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Zweiter Anlauf der Orban-Riege oder: Was heißt eigentlich Goldene Morgenröte auf ungarisch?

Beim ersten Versuch war der ungarischen Regierung noch das Verfassungsgericht in die Quere gekommen, jetzt, weil es offensichtlich besonders wichtig ist (für die Sicherheit – wessen?) ein neuer Anlauf, Obdachlosigkeit zum Verbrechen zu stempeln – die Kommunen sollen nun die „verbotenen Zonen“ selbst definieren können – generell dürfen Obdachlose nicht an Stätten ungarischen Weltkulturerbes sich aufhalten. 240 Abgeordnete stimmten für dieses Gesetz.  Eine Haltung, wie sie ansonsten etwa von einer einschlägig bekannten griechischen Gruppierung eingenommen wird – oder von teutonischen shopping mall-Betreibern… 10.000 Obdachlose alleine in Budapest sind das Ergebnis der politischen Aktivitäten dieser Regierung (und ihrer Vorgänger). Der Bericht Kritik an der «Jagd» auf Obdachlose externer Link am 02. Oktober 2013 in der Neuen Zürcher Zeitung. Siehe dazu auch:

  • Ungarische Regierung kriminalisiert Obdachlose externer Link von Thomas Pany am 01. Oktober 2013 bei telepolis, worin es heisst: „Im landesweiten Gesetz heißt es, dass Obdachlose sich grundlegend nicht an Orten aufhalten dürfen, die zum ungarischen Weltkulturerbe gehören. Die anderen verbotenen Zonne bestimmen die Kommunen „nach eigenem Ermessen“, ebenso liegt es in der politischen Gestaltungsfreiheit der Kommunen den Ordnungshütern Definitionen vorzugeben, was „obdachloses Benehmen“ ist oder wie das „Verbot der Mitnahme von liegengelassenen Gegenständen“ konkret ausgelegt wird“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=45376
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