Die Debatte um ein Verbot der AfD ist eröffnet und soll die antifaschistische Bewegung stärken

Dossier

"Der ganze Pott hasst die AfD. Kein Bock auf Nazischeisse." Foto: Antifaschistische Linke Bochum - wir danken!

„Der ganze Pott hasst die AfD. Kein Bock auf Nazischeisse.“ Foto: Antifaschistische Linke Bochum – wir danken!

Das Mittel eines Parteienverbots im Kampf gegen rechte Ideologie haben wir bisher strikt abgelehnt. Doch finden wir die Initiative von Alexander Hoffmann (siehe unten) unterstützungswert, besonders seine Zielsetzung einer stärkeren Diskussion zum Umgang mit der AfD-Ideologie, die ein Verbotsantrag auslösen kann. Denn es sollte langsam klar geworden sein, dass jedes Verständnis bei Sympathien für diese rechte „Protestpartei“, diese stärkt und sicher nicht nur sozialpolitisch erklärt werden kann. Ein AfD-Verbot bleibt zwar ein allein unzureichendes Mittel (das sich zudem an den Staat richtet) und erschöpft sicher nicht den notwendigen Kampf gegen die Inhalte rechter Ideologie nicht nur in dieser Partei. Kritisch bleiben wir hinsichtlich der erfahrungsgemäßen Gefahr, dass über die Definition „extremistisch“ und „verfassungsfeindlich“ auch linke antikapitalistische Gruppen u.U. gleich mit und womöglich vorrangig in den Fokus geraten könnten… Siehe – in Erwartung breiter Debatte und Aktionsvorschläge – zunächst die gute Vorlage von Alexander Hoffmann und ganz unten alle Petitionen:

  • 113 Erstunterzeichnende: Abgeordnete reichen AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein New
    Bis zur Neuwahl bleibt nicht viel Zeit, am Mittwoch aber hat eine Gruppe Abgeordneter im Bundestag Ernst gemacht: Sie haben ihren AfD-Verbotsantrag eingereicht.
    Die Ampelregierung ist geplatzt, am 23. Februar 2025 wird neu gewählt. Am Mittwoch kam der Bundestag deshalb zu einer seiner nur noch wenigen verbleibenden Sitzungen zusammen. Und eine Gruppe Abgeordneter um den CDU-Mann Marco Wanderwitz machte dort doch noch bei einem Thema Ernst: Sie haben den AfD-Verbotsantrag eingereicht. Für die Einreichung waren 37 Abgeordnete nötig – 5 Prozent des Bundestags. Die Zahl der Unterstützenden ist nun aber deutlich größer: 113 Abgeordnete gehören zu den Erstunterzeichnenden. Die meisten kommen von den Grünen, 56 Parlamentarier*innen, es folgen 31 Sozialdemokrat*innen, 18 der 28 Linken-Abgeordneten, SSW-Mann Stefan Seidler, aber auch sieben Abgeordnete der CDU. Zu letzteren zählen die frühere Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Annette Widmann-Mauz, Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas oder der Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter. (…) „Unsere Forderung liegt jetzt auf dem Tisch im Bundestag“, sagte Wanderwitz der taz. „Wir müssen diese wirkmächtige rechtsradikale Partei der im Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen. Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie.“ (…) Mit dem Verbotsantrag soll eine Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege geleitet werden, ob die AfD verfassungswidrige Ziele verfolgt – es wäre die Grundlage für ein Verbot. Dafür bräuchte der Antrag im Bundestag eine einfache Mehrheit der aktuell 733 Bundestagsabgeordneten – die bisher noch nicht absehbar ist. Die Erstunterzeichnenden aber werben nun um weitere Unterstützer*innen. (…) Zudem hatten die AfD-Verbotsbefürworter Hoffnung auf eine Ankündigung von Bundesverfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang gesetzt: Dieser wollte bis Jahresende verkünden, ob eine bundesweite Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme“ Vereinigung erfolgt. Das fällt nun aus: weil mit der Neuwahl die Entscheidung zu nah an den Wahltermin rücken würde und ein Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien wäre. Und weil Haldenwang aus dem Amt ausgeschieden ist – und Bundestagskandidat der CDU in seiner Heimatstadt Wuppertal wird. Bundesinnenministerin Nancy Faeser teilte am Mittwoch mit, dass der 64-Jährige deshalb ab sofort die Amtsgeschäfte ruhen lassen wird. Die Verbotsbefürworter hatten zuletzt aber betont, dass die Gefahr der AfD für Demokratie inzwischen zu groß sei, um noch länger mit dem Antrag zu warten…“ Artikel von  Konrad Litschko vom 13.11.2024 in der taz online externer Link

    • Die Kampagne Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die Antragseinbringung für ein AfD-Verbot im Bundestag und fordert die Abgeordneten auf, für ein Verbot zu stimmen… Pressemitteilung vom 14.11.2024 per e-mail
  • Was bedeutet das Ampel-Aus für das AfD-Verbotsverfahren?
    Deutschland debattierte, ob und wie ein AfD-Verbotsverfahren durchgeführt werden soll. Unsere Petition, in welcher wir die Prüfung eines AfD-Verbots forderten, hat inzwischen über 871.000 Unterschriften und hat Volksverpetzer bereits an die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig und letzten Monat an den Bundestag an Abgeordnete verschiedenster Parteien um Marco Wanderwitz (CDU) überreicht, die einen Antrag dazu im Parlament einbringen wollen. Jetzt ist seit dem einiges passiert. Neue Terror-Enthüllungen aus der AfD, ein zweiter Antrag von einigen Grünen um Renate Künast und natürlich am wichtigsten: Das Ende der Ampel-Regierung und die damit einhergehenden Wahlen, die jetzt doch nicht erst im Herbst 2025 stattfinden werden. (Eilmeldung: Sondern am 23. Februar 2025.) Und natürlich die erwartete Hochstufung der AfD als im gesamten gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz, die noch für November erwartet wird. Was passiert jetzt? (…)Wanderwitz will den Antrag weiterhin auch mit den vorgezogenen Wahlen noch in dieser Legislaturperiode stellen externer Link. Sie fordern, dass zuerst Material gesammelt werde und dann in jedem Fall, wenn alle potenziellen V-Leute abgezogen sind, der Antrag auf das Verbotsverfahren erst ausgearbeitet und dann an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt wird. Die Chancen, dafür eine Mehrheit zu bekommen, waren ohnehin nicht so groß, da es durchaus viele Widerstände gab. (…) Der neue Zeitplan lässt es zwar juristisch noch möglich – auch eine Minderheitsregierung hat noch die Befugnisse, ebenso wie ein Bundestag, der noch nicht aufgelöst ist – aber die Zeit für eine Materialsammlung und die Ausarbeitung des Antrags reicht nicht mehr. Ein nächster Bundestag wäre nicht mehr an die Beschlüsse gebunden und könnte auch ein laufendes Verfahren neu entscheiden oder beenden. (…)
    Einen game changer gibt es allerdings noch: Der Verfassungsschutz wird voraussichtlich noch im November 2024 die AfD als Gesamtpartei als “gesichert rechtsextrem” hochstufen. Das ist die höchstmögliche Einstufung, die der Verfassungsschutz vornehmen kann. (…) Die überfällige Hochstufung wird noch mehr Abgeordnete zur Unterstützung überzeugen. Viele hatten ihre Zustimmung für einen Antrag auf ein AfD-Verbotsverfahren unter Vorbehalt einer derartigen Einstufung geäußert. (…)
    Der Verfassungsschutz dürfte diesen Eindruck, den viele Deutsche haben – in manchen Umfragen haben fast doppelt so viele Menschen Angst vor der AfD als vor Migration – mit seiner Hochstufung bestätigen. Aber man braucht keine Behörde, um das selbst sehen zu können, was diese Partei für eine Gefahr ist. Manche sagen, das seien nur Teile der Partei. Aber wer sagt denn, dass es nicht diese – sehr großen – Teile sind, die die Partei bestimmen und vielleicht dann auch letztlich die “Machtergreifung” (Gauland) durchführen? Ein AfD-Verbotsantrag wird in dieser Legislaturperiode wohl nichts mehr. Allerdings kann dieser Bundestag sich in jedem Fall noch dazu entscheiden, eine Materialsammlung zu beginnen. Ich würde sagen: Längst überfällig und genau das, was Volksverpetzer mit 871.000 Menschen seit einem Jahr fordert. Der neue Bundestag müsste in jedem Fall dann weiter entscheiden, ob und wann man das AfD-Verbotsverfahren startet…“ Beitrag von Thomas Laschyk vom 12.11.2024 im Volksverpetzer externer Link
  • Kundgebung der Kampagne AfD-Verbot Jetzt! vor der Bundespressekonferenz am Donnerstag, 17.10. zum Start massenhafter Ansprache der Abgeordneten
    Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! lädt anlässlich der Antragseinbringung für ein AfD-Verbot zu einer Kundgebung am 17.10.2024 um 10:30 Uhr vor die Bundespressekonferenz ein. Die Kampagne wird mit Bannern, Kreuzen im Verbotsformat und Schildern präsent sein. (…) Um die Forderung nach einem Verbot der AfD zu unterstützen, ist es ab dem 16.10. möglich, auf der Website www.afd-verbot.jetzt direkt Kontakt zu den Abgeordneten aufzunehmen. Zusätzlich wird die Kampagne in den Wahlkreisen deutschlandweit mit vielfältigen Aktionen präsent und sichtbar sein, um zu zeigen, dass auch in der Gesellschaft breite Unterstützung für ein Verbot der AfD besteht…“ Meldung der Kampagne vom 15.10.24 (per e-mail)

  • Initiative von Abgeordneten: Entwurf: für AfD-Verbotsantrag liegt Bundestag vor
    „… Der Entwurf für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag steht. Er kann jetzt von Abgeordneten unterschrieben werden. In dem Dokument, das dem rbb vorliegt, heißt es, die AfD wende sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot würden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder „unverhohlen in Frage gestellt“. Nach Ansicht der Autoren zielt die AfD darauf, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder mit „nicht heteronormativer Sexualität“ sowie Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ zu beschränken oder zu beseitigen. (…) Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. (…) In der Bevölkerung stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten ARD-DeutschlandTrend lehnt eine Mehrheit von 46 Prozent der Befragten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Die Zahl derer, die es für angemessen halten, stieg jedoch auf 42 Prozent….“ Meldung vom 11. Oktober 2024 bei tagesschau.de externer Link und dazu:

  • Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die Antragseinbringung für ein AfD-Verbot im Bundestag und startet massenhafte Ansprache der Abgeordneten 
    Die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! begrüßt die bevorstehende Einbringung eines Antrags zum Verbot der AfD im Bundestag durch eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten. „Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in den Bundestag kommt und die demokratiefeindliche Politik der AfD ernsthaft thematisiert wird. Es ist höchste Zeit, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten hinter ein Verbot der AfD stellt und so ein klares Zeichen für den Schutz der Demokratie setzt,“ sagt Julia Dück, Pressesprecherin der Kampagne AfD-Verbot Jetzt!
    Um die Forderung nach einem Verbot der AfD zu unterstützen, wird es bald möglich sein, auf der Website www.afd-verbot.jetzt externer Link direkt Kontakt zu den Abgeordneten aufzunehmen. Zusätzlich wird die Kampagne in den Wahlkreisen deutschlandweit mit vielfältigen Aktionen präsent und sichtbar sein, um zu zeigen, dass auch in der Gesellschaft breite Unterstützung für ein Verbot der AfD besteht. „Über verschiedene Petitionen fordern bereits hunderttausende Menschen, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet wird. Wir wollen, dass diese Menschen nun auch im Parlament gehört werden“, sagt Malte Engeler, Pressesprecher der Kampagne AfD-Verbot Jetzt! „Über unsere Homepage kann man außerdem bald live verfolgen, welche Abgeordneten sich für ein Verbot der AfD aussprechen, wer noch unentschlossen ist oder wer sich dagegen ausspricht. So schaffen wir Transparenz über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und ermöglichen, die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises anzuschreiben oder mit denjenigen ins Gespräch zu kommen, die noch nicht von einem Verbot der AfD überzeugt sind.“
    Dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot längst gegeben sind, zeigen die jüngsten Ereignisse im Thüringer Landtag. Die AfD geht hier aggressiv gegen den Parlamentarismus vor. Dass die AfD demokratiefeindlich agiert und gegen die Verfassung verstößt, teilen auch weitere juristische Expert*innen
    …“ Pressemitteilung vom 07.10.2024 der Kampagne per e-mail
  • Die AfD verbieten? Erwägungen aus radikaldemokratischer Sicht. Online-Veranstaltung am 1.10.2024 – und neue Argumente nach 1. Sitzung des Thüringer Landtags
    • Die AfD verbieten? Erwägungen aus radikaldemokratischer Sicht. Online-Veranstaltung am 1.10.2024
      Bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen erhielt die AfD jeweils mehr als 30 Prozent der Stimmen; in Thüringen wurde sie stärkste Partei. Bundesweit liegen ihre Umfragewerte nahe 20 Prozent. Ihre rassistische Hetze beeinflusst staatliche Politik bereits heute, von den Kommunen bis zur Europaebene. Nach dem Anschlag von Solingen vom 23. August 2024 zeigt sich dies noch deutlicher. Doch der Aufstieg der AfD bleibt nicht unwidersprochen. Anfang 2024 gingen Hunderttausende wochenlang „gegen Rechts“ auf die Straße. Durch diese Protestwelle gewann die seit Jahren erhobene Forderung, die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz zu verbieten, an Unterstützung. Entsprechende Petitionen erhielten hunderttausende Unterschriften. Mittlerweile hat sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) angehört, dazu entschieden, für das Verbot der AfD öffentlich einzutreten: https://afd-verbot.jetzt/ externer Link. (…) Während der Veranstaltung wird Angela Furmaniak vom RAV die Kampagne zum AfD-Verbot präsentieren und ihr Vorhaben begründen. Fabian Georgi wird die Verbots-skeptische Position vorstellen, die das Grundrechtekomitee in mehreren Texten dokumentiert hat (siehe „Radikaldemokratisch gegen den Faschismus!?“ externer Link und „Die Entleerung von Antifaschismusexterner Link )…Einladung des Komitees für Grundrechte und Demokratie externer Link zur Online-Veranstaltung des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) am Dienstag, 1. Oktober 2024, 19.00 Uhr.

      • Referent*innen:  Angela Furmaniak (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, RAV) und Fabian Georgi (Grundrechtekomitee)
        Moderation: Michèle Winkler (Grundrechtekomitee)
      • Die Veranstaltung findet online unter dem folgenden Link statt: https://eu01web.zoom.us/j/62765036560 externer Link  (Kenncode: 834010).“
      • Bündnis-gegen-rechts Bochum lädt ebenfalls am 1.10.2024 zu einer Veranstaltung um 19.00 im Bahnhof L`dreer: Soll und kann die AfD verboten werden? Diskussion über Pro und Contra
    • Thüringen: Die Faschisten lieferten heute das beste Argument für ein AfD Verbot
      Die Faschisten in der AfD schweißen heute in Thüringen die Demokraten zusammen und liefern die bisher besten Argumente für ein AfD-Verbot, indem sie gezeigt haben, wie sehr sie die parlamentarische Demokratie verachteten. Sie blockierten vermutlich rechtswidrig jegliche Tagesordnung, ließen keine Abstimmung zu und wollten allen anderen die Mikrofone abschalten. Offensichtlich kann man sie weder an der Urne, noch im Parlament stoppen. Zeit für das letzte Mittel unseres Grundgesetzes und unsere Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots externer Link? Das ist in Thüringen passiert…“ Beitrag von Philip Kreißel und Thomas Laschyk vom 26.9.2024 in Volksverpetzer externer Link, siehe auch:
    • AfD entlarvt sich bereits in erster Sitzung des Thüringer Landtags als Gefahr für Demokratie und Verfassung
      Zur heutigen ersten Sitzung des neu gewählten Thüringer Landtages betonte Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees: „Man möchte der AfD und ihrem Abgeordneten Treutler fast dankbar dafür sein, dass sie sich schon in dieser ersten Sitzung entlarvt und deutlich macht, mit welcher Kaltschnäuzigkeit und mit welcher Brachialgewalt sie die Demokratie und die Verfassung in Thüringen in die Zange zu nehmen gedenkt. Vor allem aber war dies eine exzellente Lehrstunde für alle diejenigen, die immer noch daran glauben, die AfD sei in irgend einer Weise an der Demokratie interessiert oder mit ihr kompatibel.““ Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees vom 26.09.2024 externer Link
    • Neuigkeiten rund ums Thema AfD-Verbot
      Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen zeigen anschaulich, welche Gefahr für die Demokratie und für viele Menschen in Deutschland von der AfD ausgeht. Grund genug, nach dem aktuellen Stand zum Thema AfD-Verbotsverfahren zu schauen. (…)  Dass gerade zwei der Landesverbände, die am offensten faschistisch auftreten und deswegen seit Jahren als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden, Stimmenanteile von über 30 Prozent erhalten, zeigt erneut, dass Versuche, die Partei »politisch zu stellen«, gescheitert sind und dass zur Abwehr der Gefahr für die Demokratie und die vielen Menschen, die im Falle einer (weiteren) Umsetzung von AfD-Politik gefährdet wären, ein Antrag auf ein Parteiverbot zu fordern ist (s. drr Nr. 203). Einige Entwicklungen in den letzten Monaten lassen Hoffnung aufkommen, dass Bewegung in die Sache kommt…“ Beitrag von Björn Elberling in Antifa-Magazin »der rechte rand« Ausgabe 210 vom September/Oktober 2024 externer Link
    • Nach Eklat im Thüringer Landtag: Rufe nach AfD-Verbotsverfahren
      Nachdem die AfD im Thüringer Landtag Anträge anderer Parteien blockiert hat, gibt es scharfe Kritik. Erste Stimmen fordern ein Verbotsverfahren. Auch Juristen sagen, die AfD habe die Verfassung gebrochen. Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier hat sich nach der chaotischen ersten Landtagssitzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. „Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind“, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. „Die für ein Parteiverbot ebenfalls erforderliche Potentialität und der Verstoß gegen Art. 1 GG sind bei der AfD schon länger unstrittig“, schrieb Maier weiter. „Meine Gedanken dazu habe ich bereits im Dezember 2023 geäußert. Der heutige Tag zeigt, dass ich nicht ganz falsch lag.“
      Ex-Ostbeauftragter ebenfalls für Verbotsverfahren
      Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz fordert ein AfD-Verbotsverfahren. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte Wanderwitz der Tageszeitung taz. Die AfD tue dies planvoll und wirkmächtig. „Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagte der sächsische Bundestagsabgeordnete. (…) Scharfe Kritik kam auch von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie sagte, die AfD sei keine Partei, die Verantwortung tragen solle. Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern sagte am Rande einer Bundesratssitzung in Berlin: Jeder müsse wissen, dass „das Chaos, was die AfD anrichtet, diese Willkür, wird herrschen in jedem Bereich unseres Lebens, wenn die AfD in Regierungsverantwortung kommt“. Die gestrige Sitzung sei „erst der Anfang“ gewesen
      …“ Beitrag vom 27.09.2024 in tagesschau.de externer Link
    • Ausreichend Stimmen: Abgeordnete bringen bald AfD-Verbotsantrag im Bundestag ein
      Den Bundestag wird ein Antrag zum Verbot der AfD beschäftigen. Er soll in Kürze eingebracht werden, es gibt deutlich mehr als die nötigen 37 Unterstützer. Sie kommen von Union, SPD, Grünen und Linken…“ Meldung vom 29.09.2024 im Spiegel online externer Link oder auch
    • Mehrere Parteien beteiligt: Abgeordnete planen AfD-Verbotsverfahren „Verletzungen der Menschenwürde und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Mehrere Abgeordnete des Bundestags bewerten die AfD offenbar als verfassungswidrig – und wollen ein Verbotsverfahren bewirken. Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen beim Bundesverfassungsgericht offenbar ein Verbotsverfahren gegen die AfD beantragen. Ein entsprechender Antrag liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Zuerst hatte die Zeitung Welt darüber berichtet externer Link. Der Antrag wird von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, aber nicht von den gesamten Fraktionen…“ Meldung vom 29.09.2024 in tagesschau.de externer Link
  • Petition an den Bundesrat: Prüft ein AfD-Verbot!
    „Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden. (…) Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. Eine solche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde Klarheit schaffen. Wenn die Voraussetzungen wirklich nicht erfüllt sein sollten, dann können wir alle erleichtert sein wegen dieser Bestätigung. Falls die AfD wirklich hinter unserer Verfassung steht, sollte sie einer solchen Prüfung gelassen entgegensehen. Wir fordern deshalb den Bundesrat auf, dieser Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Verfassungstreue der AfD gründlich zu prüfen und ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu starten…“ Gemeinsame Petition von Volksverpetzer und Betina & Renate von Omas gegen Rechts vom August 2024 externer Link, siehe auch:

    • Die #Omasgegenrechts haben einen Offenen Brief an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung geschrieben. Darin fordern sie, das Verbotsverfahren gegen die #AfD nach Art 21 Absatz 2 GG endlich auf den Weg zu bringen. Hier ist der Appell im Wortlaut. #NieWiederIstJetzt…“ Tweet von Michael Kraske vom 7. Sep. 2024 externer Link mit dem Brief als Grafik, sonst leider nicht gefunden
  • Beweissammlung für ein AfD-Verbot: Fast 2.400 Beweisstücke gegen die AfD auf afd-verbot.de verfügbar!
    „Wir haben rund 2.400 Beweise für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der „Alternative für Deutschland“ zusammengetragen, um den Antrag auf das Verbot zu beschleunigen. Das ZPS beherbergt jetzt das weltweit umfangreichste AfD-Archiv. (…) Ganz wichtig: Machen Sie jetzt mit. Wenn Ihnen belastende Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei vorliegen: Bitte informieren Sie uns…“ Aktion der Initiative Politische Schönheit vom Juli 2024 externer Link
  • Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD? [Das OVG Münster bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft]
    „Am 25. Februar 2021 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) als „Verdachtsfall“ ein. Es gebe hinreichend verdichtete tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge. Eine solche Einstufung legitimiert in der Praxis des BfV die genauere Beobachtung der Partei. Das heißt, es darf geheimdienstliche Mittel wie Telekommunikationsüberwachungen oder V-Leute einsetzen. (…) Vor allem hat es ein Verbotsverfahren gegen die AfD nach Artikel 21 Absatz 2 GG wahrscheinlicher gemacht. Und auch das Verbot der Partei selbst. (…) Das Gericht entschied allerdings nicht darüber, ob die AfD sicher verfassungsfeindliche Absicht verfolgt. Diese Feststellung wäre Voraussetzung für ein Parteiverbot. (…) Außerdem genügte es dem OVG Münster für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall, dass Anhaltspunkte für ein „aktives … Vorgehen“ zur Realisierung der verfassungsfeindlichen Ziele bestehen. Das sah sie schon dadurch erfüllt, dass die AfD eine politische Partei ist, weil Parteien grundsätzlich darauf ausgerichtet seien, ihre Überzeugungen umzusetzen. Für ein Parteiverbot müsste der AfD jedoch nachgewiesen werden, dass sie „darauf ausgeht“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Entscheidend dafür ist, dass die Partei „planvoll“ vorgeht (nicht „aggressiv-kämpferisch“, wie es häufig fälschlich heißt). Im zweiten NPD-Verbotsverfahren aus 2017 genügte dem Bundesverfassungsgericht dafür, dass die NPD (heute: Die Heimat) eine Strategie zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hatte, die sie aktiv verfolgte. Außerdem können Parteien nur verboten werden, wenn sie zumindest die Chance haben, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen (Potentialität). Das hat das Bundesverfassungsgericht für die NPD 2017 verneint. Und 2024 wurde der Partei daher “nur” die Parteienfinanzierung gestrichen, anstatt sie zu verbieten. Das bedeutet, dass das Urteil des OVG Münster nicht bestätigt bzw. gar nicht bestätigen konnte, dass alle Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen. Warum haben die Urteilsgründe ein AfD-Verbot(sverfahren) dennoch wahrscheinlicher gemacht? (…) Ließe sich nun ein Verbot der AfD allein auf den Teil der Begründung des OVG Münster stützen, für den es einen „starken Verdacht“ festgestellt hat, also die Muslimfeindlichkeit der Partei? Das ist denkbar. Insbesondere spielt es keine Rolle, dass damit „nur“ eine Ausprägung der Menschenwürde – die Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Religion – und das Demokratie- sowie Rechtsstaatsprinzip überhaupt nicht betroffen wären. Denn für den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist bei der Prüfung eines Verbots einer Partei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Platz. Es gibt also kein „nicht ausreichend verfassungswidrig“ – liegen die Voraussetzungen für eine Beseitigung oder Beeinträchtigung auch nur eines Teils der oben genannten Verfassungsgrundsätze vor, ist die Partei verfassungswidrig und würde auf Antrag verboten. Nachzuweisen wäre natürlich auch, dass die Partei „darauf ausgeht“, ihre muslimfeindliche Agenda umzusetzen. Aber diesen Nachweis zu führen, wäre im Bereich des Möglichen. So kann man also durchaus sagen, dass das Urteil des OVG Münster sowohl einen Verbotsantrag als auch dessen Erfolg wahrscheinlicher gemacht hat…“ Analyse von Bijan Moini vom 12. Juli 2024 beim Volksverpetzer externer Link mit Link zur Urteilsbegründung und zum knapp halbstündigen Video von Bijan Moini zur Überwachungs- und Verbotsproblematik anlässlich des Urteils
  • Wanderwitz über AfD-Verbot: „Das sind Kipppunkte für die Demokratie“. Im Herbst will er einen Antrag stellen.
    Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz hält ein Verbot der AfD für nötig. Das würde der Demokratie eine Atempause verschaffen, sagt er im Interview. Im Herbst will er einen Antrag stellen. (…)
    [tagesschau.de: Sie fordern ein AfD-Verbot, obwohl die Partei gerade erst bei der Europawahl fast 16 Prozent geholt hat. Sehen Sie da überhaupt den gesellschaftlichen Rückhalt für ein Verbot?]
    Wanderwitz: Aus der Rechtswissenschaft gibt es vermehrt Stimmen, die zu demselben Schluss kommen wie ich: Wir haben es bei der AfD mit einer großen Bedrohung der Demokratie zu tun. Artikel 21 des Grundgesetzes, unsere wehrhafte Demokratie, war eine Lehre aus dem, was die Nazibarbarei der Welt und unserem Land angetan hat. Auch die Zivilgesellschaft erhebt sich seit den Landtagswahlen in Bayern und Hessen zunehmend gegen die AfD. (…) Wir müssen den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern die Möglichkeit geben, eine Entscheidung zu treffen. Mit dem Wissen von heute bin ich sehr optimistisch, dass am Ende mindestens der Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung und das Verbot einzelner Landesverbände sowie der Jungen Alternative stehen würde. Ich halte auch ein gesamtes Verbot für relativ wahrscheinlich. (…)
    [tagesschau.de: Nur verschwinden die Parteimitglieder und die AfD-Wähler damit nicht.]
    Wanderwitz: Aber die gesamte Organisationsstruktur der AfD, die mit Steuergeld bezahlt wird, verschwindet. Das wäre die große Atempause für eine Demokratie, die wir brauchen. Erst dann können wir überhaupt wieder einen Teil der AfD-Wählerinnen und -Wähler, die nicht in der Wolle rechtsextrem gefärbt sind, erreichen. Weil die nicht mehr wie heute 24 Stunden am Tag analog und digital mit Hass und Hetze gefüllt werden. Die AfD hat geschafft, was NPD oder DVU nie geschafft haben: das gesamte rechtsextreme Spektrum zu einen und gleichzeitig tief in die bürgerliche Mitte einzubrechen. Mit einem Verbot würden auch die alten Grabenkämpfe dort wieder aufbrechen. Und natürlich sind dann dezidiert auch Ersatzgründungen verboten. (…)
    [tagesschau.de: Sie haben kürzlich gesagt, Sie hätten die nötigen 37 Abgeordneten für einen Gruppenantrag zusammen. Eigentlich wollten Sie den aber vor der Sommerpause stellen. Wie ist der Stand?]
    Wanderwitz: Wir haben noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu seinem Urteil aus dem Mai gewartet. Die liegt seit Dienstag vor. Der Verfassungsschutz hat im Verfahren viel werthaltiges aktuelles Material geliefert. Das wollen wir noch in den Antrag einarbeiten. Danach geht der Antrag in die Fraktionen. Es gibt da gewisse Formalitäten. Wir sind also realistisch im September, Oktober im Bundestag
    …“ Interview von Thomas Vorreyer vom 06.07.2024 in tagesschau.de externer Link
  • #AfDVerbotJetzt: Neues Bündnis macht Druck für ein AfD-Verbot – Start der Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!“
    Mit der Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis die Vertreter\*innen von Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates auf, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. „Anfang des Jahres haben wir uns zusammengefunden, weil uns klar wurde: Wir dürfen keine weitere Zeit verlieren. Die Enthüllung der Correctiv-Recherche haben uns sowie Millionen andere Menschen mobilisiert und uns dazu bewogen, diese Kampagne zu starten“, sagt Julia Dück von der Kampagne AfD-Verbot Jetzt!, „denn Gründe für ein Verbot der AfD gibt es genug: Die AfD ist eine konkrete Gefahr für das Leben unzähliger Menschen in diesem Land. Sie propagiert rassistische Diskriminierung und greift damit die Menschenwürde an.“
    Als erstes Ziel soll eine parlamentarische Mehrheit von Abgeordneten im Bundestag erreicht werden, die einem Verbotsantrag zustimmt. Das Bündnis plant die Ansprache aller Abgeordneten der demokratischen Parteien und wird diese zu einer öffentlichen Positionierung auffordern. Die Auseinandersetzung um eine demokratische und vielfältige Gesellschaft wird neben einem Verbotsverfahren auch in den Herzen und Köpfen der Menschen in diesem Land entschieden. Deshalb unterstützt die Kampagne AfD-Verbot Jetzt! etwa auch die Proteste gegen den Bundesparteitag der AfD in Essen sowie Proteste, vor und nach den Landtagswahlen im Herbst. Das Bündnis sieht das AfD-Verbot nicht nur als juristische Auseinandersetzung, sondern auch als eine zivilgesellschaftliche. Auch andere gesellschaftliche Stimmen positionieren sich auf der Pressekonferenz zum Kampagnenstart klar für ein Verbot der AfD…“ Pressemitteilung zum Start der Kampagne „AfD-Verbot Jetzt!“ vom 17.6.24 (per e-mail), siehe dazu:

    • Die Homepage von AfD-Verbot Jetzt! externer Link mit umfangreichen Infos und dort:
    • Die AfD ist eine Bedrohung für das Leben aller Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. Sie verbreitet völkisch-rassistisches Gedankengut, verhöhnt die Demokratie und greift den Rechtsstaat an. Die Zeit drängt! Einmal an die Macht gekommen, kann die AfD ihre Angriffe auf Menschenwürde und Demokratie institutionell verankern. Ist dieser Punkt erst einmal erreicht, wird es deutlich schwieriger sein, dies rückgängig zu machen. Deshalb fordern wir ein Verbot der AfD. Mach mit! Bauen wir gemeinsam Druck auf!…“ Der Aufruf externer Link (auch vom LabourNet unterschrieben)
    • Thread von RAV vom 17. Juni 2024 externer Link zur Kampagne, der er angehört
    • Bündnis fordert Parteiverbot : „Unter der AfD wäre die Mehrheit der Menschen in Gefahr“
      Nach dem Erfolg der AfD bei der Europawahl will ein Bündnis aus Sozialverbänden und Juristen ein Verbot der Rechtspopulisten vorantreiben. Mit dabei der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein.
      Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Juristen fordert die zuständigen Verfassungsorgane auf, ein Verbot der AfD einzuleiten. Nach dem Erfolg der Rechtspopulisten bei der Europawahl gehöre das auf die politische Tagesordnung. Die Partei arbeite unverhohlen mit „Rassismus und Populismus“, teilte das Bündnis am Montag mit, der Schutz, der auch durch die AfD gefährdeten Menschenwürde, sei Ziel des Grundgesetzes. „Das Grundgesetz enthält die Möglichkeit, bestimmte Parteien zu verbieten, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus zu verhindern“, sagte der Kieler Anwalt Björn Elberling dem Tagesspiegel. „Es geht darum, unsere Demokratie gegen menschenfeindliche und völkische Bedrohungen zu verteidigen – und für das steht die AfD.“ Einen Antrag auf das Verbot einer Partei können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Das Bündnis fordert diese Verfassungsorgane dazu auf, ein entsprechendes Verfahren zu starten. Man wolle den öffentlichen Druck auf die zuständigen Akteure erhöhen, hieß es, auch mit juristischer Expertise…“ Artikel von Hannes Heine vom 17.6.2024 im Tagesspiegel online externer Link (der 1. dazu), siehe auch:
    • Forderung nach Taskforce für AfD-Verbot: „Wir dürfen nicht einfach zuschauen“
      Der CDU-Abgeordnete Wanderwitz und die Grünen wollen ein Verbot der rechten Partei forcieren. Eine Taskforce soll notwendiges Material zusammentragen…“ Artikel von Konrad Litschko vom 17.6.2024 in der taz online externer Link
  • Staatliche Schutzpflichten gegen Rassismus statt AfD-Verbot: Nötig ist ein Antirassismus, der effektiv Schutz bietet [wir wollen beides] 
    „… Der Rassismus- und Antisemitismusvorwurf dient als wesentliches Argument für ein Verbot der AfD. Aus rassismuskritischer Perspektive geht die Verbotsdebatte allerdings fehl. Sie erschöpft sich in einem symbolischen Antirassismus, der eine ebenso symbolische Antirassismuspolitik fördert, die an der Realität vulnerabler Gruppen vorbeigeht. Zudem externalisiert die Debatte um das AfD-Verbot den Rassismus der sogenannten Mitte und wirbt für einen rechtsstaatlich und demokratietheoretisch bedenklichen repressiven Antirassismus. Eine redliche und strukturelle Rassismuskritik muss jedoch entsprechend der Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 3 Abs. 1 GG auf wirksame Rechtsreformen zur Beseitigung der anhaltenden Diskriminierungsformen und Ausgrenzungen vulnerabler Gruppen abzielen statt sich von einer zur Zeit aussichtslosen (…) Forderung nach einem AfD-Verbot ablenken zu lassen. (…) Hätte man in den vergangenen Jahren die gleichen Ressourcen nicht nur in Symbolpolitik investiert, wären sicherlich wesentliche Fortschritte gemacht und die wirklichen Sorgen von rassialisierten Communities angemessener in den Blick genommen worden. Möglichkeiten hierfür hätte es genug gegeben: Racial Profiling, die Vereinfachung der Einbürgerung, die nachhaltige Förderung antirassistischer Initiativen und migrantischer Selbstorganisationen durch ein Demokratiefördergesetz, die Aufarbeitung der NSU-Morde und der rechtsextremen Morde in Hanau im Sinne der Familien und Communities, rassistische Polizeichats und staatsgefährdende Gruppen wie der NSU 2.0, die niedrigen Bildungschancen von Kindern mit Migrationsgeschichte und -erfahrung, das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, Abschiebungen oder das Sonderrechtsregime des Asylbewerberleistungsgesetzes. Forderungen nach einem Parteiverbot wirken deshalb eher wie ein Antirassismus, der vorgibt zu wissen, welche Bedürfnisse die Communities haben und sich schützend vor sie stellt. Das Problem eines solchen „white saviorism“ ist, dass er bevormundend wirkt und strukturelle Probleme bzw. den grassierenden Rassismus der Mitte nicht mehr ansprechen muss. In den unterschiedlichen rassialisierten Gruppen ist die Sorge um den Erfolg der AfD zwar groß (…), jedoch kämpfen diese Communities schon seit Jahrzehnten gegen ihre strukturelle Ausgrenzung und Diskriminierung, die von der Bundesregierung und den Landesregierungen kaum ernst genommen werden. (…)Wie glaubwürdig kann die antirassistische Zielrichtung eines Verbotsverfahrens sein, wenn gleichzeitig die Parteien der sogenannten Mitte (Rechts-)Populismus schon längst salonfähig gemacht haben? Sie haben sich den AfD-Forderungen kaum unterscheidbar angenähert, AfD-talking points sind Forderungen „bürgerlicher“ Parteien geworden. Beispielhaft zu nennen ist das Thema Abschiebung, wozu zuletzt Olaf Scholz im Spiegel deklarierte: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“. Verschwiegen wird, dass schon immer im großen Stil abgeschoben wurde (beispielsweise Ende 2023,…). Ein anderes Beispiel: Christian Lindner, der am Brandenburger Tor als Antwort auf die Bauernproteste ohne Zusammenhang eine restriktive Migrationspolitik fordert. Oder Friedrich Merz, der Verteilungskämpfe beschwor, indem er behauptete, Geflüchtete ließen „sich die Zähne neu machen und die Deutschen kriegen keine Termine“. Das ist grotesk, wenn man berücksichtigt, dass Geflüchtete lediglich einen Anspruch auf Notversorgung haben. Und selbst die Grünen stimmen hier ein, wenn etwa Robert Habeck im Zuge des Gaza-Kriegs Muslim:innen in Deutschland nur einen bedingten Anspruch auf Schutz vor rassistischer Gewalt zuspricht, indem er fordert: „Die hier lebenden Muslime […] müssen sich klipp und klar vom Antisemitismus distanzieren, um nicht ihren eigenen Anspruch auf Toleranz zu unterlaufen.“ Das ist eine moralisch eingefärbte alte Forderung aus islamfeindlichen Kreisen, die Thomas Fischer zutreffend als „stinknormale Variante des moralverbrämten Rassismus“ entlarvte. So betrachtet findet eine diskursive Externalisierung von Rassismus statt. Während die bürgerlichen Parteien mit ihren gelegentlichen migrationsfeindlichen und teils rassistischen Parolen höchstens ein wenig irritieren, wird die AfD als die rassistische Partei markiert. (…) Im Empfängerhorizont der rassialisierten vulnerablen Gruppen brennt das demokratische Haus nicht (…). Die Bundesrepublik Deutschland war schon immer ein flächendeckender Brandherd, wo rassialisierte Menschen alltäglich Übergriffe erfahren. Durch die letzten Jahrzehnte zieht sich eine ganze Serie von rassistischen Angriffen und Mordüberfällen: Solingen, Rostock Lichtenhangen, NSU, Oury Jalloh und zahlreiche Vorfälle tödlicher Polizeigewalt. Hinzu kommen rechte Gruppen im Sicherheitsapparat. Nötig ist nicht eine repressive Politik in Form eines Parteiverbots, sondern ein Antirassismus, der effektiv Schutz bietet, um der Schutzpflicht aus dem Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nachzukommen…“ Beitrag von Cengiz Barskanmaz vom 5. Mai 2024 im MiGAZIN externer Link („Staatliche Schutzpflichten gegen Rassismus statt AfD-Verbot“) – wir fänden mittlerweile beides zugleich nötig
  • Paritätischer für Verbot der AfD: Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken
    „… Mit einem Appell, die Bedrohung durch die “Alternative für Deutschland” (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Auf Basis seiner Verbandsgrundsätze der Offenheit, Vielfalt und Toleranz versteht sich der Paritätische als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsaußen. Diese Brandmauer könne “jedoch nur halten, wenn auch der Staat, die demokratischen Parteien und die für staatliches Handeln verantwortlichen Institutionen und Vertreter*innen ihrer Aufgabe nachkommen, Gefahren für unsere Demokratie abzuwehren”, heißt es in dem am 26. April 2024 verabschiedeten Papier, und weiter: “Wir wollen, dass die AfD verboten wird.” Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen (“Own Voices”) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten “Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung”, heißt es in dem Appell…“ Pressemitteilung des Paritätischen vom 3. Mai 2024 externer Link zum Appell des Verbandsrates vom 25. April 2024 externer Link
  • Sollte die AfD verboten werden? Debatte – Pro und Contra 
    „[Ronen Steinke] Pro: Viele Menschen mit Migrationsgeschichte fürchten, was da kommen wird, sollte die AfD regieren. Das Urteil der Geschichte wird ein Ungnädiges sein, wenn wir uns jetzt nicht schützend vor diese Minderheiten stellen. Wie schön wäre es, in dieser Situation ruhig bleiben zu können. Wie gern hätte ich die Gelassenheit zu sagen: Überlassen wir es doch dem demokratischen Diskurs. Das stärkere Argument wird siegen. Wir brauchen kein AfD-Verbot. Die AfD wird sich schon wieder erledigen. Oder: Wir werden sie am Wahltag kleinkriegen, auch wenn es einige Jahre dauert, ich vertraue ganz fest darauf. Wir werden keine Abkürzungen wählen, denn das ist der ehrenvollste, der beste Weg – ohne Tricks, ohne Eingriffe von oben. Aber ich glaube, diese Gelassenheit zu haben, ist ein ziemliches Privileg. Viele Menschen, die in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg oder auch in anderen Regionen Deutschlands leben und eine Migrationsgeschichte haben, fürchten in diesen Wochen und Monaten, was da kommen wird. Und wir sollten sie nicht allein lassen. Wir sollten, denke ich, auch aufpassen, dass der Diskurs um die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt nicht von denjenigen bestimmt wird, die im Trockenen sitzen und glauben, dass sie es sich leisten können, gelassener auf das Thema zu blicken, liberal bis zuletzt. Die Demokratie muss gerade diejenigen beschützen, die vulnerabel sind. Genau diesen Menschen will die AfD, so wird es zunehmend deutlich, an die Existenz. (…) Das summiert sich zu einem Anfangsverdacht, den man als Demokratin, als Demokrat nicht ignorieren darf, sondern den man jetzt den zuständigen Fachleuten in Karlsruhe zur Prüfung vorlegen sollte. Diese Prüfung weiter zu verhindern, wäre fahrlässig. [Sabine Rennefanz] Contra: Es gibt andere Möglichkeiten als juristische, gegen die AfD vorzugehen. Es gibt Orte, an denen Kandidaten von SPD und CDU AfD-Kandidaten besiegt haben, auf sie sollte man schauen. Die AfD mag eine in Teilen rechtsextremistische Partei sein, etliche ihrer Vertreter provozieren mit rassistischen, frauenfeindlichen und demokratiefeindlichen Äußerungen. Doch man muss die AfD im Jahr 2024 politisch bekämpfen – nicht juristisch. Im Juni finden Europa- und Kommunalwahlen statt, im September wählen Brandenburg, Sachsen und Thüringen: Wenn man ausgerechnet in diesem Jahr ein Verbotsverfahren beginnen würde, sähe das wie ein Wahlkampfmanöver der Regierungsparteien aus, die versuchten, mit Hilfe des dem Innenministerium untergeordneten Verfassungsschutzes, einen missliebigen Konkurrenten auszuschalten. Es wäre ein Zeichen von Schwäche, nach dem Motto: Etwas anderes haben wir nicht mehr im Arsenal. Die AfD würde die Situation ausschlachten und sich als „Opfer“ der sogenannten „Altparteien“ inszenieren – so ähnlich wie sie das bereits in dem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Münster vorführt. (…) Noch schwerer wiegt das Argument, dass ein Verbot der AfD die Meinungen eines Großteils der Bürger kriminalisieren würde. Anders als einst die NPD kratzt die AfD nicht an der Fünf-Prozent-Hürde, etwa jeder Fünfte und in Ostdeutschland sogar jeder Dritte sympathisiert mit der Partei. Vor allem für die Landtagswahlen wäre es ein fatales Signal: Ein Verbot würde bedeuten, dass man im Osten jeden dritten Wähler von der politischen Willensbildung ausschließt. (…) In den vergangenen Wochen sind Hunderttausende Menschen gegen rechts auf die Straße gegangen, seitdem sinkt auch die Zustimmung zur AfD in den Umfragen. Das geht in die richtige Richtung.“ Debattenbeitrag von Ronen Steinke (pro) & Sabine Rennefanz (contra) vom 21. März 2024 aus ver.di publik Ausgabe 02/2024 externer Link
  • Bremer Regierungsparteien wollen bundesweites AfD-Verbot anschieben
    Der Senat soll sich auf Wunsch von SPD, Grünen und Linken auf Bundesebene dafür einsetzen. Bremen prescht damit in der Debatte um ein Verbot der Partei vor. In einem ersten Schritt sollen die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern eine Materialsammlung zusammentragen, die die verfassungsfeindliche Ausrichtung der „Alternative für Deutschland“ belegt. Auf dieser Grundlage könne die Politik eine Entscheidung treffen, ob ein Verbotsantrag gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden muss (…) Schon in der kommenden Woche soll die Bremische Bürgerschaft den Auftrag an den Senat beschließen, ein Prüfverfahren für ein AfD-Verbot im Bund zu forcieren. Auch die AfD-Jugendorganisation könnte demnach vereinsrechtlich verboten werden.“ Beitrag von Folkert Lenz vom 06.03.2024 in tagesschau.de externer Link, siehe dazu:

    • Bremer Koalition drängt auf Prüfung von AfD-Verbotsverfahren
      Soll die AfD verboten werden? Linke, SPD und Grüne in Bremen wollen eine Materialsammlung anlegen lassen und dann im Bundesrat eine Entscheidung forcieren: »Aus unserer Sicht ist der Zeitpunkt gekommen.«…“ Meldung vom 6.03.2024 im Spiegel online externer Link
  • Professorin fordert Ausschluss der AfD von Wahlforen – und vom Lehramt
    „Sachsen wählt dieses Jahr, ebenso wie Thüringen und Brandenburg, einen neuen Landtag. Alle fünf Jahre ist es im Freistaat so weit. Doch dieses Mal ist alles anders. „Viele, die es bisher nicht wahrhaben wollten, erkennen langsam, was hier auf dem Spiel steht. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Fortbestand unserer Demokratie“, warnt Anja Besand, Professorin für Didaktik der politischen Bildung an der Technischen Universität Dresden, in ihrem Positionspapier zum Wahljahr externer Link. Das Problem: die AfD, besonders der als eindeutig rechtsextrem eingestufte sächsische Landesverband. Vor diesem Hintergrund plädiert Besand nicht nur dafür, die Partei im Vorfeld der Wahl von Podiumsgesprächen an Schulen im Freistaat auszuschließen, sondern fordert auch dienstrechtliche Konsequenzen für Lehrkräfte, die für die sächsische AfD kandidieren…“ Beitrag vom 4. März 2024 in News4teachers externer Link
  • Von wegen Verdachtsfall: Warum die AfD eine rechtsextreme Partei ist
    „… Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, daran gibt es meiner Meinung nach keinen Zweifel. Warum? Darauf gibt es eine kürzere und eine ausführlichere Antwort. Die kürzere Antwort lautet: Der Politik der AfD liegt ein völkisch-rassistisches Weltbild zugrunde. Manchmal klingt die AfD wie die NSDAP, an anderer Stelle verwendet sie verharmlosende Begriffe, um nicht zu sehr wie die NSDAP zu klingen. Sie ist gut vernetzt mit rechtsextremen Organisationen und rekrutiert Mitarbeiter aus deren Umfeld. Der mächtigste Politiker der Partei ist ein Rechtsextremist, der einem laut Verfassungsschutz gesichert rechtsextremistischem Landesverband vorsteht. Auch die AfD-Nachwuchsorganisation wird als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus und teilt sich ihr Weltbild mit Rechtsterroristen. (…) Für die längere Antwort muss ich etwas ausholen. Und Belege liefern. Dafür werde ich menschenverachtende Sprache zitieren, was man niemals leichtfertig tun sollte. In diesem Fall aber bin ich überzeugt: Man muss die Radikalität dessen, was AfD-Politikerinnen und Politiker von sich geben, im Wortlaut wiedergeben, um die Radikalität der Partei darstellen zu können. Für alle folgenden Punkte gilt: Es gibt weitere Beispiele, die aufgelisteten stellen nur einen Auszug dar. Die Spitze des Eisbergs…“ Kommentar von Alexander Roth vom 1. März 2024 bei ZVW online externer Link
  • Die Debatte über ein Verbot der AfD geht weiter und trotz emanzipatorischer Gründe dagegen wird der Ruf danach lauter – auch mit guten Gründen
    • Künstlerinnen und Künstler in Deutschland fordern: Verbot der AfD! – Gemeinsam gegen Rassismus, Verarmung und soziale Ungleichheit! – Schluss mit dem Aufrüstungswahnsinn!
      Die AfD unter der ideologischen Führung des Rechtsextremisten Björn Höcke hat sich seit ihrer Gründung vor 10 Jahren zu einer rechtsextremistisch ausgerichteten Partei entwickelt. Der Verfassungsschutz hat die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Junge Alternative schon länger als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
      Das Treffen im November in Potsdam, an dem nicht nur AfD-Mitglieder, sondern auch Mitglieder der CDU-nahen „Werteunion“ sowie mittelständische Unternehmer teilgenommen haben, hat endgültig das Fass zum Überlaufen gebracht!
      In vielen Städten Deutschlands haben seit dem Bekanntwerden des Treffens insgesamt zwei Millionen Menschen protestiert. – In nicht wenigen Städten nicht nur einmal, sondern immer wieder. Bis heute. Protest und Kundgebungen gehen weiter.
      Einer der Hauptgründe für das Erstarken der neonazistischen, gefährlichen AfD ist der massive Sozialabbau sowie das Ansteigen des Armutsrisikos seit dem Jahr 2006 – besonders aber seit den Jahren der Ampel-Regierung. Gerade die Ärmsten in Deutschland trifft aktuell die ungebremste und hohe Inflation bei den Lebensmittelpreisen.
      Seit Dezember 2021 regiert die Ampel-Regierung mit einem SPD-Kanzler. Das weckte bei vielen in der Anfangszeit die Hoffnung, dass die Regierung die bereits da schon vorhandene Armut in Deutschland massiv bekämpfen wird. Das Gegenteil war der Fall. Bereits Ende 2022 hatte die Inflation in Deutschland mit über 10 Prozent einen Höchstwert. Bis heute sind weiterhin Lebensmittelpreise extrem hoch, obwohl die Inflationsrate insgesamt zurückgegangen ist. Über das Jahr gesehen lag die Teuerungsrate bei den Lebensmitteln bei 12,4 Prozent – betroffen waren nahezu alle Nahrungsmittelgruppen. Brot und Getreideerzeugnisse wurden etwa 16,4 Prozent teurer.
      Die weiterhin ungebremste Verarmung von Teilen der Bevölkerung spielt für die Bundesregierung keine Rolle. Sie ist ein öffentliches Tabu: in Parlamenten, in der Presse, im Fernsehen. Gleichzeitig ist die zunehmende Hetze gegen ALG2-Empfänger, Arbeitslose und Flüchtlinge weiterhin ein beliebtes Thema bei den verantwortlichen Parteien im Bundestag. Statt sofortige Maßnahmen zur Veränderung der katastrophal existenziellen Situation der Ärmsten im Land zu beschließen, wird im Parlament in abwertender, menschenverachtender Form gegen sie gehetzt.
      Es geht auch nicht nur um die rasant zunehmende Verarmung großer Teile der Bevölkerung, u.a. alte Menschen und Kinder, sondern um die Schaffung eines dringend notwendigen Sofortprogramms für den Bau von Millionen preisgünstiger Sozialwohnungen in den Städten.
      Entgegen der Notwendigkeit zum sofortigen Handeln betreibt der Bundeskanzler – nach seinem 100-Milliarden-Aufrüstungsprogramm für die Bundeswehr im Jahr 2022 – nun noch eine weitere Aufrüstungsoffensive, die – im Zusammenhang mit der Tatsache der abstürzenden deutschen Wirtschaft – erst recht keinen Spielraum mehr offen lässt für Soziales, für den Wohnungsbau, für Bildung, für Klimaschutz. Die Weichen für das Handeln der Ampel werden ungebrochen weiter in Richtung Aufrüstung und Krieg gestellt
      .“ Pressemitteilung vom 22.2.2024 per e-mail
    • Radikal demokratisch gegen den Faschismus!? Reflexionen des Grundrechtekomitees zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren
      „Deutschland steht vor ›autoritären Kipppunkten‹. Nicht nur, dass die Umfragewerte der AfD bundesweit um 20 Prozent liegen und sie immer mehr kommunale Ämter besetzt. Fast erschreckender ist, wie weit und wie tief sich die vermeintlich ›demokratischen Mitte‹ bereits autoritär und rassistisch radikalisiert hat. (…) Verbotsforderungen sind angesichts der realen Gefahr, dass Regierungen mit AfD-Beteiligung den autoritär-faschistischen Umbau einleiten, nur allzu verständlich. Zugleich sehen wir aus radikal demokratischer Perspektive in einem Verbot der AfD schwerwiegende Probleme und Risiken. Als Beitrag zur laufenden Debatte fassen wir im Folgenden sowohl Pro- als auch Contra-Argumente zusammen und wägen sie gegeneinander ab. Es handelt sich um Argumente, die aktuell aus unterschiedlichen emanzipatorischen Perspektiven vertreten werden und die wir auch intern zum Teil unterschiedlich bewerten. (…) Die skizzierten Gegenargumente haben gezeigt, dass gute Gründe vorliegen, ein AfD-Verbotsverfahren aus emanzipatorischer Sicht abzulehnen: Parteiverbote widersprechen radikal demokratischen Prinzipien und stärken autoritäre Politikformen. Weder die Ursachen noch die konkreten Formen von Rassismus und autoritären Tendenzen würden durch ein AfD-Verbot überwunden. Die Parteien der ›Mitte‹ müssten nichts an ihrer autoritär-neoliberalen und rassistischen Politik ändern, da Demokratieabbau und Rassismus diskursiv auf die AfD ausgelagert würden. Schließlich könnte ein Verbotsverfahren als ablenkende Nebelkerze wirken und das faschistische Potenzial in Deutschland gefährlich provozieren. Dennoch, auch die von uns zu Beginn des Textes zusammengefassten Pro-Argumente wiegen schwer: Ein erfolgreiches AfD-Verbot wäre zwar nicht in der Lage, die Ursachen von Rassismus und Autoritarismus zu überwinden, aber dies wäre auch nicht Ziel dieser Strategie. Ihr Ziel bestünde darin, eine unmittelbar drohende Machtübernahme faschistischer Kräfte abzuwehren und die extreme Rechte durch den Entzug von Geldern und anderen Ressourcen organisatorisch zu schwächen. Auf diese Weise würden die Betroffenen der menschenfeindlichen AfD-Ideologien geschützt und die Bedingungen für weitergehende emanzipatorische Kämpfe erhalten. Bereits die Einleitung eines Verfahrens könnte die ›Brandmauer‹ gegenüber der AfD stärken und es konservativen Kräften erschweren, anders als am Ende der Weimarer Republik, dem Faschismus an die Macht zu verhelfen. Schließlich stehen die Erfolgschancen eines AfD-Verbots laut einigen Jurist*innen nicht so schlecht und eine linke AfD-Verbotskampagne könnte als Kristallisationspunkt weitergehender Strategien funktionieren. Aus emanzipatorischer Perspektive haben sowohl linke Befürworter*innen als auch Kritiker*innen eines AfD-Verbotsverfahren gute Gründe auf ihrer Seite. Als Grundrechtekomitee weisen wir insbesondere auf die problematischen Gehalte von Strategien hin, die auf staatliche Repression und hochproblematische Kategorien wie ›wehrhafte Demokratie‹ und ›FDGO‹ setzen und damit die aktuell erstarkende autoritäre Bearbeitung gesellschaftlicher Konflikte weiter forcieren. Unsere Rolle sehen wir deshalb gegenwärtig in einer kritischen Begleitung der Verbotsdebatte. Dass ein Verbotsverfahren, wenn überhaupt, nur ein Teilelement einer breiten antifaschistischen Strategie sein kann, ist in der gesellschaftlichen Linken, und zumindest rhetorisch auch darüber hinaus, Konsens. Eine zentrale Perspektive besteht aus unserer Sicht darin, die Demokratie zu verteidigen, indem wir demokratische Prinzipien und Verfahren sowie soziale und politische Grund- und Menschenrechte auf allen Ebenen und in allen Feldern radikal vertiefen und ausweiten. Was dies konkret bedeuten kann und wie sich hier und in konkreten antifaschistischen Kämpfen aktuell Fortschritte erzielen lassen, gilt es als gesellschaftliche Linke zu klären und immer wieder neu zu verhandeln.“ Reflexionen des Grundrechtekomitees vom 8. Februar 2024 externer Link
    • Aufstehen gegen Rechts – aber wie? Trotz aller Kritik eine Debatte über ein Verbot notwendig
      „…  Es gibt Gründe, die gegen ein Verbot sprechen – denn das faschistoide Denken ist deswegen nicht raus aus den Köpfen. Möglicherweise treten auch Teile der Partei den Weg in den Untergrund an und sind offen für bewaffnete Terroraktionen. Überhaupt: Ein Verbot treibe der extremen Rechten neue Mitglieder in die Arme, fürchten viele. Und dann die juristischen Hürden. Fest steht jedoch: Eine rechtsextreme Partei, die an der Macht ist und Verfügungsgewalt über die Exekutive hat, sprich über Polizei, Militär und Verwaltung jeglicher Art, ist am effektivsten in der Lage, ihre Ideen in die Praxis umzusetzen. Deswegen ist trotz aller Kritik eine Debatte über ein Verbot notwendig.
      Konkurrenten sind gegen ein Verbot
      Interessant, dass in der Tendenz vor allem die Parteien gegen ein Verbot sind, die unmittelbar mit der AfD konkurrieren, also CDU/CSU, FDP und BSW. Bei Grünen, SPD, mehr noch bei der LINKEN, gibt es viele Fürsprecher:innen. (…)
      Ein Parteiverbot ist ohne eine gesellschaftliche Mobilisierung gegen die Rechtsextremen und ihre Gesinnung mittelfristig wirkungslos. Es geht vor allem um die Bekämpfung der Ursachen für ihre Erfolge. Widerstand gegen Rechts hat viele Gesichter: Demonstrationen, Blockaden, direkte Aktionen. Aber man sollte auch im Alltag aktiv werden, in Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Kultur- und Sportvereinen etwa. Viele von ihnen haben Leitbilder, die z.B. Rassismus ächten. Auf dieser Grundlage kann zumindest jeder Verein frei entscheiden, Anträge auf eine Mitgliedschaft abzulehnen, wenn es sich um AfD-Parteimitglieder oder bekennende Rassisten handelt. Eintracht Frankfurt und der Hamburger SV haben das schon vor fünf Jahren vorgemacht, um nur zwei Beispiele zu nennen. Und auch ein Bäcker ist nicht verpflichtet, jedem ein Brötchen zu verkaufen. Aber es geht natürlich nicht nur um die AfD, sondern auch um ihre Wegbereiter. Und dazu gehören alle Politiker, die ihre politische Agenda teilweise von den Rechtsextremen abkupfern, auf die Krisen dieser Zeit keine wirklichen Antworten haben und Sündenböcke präsentieren, um davon abzulenken: Geflüchtete, Migrant:innen, Bürgergeldbezieher:innen
      …“ Artikel von Gerhard Klas in der Soz Nr. 02/2024 externer Link
    • Der AfD-Staat: Rechtsextreme an der Macht?
      Vor den Landtagswahlen in diesem Jahr träumt die AfD von absoluten Mehrheiten und einem Ministerpräsidenten Björn Höcke. Angesichts aktueller Umfragewerte ist das keinesfalls ein unrealistisches Szenario. MONITOR wagt ein Experiment mithilfe Künstlicher Intelligenz: Wie würde dieses Land unter Führung einer rechtsextremen AfD-Regierung aussehen?Video des Monitor-Beitrags vom 15.02.2024 in der ard-mediathek externer Link
    • AFD VERBOT – RECHTLICHER HINTERGRUND, POLITISCHE  ÜBERLEGUNGEN,HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DERIG METALL
      PPP des Vorstands der IG Metall vom 22.01.2024 externer Link
  • Verboten faschistisch: Warum die gesellschaftliche Linke sich für ein Verbot der AfD stark machen sollte 
    „Seit der Correctiv-Recherche über das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen nimmt die Debatte um ein Verbot der AfD Fahrt auf. Am dritten Januarwochenende gingen deutschlandweit bis zu 1,5 Millionen Menschen gegen rechts auf die Straße. Obwohl die Verbotsforderung durchaus mit Risiken behaftet ist, sollte sich die gesellschaftliche Linke mit einer Kampagne für ein Verbot der AfD in die Diskussion einmischen. Denn dies nicht zu tun, ist ebenfalls nicht ohne Risiko. (…) Insbesondere die westdeutsche Linke hat in den Deutungskämpfen um die freiheitlich demokratische Grundordnung viel verloren (Stichwort Berufsverbote). Es gibt daher die Sorge, mit der Verbotsforderung einen schlafenden Hund zu wecken, der am Ende mal wieder nur die Linke beißt. Das ist umso wahrscheinlicher, je schwächer der Verbotsdiskurs inhaltlich von links geführt wird. Linke sollten also jene Gründe für ein AfD-Verbot in der Debatte stark machen, die nicht einem inhaltsleeren staatstragenden Extremismusbegriff das Wort reden, sondern Rassismus, Antisemitismus, Sozialdarwinismus, Nationalismus, Antifeminismus, Queerfeindlichkeit und Antipluralismus als fundamentale Angriffe auf Demokratie und Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen. Das hieße auch, den fließenden Übergang von der Ideologie der AfD zum Beispiel zur herrschenden Migrationsfeindlichkeit oder zum rechten Kulturkampf gegen queere Identitäten aufzuzeigen. Die vielfach als Alternative zum Verbot geforderte politische bzw. gesellschaftliche Bekämpfung der AfD bestünde im Übrigen genau darin. Insofern eröffnet eine von links geführte Verbotsdebatte tatsächlich die Möglichkeit, diese Auseinandersetzung in der Breite der Gesellschaft zu führen und nicht im Agenda-Setting (Migration, Migration, Migration) der AfD unterzugehen. (…) Die Normalisierung der AfD wird stark durch die Kooperation mit anderen politischen Kräften, insbesondere der CDU, angetrieben. (…) Ein Verbotsverfahren könnte als Drohkulisse der entscheidende Schritt sein, um in diesem Wahljahr Konservative von der Zusammenarbeit mit der AfD abzuhalten. (…) Ein weiterer Machtzuwachs der Partei würde Räume zivilgesellschaftlicher, demokratischer, progressiver Politik insbesondere in Ostdeutschland weiter schließen. Es geht also auch darum, überhaupt die Bedingungen für einen solidarischen Umgang mit der gesellschaftlichen Vielfachkrise – Klimawandel, Inflation, neue internationale Rivalitäten – zu verteidigen. Deswegen müssen wirksame Vorschläge auf den Tisch, wie das Kippen ins Autoritäre verhindert werden kann. Die Verbotsforderung ist momentan der einzige Vorschlag mit Hand und Fuß. Es mag paradox erscheinen, zur Abwendung eines autoritären Kipppunktes einem der autoritärsten Eingriffe in den politischen Prozess das Wort zu reden, den das Grundgesetz zulässt. Die Gefahr, dadurch die Demokratiekrise mit noch ungeahnten politischen Folgen zu vertiefen, ist real. Sie steht aber hinter den skizzierten Gefahren zurück. Die gesellschaftliche Linke sollte das Wagnis eingehen.“ Artikel von Jonas Deyda und Andrea Hübler vom 28. Januar 2024 in ak online externer Link
  • Null Ermessen: AfD-Verbotsverfahren als demokratische Pflicht
    Die Vorgaben des Grundgesetzes sind eindeutig, ein AfD-Verbotsverfahren ist keine politische Ermessensfrage. Warum steht die Politik trotzdem wie das Kaninchen vor der Schlange?
    „Fascism a World Movement“ – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel „Militant Democracy and Fundamental Rights“ in zwei Teilen (1, 2) im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen „Kriegs gegen die Demokratie“ heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, „den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten“. Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf.  Denn Loewensteins Vorstellungen zur „wehrhaften Demokratie“ lassen sich gut verknüpfen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das im NPD-Urteil 2017 gerade nicht das Element des Staatsschutzes gegen Extremismus, sondern die Bedeutung der Menschenwürde bei der Bewertung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei betont hat. Das ist eine wichtige Präzisierung. Sie schärft das Schwert des Parteiverbots gegen rechts und mindert die Hufeisen-Gefahr, indem gerade die Bedeutung des Rassismus für die Bewertung der Verfassungsfeindlichkeit hervorgehoben wird.
    Die aktuelle Verbotsdebatte gewänne an Tiefe, wenn die Leerformel, dass der Rechtsextremismus „politisch zu bekämpfen“ sei, einmal mit den Erkenntnissen politischer Theorie á la Loewenstein und Praxis konfrontiert würde. Denn dann würde rasch deutlich, dass von einem „politischen Kampf“ gegen den Rechtsextremismus nur die Rede sein kann, wenn dieser Gefahr in allen gesellschaftlichen Sphären – in den Betrieben, in den Wissenschaftsinstitutionen, im Recht, ja auch in den Kirchen – konsequent entgegengetreten wird. (…)
    Sehenden Auges in die Katastrophe zu gehen, ohne die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung auszuschöpfen, ist insofern keine Alternative. Und dementsprechend versucht sich auch die Literatur richtigerweise an einer Eingrenzung der Ermessenseinräumung, also an einer Ausdeutung des „pflichtgemäßen Ermessens“. Von Hans Klein ist im „Dürig/Herzog/Scholz“ insofern zu lesen4: Das „den möglichen Antragstellern eingeräumte Ermessen ist weit, aber nicht unbegrenzt. Bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Verfassungswidrigkeit einer Partei, sind also die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags hoch einzuschätzen, und haben die Bemühungen, die Partei politisch zu bekämpfen, binnen einer nicht zu lang zu bemessenden Zeit es nicht vermocht, sie zu schierer Bedeutungslosigkeit zu reduzieren, schrumpft der Ermessensspielraum auf Null
    .“…“ Artikel von Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano vom 25.01.2024 im Migazin externer Link
  • 40 Belege für die aggressiv-kämpferische Haltung der AfD
    Ganz Deutschland diskutiert ein mögliches Verbot der rechtsextremen AfD, die Volksverpetzer-Petition auf der Plattform Innn.it, die über 720.000 Unterschriften erreicht hat, wird vom Bundesrat angenommen. Auch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die NPD (die sich in „Die Heimat“ umbenannt hat), das die Parteienfinanzierung entzieht, zeigt, was notwendig zum Verbot einer Partei ist. Ein Gutachten des Institiuts für Menschenrechte attestiert der AfD bereits alle Kriterien. Viel sind aber noch skeptisch – die AfD könnte alle Kriterien erfüllen – allen voran die politische Bedeutung, die der NPD fehlte – bis auf die „der aggressiven, kämpferische[n] (sic) Haltung„. Die „aggressiv-kämpferische Haltung“ braucht es zusätzlich zu der verfassungsfeindlichen Überzeugung, die spätestens nach den Correctiv-Enthüllungen vielen offensichtlich sein dürften…“ Beitrag von Gegen die AfD und Thomas Laschyk vom 24.1.2024 bei Volksverpetzer externer Link
  • Einige AfD-Wähler drohen damit, dass es einen „Bürgerkrieg“ geben würde, wenn die rechtsextreme AfD tatsächlich verboten würde. Ihr wisst schon, das sind weitere Gründe FÜR das Verbot, nicht dagegen? Fans, so radikalisiert und gewaltbereit, dass sie mit KRIEG drohen bei einer legalen Entscheidung?!Post von Volksverpetzer am 24.1. auf bsky externer Link
  • AfD-Verbot und Höcke-Petition: Gute oder schlechte Idee? Zu früh oder zu spät? Einige neue Beiträge zur Debatte
    • Kampf gegen Rechts: Warum es keine gute Idee ist, Björn Höcke die Grundrechte zu entziehen
      „Petition mit mehr als 1,5 Millionen Unterschriften: Der AfD-Politiker soll unwählbar werden. (…) Eine Möglichkeit freilich, die bisher nur eine theoretische ist, denn in der gesamten Geschichte der BRD ist ein solcher Grundrechtsentzug noch nie vollzogen worden. Alle vier bisherigen Versuche, ihn gegen rechtsradikale Propagandisten anzuwenden, wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Das wird bei Höcke gewiss nicht anders sein, und das ist auch mein erster Einwand gegen die Sinnhaftigkeit dieser Kampagne: Seine politischen Energien auf etwas zu fokussieren, dessen Erfolgswahrscheinlichkeit praktisch null Prozent beträgt, scheint mir verfehlt. Das aber ist nicht das einzige Problem, das ich mit dieser Kampagne habe. Ich habe eine Reihe anderer, grundlegenderer Kritikpunkte daran. (…) Erstens würde ein solcher Grundrechtsentzug, wenn er gegen alle Wahrscheinlichkeit tatsächlich erreicht werden könnte, nur das Individuum Höcke treffen, die Funktionsfähigkeit und Attraktivität der AfD als Partei aber überhaupt nicht berühren. (…) Noch schwerwiegender scheint mir aber, dass sich in dieser Kampagne ein völlig schiefes Bild vom Charakter des deutschen Staates und seiner Träger zeigt, an die appelliert werden soll. Diese Petition läuft darauf hinaus, den deutschen Staat anzubetteln, seinen grundsätzlich gegen jede Opposition anwendbaren Repressionsapparat auszubauen, um ihn gegen XY zu richten, mit dem man selbst politisch nicht fertig wird. (…) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein bürgerlicher Klassenstaat, und zwar einer, dem Antikommunismus und Hass auf die Linke seit dem Tag seiner Gründung in die DNA eingeschrieben ist. Nicht nur deutsche Großparteien, sondern auch die deutsche Justiz und das administrative Spitzenpersonal der BRD haben niemals einen Zweifel daran gelassen, dass der Hauptfeind für sie immer links steht. Das groteske Missverhältnis, mit dem die deutsche Justiz einerseits mit fanatischer Inbrunst völlig harmlose kleine Antifa-Gruppen jagt und drakonisch bestraft, weil sie auf einer Demo einen Stein geworfen oder einen Blumenkübel beschädigt haben, andererseits zu guten Teilen aus staatlich besoldeten V-Leuten bestehende mörderische Neonazistrukturen jahrelang weitgehend ungestört agieren ließ, spricht Bände über die Prioritätensetzung dieses Staates. (…) Dieser Staat ist uns Linken kein Freund und kein Verbündeter. Kein links orientierter Mensch kann bei klarem Verstand dafür eintreten, diesem Staat zusätzliche politische Repressionsmöglichkeiten in die Hand zu geben, die er, sobald sie einmal etabliert und enttabuisiert sind, zuverlässig gegen links statt gegen rechts anwenden wird. Die Vorstellung, der deutsche Staat und seine tragenden Großparteien seien gute, mit mehr Machtbefugnissen auszustattende Verbündete im Kampf gegen die AfD, ist auch deshalb so merkwürdig, weil die großen Parteien der BRD keinen inhaltlichen Abgrenzungswillen gegenüber dem Programm der AfD zeigen. (…) Sich einzubilden, diese etablierten bürgerlichen Großparteien seien Verbündete im Kampf gegen Rechts oder auch nur ein glaubwürdiger politischer Gegenpol zur AfD, ist völlig illusionär. Die deutsche Großparteienlandschaft ist bereit, die AfD in ihre Reihen aufzunehmen. Sie wissen, dass die ultra-neoliberale AfD ungeachtet aller aus PR-Gründen inszenierten rebellischen Attitüde ohne Weiteres in dieses System integrierbar ist. Und sie wissen gleichzeitig, dass die radikale Linke, die tatsächlich die Systemfrage stellt – und sei sie heute noch so schwach und unbedeutend –, nicht in dieses System integrierbar ist…“ Beitrag von Fabian Lehr vom 21. Januar 2024 bei Telepolis externer Link („Unser Autor kritisiert die Aktion als Linker“)
    • Wie wehrhaft ist die deutsche Demokratie wirklich? Staatsrechtler Andreas Fisahn zur Gefahr einer rechten Machtübernahme und zur Frage, wie sie verhindert werden kann
      „… Bei der AfD ist klar, dass sie nicht mehr kleinzureden ist. Man müsste aber natürlich eine ausführliche Begründung liefern, was denn an der AfD verfassungswidrig ist. Die große Herausforderung daran ist zu beweisen, dass die Partei als Ganze die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, und nicht nur einzelne Mitglieder. All das muss vor so einem Antrag akribisch gesammelt und dann zur Verfügung gestellt werden. Bei dem zweiten NPD-Verfahren waren das rund 350 Seiten. (…) Zuerst müsste der Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Das kann nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. So ein Antrag müsste sehr ordentlich vorbereitet werden. Das heißt, es muss Material gesammelt, dann alles gelesen und noch einmal kontrolliert werden. Und das BVerfG schickt dann die gesamte Anklageschrift an die AfD, die dann der Größe der Anklage entsprechend viel Zeit hat, eine Gegenstellungnahme zu formulieren. Dann kommt irgendwann die mündliche Verhandlung, und danach das Urteil. Das dauert natürlich alles seine Zeit, deshalb sind drei Jahre wahrscheinlich gar nicht so verkehrt als Schätzung. (…) Die AfD präsentiert sich auch jetzt in dieser Märtyrerrolle. Außerdem müsste so ein Verbotsverfahren mit einer entsprechenden politischen Offensive seitens der Antragsteller, also der Regierungsparteien, aber am besten natürlich auch noch der CDU verbunden werden. Dann hätte das auch Aussicht auf Erfolg und diese Märtyrergeschichte würde nicht besonders verfangen. Das zweite Argument, das aus meiner Sicht wichtiger ist: Die AfD ist inzwischen so stark, dass ein Verbot zu einem bewaffneten Widerstand von rechts führen könnte. Natürlich gibt es deutlich militante Teile im rechten Spektrum, die dann bei Protesten mitmischen würden. Andererseits ist der Großteil der Bürger, die die AfD wählen, nicht unbedingt bereit zur Militanz. Sie würden nicht über das hinausgehen, was sich etwa die Bauern bei ihren Protesten geleistet haben. Ich würde aber sagen, dass im Grunde der Staat stark genug ist, um sich dagegen durchzusetzen. In dem Fall dürfte das Militär eingreifen.
      [Ein Verbot in drei Jahren könnte aber nicht verhindern, dass die AfD bis dahin ihre Macht ausweiten oder sogar an die Regierung kommen könnte.]
      Das stimmt, aber das ist kein Argument gegen ein Verbot. Denn das würde ja bedeuten: Wir machen es jetzt nicht und nachher wird es noch schlimmer. Die Frage ist natürlich, ob eine AfD, die in der Regierung sitzt, dann beispielsweise die sächsische Polizei mobilisieren könnte, etwa gegen die Bundespolizei. Man sagt ja immer, unser Grundgesetz ist so konzipiert, dass der Staat sich gegen solche Ausreißer wehren kann. Aber wenn man sich das genauer ansieht, ist das ausgesprochen schwierig. (…) Ich würde es erst einmal mit der Aberkennung von Bürgerrechten einzelner Funktionäre nach Artikel 18 im Grundgesetz versuchen. Als erster in den Sinn kommt da der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, dessen Landesverband vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Eine entsprechende Petition mit Hunderttausenden Unterschriften gibt es ja schon. Aber auch hier müssten Bundesregierung, Bundestag oder eine Landesregierung den Antrag stellen. Ein solches Verfahren gab es noch nie, das heißt aber nicht, dass man es nicht machen kann. Das Ganze wäre natürlich erheblich einfacher als ein Parteiverbot. Man müsste nicht beweisen, dass die ganze Partei verfassungswidrig ist, sondern nur, dass dieser einzelne Mensch seine Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit et cetera gegen die Verfassung einsetzt. (…) Wenn ich mehreren Leuten in der Partei die Bürgerrechte aberkenne, weil sie sich gegen die Verfassung stellen, könnte es für das Bundesverfassungsgericht ein Hinweis sein, dass die gesamte Partei die freiheitliche Grundordnung gefährdet. Ein direkter Vorteil eines solchen Verfahrens gegen Höcke wäre auch, dass es die anstehenden Wahlen in Thüringen betreffen könnte…“ Interview von Pauline Jäckels vom 19.01.2024 im ND online externer Link – Andreas Fisahn ist seit 2004 Professor für Rechtstheorie an der Universität Bielefeld
    • „Prüft ein AfD-Verbotsverfahren!“ Die Rufe nach rechtlichen Schritten gegen die Afd werden lauter. Eine taz-Umfrage zeigt: 49 PolitikerInnen wollen ein Verbotsverfahren prüfen
      Nun aber formieren sich im Bundestag Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen, die zumindest prüfen wollen, wie groß die Erfolgsaussicht eines Verbotsantrags wäre. Und manche sind bereits entschieden, dass ein Weg nach Karlsruhe richtig wäre. Fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten reichen aus, um das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen – das sind 37 Abgeordnete. Sie könnten beantragen, dass die Bundesregierung die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen soll. Oder dass der Bundestag einen Antrag auf Verbot beschließt. Sie müssten dann in einem zweiten Schritt die Mehrheit der Abgeordneten für ihr Anliegen gewinnen. Die taz hat sich im Parlament umgehört: Die notwendige Zahl an Abgeordneten, um das Vorhaben anzuschieben, wäre beisammen. 49 Parlamentarier*innen sind der Ansicht, dass zumindest geprüft werden soll, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot wirklich aussichtsreich wäre…“ Artikel von Sabine am Orde und Konrad Litschko vom 17.1.2024 in der taz online externer Link
    • AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland wacht auf
      „Rechte drohen die Macht zu übernehmen und endlich wächst der antifaschistische Widerstand. Gerichte könnten ihn unterstützen. Pessimismus nicht. (…) Doch statt sich zu freuen, lamentieren andere: Es sei nicht rechtmäßig, eine Partei wie die AfD zu verbieten oder dem Faschisten Björn Höcke ein paar Grundrechte zu entziehen, wie es die Petition fordert. Haben diese Leute mehr Angst davor, Neonazis zu diskriminieren, als von Neonazis beherrscht zu werden? Oder gehen sie davon aus, selbst zu den Letzten zu gehören, die deportiert würden? Politische Grundrechte sollten niemandem leichtfertig entzogen werden, doch sie könnten vielen bald gar keinen Schutz mehr vor dem Staat bieten, wenn wir sie ausgerechnet denen lassen, die sie abschaffen wollen. Diese legalistische Haltung ist jedenfalls typisch deutsch, völlig ahistorisch und brandgefährlich. Zudem ist sie ein Luxus, den viele sich längst nicht mehr leisten können. Menschen, die von rechtem Terror wie in Hanau und Halle gemeint und nur noch nicht getroffen und ermordet worden sind, denken zurzeit über ganz andere, praktische Fragen nach: nämlich wie sie sich selbst verteidigen oder wo sie noch hin flüchten sollen. Für sie und viele andere ist es nicht fünf vor, sondern fünf nach zwölf. Deshalb müssen jetzt alle Hebel in Gang gesetzt werden, die zur Verfügung stehen.
      Ob ein Verbot strategisch klug ist und ob es gelänge, darüber lässt sich streiten. Ob derartige Hebel umgelegt werden, entscheiden im Rechtsstaat – noch haben wir ja einen – letztlich Gerichte. Der Punkt ist: Unter Verweis aufs Gesetz ohnmächtig zu erstarren, das hilft niemandem. Statt das gescheiterte NPD-Verbot ließe sich genauso gut das gelungene Verbot der Sozialistischen Reichspartei von 1952 anführen, die in der Tradition der NSDAP stand. Diese ist 1933 legal an die Macht gekommen
      …“ Kommentar von Lotte Laloire vom 19.1.2024 in der taz online externer Link
  • AfD-Verbot: Bevor es zu spät ist – mehr Pros als Contras und nun auch eine Bundestags-Petition
    • Bundestags-Petition „AfD-Verbot jetzt!“ eingereicht
      Der Deutsche Bundestag möge als antragsberechtigtes Verfassungsorgan durch Antrag an das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren (gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) mit dem Ziel einleiten die Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ festzustellen, und durch Urteil ein Verbot der Partei, ihrer Jugendorganisation und parteinahen Stiftungen zu erwirken. Eine namentliche Abstimmung dazu wäre wünschenswert und geboten…“ Text externer Link der Petition #162166. Der Mastodon-Account Petition #162166 externer Link schreibt dazu: „Ich bin die Bundestags- #Petition162166, und habe das Ziel ein Verfahren für ein #AfDverbot / #AfDverbotJetzt anzustoßen. Zur Zeit beschäftigt sich der Petitionsauschuss mit mir, und ich warte darauf veröffentlicht zu werden.  
      Die beiden wesentlichen Unterschiede sind: Ich als „Bittstellung“ richte mich an den Bundestag (nicht an den Bundesrat) und bin im Falle eines Erfolges rechtlich bindend, d.h. der Bundestag *muss* sich mit mir beschäftigen.
      Sobald die Petition in die Mitzeichnung kommt, wird @Peti_is eine Druckvorlage für Sticker, Plakate, T-Shirts, Aufkleber posten unter hashtag #ePetition_neu_162166 und tägliche Updates zur Zahl der Mitzeichner unter hashtag #ePetition_status_162166
      .“
    • Heribert Prantl: Höcke mit „Grundrechtsverwirkung“ stoppen
      In Anbetracht der nun bekannt gewordenen Pläne der AfD in Sachen Migration sieht der Publizist Heribert Prantl Anlass, die Instrumente der wehrhaften Demokratie auszupacken. Björn Höcke könne man mithilfe von Artikel 18 die Wählbarkeit aberkennen.“ Audio des Interviews von Manfred Götzke vom 14. Januar 2024 im Deutschlandfunk externer Link Audio Datei
    • Pro und Contra AfD-Verbot: Sollte die extrem rechte »Alternative für Deutschand« als Partei verboten werden?
      Nach dem Geheimtreffen von AfD-Funktionären mit Rechtsextremen, bei dem über »Remigration« diskutiert wurde, verschärft sich die Debatte über ein Verbot der AfD. Derzeit legt die Partei in Wahlumfragen in allen Bundesländern deutlich zu. In Sachsen kommt sie auf 37 Prozent, bundesweit hat sie mit etwa 22 Prozent ihren Stimmenanteil seit der Wahl 2021 mehr als verdoppelt. Fast eine halbe Millionen Menschen unterschrieben die an den Bundesrat gerichtete Online-Petition »Prüft ein AfD-Verbot«. Jedoch hat ein solches Verbotsverfahren in der Politik wenig Rückhalt. Sebastian Weiermann und Thorsten Mense diskutieren das Für und Wider eines AfD-Verbots…“ Disko von Sebastian Weiermann und Thorsten Mense in der Jungle World vom 11.01.2024 externer Link zwischen „Ohne Verbot wird’s eng“ und „Antifa statt Verbote“
    • AfD-Verbot: Bevor es zu spät ist
      AfD-Politiker und Personen aus der Wirtschaft berieten in einem geheimen Treffen über Deportationspläne aus der NSDAP-Schublade. Jetzt diskutiert Deutschland über ein AfD-Verbot – bis es zu spät ist? (…) Die Angst von Menschen mit Migrationshintergrund wird dadurch nicht geschmälert, dass man die AfD auf politischer Ebene schlagen will. Man kann eine Partei nur dann politisch schlagen, wenn sie sich an politische und demokratische Regeln hält. Dies liegt nicht im Interesse der AfD. Erst wenn die AfD in den Wahlen, besonders in Ostdeutschland, einen Volkspartei-Charakter entwickelt hat, wird es zu spät sein. Die Bundestagswahl 2025 abzuwarten und davor die AfD durch Debatten kleinzuhalten ist ein netter Gedanke, doch viel zu risikobehaftet. Menschen, die von den menschenverachtenden Plänen betroffen wären, sollen nicht bis zu den ersten Hochrechnungen um ihre Daseinsberechtigung in Deutschland bangen müssen. Unser aktueller Bundespräsident hat mal gesagt, dass wir ein Land mit Migrationshintergrund seien. Dann sollte sich dieses Land auch so verhalten und anerkennen, dass es gerade einer existentiellen Bedrohung ausgesetzt ist.“ Beitrag von David Galanopoulos vom 14.01.2024 im Migazin externer Link
    • Lieber jetzt ein AfD-Verbotsverfahren, als später wieder einen Kriegsverbrecherprozess! #AfDVerbotjetztTweet von Graf_Fencheltee vom 12.1.2024 externer Link als Zitat zum Thema
    • Siehe zum aktuellen Hintergrund unser neues Dossier: Geheimplan gegen Deutschland. CORRECTIV-Recherche zum Geheimtreffen von AfD-und CDU-Politikern mit Neonazis und Unternehmern über „Remigration“ = Deportation
  • Vertrauen ist gut, verfassungsrechtliche Kodifizierung ist besser. Zur Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Absicherung des Bundesverfassungsgerichts
    „In seinem Artikel „In schlechter Verfassung“ in der ZEIT vom 16. November 2023 äußert der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle seine Skepsis gegenüber Vorschlägen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelte Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Grundgesetz (GG) zu verankern. Für Voßkuhle erscheint die Situation in Deutschland im Vergleich zu Ländern wie Ungarn, Polen, den USA oder Israel, in denen Verfassungsgerichte attackiert und entmachtet werden, „noch einigermaßen gefestigt“. Doch dieser Anschein könnte sich schneller als gedacht als trügerisch erweisen. Die fehlende verfassungstextliche Konkretisierung von Struktur, Arbeitsweise und Zusammensetzung des höchsten deutschen Gerichts bietet auch hierzulande ein Einfallstor für politische Angriffe und Kaperungsversuche. (…) Der Herrenchiemseer Verfassungskonvent hatte 1948 noch vorgeschlagen, wesentliche Grundzüge der Organisation und des Verfahrens des BVerfG im Grundgesetz selbst zu regeln. Doch schließlich überließ der parlamentarische Rat diese zentralen Fragen der einfachgesetzlichen Ausgestaltung. Weder der Status des Gerichts als Verfassungsorgan noch sein Aufbau mit zwei gleichberechtigten Zwillingssenaten, die jeweils eigenständig als das BVerfG judizieren, noch die erforderliche Qualifikation der Richterinnen und Richter wurden im Grundgesetz geregelt. Seit 1951 wacht das BVerfG als „Hüter“ des Grundgesetzes über die Einhaltung der Verfassung durch die öffentliche Gewalt. Ihm kommt damit eine herausgehobene Stellung im deutschen Verfassungsgefüge zu. Das hat das Gericht erst am 15. November 2023 mit seinem Urteil zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 erneut unter Beweis gestellt. Doch diese herausgehobene Stellung spiegelt sich im Grundgesetz nicht wirklich wider. (…) Dass diese die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden (§ 31 Abs.1 BVerfGG) und in einigen Fällen Gesetzeskraft entfalten (§ 31 Abs. 2 BVerfGG) folgt nicht aus dem Grundgesetz selbst, sondern aus der einfachgesetzlichen Anordnung des BVerfGG. (…) Das BVerfG als elementare Stütze der deutschen Verfassungsordnung könnte damit schon durch eine einfache Parlamentsmehrheit im Bundestag handstreichartig entmachtet oder politisch gekapert werden. (…) Auch die bisherige gefestigte Rechtsprechung des BVerfG könnte eine „gekaperte“ Richterschaft ohne größere Schwierigkeiten völlig verändern. Denn seine Entscheidungen stellen zwar eine autoritative Verfassungsauslegung dar, binden aber nicht das BVerfG selbst (…) Um die Gefahren für das BVerfG abzuschwächen, sollte der Verfassungsgesetzgeber auch die seit Jahrzehnten etablierte Struktur des Gerichts mit zwei Senaten mit je acht Mitgliedern und die Rechtswirkung seiner Entscheidungen im Grundgesetz verankern. Dazu wäre der Inhalt der § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, 2 und 4, § 7 sowie § 31 BVerfGG in das Grundgesetz zu überführen. Diesen im BVerfGG kodifizierten gesellschaftlichen Konsens bzgl. des Verfassungsgerichts festzuhalten, erscheint in Anbetracht der Rechtsstaatlichkeitskrisen im inner- und außereuropäischen Ausland sinnvoll, ja notwendig…“ Beitrag von Julien Berger vom 30. November 2023 im Verfassungsblog externer Link

    • Anm.: Allerdings treffen hier die Bedenken bezüglich AfD-Verbot noch stärker zu: Käme eine verfassungsfeindlich rechte Strömung legal an die Macht, helfen bessere Absicherungen der Stellungen oben wenig. Wie schon 1933 kann sich der entscheidende Kampf nur unten abspielen. Überhaupt ist bei der aktuellen Art der Auswahl der RichterInnen die Frage, ob das aktuelle Auswahlverfahren nun wirklich das richtige ist. Aus Art. 20 GG geht übrigens hervor, dass die Macht von unten, „vom Volk“, ausgehen muss. Hinzu kommt noch das demokratische Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG. Oben kann logischer Weise nicht mehr regelt werden, was unten nicht funktioniert. Deshalb war ja nicht nur Plato sondern auch Marx bezüglich der Demokratie skeptisch. Aber sicher gehört es auch zur Verbotsdiskussion dieses Problem zu diskutieren (wobei ich eher das Problem sehe, dass das BVerfG trotz GG bei der AfD mit zweierlei Maß misst; was sie übrigens bei den linken VB fast immer tat). Überhaupt muss auch wegen Rechts die Demokratie antikapitalistisch weiterentwickelt werden.
  • Pro und Kontra AfD-Verbot – Debatte in Neues Deutschland 
    • Kontra AfD-Verbot: Die Verhältnisse sind das Problem
      „… Nicht die Partei ist das Problem, sondern die Verhältnisse, die Menschen für ihre hetzerische Politik empfänglich machen. Und das sind vor allem Arbeitslosigkeit, Lohndumping, Armut und Perspektivlosigkeit in den betroffenen Regionen, aber auch tief sitzende rassistische Vorurteile. Hinzu kommen im Osten die Bevormundung der Menschen durch westdeutsche Eliten und das Abwickeln der Errungenschaften der DDR. Wenn die Politik nun ein Verbotsverfahren gegen die AfD anstrengte und dies trotz hoher rechtlicher Hürden erfolgreich zuende brächte, dann wäre zwar die Partei erledigt; die Umstände, die ihren Aufstieg ermöglich haben, aber nicht. Es wäre also für die Höckes und Weidels jederzeit möglich, sich wieder in der Politik zu engagieren – mit einer neuen Partei zum Beispiel. Und ob diese dann Alternative für ein weißes Deutschland, Nationale Front der Biodeutschen oder Partei Alice Höcke hieße, wäre egal. Auch sie käme vermutlich wieder auf stattliche Wahlergebnisse. Zudem spielte ein Verbotsverfahren der AfD in die Karten. Die Parteigranden ledern nämlich immer wieder gerne gegen »die da oben« und »die Systemparteien«. Kein Parteitag kommt ohne diese Wir-gegen-alle-Rhetorik aus, keine Demonstration ohne die unappetitlichen »Lügenpresse«-Krakeler. Strebten »die da oben« nun ein Verbot gegen »Volkes Stimme« an, dann könnte es sein, dass die AfD weiteren Zulauf erhielte. Und genau das gilt es unbedingt zu verhindern. Die Lösung: Die Umstände, die die AfD groß gemacht haben, müssen beseitigt werden. Das gelingt bestimmt nicht mit einem Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichtes.“ Artikel von Christian Klemm vom 1. Dezember 2023 in Neues Deutschland online externer Link

      • Anm.: Dass die Verhältnisse mit eine wesentliche Rolle spielen, ist sicher richtig. Aber warum kapitalistische Verhältnisse zu Rassismus führen, beantwortet Christian leider nicht. Ob die Verhältnisse für „hetzerische Politik empfänglich machen“ oder ob die Empfänglichkeit ganz anderen Ursachen geschuldet ist (historisch war es in DE der Antikommunismus verknüpft mit Rassismus) beantwortet Christian nicht. Klar ist nur, dass seine Logik eher für ein Verbot spricht. Denn sozialistische Verhältnisse als Alternative sind nicht in Sicht. Unter kapitalistischen Verhältnissen wäre in sofern ein Verbot eine Möglichkeit. Das ein Verzicht die negativen Begleiterscheinungen verhindert oder gar abschwächt, halte ich für genauso abwegige, wie eine Schwächung der AfD durch Übernahme rechter Parolen. Wesentlich sind z.B. Gegenargumente, z.B. dass Rassismus den antisozialen eher stärkt, statt schwäch. Die Bedeutung eines Verbotes, sollte nach beiden Richtung hin jedoch nicht überbewertet werden. Sinnvoller geht hier der folgende Beitrag vor:
    • Pro AfD-Verbot: Letzte Chance Verbot. Für neue Wege im Kampf gegen die AfD
      „… Die extreme Rechte in Europa ist überall auf dem Vormarsch. In Italien regiert Giorgia Meloni, in den Niederlanden ist Geert Wilders als Sieger aus der Parlamentswahl hervorgegangen und in Deutschland feiert die AfD ständig Umfrage Rekorde. Die Antworten darauf sind ernüchternd. Die Grünen erteilten einem Mindestmaß an Antirassismus bei ihrem Parteitag eine Absage, alle Parteien rechts von den Grünen überbieten sich in einem AfD-Ähnlichkeitswettbewerb. Regionale Bündnisse, bei denen sich (fast) alle Parteien gegen die AfD zusammenschließen, haben – siehe Landratswahl in Sonneberg – keine Erfolgsgarantie. Und die gesellschaftliche Linke? Die Kampagne »Aufstehen gegen Rassismus« meldete kürzlich, insgesamt 20 000 Stammtischkämpfer*innen gegen die AfD ausgebildet zu haben. Möglicherweise wäre es ohne diese 20 000 Menschen und viele andere Antifaschist*innen, die gegen AfD und Co. protestieren, noch um einiges unangenehmer. Trotzdem muss man nach zehn Jahren AfD konstatieren: Der antifaschistische Kampf gegen sie ist in der bisherigen Form nicht erfolgreich. Zeit also, über andere Wege nachzudenken. Einer wäre ein Verbot. Wer dagegen einwendet, dass ein Verbot die gesellschaftlichen Ursachen für Rassismus, Sexismus, Autoritarismus und Co. nicht angreift, hat absolut recht. Aber eine gestärkte AfD bedeutet mindestens einen Abbau an demokratischen Rechten, um für eine bessere Gesellschaft zu kämpfen. (…) Ein Verbot würde die Strukturen von AfD und Umfeld erst einmal zerschlagen. Natürlich wird es danach wieder extrem rechte Parteiprojekte geben. Strukturen müsste diese aber neu aufbauen. Auch eine Zersplitterung der bisherigen AfD ist möglich. Vor allem aber würde ein Verbot Antifaschist*innen Zeit und Raum geben. Zeit, die bisherige Strategie zu reflektieren. Und Raum, in dem es möglich ist, für eine bessere Gesellschaft zu kämpfen. Ein Verbot könnte die letzte Chance für so einen Versuch sein.“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 1. Dezember 2023 in Neues Deutschland online externer Link
  • Zentrum für Politische Schönheit übernimmt für den Bundeskanzler eine überfällige antifaschistische Regierungserklärung
    • Regierungserklärung: Der Bundeskanzler zum AFD-Verbotsverfahren
      Es gibt offensichtliche Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Das Kabinett wird zum Todestag von Walter Lübcke, am 2. Juni 2024, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei „Alternative für Deutschland“ beantragen. Machen Sie jetzt mit…“ Die Aktionsseite https://afd-verbot.de/ externer Link mit dem Video der Rede des Kanzlers externer Link bei youtube (leider KI), siehe auch:
    • Das Video bei Digitalcourage: Endlich: Bundesregierung verbietet die AfD externer Link
    • Making Of: AfD-Verbot – Video auf youtube externer Link
    • Schockiert von der rechtsextremen „AfD“? Diese „Organisation“ will eine Alternative zum Grundgesetz. Deshalb jetzt Demokratiefeinde der Bundesregierung melden: http://afd-verbot.de externer LinkTweet von Zentrum für Politische Schönheit vom 27. Nov. 2023 externer Link mit Fotos (und weiter auf deren ACC)
    • Der eigentliche Clou der Aktion (lt. @politicalbeauty am 28.11. auf Twitter externer Link): Im Vorfeld wurden vorliegende Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit gesammelt und aufbereitet. Die Plattform dient als Datenbank belastender Informationen…
    • Zentrum für politische Schönheit: Der Kanzler und das AfD-Verbot
      Satiriker legen Scholz eine gefälschte Rede in den Mund. Die Bundesregierung ist verärgert. Die Urheber sprechen von gesteigertem Sicherheitsgefühl.
      Eine Satireaktion macht der Bundesregierung zu schaffen: Die Künstlergruppe Zentrum für politische Schönheit hat am Montag eine gefälschte Ansprache des Bundeskanzlers in Umlauf gebracht, in der Olaf Scholz (SPD) ankündigt, die AfD verbieten zu wollen. „Wir nehmen das nicht auf die leichte Schulter“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit zu der Aktion. In einer vermutlich mit künstlicher Intelligenz erstellten Rede an die Nation zitiert das Zentrum für politische Schönheit den Kanzler mit den Worten: „Meine Regierung wird am 2. Juni 2024 beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland einreichen.“ Die Bundesregierung prüfte nach eigenen Angaben auch rechtliche Schritte gegen die Urheber des Videos…“ Artikel von Cem-Odos Gueler vom 27.11.2023 in der taz online externer Link
  • ür ein Verbot der AfD – zum Schutz der Demokratie 
    „… Parteiverbote sind Instrumente des präventiven Verfassungsschutzes. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aus historischen Vulnerabilitätserfahrungen gegen einen radikalen demokratischen Relativismus und für Instrumente des aktiven Verfassungsschutzes entschieden. Ein Parteiverbot (Artikel 21 Abs. 2-4 GG) ist einerseits nicht notwendig, solange eine Partei keine reale Chance auf Machtbeteiligung hat, weil sie politisch bedeutungslos bleibt. Verbote von Kleinstparteien wären Missbrauch von Staatsgewalt zu edukativen Zwecken, zur symbolischen Selbstvergewisserung, die man gar nicht benötigt. Andererseits greifen Parteiverbote zu spät, wenn eine Partei erst einmal reale Zugriffschancen auf politische Macht hat. Das müssen nicht unbedingt eigene absolute Mehrheiten sein, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ohnehin Ausnahmeerscheinungen blieben. Auch politische Blockademacht kann systemgefährdend sein, wenn rechnerische Mehrheiten gegen eine extremistische Partei politisch immer heterogener werden müssen und dann durch faktische Handlungsunfähigkeit sowie innere Zerrüttung gerade den Stoff liefern, der Systemunzufriedenheit den Nährboden bereitet. Je größer der Wahlerfolg, umso einschneidender ist zudem der Eingriff in die demokratische Willensbildung, wenn nicht nur Wahloptionen entzogen, sondern bereits errungene Mandate Makulatur werden. Es ist ein Balanceakt, den richtigen Zeitpunkt für einen möglichen Verbotsantrag zu finden. Dass die gegenwärtigen Umfragen noch keine Alarmsignale sein sollen, ist irritierend weltfremd, zumal die AfD auf Landesebene gerade dort dabei ist, sich als starke Kraft zu etablieren, wo sie am radikalsten und offen verfassungsfeindlich agiert. (…) Parteiverbote schützen nicht allein den Prozess der demokratischen Willensbildung. Dieser wäre erst gefährdet, wenn eine politische Kraft potentielle Mehrheiten absehbar dazu nutzen möchte, die demokratischen Mechanismen, Mehrheiten auch wieder zu verlieren, gezielt auszuschalten. Es dürfte schwerfallen, der AfD insoweit eine antidemokratische Agenda nachzuweisen, obgleich ein Szenario nach ungarischem Drehbuch nicht fernliegt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt auch den Rechtsstaat und die in diesem verbürgten Versprechen von Freiheit und Gleichheit der Einzelnen. Parteiverbote sichern daher nicht ausschließlich den demokratischen Prozess, sondern schützen auch die Rechte der Menschen, die unter einer gemeinsamen Herrschaftsordnung leben müssen und deren Ansprüche auf Würde, Freiheit und Gleichheit gerade demokratischen Mehrheiten entgegengehalten werden können.[3] Es geht also, anders gewendet, nicht nur darum, ob eine Partei das demokratische Verfahren torpedieren will, sondern auch darum, was mit fiktiven demokratischen Mehrheiten inhaltlich angestrebt wird. (…)
    Ein fundamentaler Angriff auf die Menschenwürde liegt in dem Willen, die elementare Rechtsgleichheit und die demokratische Egalität aller Bürgerinnen und Bürger zu beseitigen. Darin liegt aber die Essenz eines völkischen Volksverständnisses, das für Teile der AfD schon lange gut dokumentiert ist und zum Kern der politischen Agenda zählt. Die formale Staatsangehörigkeit sichert allen Bürgerinnen und Bürgern egalitäre demokratische Teilhabe bei der Fortschreibung der gemeinsamen politischen Ordnung. Demokratische Egalität ist unabhängig von Herkunft, ethnischer Zugehörigkeitskonstruktion oder dem Pfad des Staatsangehörigkeitserwerbs garantiert. Ein völkisches Denken, das Mitgliedschaft und die hieran anknüpfenden Teilhaberechte zwischen vermeintlich „echten“ Deutschen und „Passdeutschen“ spalten will, greift unmittelbar das Fundament des verfassungsrechtlichen Würde- und Demokratiekonzepts an. Das gilt im Übrigen auch für andere Positionen, die Menschen identitär auf Gruppenmitgliedschaft reduzieren. (…)
    Politisch muss man sorgfältig abwägen, welche Kollateralschäden ein anhängiges Verbotsverfahren verursachen könnte, das sicherlich als Beweis für eine vermeintlich autoritäre Abschottung der etablierten Herrschaftsstrukturen instrumentalisiert werden würde. Eine politisch überzeugende Auseinandersetzung bleibt unentbehrlich. Dass gerade dies so schwerfällt, hat gewiss viele Ursachen. Verbrauchtes politisches Personal, ein Habitus des Belehrenden, zelebrierte Arroganz der Macht, Herablassung der Hauptstadtbubble gegenüber der vermeintlichen Provinz und eine dilettantische Opposition mit Lösungsangeboten von vorgestern dürften zu einer ungesunden Melange beitragen, die populistische Versuchungen und Rebelleneros erst attraktiv machen.“ Artikel von Klaus Ferdinand Gärditz in den Blättern vom November 2023 externer Link – in der September-Ausgabe plädierte »Blätter«-Redakteur Albrecht von Lucke gegen ein Verbot der AfD. Die gegenteilige Ansicht vertritt der Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz
  • Die Anstalt vom 10. Oktober 2023: Die AfD und das Klimageld – und #AfDVerbotjetzt 
    Zurück aus der Sommerpause stürzen sich Max und Claus direkt wieder ins politische Geschehen mit satirischem Augenmerk auf die Ergebnisse der Landtagswahlen in Bayern und Hessen.“ Video der Sendung „Die Anstalt“ vom 10. Oktober 2023 externer Link (49 min, Video verfügbar bis 10.10.2025), leider (noch) ohne Einzelclips, siehe aber den Faktencheck zur Sendung vom 10. Oktober 2023 externer Link u.a. mit Infos zum Parteienverbot und anderen juristischen Aspekten, wie die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts
  • [Petition] Prüft ein AfD Verbot!
    Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden. Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom „Volksverpetzer“, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise…“ Petition an den Bundesrat von Volksverpetzer externer Link und #AfDVerbotjetzt
  • Abgebrühte Liberalität: Extremismus politisch bekämpfen? Muss man sich leisten können. Auf ein AfD-Verbotsverfahren zu verzichten hieße, die Leidtragenden im Stich zu lassen.
    „… Über ein AfD-Verbot entscheidet (…) ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, das die Hürden hoch gehängt hat, auch um der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechnung zu tragen. Das Gericht hatte 2017 in seiner Entscheidung über den NPD-Verbotsantrag mit Verweis auf den „Ausnahmecharakter des Parteiverbots“ konkrete Anhaltspunkte von Gewicht gefordert, dass eine Partei mit ihrer verfassungsfeindlichen Agenda am Ende erfolgreich sein könnte. Das führt zum bekannten Dilemma: Ist eine Partei zu klein und bedeutungslos (wie damals die NPD), scheitert ein Verbot, weil es noch keines Schutzes der Verfassung bedarf. Ist eine Partei hingegen erst einmal fest in den Parlamenten verankert und gewinnt an Stimmenanteilen, ist ein Verbot damit belastet, unmittelbar in den demokratischen Prozess einzugreifen und demokratisch errungene Repräsentation zu beschneiden. Pflichtschuldig wird hierauf klassisch liberal geantwortet: Man müsse Extremismus politisch bekämpfen, nicht autoritativ mit Verboten. So viel Liberalität muss man sich leisten können. (…) Die Kosten abgebrühter Liberalität sind meist auch recht ungleich verteilt. Die ersten Leidtragenden sind vor allem vulnerable Personengruppen, die längst als Feindbild markiert wurden und dann Repressalien unterworfen werden. (…) Die Verfassung ließe es durchaus zu, Verbotsverfahren gegen einzelne Landesverbände einzuleiten. Ob ein Parteiverbotsverfahren – das lange Zeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig wäre – ein probates Mittel ist, Rechtsextremismus einzudämmen, oder am Ende nur ein Forum bietet, sich als Systemopfer darzustellen, muss politisch gut abgewogen werden. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens steht im politischen Ermessen. Beherztes Vorgehen, mit dem sich die Demokratie wehrhaft zeigt, müsste aber rechtzeitig erfolgen. Hat die AfD mit demokratischen Mitteln erst Herrschaftsteilhabe erlangt, ist es zu spät. (…) Menschenwürde ist auch ein Schutzversprechen. Menschenwürde verweist auf Zerbrechlichkeit, auf die Verwundbarkeit der Menschen. Sie ist nicht das Recht des Stärkeren, sondern der Schwächeren. Demokratische Egalität wird nicht erst konkret gefährdet, wenn Extremisten Machtmittel einsetzen; sie ist bereits gestört, wenn Teile der Bevölkerung am demokratischen Prozess nur noch unter einer Kulisse der Einschüchterung teilnehmen können und bei einer politischen Wende die ersten Opfer wären, mit denen man „aufräumt“. Auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren zu verzichten, kann daher auch bedeuten, diese Menschen im Stich zu lassen.“ (…) Mit dem demokratischen Rechtsstaat gibt es etwas zu bewahren, auf das alle Menschen angewiesen sind, die ihr Miteinander auf der Grundlage gleicher Freiheit gestalten wollen.“ Gastkommentar von Klaus Ferdinand Gärditz vom 11. August 2023 in der taz online externer Link (der Verfasser ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn) – er bringt tatsächlich einige sehr heikle Punkte zum AfD-Verbot, wobei allerdings einiges zu kritisieren bleibt. Besonders das Vertrauen in den Staat (der ja von verfassungsfeindlicher Ideologie geprägt sein kann). So muss das, was Gärditz als Liberalismus bezeichnet, sich dann nicht auf das herrschende Recht stützen, wenn mensch das Widerstandrecht von Art. 20 Abs. 4 ernst nimmt. Außerparlamentarisch könnte nämlich aktiver und verhältnismäßiger antifaschistischer Widerstand rechtlich so gewertet werden, dass „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Das wäre natürlich besonders dann der Fall, wenn das BVerfG versagt. Witzig, dass Gärditz dies ja eigentlich nachweist, ohne es so zu werten. So war z.B. die BVerfGE zum NPD-Verbot falsch, weil sie ein Argument der Stärke einführte, die – wie die AfD beweist – unbestimmt und sogar gefährlich ist, weil – wie Gärditz es richtig sieht – es zu spät sein kann, wenn Rassismus legal die gesetzgeberische Politik (mit)prägt. Letztlich geht es nicht nur darum, dass die AfD verfassungsfeindlich ist (was auch Gärditz so sieht), sondern wie der Kampf dagegen zu führen ist.
  • Macht: Warum die antifaschistische Bewegung um ein Verbot der »Alternative für Deutschland« kämpfen muss und warum dies jetzt sofort erfolgen muss.
    „Die Diskussion über ein Verbot der »Alternative für Deutschland« (AfD) ist kaum eröffnet, da wird bereits von allen Seiten versucht, sie abzuwürgen: Die AfD sei für ein Verbot bereits zu groß. Die AfD sei bundesweit keineswegs verbotswürdig. Ein Verbotsverfahren würde ihr erst recht Zulauf geben. Das Verbot als repressiver Akt sei nicht das richtige Mittel, die AfD zu bekämpfen, stattdessen müsse diese »politisch« bekämpft werden. Gleichzeitig verankert die Partei nicht nur ihre politische Position, insbesondere in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen, zum Beispiel mit dem ersten AfD-Landrat in Sonneberg, sondern richtet sich politisch immer stärker nach den inhaltlichen Vorgaben des »Höcke-Flügels« aus. Die Partei versucht nicht einmal mehr, ihre völkisch-rassistischen Inhalte, ihre aggressive, gegen Andersdenkende und »Nichtdeutsche« gerichtete Propaganda zu tarnen. (…) Die aufkeimende Diskussion über ein AfD-Verbot geht allerdings immer wieder am eigentlichen Thema vorbei, weil sie sich nur auf die repressiven Möglichkeiten des Staates gegenüber der AfD nach einem Verbot beschränkt. (…) Antifaschist*innen müssen aber begreifen, dass bereits die öffentliche Debatte über ein mögliches Verbot Diskussionsräume eröffnet, die im Kampf gegen Rassismus, Chauvinismus, Antisemitismus und Antifeminismus hilfreich sein können. (…) Im Kampf für ein Verbot der AfD könnte es gelingen, die politischen Positionen dieser Partei und die von ihr eingesetzten Mittel einer breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Eine entsprechende Kampagne müsste ja darauf gerichtet sein, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, also all diejenigen Institutionen, die einen Verbotsantrag stellen können, zu einer Auseinandersetzung mit diesen Positionen zu zwingen. Die hierdurch entstehende Debatte könnte auch dazu genutzt werden, die Parteien dazu zu bewegen, inhaltlich klar Position zu beziehen. (…) Dabei müssten diese auch gezwungen werden, ihre eigenen Positionen zu Nationalstaat, völkischem Rassismus, Volksgemeinschaft, Asyl, Migration, Versammlungsfreiheit und vielen anderen durch das Grundgesetz gesicherten Rechten klar zu machen. (…) Und eine Partei müsste erklären, warum sie eine*n Politiker*in oder einen ganzen Landesverband nicht ausschließt, wenn dieser mit der AfD zusammenarbeitet. Eine Kampagne für ein AfD-Verbot wäre geeignet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein solches Verbot später auch durchgesetzt werden kann. Und nicht zuletzt wäre sie notwendig, damit mögliche staatliche Maßnahmen gegen die AfD nicht lediglich formal repressiv und damit letztlich inhaltsleer, sondern tatsächlich im antifaschistischen Sinne, und zur Stärkung eines demokratischen, gleichberechtigten, würdevollen Zusammenlebens ausgerichtet werden. Vielleicht wäre das Ergebnis sogar dauerhaft eine Ausweitung demokratischer Rechte, weil die zu führende Diskussion weit über die AfD hinausgehen müsste.“ Aufruf von Rechtsanwalt Alexander Hoffmann vom 26. Juli 2023 externer Link aus dem Antifa-Magazin »der rechte rand« 203 von Juli/August 2023, siehe dazu auch:
  • Antifa-Kampagne für AfD-Verbot gefordert: Verbotsforderung mit Kampf um Grundrechte verbinden
    „Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert einen »pragmatischen Umgang« mit der AfD. CDU-Chef Friedrich Merz ist der Meinung, Parteiverbote hätten »noch nie dazu geführt, dass man ein politisches Problem löst« und warb dafür, auf kommunaler und regionaler Ebene die Wahl von AfD-Politikern zu akzeptieren und mit ihnen zusammen Politik zu »gestalten«. Der Kieler Anwalt Alexander Hoffmann fordert dagegen ein AfD-Verbot. Der Jurist vertrat in den letzten Jahren immer wieder Opfer rechter Gewalt, etwa im Prozess um eine Auto-Attacke eines AfD-Anhängers in Henstedt-Ulzburg oder im Prozess um den tödlichen Brandanschlag von Saarlouis. Jetzt hat er in der aktuellen Ausgabe des antifaschistischen Magazins »Der rechte Rand« ein Plädoyer für eine Kampagne zum Verbot der AfD veröffentlicht. (…) Hoffmann ist der Meinung, die zentralen Vorgaben aus dem zweiten NPD-Verbotsverfahren sprächen »ziemlich eindeutig für ein Verbot der AfD«. Die NPD war 2017 nicht verboten worden, weil das Bundesverfassungsgericht der Partei eine mangelnde Durchsetzungsmöglichkeit für ihre Ziele attestierte. Bei der AfD sei es hingegen so, dass gerade dort, wo die Partei stark ist, »Verteidiger*innen der demokratischen Werte« ihr kaum mehr etwas entgegensetzen könnten. Der Kieler Jurist richtet seinen Appell deswegen speziell an die antifaschistische Bewegung. Man solle ein Verbot nicht nur als repressiven staatlichen Akt sehen, sondern als Möglichkeit zur Auseinandersetzung…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 27. Juli 2023 in Neues Deutschland online externer Link
  • Menschenrechtsinstitut: Voraussetzungen für Verbot der AfD erfüllt
    „… „Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Das ist das Ergebnis der Analyse, die Programmatik und Äußerungen von Führungspersonen und Mandatsträger*innen untersucht und anhand des rechtlichen Maßstabs für ein Parteiverbot bewertet hat. Mit der Analyse möchte das Institut eine Leerstelle in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte über die AfD füllen und dazu beitragen, das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, in Politik, Staat und Gesellschaft zu schärfen. Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Es handelt sich, bereits nach ihrer Programmatik, um eine rechtsextreme Partei. Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbrieften Garantie der Menschenwürde. Außerdem setzt sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert. (…) Die Entscheidung, ob die Antragsberechtigten ein Verbot anstreben, kann von vielen Überlegungen – auch politischen Erwägungen – abhängen. Unabhängig davon, ob oder zu welchem Zeitpunkt sich die Antragsberechtigten dafür entscheiden, einen Verbotsantrag zu stellen, kann der von der AfD ausgehenden Gefahr nur effektiv begegnet werden, wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen. Eine solche Abgrenzung ist gegenwärtig nicht durchgängig gegeben, was sich insbesondere auf kommunaler Ebene beobachten lässt…“ Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 7. Juni 2023 externer Link zur 72-seitigen Analyse von Hendrik Cremer externer Link : Warum die AfD verboten werden könnte. Empfehlungen an Staat und Politik. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Erste Beiträge gibt es auch unter
  • Siehe auch #AfDVerbotSofort #AfDVerbot #wirsindmehr #AfdistkeineAlternative

Grundinfos/Petitionen:

  • http://afd-verbot.de externer Link und https://www.afd-prüfen.de/ externer Link
  • [Petition] Nein zur AfD – jetzt und immer!
    An alle demokratischen Parteien: „Wir sind schockiert über die Geheimpläne von AfD-Politikern und Neonazis, Millionen von Menschen zu vertreiben. Wir fordern Sie auf, klar und deutlich, die Zusammenarbeit mit der AfD und allen anderen rechtsextremen Parteien auf allen politischen Ebenen auszuschließen – heute und auf alle Zeit. “ Vor Kurzem wurde enthüllt, dass bei einem Geheimtreffen von AfD-Politikern und Neonazis besprochen wurde, wie sie Millionen von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vertreiben wollen. Dennoch klettert die AfD in den Umfragen und könnte in Zukunft in Regierungskoalitionen eintreten. Wir müssen alle Parteien dringend auffordern, jetzt und für alle Zeit “Nein” zur AfD zu sagen und nicht mit ihr zu kooperieren: Lokal, regional und bundesweit!Petition bei avaaz vom 18. Januar 2024 externer Link
  • [Petition] Prüft ein AfD Verbot!
    Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden. Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, darunter auch wir vom „Volksverpetzer“, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise…“ Petition an den Bundesrat von Volksverpetzer externer Link und #AfDVerbotjetzt
  • [Petition für Grundrechtsverwirkung] Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen!
    AfD: 34 Prozent. Klingt absurd, könnte 2024 aber Realität werden. In Thüringen liegt die AfD unter Björn Höckes Führung in den Umfragen weit vorne. Doch ein Passus im Grundgesetz könnte alles verändern. Artikel 18 besagt: Wer Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, darf sich nicht mehr auf sie berufen. Im Fall von Höcke hieße das: Er würde sein Recht auf politische Aktivität verlieren – und dürfte sich nicht mehr zur Wahl stellen. Genau das fordert Indra Ghosh mit einer Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact. Aufgegriffen hat er die Idee vom Juristen und Journalisten Heribert Prantl und der Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff. Der Clou: Eine sogenannte Grundrechtsverwirkung ist niedrigschwelliger als das ebenfalls diskutierte Parteiverbot – also realistischer…“ e-mail-Anschreiben von Campact e. V. zur WeAct-Petition von Indra Ghosh externer Link an Bundeskanzler Olaf Scholz / die Fraktionsspitzen der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages: R.Mützenich (SPD), F.Merz (Union), K.Dröge&B.Haßelmann (Die Grünen), C.Dürr (FDP), D.Bartsch (Die Linke): Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG stellt. Siehe auch:
  • Björn Höcke ist ein Nazi
    Mit der Kampagne “Björn Höcke ist ein Nazi” wollen wir von Aufstehen gegen Rassismus der fortschreitenden Normalisierung der AfD entgegentreten. In vielen Kommunen bröckelt die Brandmauer nach rechts oder ist bereits gefallen — mit drastischen Konsequenzen: Mittelkürzungen für alternative und soziale Projekte, Einschüchterung von und Gewalt gegen Andersdenkende, Queere und Migrant*innen. Wir wollen erreichen, dass die Brandmauer nach rechts hält oder neu eingezogen wird. Denn Björn Höcke ist Nationalsozialist im engen Sinne und der entscheidende Motor der Faschisierung der AfD. Spätestens seit dem letzten AfD-Bundesparteitag in Riesa ist er der inoffizielle Führer der AfD. Aber auch außerhalb der AfD baut Höcke sich als Führer einer faschistischen Bewegung auf. Es gilt daher zu verhindern, dass Höcke und sein Landesverband bei den Landtagswahlen in Thüringen 2024 stärkste Kraft wird! Wir freuen uns, wenn Verbände, Gewerkschaften und demokratische Parteien auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Unvereinbarkeitserklärungen unterzeichnen und offensiv Kooperationen mit der AfD eine Absage erteilen…“ Kampagne bei Aufstehen gegen Rassismus! externer Link
  • Bundestags-Petition „AfD-Verbot jetzt!“ eingereicht
    Der Deutsche Bundestag möge als antragsberechtigtes Verfassungsorgan durch Antrag an das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren (gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i. V. m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) mit dem Ziel einleiten die Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ festzustellen, und durch Urteil ein Verbot der Partei, ihrer Jugendorganisation und parteinahen Stiftungen zu erwirken. Eine namentliche Abstimmung dazu wäre wünschenswert und geboten…“ Text externer Link der Petition #162166. Der Mastodon-Account Petition #162166 externer Link schreibt dazu: „Ich bin die Bundestags- #Petition162166, und habe das Ziel ein Verfahren für ein #AfDverbot / #AfDverbotJetzt anzustoßen. Zur Zeit beschäftigt sich der Petitionsauschuss mit mir, und ich warte darauf veröffentlicht zu werden.  
    Die beiden wesentlichen Unterschiede sind: Ich als „Bittstellung“ richte mich an den Bundestag (nicht an den Bundesrat) und bin im Falle eines Erfolges rechtlich bindend, d.h. der Bundestag *muss* sich mit mir beschäftigen.
    Sobald die Petition in die Mitzeichnung kommt, wird @Peti_is eine Druckvorlage für Sticker, Plakate, T-Shirts, Aufkleber posten unter hashtag #ePetition_neu_162166 und tägliche Updates zur Zahl der Mitzeichner unter hashtag #ePetition_status_162166
    .“
  • Und es gibt nun auch ein Lied dazu: Ronja Künstler – AfD-Parteiverbot. Livesession mit TEXT auf youtube externer Link
  • AfD-Verbot, Materialien der VVN-BdA externer Link

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=213941
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