von Halle nach Berlin sowie die Freigabe von Beweismitteln. Mit den zuständigen Behörden stehe man in Kontakt. (…) Die Sprecherin verwies auf Amad Ahmad, einen kürzlich in der JVA Kleve verbrannten Syrer. »Genau wie bei Jalloh gab es auch hier die vorschnelle Annahme, dass es sich um einen Suizid gehandelt habe.« Man müsse dafür kämpfen, dass die Ermittlungen unter »demokratischer Kontrolle« und »in ernsthafter Weise« fortgesetzt werden. Thompson warnte: »Auch der Fall Ahmad zeigt, dass die vermeintlichen Garanten der Demokratie diese bedrohen können.«“ Beitrag von Sebastian Bähr bei neues Deutschland vom 23. Oktober 2018 externer Link
    • zur Pressekonferenz am 23. Oktober 2018 werden Vertreter*innen der Unabhängigen Untersuchungskommission zur juristischen Begründung der Zurückweisung der Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes bezüglich der Anzeige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 7. Dezember 2017 wegen Mordes an Oury Jalloh und weiterer unaufgeklärter Todesfälle im Dessauer Polizeirevier Stellung nehmen. Siehe die Ankündigung vom 16.10.2018 von und bei der Initiative externer Link
  • Die Akte Rose: Vor Oury Jalloh starben bereits zwei weitere Männer im Polizeirevier Dessau. Über das erste Opfer war bislang wenig bekannt. Eine Spurensuche 
    „Hans Jürgen Rose stirbt 1997 an schwersten inneren Verletzungen, Mario Bichtemann fünf Jahre später an einem Schädelbruch, und 2005 verbrennt der gefesselte Oury Jalloh bis zur Unkenntlichkeit in seiner Zelle: Die Serie nie aufgeklärter Todesfälle im Polizeirevier Dessau ist einer der größten Justizskandale und Zeugnis mörderischen Korpsgeistes. Im Fall Jalloh verwarf Oberstaatsanwalt Folker Bittmann erst kurz vor seiner Pensionierung und nach einem Brandversuch die Selbstmordthese. Mehr noch: Die Verbrennung Jallohs sei wohl nur die Spitze des Eisbergs, vermerkte er im April 2017. Polizisten hätten damit mutmaßlich nicht nur Spuren im Fall Jalloh verwischt, sondern ein Wiederaufrollen der früheren Todesfälle verhindern wollen. Eine exklusive Recherche von jW zum Fall Hans Jürgen Rose dokumentiert deren Umstände…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 12. September 2018 externer Link
  • Tod in der Zelle – Im Fall Oury Jalloh spielen Justiz und Politik weiter auf Zeit. 
    „Der Flüchtling aus Sierra-Leone ist nicht das erste Opfer im Dessauer Polizeirevier – es gibt erschreckende Parallelen zu zwei anderen Toten. (…) Die vom Rechtsausschuss bestellten Akten zu den drei ungeklärten Todesfällen in Dessau liegen seit Februar dieses Jahres in der Schublade. Die Sonderermittler Jerzy Montag, Rechtsanwalt, und Manfred Nötzel, ehemaliger bayrischer Generalstaatsanwalt, dürfen sie erst studieren, wenn alle juristischen Vorgänge zum Fall Jalloh abgeschlossen sind. So hat es Sachsen-Anhalts Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen im Juni nach heftigem Hin und Her beschlossen. (…) Wie es dort vorangeht? Konrads Sprecher, Klaus Tewes, hat darauf keine Antwort. Man müsse abwägen, ob es sinnvoll sei, weiter zu ermitteln. »Wahrscheinlich werden der oder die Täter nie ausfindig gemacht werden können, wenn es sie gibt«, erklärt er auf jW-Nachfrage. Das Ergebnis werde wohl in ein paar Wochen oder Monaten vorliegen, beteuert er. Monate? »In absehbarer Zeit«, beschwichtigt Tewes. Als Pressesprecher wolle er die zwei zur Prüfung der Akten abgestellten Dezernenten »nicht unter Druck setzen«. »Das ist die übliche Verschleppungstaktik, die wir seit dreizehneinhalb Jahren kennen«, winkt Thomas Ndindah ab. »Man tut so, als ob, macht in Wahrheit nichts und lässt die Zeit das ihrige tun«. (…) So tun, als ob, und endloses Verschleppen war in den beiden vorangegangenen ungeklärten Todesfällen in Dessau nicht nötig. Für die Opfer Hans-Jürgen Rose und Mario Bichtemann machten sich anders als im Fall Jalloh weder Angehörige noch Freunde stark. Auch die Medien schwiegen. Das änderte sich nach dem 7. Januar 2005, dem Tag, an dem Oury Jalloh angekettet an Händen und Füßen auf einer mit feuerfestem Material umhüllten Matratze in der gefliesten Schlichtzelle binnen 20 Minuten bis zur Unkenntlichkeit verbrannte. Die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« brachte die längst vergessenen Geschichten der beiden anderen Polizeiopfer ans Licht…“ Beitrag von Susan Bonath in der jungen Welt vom 10. August 2018 externer Link
  • Neuer Klärungsanlauf im Fall Oury Jalloh: Die unendliche Ermittlung 
    13 Jahre nach Oury Jallohs Tod will Sachsen-Anhalts Landtag klären lassen, was wirklich in der Polizeizelle geschah. Es könnte zu spät sein. (…) Wie ist das möglich? Das ist eine von insgesamt acht Fragen, denen jetzt zwei externe Juristen nachgehen sollen. Am kommenden Freitag will die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt sie damit beauftragen. Einer von ihnen soll der ehemalige Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel sein, ein konservativer Jurist. Der zweite Jurist ist der in München lebende Jerzy Montag. Er war elf Jahre lang rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Nötzel und Montag sollen die Funktion von Sonderermittlern einnehmen, aber nicht diese Bezeichnung erhalten, darauf legt die CDU Wert. Offenbar fürchtet man, dies könnte als Zeichen des Misstrauens gegenüber der Justiz gewertet werden. Deshalb ist von „Beratern“ die Rede. Nötzel und Montag sollen den Rechtsausschuss des Landtags dabei unterstützen, die Jalloh-Akten zu begutachten. (…) Damit ist folgendes Szenario wahrscheinlich: Vor dem nächsten Jahr wird wohl nicht mit einem Bericht von Nötzel und Montag zu rechnen sein. Bis dahin wird von dem Fall öffentlich kaum mehr etwas zu hören sein. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren könnte so ohne große Aufregung eingestellt werden. Sollte dies dann zu einem späteren Zeitpunkt kritisch von Nötzel und Montag gewürdigt werden, wäre die Aussicht auf eine Wiederaufnahme und eine Anklage der Täter gering. (…) „Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hätte Naumburg unter Druck gesetzt“, argumentiert Nadine Saeed von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh. „Der wäre viel breiter, und vor allem öffentlich, angelegt gewesen als die Arbeit der beiden externen Ermittler.“ Mit der Einsetzung der beiden Berater habe der Landtag „den Untersuchungsausschuss abgewehrt“...“ Artikel von Christian Jakob vom 7.6.2018 bei der taz online externer Link
  • Repression gegen Mitglieder der Initiative Oury Jalloh geht weiter – Gerichtsverfahren am 6. und 20.9.18 in Dessau 
    Das Amtsgericht Dessau hat nun zwei neue Gerichtstermine in Dessau bekanntgegeben, bei denen über „gefährliche Körperverletzung“ einiger Polizisten verhandelt werden wird. Konkret wird einem Mitglied der Initiative vorgeworfen, am 7.1.16 – während der Oury Jalloh Gedenkdemonstration – Polizisten mit leeren Feuerzeugen beworfen zu haben. Obwohl die Polizeibeamten selbst angaben, nicht verletzt worden zu sein – wie auch, die Feuerzeuge waren leer und wurden lediglich vor die Füße geworfen – wird der Prozess eröffnet. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich im Juli letzten Jahres beginnen, wurde aber wegen angeblicher Erkrankung des Richters im Juli 2017. Die beiden Verhandlungstage hat das Amtsgericht Dessau nun auf den 06.09.18 und 20.09.18 festgesetzt jeweils um 10:15 Uhr. Das Feuerzeug ist zentraler Dreh- und Angelpunkt des Falles Oury Jalloh: Das Feuerzeug wurde nicht bei der Tatortuntersuchung vom 7. Januar 2005 gefunden…weil es gar nicht in der Todeszelle Nr. 5 gewesen sein kann!...“ Aus der Aktualisierung vom 24. Mai 2018 externer Link zur Petition „Mein Freund #OuryJalloh – Es war Mord! Wir fordern lückenlose Aufklärung!“ bei change.org. Siehe die Vorladung bei der Initiative externer Link und das Mobi-Video bei youtube externer Link zum Gerichtsverfahren am 6. und 20.9.18 in Dessau, jeweils 10:15 Uhr
  • Amnesty International  kritisiert Polizei: Transparente zu Oury Jalloh entfernt
    „Unter anderem trugen die Transparente Aufschriften wie „Oury Jalloh, ermordert von deutschen Polizisten“. Dies stellt aus Sicht der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte einen inakzeptablen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar. (…) Bei einer vergleichbaren Aktion im letzten Jahr, bei dem die Polizei ein ähnliches Transparent von der sogenannten Roten Flora in Hamburg abhängte, begründete die Polizei dieses Vorgehen damit, dass das Transparent die Straftatbestände der Beleidigung bzw. Verleumdung erfülle. Mittlerweile geht die Polizei laut Pressebericht vom Verdacht der üblen Nachrede aus. Dies stellt insgesamt einen Angriff auf die menschen- wie grundrechtlich verbürgte Meinungsfreiheit dar. Auch wenn die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos gewährt wird, sondern ihre Grenzen in allgemeinen Gesetzen findet, die auch dem Ehrschutz dienen, darf sich der Staat nicht gleichzeitig mit Mitteln des Strafrechts gegen jede Kritik immunisieren. Es ist in der gegebenen Situation offenkundig, dass sich die Transparente in der Sache auf die skandalösen Vorgänge im Zusammenhang mit den Ermittlungen um den Tod von Oury Jalloh beziehen, und damit eine kritisch-politische Aussage darstellen. (…) Steht die politische Auseinandersetzung ganz im Vordergrund, muss auch die Polizei die Meinungsfreiheit respektieren. (…) Wir fordern die Polizei Hamburg daher auf, die sichergestellten Transparente wieder herauszugeben, und in Zukunft die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger*innen in Hamburg zu respektieren.“ – aus der  Stellungnahme „Polizei muss Meinungsfreiheit respektieren: Die Polizei Hamburg hat in den vergangenen Tagen mehrere Transparente abhängen lassen, auf denen der Tod von Oury Jalloh thematisiert wurde“ von und bei Amnesty International vom 13. Mai 2018 externer Link (Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang die Frage: Warum fällt eigentlich die Unterstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft, dass alle Teilnehmer der „Wellcome to Hell“-Demo in Hamburg am 7. Juli 2017 gewalttätig wären, auch wenn sie gar keine Gewalt ausübten, nicht unter den Straftatbestand „Verleumdung“ oder „üble Nachrede“?)
  • Keine Fremdenfeindlichkeit? Generalbundesanwalt weist Anzeige im Fall Oury Jalloh zurück 
    „… Oury-Jalloh-Gedenkinitiative wirft der Bundesanwaltschaft ein bedenklich interessensgeleitetes Verständnis von Aufklärung vor. Die Oury-Jalloh-Gedenkinitiative ist mit einer Strafanzeige wegen Mordes an dem Asylbewerber bei der Generalbundesanwaltschaft erneut gescheitert. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe lehnte die Zuständigkeit in dem Fall am 4. April erneut ab und verwies an die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, wie die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Montag in Berlin mitteilte. Die Gruppe hatte dort Strafanzeige wegen Mordes an Jalloh gegen einen damaligen Polizeibeamten gestellt. Von der Ablehnung erfuhr sie nach eigenen Angaben erst vor wenigen Tagen. (…) Die Gedenkinitiative kritisierte die Reaktion des Generalbundesanwalts. Bundesanwalt Lohse argumentiert in seinem Schreiben an die Initiative (liegt dem MiGAZIN vor), dass im Fall Oury Jalloh eine fremdenfeindliche Straftat nicht erkennbar sei. Es handele sich um einen Einzelfall, der nicht geeignet sei, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates, ernsthaft“ zu beeinträchtigen…“ Beitrag vom 24. April 2018 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Plan von Rechtsausschuss: Unabhängige Juristen sollen Tod von Oury Jalloh aufklären 
    13 Jahre nach dem Feuertod von Oury Jalloh sollen nun zwei Experten Licht ins Dunkel der Ermittlungen bringen. Der Rechtsausschuss des Landtages will so einen unabhängigen Blick von außen ermöglichen. Noch im Mai wollen die Abgeordneten eine Entscheidung dazu treffen. Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh soll durch zwei unabhängige juristische Berater aufgeklärt werden. Das bestätigten der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt und der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel am Freitag MDR SACHSEN-ANHALT. Borgwardt sagte, die Verträge müssten noch unterzeichnet werden. Bei den Beratern handelt es sich demnach um den früheren Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwalt Jerzy Montag von den Grünen sowie um den früheren Bundesverfassungsrichter Herbert Landau. Laut Borgwardt haben sich beide bereits durch andere Fälle als Berater einen Namen gemacht. So hatte Montag als Sonderermittler im Bundestag den Komplex der rechtsextremen Terrorzelle NSU untersucht; Landau hatte im Auftrag der sächsischen Landesregierung ab 2016 den Suizid des terrorverdächtigen Jaber Albakr in der JVA Leipzig aufgearbeitet…“ Beitrag des MDR Sachsen-Anhalt vom 13. April 2018 externer Link
  • Tod in Dessauer Polizeizelle Oury Jalloh: Gutachter schließt Selbsttötung aus 
    Ein unabhängiger Gutachter kritisiert die Ermittlungen im Fall des ungeklärten Todes des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Der Toxikologe Gerold Kauert schließt aus, dass sich Jalloh selbst angezündet haben könnte. Im Fall des ungeklärten Feuertods des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat ein unabhängiger Sachverständiger die Arbeit der Ermittlungsbehörden kritisiert. Der Toxikologe Gerold Kauert hat Messungen von Stresshormonen im Körper Jallohs beurteilt. In einem Interview mit dem MDR bekräftigte der Gutachter, er schließe eine Selbsttötung aus. Hauptgrund: Im Körper Jallohs habe man keine erhöhten Stresshormone nachweisen können (…) Noch ein weiteres Detail spricht aus der Sicht des Toxikologen dafür, dass Oury Jalloh das Feuer in der Zelle nicht selbst entzündet hat: „Dass er bei Brandlegung noch nicht tot war, beweisen die bei der Obduktion gefundenen sehr geringen Rußspuren im Körper von Oury Jalloh.„…“ Beitrag vom 27. März 2018 beim MDR externer Link
  • Oury Jalloh: Wurde er doch ermordet? 
    Der Feuertod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist immer noch nicht aufgeklärt. Überraschende Spuren verschärfen nun den politischen Skandal. (…) Behördenleiter Folker Bittmann schreibt nach dem Würzburger Treffen jenen Vermerk, der Ende 2017 bekannt wird. Darin heißt es: „Es ist erstaunlich, welche neuen (Zwischen-)Ergebnisse die Ermittlungen, das Zusammenführen der Erkenntnisse von Brandsachverständigen, eines Chemikers und zweier Mediziner, in den letzten Monaten noch zeitigten.“ Das aufgetauchte Feuerzeug könne „nur theoretisch“ zum Auslösen des Brandes benutzt worden sein. Aus einer Vielzahl von Gründen formuliert Bittmann schließlich den „Anfangsverdacht eines Mordes (…) bzw. versuchten Mordes“ – und zwar seitens der Polizeibeamten. Er nennt auch Namen, sie sind im vorliegenden Dokument geschwärzt. Die Frage nach dem Motiv sei zwar offen, aber auch dafür hat Bittmann eine Theorie, die aus dem Fall Jalloh einen noch weitaus größeren Skandal machen könnte: In Jallohs Zelle starb nämlich, zwei Jahre zuvor, schon einmal ein Mensch – der Obdachlose Mario Bichtemann erlag einem nicht rechtzeitig erkannten Schädelbruch, dessen Ursache nie ermittelt wurde. Der Dienstgruppenleiter, der im Fall Jalloh angeklagt war, war auch in diesem Fall zuständig. Ein weiterer Mann, den die Dessauer Polizei 1997 aufgegriffen hatte, weil er betrunken Auto fuhr, wurde kurz nach seiner Entlassung leblos auf der Straße gefunden; er starb an schwersten inneren Verletzungen. Bittmann glaubt daher: „Bei einer Zellenkontrolle am 7.1.2005 könnten Polizeibeamte auf die Ohnmacht Oury Jallohs aufmerksam und sich daraufhin bewusst geworden sein, dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden.“ Über den Grund für Jallohs mögliche Bewusstlosigkeit – Drogen, Gewalteinwirkung – könne man nur spekulieren. Fakt ist aber, dass ein Gerichtsmediziner bei Jallohs Leiche einen Nasenbeinbruch feststellte. Hält Bittmann es also für möglich, dass Dessauer Beamte für drei Tote verantwortlich und sogar fähig sein könnten, das letzte Opfer zur Vertuschung anzuzünden? Bittmann will das Verfahren an den Generalbundesanwalt übergeben. Der lehnt ab. Stattdessen entzieht der Generalstaatsanwalt in Naumburg Bittmann nun die Zuständigkeit für den Fall Jalloh – und überträgt sie an die Staatsanwaltschaft Halle. (…) Bei der Staatsanwaltschaft Halle jedenfalls liest man die jüngsten Gutachten nun ganz anders: Es fänden sich „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung“, teilt sie im Oktober 2017 mit, eine weitere Aufklärung sei „nicht zu erwarten“. Das Verfahren wird eingestellt. Eine Beschwerde dagegen prüft wiederum der Generalstaatsanwalt in Naumburg. Das kann Monate dauern…“ Artikel von Anne Hähnig und Martin Machowecz vom 28. Februar 2018 bei der Zeit online externer Link
  • Ermittlungen zum Tod von Oury Jalloh: Und weg sind die Akten 
    Im Dessauer Polizeigewahrsam starben drei Menschen. In einem Fall sind alle Akten verschwunden – eventuell im Zusammenhang zum Fall Jalloh. Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat die Ermittlungsakten zu einem Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam gelöscht. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, sind wichtige Papiere vernichtet worden. Dies habe das Innenministerium bestätigt. Damit zeichnet sich ab, dass die Aufklärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen den insgesamt drei Todesfällen bei der Dessauer Polizei extrem schwierig bis unmöglich ist. (…) Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte einen Zusammenhang zwischen den drei Fällen vermutet. Im April 2017 hatte der mit dem Todesfall des 2005 in Dessau verbrannten Sierra Leoners Oury Jalloh befasste Staatsanwalt Folker Bittmann eine entsprechende Annahme schriftlich niedergelegt. Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten…“ Artikel von Christian Jakob vom 12.2.2018 bei der taz online externer Link. Siehe dazu auch:

    • Fall Oury Jalloh: Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert
      „… Nun soll das Disziplinarverfahren, das im Zuge der Untersuchung von Jallohs Tod eröffnet wurde, in diesem Jahr abgeschlossen werden. Bei dem beschuldigten Beamten handelt es sich um einen Mitarbeiter, der direkt in das Geschehen um Jalloh verwickelt ist. (…) Gleichzeitig bestätigte das Innenministerium, dass wichtige Papiere vernichtet worden sind. Damit zeichnet sich ab, dass die Aufklärung eines möglichen Zusammenhangs zwischen den insgesamt drei Todesfällen bei der Dessauer Polizei extrem schwierig bis unmöglich ist…“ Artikel von Ralf Böhme vom 10.02.18 bei der Mitteldeutschen Zeitung online externer Link
  • Gründung der Internationalen Unabhängigen Untersuchungskommission im Fall Oury Jalloh 
    Am vergangenen Wochenende (27./28.1.2018) hat sich die Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh gegründet und ihre Arbeit aufgenommen…“ Pressemitteilung vom 29. Januar 2018 externer Link zur Gründung der Internationalen Unabhängigen Komission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh sowie die Gründungserklärung im Wortlaut bei der Initiative Oury Jalloh
  • Oury Jalloh: „Und wenn es doch Mord war?“
    „… Manche Autofahrer werden am Wochenende über die neuen Verkehrsschilder gestaunt haben. Dort wo sonst für das Bauhaus oder das Unesco-Weltkulturerbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich geworben wird, prangte die Aufschrift Oury Jalloh-Stadt Dessau. Das dürfte wohl Marketingexperten der Stadt und rechte Politiker aller Parteien mehr ärgern als die Großdemonstration am vergangenen Sonntag .Knapp 4.000 Menschen aus der ganzen Republik hatten sich am 7. Januar in Dessau versammelt. Dort verbrannte vor 13 Jahren Oury Jalloh an Armen und Beinen in einer Polizeizelle. Die zentrale Parole lautete „Oury Jalloh, das war Mord.“ Seit 13 Jahren waren Freunde und Unterstützer von Oury Jalloh alljährlich nach Dessau gekommen, um an den Toten zu gedenken und die Aufklärung der Todesumstände zu fordern. Sie sind von Anfang an davon ausgegangen, dass Oury Jalloh gewaltsam in der Dessauer Polizeiwache zu Tode kam. Doch sie wurden kriminalisert, wenn die die Parole „Oury Jalloh, das war Mord“ skandierten und auf Schildern und Transparenten zeigten. (…) Derweil formieren sich auch im Fall von Oury Jalloh die Rechtsaußengruppen wie die AfD, die die Polizei und die Stadt Dessau am Pranger sehen und die Schließung der Akten fordern. Selbst am Todestag von Oury Jalloh waren sie mit knapp 150 Personen mit einer Kundgebung vertreten. Am Fortgang des Falls wird sich zeigen, ob es in Deutschland noch möglich ist, erfolgreichen Widerstand gegen die Dessauer Verhältnisse zu organisieren. Wenn es möglich ist, dass ein Verfahren eingestellt wird, obwohl ein Staatsanwalt von einen Mord ausgeht, dann muss man wohl nur dem Begriff Rechtsstaat eine neue Bedeutung geben.“ Beitrag von Peter Nowak vom 9. Januar 2018 bei Telepolis externer Link
  • Oury Jalloh: Justizmitarbeiter wollte Polizisten offenbar wegen Mordes anzeigen 
    „… Mit einer höheren Beteiligung als in den Vorjahren wird auch deshalb gerechnet, weil es zuletzt Medienberichte über eine fragwürdige Aufklärungsarbeit der Ermittlungsbehörden gab. Am Freitag etwa wurde bekannt, dass ein Justizmitarbeiter zweimal versucht haben soll, Strafanzeige gegen einen Polizisten zu stellen. (…) Nach Berichten der »Mitteldeutschen Zeitung« und der »tageszeitung« soll ein Mitarbeiter des Dessauer Landgerichtes 2013 und 2014 zweimal versucht haben, gegen einen Polizisten, der in der Todesnacht mit Jalloh befasst war, Strafanzeige zu erstatten. Nach Druck durch Vorgesetzte habe er seine Aussagen jedoch zurückgezogen, hieß es. Er hatte darauf hingewiesen, das einer der Polizisten früher jahrelang bei einer Dessauer Betriebsfeuerwehr gearbeitet haben soll und damit das Fachwissen zum Einsatz von Brandbeschleunigern gehabt hätte. Dies trug er demnach im November 2013 im Polizeirevier Dessau-Roßlau vor, wurde aber weggeschickt, weil er betrunken war. Im April 2014 wiederholte der Justizmitarbeiter demnach seinen Vorwurf in einer SMS an das Polizeirevier, erneut unter Alkoholeinfluss. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren wegen übler Nachrede eingeleitet, er zog seine Aussagen zurück…“ Meldung vom 05.01.2018 beim ND online externer Link, siehe dazu auch einen Artikel aus der taz vom 4.1.2018 externer Link
  • Auf nach Dessau am 7. Januar 2018 zur Gedenkdemonstration an Oury Jalloh! 
    Auf nach Dessau am 7. Januar 2018 zur Gedenkdemonstration an Oury Jalloh!Siehe alle wesentlichen Informationen für die Gedenkdemonstration am 7.1.2018 in Dessau, so z.B. Kontakte, Zeiten und Treffpunkte für die gemeinsame Anreise aus den Regionen auf einer Sonderseite der Initiative externer Link und:

    • Gedenk- und Protestdemonstration zum 13. Todestag von Oury Jalloh
      Erstmals gedenken über 5000 Menschen dem am 7. Januar 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam von Polizisten verbrannten Oury Jalloh. Ein Dankwort von Thomas Ndindah von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh…“ Fotos beim Umbruch Bildarchiv externer Link
    • Aufruf zur Demo am 07.01.2018 in Dessau 
      „… Die Aufgabe der Selbstanzündungsdoktrin durch die Staatsanwaltschaft Dessau ist nun jedoch nicht wirklich eine „dramatische Wende“. Ganz im Gegenteil: Die zugrunde liegenden Befunde und Beweise sind lange öffentlich bekannt, wurden während der Ermittlungen und Gerichtsverfahren aber ignoriert oder zurechtgebogen. Wir haben von Beginn an immer wieder auf die unzähligen eklatanten Mängel und Widersprüche in der Ermittlungsarbeit hingewiesen, die einseitige Ausrichtung der Untersuchungen öffentlich angeprangert, eigene Recherchen angestellt und unabhängige GutachterInnen beauftragt. Das werden wir auch weiterhin tun. Der Mord an Oury Jalloh ist ebenso wenig ein Einzelfall, wie die Vertuschungsstrategie „Panne“ oder „Versagen“ ist. (…) Jetzt gilt erst recht: Wir werden nicht locker lassen! Wir werden nicht locker lassen, dieses rassistische System zu entlarven! Wir werden nicht locker lassen und die Verantwortlichen benennen! Wir werden nicht locker lassen, diesen Rassismus zu beenden! (…) Der rassistische „Rechtsstaat“ kann niemals Ansprechpartner bei der Untersuchung seiner eigenen Verbrechen sein! Wir arbeiten derzeit intensiv am Aufbau einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission, die nicht nur diesen Mord an sich, sondern auch die Beihilfe der beteiligten Ermittlungsbehörden und Ministerien, die die Verdunkelung eines Mordes und die fortgesetzte Behinderung der Tataufklärung verantworten, in den Focus nehmen wird. OURY JALLOH – DAS WAR MORD! TOUCH ONE – TOUCH ALL!Aufruf vom 2.1.2018 von und bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link, dort Infos zur Demo
    • Oury Jalloh Mobi-Jingle zu Demo in Dessau. Mobilisierungsjingle mit O-Tönen der Demoreden der letzten Jahre und Musik von Matondo vom  09.12.2017 von Radio: coloradio, Dresden, beim Audioportal Freier Radios externer Link Audio Datei
    • Übrigens: Neonazis mobilisieren am 07.01. zu Gegenkundgebung anlässlich der OuryJalloh Gedenkdemo in Dessau. Gleichzeitig fordert AfD im Landtag Sachsen-Anhalt die Einstellung der Ermittlungen in der Causa Jalloh!
  • Rätsel um Feuertod in der Polizeizelle: Wer ist der Schattenmann im Fall Oury Jalloh?
    „Bisher unveröffentlichte Unterlagen legen nahe: Viele Fragen zum Tod von Oury Jalloh sind bislang noch gar nicht gestellt worden. Es geht um eine verschwundene Handfessel, ein verschmortes Feuerzeug und einen geheimnisvollen Schattenmann im Treppenhaus. (…) Einige der Unterlagen, die eher eine Wiederaufnahme des Verfahrens begründen, liegen der MZ jetzt vor. Dabei handelt es sich um Ermittlungs- und Gerichtsakten, Schriftwechsel von Staatsanwaltschaften und Vernehmungsprotokolle. Einige datieren aus den ersten Tagen nach dem tödlichen Brand, andere fassen spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zusammen. Jüngste Einschätzungen von Strafverfolgungsbehörden finden sich gleichfalls in dem Stapel. (…) Die zentrale Frage, die sich bereits nach der ersten Durchsicht aufdrängt: Ist wirklich in alle Richtungen ermittelt worden? Daran muss zum jetzigen Zeitpunkt wohl ernsthaft gezweifelt werden…“ Beitrag von Ralf Böhme vom 27. Dezember 2017 bei der Mitteldeutschen Zeitung externer Link
  • Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellt Strafanzeige wegen Mordes 
    Aufgrund der eindeutigen Beweislage, dass das Feuer von Dritter Hand gelegt worden sein muss (kein Feuerzeug / gutachterliche Stellungnahmen) sowie mit Blick auf zahlreiche weitere Indizien und konkrete Hinweise auf den bzw. die Täter bzw. Mittäter*innen, sehen es die Zeichner*innen als unabdingbar an, diese konkrete Strafanzeige gegen den damaligen Polizeibeamten S. als Haupt- bzw. Mittäter zu stellen. Hiermit erstatten wir Anzeige wegen Mordes an Oury Jalloh am 7.1.2005 im Polizeirevier Dessau.“ Meldung vom 7.12.2017 mit den Dokumenten externer Link
  • Oberstaatsanwalt hält Vertuschung im Fall Oury Jalloh für möglich 
    Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommen ist, verwirft der Dessauer Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die These eines Unfalltods. Ihm war der Fall im vergangenen Jahr entzogen worden – schon damals äußerte er bereits Zweifel an der Unfallthese. In einem Vermerk vom April, der der Mitteldeutschen Zeitung vorliegt, geht Bittmann sogar von einer Vertuschungstat durch Polizisten aus. In dem Vermerk beschreibt Bittmann konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet haben könnten. Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten. Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der Dessauer Polizei verhindert werden können…“ Beitrag vom 7. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Widerstand gegen das Offensichtliche 
    Nach zwölf Jahren wird der „Täter“ Oury Jalloh als Opfer von Polizeigewalt anerkannt. Zwölf Jahre! Offensichtlich hat der demokratische Rechtsstaat ein großes Problem. In Deutschland wurde ein Asylbewerber in einer Zelle von der Polizei gefesselt und angezündet. Kann man diesen Satz wirklich ohne weitere Einschränkung so stehen lassen? Wenn diese Aussage stimmt, warum wird bei Frank Plasberg darüber nicht diskutiert, nicht bei Anne Will, warum richtet Steffen Seibert keine Stellungnahme der Kanzlerin aus? (…) Ein funktionierender Rechtsstaat hätte auf einen gefesselten, verletzten und verbrannten Ausländer anders reagiert. Auch im Osten des Landes. Es ist alles wie gehabt. Wie beim NSU. Die Prämisse, dass ein vermeintlich oder tatsächlich ausländisches Opfer zunächst immer ein Täter ist, ist ein in Deutschland alltäglicher Ermittlungsansatz. (…) Deshalb dauern diese Art Ermittlungen oft Jahre und Jahrzehnte an. Weil man Umwege gehen muss. Weil man das Offensichtliche gegen den Widerstand derjenigen beweisen muss, deren eigentliche Aufgabe es wäre, Verbrechen zu ahnden und nicht zu begehen. (…) Mittlerweile zählt das Bundeskriminalamt ungefähr 1.000 registrierte Einzelfälle von Gewalt gegen Geflohene und Immigranten pro Jahr. Aber es gibt keine 1.000 verurteilten Täter pro Jahr. Es manifestiert sich eine Kultur der allgemeinen Zustimmung. Das betrifft Privatpersonen genauso wie staatliches Personal. Es ist nicht das Werk eines Einzelnen…“ Kolumne von Mely Kiyak vom 6. Dezember 2017 bei der Zeit online externer Link
  • Der Tod von Oury Jalloh: Generalbundesanwaltschaft Teil des Justizskandals?
    Der Feuertod von Oury Jalloh 2005 in einer Polizeizelle in Dessau wirft immer neue Fragen auf. Im April lehnte die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag auf Übernahme der Ermittlungen durch die Dessauer Staatsanwaltschaft ab. Die fragwürdige Begründung dafür liefert nun die Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Schriftliche Frage von Martina Renner. Der Generalbundesanwalt sah bei dem bis heute ungeklärten Tod keinen Anfangsverdacht für eine „Verletzung des grundsätzlichen gewährleisteten Minderheitenschutzes gegen jegliche Art von Gewalt- und Willkürherrschaft“. Und das obwohl mehrere Rechtsmediziner, Gutachter und die Staatsanwaltschaft Dessau ein Fremdverschulden, Tötung oder Mord nicht mehr ausschließen. „Vor diesem Hintergrund ist die Zurückweisung des Falls für mich vollkommen unverständlich. Denn im Umkehrschluss hieße das, die Generalbundesanwaltschaft könne nach Aktenlage ausschließen, dass der aus Sierra Leone geflüchtete Asylbewerber Oury Jalloh aufgrund seiner Herkunft von einem Polizisten angezündet wurde“, kommentiert Martina Renner die Antwort. Und weiter: „Zumal die urplötzliche Übertragung der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Halle und die letztliche Einstellung des Verfahrens im Oktober weitere Fragen aufwirft. Das steht den neuen Erkenntnissen wie auch älteren Gutachten, die ein Tötungsdelikt für möglich halten, diametral entgegen.“ Auf Drängen der LINKEN im Magdeburger Landtag bekommt der Rechtsausschuss des Parlaments nun Einsicht in die Ermittlungsakten. Außerdem fordert die LINKE Landtagsfraktion eine unabhängige internationale Untersuchungskommission unter Leitung der Vereinten Nationen, um diesen Justizskandal aufzuklären…“ Pressemitteilung von Martina Renner vom 4. Dezember 2017 externer Link. Siehe dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage von Martina Renner vom 17. November 2017 externer Link
  • Der Fall Oury Jalloh: Justizskandal ohne Ende
    „Es ist einer der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte: 12 Jahre lang haben die Justizbehörden in Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit erzählt, der Asylbewerber Oury Jalloh habe sich Anfang 2005 in seiner Arrestzelle vermutlich selbst angezündet, das Verfahren dazu wurde in diesem Oktober eingestellt. Wenig später wurden uns die vertraulichen Ermittlungsakten zu dem Fall zugespielt. Und sie zeigen: Die offizielle Version der Staatsanwaltschaft ist mehr als fragwürdig. Das wichtigste vielleicht ist dieses Schreiben: Ein leitender Oberstaatsanwalt schreibt darin von einer wahrscheinlichen Tötung durch andere, und sogar von Mordverdacht. (…) Würzburg am 01. Februar 2017. Im rechtsmedizinischen Institut der Universität treffen sich Staatsanwälte aus Dessau mit Brandexperten, Toxikologen, Rechtsmedizinern und Chemikern. Es ist ein entscheidendes Treffen im Fall Oury Jalloh. Von dieser Sitzung wissen bis heute nur die Teilnehmer und die Ermittlungsbehörden. Die Experten diskutieren ihre Brandgutachten und Befunde. Dieses Treffen verändert die gesamte Sicht auf einen der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Prof. Gerold Kauert, Forensischer Toxikologe: „Das Würzburger Sachverständigen Gremium kam zu dem Ergebnis, dass die Theorie der Selbstanzündung nach den neueren Ergebnissen, auch der Experimente nicht zu halten war.“ (…) Prof. Thomas Feltes, Kriminologe: „Offen gesagt: politische Einflussnahme. Es gibt für mich keinen anderen Grund, warum die Staatsanwaltschaft in Halle dieses Verfahren einstellt. Sie hat offensichtlich entweder die formelle Weisung bekommen oder den informellen Hinweis, beides ist in der Sache letztendlich das Gleiche, dass man politisch nicht wünscht, dass dieses Verfahren weiter vorangetrieben wird.“…“ Beitrag von Naima El Moussaoui und Andreas Maus vom 30. November 2017 bei Monitor externer Link (Videolänge: ca. 9 Min., in der ARD- Mediathek abrufbar bis zum 30.November 2018)
  • [Halle am 2.12.17] Oury Jalloh – Aufklärung jetzt! Gegen Polizeigewalt und institutionellen Rassismus! 
    Demo in Halle am 2.12.17: Oury Jalloh – Aufklärung jetzt! Gegen Polizeigewalt und institutionellen Rassismus!„… Es ist auszuschließen, dass dieser Fall so verlaufen und geendet wäre, wenn der in die Zelle Verbrachte weiß und kein Asylbewerber gewesen wäre, wie auch der Fall Bichtemann anders verlaufen wäre, wenn dieser nicht obdachlos gewesen wäre. Der Fall Oury Jalloh ist nicht zu verstehen ohne den Blick auf institutionellen Rassismus, dessen deutlichster Ausdruck das „racial profiling“ ist und der ursächlich auch für weitreichende Fehlentscheidungen und Ermittlungsversagen im Zuge der NSU-Morde war, als immer wieder gegen das Umfeld der Opfer ermittelt wurde. Er ist nicht zu verstehen ohne den Blick auf Alltagsrassismus unter Polizist*innen, den immer neue „Einzelfälle“, die zufällig an die Öffentlichkeit gelangen, belegen. Er ist nicht zu verstehen ohne Berücksichtigung der Kultur der Straffreiheit und des Täterschutzes in den Reihen der Polizei, wo immer wieder gedeckt und gelogen wird, und wo auf Anzeigen wegen Polizeigewalt routiniert mit Gegenanzeigen reagiert wird. Statistiken der letzten Jahre zeigen: in weniger als zwei Prozent der Fälle wird gegen Polizist*innen Anklage erhoben, nachdem sie von Bürgerinnen und Bürgern nach Polizeigewalt bzw. wegen Körperverletzung angezeigt wurden. Seit Jahren fordern Menschenrechtsorganisationen und die UN unabhängige Behörden zur Strafverfolgung von Polizist*innen, ohne hierarchische oder institutionelle Verbindung zwischen Beschuldigten und Ermittler*innen – doch nichts ist passiert…“ Aus dem Aufruf (leider nur) bei Fratzebuch externer Link zur Demonstration am Samstag, 2. Dezember 13:30 – 16:30, Am Steintor, 06112 Halle (Saale), Deutschland
  • Fall Oury Jalloh: Landtag von Sachsen-Anhalt fordert Akteneinsicht 
    Mehr als zwölf Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Gefängniszelle in Dessau fordert der Landtag von Sachsen-Anhalt Einsicht in die Ermittlungsakten. Ein entsprechender Antrag wurde jetzt beschlossen…“ Meldung vom 24. November 2017 beim Deutschlandfunk externer Link
  • [Aufklärung des Todes von Oury Jalloh] »Das Vorgehen ist skandalös und intransparent«
    Die Anwältin Gabriele Heinecke prangert im Interview von Katharina Schwirkus bei neues Deutschland vom 23. November 2017 externer Link die Einstellung des Verfahrens zur Aufklärung des Todes von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle u.a. mit der Begründung an: „… Es ist verwunderlich, dass die Ermittlungen in dem Moment von der Staatsanwaltschaft Dessau abgezogen werden, in dem diese Staatsanwaltschaft nach 12 Jahren erstmals die Erkenntnis hat, dass Oury Jalloh am 7. Januar 2005 von Dritten getötet worden sein könnte. Soweit von dem Generalstaatsanwalt argumentiert worden sein soll, in Halle gebe es möglicherweise mehr Ressourcen und/ oder Kompetenzen, ist das nicht nachvollziehbar. (…) Die Aussagen der Sachverständigen werden von der Staatsanwaltschaft Halle in unerträglicher Weise einseitig mitgeteilt und ausgelegt. Auf eine Auseinandersetzung mit den bis ins Detail vorgetragenen Gründen der Anwälte der Familie, in denen nachgewiesen wird, das das vorgelegte Feuerzeug nie in der der Zelle war, wird völlig verzichtet. Dabei muss dies ein Kernpunkt der Aufklärung sein, wenn man der Wahrheit näher kommen will. (…) Ich möchte verstehen, warum Dessau das Verfahren wirklich weggenommen worden ist. Die angebliche Fürsorge für die überlastete Staatsanwaltschaft Dessau oder die angeblich höhere Kompetenz in Halle überzeugt mich nicht. Ich möchte wissen, inwieweit die Entscheidung mit dem Justizministerium abgestimmt war, möglicherweise auch mit dem Innenministerium, mit dem Staatsschutz und welche Rolle die Generalstaatsanwaltschaft in der Geschichte hat. Das ganze Vorgehen ist skandalös und intransparent.“
  • Wer wusste wann was? 
    Rund um den Fall Oury Jalloh hat so ziemlich jeder geschwiegen. Ein Skandal, der Behörden und ihre Kontrollinstanzen betrifft. Die Liste der Dinge, die am Fall Oury Jalloh haarsträubend sind, ist lang. Am beunruhigendsten aber ist die Frage, wie viele Menschen in staatlichen Institutionen offensichtlich daran beteiligt waren, die Mordermittlungen zu verhindern…“ Kommentar von Christian Jakob vom 18. 11. 2017 bei der taz online externer Link
  • Staatsanwaltschaft hält Wiederaufnahme im Jalloh-Verfahren für möglich 
    Neue Erkenntnisse zu Oury Jallohs Tod in Polizeigewahrsam könnten sich auf das Gerichtsverfahren auswirken. Die Polizei fürchtet derweil Anschläge auf Justizgebäude.Das Verfahren um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh könne nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft im Falle neuer Erkenntnisse jederzeit wieder aufgenommen werden. „So eine Einstellung bedeutet nicht den Tod des Verfahrens“, sagte ein Sprecher der Behörde in Naumburg (Sachsen-Anhalt). (…) Vor dem Justizzentrum in Halle versammelten sich am Freitag Demonstranten unter dem Slogan „Oury Jalloh – das war Mord“, um unabhängige Ermittlungen zu fordern.Meldung vom 17. November 2017 bei der Zeit online externer Link
  • Oury Jalloh kein Einzelfall im Polizeirevier Dessau! 3 ungeklärte Todesfälle und nachweislich manipulierte Beweismittel
    Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle verkündet in ihrer Pressemitteilung vom 12. Oktober 2017 sie habe nach „sorgfältiger Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse […] die Ermittlungen zum Tod des Oury Jalloh eingestellt“, weil sich angeblich „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung“ ergeben hätten. Weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten, da „eine Vielzahl an Möglichkeiten denkbar“ seien „und mithin eine Brandlegung durch ihn selbst nicht ausgeschlossen werden kann.“ Dieser Aussage stehen nicht nur mehrere Gutachten im Fall selbst entgegen, sondern es gibt darüber hinaus auch mehr als lediglich „Anhaltspunkte“ dafür, dass im Polizeirevier Dessau über viele Jahre hinweg Menschen willkürlich festgehalten, gedemütigt und misshandelt worden sind – und es gab gleich drei ungeklärte Todesfälle: Hans-Jürgen Rose (verstorben am 08.12.1997), Mario Bichtemann (verstorben am 30.10.2002) und Oury Jalloh (verstorben am 07.01.2005). (…) Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen zum Feuertod von Oury Jalloh einzustellen bestätigt den oben erwähnten „Goldstandard“ nach langen 12½ Jahren in der erstaunlich kurzen Zeit von nur 3 Monaten und bestätigt damit – entgegen der Faktenlage in den Akten – eine Hypothese, die bereits vor Beginn der Tatortermittlungen am 7. Januar 2005 dokumentiert worden war: „Ich begebe mich jetzt in den Keller, in dem sich ein schwarzafrikanischer Bürger in einer Arrestzelle angezündet hat.“ (https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/brandgutachten/video-brandgutachen-fire-investigation/ externer Link) Was bleibt ist ein „hinreichender Verdacht“, dass genau das mit der Übergabe der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Halle bezweckt worden war – die Einstellung des Verfahrens durch eine vorgeblich „unbelastete“ Ermittlungsbehörde … und natürlich das damit verbundene Signal an die Verantwortlichen in Uniform, dass ihre Straftaten weiterhin „undenkbar“ seien. (…) Eine fatale, staatsräsonale Kontinuität, der nur durch die Schaffung politisch und polizeilich unabhängiger Untersuchungskompetenzen Einhalt geboten werden kann.“ Pressemitteilung vom 16. Oktober 2017 von und bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link
  • War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh 
    Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet. Das geht aus Ermittlungsakten zu dem Fall hervor, die dem ARD-Magazin MONITOR vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Halle will die Ermittlungen dennoch einstellen.
    Mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kommen laut der Unterlagen mehrheitlich zum dem Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung durch den Mann aus Sierra Leone. Das sind die Ergebnisse der jüngsten Gutachten und Brandversuche, die sich detailliert mit der Frage nach dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle beschäftigen. Sogar der langjährige Ermittler der Staatsanwaltschaft Dessau, der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, bislang ein Verfechter der Selbsttötungs-Theorie, geht in einem Schreiben vom April dieses Jahres daher von einem begründeten Mordverdacht aus. Er hält es demnach für wahrscheinlich, dass Oury Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot war und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei. Oberstaatsanwalt Bittmann benennt in dem Brief sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten
    …“ MONITOR-Pressemeldung vom 16.11.2017 externer Link

    • Wichtig dazu: „… Die Anwältin der Familie hat gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt und wird im Licht der neuen Erkenntnisse Strafanzeige erstatten. „Angesichts der neuen Erkenntnisse ist die drohende Einstellung des Verfahrens ein Skandal“, so die Anwältin der Familie Jalloh, Gabriele Heinecke, gegenüber Monitor. Sie nannte das Verhalten der Staatsanwaltschaft „vollständig unverständlich“…“ Aus dem Beitrag von Naima El Moussaoui und Stephan Stuchlik, WDR, vom 16.11.2017 bei tagesschau.de externer Link: Gutachten von Sachverständigen: Oury Jalloh – war es doch Mord?
    • [Petition] Es war Mord! Ermittlungsverfahren nicht einstellen
      „… Wir fordern die Staatsanwaltschaft Halle und den deutschen Justizminister Heiko Maas dazu auf, nun endlich für Gerechtigkeit zu sorgen!...“ Petition bei change externer Link
    • Dass der Fall immer noch nicht unter den Tisch gekehrt werden kann, ist der unglaublichen Hartnäckigkeit des Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zu verdanken, weshalb wir an den Spendenaufruf (aus 2014) erinnern! Konto: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V., Bank für Sozialwirtschaft, BIC: BFSWDE33BER, IBAN: DE49100205000001233600
    • Siehe auch das MONITOR-Dossier externer Link: Oury Jalloh – Tod in der Polizeizelle
    • [Feuertod von Oury Jalloh] Mordverdacht ignoriert. Kurz vor der Einstellung des Verfahrens benannten Dessauer Staatsanwälte tatverdächtige Polizisten
      „Ein Jahr lang geheimgehaltene Versuchsergebnisse, der Abzug der Ermittlungen nach Halle und dann die plötzliche Einstellung des Verfahrens: Das jüngste Prozedere im Fall des 2005 im Dessauer Polizeirevier verbrannten Flüchtlings Oury Jalloh sät nicht zu Unrecht Zweifel. So hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ihre Selbstmordtheorie offenbar ad acta gelegt, wie jetzt bekannt wird. Mit acht Gutachtern war sie bereits zum Schluss gekommen, dass Jalloh das Feuer in der Zelle nicht selbst gelegt haben kann. Bereits im April schaltete sie deshalb den Generalbundesanwalt ein. Doch der lehnte, wie später die Staatsanwaltschaft Halle auch, weitere Ermittlungen ab. Das ergab eine Befragung von Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad und der leitenden Oberstaatsanwältin in Halle, Heike Geyer, am Freitag im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages. Mehr noch: Die Staatsanwälte formulierten in ihrem Gesuch sogar einen Anfangsverdacht gegen bestimmte, namentlich benannte, Polizisten. Das räumte Konrad auf Nachhaken der Linke-Abgeordneten Henriette Quade ein. Sie legten also zwölf Jahre nach der Tat erstmals konkrete Ermittlungsansätze dar. Der Generalstaatsanwalt wiegelte jedoch ab: Die Dessauer Behörde habe die Namen der Verdächtigen nur genannt, weil der Generalbundesanwalt kein Verfahren gegen unbekannt an sich ziehen könne. Rechtsanwältin Beate Böhler, die den Vater des Opfers vertritt, hält das für »juristischen Blödsinn«. »Wenn ein Staatsanwalt Leute als tatverdächtig benennt, die er nicht dafür hält, wäre das eine Falschbeschuldigung«, erläuterte sie im Gespräch mit junge Welt…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 13. November 2017 externer Link
  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle – Pressemitteilung der Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh 
    Die Familie des am 7. Januar 2005 in der Polizeizelle Nr. 5 verbrannten Oury Jalloh hat mit Unverständnis und Betroffenheit die Nachricht von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle zur Kenntnis genommen. (…) Mehr als irritiert ist die Familie Diallo darüber, dass die Staatsanwaltschaft sich bis zum heutigen Tage nicht mit der am 25. September 2015 vorgelegten Beweisführung auseinandergesetzt hat, dass der angeblich aus dem Brandschutt der Zelle stammende Feuerzeugrest nie in der Zelle gewesen sein kann. (…)Rechtsanwältin Heinecke erklärt für die Familie: „Gegen die Einstellung wird Beschwerde geführt und der Staatsanwaltschaft erneut aufgegeben werden, welche weiteren Ermittlungsschritte zwingend zu unternehmen sind.“…“ Pressemitteilung vom 13. Oktober 2017 auf der Solidaritätsseite externer Link, siehe auch:

    • „Kapitulation des Rechtsstaates“ oder kalkulierte Farce? Die Einstellung der Ermittlungen im Fall Oury Jalloh – Hypothesen vs. Fakten
      Erklärung der Initiative Oury Jalloh vom 14. Oktober 2017 externer Link
    • Fall Oury Jalloh: Ermittler machen sich angreifbar
      Vor zwölf Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Bis heute ist der genaue Tathergang ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Halle erwartet keine weitere Aufklärung; sie hat am Donnerstag die Ermittlungen eingestellt. MDR-Reporter André Damm schildert seine persönliche Sicht auf das Ende der Ermittlungen….“ Beitrag von André Damm vom 13.10.2017 beim MDR Sachsen-Anhalt externer Link
  • Eine internationale Untersuchungskommission wird gegründet
    Die Ermordung Oury Jallohs ist ein rassistisches Verbrechen, dass bis in die höchsten Kreise der deutschen Polizei, Justiz und Politik nachhaltig gedeckelt wird. Eine Vielzahl von Experten und Gutachtern aus dem Ausland haben aufgrund der ihnen vorliegenden Faktenlage bereits bestätigt, dass hier offensichtlich ein Mord vertuscht werden soll. Der deutsche Rechtsstaat hat nunmehr über 12 Jahre lang auf allen Ebenen bewiesen, dass er nicht gewillt ist, die Todesumstände von Oury Jalloh lückenlos aufzuklären – und das nicht nur in diesem, sondern in vielen Fällen mit Beteiligung staatlicher Institutionen von den Toden Christy Schwundeck‘s, Mareame Sarr‘, Laye Conde‘s Halim Dener‘s bis hin zum NSU-Komplex. Die Initiative in G edenken an Oury Jalloh sieht es daher in ihrer Verantwortung eine selbstorganisierte internationale Untersuchungskommission aufzubauen. Diese soll in den nächsten Wochen gebildet und zeitnah der Öffentlichkeit vorgestellt werden“ – so die abschließende Konsequenz  der Pressemitteilung der Initiative Oury Jalloh vom 21. August 2017 externer Link auf ihrer Webseite
  • Der Fall von Oury Jalloh ist wieder offen 
    „Im Fall des in einer Zelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh steht möglicherweise eine spektakuläre Wendung bevor. Bislang war die Justiz davon ausgegangen, dass der Mann aus Sierra Leone das Feuer selbst gelegt hatte. Gutachterliche Bewertungen zu einem Brandversuch haben jetzt aber zu erheblichem Zweifel geführt. (…) ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau durchgeführter Brandversuch, bei dem vor einem Jahr im sächsischen Dippoldiswalde in Anwesenheit von Journalisten der Hergang des Feuers nachgestellt wurde, führte zu einem neuen Ergebnis. Nach Angaben aus Justizkreisen liegen insgesamt sechs Bewertungen zu dem Brandversuch vor. Aus ihnen ergeben sich erhebliche Zweifel, ob Jalloh tatsächlich an den Folgen des Feuers in der Zelle gestorben sein kann. Würde sich dies bestätigen, müsste ein Dritter die Matratze, auf der der 36-Jährige an Händen und Füßen fixiert worden war, in Brand gesetzt haben. Bislang war die Justiz stets davon ausgegangen, dass Jalloh die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet hatte. (…) Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Tod von Oury Jalloh ist der Fall wieder offen. Das wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die bisherige Ermittlungstätigkeit in diesem Fall, sondern wird auch Politiker in der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg und darüber hinaus beschäftigen. Sollte sich herausstellen, dass Polizisten in den Fall verwickelt sein könnten oder versucht haben sollten, mit der Inszenierung eines vermeintlichen Suizids von eigenem Verschulden abzulenken, wäre das ein beispielloser Skandal. Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone ist dabei nicht der einzige mysteriöse Fall im Polizeirevier Dessau. Bereits 1997 hatten Passanten einen Mann in der Nähe des Reviers tot entdeckt, der zuvor wegen Trunkenheit am Steuer in eine Zelle verbracht worden war. Fünf Jahre darauf starb ein Obdachloser in genau jener Zelle an einem Schädelbasisbruch, in der später Oury Jalloh verbrannte.“ Beitrag von Dirk Banse und Uwe Müller vom 16. August 2017 bei der Welt online externer Link
  • Oury Jalloh – Das war Mord! Verschleppung, Vertuschung und Strafvereitelung im Amt
    Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hält Brandgutachten von Schmiedeberg zurück und verweigert Akteneinsicht und öffentliche Auskunft. Familie von Oury Jalloh fordert Asservate für weitere Untersuchungen. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen wegen Mordes gegen Unbekannt im Fall Oury Jalloh hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am 18. August 2016 einen eigenen Brandversuch durchführen lassen. Der zuständige Staatsanwalt Olaf Braun hatte die Sachverständigen Dr. Kurt Zollinger und Olaf Prein beauftragt, mit diesem Versuch noch einmal „…ganz bei Null zu beginnen“. Doch bereits vor Ort blieben zahlreiche Fragen der Journalisten zum Versuchsaufbau und zur Sinnhaftigkeit derartiger Untersuchungen unbeantwortet. (…) Die Dessauer Verhältnisse mit ihrer verhängnisvollen Mischung aus Staatsräson, Täterschutz und Schuldzuweisung an das Opfer erinnern fatal an das Rechtsstaatsversagen im NSU-Komplex und sind einmal mehr eine Verhöhnung der hinterbliebenen Familie und vorsätzliche Irreführung der interessierten Öffentlichkeit.“ Pressemiteilung vom 12. Juni 2017 von und bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. externer Link
  • Dessau-Roßlau: Demonstrant erhält Strafbefehl wegen »Plastikattacke«. Gesehen hat’s nur die Polizei
    Bei den Ermittlungen zum Feuertod des Flüchtlings Oury Jalloh 2005 im Polizeigewahrsam legt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wenig Eifer an den Tag. Aktivisten, die von einem Mord ausgehen und seit zwölf Jahren um Aufklärung ringen, verfolgt sie um so akribischer. Aktuell soll Michael S. von der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« 750 Euro berappen oder 25 Tage ins Gefängnis. Auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hat ihm das Amtsgericht der Doppelstadt einen Strafbefehl zukommen lassen, der jW vorliegt. Es legt ihm »versuchte Körperverletzung« zur Last…Artikel „Theoretische Verletzungsgefahr“ von Susan Bonath vom 19.01.2017 bei der jungen Welt externer Link. Konkret heißt es:

    • … Der 61jährige soll während der Gedenkdemonstration zum elften Todestag Jallohs am 7. Januar 2016 mit leeren Feuerzeugen in die Richtung von fünf Polizeibeamten vor dem Dessauer Justizzentrum geworfen haben. Zu Schaden kam zwar niemand. Theoretisch aber, so Amtsrichter Jochen Rosenberg im Strafbefehl, hätte S. die uniformierten Anzeigenerstatter treffen können…
  • Nach der »Feuershow«: Hunderte fordern Aufklärung des Todes von Oury Jalloh, kritisieren Staatsanwaltschaft. AfD-Landeschef provoziert Demonstranten
    Thomas Ndindha von der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« sprach von einer der größten und kraftvollsten antirassistischen Demonstration in Dessau. Es sei nicht akzeptabel, dass hundertfache Polizeigewalt gegen Unterprivilegierte vom Staat gedeckt werde. Im Fall Jalloh sei es nötig und möglich, die Todesumstände aufzuklären. »Man müsste endlich intensiv nach Tätern suchen«, forderte er. Schließlich sei längst bekannt, »dass das präsentierte Feuerzeug manipuliert und nie in der Todeszelle war«. Dass dies die Staatsanwaltschaft weiterhin ignoriert, habe sie mit ihrem medienwirksam vorgeführten Brandversuch im August erneut bewiesen. Vor drei Monaten sollten Ergebnisse hierfür veröffentlicht werden. Bis heute ist nichts passiert. Gegenüber jW mauert die Staatsanwaltschaft. Am 6. Januar beklagte auch die Freie Presse das amtliche Schweigen…Beitrag von Susan Bonath in der jungen Welt vom 9. Januar 2017 externer Link
  • Mehr als 1100 Menschen erinnern an Tod von Oury Jalloh
    Mehr als 1100 Menschen haben am Samstag in Dessau-Roßlau an den Tod des Afrikaners Oury Jalloh vor zwölf Jahren in einer Polizeizelle erinnert. Eine Demonstration der Initiative in Gedenken an Jalloh führte am Nachmittag durch die Innenstadt. Ziel war die Polizeistation, wo der Asylbewerber 2005 bei einem Brand ums Leben gekommen war. Gegenüber den Vorjahren stieg die Zahl der Teilnehmer an den regelmäßigen Protesten am Todestag des Afrikaners stark an, erläuterte Polizeisprecher Ralf Moritz…Meldung vom 8. Januar 2017 beim ND online externer Link
  • [Dessau, 7.1.] Oury Jalloh – Das war Mord – GeDenken 2017
    Oury Jalloh - das war Mord! Demonstration am 7. Januar 2017 in Dessau„Der Mensch ist erst tot, wenn niemand mehr an ihn denkt“ – gedenken wir Oury Jalloh, der im Polizeirevier Dessau ermordet und verbrannt wurde… und den vielen anderen Opfern tödlicher rassistischer Staatspraxis…Info und Aufruf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh bei Indymedia linksunten vom 29. Dezember 2016 externer Link zu GeDenken – Manifestation – Demonstration am 7. Januar 2017 in Dessau-Rosslau: 14 Uhr ab Hauptbahnhof. Aus dem Text: „… Wir laden alle, denen an der Verhinderung weiterer rassistischer Morde durch Staatsbeamte mit und ohne Uniform, mit und ohne Robe aber auf jeden Fall mit menschenleben-verachtender Scheinheiligkeit ein, unser Gedenken am 7. Januar direkt in Dessau-Roßlau zu unterstützen und eine machtvolle Demonstration gegen staatlichen Rassismus in allen Behörden und Ministerien dieses Landes zu setzen – nicht nur in Sachsen-Anhalt – nicht nur in Deutschland – nicht nur innerhalb Europas. Am Sterben der hier „fremd“-definierten Menschen auf der ganzen Welt hat Deutschland einen bedeutenden und aktiven Anteil: von brandschatzenden Straßen-Nazis bis zu den politischen Brandstifter*innen in kostümierten Anzügen – vom Neid-Prekariat bis zu den „Händler*innen“ des Todes in Nadelstreifen – von den „besorgten“ Angstgeifer*innen bis zu den „unbeteiligten“ Zuschauer*innen… KOMMT AM 7. JANUAR 2017 NACH DESSAU-ROSSLAU OURY JALLOH IST KEIN EINZELFALL – KEINER WIRD VERGESSEN WERDEN! RESPEKT OUR EXISTENCE – OR – EXPECT OUR RESISTANCE! …“ Siehe dazu:

  • Keine windige Sache? Feuertod von Oury Jalloh: Staatsanwalt sucht nach fragwürdigem Brandversuch sein Heil in Ausflüchten
    »Das neue Brandgutachten im Fall Oury Jalloh wird nicht vor dem 7. Januar vorgestellt«, zitierte die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) den Dessauer Staatsanwalt Olaf Braun am 20. Dezember. Der Schweizer Sachverständige Kurt Zollinger sei nach dem am 18. August im sächsischen Dippoldiswalde/Schmiedeberg medial inszenierten und vielfach kritisierten Brandversuch (jW berichtete) erkrankt, habe er begründet. Darum habe sich die Auswertung – angekündigt waren sechs bis acht Wochen – derart verzögert. Zwar lägen bereits Messwerte vor. Doch: »Derzeit sind die Experten dabei, daraus Rückschlüsse zu ziehen«, so Braun…Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 23.12.2016 externer Link. Aus demText:

    • … Brauns Aussagen gegenüber der in Halle erscheinenden Tageszeitung werfen indes eine Frage auf: Gibt es neue Fakten, die am 7. Januar, dem zwölften Todestag des in einer Dessauer Polizeizelle bis zur Unkenntlichkeit verbrannten Flüchtlings, noch nicht bekannt sein sollen? An dem Tag wird nicht nur die Stadtprominenz in Dessau des »tragischen Unfalls« gedenken. Auch die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ruft wieder zu einer Demonstration auf. Für sie steht fest: Das war Mord. Dafür sprächen alle Indizien und die toxikologischen Befunde…
  • „Ob das Feuerzeug dabei war oder nicht, das spielt hier keine Rolle!“ – Brandversuch der Staatsanwaltschaft Dessau: falsche Fragen, keine Antworten
    … „Ergebnisoffen“ nannte die Staatsanwalt den Brandversuch, den sie am 18. August 2016, über elf Jahre nach dem ungeklärten Feuertod von Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle, im Beisein zahlreicher Pressevertreter*innen durchführen ließ. Dabei ging es der Staatsanwaltschaft jedoch nicht etwa um die zentrale Frage nach der bislang ungeklärten Brandursache. Man wolle „bewusst“ bei „Null“ beginnen, legte aber in dem hier vorgeführten Versuchsaufbau und der Durchführung erneut die eigene – zwischenzeitlich auch gutachterlich widerlegte – Hypothese zugrunde, Oury Jalloh habe trotz intensiver Durchsuchung ein Feuerzeug in die Zelle geschmuggelt und trotz Fixierung an Händen und Füßen eine intakte, schwer entflammbare Matratze in Brand gesteckt…Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 20. August 2016 externer Link. Weiter heißt es: „… Bereits im Vorfeld dieses Versuches wurde die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser öffentlichen „Brandshow“ aufgeworfen, da zwei Analysen eines verschmorten Feuerzeugrestes, der erst drei Tage später aufgetaucht war, eindringlich bestätigt haben, dass dieses „Beweisstück“ nicht aus den Brandresten der Zelle 5 stammen kann. Das Feuerzeug weist keine DNA oder Spuren der Matratze und der Kleidung Oury Jallohs auf – dafür ist es aber mit zahlreichen anderen Fasern und sogar Tierhaaren verschmolzen. Unverbrannte Anteile der Fremdspuren sind dabei verbrannten Einschmelzungen aufgelagert. Bis heute weigert sich die Staatsanwaltschaft zu diesen Analysen Stellung zu beziehen – geschweige denn, diese grundsätzlich in ihrem Ermittlungsansatz zu berücksichtigen…
  • [18.08.2016] Aufruf zu deutschlandweiten Mahnwachen für Oury Jalloh
    Aufruf zu deutschlandweiten Mahnwachen anlässlich der neuen „Transparenz“-Offensive der Dessauer Staatsanwaltschaft am 18.08.2016 ab 11:00 Uhr am sächsischen Institut für Brand- und Löschforschung in Schmiedeberg, wo die Staatsanwaltschaft das Brandgeschehen nachstellen lassen will…“ Aufruf  der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 15.08.2016 bei indymedia linksunten externer Link, Info-Materialien zum Ausdrucken für Info-Tische und zum Verteilen in der Dokumentensammlung am Ende
  • In Gedenken an Oury Jalloh: Falsche Fragen – keine Antworten! Dessauer Staatsanwaltschaft manipuliert Öffentlichkeit und Sachverständige
    „Die Dessauer Staatsanwaltschaft führt die Öffentlichkeit mit falschen Informationen an der Nase herum. So behauptet der Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann im Interview mit dem Fernsehmagazin MONITOR vom 15. Oktober 2015, dass es keinerlei Anfangsverdacht für die Beteiligung Dritter gebe. Bittmann verschweigt dabei bewusst, dass der mittlerweile im Ruhestand befindliche Oberstaatsanwalt Christian Preissner bereits am 30. Oktober 2013 ein gesondertes Todesermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt im Fall von Oury Jalloh eingeleitet hatte. Anlass dazu bestand, weil beim Generalbundesanwalt ein konkreter Hinweis auf einen möglichen Tatverdächtigen eingegangen war und dieser an die Staatsanwaltschaft Dessau weitergeleitet wurde. Preissner beantragte daraufhin eine Hausdurchsuchung beim Hinweisgeber – der mögliche Tatverdächtigen wurde hingegen nicht einmal vernommen. Auch die Ergebnisse der Brandversuche des irischen Sachverständigen Maksim Smirnou zwangen die Dessauer Staatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungsschritten…“ Bericht der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 14. August 2016 bei linksunten.indymedia.org externer Link mit einer ausführlichen Zusammenfassung des aktuellen Stands der falschen Fragen und fehlenden Antworten. Siehe dazu auch das informative Video „Falsche Fragen – keine Antworten“ vom 13. August 2016 bei Youtube externer Link
  • Feuerzeugrest war nicht in der Zelle Nr. 5!
    Staatsanwaltschaft Dessau ermittelt mit den neuen Brandversuchen „ergebnisoffen“ an der zentralen Frage nach den Täter*innen vorbei Oury Jalloh kann das Feuer gar nicht selbst entzündet haben! (…) Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh protestiert im Namen der Familie Oury Jallohs gegen das respektlose, bevormundende und ausgrenzende Verhalten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gegenüber der Familie Oury Jallohs und deren Anwältinnen im laufenden Todesermittlungsverfahren z.N. Oury Jallohs…“ Pressemitteilung vom 5. August 2016 externer Link
  • Neue Untersuchung im Fall Oury Jalloh
    „… Mehr als elf Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird der Fall noch einmal untersucht. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat nach eigenen Angaben vom Dienstag einen neuen Brandversuch in Auftrag gegeben. Der schweizerische Sachverständige Kurt Zollinger vom Forensischen Institut Zürich werde den Versuch am 18. August im Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde ausführen, hieß es. Bei der Untersuchung soll der Zellenbrand vom 7. Januar 2005 nachgestellt werden. Jalloh starb an diesem Tag in einer Gewahrsamszelle. (…) Der Fall Jalloh ist seit Jahren Gegenstand von Strafprozessen. (…) Zuletzt hatten drei neue Gutachten, die die Initiative in Auftrag gegeben hatten, eher die Hypothese der Beteiligung von Polizisten für den Tod des Flüchtlings gestützt. Demnach soll es wahrscheinlicher sein, dass Jalloh das Feuer in seiner Gefängniszelle nicht selbst gelegt habe, erklärten Experten aus Kanada und England. Das Institut für Rechtsmedizin Würzburg spekulierte 2015 laut der »Jungen Welt«, dass eine mehrfache Zündung unter Einsatz von Brandbeschleunigern »am ehesten der Auffindsituation« nahe komme…“ Bericht bei neues Deutschland vom 2. August 2016 externer Link
  • Todesfall Oury Jalloh: Staatsanwaltschaft Dessau mauert – Nachfragen erwünscht
    Entgegen der gutachterlichen Faktenlage ignoriert die Dessauer Staatsanwaltschaft, dass der angeblich in einer Brandschutttüte gefundene Feuerzeugrest nicht in der Zelle 5 gewesen sein kann. (…) Anstatt die Täter*innen zu ermitteln, beauftragte die Dessauer Staatsanwaltschaft den forensischen Chemiker Dr. Kurt Zollinger in Zürich mit der Erstellung eines Vorgutachtens, in welchem er unter Berücksichtigung aller bislang erstellten Expertisen Vorschläge für den weiteren Ermittlungsverlauf erarbeiten sollte. Zollinger erstellte zum 17. Dezember 2015 ein eher fragliches Vorgutachten, in dem er die Kernfrage nach der Herkunft des Feuerzeugrestes gedanklich vollständig ausklammert. Ungeachtet der Erkenntnis, dass dieses Feuerzeug zu keinem Zeitpunkt mit dem Brandschutt aus der Zelle 5 in Berührung gewesen sein kann, schlägt Zollinger u.a. kostenintensive Brandversuche vor, deren Kosten sich auf insgesamt ca. 200.000 Euro summieren werden. Dieses Geld könnte sich die Staatsanwaltschaft sparen, wenn sie denn endlich anerkennen würde,dass Oury Jalloh gar kein Feuerzeug hatte…Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 23. Februar 2016 externer Link . Abschließend heißt es dort: „… Da die Staatsanwaltschaft trotz mehrmaliger anwaltlicher Nachfrage bisher noch nicht nachvollziehbar argumentiert hat, bitten wir alle Pressevertreter*innen und interessierte Privatpersonen, beim Leitenden Oberstaatsanwalt Folker Bittmann bzw. beim seit Oktober 2015 für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Staatsanwalt Olaf Braun direkt nachzufragen und eigene Nachforschungen anzustellen. Wir bitten Sie, uns über die Reaktionen und Antworten der Staatsanwaltschaft zu informieren. Ansprechpersonen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau: Zuständiger Staatsanwalt Olaf Braun/ Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann/ Pressestelle: Tel.: 0340 – 202 2101 / Fax: 0340 – 202 2100 / Mail: sta-de@justiz.sachsen-anhalt.de / Postanschrift: Staatsanwaltschaft Dessau – Roßlau, Ruststr. 5, 06844 Dessau
  • Gedenkdemo für Oury Jalloh: 7. Januar 2016, DessauOury Jalloh Demonstration 2016 + Spendenaufruf Brandgutachter
    Zur Fotodokumentation der Gedenk-Demo anlässlich des 11. Todestages von Oury Jalloh am 7. Januar 2016 in Dessau-Roßlau veröffentlichte das Umbruch-Bildarchiv einen Bericht von Thomas Ndindah von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link. Dort heißt es: „Nach der letztjährig bisher größten Demonstration zum 10. Todesjahr, an der ca. 1000 Menschen in Dessau erschienen waren, hat die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh ihre Aufklärungsarbeit auch im Jahresverlauf 2015 konsequent fortgesetzt und Ende Oktober neue internationale Gutachten zur manipulierten Aktenlage von Staatsanwaltschaft und Gerichten vorgestellt. (…) Im Gegensatz zum vollmundig-verlogen angekündigten „Aufklärungsbedarf(!)“ des Leitenden Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann nach dem 2013 vorgestellten Brandgutachten kann die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bis zum heutigen Tag keinerlei neue oder zielführende Erkenntnisse im „laufenden“ Todesermittlungsverfahren vorweisen – womit sie ihre vom ersten Tag an praktizierte, haltlose Strategie der „Schuldzuweisung“ an das Todesopfer unter anhaltender Vertuschung und aktiver Manipulation der Fakten des Falles unverändert beibehält. (…) Zuletzt möchte ich an dieser Stelle nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass für unsere letzten Gutachten Gesamtkosten (mit Flügen aus GB [3 Personen] und Kanada [1 Person] und Hotels) von weit über 30’000€ aufgebracht werden müssen. Unsere hierzu am 9. August 2015 gestartete Spendenkampagne auf betterplace.org weist bis heute jedoch leider NUR knapp 1’200€ an insgesamt eingegangenen Spenden auf. DESHALB hier nochmal der DRINGENDE AUFRUF zu spenden, den Spendenaufruf persönlich weiter zu verteilen und Soli-Events und -Konzerte zu organisieren, damit wir die Gutachter nicht endlos lange auf ihr Honorar warten lassen müssen. WIR BRAUCHEN EURE SOLIDARITÄT – auch finanziell!!! Zusätzlich könnt ihr auch Soli-T-Shirts über den Link auf unserer Homepage bestellen und tragen…“ Siehe dazu den Spendenaufruf bei betterplace externer Link sowie die Bestellmöglichkeit für Soli-T-Shirts bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link
  • Das Feuerzeug – das Symbol der Lüge! AUFRUF zur GEDENKDEMONSTRATION zum 11. Todestag von OURY JALLOH
    Bei der Leibesvisitation von Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam am Morgen des 07.01.2005 wurde kein Feuerzeug entdeckt. Bei der Tatortuntersuchung wurde ebenfalls kein Feuerzeug entdeckt. Dennoch haben die Ermittlungsbehörden gleich zu Beginn ihrer Untersuchungen festgeschrieben, dass Oury Jalloh das Feuer in der Zelle selbst entfacht hat. (…) Weitere Gutachten wurden zwischenzeitlich durch die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 27. Oktober 2015 in Berlin präsentiert. Internationale Gutachter zeigten sich entsetzt, wie gängige Standards bei der Sicherung der Beweismittel von den sachsen-anhaltischen Behörden einfach übergangen wurden. Nach Durchsicht der Aktenlage und Bewertung der vorliegenden Gutachten kam Ian Peck, Brandsachverständiger aus England, zu dem Ergebis: „Unter Bezugnahme auf die mir zur Verfügung gestellten Informationen ist es meiner Meinung nach wahrscheinlicher, dass eine dritte Person das Feuer entzündet hat – entweder durch Zerstörung und unmittelbare Entzündung der Matratze anverschiedenen Stellen oder unter Verwendung von Brandbeschleuniger“. Neue Erkenntnisse kündigte daraufhin die Dessauer Staatsanwaltschaft für November 2015 an. Doch, wen überrascht es, diese liegen noch nicht vor. 11 Jahre nach dem Tod an Oury Jalloh ist die Brand- und Todesursache durch die zuständigen Behörden nicht aufgeklärt worden! (…) Wir rufen Euch auf, mit uns am 07.01.2016 für Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh und gegen die Lügen der Ermittlungsbehörden zu demonstrieren! Der Kampf geht weiter! Oury Jalloh – das war Mord!Aufruf zur Gedenkdemonstration am 07.01.2016 ab 14 Uhr vom Dessauer Hauptbahnhof externer Link. Siehe dazu:

    • Oury Jalloh – Das war Mord! Demo auch in Köln
      … Seit Jahren organisiert die Initiative Oury Jalloh eine Gedenkdemo an seinem Todestag in Dessau. Dessau ist weit weg, wir wollen an diesem Tag daher unsere Wut über den Mord und die darauffolgende Vertuschung durch die Justiz auch in Köln auf die Straße tragen und uns solidarisch mit den Freund_innen und der Familie von Oury Jalloh zeigen. Wir bitten von Rassismus betroffene Menschen voran zu gehen. Da wir eine Demo wollen, in der sich insbesondere von Rassismus betroffene Menschen sicher und wohl fühlen können, fordern wir dazu auf, auf jegliche Pyrotechnik zu verzichten. Die Demo ist eine Gedenkveranstaltung für Oury Jalloh, daher fordern wir dazu auf, Partei- und Nationalfahnen zu hause zu lassen…“ Aufruf zur Demo in Gedenken an Oury Jalloh in Köln am 7.1.2016 18:00 Uhr Bahnhof Süd, Ausgang Luxemburger Straße (dokumentiert bei Indymedia linksunten vom 20. Dezember 2015 externer Link). Dieser Aufruf auch mehrsprachig als Flyer externer Link
  • Der Staat im Fall Jalloh
    Feuertod in der Zelle: Ermittlungsverfahren offenbar im Stand-by-Modus, Aktivisten befürchten endgültige Einstellung. Artikel von Susan Bonath in der jugen Welt vom 16.12.2015 externer Link. Aus dem Text: „… Die Ermittlungsakten enthalten sogar Hinweise auf mögliche Täter: Ein Justizangestellter bezichtigte einen inzwischen pensionierten Polizisten – früher Chemiearbeiter und Feuerwehrmann – der Brandlegung. Ersterer wurde vernommen, der Beschuldigte offenbar nicht. Nach jW-Informationen wurde zudem ein Disziplinarverfahren gegen den Zeugen geführt. Eine zweite Anzeige aus dem Jahr 2013 belastete einen weiteren Polizisten. Dieser sei wegen Kontakten ins Neonazimilieu bereits vor dem Brand versetzt worden. Einer Freundin habe er detailliert gestanden, das Feuer auf »Bitte« eines Kollegen entfacht zu haben. Die Frau habe es ihrem Mann zugetragen, der sich an Dritte wandte. Der Generalbundesanwalt wies die Anzeige zurück nach Dessau. Erneut vernahm man dort nur die Überbringer der Nachricht, durchsuchte die Wohnung eines Zeugen, beschlagnahmte Datenträger – erfolglos. Wieder blieben der Beschuldigte und die mutmaßliche Mitwisserin unbehelligt. Bittmann teilte hingegen am 8. Dezember gegenüber jW mit: Man sei dieser Anzeige »intensiv nachgegangen«. »Sie hat sich nicht als Spur zum realen Fall erwiesen.« Weitere Fragen wehrte der Behördenchef ab. Es gebe derzeit »nichts Berichtenswertes«. Nicht berichten will Bittmann über etwaige Absichten zur Einstellung…
  • Internationale Gutachter und Experten für Oury Jalloh: Pressekonferenz am 27.10. in Berlin
    Der Mord an Oury Jalloh ist noch immer nicht aufgeklärt – die Initiative „Break the Silence“ hat weitere Experten mit der Auswertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse beauftragt. Diese Auswertung soll am morgigen Dienstag, 27. Oktober 2015, bei einer Pressekonferenz im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte vorgestellt werden. Dazu die Einladung auf der Webseite der Initiative externer Link. Siehe auch:

    • Forensische Spurensuche. Artikel von Susanne Bonath in der jungen welt vom 26. Oktober 2015 externer Link, mit Kasten zu einer besonderen Form von gewerkschaftlicher Solidarität: Als einziger Polizist wurde der damalige Dienstgruppenführer nach längerem gerichtlichen Hin und Her zu einer Geldstrafe verurteilt. jW lässt uns dazu wissen: „… So übernimmt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Sachsen-Anhalt nicht nur dessen Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Auch die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten, knapp 600.000 Euro, wie der Landesvorsitzende der GdP, Uwe Petermann, gegenüber jW sagte. Die Rechnung der Staatsanwaltschaft betrage 430.000 Euro…
  • Jalloh-Aktivisten im Visier
    Sachsen-Anhalt: Präventiv angelegte Datensammlung der Polizei fliegt vor Gericht auf. Innenminister bestreitet alles. Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 11. Juli 2015 externer Link. Aus dem Text: „… Im Juni beteuerte ein Polizist vor Gericht im Zeugenstand, mehrere Personen aus dem Umfeld der Initiative zu erkennen, weil man ihm und anderen Einsatzkräften seit 2008 vor jeder Kundgebung Fotos und Daten von ihnen vorgelegt habe. Verteidiger Thomas Moritz stellte deshalb vergeblich einen Beweisantrag. Die gesammelten Daten bezeichnete er darin als »Dossiers« (siehe auch jW vom 8. Juli). Einer der Erfassten war der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (Grüne). Er stellte am Donnerstag SachsenAnhalts Innenminister Holger Stahlknecht zur Rede. Es stimme alles nicht, hielt der CDU-Politiker dagegen. (….) In dem Beweisantrag war die Rede von »heimlich aufgenommenen Fotos« und »notierten Wahrnehmungen aus der Privatsphäre« bislang nicht straffälliger Betroffener. Laut Aussage des Zeugen sei das Anlegen der Akten »von ganz oben« angeordnet worden. »Als der Beamte begann, Namen zu nennen, unterbrach ihn der Richter«, erinnerte sich eine Mitstreiterin der Initiative am Freitag im Gespräch mit jW.“ Siehe dazu auch den Pressespiegel bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh externer Link
  • Erneuter Versuch der Kriminalisierung: Ab dem 27. November 2014 steht die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in Dessau vor Gericht
    Die Umstände des Todes von Oury Jalloh sind bis heute nicht aufgeklärt. Diejenigen, die Aufklärung beharrlich einfordern, stehen nun erneut vor Gericht. Die Anklagen gegen zwei Aktivisten beziehen sich auf die Gedenkveranstaltungen vom 7. Januar 2012 und 2013 in Dessau. Der Polizeieinsatz aus dem Jahr 2012 war zu trauriger Berühmtheit gekommen, die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh erinnert in ihrer Presseerklärung vom 16. November 2014 externer Link pdf-Datei an die Vorfälle: „Als die Demo gegen 18:00 Uhr am Dessauer Hauptbahnhof endete, wurden mehrere Demonstrationsteilnehmer in der Bahnhofshalle eingekesselt. Die Polizei veranstaltete im und vor dem Bahnhofsgebäude eine regelrechte Menschenjagd, bei der es mehrere verletzte Demonstrationsteilnehmer gab. Am schwersten traf es die Anmelder von der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. Sie wurden von den Polizeibeamten bewußtlos geschlagen.“ Dazu neu:

    • Initiative vor Gericht: Prozess in Dessau beendet! Eröffnung eines weiteren Verfahrens, am 18.09.2015, 09:30 Uhr, Amtsgericht Magdeburg
      18.09.2015, Amtsgericht Magdeburg: Ein weiteres Repressionsverfahren gegen die Initiative in Gedenken an Oury JallohNach 18 Verhandlungstagen hat Richter Rosenberg am 19. Juni 2015 sein Urteil gesprochen. Hiernach verurteilte er die beiden Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 6.000 € und 225 € wegen Beleidigung von Polizeibeamten und grober Störung der Gedenkveranstaltung der Stadt Dessau am Polizeirevier in der Wolfgangstrasse 25, an welcher gewichtige Persönlichkeiten aus Polizei und Justitz dem toten Oury Jalloh “gedenken”. “Ermorden – Vertuschen – Gedenken” lautet auch hier die Devise von Polizei und Justitz! Aufgeklärt hat die Staatsanwaltschaft nichts! Die Prozessführung war schikanös und von ständigen Provokationen seitens des Richters und der Staatsanwaltschaft gegen die Angeklagten und ihre Verteidiger geprägt. Das ist nicht überraschend. Der Mord an Oury Jalloh soll weiter unter den Teppich gekehrt werden. Da hat sich jetzt schon ganz schön viel Dreck angesammelt. Die Fakten sprechen für sich! Oury Jalloh – Das war Mord! Ein weiterer Prozess wird ab dem 18. Sept. 2015 in Magdeburg eröffnet!Mitteilung bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (Datum nicht aktualisiert) externer Link. Siehe auch das Plädoyer der Verteidigung vom 19. Juni 2015 zum Download externer Link
  • Oury Jalloh – Das war Mord! Keine Einstellung des Verfahrens!
    Oury Jalloh wurde am 07.01.2005 in einer Polizeizelle in Dessau ohne Richterbeschluss festgehalten, an Händen und Füßen auf eine Matratze gefesselt und lebendig verbrannt. 10 Jahre sind seit diesem grausamen Mord vergangen, doch der Fall ist bis heute ungeklärt geblieben. Nach zwei Verfahren beharrt die Staatsanwaltschaft noch immer darauf, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet haben soll, doch alle Indizien sprechen dagegen! (…) Trotz Revision wurde das Verfahren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe im September 2014 nicht wieder aufgerollt. Deshalb fordern wir von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen neuen, fairen Prozess und die Anerkennung der Tat als Folter und als Mord! (…) Helft uns mit eurer Unterschrift zu zeigen, dass wir diese Tat nicht vergessen. Wir werden solange keine Ruhe geben, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird! Lasst uns zeigen, dass Straflosigkeit und Vertuschung in den Reihen der Polizei nicht ungesehen an der Öffentlichkeit vorbeigehen! Lasst uns gemeinsam Gerechtigkeit einfordern, auf dass sich solch schreckliche Taten nicht mehr wiederholen!Petition der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. an Staatsanwalt Folker Bittmann, Bundesjustizminister Heiko Josef Maas und Innenminister Holger Stahlknecht mitzeichnen auf change.org externer Link
  • Rückblick: Oury Jalloh Demonstration 2015
    Zum 10. Todestag von Oury Jalloh versammelten sich rund 1000 Menschen aus allen Bundesländern zur Gedenk- und Trauerkundgebung in Dessau (Video). Eine lebhafte und lautstarke Demonstration führte vom Hauptbahnhof zum Polizeirevier in der Wolfgangstraße, in dem Oury Jalloh am 7. Januar 2005 einen qualvollen Tod starb. Bis heute hält die „rechtsstaatliche“ Vertuschung des Verbrechens an, die juristische Straflosigkeit für die Täter und die ignorante Verweigerung von Aufklärung, Verantwortung und Gerechtigkeit gegenüber der Familie Oury Jallohs. Zuletzt hatte am 4. September 2014 auch die höchstrichterliche Instanz des BGH das Urteil des Magdeburger Landgerichts und damit dessen offensichtliche Rechtsbeugungen bestätigt. Redner der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellten dieses kollektive Versagen des deutschen Rechtsstaates heraus und verwiesen auf die offensichtlichen Beweise, die gegen die zwanghafte Hypothese stehen, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet haben soll…Bericht und Fotos beim Umbruch Bildarchiv externer Link
  • 10. Jahrestag: Oury Jalloh – das war Mord
    10. Jahrestag: Oury Jalloh - das war MordAm 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt in einer Dessauer Polizeizelle. Auch 10 Jahre nach dem tragischen Tod sind die Umstände weiter ungeklärt und ungesühnt. The VOICE Forum Germany und die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh laden ein zur African Community Conference am 6. Januar und zur Gedenkdemo anlässlich des 10. Todestags von Oury Jalloh am 7. Januar 2015, beides in Dessau. Aufruf und Infos bei VOICE Forum Germany externer Link sowie bei der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh  externer Link
  • Es ist längst bewiesen: Oury Jalloh – das war Mord!
    Pressemitteilung der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten und von The VOICE vom 2. Januar 2015 externer Link. Aus dem Text: „Oury Jalloh – das war Mord.
    Die Staatsorgane versuchten schon von Anfang an erfolglos diesen Satz zu verbieten. Die ungewollte Wahrheit sollte mit Knüppeln, Tritten und Pfefferspray eingedämmt werden. Menschen sollten eingeschüchtert und davon abgehalten werden, eine Wahrheit zu verbreiten, die den Kern dieses Staates in seiner rassistischen Tradition offenbart und in Frage stellt. Aus diesem Grund wurde die Gedenkdemonstration 2012 in Dessau von Polizisten angegriffen und gleich mehrere Aktivisten der Initiative brutal und willkürlich verletzt. Und wieder werden die Täter geschützt und die Opfer vor Gericht gezerrt: Erst im Dezember 2014 hat ein weiterer Prozess gegen zwei Mitglieder der Initiative vor dem Dessauer Amtsgericht begonnen – und schon wieder wird der Polizeistaat als Drohkulisse aufgebaut, um sich durch gezielte Provokationen immer wieder neue Konstrukte für immer wieder neue Strafverfahren zurechtzuzimmern. Einerseits soll die Öffentlichkeit hierdurch vom eigentlichen Kern der ganzen Geschichte abgelenkt werden – dass ein Mensch in einer deutschen Polizeizelle verbrannte und dieses bisher von sämtlichen Institutionen vertuscht worden ist – andererseits sollen damit auch Zeit und Ressourcen der Aktivisten und Initiativen mit folgewidrigen Strafverfahren gebunden werden.
    Erneute polizeiliche Übergriffe auf die kommende Gedenkdemonstration am 7. Januar 2015 könnten daher der Logik folgend ein bereits geplantes Szenario im Rahmen der Polizeistrategie sein. „Haltet die Verleumder“ schreien die Mörder und ihre Komplizen – lenken so die Blicke von ihren eigenen Taten ab und wollen aus den Opfern ihrer Polizeigewalt, den Familien und Freunden Täter machen. Seit nunmehr 10 Jahren wird auf allen Ebenen des Rechtsstaates alles daran gesetzt, diesen Mord zu leugnen und stattdessen einer rassistisch motivierten Selbstverbrennungslüge zu huldigen.
  • Oury Jalloh – die widersprüchlichen Wahrheiten eines Todesfalls
    Siebenter Januar 2005. Dessau, Sachsen-Anhalt. In einer Polizeizelle verbrennt ein an Händen und Füßen gefesselter Mensch bei lebendigem Leibe. Selbst verschuldet, sagen die einen. Ermordet, sagen die anderen. Was geschehen ist, wird nur gedeutet. Klare Beweise liegen nicht vor. Da auch der zweite Prozess vor dem Landgericht Magdeburg keine endgültige Aufklärung über das Entstehen des Brandes bringt, knüpft die Autorin an ihre Recherche für ihr erstes Feature zum Fall Jalloh „Verbrannt in Polizeizelle Nummer fünf“ an und hinterfragt die Ermittlungsergebnisse erneut…“ Audio und Manuskript des Features von Margot Overath beim MDR externer Link , die Autorin dieser Dokumentation findet nach fünf Jahren intensiver Recherche Hinweise auf den Mord an den Asylbewerber Oury Jalloh 2005 in Dessau.
  • Polizeigewalt: Fremder Mann mit Brille. Wurde Oury Jalloh von Polizisten angezündet? Staatsanwaltschaft schweigt zu neuen Hinweisen
    Fast zehn Jahre nach dem Feuertod von Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau am 7. Januar 2005 hat die Journalistin Margot Overath in einem MDR-Radiofeature neue Indizien geliefert, die nahelegen, dass der Asylbewerber ermordet wurde. Ein Informant berichtete der Journalistin von geplanter »rassistischer und sexueller Demütigung«, die »aus dem Ruder gelaufen« sei. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, die seit dem Frühjahr wieder ermittelt, will zu dem Fall nichts sagen. Mehrere Anfragen dieser Zeitung liefen seit Anfang Oktober ins Leere. Der leitende Oberstaatsanwalt ließ zuletzt am 14. Oktober per E-Mail ausrichten, »dass eine Befassung mit Ihren Fragen erst nach Rückkehr des derzeit dienstabwesenden Dezernenten« möglich sei…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 25.10.2014 externer Link
  • Oury Jalloh: Der dritte Mann
    Im Fall des Todes von Oury Jalloh verdichten sich Hinweise auf einen Mord. Die Dessauer Staatsanwälte schweigen bisher…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 15.10.2014 externer Link. Aus dem Text: „… Die Journalistin Margot Overath will nun in einem Feature neue »Hinweise auf einen dritten Mann« präsentieren. Mithilfe von Gerichtsmedizinern, Toxikologen und Kriminalbeamten ist sie den Ungereimtheiten nachgegangen. MDR und RBB senden den Bericht am 22. Oktober um 22 Uhr.“
  • Oury Jalloh: Mysteriöse Spuren
    Feuertod von Oury Jalloh: Aus einem Untersuchungsbericht ergeben sich neue Zweifel an der Selbstmordthese
    Im Fall um den 2005 in einer Dessauer Polizeizelle (Sachsen-Anhalt) verbrannten Oury Jalloh hat das Landeskriminalamt Baden-Württemberg neue Ungereimtheiten zutage gefördert. Das geht aus einem Untersuchungsbericht der Behörde vom 31. Juli hervor, der jW zugespielt wurde. Danach ist es unwahrscheinlich, dass das vorgebliche Selbstmordfeuerzeug in der Zelle gewesen sein kann…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 12.10. 2014 externer Link
  • Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung („Fall Ouri Jallow“)
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der als Revisionsgericht zum zweiten Mal mit dieser Strafsache befasst war, hat die Revisionen des Angeklagten, der Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg verworfen, mit dem ein 54jähriger Polizeihauptkommissar wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden war…“ Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 4. September 2014 externer Link Siehe dazu:

    • Gewaltenteilung aufgehoben…
      „Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Karlsruhe hat heute, am 04.09.2014, das Urteil des Landgerichts Magdeburg (schriftl. Urteil vom Mai 2013) gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas Schubert für rechtskräftig erklärt. Damit wird auch ein Hypothesenkonstrukt über die mutmaßliche Nutzung eines so nicht vorhandenen Feuerzeugs zur Selbstanzündung als rechtsfreie Überzeugung höchstrichterlich geadelt. Trotz Anerkennung polizeilicher Willkür durch fehlende Aufklärung, Ignoranz gegenüber dem notwendigen Richtervorbehalt und andauernder gewalttätiger Zwangsmaßnahmen fügt der Karlsruher Strafsenat der ohnehin schon überlangen Kette von Hypothesen seine höchst eigene hinzu. Der Senat unterstellt, dass ein beauftragter Richter den fortgeführten polizeilichen Rechtsbruch für zulässig erklärt hätte. Damit erteilen die höchsten Richter der BRD einen Freifahrtsschein für tödliche polizeiliche Willkür und ermächtigen verfassungswidrige Exekutive durch judikative Gewalt. OURY JALLOH – DAS WAR MORD!Meldung der INITIATIVE IN GEDENKEN AN OURY JALLOH e.V. externer Link
    • In die nächste Instanz
      Nebenklage will nach Strasbourg gehen. Trotz »Riesenschlamperei«: Bundesgerichtshof bestätigt Magdeburger Gerichtsurteil zum Feuertod von Oury Jalloh. Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 05.09.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Das Urteil könnte ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Mord beeinflussen, welches die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Frühjahr eingeleitet hat. Hintergrund ist ein von der Initiative »In Gedenken an Oury Jalloh« erwirktes Brandgutachten, das den Einsatz von Brandbeschleunigern nahelegt. Zudem hat die Initiative Anzeige wegen Mordverdachts erstattet. »Wir werden unsere Schlüsse aus der Urteilsbegründung ziehen«, sagte Oberstaatsanwalt Christian Preissner auf jW-Nachfrage. Laut Nebenklageanwalt Napp dürfe die BGH-Entscheidung jedoch keine Auswirkungen auf Mordermittlungen haben. »Das sind zwei verschiedene Dinge«, erklärte er. Wie Komi Edzro von der Initiative zu jW sagte, planen die Aktivisten nun, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg zu ziehen oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen. »Darüber denken wir nach«, bestätigte Anwalt Napp.
  • 4.9.14 um 12:00 Uhr BGH-Urteil in Karlsruhe – Oury Jalloh-DAS WAR MORD
    Meldung und Anreiseankündigung vom 31.8.2014 externer Link bei The VOICE Refugee Forum Germany – Flüchtlinge und Asyl in Deutschland. Aus dem Text: „… die initiative in gedenken an oury jalloh und the voice refugee forum germany (jena) organisieren erneut eine gemeinsame anreise zum bgh-termin in karlsruhe (kontakt s. u.). freie plätze in unabhängig organisierten anreisen nach karlsruhe können gerne zur weiteren vermittlung mitgeteilt werden. es ist uns eine freude mitteilen zu können, dass nach der zuletzt stattgefundenen visumverweigerung für den bruder ourys und nebenkläger im verfahren, mamadou saliou diallo, durch die deutsche botschaft conakry zum ersten bgh-termin, nun wenigstens seine teilnahme an diesem zweiten verkündigungstermin möglich sein wird.“ Siehe dazu das Video: “Das ist eine große Linie. Die arbeiten alle zusammen!”. Innenansichten von Mouctar Bah vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Video-Statement mit Mouctar Bah  bei youtube externer Link
  • Literweise Brandbeschleuniger in der Polizeizelle? – Weiterhin kein Aufklärungswille im Fall Oury Jalloh
    „(…) Noch während der NSU-Prozess offenlegt, wie sehr die Sichtweise der Ermittler in den Mordfällen von selektiver Wahrnehmung und Rassismus geprägt waren, sind Ermittlungsbehörden und Justiz im Dessauer Fall  nicht bereit, ihren Blick zu schärfen. Demonstrationen gegen diese Zumutungen werden ebenso weitergehen wie weitere Aufklärungsbemühungen. Zu Beginn des kommenden Jahres wird sich der Todestag Oury Jallohs zum 10. Mal jähren…Artikel von Bernd Mesovic auf Pro Asyl vom 29.08.2014 externer Link
  • Spendenaufruf: Dass sich die deutsche Justiz noch heute mit dem dem grausamen Feuertod von Oury Jalloh befasst, ist einzig der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu verdanken! Denn ohne ihren beharrlichen Kampf für Wahrheit, Aufklärung und Gerechtigkeit wäre es noch nicht einmal zum ersten Prozess gekommen. Um so skandalöser ist es, dass nunmehr die Kosten für die Oury Jalloh-Initiative künstlich in die Höhe getrieben wurden. Denn indem die deutsche Botschaft das Visum für Oury Jallohs Bruder erst in letzter Minute genehmigt hat (und auch das nur auf massiven öffentlichen Druck hin), ist das Ticket für den ersten Flug verfallen. Jetzt musste ein zweites Ticket gekauft werden, damit Mamadou Saliou Diallo als Vertreter der Familie wenigstens an der Urteilsverkündung teilnehmen kann (wobei es nochmal eine ganz andere Sache ist, dass diese Reise überhaupt privat gezahlt werden muss). Hinzu kommen die Busrechnungen für die zweimalige Anreise der AktivistInnen der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh nach Karlsruhe. Alles zusammen hat allein dies Kosten von über 3.000 Euro verursacht.
    Vor diesem Hintergrund bittet die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh dringend um kurzfristige Spenden: Ob 10, 50, 100 oder 500 Euro – jeder Beitrag ist willkommen!!!  Konto: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
    Bank für Sozialwirtschaft
    BIC: BFSWDE33BER
    IBAN: DE49100205000001233600
  • »Grobe Rechtsverstöße«
    „Feuertod von Oury Jalloh: Bundesgerichtshof prüft Magdeburger Urteil gegen Polizeibeamten. Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts auf Mord.Wird der ungeklärte Feuertod Oury Jallohs im Polizeirevier Dessau nach fast zehn Jahren ein drittes Mal juristisch aufgerollt? Darüber verhandelt am morgigen Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Revisionsverfahren prüft er ein Urteil vom Dezember 2012…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 27.08.2014 externer Link
  • Der Termin der Revisionsverhandlung steht
    Die Revisionsverhandlung im Fall Oury Jalloh findet am 28. August 2014, 9 Uhr, in Karlruhe statt. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob ein dritter Prozess stattfinden soll.
  • Neun Jahre ohne Aufklärung. Dessau erinnert an den Feuertod von Oury Jalloh in einer Polizeizelle
    In Dessau ist an den Tod des Flüchtlings Oury Jalloh erinnert worden, der am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle verbrannte. Nazis versuchten erstmals, eine Mahnwache zu stören. Der Trupp kam aus einer Nebenstraße und näherte sich zielstrebig der Polizeiwache in der Dessauer Wolfgangstraße: Nazis aus Dessau und dem Burgenland haben am Dienstag versucht, die Mahnwache zu stören, mit der jeweils am 7. Januar an den vor neun Jahren in einer Zelle in dem Dienstgebäude verbrannten Flüchtling Oury Jalloh erinnert wird. Auf Weisung der Polizei zogen sie sich zurück – nur um später einen erneuten Annäherungsversuch zu unternehmen…“ Artikel von Hendrik Lasch, Dessau, im ND vom 08.01.2014 externer Link
  • Erklärung der Initiative Oury Jalloh nach der Pressekonferenz am 4.1.2014. Video bei youtube externer Link
  • Fall Oury Jalloh: Dubioses Feuerzeug
    An dem Feuerzeug, mit dem sich Oury Jalloh 2005 im Polizeirevier Dessau selbst angezündet haben soll, seien keine weiteren Ermittlungen möglich. Das teilte der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann auf jW-Nachfrage am Montag abend mit. Bei einer Analyse des Feuerzeugrestes im Sommer 2012 war festgestellt worden, daß eingeschmolzene Polyesterfasern nicht aus der Arrestzelle stammen. Die Nebenklage hatte daraufhin beim Magdeburger Landgericht vergeblich beantragt, deren tatsächliche Herkunft zu prüfen, da dies auf eine Manipulation hindeute…“ Bericht in junge Welt vom 20.11.2013 externer Link
  • Neues Gutachten und die Folgen
    • Strafanzeige der Inititative mit Dokumentation des Brandversuchs
      Am 11. November 2013 hat die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. sowie mehrere Einzelpersonen Strafanzeige wegen Totschlag oder Mord gegen unbekannte Polizeibeamte im Todesfall Oury Jalloh bei Generalbundesanwalt Harald Range in Karlsruhe gestellt…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 13. November 2013 externer Link , dort auch die Dokumentation dieser Anzeige (alle Dokumente im PDF-Format)
    • Video: Brandgutachen / Fire Investigation
      Dokumentations-Video, gezeigt bei der Pressekonferenz am 12.11.2013 externer Link
    • Nach Gutachten: Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh?
      Ein neues Gutachten zum Fall des verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh in Dessau verweist auf die Beteiligung unbekannter Täter. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ hatte gemeinsam mit dem irischen Brandgutachter Maksim Smirnou die Szenerie in mehreren Versuchen nachgestellt. Wie die Vertreter der Initiative am Dienstag in Berlin mitteilten, zeigten die Ergebnisse, dass der an Händen und Füßen gefesselte Gefangene im Januar 2005 das Feuer in seiner Polizeizelle nicht selbst gelegt hat. Er sei stattdessen mit Benzin übergossen und angezündet worden…“ Meldung vom 12.11.2013 und Videos der Sendungen beim MDR externer Link
    • Aktivistin im Fall Jalloh über Gutachten: „Wie entsteht ein solches Brandbild?“
      Bisherige Gutachten zum Feuertod Oury Jallohs seien zu beschränkt gewesen, sagt die Aktivistin Nadine Saeed. Ihre Initiative gab ein neues in Auftrag. Interview von Christian Jakob in der taz vom 12.11.2013 externer Link
    • Wer legte das Feuer?
      Tod des Flüchtlings Oury Jalloh im Polizeigewahrsam: Von Initiative beauftragter Brandexperte will erste Ergebnisse seiner Untersuchungen präsentieren…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 23.10.2013 externer Link. Aus dem Text: „… »Mit der Expertise könnte vielleicht bewiesen werden, daß das vorgefundene Brandbild keinesfalls durch Selbstanzünden entstehen konnte«, sagte der Sprecher der Initiative, Mouctar Bah, vorab im Gespräch mit jW. Der Experte habe Versuche in einer originalgetreu nachgebauten Zelle durchgeführt. Ein totes Schwein habe den Körper ersetzt, erläuterte er. Die Gerichte hatten 2008 und 2012 zuvorderst prüfen lassen, ob der Gefesselte den Bewegungsspielraum hatte, die Matratzenhülle aufzuschmelzen und den Füllstoff anzuzünden. Mögliche Brandverläufe wurden nur am Computer nachvollzogen…“
    • Die Initiative Oury Jalloh lädt ein zur Pressekonferenz am 12.11.2013 externer Link : Neues Gutachten zeigt, dass die Behauptung, Oury Jalloh habe sich selbst angezündet, nicht weiter haltbar ist
  • Morddrohung im Fall Oury Jalloh: „Motherfucker, ich bringe dich um“
    Mouctar Bah kämpft seit Jahren für die Aufklärung des mysteriösen Feuertods Oury Jallohs. Jetzt drohen Unbekannte, ihn zu töten. Zwei Mal rief der Unbekannte an, seine Botschaft war dieselbe: „Ich bringe dich um und bringe auch deine Kinder um.“ Diese Drohung bekam am Samstag der aus Guinea stammende Dessauer Aktivist Mouctar Bah. Bah ist Gründer der „Initiative Oury Jalloh“…“ Artikel von Christian Jakob in der taz online vom 19. 09. 2013 externer Link.  Aus dem Text: „… Nachdem die Initiative den Vorfall auf ihrer Internetseite öffentlich machte, nahm die Polizei von Amts wegen Ermittlungen auf. Bah selber hatte zunächst aus Mangel an Vertrauen zu den Behörden keine Anzeige erstattet. „Wir haben dies aber am Dienstag in Berlin nachgeholt“, sagt der Sprecher der Initiative Oury Jalloh, Komi Edzro…“  Siehe dazu auch: Interview von Komi E. mit Mouctar Bah wegen Morddrohung am 14. September 2013. Interview vom 16. September 2013 von und bei Initiative Oury Jalloh externer Link
  • Zwei Urteile, ein Fragezeichen. Die Urteilsbegründung im zweiten Prozess zum Tod von Oury Jalloh liegt vor. Geklärt ist der Fall immer noch nicht.
    Fast ein halbes Jahr nach dem Ende des Prozesses zum Tod des Sierra Leoners Oury Jalloh hat das Landgericht Magdeburg seine Urteilsbegründung vorgelegt. Öffentlich gemacht wurde sie allerdings nicht, der 260 Seiten lange Schuldspruch wurde den Streitparteien zugestellt. Sie haben nun einen Monat Zeit, ihre schon im Dezember eingelegten Revisionen zu begründen. Dann geht die Sache an den Bundesgerichtshof (BGH) – zum zweiten Mal…“ Artikel von Christian Jakob in der Jungle World vom 23. Mai 2013 externer Link
  • Neue Runde im Fall Jalloh. Magdeburg: Schriftliches Urteil zum Feuertod des Flüchtlings im Dessauer Polizeigewahrsam liegt vor. Beteiligte gehen in Revision
    Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Tod von Oury Jalloh geht in die dritte Runde. Knapp fünf Monate nach Ende des zweiten Strafprozesses zum Feuertod des Flüchtlings in einer Dessauer Polizeizelle im Januar 2005 liegt jetzt das schriftliche Urteil vor. Der 260 Seiten umfassende Schuldspruch gegenüber dem angeklagten Polizisten sei am Mittwoch eingegangen, bestätigte Nebenklageanwältin Gabriele Heinecke, die die Familie des Toten vertritt, am Donnerstag gegenüber jW. Demnach muß der frühere Dienstgruppenleiter Andreas Schubert eine Geldstrafe von 10800 Euro wegen fahrlässiger Tötung zahlen…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 10.05.2013 externer Link
  • Dritter Anlauf
    Mit Vertuschungen und Schweigen versuchen Dessauer Behörden, die These von Oury Jallohs Selbstmord aufrecht zu erhalten. Die Verteidigung strebt mit einem weiteren Brandgutachten eine erneute Revision an…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 18.01.2013 externer Link
  • Aufruf zur Demo anlässlich des 8. Todestags von Oury Jalloh am Montag, den 07. Januar 2013, 13 Uhr ab Dessau Hbf
    Nach dem skandalösen Freispruch in Dessau 2008 erfolgte vor dem Landgericht Magdeburg am 13. Dezember 2012 zwar eine Verurteilung des Angeklagten Schubert. Wir bewerten das Urteil jedoch als Farce. Schubert wurde als Bauernopfer verurteilt, um den Anschein eines Rechtsstaats zu bewahren und um die Polizei als Erfüllungsgehilfin der Justiz Sachsen-Anhalts aus der Schusslinie zu nehmen. Die Verurteilung war das geringere Übel, das Sachsen-Anhalt in Kauf genommen hat, um den Fall Oury Jalloh endlich vomTisch zu haben. Doch wir hören niemals auf weiter für Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu kämpfen. Wir werden solange nicht leise sein, bis diejenigen, die für den qualvollen Tod von Oury Jalloh verantwortlich sind, ihre gerechte Strafe bekommen haben. Dafür rufen wir am 8. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2013 zur großen Demonstration in Dessau auf. Kommt zahlreich, prangert mit uns die eklatanten Misstände an und fordert mit uns die Mordklage gegen die für Ourys Tod Verantwortlichen!...“ Pressemitteilung der Initiative Oury Jalloh vom 02.01.2013 externer Link.  Siehe dazu ebd. auch Infos zu Bussen zur Demonstration in Dessau am 07.01.2013, 8. Todestag Oury Jallohs externer Link. Und siehe zum Hintergrund:
  • Urteilsverkündung am 13. Dezember 2012 und Bewertung

    • Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt – Erstes Resümee der Prozessbeobachtung nach der Urteilsverkündung
      Der Tod des Asylbewerbers Oury JallohZum Urteil der 1. Großen Strafkammer des Magdeburger Landgerichts im Strafprozess um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert. Da der Todeszeitpunkt Oury Jallohs auch in diesem Verfahren nicht genau bestimmt werden konnte, lässt sich folglich die Spanne der möglichen Rettungszeit nicht rekonstruieren. Insofern wurde der angeklagte Dienst-gruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die von Anfang an einseitig ermittelnde Staatsanwaltschaft und die 1. große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg haben folgenreich versagt…“ Stellungnahme der Prozessbeobachtung von Bürgerrechtsorganisationen externer Link zum Urteil im Oury-Jalloh-Verfahren vom 13. Dezember 2012 beim Komitee für Grundrechte
    • Urteilsverkündung im Fall Oury Jalloh
      Ergebnis des Prozesses im Fall Oury Jalloh ist rechtstaatliches Desaster
      Die Version des Geschehens, die das Gericht zugrunde legte, ist absurd
      Frage nach Drittverschulden am Feuertod von Oury Jalloh systematisch ausgeblendet
      …“ Presseerklärung von Pro Asyl vom 13.12.2012 externer Link
    • Alte Zweifel, neue Irritationen. Das Urteil ist ein Signal, dass nicht alle gleich sind
      Kommentar von Christian Jakob in der taz online vom 13.12.2012 externer Link. Aus dem Text: „… Für ebenso nebensächlich hält es das Gericht offenbar, dass die Dessauer Polizei seit Jahren Menschen in Gewahrsam sperrte, ohne dies je wie vorgeschrieben einen Richter prüfen zu lassen. Dem angeklagten Polizisten wurde dieser im Prozess bekannt gewordene Umstand sogar mildernd ausgelegt: Weil er – leitender Beamter in einem Polizeirevier – angeblich nicht wissen konnte, dass man Leute nicht länger in eine Zelle stecken darf, ohne einen Richter zu fragen, wollte das Gericht ihn nicht für den schwerwiegenderen Tatbestand der Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilen. Dass sein Strafmaß höher ausfiel als von der Staatsanwaltschaft gefordert, ist einerlei: Solange Jallohs Tod nicht vollständig aufgeklärt ist, macht es letztlich keinen Unterschied, ob er 9, 90 oder 190 Tagessätze für Jallohs Tod bezahlt. Das Gericht mag sich davon versprechen, dass ihm nicht vorgeworfen wird, den Tod eines Afrikaners nicht sühnen zu wollen. Den Vorwurf, ihn nicht aufklären zu wollen, wird es so aber nicht los…“
    • Die Oury Jalloh Initiative ruft auf zu den Demonstrationen in Dessau am 7.1. und am 12.1. unter dem Motto “Break the silence” – mehr demnächstDer Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh
    • Oury Jalloh – Von Polizisten ermordet, vom Staat vertuscht! Die Aufklärung der Todesursache von Oury Jalloh durch Staatsanwaltschaft und Gericht erneut gezielt verhindert! Urteilsverkündung am 13. Dezember 2012 um 14.30 Uhr am Magdeburger Landgericht
      PM der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. vom 12.12.2012  externer Link
    • 125 Tage – und viele Fragen offen. Urteil um Feuertod von Oury Jalloh in Dessauer Polizeizelle fällt morgen
      Im Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Morgen geht am Landgericht Magdeburg der zweite Prozess gegen einen verantwortlichen Polizisten zu Ende. Es gibt mehr offene Fragen als bei seinem Beginn…“ Artikel von Hendrik Lasch in Neues Deutschland vom 12.12.2012 externer Link
    • Der Tod des Asylbewerbers Oury JallohProteste am Donnerstag, den 13. Dezember 2012
      1) ab 09:00 Uhr: Mahnwache und Kundgebung vor dem Landgericht
      2) um 14:30 Uhr: Urteilsverkündung im Landgericht
      3) um 16:00 Uhr: Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am Landgericht
      4) Ab 19:00 Uhr: Demonstration am Hermannplatz in Berlin Neukölln
  • 700 x 50 Euro für unabhängigen Brandgutachter
    Spendenaufruf der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 6. Dezember 2012 externer Link. Aus dem Text: „… Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh hat daher einen bekannten Brandgutachter gebeten, in einem unabhängigen Gutachten zu klären, wie das Feuer entstanden ist und welchen Verlauf es genommen hat. Denn für die Verwandten von Oury Jalloh genauso wie für die Oury Jalloh-Initiative, für die Black Community (nicht nur) in Deutschland und für alle, die in einer Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung leben möchten, ist es von allerhöchster Bedeutung, die Wahrheit über den Tod von Oury Jalloh ans Licht zu bringen und Klarheit über strukturellen Rassismus insbesondere in deutschen Polizeistationen zu erlangen. Einziges Problem: Ein solches Brandgutachten ist sehr teuer – insgesamt 40.000 Euro. Nicht nur, weil es erforderlich ist, die Zelle nachzubauen, auch Matratzen und andere Materialien müssen angeschafft werden. Hinzu kommen Reise-, Übersetzungs- und sonstige Sachkosten…“
  • Liga fordert die Aufnahme neuer Ermittlungen auch wegen des seit langem gehegten Verdachts auf Mord an Oury Jalloh.
    Internationale Liga für Menschenrechte kritisiert bisheriges Verfahren und fordert neue Ermittlungen. Pressemitteilung vom 16.11.2012 externer Link
  • Aufklärung gescheitert. Eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei findet nicht statt
    Nach 22 Monaten und kurz vor Ende des Strafprozesses ist auch der zweite Versuch gescheitert, die Umstände gerichtlich aufzuklären, die zum Verbrennungstod Oury Jallohs im Gewahrsam der Polizei am 7. Januar 2005 geführt hatten. Gericht und Staatsanwaltschaft halten kontrafaktisch an der Hypothese fest, dass nur das Opfer selbst das Feuer in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Dessauer Polizeireviers entfacht haben könne und weigern sich beharrlich, andere Möglichkeiten zum Ausbruch des Brandes in Betracht zu ziehen…“
    Gemeinsame Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte und
    des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom 12. November 2012
    externer Link
  • Aufklärung der Todesumstände Oury Jallohs?
    Der zweite Prozess im Fall Oury Jalloh in Magdeburg geht seinem Ende entgegen, an den Abwehrstrategien von Polizei und Justiz-Organen hat sich wenig geändert. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh belagert derweil die Staatsanwaltschaft in Dessau und ruft zur Demonstration am 17.11. auf…“ Info der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 15.11.2012 bei indymedia externer Link. Darin: Stellungnahme an den Staatsanwalt, Stellungnahme an das Innenministerium Sachsen-Anhalt sowie Stellungnahme an das Landgericht Magdeburg
  • Der Tod des Asylbewerbers Oury JallohOury Jalloh Prozess kurz vor Ende!
    Am 7. November ku“ndigte die Vorsitzende Richterin Claudia Methling ein baldiges Ende des Revisionsverfahrens vor dem Magdeburger Landgericht an. Sie wies die Prozessbeteiligten darauf hin, dass am nächsten Verhandlungstag (Dienstag, 13. November 2012) zum letzten Mal Beweisanträge gestellt werden ko“nnen, bevor die Kammer das Verfahren nach knapp 2 Jahren im Dezember 2012 zum Abschluss bringen wird. Nach wie vor beharren Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung auf der fragwu“rdigen These, Oury Jalloh habe sich selbst angezu“ndet…Meldung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 09.11.2012 bei indymedia externer Link
  • Für Oury Jalloh
    Demonstration vor dem Landgericht in Magdeburg am Dienstag 13. November 2012 vor dem Prozesstermin um 9:30 Uhr im Saal A23. Siehe den Aufruf bei The Voice externer Link
  • Die Feuerzeugerzählung der Dessauer Polizei ist nicht länger aufrecht zu erhalten – Welchen Bestand hat die zweifelhafte Justizthese noch, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt?
    Die Initiative In Gedenken an Oury Jalloh, das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Internationale Liga für Menschenrechte beobachten den Verlauf des Prozesses zur Aufklärung der Umstände, unter denen Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in der Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau bei lebendigem Leib verbrannte, seit seinem Beginn Ende März 2007 vor dem Dessauer Landgericht…“ Artikel vom 30.07.2012 beim Grundrechtekomitee externer Link von Mouctar Bah (Initiative In Gedenken an Oury Jalloh und Prozessbeobachter), Fanny Michaela Reisin (Internationale Liga für Menschenrechte und Prozessbeobachterin) und Dirk Vogelskamp (Komitee für Grundrechte und Demokratie und Prozessbeobachter)
  • Oury Jalloh: Rassismus mit Todesfolge. Konferenz zum Feuertod des Asylbewerbers
    „Seit sieben Jahren kämpfen Flüchtlingsorganisationen darum, den Tod von Oury Jalloh aufzuklären. Am Samstag haben sie auf einer Berliner Konferenz eine kritische Bilanz der bisherigen Ermittlungen gezogen…“ Artikel von und bei Peter Nowak vom 29. Juli 2012 externer Link
  • Spendenaufruf für einen unabhängigen Brandsachverständigen
    „Seit sieben Jahren wird von der Justiz in Sachsen-Anhalt der schreckliche Tod von Oury Jalloh in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau verhandelt. Am 7. Januar 2005 verbrannte er in den Räumen der Polizei am hellichten Tag. Dieser entsetzliche Vorgang ist bis heute nicht aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat zwar Anklage gegen Polizeibeamte erhoben, hat aber von Anfang an behauptet, Oury Jalloh hätte selbst das Feuer gelegt, das ihn getötet hat. Wir haben das nie geglaubt! (…) Die Initiative hat jetzt Kontakt zu einem sehr bekannten Brandsachverständigen in den USA aufgenommen, um von ihm den Sachverhalt begutachten zu lassen und doch noch die Ursache des Brandes in der Dessauer Polizeizelle herauszufinden. Dafür müssen Schriftstücke zusammengestellt und übersetzt werden und es wird einen persönlichen Kontakt zwischen dem amerikanischen Sachverständigen und einem Beauftragten von uns in den USA geben müssen, damit alles durchgesprochen werden kann und alle Fragen des Sachverständigen beantwortet werden können. (…) Wenn auch Sie an der Wahrheit interessiert sind, ob in einer deutschen Polizeistation ein rassistisch motivierter Mord möglich ist, dann können sie jetzt mit ihrem Namen und einer Spende für die Untersuchung eines unabhängigen internationalen Brandgutachters einstehen. Wir wollen es nicht zulassen, dass diese Tat vertuscht wird und ein Gericht mit seiner Strategie der Verharmlosung durchkommt…Alle weiteren Infos auf der Seite von BREAK THE SILENCE vom 13.07.2012 externer Link
  • Gewaltroutinen im Dessauer Polizeirevier. Anmerkungen zu vermeintlichen Prozessnebensächlichkeiten
    Magdeburg im Juni 2012: Das Revisionsverfahren vor dem Magdeburger Landgericht zur Aufklärung der Umstände, die zu Oury Jallohs Tod im Polizeigewahrsam geführt haben, zieht sich weiter in die Länge. Verhandelt wird nun schon seit dem 12. Januar 2011.
    Neue Beweisanträge, neue Gutachten und Zeugenvernehmungen bringen ein Knäuel von Namen, Polizeidienststellen, innenministeriellen Abteilungen, Handlungen und Geschehensabläufen hervor, die für den außenstehenden, das Revisionsverfahren nur sporadisch verfolgenden Betrachter sehr verwirrend und irritierend erscheinen mögen. Das Verfahren scheint Nebensächlichkeiten zu verfolgen, statt sich auf die strafrechtlich allein relevante „Schuldfrage“ des Angeklagten zu konzentrieren. Doch diese Annahme täuscht
    …“ Pressemitteilung von Komitee für Grundrechte und Demokratie und Internationale Liga für Menschenrechte vom 29.06.2012 externer Link
  • Neues Gutachten zu Jallohs Tod. Magdeburger Gericht will Experiment in Polizeizelle
    Konnte der Oury Jalloh überhaupt selbst die Matratze in der Zelle des Dessauer Polizeigewahrsams anzünden? Er war an Händen und Füßen gefesselt. Ein neues Gutachten soll nun den Feuertod des Flüchtlings im Jahr 2005 neu bewerten…“ Artikel von Hendrik Lasch in Neues Deutschland vom 21.04.2012 externer Link
  • Aufruf zur 2. großen Email-/Faxkampagne
    Liebe Aktivist_innen, nachdem wir Euch am 13. Februar zu einer erfolgreichen Faxkampagne für ein unabhängiges Brandgutachten aufgerufen haben, wollen wir diesen Aufruf hiermit erneuern. (…) Am 20. April soll nun der Brandexperte nach seiner Akteneinsicht nochmals befragt werden. Das Gericht will dann entscheiden, ob dieses Brandgutachten in Auftrag gegeben wird. Da ein neues Brandgutachten bis zu einem Jahr dauern könnte und ein Strafverfahren nicht einen Monat ohne Verhandlungstermin sein darf, könnte der Prozess nun platzen… Ihr könnt uns unterstützen, indem ihr die Fax-/Briefvorlage [„…Ich verlange ein weiteres Brandgutachten. Dass der Prozess durch die Zeit, die ein weiteres Brandgutachten brauchen würde bis zu einem Jahr, platzen könnte, schreckt mich nicht…“] entweder per E-Mail an das Landgericht Magdeburg sendet oder und per Post oder Fax der Richterin Claudia Methling zukommen lasst...“ Aufruf der Initiative Oury Jalloh vom 13. April 2012 externer Link
  • Hoffnung im Jalloh-Prozeß
    Unerwartete Wende: Brandsachverständiger sieht durch neues Gutachten Aufklärungschancen im Fall des in einer Polizeizelle verbrannten Flüchtlings. Richterin lenkt ein..“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 29.03.2012 externer Link. Aus dem Text: „… Über den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13. März, die Anklage um den Tatbestand »Freiheitsberaubung« zu erweitern, will das Gericht indes erst bei der nächsten Verhandlung am 18. April entscheiden….“
  • Der Prozeß wird erst am 27. März fortgesetzt, immer ab 9:30 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg, Saal A23.
  • Bleibt der Tod von Oury Yalloh ungeklärt?
    Der Prozess um die Umstände des Todes des in einer Dessauer Polizeizelle unter ungeklärten Umständen verbrannten Flüchtlings geht weiter. Artikel von Peter Nowak in telepolis vom 11.03.2012 externer Link. Aus dem Text: „…Die Staatsanwaltschaft hat die von der Richterin in die Diskussion gebrachte Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Dazu beigetragen haben dürfte die Empörung, die von Menschenrechtsinitiativen und Flüchtlingsgruppen laut wurde, als der Einstellungsantrag bekannt wurde. Schließlich haben diese über Jahre dafür gekämpft, dass es überhaupt zum Versuch der juristischen Aufarbeitung der Todesumstände gekommen ist. Dabei musste nach Angaben der Menschenrechtler um jedes Detail gerungen werden. So sollte anfangs die Mutter von Oury Yalloh nicht als Nebenklägerin zugelassen werden, weil die Geburtsurkunden in Sierra Leone nicht den bürokratischen Kriterien in Deutschland entsprachen. (…) Wie im Fortgang des Verfahrens allerdings die offenen Fragen noch geklärt werden können, wenn die Richterin eigentlich mit ihren Einstellungsbegehren schon eingestand, dass die Grenzen der rechtsstaatlichen Ermittlungen erreicht seien, bleibt offen…“
  • Simulation gerichtlicher Aufklärung
    Die erste große Strafkammer des Magdeburger Landgerichts täuscht die Aufklärung des Verbrechens im Dessauer Gewahrsamskeller der Polizei lediglich vor. Sie hat längst vor dem polizeilichen Lügengespinst und den spekulativen „gutachterlichen“ Mutmaßungen kapituliert. Das Verfahren vor dem Magdeburger Landgericht ist gescheitert. Die Kammer hatte die Todesumstände des Asylsuchenden Oury Jalloh erneut aufzuklären. Sie bleiben im Halbdunklen…“ Pressemitteilung von Komitee für Grundrechte und Demokratie vom 8. März 2012 externer Link. Aus dem Text: „… Schon jetzt lässt sich festhalten, die gerichtliche Kontrolle polizeilichen Gewalthandelns hat folgenreich versagt. Dieses Strafverfahren hat Aufklärung lediglich simuliert. Es hat die menschenrechtlich fundierte Rechtssicherheit zusätzlich verletzt – zumal für Migrantinnen und Migranten. Die Institution Dessauer Polizei und ihr Übermaß an ausgeübter Zwangsgewalt wurden gerichtlich nicht hinterfragt. So hat das Gericht nicht zu einem menschen- und grundrechtsgemäßen Umgang der Polizei insbesondere mit Menschen anderer Herkunft beigetragen. Die strukturellen Bedingungen der Polizeiarbeit bleiben bestehen. In ihnen nisten ein Übermaß an Gewalt und Diskriminierung….“
  • Vorerst kein Ende im Oury Jalloh Prozess
    Gabriele Heinecke, Anwältin der Familie Oury Jalloh, stellte heute einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin Methling, die beisitzenden Richter_innen Caspari und Meier sowie zwei der Schöffen. Nach einer sechsstündigen Unterbrechung des Prozesses händigte die Kammer eine eigene Stellungnahme zum Befangengeitsantrag aus. Die Nebenklagevertretung, die Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft können bis zum 12. März Stellung beziehen. Der Prozess wird am 13. und 16. März fortgesetzt. Der Prozesstermin am 7. März fällt aus…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Jalloh e.V. vom 06.03.2012 externer Link. Für aktuelle Meldungen siehe die Homepage Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Jalloh e.V. externer Link
  • Prozess um Oury Jallohs Feuertod: Gericht will Prozess einstellen
    Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein schnelles Ende geben – ohne Urteil. Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt werden – als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer…“ Artikel in der taz online vom 06.03.2012 externer Link. Siehe dazu:
  • Prozessfarce statt rechtsstaatlichem Verfahren. Richterliche Ohrfeige ins Gesicht der Familie Jalloh
    Claudia Methling – die vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg im Revisionsverfahren zum grausamen Feuertod Oury Jallohs am 7.1.2005 gegen den mitverantwortlichen, aber alleinig angeklagten Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei Andreas Schubert hat am 5.3.2012 kurzfristig vorgeschlagen, den Prozess im Hinblick auf den „Stand der Beweisaufnahme“ und der Dauer des Verfahrens (seit Januar 2011) gegen Erhebung einer Geldstrafe vorläufig einzustellen. Zustimmungspflichtig ist dieser „Deal“ lediglich seitens der Staatsanwaltschaft, die auch in Magdeburg – wie schon in Dessau 2007/2008 – keine Anhaltspunkte für eine adäquatere Anklageform finden will und der Verteidigung des Angeklagten, der ein absehbares Ende dieser „Verhandlung“ naturgemäß am Herzen liegen sollte. Die Nebenklage, die die nunmehr seit 7 langen Jahren „rechtsstaatlich“ gedemütigte Familie Jalloh vertritt, hat das Recht auf Anhörung ohne Anspruch auf bindende Wertung – die Krümel vom Tisch einer „juristischen Exekutive“, welche eine würdelose Farce per urteilsfreier, monetärer Begleichung und zu beenden versucht…“ Pressemitteilung von The VOICE Jena vom 6.3.2012 externer Link
  • Wer schützt vor dieser Polizei und ihrer Gewalt? Ein Kommentar zu den Dessauer Ereignissen vom 7. Januar 2012
    Am vergangenen Samstag sprudelte in Dessau kräftig der nie versiegende und staatlich sich selbst legitimierende Gewaltquell. Gewaltkritische Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern galt es aus der Öffentlichkeit zu verbannen…“ Kommentar von Wolf-Dieter Narr und Dirk Vogelskamp vom 13.01.2012 externer Link beim Grundrechtekomitee. Wolf-Dieter Narr und Dirk Vogelskamp beobachten für das Komitee für Grundrechte und Demokratie das Gerichtsverfahren um den Verbrennungstod Oury Jallohs vor dem Landgericht in Magdeburg
  • Protestkundgebung in Mannheim – Justice for Oury Jalloh! Am Dienstag,17.01.12, 17 Uhr
    Gegen rassistische Polizeigewalt und institutionalisierten Rassismus. Kundgebung am Dienstag,17.01.12, 17 Uhr in Mannheim, Paradeplatz…“ Aufruf vom Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim externer Link bei The VOICE Refugee Forum
  • Gerechtigkeit für Oury Jalloh! Kundgebung und Demonstration am 18.01.2012 in Jena – Thueringen. Aufruf zur Solidarität Aufklärung exekutiver Willkür in Polizei und Justiz
    Wir Sagen Oury Jalloh: Das War Mord! Kundgebung und Demonstration in Jena am Mittwoch 18. Januar 2012 um 16:00 Uhr, Treffpunkt: Holzmarkt…“ Pressemitteilung vom 15.01.2012 externer Link von und bei The VOICE Refugee Forum
  • Für Meinungsfreiheit. Gegen Rassismus.
    Der Tod des Asylbewerbers Oury JallohAnlässlich des 7. Todestages von Oury Jalloh fand am 7. Januar eine Demonstration in Dessau statt, die massiv von der Polizei angegriffen wurde. Unter jeglicher Missachtung des Versammlungsrechts und der Zuständigkeit der Versammlungsbehörde hat die Polizei dabei mit gezielten Tritten und Schlägen mehrere Personen erheblich verletzt. Der Anlass für diese Übergriffe waren nicht etwa Verstösse, sondern einzig die mitgeführte und gerufene Parole “Oury Jalloh – Das war Mord”. Der Arbeitskreis Christy Schwundeck aus Frankfurt am Main, der sich mit der ominösen Erschiessung einer Deutsch-Nigerianerin in einem Jobcenter beschäftigt, erklärt sich solidarisch mit den Demonstranten und wünscht den Verletzten gute Genesung…Pressemitteilung vom 09.01.2012 externer Link
  • Kundgebung Frankfurt – Verurteilung der Polizeigewalt gegen die Gedenkdemo am 7. Todestag von Oury Jalloh
    Zeit: Donnerstag, 12.1.12, 17:00, Ort: Konstablerwache, Frankfurt. Siehe den Aufruf von The VOICE Refugee Forum externer Link
  • Brutale Polizeigewalt bei Demo gegen rassistische Polizeigewalt. Mouctar Bah bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert
    Massive Polizeibrutalität auf Oury-Jalloh-Demo in DessauDie friedliche Demonstration, die an den siebten Todestag, des in Polizeigewahrsam in Dessau zu Tode verbrannten Afrikaner Oury Jalloh, erinnern sollte, artete in einer unprovozierten Gewaltorgie der Polizei aus. Dabei wurden zahlreiche Demonstranten verletzt. Mouctar Bah, Initiator der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, wurde mehrmals von der Polizei geschlagen. Zum Ende der Kundgebung wurde er von mehreren Polizisten angegriffen, woraufhin er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste…“ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh vom 8. Januar 2012 externer Link. Siehe dazu:

    • Massive Polizeibrutalität auf Oury-Jalloh-Demo in Dessau
      Dessau Breaking News: Nicht enden wollende Polizeibrutalität auf der 7. Protestdemo in Gedenken an Oury Jalloh. The VOICE Refugee Forum verurteilt aufs Schärfste die massive Polizeibrutalität in der Demonstration im Gedenken an Oury Jalloh in Dessau am 7. Januar 2012. Zusammenfassung der Augenzeugenberichte…“ Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum vom 07.01.2012 externer Link, dort auch weitere Berichte, Pressemitteilungen und Pressestimmen
    • Offener Brief zur Polizeigewalt in Dessau
      „im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Komitees für Grundrechte und Demokratie protestieren wir scharf gegen die entfesselte polizeiliche Gewalt in Dessau am 7. Januar 2012. Im Anhang befinden sich der Offene Brief, ein Bericht von Fanny-Michaela Reisin zur Demonstration am 7. 1. 2012 in Dessau, eine Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und zwei Fotos…“ Meldung des Grundrechtekomitees vom 08.01.2012 externer Link, darin die Pressemitteilung und Bericht von der Demonstration
    • Die Flüchtlingsorganisation The Voice bittet alle, die Foto- oder Filmmaterial von der Demonstration am Samstag in Dessau haben, es an thevoiceforum@gmx.de zu senden und zur Dokumentation zur Verfügung zu stellen
  • Demo zum Gedenken an Oury JallohVon Polizisten getötet, vom Staat vertuscht! Wer steckt hinter dem Mord von Oury Jalloh?
    Eine Stellungnahme der Initiative Oury Jalloh e.V. externer Link zum 7. Todestag von Oury Jalloh und zum laufenden Revisionsverfahren vom 03.01.2012. Am Samstag 07.01.2012 findet in Dessau um 13 Uhr eine Demo zum Gedenken an Oury Jalloh statt und am Montag den 09.01.2012 um 09:30 Uhr vor dem Landgericht Magdeburg Prozessbeobachtung: Saal A23.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=16293
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