Am 1. September ist Zahltag vor dem Wuppertaler Jobcenter

'Zahltag!'Für den 1. September rufen wir zum „Zahltag“ / Protestaktion  vor dem Wuppertaler Jobcenter auf.  Der Zahltag läuft unter dem Motto:  Wir wollen soziale Rechte in den Jobcentern erkämpfen und Sonderrechtszonen für Erwerbslose verhindern!
Der Zahltag findet am 1. Sept. vor dem Jobcenter „Schwarzbach“ Geschäftsstelle 7, Schwarzbach 105 (Oberbarmen) statt. Das Jobcenter Schwarzbach ist seit langem das Jobcenter in dem am übelsten mit den „Kunden“ umgegangen wird. Der Protest richtet sich gegen die Entrechtung in den Jobcentern, die langen Bearbeitungszeiten, die Unterlagenverluste, zu geringe Unterkunftskosten und perspektivisch gegen die unter dem verharmlosenden Titel „Rechtsvereinfachungsgesetzt“ geplanten Gesetzesänderung mit dem Ziel, Rechte von Erwerbslosen empfindlich einzuschränken
…“ Aufruf und Infos bei Tacheles e.V. externer Link, dort auch der Flyer zum Download externer Link . Siehe dazu:

  • Sie verlassen hier den vom Grundgesetz geschützten Sektor
    Zahltag vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1. September 2014Beim „Zahltag“ in Wuppertal protestierten Erwerbslose gegen die Missstände in den Wuppertaler Jobcentern und leisteten solidarische Hilfe beim Gang zum Amt. (…) Unterstützung bekamen die Aktiven vom Tacheles von Erwerbslosen aus anderen Städten und von anderen Gruppen aus Wuppertal, die sich mit Redebeiträgen beteiligten. Prominentester Gast war Inge Hannemann, die spontan am „Zahltag“ in Wuppertal teilnahm, von ihren Erfahrungen als Arbeitsvermittlerin Hamburg berichtete und in ihrem Beitrag die rigide, existenzvernichtende Sanktionspraxis der Jobcenter verurteilte. Während des Vormittags nahmen etwa 60 Menschen am Wuppertaler Zahltag teil. Viele Erwerbslose, die zum Jobcenter mussten, informierten sich direkt am Infostand oder nahmen das offene Beratungsangebot des Vereins in Anspruch. Zahlreiche Begleitungen ins Jobcenter wurden von den Aktiven des Vereins mit Erfolg durchgeführt…“ Tacheles-Bericht vom 1.9.2014 externer Link und Fotos vom Zahltag externer Link
  • Polizei hebt Verbotsverfügung auf: Zahltag am 1. Sep. findet wie geplant statt!
    Die Polizei hebt die Verfügung gegen den Erwerbslosenverein Tacheles auf, mit der sie den Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter auf den Gehsteig verbannen wollte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte gestern mit, dass die Wuppertaler Polizei die Verbotsverfügung zurückgenommen hat. Der Verein Tacheles hatte am Dienstag Klage dagegen eingereicht. Eine Begründung für den Sinneswandel wurde den Verein nicht mitgeteilt. Harald Thomé von Tacheles e.V. zeigt sich erfreut über den überraschenden Erfolg der Klage: „Es war richtig, in dieser Frage konsequent zu bleiben, denn der Protest muss in unmittelbarer Nähe des Jobcenters stattfinden. Alles andere wäre eine Einschränkung des Versammlungsrechts gewesen.“ Gleichwohl bedauert der Verein, dass mit dem Rückzug der Verbotsverfügung der gerichtlichen Klärung ausgewichen wurde, ob das Versammlungsrecht auch auf Privatgelände gilt, wenn sich dort öffentliche Einrichtungen befinden, die für jeden zugänglich sind. „Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil sich immer mehr Behörden in Privatimmobilien einmieten“, erläutert Thomé. „Der Freibrief, Demonstrationen vor solchen Orten zu verbieten, wäre nach unserer Auffassung eine empfindliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit.“…“ Tacheles-Pressemitteilung vom 29.8.2014 externer Link
  • Polizei Wuppertal verbietet Protestkundgebung vor dem Wuppertaler Jobcenter – Erwerbslosenverein klagt nun für das Recht auf Versammlungsfreiheit
    „Für den 1. September ruft der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V.  zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter auf. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.  Der Zahltagprotest richtet sich gegen untragbare Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.
    Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am gestrigen Tage gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt…“
    Pressemitteilung vom 27.08.2014 zur polizeilichen Verbotsverfügung externer Link
  • »Volles Programm von Hartz-IV-Schikanen«
    Eilklage auf Versammlungsrecht, weil Polizei Proteste am Jobcenter Wuppertal untersagt. Ein Interview von Gitta Düperthal mit Harald Thomé externer Link , Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, in der jungen Welt vom 27.08.2014. Aus dem Interview: (…) Wir als Anmelder haben eine Untersagungsverfügung von der Polizei bekommen. Der Behördenleiter und der Grundstückseigentümer wünschten nicht, daß unser Protest auf dem privaten Grundstück stattfindet, wo sich das Jobcenter befindet. Wir werden eine Eilklage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Düsseldorf dagegen einreichen und diese Entscheidung, die unser Versammlungsrecht einschränkt, prüfen lassen – nötigenfalls durch alle Instanzen…
    Nein, wir lassen uns nicht einfach auf die Straße versetzen. Zunächst ist es so: Im Versammlungsrecht muß gar keine Begründung angegeben werden, um eine Versammlung abzuhalten: Es reicht zu sagen: »Wir wollen es machen!« Das ist grundgesetzlich geschützt. Ich sehe mich nicht in der Pflicht, gegenüber der Polizei etwas zu rechtfertigen. Tatsächlich ist es so: Bei der Hartz-IV-Gesetzgebung gibt es eklatante Mißstände; insbesondere das Wuppertaler Jobcenter hat einen grottenschlechten Umgang mit seinen Kunden. Deswegen wollen wir im Eingangsbereich des Jobcenters mit Transparenten demonstrieren »Sie verlassen den grundgesetzlichen Sektor – und landen nunmehr im Jobcenter Wuppertal«. Das macht nur dort Sinn, nicht auf der Straße…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=63095
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