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In Ungarn soll es künftig betriebliche Haussklaven geben

Ungarische Knechte im Schulgarten Mai 2015Die Gesetzesnovelle klingt zunächst harmlos: Die Kommunalen Beschäftigungsprogramme sollen auch auf privatwirtschaftliche Saisonarbeit ausgeweitet, also flexibler gemacht werden. Doch damit wird Bürgermeistern die Macht gegeben, die bis zu 250.000 „Közmunkás“ nach Belieben an Privatfirmen zu „verleihen“, – für weniger als 2 Euro am Tag und frei von irgendwelchen Rechten. Orbáns „Arbeitsgesellschaft“ zeigt ihr wahres Gesicht“ – so beginnt der Artikel „Moderne Sklaverei: In Ungarn kann man bald Leibeigene beim Bürgermeister mieten“ am 25. Juni 2015 im Pester Lloyd externer Link, worin zum ganzen System noch angemerkt wird: „Ganz davon abgesehen, spricht die Maßnahme dem kolportierten Ziel der „Közmunka“ Hohn, die Menschen an den ersten Arbeitsmarkt führen zu wollen. Ein weiterer Exodus ist die logische Folge, laut Umfragen sitzen weitere rund 1 Million Ungarn auf gepackten Koffern.  Jeder noch so lausige Hilfsjob im Westen ist für sie besser als das, was ihnen ihre Heimat bietet„. Siehe dazu auch noch zwei weitere Beiträge aus dem Pester Lloyd zu Herrn Orbans Programm zur Schaffung einer rechtlosen Armutsbevölkerung:

  • „Közmunka: Tausende Billigstarbeiter ersetzen Öffentlich-Bedienstete im ungarischen Schulwesen“ am 27. Mai 2015 im PL externer Link, worin es heißt „Allein im öffentlichen Pflichtschulbereich der staatlichen Schulen unter Aufsicht der Behörde KLIK, sollen bereits 4.000 Planstellen vom öffentlichen Dienst gestrichen und mit Billigstarbeitern aufgefüllt worden sein. Häufig wurden die Angestellten vor die Wahl gestellt; entweder sie kündigen und werden als Közmunkás wieder eingestellt oder sie gehen ganz und werden ersetzt. KLIK soll diese Maßnahmen ergriffen haben, weil man mit den staatlich bereit gestellten Finanzmitteln seit Jahren nicht auskommt„.
  • „Regierung in Ungarn befiehlt Mindestquote von 200.000 Menschen in kommunaler Billigstarbeit“ am 05. Mai 2015 im PL externer Link, worin auch die politische Dimension der Entrechtung behandelt wird „Jeder Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitlose kann per Anweisung aus dem Arbeitsamt bzw. der zuständigen Kommunalbehörde zur „Gemeinschaftsarbeit“ verpflichtet werden, Weigerung oder nicht befriedigende Ausführung hat den Ausschluss von sämtlichen staatlichen Zuwendungen für 3 Jahre zur Folge. Besonders gründlich nutzt man das Modell in stark von Roma besiedelten Regionen, teilweise unter Aufsicht von Lokalpolitikern der neonazistischen Jobbik„.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=82732
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