Mit der Reform des Antidiskriminierungsgesetzes gegen Rassismus am Arbeitsplatz und Hetze im Pausenraum?
„… Es geht um rassistische Nachrichten per WhatsApp, Aufrufe zu Pegida-Demonstrationen am Schwarzen Brett in der Kantine oder Parolen im Pausenraum, in denen etwa Abschiebungen als „Remigration“ beschönigt wird. (…) Während viele Führungskräfte „ihre Organisation als geschützte Räume“ betrachteten, zeigten sich Hetze und Rassismus inzwischen auch in den Betrieben. (…) Konkret helfen könnte ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Nach ihren Änderungsvorschlägen könnten Gewerkschaften und Betriebsräte gegen Unternehmen klagen, die Rassismus im Betrieb dulden. (…) Regelt das AGG bisher nur Diskriminierungen im Arbeitsleben oder etwa bei Vermietungen, soll der Geltungsbereich auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. (…) Mit besseren Klagemöglichkeiten läge die Prozesslast nicht mehr allein bei den Diskriminierten…“ Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14. Februar 2024 bei Telepolis („Hetze im Pausenraum: Wann greifen Chefs endlich ein?“) und mehr daraus zum „Bündnis AGG Reform – Jetzt!“:
- „… Antidiskriminierungsbeauftragte fordert Handeln
Konkret helfen könnte ein Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman. Nach ihren Änderungsvorschlägen könnten Gewerkschaften und Betriebsräte gegen Unternehmen klagen, die Rassismus im Betrieb dulden.
Ataman hat klare Forderungen an den Gesetzgeber: „Während Millionen Menschen im Land Solidarität zeigen, kommt von der Bundesregierung und demokratischen Parteien fast nichts, außer ein paar Lippenbekenntnisse“. Viele Betroffene hätten „den Eindruck, dass die Politik nichts für sie tut und ihre Ängste und Sorgen nicht ernst nimmt“, so die Beauftragte . Dies zeige sich auch bei den Antidiskriminierungsmaßnahmen. Die Bundesrepublik habe eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa. Gemeint ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, das seit 2006 in Kraft ist. Es soll gegen Rassismus wirken und Benachteiligungen etwa wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder einer Behinderung verhindern und beseitigen. Ideen für eine Novellierung gibt es schon lange.
Auch die Bundesregierung hat eine Überarbeitung versprochen. Laut Koalitionsvertrag will die Ampel-Koalition handeln: „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“.
Im „Bündnis AGG Reform – Jetzt!“ arbeiten zivilgesellschaftliche Organisationen vom Deutschen Behindertenrat (DBR) bis zur Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) zusammen und fordern wirksamere Regelungen.
Die Vorschläge von Ataman liegen seit Sommer letzten Jahres vor. Sie umfassen sowohl grundlegende Änderungen als auch punktuelle Neuerungen, wie ein Verbot diskriminierender Wohnungsanzeigen. Die veraltete Formulierung „aus Gründen der Rasse“ soll durch „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ ersetzt werden . Wichtig ist die Erweiterung der Rechte der Betroffenen. Regelt das AGG bisher nur Diskriminierungen im Arbeitsleben oder etwa bei Vermietungen, soll der Geltungsbereich auf staatliches Handeln ausgeweitet werden. „Der Staat ist Vorbild. Es kann nicht sein, dass an ein Wirtschaftsunternehmen oder einen Supermarkt höhere Maßstäbe angelegt werden als an Ämter, Polizei oder Justiz“, so Ataman. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen soll erleichtert werden – und zwar durch ein Verbandsklagerecht, mit dem Verbände oder Gewerkschaften die Rechte einzelner Betroffener durchsetzen können.
„Das AGG macht es Menschen, die Diskriminierung erfahren, schwer, dagegen vorzugehen und sich zu wehren“, sagte Ataman. „Gerichtsverfahren sind oft langwierig und teuer.“ Mit besseren Klagemöglichkeiten läge die Prozesslast nicht mehr allein bei den Diskriminierten. Die Fristen, innerhalb derer Ansprüche wegen Diskriminierung geltend gemacht werden können, sollen deutlich verlängert werden.
Atamans Vorschläge liegen Bundesjustizminister Marco Buschmann vor, der bislang noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. „Anfragen von Antidiskriminierungsverbänden blockt er offenbar ab“, bemängelt Ataman. „Sogar jetzt, wo Millionen Menschen auf die Straße gehen und Gesicht zeigen für Minderheitenschutz“. Ataman sieht die Bundesregierung insgesamt gefordert.“ Aus dem Beitrag von Marcus Schwarzbach vom 14. Februar 2024 bei Telepolis - Die Änderungsvorschläge für die Stärkung des AGG können beim Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ mitgezeichnet werden