»
Ungarn »
»
»
Bulgarien »
»

„Tag der Ehre“ und „Lukov-Marsch“ 2023: Deutsche Polizei behindert Antifa-Proteste in Bulgarien und verfolgt Angriffe auf Nazis in Ungarn

Dossier

Mitglieder der VVN-BdA bei den Protesten gegen den Lukov-Marsch in Sofia 2023„Am 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am Berliner Flughafen von Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen. Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das Ausreiseverbot wurde im Rahmen des Passgesetzes für jegliche Auslandsreise an dem Wochenende erlassen. Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde…“ Pressemitteilung der VVN-BdA vom 6. März 2023 externer Link und mehr daraus sowie dazu:

  • Sieben im Budapest-Verfahren beschuldigte Antifaschist:innen haben sich am 20.01.2025 gestellt – Behörden dürfen nicht nach Ungarn ausliefern, Linke nicht verurteilen New
    • Selbssteller im Budapest-Verfahren
      Wir haben uns gestellt
      Als einige gesuchte Antifaschist:innen haben wir uns heute an verschiedenen Orten in Deutschland unseren Verfahren gestellt. Wir wissen nicht, ob die deutschen Behörden uns an die rechtsautoritäre Regierung Ungarns ausliefern werden. Der potentielle Auslieferungswille ist Ausdruck einer länderübergreifenden Jagd auf Antifaschist:innen. Die deutschen sowie die ungarischen Behörden sind gewillt, hart gegen antifaschistische Praxis durchzugreifen.
      Der Vorwurf versuchter Tötungsdelikte, der vom Generalbundesanwalt gegen einige von uns erhoben wird, ist eine politisch motivierte Eskalation und an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Er dient – ähnlich wie der Vereinigungsvorwurf – der Abschreckung und Legitimation des Vorgehens gegen antifaschistische Praxis. Es ist offensichtlich, dass die gegenwärtige antifaschistische Bewegung nicht darauf ausgerichtet ist, Nazis zu töten – und das ist auch dem Generalbundesanwalt bekannt.
      Wir sind solidarisch mit all unseren Mitbeschuldigten, ob in Haft oder da draußen. Wir wünschen euch viel Kraft für alles, was noch vor uns liegt. So wie es den Behörden in den letzten zwei Jahren nicht gelungen ist, uns unsere Freiheit zu nehmen oder uns in die Enge zu treiben, wird es ihnen in den kommenden Jahren nicht gelingen, unsere Überzeugungen zu brechen, uns zu spalten oder gegeneinander auszuspielen. Wir stehen an der Seite aller Antifaschist:innen, die sich für eine Welt einsetzen, die frei von Unterdrückung, Ausbeutung und Gewalt ist. Lasst euch von den oft erdrückenden Verhältnissen nicht entmutigen!
      Wir bedanken uns bei allen, die uns auf unserem bisherigen Weg unterstützt haben. Eure Solidarität und eure Haltung geben uns Mut und Zuversicht für alles, was uns nun bevorsteht. Einige aufgetauchte Antifaschist:innen
      “ Erklärung am 20.1.2025 per e-mail
    • Sieben wegen #Budapest untergetauchte Antifaschist*innen haben sich heute den deutschen Behörden gestellt. Wir als Verteidiger*innen fordern von den deutschen Behörden, unsere Mandant*innen nicht an das rechtsautoritäte Regime in Ungarn auszuliefern.“ Post von RA Rasmus Kahlen vom 20.1.25 auf bsky externer Link mit der PM als Grafik. Siehe v.a. zu den Stimmen der Verteidiger*innen auch:
    • Untergetauchte Linksradikale stellen sich
      Mehrere gesuchte deutsche Linksradikale haben sich laut NDR und WDR den Behörden gestellt. Nach ihnen war fast zwei Jahre gefahndet worden, weil sie im Verdacht stehen, mutmaßliche Neonazis in Ungarn zusammengeschlagen zu haben…“ Beitrag vom 20.01.2025 in tagesschau.de externer Link von Sebastian Heidelberger, Philipp Hennig, Hannes Stepputat, NDR und Florian Flade, WDR – mit O-Ton von RA Alexander Hoffmann im Video!!!
    • Ein erstes Statement zu den Ereignissen am 20.1.25
      Heute, am 20.1.2025 haben sich einige der bisher nicht auffindbaren Beschuldigten aus dem Budapest-Komplex den Strafverfolgungsbehörden gestellt. Andere sind diesen Schritt nicht gegangen.
      Fast zwei Jahre lang haben ebendiese Behörden die Beschuldigten selbst, ihre Angehörigen und Umfelder drangsaliert, ausspioniert und versucht sie in die Enge zu treiben. Mit medialen und behördlichen Öffentlichkeitsfahndungen, über zwanzig Hausdurchsuchungen und SEK-Einsätzen, Observationen und Anquatschversuchen des Verfassungschutzes wurde die gesamte Bandbreite polizeilicher und justizieller Maßnahmen ausgeschöpft, welche seit Jahren gegen die linke Szene angewandt werden.
      Hinzu kommen die Androhung von bis zu 24 Jahren Haft, die Entführung Majas nach Ungarn und die Anklage gegen Hanna wegen Mordversuchs, wodurch die Lage unentwegt weiter eskaliert wurde.
      Trotz dieses staatlichen Vorgehens ist die Entscheidung des Stellens weder als Schwäche der Beschuldigten noch als Kapitulation vor den Ermittlungsbehörden zu verstehen. Vielmehr als ein selbstbestimmter Schritt in ein neues Kapitel dieses Verfahrens. Genauso wie das Untertauchen, kann auch die Entscheidung in den Knast zu gehen eine politische sein – nicht freien Herzens wohl aber selbst gewählt. Denn auch der Knast ist in der Geschichte der linken Bewegung schon immer ein Ort der Auseinandersetzung, der politischen und sozialen Kämpfe.
      Wir möchten und werden uns an Spekulationen zu persönlichen Beweggründen der Beschuldigten nicht beteiligen und rufen auch euch dazu auf es uns gleichzutun
      …“ Meldung vom 20.1.2025 von und bei BASC externer Link – Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex
  • Prozessbeginn Ende Februar: Staatsanwaltschaft Budapest erhebt Anklage gegen Maja T. und Gabriele Marchesi und bietet bei Schuldeingeständnis 14 statt 24 Jahre Haft
    • Maja T. in Ungarn: Bei Geständnis 14 Jahre Knast. Ungarische Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei weitere Aktivist*innen, bald ist Prozessbeginn
      „Die ungarische Generalstaatsanwaltschaft hat im »Budapest-Komplex« Anklage gegen zwei weitere ausländische Staatsangehörige erhoben: eine Deutsche und in Abwesenheit einen Italiener. Beide sollen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit dem »Tag der Ehre« im Februar 2023 tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremist*innen angegriffen und verletzt haben. Dies teilte die Behörde am Montag mit, ohne die Namen zu nennen. Bei den Angeklagten handelt es sich um Maja T. aus Thüringen und Gabriele Marchesi aus Italien. T. wird beschuldigt, vierfach versucht zu haben, Körperverletzungen in einer kriminellen Vereinigung zu begehen, teils als Mittäter*in, teils als Gehilf*in, sowie eine versuchte schwere Körperverletzung »in böswilliger Absicht«. Marchesi wird dreifache versuchte fahrlässige Tötung vorgeworfen, ebenfalls begangen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. In der Anklageschrift bietet die Justiz Maja T. einen Deal an: Bei einem Schuldeingeständnis würde die Strafe ohne Verhandlung auf 14 Jahre reduziert, andernfalls drohen 24 Jahre Haft – in beiden Fällen unter »besonders strengen Haftbedingungen«, bei einer Verurteilung sogar ohne Möglichkeit auf Bewährung. »Diese grotesken Strafforderungen lassen einen Schauprozess befürchten«, so Sven Richwin, einer der Anwälte von Maja T., der die Aktivist*in zusammen mit Maik Elster juristisch begleitet. Der Prozessbeginn ist für Ende Februar angesetzt. (…) Marchesis Auslieferung wurde von der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Mailand abgelehnt, da Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns bestanden und ein Missverhältnis zwischen den angedrohten 24 Jahren Haft und einer Platzwunde, die ihm angelastet wird, gesehen wurde. So hat es der mittlerweile in den Ruhestand getretene Staatsanwalt Cuno Tarfusser am Donnerstag auf einer Veranstaltung in Hamburg geschildert. (…) Eine Soligruppe für die Gefangenen äußerte am Montag Fassungslosigkeit über die Anklage gegen Maja T. Die Justiz mache mit Angeboten für Einlassungen Druck, um die Beschuldigten zu brechen. »15 Jahre sind in Deutschland das Strafmaß für ›lebenslänglich‹. 14 Jahre sind mehr als die Hälfte von Majas bisherigem Leben«, schreibt die Gruppe…“ Artikel von Matthias Monroy vom 14. Januar 2025 in Neues Deutschland online externer Link, siehe auch:
    • Anklage gegen Maja erhoben: Staatsanwaltschaft fordert 14 Jahre Haft
      Nachdem wir lange im Unklaren darüber waren, wie es mit Maja weitergeht, gibt es nun erschreckende Neuigkeiten. Die Staatsanwaltschaft Budapest hat ihre Ermittlungen gegen Maja beendet und erhebt nun Anklage: Sie fordert 14 Jahre Haft unter besonders strengen Haftbedingungen. Das ist, wie auch schon bei dem im gleichen Komplex bereits verurteilten Tobi als eine Art Deal zu verstehen, ein „Kompromiss“ im Gegenzug für ein Geständnis. Maja kann diese Anklage annehmen und durch die Abgabe eines Geständnisses direkt 14 Jahre absitzen. Bei einer Ablehnung des Deals wird Maja in Budapest der Prozess gemacht wobei dann mit der Forderung nach einer deutlich höheren Haftstrafe zu rechnen ist. Wir sind entsetzt, ja wirklich fassungslos über die geforderte Strafe und das Vorgehen der ungarischen Justiz…“ Meldung vom 13.1.2025 von und bei BASC externer Link – Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex
    • Budapest-Komplex: Gino – Anhörung über Auslieferung. Französisches Gericht gibt Antrag statt. Dem Antrag, die Auslieferung zu untersagen, wurde zumindest für den Moment stattgegeben.
      „Das französische Gericht stellt – ähnlich wie bereits im Fall Gabri es die italienische Justiz tat – fest, dass in Ungarn systematische Mängel in Hinblick auf ein faires Verfahren vorliegen. Darüber hinaus bat das französische Gericht die ungarischen Behörden um weitere Informationen zur möglichen Haftsituation, sowie dem Ablauf eines möglichen Prozesses in Ungarn. Hierbei wurde insbesondere eine Garantie eingefordert, dass es bei einem potenziellen Prozess um Fakten und nicht um die politische Ausrichtung des Beschuldigten geht (sic!). Die ungarischen Behörden haben nun 15 Tage Zeit, die geforderten Informationen an das französische Gericht zu übermitteln. Eine weitere Anhörung ist für den 12. Februar um 14 Uhr angesetzt. Bis dahin bleibt Gino in Untersuchungshaft. Nachdem inzwischen auch die französischen Gerichte die Zustände der Justiz und die Bedingungen, unter welchen diese agiert, mindestens infrage stellen und sogar systematische Mängel feststellen, stellt sich uns umso mehr die Frage, wie dies der deutschen Justiz entgehen kann? Es verfestigt sich der Eindruck, dass die politische Motivation von Ermittler*innen und deutschen Gerichten hier der größere Antrieb ist, als es ein fairer Prozess zu sein scheint. Mittlerweile haben also zwei weitere EU-Staaten feststellen können, wozu die deutschen Behörden nicht in der Lage sind. Die systematischen Probleme innerhalb des ungarischen Justizapparats sowie die menschenverachtenden Haftbedingungen. Beides darf keinesfalls hingenommen werden, beide Zustände prangern auch wir vehement an. Wir fordern weiterhin die Freilassung aller kriminalisierten und inhaftierten Antifas. Wir fordern, dass sich die deutschen Behörden – ähnlich den italienischen und französischen – einer faktenbasierten Analyse der Zustände in Ungarn nicht mehr verweigern und vor allem von ihrer politischen Motivation ablassen. Hier soll weiter Druck auf bisher nicht greifbare GenossInnen sowie deren Umfelder ausgeübt werden. Deswegen ist es für uns unabdingbar, unseren FreundInnen und GenossInnen unsere ungebrochene Solidarität auszusprechen! Freiheit für Tobi, Anna, Maya, Gabri, Hannah, Johann und Gino! Free All Antifas“ BASC-News vom 15. Januar 2025 externer Link
  • Am 10. Dezember hat Tobias E. seinen letzten Tag der Strafhaft in Ungarn abgesessen – statt Freilassung erfolgt Auslieferung nach Deutschland und erneute U-Haft
    • Ungarn liefert weiteres Mitglied um Lina E. aus: Tobias E. wurde als Mitglied der mutmaßlich kriminellen Vereinigung um Lina E. in Deutschland festgenommen. Seine Anwältin kritisiert die Inhaftierung
      „Im Zusammenhang mit dem Ermittlungskomplex um Lina E. hat Ungarn den Tatverdächtigen Tobias E. ausgeliefert. E. wurde am Montag am Flughafen Frankfurt am Main von Beamten des sächsischen Landeskriminalamts festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, wie die Generalbundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mitteilte. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe ihm den Haftbefehl eröffnet. Tobias E. wird unter anderem vorgeworfen, einer kriminellen Vereinigung in Budapest um die Verurteilte Lina E. angehört zu haben, die zwischen 2018 und 2020 mutmaßlich gezielte Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben soll. Zudem soll Tobias E. im Januar 2019 mit fünf bis sechs weiteren Personen in einer Unterführung am Bahnhof Dessau-Roßlau vier Menschen angegriffen haben, die von einer rechtsextremen Demonstration kamen. Dabei soll die Gruppe um Tobias E. gezielt unter anderem mit einem Hammer und einem sogenannten Totschläger die Rechtsextremen an den Kopfbereichen angegriffen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Die Verteidigerin von Tobias E., Anna Luczak, kritisierte die Festnahme in Deutschland: Der Haftbefehl beziehe sich auf denselben Vorwurf der Mitgliedschaft in einer 2018 in Deutschland gegründeten kriminellen Vereinigung, für den ihr Mandant bereits in Ungarn verurteilt sei und dort über ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen habe. (…) Der Vorwurf aus dem Haftbefehl, wie etwa die Beteiligung an einer Körperverletzung im Januar 2019, beruhe auf vagen Indizien. Zudem habe sich Tobias E. seit 2019 dem Verfahren in Deutschland nie entzogen und wolle sich diesem auch weiterhin stellen. Die erneute Haft wegen angeblicher Fluchtgefahr sei daher nicht nachvollziehbar. (…) Parallel dazu beginnt in München im Februar 2025 der Prozess gegen Hanna S., der vorgeworfen wird, im Februar 2023 an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Die Organisation „Rote Hilfe“ kritisiert die Festnahmen scharf und bezeichnet sie als „staatliche Verfolgungswut“ und „Hetze auf Antifaschist*innen“. Sie fordert die Freilassung der Inhaftierten.“ Artikel von Yağmur Ekim Çay vom 24. Dezember 2024 in der taz online externer Link
    • Statement: Auslieferung von Tobi nach Deutschland – erneute U-Haft
      „Am 10. Dezember hätte es soweit sein können. Tobi hat an diesem Tag seinen letzten Tag der Strafhaft in Ungarn abgesessen. Er hätte freigelassen werden sollen. Doch es kam anders. Dafür gesorgt hat vor allem das LKA Sachsen. Im Oktober wurde ein europäischen Haftbefehl gegen Tobi beantragt. Dieser wurde ihm in der Woche vor seiner Entlassung aus der ungarischen Strafhaft überstellt. Während der Gerichtsprozess am 4. Dezember für die weiterhin beschuldigte Berliner Genossin weiterging, traf ein anderes ungarisches Gericht die Entscheidung, dem Auslieferungsantrag der deutschen Behörden stattzugeben. Folglich schloss sich der Strafhaft Auslieferungshaft an. Am 20.12. erfolgte die Überstellung an deutsche Beamte, die Tobi daraufhin nach Karlsruhe gebracht haben. Am 21.12 wurde Tobi beim Bundesgerichtshof dem Haftrichter vorgeführt und wird seitdem durch die angeordnete U-Haft gefangen gehalten. Wieder beweisen die deutschen Repressionsorgane und allen vorweg das LKA Sachsen ihren unbedingten Verfolgungswillen. Sie treiben unbeirrt ihren Eskalationskurs fort. Weder Tobi, noch wir lassen uns von den andauernden Herausforderungen und Widrigkeiten unterkriegen – auch wenn es manchmal schwer ist sich bei all der Scheiße zusammenzuraufen. Solidarität ist unsere Stärke! Solidarität mit allen verfolgten Antifaschist*innen! Freiheit für Tobi!“ Statement vom 23. Dezember 2024 beim BASC Solidarity Committee externer Link
  • Der Prozess gegen die Antifaschistin Hanna findet nun in Deutschland statt. Eine Auslieferung nach Ungarn ist dennoch nicht vom Tisch. 
    Im Mai wurde die Antifaschistin Hanna auf Befehl der Bundesanwaltschaft hin festgenommen. Wie einigen anderen Aktivist:innen, die sich inzwischen teilweise im Untergrund befinden, wird ihr vorgeworfen, Teilnehmer des Neo-Nazi-Aufmarschs „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest angegriffen zu haben. Bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts vom Mittwoch, den Prozess im Februar in Deutschland zu eröffnen, stand auch noch eine Auslieferung in das vom Faschisten Viktor Orban regierte Ungarn im Raum. Vom Tisch ist diese dennoch nicht, wie unter anderem Hannas Anwalt Yunus Zival gegenüber der taz betont. Nun sind aber erst einmal vom 19. Februar bis in den Juni 24 Verhandlungstage in München angesetzt…“ Meldung vom 9. Dezember 2024 auf EMRAWI externer Link, siehe dazu:

    • Zulassung der Mordanklage gegen Hanna: „Die Anklage lautet auf versuchten Mord – eine bewusste Eskalation des Verfahrens“
      „Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen die Antifaschistin Hanna zugelassen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord – eine bewusste Eskalation des Verfahrens. Das Gericht selbst weist in seiner Pressemitteilung vom 3.12. darauf hin, dass auch eine Verurteilung „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage kommt. „Offenbar ist dem Gericht selbst klar, dass der Vorwurf des versuchten Mordes an Absurdität kaum zu überbieten ist und deshalb nicht haltbar sein wird“, so Alex Schmidt vom Solikreis Nürnberg. Und weiter: „Es ist offensichtlich, dass es dem Gericht darum geht, das Verfahren zu eskalieren, um das Strafmaß im Falle einer Verurteilung so hoch wie möglich zu schrauben. Außerdem erhöht die Mordanklage den Druck auf weitere Antifaschtist:innen, die sich gegenwärtig einer etwaigen Auslieferung nach Ungarn zu entziehen versuchen“. Denn Mord und auch der Versuch verjähren prinzipiell nie. „Die Zulassung der Mordanklage ist also auch als Signal an die Untergetauchten zu verstehen, die nun Angst haben müssen, auf ewig in die Illegalität gedrängt zu werden und nie wieder in ein geregeltes Leben zurückkehren zu können“. (…) Auch die Tatsache, dass die Sache vor dem Staatsschutzsenat verhandelt wird, ist ein Unding. Vor dem Staatsschutzsenat werden sonst Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und andere Nazis – wie auch etwa Mitglieder des NSU – abgeurteilt. „Hanna hier in eine Reihe mit ihren Feinden zu stellen, ist ein Schlag ins Gesicht Aller, die sich gegen Faschismus engagieren“ konstatiert Alex Schmidt. Weiter wird in der Pressemitteilung des OLG moniert, dass Deutsche ins Ausland fahren, um dort Straftaten zu verüben. „Schon einmal haben die Faschisten ganz Europa mit Tod und Leid überzogen. Beim Tag der Ehre in Budapest treffen sich Neonazis aus ganz Europa, die eine Wiederholung genau diesen Horrors anstreben. Auch deutsche Nazis fahren in großer Zahl jedes Jahr dorthin. Es ist also nicht überraschend, sondern nachgerade notwendig, dass sich auch der Widerstand gegen diese Menschenfeinde europaweit organisiert“ so Alex Schmidt vom Solikreis. Die Hauptverhandlung wird wohl am 19. Februar beginnen. Der Solikreis wird zu diesem Tag nach München fahren und mit antifaschistischen Menschen vor Ort seine Solidarität mit Hanna zum Ausdruck bringen und ihr zeigen, dass sie auch in München nicht alleine gelassen wird.“ Statement des Solikreis vom 17. Dezember 2024 in den basc.news externer Link
  • Misshandlungen in ungarischen Gefängnissen: Europarat kritisiert Haftbedingungen wie von Maja T.
    „Ein diese Woche veröffentlichter Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (CPT)beleuchtet gravierende Missstände in der Behandlung von inhaftierten Personen in Ungarn. Das zum Europarat gehörende Komitee besuchte mit einer Delegation im Mai 2023 Zellen im Polizeigewahrsam, mehrere Gefängnisse sowie psychiatrische Einrichtungen des Landes. Im Ergebnis des nun erst fertiggestellten Berichts heißt es, dass in den Einrichtungen erhebliche Probleme bestehen. In mehreren der besuchten und als überbelegt bezeichneten Gefängnisse gibt es dem Bericht zufolge glaubwürdige Hinweise über körperliche Misshandlungen durch das Personal. Insbesondere wurden Schläge, Tritte und Prügel mit Schlagstöcken dokumentiert, mitunter, während die Insassen gefesselt waren. Diese Misshandlungen fanden häufig in Bereichen statt, die nicht durch Überwachungskameras erfasst wurden, wie z.B. in Lagerräumen oder medizinischen Beratungsräumen. Verletzungen werden nicht wie vorgeschrieben stets durch den medizinischen Dienst des Gefängnisses dokumentiert, Beschwerden teilweise über ein Jahr lang nicht bearbeitet. Zudem wurden gegenüber der Delegation auch glaubwürdige Behauptungen geäußert, wonach die Behörden es anderen Inhaftierten erlaubten, ihre Mithäftlinge zu misshandeln. In einigen Fällen habe das Personal hierzu sogar entsprechende Anweisungen gegeben. Viele Insassen, insbesondere Untersuchungshäftlinge und Hochsicherheitsgefangene, haben laut dem CPT keinen Zugang zu Arbeit oder Bildungsangeboten. Die Delegation berichtete auch von hohen Kosten für die tägliche Verpflegung der Insassen. Der Bericht ist auch für die in Budapest inhaftierte Transgender-Person Maja T. von Bedeutung. Ihr wird vorgeworfen, im Februar 2023 an Angriffen auf Neonazis in Budapest teilgenommen zu haben, die sich anlässlich eines rechtsextremen Gedenkmarsches, des sogenannten »Tags der Ehre«, versammelt hatten. (…) Laut dem CPT-Bericht erhielt das Anti-Folter-Komitee mehrere Berichte über diskriminierende und erniedrigende Behandlungen von Transgender-Personen, insbesondere während der Befragungen durch die Polizei. Demnach wurden glaubwürdige Vorwürfe über verbalen Missbrauch und herabwürdigende Bemerkungen gegenüber Transgender dokumentiert. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Fall Maja T. hat sich auch der neue EU-Justizkommissar Didier Reynders zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geäußert – allerdings wie gewohnt ausweichend und unkritisch. Die linken Europaabgeordneten Ilaria Salis (die selbst im Budapest-Komplex wegen angeblicher Taten beim »Tag der Ehre« vor Gericht stehen soll) und Martin Schirdewan hatten die Anwendung des Europäischen Haftbefehls in Deutschland und die Blitzauslieferung von Maja T. beanstandet. Reynders stellte klar, dass der EU-Haftbefehl, der zwar auf einem EU-Rahmenbeschluss beruht, ein Verfahren zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten sei, bei dem weder die Kommission noch nationale Regierungen Einfluss nehmen könnten. Die Mitgliedstaaten seien jedoch verpflichtet, wenn erforderlich, Zusicherungen für angemessene Haftbedingungen einzuholen. Die Frage, ob dies bei der Transgender-Person Maja T. der Fall war, beantwortet Reynders nicht. Das Berliner Kammergericht will eine solche Zusicherung nach eigener Aussage erhalten haben. Dem nun vorgelegten CPT-Bericht zufolge ist diese allerdings wertlos…“ Artikel von Matthias Monroy vom 5. Dezember 2024 in Neues Deutschland online externer Link
  • Welcome to the Shitshow. Festnahmen, eine Auslieferung und ein Vorwurf des »versuchten Mordes« – ein Überblick über die neue Dimension der Repression gegen Antifaschist*innen
    In der Bundesrepublik ist wirklich gar nichts mehr gucci: In zwei Verfahrenskomplexen ermitteln die Behörden gegen Antifas – dem Antifa-Ost-Verfahren und dem Budapest-Komplex. Nach der Festnahme von Johann G. am 8. November und von Nanuk am 21. Oktober ist es Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen…“ Artikel von Carina Book im ak 709 vom 19. November 2024 externer Link
  • Neuer Auslieferungsfall im »Budapest-Komplex«: Ungarn lässt in Italien lebenden Aktivisten in Paris verhaften 
    „Auf Geheiß der ungarischen Staatsanwaltschaft hat die französische Polizei vergangene Woche einen weiteren Aktivisten festgenommen, der wegen einer Teilnahme an antifaschistischen Protesten in Budapest gesucht wird. Wie eine italienische Solidaritätsgruppe am Samstag berichtete, wurde der aus Albanien stammende Gino in Paris anschließend in das Gefängnis von Fresnes nahe der Hauptstadt gebracht. Grundlage der Festnahme war ein Europäischer Haftbefehl, der ihm eine mutmaßliche Beteiligung an Straftaten rund um den sogenannten »Tag der Ehre« im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt vorwirft. (…) Vor zehn Tagen nahm die Polizei in Thüringen Johann G. fest, der im Zusammenhang mit deutschen Ermittlungen wegen Angriffen auf Rechtsextreme, aber auch wegen mutmaßlicher Taten beim »Tag der Ehre« vor zwei Jahren gesucht wird.
    Auch Ilaria Salis droht weiterhin die Auslieferung nach Ungarn, obwohl sie nach ihrer Wahl ins Europäische Parlament im Sommer vorläufig freigelassen worden werden musste. Ungarn hat kürzlich einen Antrag auf Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität gestellt, der zuständige Parlamentsausschuss muss nun darüber entscheiden. Den ungarischen Auslieferungsantrag würden in Italien anschließend dieselben Justizbehörden bearbeiten, die bereits die Überstellung des ebenfalls im sogenannten Budapest-Komplex gesuchten Gabriele M. abgelehnt haben. Dabei verwiesen sie auf die menschenrechtswidrigen Haftbedingungen in Ungarn.
    Die Entscheidung über Ginos mögliche Auslieferung liegt nun bei einem französischen Gericht. Eine erste Anhörung ist nach Informationen des »nd« für Mittwoch angesetzt
    …“ Artikel von Matthias Monroy vom 18.11.2024 in ND online externer Link
  • Budapest-Komplex: Perspektivlose Kerkerhaft
    Seit Juni sitzt Antifaschist:in Maja T. in Budapest in Untersuchungshaft. Der nonbinären Person wird vorgeworfen, Neonazis angegriffen zu haben. Ein faires Verfahren ist nicht in Aussicht.
    «Man kann argumentieren, wie man will, das interessiert die Ungarn nicht. Die machen weiter wie bisher, auch was die Haftbedingungen angeht», erklärt ein offenkundig frustrierter Wolfram Jarosch im Gespräch mit der WOZ. Jarosch ist der Vater von Antifaschist:in Maja T. Die nonbinäre Person wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Seit fast einem Jahr sitzt sie in Untersuchungshaft, seit Ende Juni im Budapester Fövàrosi-Gefängnis. (…) Der Skandal weitet sich mittlerweile aus, weil Ungarns Garantien für angemessene Haftbedingungen offenbar keinen Bestand haben. Mitte September sprach Maja T. mit dem Autor dieses Textes erstmals selbst über das Erlebte und die aktuellen Haftbedingungen und hob dabei vor allem die brutale Überstellung durch die österreichischen Behörden hervor: «Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip.» Maja T. fährt fort: «Österreichische Beamte legten mir Fussfesseln an und zogen mir einen Sack über den Kopf. Im Gefangenentransporter brachten sie mich dann – die Fahrt dauerte mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit, zu trinken – an die ungarische Grenze und übergaben mich an die dortigen Beamten.» Das österreichische Innenministerium wollte damals die Vorwürfe nicht kommentieren.
    Maja T. will sich zu den juristischen Vorwürfen nicht äussern, erklärte aber, nach wie vor auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland zu hoffen. Weitaus mehr Auskunft gab Maja T. über ihre Haftbedingungen: «Die Versorgung mit Lebensmitteln ist mangelhaft. Hygienische Produkte wurden mir vorenthalten. Es ist teilweise dreckig, es gibt unzählige Bettwanzen und Kakerlaken.» Ausserdem berichtete Maja T. über die konstante Überwachung und besondere Sicherheitsmassnahmen: «In meiner Zelle ist eine Videokamera, die ununterbrochen angeschaltet ist. Zudem musste ich mich eigentlich jeden Tag komplett vor Beamten entkleiden, also Intimdurchsuchung, obwohl ich zu niemand anders physischen Kontakt habe.» Daran hat sich laut Wolfram Jarosch bislang nichts geändert: «Mein Kind wird da kaputtgemacht.»...“ Reportage von Edgar Lopez in der Nr. 45 vom 7. November 2024 externer Link
  • Ungarn fordert das EU-Parlament auf, die Immunität von Ilaria Salis aufzuheben – nach ihrer scharfen Kritik am Orbán-Regime soll sie dorthin ausgeliefert werden
    • Ungarn fordert das EU-Parlament auf, Immunität von Aktivistin Ilaria Salis aufzuheben
      „… Die 39-jährige Lehrerin Ilaria Salis war im Juni für das Links-Grüne-Bündnis ins Europäische Parlament gewählt worden. So konnte sie ihre parlamentarische Immunität zu nutzen – die es nicht erlaubt, die Freiheit eines oder einer Abgeordneten einzuschränken, es sei denn, es liegt ein schweres Verbrechen vor. So kam Salis nach 15 harten Monaten im Gefängnis frei.
      Neonazis angegriffen?
      Der Europaabgeordneten und antifaschistischen Aktivistin wird vorgeworfen, im Februar 2023 bei einer rechtsextremen Demonstration in Budapest Neonazis tätlich angegriffen zu haben – ein Vorwurf, den sie stets zurückgewiesen hat -, und ihr drohen bis zu 24 Jahre Gefängnis, eine Strafe, die angesichts des geringen Ausmaßes der angeblichen Straftat von vielen als politisch motiviert angesehen wird.
      „Vergeltung für Kritik an Orban“
      In einer Pressemitteilung bezeichnete Salis den Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität als Vergeltung für ihre Kritik an Orbán in einer Rede am 9. Oktober im Europäischen Parlament und forderte, dass die Kammer sie verteidigt. (…)
      „Sie sind keine Märtyrerin“
      „Die Tatsache, dass Sie so tun, als wären Sie eine Art Opfer, ist nicht nur beunruhigend, sondern auch absolut widerlich. Lassen Sie mich noch einmal klarstellen: Sie wurden nicht wegen Ihrer ‚politischen Ansichten‘ verhaftet, sondern wegen bewaffneter Aggression gegen unschuldige ungarische Bürger! Diese ganze Scharade ist ein Witz, Sie sind keine Demokratin und Sie sind keine Märtyrerin. Sie sind ein gewöhnlicher Schläger“. So lautete die Antwort des ungarischen Regierungssprechers Zoltan Kovacs auf die Pressemitteilung, die Ilaria Salis in ihren sozialen Medien veröffentlichte. Nicht viel anders ist der Kommentar des Fidesz-Abgeordneten András László unter dem Beitrag der italienischen Abgeordneten: „[…] Sie sind eine Schande für das Europäische Parlament und für Italien. Sie sind ein Feigling, weil Sie keine Verantwortung übernehmen und sich hinter Ihrer Immunität verstecken“.
      Von der italienischen Linken kam hingegen volle Solidarität mit Salis. (…)
      Der ungarische Antrag wird keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Vielmehr ist das Verfahren langwierig und könnte mehrere Monate dauern. Der Antrag muss zunächst von der Parlamentspräsidentin und dann von einem zuständigen Ausschuss, dem Rechtsausschuss, geprüft werden. Dieser leitet seine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung an das Plenum weiterleitet, das dann auf der ersten verfügbaren Plenartagung mit einfacher Mehrheit einen Beschluss fasst. Der Rechtsausschuss prüft weder die Schuld oder Unschuld des Abgeordneten, noch äußert er sich zur Relevanz des Verfahrens. Er stellt lediglich fest, ob die Notwendigkeit, die Unabhängigkeit des Europäischen Parlaments zu wahren, ein Hindernis für das Verfahren darstellen könnte. (…)
      Der Streit zwischen Salis und Orbán im EU-Parlament
      Die Auseinandersetzung mit Orbán, auf die sich Salis bezog, waren Reden zur ungarischen EU-Ratspräsidentschaft vor dem Plenum des Europäischen Parlaments am 9. Oktober. „Ich kenne Ungarn von seinen dunkelsten Orten: aus dem Gefängnis“, hatte Salis begonnen und direkt vor Orbán gesprochen. „Die rotierende EU-Ratspräsidentschaft durch diese ungarische Regierung ist höchst unangemessen. Das vereinte Europa wurde auf der Asche des besiegten Nazifaschismus geboren, als Projekt der internationalen Zusammenarbeit. Und es ist ein bisschen paradox, eine Präsidentschaft zu haben, die von jemandem geführt wird, dessen Ziel es ist, die EU im Namen des Nationalismus zu demontieren“, hatte die italienische Abgeordnete Salis gesagt. Und sie zählte die Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit auf, die in Ungarn stattfinden
      …“ Artikel von Michela Morsa vom 22.10.2024 in euronews externer Link
    • PRESSEMITTEILUNG
      In Kürze wird im Europäischen Parlament in Straßburg der Antrag der ungarischen Behörden auf Aufhebung meiner Immunität bekannt gegeben werden.
      Es ist kein Zufall, dass die Übermittlung dieses Antrags an das Parlament am 10. Oktober erfolgte, dem Tag nach meiner Rede im Plenum über die ungarische Präsidentschaft, in der ich das Orbán-Regime scharf kritisiert habe. Offensichtlich können Tyrannen kaum Kritik vertragen. Wie ich wiederholt erklärt habe, hoffe ich, dass das Parlament sich dafür entscheidet, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu verteidigen, ohne der Arroganz einer „illiberalen Demokratie“ mit autokratischen Tendenzen nachzugeben, die mich durch die Worte ihrer eigenen Führer bereits mehrfach vor einem Urteil für schuldig erklärt hat.
      Es geht nicht nur um meine persönliche Zukunft, sondern auch und vor allem um die Zukunft dessen, was wir uns für Europa wünschen, das zunehmend von autoritären politischen Kräften bedroht wird. Die Mindestvoraussetzungen für einen fairen Prozess in Ungarn sind nicht gegeben – nicht für mich, nicht für Maja und nicht für jeden politischen Gegner, vor allem nicht für diejenigen, die antifaschistisch sind. Wir haben bereits die Macht der Solidarität bewiesen. Es ist an der Zeit, erneut zu mobilisieren, im Namen des Antifaschismus, der Demokratie und der wahren Gerechtigkeit. Ilaria Salis, 22. Oktober 2024
      “ engl. Tweet von Ilaria Salis vom 22. Okt. 2024 externer Link
  • Generalbundesanwaltschaft erhöht Druck auf Hanna – ein politisch motiviertes Verfahren ist zu erwarten – Demo „Free Hanna, Free Maja!“ am 26. Oktober
    „Wie heute aus einer Äußerung der Generalbundesanwaltschaft zu entnehmen war, wurde nun eine Anklage gegen die Nürnberger Antifaschistin Hanna erhoben. Der Ungeheuerlichste Vorwurf: „versuchter Mord“. Alex Schmidt, Pressesprecher des Solikreis Nürnberg äußert sich dazu wie folgt: „Hier soll ganz klar der Druck auf unsere Genossin und alle anderen Beschuldigten erhöht werden. Wir sehen in diesem Vorgehen außerdem den deutlichen Versuch, die im Budapest-Komplex verfolgten Antifas mit derlei schwerwiegenden – absolut haltlosen – Vorwürfen zu dämonisieren,
    politisch zu isolieren und so letztendlich die Solidarität mit ihnen zu brechen.“ Bereits im März diesen Jahres versuchte die Bundesanwaltschaft bei Maja dasselbe. Damals teilte der Bundesgerichtshof diese Auffassung nicht und wendete so bei Majas Haftprüfung die Klassifizierung der Auseinandersetzungen in Ungarn als „versuchten Mord“ ab. Schmidt meint: „Dieser erneute Anlauf, die im Budapest-Komplex verfolgten Antifas als erfolglose Mörderbande darzustellen, gibt einen deutlichen Hinweis auf die politische Motivation der Bundesanwaltschaft. Antifaschismus,
    welcher sich in Wort und Tat von den ‚antifaschistischen‘ Vorstellungen des Staats unterscheidet, soll delegitimiert, diejenigen, die ihn praktizieren, als Ansammlung von Schwerstkriminellen hingestellt werden. Ein weiterer Grund solche überzogenen Vorwürfe zu erheben dürfte der Versuch sein, die
    Solidaritätsstrukturen zu spalten.“ (…) Im Vorfeld von Hannas Haftprüfungstermin organisiert der „Solikreis Nürnberg“ eine Demonstration, um für die Beendigung der U-Haft Hannas, der sofortigen Rückholung Majas und gegen den politischen Rechtsruck auf die Straße zu gehen. „Wir werden mit unserer Demonstration zeigen, dass die Taktik mit völlig überzogenen Vorwürfen einen Keil in die Solidaritätsstrukturen zu treiben nicht aufgehen wird. Wir werden gemeinsam als breites politisches Bündnis auf die Straße gehen und unsere Solidarität mit Hanna, Maja und all den Anderen zeigen. Wir werden zeigen, dass wir uns im Kampf gegen die sich immer weiter nach rechts entwickelnden Verhältnisse nicht spalten lassen. Wir bleiben dabei: Free Hanna, Free Maja!“
    Stellungnahme der Nürnberger Soligruppe zur Anklage des GBA vom 8. Oktober 2024 bei BASC externer Link

    • Demo zur U-Haftprüfung von Hanna in Nürnberg am 26. Oktober ab 15:00 an der Lorenzkirche Nürnberg – siehe Infos bei BASC externer Link
  • Interview mit Maja: „Meine Befürchtungen haben sich bestätigt“ und Demo am 28. September in Jena: Keine Auslieferung nach Ungarn: Holt Maja zurück!
    • Demonstration der Elterninitiative am 28. September in Jena: Keine Auslieferung nach Ungarn: Holt Maja zurück!
      Wir sind Eltern und Angehörige von den jungen Menschen, die von Auslieferung bedroht sind oder schon nach Ungarn ausgeliefert wurden. Sie werden verdächtigt, in Ungarn anlässlich des Tags der Ehre Neonazis angegriffen zu haben und werden seither per Haftbefehl gesucht. Maja wurde im Dezember 2023 festgenommen. Am 28. Juni 2024 brachten dann deutsche Behörden Maja in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn – obwohl das Bundesverfassungsgericht noch versucht hatte, die Auslieferung zu stoppen. Hanna wurde im Mai 2024 festgenommen. Sie sitzt momentan in Untersuchungshaft und ist von einer Auslieferung bedroht.  Wir fordern von der Bundesregierung: Die Rückführung von Maja T. nach Deutschland; Keine weiteren Auslieferungen Betroffener nach Ungarn; Ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland. Kommt zur Demo! Seid mit uns laut! Lasst uns zusammen unsere Wut über die Haftzustände von Maja auf die Straße tragen. Lasst uns zusammenstehen und diese skandalösen Zustände öffentlich machen. Damit Maja wieder heimkommen kann! Damit keine weiteren Auslieferungen stattfinden! Und damit die verantwortlichen Politiker*innen und Behörden sich nicht länger wegducken können.“ Aufruf bei KeineAuslieferungNachUngarn externer Link  zur Demonstration am 28. September um 14 Uhr auf den Marktplatz Jena – siehe auch:
    • Auslieferung nach Ungarn „Meine Befürchtungen haben sich bestätigt“ Maja sprach mit dem MDR erstmals über die Nacht ihrer rechtswidrigen Auslieferung
      „… Per Telefon hat Maja nun mit dem MDR gesprochen. Sie habe damit gerechnet, dass das Kammergericht für die Auslieferung entscheidet. Was sie jedoch überrascht habe, sei „die Art und Weise“ der Auslieferung gewesen. Noch am Abend davor sei sie so naiv gewesen zu glauben, dass die sächsischen Behörden eine Prüfung seitens des Bundesverfassungsgerichts abwarten würden. In Dresden sei sie jedoch in den Morgenstunden von acht schwerbewaffneten Beamten in einem Polizeiwagen zum Flughafen gebracht worden, wo ein Helikopter bereitgestanden habe. Begleitet worden sei der Wagen von einer Eskorte von „mindestens zehn“ Mannschaftswagen der Polizei. Straßen auf dem Weg seien abgesperrt gewesen. In den Hubschrauber hätten sie Beamte des LKA begleitet. (…) Auch der Landeplatz in Passau sei schwer bewacht gewesen: „Der Flughafen war umstellt von vermummten Polizisten, die Maschinenpistolen im Anschlag hatten, um das abzusichern“, erinnert sich Maja. (…) Mit der Überstellung an die österreichischen Behörden seien die Sicherungsmaßnahmen noch einmal verschärft worden: „Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip“, erzählt Maja. Ihr seien Hand- und Fußfesseln und eine Haube, wie man sie aus dem Boxsport kennt, angelegt sowie ein Sack über den Kopf gezogen worden. In einer winzigen Zelle im Gefangenentransport sei sie dann mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit zu trinken, an die ungarische Grenze gebracht und an die dortigen Beamten übergeben worden. (…) Kurz vor 10 Uhr ist die Überstellung vollzogen und Maja in der Obhut der ungarischen Behörden. Beim Transport in Ungarn erlebt sie einen großen Unterschied: „Im Kontrast zu der deutschen und österreichischen Auslieferung war das ganz anders. […] Da bin ich mit wenigen Beamten nach Budapest gebracht worden, auch in keinster Weise mehr so martialisch.“ (…) Auch über die Haftbedingungen vor Ort erzählt Maja. Angesichts von Medienberichten über die Haftbedingungen für die ebenfalls Beschuldigte Ilaria Salis sah Maja ihre Befürchtungen bestätigt: „Es gibt in meinen Augen eine mangelhafte Versorgung mit Lebensmitteln. Hygienische Produkte wurden mir vorenthalten. Es ist teilweise dreckig, es gibt unzählige Bettwanzen und Kakerlaken.“ Maja hebt ihre konstante Überwachung und besondere Sicherungsmaßnahmen hervor: „In meiner Zelle ist eine Videokamera, die ununterbrochen angeschaltet ist.“ Dazu weitere Kontrollen, welche sie als Schikane empfindet: „Ich musste mich eigentlich jeden Tag komplett vor Beamten entkleiden, also Intimdurchsuchung. Obwohl ich nur physischen Kontakt zu Beamten habe.“ Den Rest des Haftalltags beschreibt Maja als eintönig und isoliert: „Ich bin 23 Stunden in der Zelle, eine Stunde auf dem Hof und immer alleine. Ich habe kurz am Tag Kontakt zu den Beamten und einen sehr begrenzten Kontakt zu meiner Familie telefonisch.“ (…) Wolfram Jarosch, Majas Vater, erhebt wegen der Haftbedingungen schwere Vorwürfe gegen die ungarischen Behörden: „Maja ist seit zweieinhalb Monaten in Einzelhaft. Das ist Isolationshaft. Und das wird zu Recht auch als psychische Folter, als sogenannte weiße Folter bezeichnet. Dazu kommen verschiedene andere Erniedrigungen. Für mich stellt sich das dar, als ob Maja dort offensichtlich systematisch gefoltert und erniedrigt wird, um dort Aussagen zu erpressen.“ (…) Auch das Urteil des Kammergerichts Berlin kritisiert Jarosch: „Vor der Auslieferung war ja dem Kammergericht Berlin vom Justizministerium der Republik Ungarn mit einer Verbalnote am 29. April zugesichert worden, dass die europäische Menschenrechtskonvention, dass die europäischen Strafvollzugsregeln, dass die sogenannten Nelson-Mandela-Regeln der Vereinten Nationen eingehalten werden, dass also menschenwürdige Haftbedingungen dort herrschen. Und das ist leider von vorne bis hinten überhaupt nicht der Fall.“ (…)Majas Vater hat mittlerweile eine weitere Petition initiiert, die sich an Justizminister Marco Buschmann und Außenministerin Annalena Baerbock richtet. Sein Ziel ist, dass sein Kind aus Ungarn zurückgeholt wird oder zumindest dort angemessene Haft Bedingungen hat.“ Beitrag von Edgar Lopez vom 25. September 2024 in tagesschau.de externer Link – und das alles nur, weil eine Linke gegen Nazis in Ungarn mit möglicherweise strafrechtlich relevanten Mitteln vorging…
  • Eltern der im Budapest-Verfahren beschuldigten Sarah: »Wir können nur hoffen, dass es ihr gut geht«
    Ein Gespräch mit den Eltern der im Budapest-Verfahren beschuldigten Sarah, über die Folgen der Auslieferung von Maja T. und ihren Umgang mit staatlicher Überwachung (…) Wir haben seit Februar 2023 nicht mehr mit unserer Tochter gesprochen. Wir wissen nicht, wie ihr Alltag aussieht und können nur hoffen, dass es ihr gut geht. (…) Giorgia Meloni hatte sich ja wegen der Haftbedingungen der italienischen Beschuldigten Ilaria S. eingeschaltet. Hierzulande gibt es einfach gar keine Reaktion, also weder von Bundesjustizminister Marco Buschmann, der dafür zuständig wäre, noch vom Auswärtigen Amt. Und das, obwohl Ungarn erst im Juli erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wurde, wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf die Bedingungen einer inhaftierten Person.(…) Es ist einfach perfide, jemanden nach Ungarn auszuliefern in dem Wissen, dass man die Person in Deutschland niemals für so lange rechtmäßig hinter Gitter bekommen hätte. Hier ist ein Exempel statuiert worden, das auch ein klares Signal in die Richtung derer gesendet hat, die sich den Behörden entziehen. Und es scheint ja keinerlei Konsequenzen zu geben für die Exekutive. Die Bundesrechtsanwaltskammer, der Republikanische Anwaltsverein, die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen, sie alle haben das Vorgehen scharf kritisiert. Auch das Bundesverfassungsgericht hat es gerügt. In der Presse ist dieser Skandal breit diskutiert worden. Wer sich nicht rührt, sind das Bundesjustiz- und das Außenministerium. (…) Zum Teil wird uns sehr offen gefolgt, manchmal auch über den ganzen Tag. Manchmal zu Fuß, manchmal mit dem Fahrrad oder auch mit dem Auto. Bei der Telefonüberwachung gibt es ja heutzutage kein Knacken mehr in der Leitung, sodass man es merken würde, aber wir gehen davon aus, dass unsere Telefonkommunikation ebenfalls überwacht wird. (…) Es geht uns fast allen so. Eine andere Mutter ist auf der Autobahn schon zweimal angehalten worden. Ihr wurde gesagt, sie sollte jetzt mal aufhören mit den Spielchen und sagen, wo ihr Kind ist. Sie haben sich nicht einmal die Mühe gegeben, so zu tun, als wäre es eine allgemeine Verkehrskontrolle. Im Dezember letzten Jahres hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zeitgleich eine größere Aktion in Hamburg, Leipzig, Jena und Nürnberg gestartet.
    [Wie sah das aus?]
    Hermann: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat versucht, Eltern anzuwerben. Die Beamten haben behauptet, sie würden dafür sorgen, dass die Kinder nicht ausgeliefert werden, wenn die Eltern kooperieren. Die Kinder seien schließlich in einer sehr misslichen Lage. Dazu muss man wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in keiner Weise die Kompetenz hat, über Auslieferungen zu entscheiden. Birgit: Bei uns haben sie Anfang Dezember geklingelt und sich als Paketboten ausgegeben. Wir haben geöffnet, und dann standen sie da plötzlich. Wir haben die Tür gleich wieder zugemacht. Zeitgleich waren sie aber auch bei meiner Mutter, Sarahs Großmutter. Dort kamen sie aber auch nicht weit. Meine Mutter hat zwar die Visitenkarte entgegengenommen, aber die Beamten dann wieder weggeschickt. Im Nachhinein meinte sie: Den Enkeltrick kannte ich schon. Das war dann schon ein bisschen witzig
    …“ Interview von Carina Book im ak 707 vom 17. September 2024 externer Link
  • [Doku über die Razzien am 15. März 2023 in Leipzig und Jena] Zwischen Trauma und Gewalt: Hausdurchsuchungen gegen Antifas auf dem Prüfstand
    Aufgeschossene Türen, traumatisierte Kinder und demütigende Spezialeinsatzkräfte – Am 15. März 2023 fanden in Leipzig und Jena Hausdurchsuchungen im Rahmen des sogenannten Budapest-Verfahren statt. Den beschuldigten Antifaschist:innen, deren vermeintliche Adressen an diesem Tag durchsucht wurden, wird vorgeworfen, mehrere Akteure der organisierten rechtsextremen Szene bei dem jährlichen Wehrmachts- und SS-Gedenken „Tag der Ehre“ in Budapest angegriffen zu haben. Unsere Recherchen zeigen: die Hausdurchsuchungen waren gekennzeichnet durch ein besonders brutales Vorgehen der unterschiedlichen Landespolizeien. Wir finden heraus, was eine Hausdurchsuchung überhaupt ist. Expert:innen erklären uns die psychischen, finanziellen und sozialen Folgen solcher Maßnahmen. Außerdem sprechen wir mit den Betroffenen und schlüsseln auf, was sie an jenem Märztag erlebt haben.“ Video des filmkollektivs Le-Je auf youtube externer Link , siehe darüber:

    • Haben gewaltvolle Hausdurchsuchungen gegen antifaschistische Aktivist:innen Struktur? Doku über fragwürdige Polizeieinsätze: Zerstörte Sicherheit
      Eine Doku zeigt, was Hausdurchsuchungen bei Betroffenen anrichten. Ein Psychologe berichtet von Symptomen posttraumatischer Belastungsstörung. (…) Dem nichtkommerziellen Medienkollektiv Le-Je ist es mit der Doku „Zwischen Trauma und Gewalt“ gelungen, etwas Licht in eine Thematik zu bringen, die sonst wenig Öffentlichkeit erhält: die psychischen und sozialen „Kollateralschäden“ von Hausdurchsuchungen. Der Film behandelt den 15. März 2023, als die Polizei in Leipzig und Jena 13 Razzien durchführt. Sie sucht nach Antifas, die einen Monat zuvor Neonazis in Budapest am sogenannten „Tag der Ehre“ angegriffen haben sollen – einem wichtigen Termin für die europäische Neonaziszene. Doch trotz vorheriger Ermittlungen sei in keiner Wohnung eine beschuldigte Person gewesen – sondern lediglich Eltern, Geschwister und Mit­be­woh­ne­r:in­nen. Die Polizei habe Türen mit Rammen aufgebrochen, sich in zwei Fällen aber in der Wohnung vertan. Kinderzimmer seien gestürmt, Betroffene mit Kabelbindern gefesselt worden. Ein Beamter soll Louises Mutter gesagt haben: „Wollen Sie wirklich, dass wir so gewaltsam mit ihnen sind, während Ihre Kinder zuschauen?“ – weil sie einen Anwalt anrufen wollte.
      Teil der Strategie
      Eindringlich zeigt der Film so die Leichtfertigkeit, mit der die Polizei psychische Schäden bei Durchsuchungen in Kauf nimmt. Sieben Betroffene seien folgend aus ihrer Wohnung ausgezogen, heißt es im Film. Ein Psychologe berichtet von Symptomen posttraumatischer Belastungsstörung: Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, Flashbacks, Panik bei Kontakt mit der Polizei. Es wird auch deutlich, wie diese Gewalt die linke Szene zu zermürben droht. So bleibt am Ende die Frage zurück, ob die Folgeschäden tatsächlich „nur“ in Kauf genommen werden – oder selbst Teil der Polizeistrategie sind
      .“ Artikel von Timm Kühn vom 9.9.2024 in der taz online externer Link
    • Die traumatisierenden Folgen einer Razzia kann ich aus eigener Erfahrung von 2015 bestätigen…
  • Antwort der Bundesregierung zur Überstellung der Antifa-Aktivist*in Maja T. nach Ungarn belastet Generalbundesanwalt und die Bundesbehörden
    An der über zwei Wochen vorbereiteten Blitz-Auslieferung der Antifa-Aktivist*in Maja T. nach Ungarn waren auch Bundesbehörden beteiligt. So hat etwa das Landeskriminalamt Sachsen die Bundespolizeiinspektion Passau drei Tage vor der am 28. Juni 2024 durchgeführten Maßnahme um die Abholung am Flughafen Vilshofen in Bayern und die Übergabe an die Grenzbehörden aus Österreich gebeten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor (…) Auf Basis der Kriterien zur Regelung »konkurrierender Strafverfolgung« in verschiedenen EU-Staaten wurde dem Verfahren in Ungarn »der Vorzug« gegeben und die Überstellung von T. nach Ungarn eingeleitet, schreibt das Bundesinnenministerium. Diese Kriterien wurden von der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit, Eurojust, erarbeitet. Die Betroffenen und ihre Anwält*innen hatten jedoch aufgrund der mangelnden Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gefordert, die Verfahren in Deutschland durchzuführen. In diesem Fall wären auch mehrere Untergetauchte bereit, sich zu stellen. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden war an der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn beteiligt, allerdings nur indirekt (…) In seiner Antwort betont das Bundesinnenministerium, dass die Übergabe verfolgter Personen auf der Grundlage Europäischer Haftbefehle »ein rein justizielles Verfahren« sei. Tatsächlich ist dies auch in einer EU-Richtlinie mit bestimmten Fristen geregelt. Dennoch können Generalstaatsanwaltschaften gegen eine Auslieferung Einspruch erheben, wie es die Behörde in Mailand in einem ähnlichen Fall tat, indem sie Ablehnungsgründe wegen der Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Häftlingen in Ungarn geltend machte. Die deutsche Justiz – in diesem Fall das Berliner Kammergericht – verließ sich jedoch ausschließlich auf »Garantieerklärungen« aus Budapest, wonach die Behörden eine grundrechtskonforme Behandlung von T. versprachen. »Der Generalbundesanwalt hat seine eigenen Ermittlungen zurückgestellt und stattdessen einem Verfahren in Ungarn den Vorzug gegeben. Die menschenrechtswidrigen Haftbedingungen wurden dabei bewusst in Kauf genommen«, erklärt die Fragestellerin Martina Renner gegenüber »nd«. Den Beschluss des Verfassungsgerichts gegen die Auslieferung nennt sie »eine Ohrfeige für die beteiligten Behörden«, darunter auch der Generalbundesanwalt, der sich in der Sache »weggeduckt« habe.
    Vergangene Woche erklärte eine Delegation der Linkspartei in Budapest, zu der neben Renner auch der Noch-Ko-Vorsitzende und EU-Abgeordnete Martin Schirdewan gehörte, dass die ungarische Untersuchungshaft von Maja T. der EU-Grundrechtecharta widerspreche. Schirdewan forderte daraufhin gegenüber »nd«, dass sich der deutsche Justizminister Marco Buschmann für ihre Rückholung einsetzen solle. Doch der FDP-Politiker hat in diesem Fall weder die Zuständigkeit noch die Befugnis, da es sich um Vorgänge auf ungarischem Hoheitsgebiet handelt. Ein Beispiel, wie es dennoch funktionieren könnte, lieferte die Freilassung von Ilaria Salis aus dem Untersuchungsgefängnis in Budapest nach Druck aus Italien: Ihre erniedrigende Behandlung führte zu landesweiten Protesten und Ärger in allen demokratischen Parteien
    …“ Artikel von Matthias Monroy vom 27.08.2024 in ND online externer Link („Maja T.: Blitz-Auslieferung mit Bundesbehörden. Neue Details zur Überstellung von Antifa-Aktivist*in nach Ungarn“), siehe zum Hintergrund:

    • Beteiligung von Bundesbehörden an Ermittlungen gegen die Person Maja T. und an deren Auslieferung nach Ungarn
      Antwort der Bundesregierung externer Link auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut und der Gruppe Die Linke – Bundestagsdrucksache 20/12452 –
    • Inhaftierte Antifa-Person: Linke besuchen Maja T.
      Die antifaschistische Person sitzt seit Juni in Haft in Budapest. Dort kritisierten Martin Schirdewan und Martina Renner die Haftbedingungen. Zu wenig Essen, Zellendurchsuchungen, Kakerlaken: Maja T.’s Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt in Budapest scheinen katastrophal. Seit Ende Juni ist die antifaschistische Person aus Thüringen in Untersuchungshaft in Budapest. Das heißt: in einer Einzelzelle mit konstanter Videoüberwachung. Am Mittwoch haben Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei Die Linke, und Martina Renner, innenpolitische Sprecherin der Linken-Gruppe im Bundestag, Maja T. in Budapest besucht. Im Gespräch danach berichten sie, dass T. in einer acht Quadratmeter kleinen Zelle mit Bettwanzen und Kakerlaken eingesperrt lebt und tagelang mit niemandem sprechen kann. Regelmäßige Zellendurchsuchungen seien an der Tagesordnung, nach Kontakt mit Angehörigen auch mit Komplett­entkleidung. Maja T. bekomme nicht genug Essen, werde vom Personal angebrüllt und beleidigt, zum Beispiel als „Terrorist*in“…“ Artikel von Muri Darida vom 21.8.2024 in der taz online externer Link
  • Eine neue Petition, Grundrechtekomitee und VDJ fordern: Holt Maja zurück! Sofortige Beendigung grundrechtsverletzender Haft und Aufklärung der rechtswidrigen Auslieferung
    • Maja T.: Sofortige Beendigung grundrechtsverletzender Haft und Aufklärung der rechtswidrigen Auslieferung
      „… Ende Juli entschied die Staatsanwaltschaft Budapest die deutsche Staatsbürger*in Maja T. in Untersuchungshaft zu belassen und erteilte möglichen Alternativen wie Kaution, Meldeauflagen oder Hausarrest eine Absage. Die Fortsetzung der Inhaftierung unter menschenrechtswidrigen Bedingungen ist der letzte Schritt in einer Reihe von schweren Rechtsverletzungen. (…) Die deutschen Behörden hatten der Auslieferung nach Ungarn nach eigenen Angaben nur deshalb zugestimmt, weil das ungarische Justizministerium menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesichert hatte. Nach bisherigen Berichten liegen jedoch konkrete Hinweise auf Grund- und Menschenrechtsverletzungen vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Begründung vom 2. August für die einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung Majas die Leichtgläubigkeit von Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht Berlin gegenüber den ungarischen Behörden kritisiert. Zu ermitteln ist nun, ob dahinter Leichtgläubigkeit oder ein anderes Kalkül stand. (…) In dieser Situation stehen zwei Forderungen im Vordergrund: Die Aufklärung der Verantwortung für dieses skandalöse, rechtsstaatswidrige Vorgehen und die Beendigung der menschenunwürdigen Haft von Maja T. Die deutschen Behörden sind angehalten, alles zu tun, um eine menschenwürdige Behandlung zu gewährleisten. Die deutsche Botschaft in Budapest muss sich aktiv für Alternativen zur Haft einsetzen und die Haftbedingungen bis zur Freisetzung von Maja regelmäßig kontrollieren, Grund- und Menschenrechtsverletzungen anprangern und sich für eine Verbesserung der Haftbedingungen einsetzen. (…) Das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen fordern: – die deutschen Behörden müssen gegenüber den ungarischen Behörden auf eine sofortige Beendigung der grund- und menschenrechtsverletzenden Haft Majas zugunsten von Haftalternativen hinwirken; – die Verantwortungskette durch Generalstaatsanwaltschaft und Kammergericht Berlin bei der Überführung müssen transparent aufgeklärt werden; – bis zur Beendigung der Haft müssen die deutschen Behörden vor Ort die Haftbedingungen Majas regelmäßig kontrollieren, die Ergebnisse protokollieren, Verletzungen des Rechts auf menschenwürdige Haftbedingungen benennen und gegenüber den ungarischen Behörden auf Abhilfe drängen; – die deutschen Behörden müssen auf einen sofortigen Zugang für Majas Anwalt Sven Richwin hinwirken; – es darf keine weiteren Auslieferungen im sogenannten „Budapest-Komplex“ geben und die deutschen Behörden dürfen keine weiteren Auslieferungen androhen!“ Gemeinsame Presseerklärung von Komitee für Grundrechte und Demokratie und Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) vom 20. August 2024 externer Link
    • [Petition] Holt Maja zurück! Keine Auslieferungen nach Ungarn!
      Am 28. Juni 2024 brachten deutsche Behörden Maja T. in einer Nacht- und Nebel-Aktion nach Ungarn – obwohl das Bundesverfassungsgericht noch versucht hatte, die Auslieferung zu stoppen. Die Haftbedingungen von Maja in Ungarn verstoßen seit dem ersten Tag gegen die Menschenwürde und gegen die europäischen Strafvollzugsgrundsätze. Ohne Anlass, ohne Begründung und ohne zeitliche Befristung sitzt Maja T. seit nunmehr fünf Wochen in quasi 24-stündiger Isolationshaft (Stand Anfang August 2024). Hinzu kommt, dass Maja in Ungarn höchstwahrscheinlich kein faires Strafverfahren erhalten wird. Dieses Szenario droht neben Maja weiteren Personen aus Deutschland. Wir – die Eltern vieler Betroffener – machen uns riesige Sorgen. Wir fordern von der Bundesregierung: Holt Maja zurück nach Deutschland! Auslieferungen wie diese dürfen sich nicht wiederholen!…“ Petition bei Campact externer Link an An den Bundesminister der Justiz Marco Buschmann und die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, gestartet von „Eltern gegen Auslieferung“
  • Die Härte der Behörden im Fall Hanna ist „erstaunlich“: Seit über drei Monaten sitzt die Nürnbergerin in Untersuchungshaft, eine Auslieferung ins autoritäre Ungarn droht
    Ute Baumann-Stadler von der Nürnberger Juristengruppe bei Amnesty International findet im Interview von Azeglio Elia Hupfer am 9. August 2024 bei Nordbayern.de externer Link („Nürnberger Juristin: Die Härte der Behörden im Fall Hanna ist „erstaunlich““) deutliche Worte: „… Ich hatte mir nicht vorstellen können, dass das Thema „Auslieferung von deutschen Staatsangehörigen“ jemals im Zusammenhang mit Protesten junger Menschen gegen Neonazi-Aufmärsche – egal wo in Europa – stehen würde. Ausschlaggebend für mich war der Ablauf der Auslieferung von Maja und die Sorge um rechtsstaatliche Verfahren bei uns, auch im Fall von Hanna. Genau das hat auch die Nürnberger Juristengruppe bei Amnesty International umgetrieben und so haben wir uns kurzfristig zu den Redebeiträgen von Maede Soltani und mir bei der Kundgebung vor der JVA Nürnberg entschlossen. (…) Maja, Hanna und viele andere hatten 2023 in Budapest gegen den sogenannten „Tag der Ehre“ protestiert. An diesem Tag marschieren in Budapest jährlich Neonazis und Rechtsradikale aus ganz Europa auf, um ihren Vorbildern, der Waffen-SS, der Wehrmacht und den ungarischen Kollaborateuren am Ende des Zweiten Weltkrieges zu gedenken. Dass ein solcher Aufmarsch von „Ewiggestrigen“ und NS-Verherrlichung Protest auf den Plan ruft, liegt nicht nur nahe, sondern halte ich auch für geboten. (…) Ungarn will die Strafverfahren im eigenen Land durchführen und verlangt deshalb die Auslieferung auch deutscher Staatsangehöriger. Wir alle dürfen in einer solchen Situation erwarten, dass der Staat uns schützt. Dieser Schutz besteht zuallererst darin, dass ein rechtsstaatliches Verfahren und effektiver Rechtsschutz gesichert sein müssen. Das gilt nicht nur bei Strafverfolgung im eigenen Land, sondern auch, wenn andere Staaten eine Auslieferung von Deutschen verlangen; erst recht, wenn diese wie Ungarn wegen Demokratieabbaus in der Kritik stehen. Und genau daran sind im Fall der Auslieferung von Maja größte Zweifel angebracht, die natürlich auch Hanna betreffen könnten. (…) Kaum ein europäischer Staat wird wegen seines Demokratieabbaus und seiner sogenannten Justizreform so scharf kritisiert wie Ungarn. Und dies nicht nur von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, sondern auch vom Europäischen Parlament. Wie bitte kann ein Staat mit mangelhaften rechtsstaatlichen Verfahren faire Prozesse und menschenwürdige Haftbedingungen garantieren? Aus meiner Sicht gar nicht. (…) Schließlich ist da ein Mensch ohne Verurteilung – und zwar für Monate – inhaftiert. (…) Hanna gilt als herausragende Studentin an der Akademie der Bildenden Künste. Sie hat mit ihrem Verlobten, mit ihrer Familie, mit ihren Freundinnen und Freunden ein stabiles soziales Umfeld. Das alles sind Umstände, die meines Erachtens dagegensprechen, dass sie sich einem ordentlichen Strafverfahren entziehen würde. Genau das hat sie ja auch nicht getan. Die Härte, die die Strafverfolgungsbehörden hier zeigen, ist gerade in Zeiten, in denen Rechtsextreme unsere Demokratie bedrohen, erstaunlich…“
  • Zwei Wochen Vorbereitung für Auslieferung nach Budapest – Innenministerium in Sachsen antwortet zum Polizeieinsatz am 28. Juni
    Das Landeskriminalamt (LKA) in Sachsen und Behörden in Berlin haben bereits Mitte Juni dieses Jahres mit der Einsatzplanung für die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn begonnen und diese Zusammenarbeit »bis zum Einsatzbeginn fortgeschrieben«. Dabei wurden mögliche »Wege, Mittel und Übergabeorte« für den Gefangenentransport diskutiert, darunter auch der Einsatz der Hubschrauberstaffel der sächsischen Bereitschaftspolizei. Die Leitung der nächtlichen Polizeiaktion übernahm schließlich die Anti-Terrorismus-Abteilung des LKA in Sachsen. Die Angaben stammen aus Antworten der sächsischen Landesregierung auf insgesamt vier parlamentarischen Anfragen von Jule Nagel (Linke) und Valentin Lippmann (Grüne). Die Abgeordneten hatten sich darin nach dem Ablauf der Auslieferung der 23-jährigen T., die seit Dezember in Dresden in Untersuchungshaft saß, erkundigt externer Link .
    Den eiligen Vollzug eines Amtshilfeersuchens, das die Berliner Justiz dem LKA Sachsen am Tag vor der Auslieferung »in den Nachmittagsstunden« übermittelt hatte, begründet die Landesregierung mit einer »Gefährdungsbewertung«. Diese sei durch eine Bundesbehörde erstellt worden. Allerdings bleibt offen, ob es sich dabei um das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eine andere Stelle gehandelt hat. (…) Den Antworten auf die Anfragen zufolge fürchteten die Behörden »Störungen der Auslieferung« von T. durch Aktivisten aus dem »Themenfeld ›Antirepression‹«. Auch sollten Polizisten, Richter und Staatsanwälte vor Straftaten einer »linksextremistischen Szene« geschützt werden. Die Formulierung nimmt Bezug auf ein Posting auf der Internetplattform »Indymedia«, wonach für die Auslieferung an einem »Tag-X« zu Demonstrationen mobilisiert wurde. Allerdings heißt es in der »Gefährdungsbewertung« auch, dass keine Erkenntnisse »auf die beabsichtigte Begehung konkreter Straftaten gegen die Auslieferung« vorgelegen hätten. »Unser Verdacht hat sich bestätigt, dass Erkenntnisse über konkrete Straftaten gegen die Auslieferung eben nicht vorlagen. Die anfängliche Behauptung der Behörden, eine nächtliche Überstellung mittels Hubschraubers sei einer Gefahrensituation geschuldet gewesen ist also Humbug. Es ging allein darum, hier den Rechtsschutz zu vereiteln«, sagt Sven Richwin, der Berliner Rechtsanwalt von Maja T., auf Anfrage des »nd«. (…)
    Inzwischen haben sich die Befürchtungen bestätigt, schreiben Unterstützer von T., die demnach in Briefen von verschimmeltem Essen, Ungeziefer in der Zelle und »Isolationshaft« berichtet. Mitgefangene würden vom Personal der ungarischen Anstalt mehrfach geschlagen. »Die Unterbringungsrealität in der U-Haft ist schlimmer als in der normalen Haft«, sagt Rechtsanwalt Richwin. Maja T. werde rund um die Uhr videoüberwacht. Wie wenig wert die »Garantieerklärung« der Justiz in Budapest ist, zeigt sich auch an einer Entscheidung über einen Antrag auf Umwandlung der Haft in einen Hausarrest mit einer Kaution von umgerechnet 76 000 Euro und der Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Ein erstinstanzliches Gericht hatte noch zugestimmt, nach einem Widerspruch der Staatsanwaltschaft wurde der Antrag jedoch verworfen. Gegen diese Entscheidung haben die ungarischen Anwälte von T. Berufung eingelegt. Ihre deutschen Anwälte haben vergangene Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen den Berliner Auslieferungsbeschluss nach Karlsruhe geschickt
    …“ Artikel von Matthias Monroy vom 06.08.2024 in ND online externer Link
  • Eilbeschluss des BVerfG veröffentlicht: Warum Maja T. nicht hätte ausgeliefert werden dürfen
    „… Im Rahmen der viel diskutierten Auslieferung von Maja T. liegen nun die Entscheidungsgründe zum Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor. Darin äußert Deutschlands höchstes Gericht große Bedenken, was die Schaffung vollendeter Tatsachen im Fall T. anbelangt (Beschl. v. 28.06.2024, Az. 2 BvQ 49/24). (…) Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat am Freitag ihre Begründung der einstweiligen Anordnung veröffentlicht. Darin übt sie Kritik am Vorgehen der Justiz, was die Schaffung vollendeter Tatsachen anbelangt: Die Durchführung des Überstellungsverfahrens sei „erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes“ ausgesetzt. T. habe vor dem Beginn der Überstellung keine realistische Möglichkeit gehabt, die Zulässigkeitsentscheidung des KG mit ihren Anwälten zu besprechen. Die Kammer weist darauf hin, dass die wirksame Wahrnehmung seiner Aufgaben es erfordere, dass das BVerfG den Fachgerichten gegenüber seine grundrechtsspezifische Kontrollfunktion wahrnehmen kann. „Die Verfassungsbeschwerde ergänzt den fachgerichtlichen Rechtsschutz bewusst um eine eigene verfassungsgerichtliche Kontrolle. Mit ihr soll zusätzlich und bundeseinheitlich eine auf die grundrechtliche Perspektive spezialisierte Kontrolle gegenüber den Fachgerichten eröffnet werden“, erinnert das Gericht in seinem Beschluss. (…) Maßgeblich war für das BVerfG nicht zuletzt die im Eilverfahren gebotene Folgenabwägung: Die Folgen einer eventuell rechtswidrigen Auslieferung von T. nach Ungarn wögen schwerer als die Folgen einer rechtlich nicht gebotenen Untersagung der Auslieferung. Im letzteren Fall hätte man T. schließlich zu einem späteren Zeitpunkt an die ungarischen Behörden übergeben können.“ Beitrag der LTO-Redaktion vom 02.08.2024 externer Link
  • [Hanna S.] Linksradikaler Nürnbergerin droht Auslieferung nach Ungarn
    In Nürnberg ist im Mai eine 29-Jährige festgenommen worden. Sie soll Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung sein, so die Bundesanwaltschaft. Nun befürchtet ihr Umfeld eine Auslieferung nach Ungarn. (…) Der Nürnbergerin Hanna S. droht unterdessen die Auslieferung nach Ungarn, sie sitzt derzeit in der JVA Nürnberg. Obwohl noch kein Auslieferungsantrag vorliegt, ist ihr Verlobter Jakob G. beunruhigt: „Es ist in Ungarn einfach nicht mit einem fairen Verfahren für Hanna und die anderen zu rechnen“, so Jakob G. im BR-Interview. Es gebe in Ungarn „keine unabhängige Justiz“. Er mache sich „massiv Sorgen um ihr psychisches und physisches Wohl“ und wisse nicht, ob er „dieselbe Person“ wiederbekomme. Das bekräftigt auch Yunus Ziyal, der Rechtsanwalt von Hanna S.: „Wir haben es bei Ungarn mit einem staatlichen System zu tun, das rechtskonservativ regiert wird, wo der Prozess in einer politisch aufgeheizten Atmosphäre stattfindet, wo wir bei den Haftbedingungen schlimmste Schilderungen haben aus den Fällen der Mitbeschuldigten.“ (…)
    Haftstrafe würde S. in Deutschland absitzen
    Safferling betont aber, dass die vorgeworfenen Straftaten in Ungarn begangen wurden, „das heißt Ungarn hat ein vorrangiges Interesse an der Durchführung eines Strafverfahrens“. Allerdings, so der Professor, werde in solchen Fällen nach der möglichen Verurteilung eine „Rückstellung nach Deutschland erfolgen, damit hier die Strafhaft dann entsprechend vollzogen werden kann“. Im Falle einer Verurteilung würde Hanna S. ihre Strafe also vermutlich in einem deutschen Gefängnis absitzen. Das zeigt sich auch im Fall von Maja T. Im Beschluss des zuständigen Kammergerichts, der dem Bayerischen Rundfunk und der Rechercheredaktion MDR Investigativ vorliegt, heißt es, dass „die verfolgte Person im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe (…) zur Verbüßung derselben in den Vollstreckungsmitgliedstaat rücküberstellt werden wird“.
    Umfeld sorgt sich vor Zeit in ungarischer U-Haft
    Für das Umfeld von Hanna S. bleibt die Sorge vor der ungarischen U-Haft. „Das Ziel ist es, diese drohende Auslieferung und diese damit verbundene Drohkulisse einreißen zu können. Dafür ist dann hoffentlich ein rechtsstaatliches Verfahren in diesem Land die Lösung“, fordert Jakob G., ihr Verlobter. Unterstützer von Hanna S. aus der linken Szene wollen derweil mit Demonstrationen erreichen, dass die 29-Jährige in Deutschland bleiben kann. Die Bundesanwaltschaft hat auf eine BR-Anfrage, ob ein solches Szenario möglich wäre, nicht geantwortet.“ Beitrag von Jonas Miller und Annalena Sippl in Frankenschau aktuell am 15.07.2024 beim BR externer Link
  • Anhaltende Kritik an Auslieferung von Maja T. nach Budapest – bislang keine Überstellung der in Nürnberg inhaftierten Hanna S. beantragt
    • Anhaltende Kritik an Auslieferung nach Budapest. Bislang keine Überstellung der in Nürnberg inhaftierten Hanna S. beantragt
      Die Staatsanwaltschaft in Budapest hat im Zusammenhang mit Straftaten am Rande des Neonaziaufmarschs »Tag der Ehre« vor einem Jahr in Budapest noch keine Auslieferung für die in Nürnberg inhaftierte Hanna S. beantragt. Der Zeitpunkt einer solchen Entscheidung könne noch nicht prognostiziert werden, sagte ein Pressesprecher auf Anfrage von »nd«. Zunächst müssten »relevante Beweismittel« beschafft und geprüft werden. Derzeit ermittelt die ungarische Justiz gegen S. wegen »versuchter Körperverletzung mit Todesfolge« in drei Fällen sowie »schwerer Körperverletzung« in zwei Fällen, so der Sprecher. Beide Taten seien im Rahmen einer »kriminellen Vereinigung« begangen worden. Die 29-jährige Aktivistin Hanna S. wurde auf Ersuchen der Bundesanwaltschaft in der ersten Maiwoche festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Den Haftbefehl und die Erlaubnis für eine polizeiliche Hausdurchsuchung bei der Betroffenen hatte zuvor der Bundesgerichtshof bestätigt…“ Artikel von Matthias Monroy vom 08.07.2024 in ND online externer Link
    • Offener Brief: Kritik an Auslieferung – BRAK fordert effektiven Rechtsschutz
      Mit einem offenen Brief hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) heute an die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg gewendet und um Stellungnahme zur Auslieferung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit nach Ungarn gebeten.
      Mit großer Irritation hatte die BRAK der Presse entnommen, dass die Generalstaatsanwaltschaft – Presseberichten zufolge trotz Wissen um die Einlegung von Rechtsmitteln beim Bundesverfassungsgericht – eine Auslieferung nach Ungarn (über Österreich) vollzogen hat. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in kürzester Zeit die Auslieferung untersagte, eine Entscheidung in der Sache vorab angekündigt war und über die Entscheidung selbst unverzüglich informiert wurde, hatte die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung vorab und ohne Abwarten auf die Entscheidung durchgeführt. Derartiges Vorgehen hält die BRAK für nicht hinnehmbar und ersuchte die Generalstaatsanwaltschaft und den Justizsenat um sofortige Aufklärung des Vorganges
      …“ Presseerklärung vom 08.07.2024 von BRAK externer Link
    • Auslieferung von Maja T.: Warum Sachsen enschieden hat, nicht auf das Bundesverfassungsgericht zu warten
      Das Bundesverfassungsgericht wollte die Überstellung von Maja T. nach Ungarn stoppen. Doch da hatten die Behörden längst Tatsachen geschaffen. Nun scheint klar: Der Entschluss, die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts nicht abzuwarten, wurde in Sachsen getroffen…“ Recherche von Edgar Lopez und Marcus Engert, MDR Investigativ, vom 07. Juli 2024 beim MDR externer Link
    • [Leipzig] Demonstration ‚Freiheit für Maja – Für eine sofortige Rücküberstellung‘ – 800 Menschen demonstrieren gegen die Auslieferung von Maja
      Am Samstag, dem 06.07.2024 demonstrierten rund 800 Menschen in Leipzig, um gegen die Auslieferung von Maja T. zu protestieren. Der Demonstrationszug startete mit einer Auftaktkundgebung am Bayerischen Bahnhof und zog bis zum Herderpark. Dort löste sich die Demonstration friedlich auf. Immer wieder wurde der Demonstrationszug von der Polizei gestoppt, um die Teilnehmenden aufzufordern Abstände zwischen Transparenten zu verringern und FFP2 Masken abzunehmen. Die Polizei war mit mehreren Hundertschaften aus verschiedenen Bundesländern, Wasserwerfern, einem Helikopter, Kamerawägen und USK vor Ort. Zudem kam es kurz nach Laufstart zu massiven Regenstürzen und starkem Wind. Trotz der widrigen Umstände lief die Demo bis zum Ende durch. Eine Zwischenkundgebung fand am Südplatz statt. Die Demonstration gliederte sich in drei verschiedene Blöcke. Im vordersten Block ‚Holt Maja zurück nach Hause – #NoExtradition‘ hatten Angehörige und Eltern weiterer beschuldigter und ebenfalls von Auslieferung bedrohter Antifaschist:innen Platz…“ Pressemitteilung vom 7.7.2024 von BASC externer Link
  • Auslieferung von Maja T.: Staatsanwälte fürchteten Proteste, „beschämend für einen Rechtsstaat“, Rückholung mit rechtlichen Mitteln unmöglich, Demos am Wochenende 
    • Demonstrationen am Freitag, 5.7. und Samstag, den 06. Juli:
    • Auslieferung von Maja T.: Schneller als der Rechtsstaat erlaubt?
      „… Zuerst geht es darum, ob eine Auslieferung überhaupt materiell-rechtlich zulässig war. Maja T. hat die deutsche Staatsbürgerschaft, damit sind die Hürden für eine Überstellung ins Ausland hoch: Art. 16 Abs. 2 GG regelt, dass deutsche Staatsbürger grundsätzlich darauf vertrauen dürfen, in Deutschland verurteilt zu werden. Es bleibt lediglich eine Ausnahme für Auslieferungen innerhalb der EU. § 80 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) sieht vor, dass die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger zur Strafverfolgung zulässig ist, wenn der ersuchende europäische Mitgliedstaat (hier Ungarn) anbietet, die betreffende Person auf ihren Wunsch zur Vollstreckung nach Deutschland zurückzuüberstellen, und die Tat einen maßgeblichen Bezug zum ersuchenden Mitgliedstaat aufweist. (…) Auch die drohenden Haftbedingungen in Ungarn waren nach Ansicht des KG kein Grund, von einer Auslieferung abzusehen. Man schenkte den ungarischen Behörden Glauben, die eine menschenrechtskonforme Unterbringung von Maja T. zugesichert hatten. (…) Der zweite, von vielen Seiten stark kritisierte Aspekt ist aber das Tempo der Auslieferung. (…) Selbst wenn, wie die Berliner GenStA angibt, Maja T.s Anwälte ihren Eilantrag ans BVerfG nicht oder nicht deutlich angekündigt hätten, gehen zahlreiche Expertinnen und Experten bundesweit doch davon aus, dass die GenStA sehr wohl mit einem Eilantrag zum BVerfG rechnete – und Maja T. dennoch auslieferte. Der Kölner Strafverteidiger Nikolaos Gazeas, der unter anderem auf Auslieferungsrecht spezialisiert ist, gibt gegenüber beck-aktuell zu bedenken, „dass bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Profis im Auslieferungsrecht mit solchen Fällen befasst sind. Sie wissen, dass aufgrund der Ausgestaltung unserer Rechtsordnung ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das BVerfG – einmal mehr in so prominenten, streitigen Fällen wie dem vorliegenden, in dem engagierte Rechtsanwälte tätig waren, die absolute Regel ist. (…) Es bleibt bei verständiger Würdigung aller Umstände bei Licht betrachtet keine andere tragfähige Erklärung übrig als die, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Gunst der Stunde nutzen und kein Risiko eingehen wollte, dass Karlsruhe durch eine – zunächst vorläufige und im Anschluss im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde abschließende – Entscheidung die Auslieferungsentscheidung womöglich für verfassungswidrig erklärt und aufhebt.“ Er sieht in diesem Vorgehen daher einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze. (…) Unabhängig davon, ob man in der Auslieferung einen Rechtsbruch erkennen will, fragt sich: Muss die GenStA Maja T. nun zurück nach Deutschland holen? Schließlich hat das BVerfG dies in seinem Beschluss explizit angeordnet. Allerdings fehlt es hierfür wohl an der rechtlichen Handhabe. Ist ein Mensch einmal überstellt, bleiben allenfalls diplomatische Kanäle, um seine Auslieferung rückgängig zu machen. Hierauf stützt sich auch die GenStA. (…) Damit muss T. nun aller Voraussicht nach einem Prozess in Ungarn entgegensehen und wird erst zur etwaigen Strafvollstreckung nach Deutschland zurückkehren können. Rechtsanwalt Gazeas fordert jedoch Konsequenzen über den Einzelfall hinaus: „Um einen solchen Fall für die Zukunft zu verhindern, sehe ich nun die Landesjustizministerinnen und -minister in der Pflicht, ihre Generalstaatsanwaltschaften anzuweisen, dass solche Nacht- und Nebel-Aktionen ohne Zustimmung des Justizministers bzw. der Justizministerin nicht zulässig sind“, so der Strafrechtler. „Man muss seine Lehren aus diesem Fall ziehen und so etwas darf sich nie wieder wiederholen.“ Rechtliche Bewertung von Maximilian Amos für beck-aktuell am 5. Juli 2024 externer Link
    • Rückholung von Maja T. mit rechtlichen Mitteln unmöglich. Deutsche Auslieferung nach Ungarn sorgt in Berliner Rechtsausschuss für Kritik
      „… War die Ansage also zu unkonkret? Am Mittwoch haben dazu Berliner Abgeordnete von Linke und Grünen die Justizsenatorin Felor Badenberg im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses befragt. Für die Beantwortung brachte die CDU-Politikerin die Oberstaatsanwältin Simone Herbeth mit, die den Vorgang detailliert nachzeichnete. Demnach hätten die ungarischen Justizbehörden dem Kammergericht Garantieerklärungen für ein rechtsstaatliches Verfahren sowie menschenwürdige Haftbedingungen für T. abgegeben, die durch das deutsche Konsulat kontrolliert werden könnten. Dazu gehört auch die Zusicherung, dass T. im Falle eines Urteils eine möglicherweise verhängte Haftstrafe in Deutschland absitzen darf. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag verfügt, dass, sofern die Auslieferung bereits gestartet worden sei, »Maßnahmen zur Rückführung« von T. nach Deutschland zu ergreifen sind. Die Richter hätten zu diesem Zeitpunkt aber nicht gewusst, dass sich T. bereits außer Landes befand, erklärte Staatsanwältin Herbeth im Rechtsausschuss. Dadurch sei die Weisung obsolet. Das habe ihr das Bundesverfassungsgericht auch nach Rückfrage versichert. Dass Maja T. mit einem Hubschrauber an die österreichische Grenze geflogen wurde, erklärte Herbeth mit Hinweisen zu geplanten »Störaktionen« von Unterstützern zur Verhinderung der Auslieferung. Angesichts dieser »Bedrohungsszenarien« gehe sie davon aus, dass das sächsische LKA sich deshalb für den frühen Flug entschieden habe. (…) Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Berliner Generalstaatsanwaltschaft auf, »alles dafür zu tun, Maja T. sofort aus Ungarn zurückzuholen«. Das schrieb die in Köln ansässige Organisation am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Mit rechtlichen Mitteln ist das aber nicht mehr möglich, da in Ungarn kein deutsches Urteil vollstreckt werden kann, sagt Sven Richwin, einer der Anwälte der Aktivistin, auf Nachfrage des »nd«. Gegen die Auslieferung an das als queerfeindlich geltende Land will das Anwälteteam Verfassungsbeschwerde erheben – allerdings mit dem Ziel eines generellen Urteils zur ungarischen Menschenrechtslage…“ Artikel von Matthias Monroy vom 03.07.2024 in ND online externer Link
    • Auslieferung von Maja T.: Staatsanwälte fürchteten Proteste
      Mit dem Helikopter ausgeflogen: Generalstaatsanwaltschaft erklärt die schnelle Auslieferung von Maja T. nach Ungarn mit erwarteten „Störaktionen“.
      Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Kritik an der hastigen Auslieferung der Antifaschist*in Maja T. an Ungarn zurückgewiesen. Die Behörde habe die Person „nicht trotz Kenntnis eines Eilantrags am Bundesverfassungsgericht ausliefern lassen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die Überstellung sei abgeschlossen gewesen, bevor der Antrag beim Bundesverfassungsgericht überhaupt eingegangen sei. Zudem habe die Behörde auch nichts von der Absicht von Maja T.s Anwalt gewusst, einen solchen Antrag zu stellen, so Herbeth weiter. (…) Laut Oberstaatsanwältin Heberth hatte das ungewöhnliche Tempo der Auslieferung nichts damit zu tun. Dass es so schnell ging, begründete sie mit Erkenntnissen aus „einschlägigen Internetportalen“, laut denen „mit Störaktionen zur Verhinderung der Auslieferung zu rechnen war“. Deshalb habe sich die Polizei auch für einen Transport mit dem Helikopter entschieden – und der konnte ab 4 Uhr morgens starten. „Wenn wir jedes Mal abwarten würden, ob ein Eilantrag in Karlsruhe gestellt wird, wären wir handlungsunfähig“, erklärte Herbeth…“ Artikel von Hanno Fleckenstein vom 3.7.2024 in der taz online externer Link
    • Auslieferung von Maja T. „Beschämend für einen Rechtsstaat“
      Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist am Mittwoch Thema im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die GenStA Berlin hatte die Person überstellt in dem Wissen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Wie geht es weiter? Noch hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Gründe für seine Entscheidung den Parteien nicht bekannt gegeben. Fest steht aber: Die 1. Kammer des Zweiten Senats hatte am Freitag entschieden, dass die non-binäre Person (im Folgenden „sie“ als Person) Maja T. nicht nach Ungarn ausgeliefert werden darf. Die Entscheidung kam jedoch T. einige Stunden zu spät – da hatte die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin die 23-Jährige bereits den Österreichern zur Weiterverbringung nach Ungarn übergeben. Dies geschah, obwohl die Berliner Behörde wusste, dass Rechtsmittel eingelegt werden. (…)
      Gerade was Auslieferungshindernisse anbelangt, hatten die Anwälte von T. – Maik Elster und Sven Richwin – intensiv und vor dem KG erfolglos vorgetragen. Was Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen angeht, stand Ungarn in den vergangenen Jahren in der Kritik. Streitigkeiten über Auslieferungen in das Land gingen noch bis vor einigen Jahren bis zum Europäische Gerichtshof (EuGH). Bei einem Ungarn wurde die Auslieferung schließlich als rechtmäßig erachtet (EuGH, Urt. v. 25.07.2018, Az. C-220/18C), auf Zusicherungen zu den Haftbedingungen müssten sich Mitgliedstaaten verlassen können. Ob dies Insbesondere auch für Kritiker der eher rechts einzuordnenden Regierung gelten kann, wurde noch während T.s Auslieferungsverfahren von Menschenrechtsorganisationen bezweifelt. Aus Sicht von Gazeas liegt der eigentliche „Skandal“ aber in dem Vorgehen der GenStA Berlin. (…)
      Kai Peters, Rechtsanwalt bei Ignor & Partner in Berlin, erklärt gegenüber LTO, die Überstellung von T. nach Österreich sei offenbar aufgrund eines sogenannten Durchlieferungsersuchens erfolgt. Da dieses Ersuchen von Ungarn an Österreich gestellt und von dort auch bewilligt worden sein solle, hätten deutsche Behörden ab diesem Zeitpunkt nichts mehr erreichen können. Denn die Bewilligung eines Durchlieferungsersuchens begründe einen völkerrechtlichen Einzelfallvertrag, der von Österreich im Fall einer Rücküberstellung nach Deutschland verletzt worden wäre. „Die Aktion der deutschen Behörden war deswegen möglicherweise nicht rechtswidrig, aber offenbar von langer Hand orchestriert, um den Umstand auszunutzen, dass das deutsche Auslieferungsverfahren kein Rechtsmittel vorsieht“, so der Berliner Anwalt. „Da mit einer Verfassungsbeschwerde sicher gerechnet werden musste, ist dies eines Rechtsstaates nicht würdig.“ So sieht es auch Anwalt Gazeas. Für ihn ist „die Art und Weise des Vollzugs der Auslieferung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion unmittelbar nach der Entscheidung des KG nicht nur befremdlich, sondern in Ansehung des ganz klar zu erwartenden Rechtsmittels an das BVerfG rechtswidrig“, so der Anwalt gegenüber LTO. „Ein solches Vorgehen kenne ich von Schurkenstaaten wie Russland und dem Iran, nicht jedoch von einem Rechtsstaat. Das Vorgehen ist beschämend.“ (…) „Das Vorgehen im Fall T. kann ich nicht anders bewerten als den – am Ende erfolgreichen – Versuch, eine gerichtliche Entscheidung, die im Sinne der GenStA ergangen ist, sofort zu vollstrecken, bevor das BVerfG ihm einen Strich durch die Rechnung macht. Anders ist nicht zu erklären, warum in einem Fall, in dem die Festnahme im Dezember 2023 erfolgte und die Zulässigkeitsentscheidung zur Auslieferung erst ein halbes Jahr später, so viel Zeitdruck bestanden haben soll, dass binnen Stunden mit der Auslieferung begonnen werden sollte“, so der Anwalt. Aus seiner Sicht müsse „das Verhalten der Generalstaatsanwaltschaft bei Licht betrachtet nicht nur als rechtswidrig erklärt werden, sondern auch Konsequenzen haben“. Ob es dazu kommt, kann sich am Mittwoch bei der der Sitzung im Abgeordnetenhaus zeigen
      …“ Beitrag von Tanja Podolski vom 03.07.2024 in LTO online externer Link
    • Den Behörden ausgeliefert? Behörden müssen effektiven Grundrechtsschutz ermöglichen statt ihn zu vereiteln
      Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. vom 1. Juli 2024 externer Link
  • Maja T.s Auslieferung nach Ungarn ist ein Beweis für den fehlenden Rechtsschutz in der EU dieser ist von Deutschland so gewollt
    • Das Grundrechtekomitee fordert die sofortige Rückkehr von Maja T. aus Ungarn nach Deutschland
      Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Generalstaatsanwaltschaft auf, alles dafür zu tun, Maja T. sofort aus Ungarn zurück zu holen. Die rechtsstaatswidrigen Alleingänge der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der sächsischen SoKo LinX sind lückenlos aufzuklären und müssen Konsequenzen haben. (…) Mit der übereilten Auslieferung sollte offensichtlich einer zu erwartenden Verfassungsbeschwerde vorgegriffen, Fakten geschaffen, und der Druck auf die weiteren Beschuldigten erhöht werden, sich zu stellen und Geständnisse abzulegen. Wir fordern: die sofortige Rückkehr von Maja T. nach Deutschland; die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und die Wahrung der grundlegenden Freiheits- und Verfahrensrechte der Betroffenen; die vollständige Aufklärung der Abläufe um die Auslieferung durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und SoKo LinX; rechtliche Konsequenzen für den Alleingang von Generalstaatsanwaltschaft Berlin und SoKo LinXPressemitteilung vom 3.7.24 beim Grundrechtekomitee externer Link
    • Auslieferung von Maja T. nach Ungarn: Ein krankes System
      Maja T.s Auslieferung nach Ungarn ist ein Beweis für den fehlenden Rechtsschutz in der EU. Schlimmer noch: Dieser ist von Deutschland so gewollt. (…) Der Fall macht nicht nur die Niedertracht der Berliner Justizbeteiligten deutlich. Er zeigt auch die strukturellen Mängel des Rechtsschutzes bei grenzüberschreitender Strafverfolgung in der EU: Wer aufgrund eines europäischen Haftbefehls oder einer europäischen Ermittlungsanordnung festgenommen oder untersucht wird, findet dort keinen Rechtsschutz. Er hat sich an das ersuchende Land zu wenden. Und wenn es dort keine unabhängige Justiz gibt, hat er Pech gehabt. So auch Maja T. (…) Wir haben damals [Ibiza-Videograf] die Justizministerin des Bundes auf diese Rechtschutzlosigkeit in Deutschland hingewiesen. Die Antwort: Das sei so beabsichtigt. Die deutsche Justiz wolle im Falle eines Auslieferungsbegehrens an Ungarn – etwa einen Nazi betreffend – auch keine Möglichkeit schaffen, dass die ungarische Justiz ein Auslieferungsbegehren zurückweise.
      Dass europäische Staaten auf dem Gebiete des Strafrechts zusammenarbeiten, ist das Ergebnis der Arbeit starker Lobbygruppen aus Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Menschenrechtsverteidiger sind in diese Gesetzgebungsstrukturen nicht eingebunden. Die gegenwärtige Rechtslage liefert die Europäer einer potenziell rechtsstaatswidrigen Strafverfolgung durch ein EU-Mitglied aus, ohne dass sie sich dagegen wehren können. (…) Sollten orbánartige Potentaten in Frankreich, der Slowakei, Österreich oder sonst wo die Justiz verheeren und politisch instrumentalisieren, wird uns die Berliner Generalstaatsanwältin so wenig vor deren Zugriff schützen wie die verlorenen Richterseelen im Kammergericht. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht muss resilient gegen den Zugriff durch rechtsradikale Politiker gemacht werden. Auch der Rechtsschutz der Europäer gegen vom Ausland getriggerte Ermittlungsmaßnahmen in Deutschland bedarf massiver Stärkung. Asyl gegen eine ungarische Strafverfolgung gibt es in Deutschland nämlich nicht.“ Kommentar von RA Johannes Eisenberg vom 02.07.2024 in der taz online externer Link
  • Kein Deutscher darf an das Ausland ausgewiesen werden“ (Art. 16 Abs. 2 GG) – es sei denn, es ist ein:e non-binäre:r Antifaschist:in und es geht nach Ungarn… #FreeMaja!
    • Eilantrag beim BVerfG erfolgreich: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig
      Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin hat eine non-binäre Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Nacht nach Ungarn überstellt. Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt. Da hatte die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamtes die Auslieferung bereits vollzogen. (…) „Wir sind schockiert, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht abgewartet und noch während des laufenden Verfahrens Maja T. nach Ungarn gebracht hat. Damit hat sie wahrgemacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, sagt Angela Furmaniak aus dem Vorstand des RAV. Laut LTO-Informationen haben die deutschen Anwälte derzeit keinen Kontakt zu Maja T., ihnen ist ein Tätigwerden dort auch nicht möglich. Sie stehen derzeit in Kontakt mit einem Korrespondenzanwalt in Ungarn, der die Betreuung übernehmen soll.“ Beitrag von Tanja Podolski vom 28. Juni 2024 bei LTO externer Link
    • BVerfG: Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung nach Ungarn
      „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Antrag eines deutschen Staatsangehörigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. Mit diesem wandte sich der Antragsteller gegen seine Auslieferung nach Ungarn. (…) Das [Berliner] Kammergericht hat die Auslieferung des Antragstellers mit Beschluss vom 27. Juni 2024 für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ging dem Bevollmächtigten des Antragstellers eigenen Angaben zufolge am selben Tag um 17.26 Uhr zu. In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wurde mit der Überstellung des Antragstellers an die ungarischen Behörden begonnen. Er wurde am 28. Juni 2024 um 6.50 Uhr zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben. Am 28. Juni 2024 um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein. (…) Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Bevollmächtigte des Antragstellers wurden gegen 11.00 Uhr fernmündlich durch das Bundesverfassungsgericht über den Erlass der einstweiligen Anordnung in Kenntnis gesetzt. Mit E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Berlin von 11.47 Uhr wurde das Bundesverfassungsgericht darüber informiert, dass der Antragsteller bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.“ Aus der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 55/2024 externer Link zum Beschluss 2 BvQ 49/24 externer Link der 1. Kammer der Zweiten Senats vom 28. Juni 2024: „1. Die Übergabe des Antragstellers an die Behörden der Republik Ungarn wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt. 2. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. Sie wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. 3. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt…“
    • Maja T. in Ungarn: Verfassungsgericht konnte Auslieferung nicht stoppen – muss Maja T. jetzt zurückgeholt werden?
      „… Berlin meint, dass das der Anordnung aus Karlsruhe aber nicht zu entnehmen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft versteht die Eilentscheidung anscheinend so, dass sie nicht verpflichtet ist, eine Rückführung von Maja T. aus Ungarn zu erwirken. Die Durchlieferung durch Österreich sei nicht von den deutschen Behörden, sondern von Ungarn in Auftrag gegeben worden. Mit der Übergabe an Österreich sei die Auslieferung aus deutscher Sicht vollzogen gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft hätte dann nichts mehr machen können. Die Eilentscheidung aus Karlsruhe habe sich nun erledigt, weil Maja T. schon in Ungarn sei. Berlin hatte am Freitag aber anscheinend noch beim Bundesverfassungsgericht nachgefragt, ob sich die Eilanordnung erledigt habe. Karlsruhe teilte daraufhin der Generalstaatsanwaltschaft mit, dass ein richterlicher Hinweis auf die Anfrage aus Berlin „nicht erforderlich erscheine“. Ob sich der Fall für Karlsruhe damit erledigt hat, ist allerdings fraglich. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht die rasche Auslieferung von Maja T. offenbar für rechtswidrig erachtet. Das könnte bei einer Verfassungsbeschwerde von Maja T. eine Rolle spielen. Zum anderen stellt sich weiterhin die Frage, ob die Generalstaatsanwaltschaft Berlin oder andere deutsche Behörden verpflichtet sind, sich um eine Rückführung von Maja T. zu bemühen. In der Eilentscheidung vom Freitag steht eindeutig: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, die Rückführung von Maja T. in die Bundesrepublik Deutschland „durch geeignete Maßnahmen“ zu erwirken.“ Kommentar von Max Bauer vom 29. Juni 2024 in tagesschau.de externer Link
    • Beigeschmack von Feindstrafrecht: Der Krimi um die Auslieferung von Maja T. zeigt, welche Prioritäten der deutsche Staat bei der Strafverfolgung setzt. Gegen Linke zeigt er Härte.
      „Man muss sich den Kontext vor Augen führen: Im Herbst könnte in Deutschland eine rechtsextreme Partei in manchen Bundesländern stärkste Kraft zu werden. Die politische Debatte scheint sich nur noch um Abschiebungen zu drehen. Die radikale Linke ist zerstritten und gesellschaftlich isoliert wie lange nicht mehr. Und trotzdem scheint es für den deutschen Staat nichts Wichtigeres zu geben, als militante Antifaschist:innen zu verfolgen und möglichst hart zu bestrafen. Dafür sind Behören offenbar sogar bereit, sie dahin auszuliefern, wo noch härter durchgegriffen werden kann. Der Fall Maja T. verdeutlicht das. Am Donnerstagnachmittag hat das Berliner Kammergericht der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn stattgegeben. Maja T., ein:e non-binäre:r Antifaschist:in aus Thüringen, soll im Februar 2023 an Angriffen auf Rechtsextreme in Budapest während des neonazistischen „Tag der Ehre“ beteiligt gewesen sein. Ungarn, ein autoritär geführtes Land mit teils queerfeindlicher Gesetzgebung, hatte darauf die Auslieferung beantragt. Die Erklärung des Gerichts, dass man auf die Garantien der Orbán-Justiz schon vertrauen könne, sind hanebüchen. Denn schon in den deutschen Behören gelten für Antifaschist:innen offenbar längst andere Regeln, die immer mehr den Beigeschmack von Feindstrafrecht erhalten. Davon zeugt zum Beispiel, dass das Landeskriminalamt laut Anwalt Sven Richwin noch in der Nacht zu Freitag mit der Überstellung von Maja T. nach Ungarn begann. Der Verdacht liegt nahe, dass so Tatsachen geschaffen werden sollten, bevor die Anwälte Rechtsmittel einlegen konnten. (…) Der Krimi um die Auslieferung von Maja T. zeigt erneut, welche Prioritäten der deutsche Staat bei der Strafverfolgung setzt. Die liegen klar links – und nicht etwa bei den Neonazis, die tatsächlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohen.“ Kommentar von Timm  Kühn vom 28. Juni 2024 in der taz online externer Link
    • Auslieferung trotz BVerfG-Verbots: Ein beunruhigender Vorgang
      „… Es kommt am Bundesverfassungsgericht häufiger vor, dass Fälle sehr schnell entschieden werden müssen. (…) Solche Beratungen unter Zeitdruck sind für die Richterinnen oder Richter am Bundesverfassungsgericht kein Vergnügen. Noch weniger Vergnügen empfinden sie aber sicherlich, wenn die deutschen Behörden einfach missachten, was gerade beim obersten Gericht beraten wird. (…) Zeitdruck bestand ganz sicher nicht. Das Mitglied einer mutmaßlich linksextremistischen Gruppe, Maja T., saß in deutscher Haft. Die Behörden hätte ohne weiteres noch ein, zwei Tage abwarten können, wie die Entscheidung aus Karlsruhe ausfällt. Der Anwalt von Maja T. sagt, er habe nachts gegen drei Uhr die Beamten im Gefängnis darauf aufmerksam gemacht, dass er noch einen Eilantrag beim Verfassungsgericht stellen würde. (…) Nun rechtfertigt sich die Berliner Generalstaatsanwaltschaft damit, sie hätte nichts mehr stoppen können, da sei alles in den Händen der Österreicher gelegen. Aber warum hat die Berliner Behörde nicht mal versucht, im Sinne des Verfassungsgerichts zu handeln und mit den österreichischen Behörden telefoniert, um Maja T. zurückzuholen? (…) Der Vorgang ist beunruhigend, weil er belegt, dass es doch Behörden in Deutschland gibt, die rechtsstaatliche Vorgänge missachten. Ohne Not wurde hier jemand in einer Nacht- und Nebelaktion außer Landes gebracht – eine non-binäre Person, die als solche in ungarischen Gefängnissen gefährdeter ist als andere. Aber ganz unabhängig vom konkreten Fall: Wir können einpacken, wenn es Schule macht, dass Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zu beachten sind.“ Kommentar von Gigi Deppe vom 28. Juni 2024 in tagesschau.de externer Link
    • Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät
      „… Nach gemeinsamen Recherchen von MDR- und ARD-Rechtsredaktion war die Generalstaatsanwaltschaft Berlin frühzeitig darüber informiert, dass das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheiden wird. Zunächst seien nach Aussage des Rechtsanwalts von Maja T. die Polizeibeamten am Freitagmorgen zwischen 3 und 4 Uhr – noch in der Haftanstalt – aufgefordert worden, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Gegen 8.30 Uhr hat dann nach ARD-Informationen das Bundesverfassungsgericht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft telefonisch informiert, dass man über einen Eilantrag in der Sache berate. Die Generalstaatsanwaltschaft habe sich darauf jedoch erst am späten Freitagvormittag zurückgemeldet und mitgeteilt, dass Maja T. seit 10 Uhr an Ungarn übergeben worden sei. Die Behörde teilte weiter mit, eine Entscheidung aus Karlsruhe habe nicht abgewartet werden müssen. (…) Ferner erklärte die Generalstaatsanwaltschaft, man betrachte die Angelegenheit als abgeschlossen und erkenne im Beschluss der Karlsruher Richter auch keinen Auftrag, eine Rückwirkung der betroffenen Person aus Ungarn zu erreichen…“ Beitrag von Edgar Lopez und Marcus Engert in MDR aktuell am 28. Juni 2024 externer Link
    • Welch eine Verhöhnung des Rechtstaats und der Autorität des Bundesverfassungsgerichts durch die @GStABerlin. In Kenntnis des Eilantrages der Verteidigung von #Maja T. fand 50 Min vor der stattgebenden Entscheidung eine Überstellung nach #Ungarn statt.“ Tweet von RAV vom 28.6. externer Link
    • Hey @GStABerlin könnt ihr dem @BVerfG erklären, warum auf diesem offensichtlich auf Ungarn stammenden Video #Maja von Beamten mit deutscher „Polizei“-Aufschrift vorgeführt wird, der Beschluss des BVerfG aber nicht vollzogen werden konnte???Tweet von Kanzlei Eisenbahnstraße am 28.6. externer Link zum Video der ungarischen Polizei bei youtube externer Link
    • Maja ist seit heute Morgen in Ungarn! Das ist der Worst Case!
      Juristisch wurde die Auslieferung zwar verhindert, faktisch ist Maja jetzt aber schon dort, wir wissen nicht ob und wann Maja zurückgebracht wird. Während die Angehörigen die ganze Zeit im Ungewissen gelassen wurden, schien die Presse bereits informiert. Wir waren heute vor der JVA und haben mit Angehörigen und Unterstützer*innen gesprochen.“ Radiobeitrag vom 28.6.2024 von Anarchistisches Netzwerk Dresden externer Link Audio Datei
    • Kommentar von Armin Kammrad
      „Verweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 16 Abs. 2 GG, wo es heißt: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgewiesen werden“. Zwar kann eine abweichende gesetzliche Regelung, wie der Europäische Haftbefehl, getroffen werden. Allerdings nur, „soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind“, was im Falle Ungarns, was nicht zufällige faschistische Aufmärsche begeistert genehmigt, derzeit wohl eindeutig nicht gegeben ist. Zur Erinnerung: Am 3. September 2009 gab die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG (Az. 2 BvR 1826/09 externer Link) der Verfassungsbeschwerde eines deutsch-griechischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferungsentscheidung nach Griechenland statt. Konkret ging es um einen Antrag Griechenlands nach dem Europäischen Haftbefehl wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Geldwäsche als Angestellter beim Siemens-Konzern. Hier beanstandet die Kammer „nicht prinzipiell die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Griechenland auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, sie sieht lediglich einen Bestimmtheits- und Abwägungsmangel in den die Auslieferung erlaubenden Entscheidungen“, heißt es im Beschluss, wozu mit Blick auf Art. 16 Abt. 2 GG „vor allem hohe Anforderungen an die Rechtssicherheit im innerstaatlichen Auslieferungsverfahrensrecht“ zählen soll, also genau das, was über eine reine verbale Zusicherung – wie nun im Falle Ungarns bei Maja T. – hinausgeht. Diese reicht nicht. Im Falle Siemens verlangte die Kammer des Zweiten Senats von den Instanzengerichten viel mehr eine Überprüfung „ob auch Strafverfolgungsmaßnahmen griechischer Behörden „ihrer Art nach“ geeignet wären“ mit den deutschen Rechtsvorschriften – hier zur Unterbrechung einer Verjährung – in Einklang zu bringen wären, wobei die Kammer sogar Rechtsunbestimmtheit zu Gunsten Siemens und zu Ungunsten der griechischen Strafverfolgungsbehörde zuließ. Im Zweifel eine Auslieferung wegen Rechtsunsicherheit abzulehnen, widerspricht also nach Kammer-Beschluss von 2009 nicht dem Europäischem Haftbefehl. Eine genaue Überprüfung, auf die wohl nicht zufällig die Generalstaatsanwaltschaft im Falle der Antifaschistin Maja T. nun frech verzichtet, war für die Kammer sogar ausschlaggebend für seine Ablehnung einer Auslieferung nach dem Europäischen Haftbefehl in Verbindung mit Art. 16 Abs 2 GG. Natürlich geht es im Falle von Maja T. nicht um die fragwürdigen Geschäftsgebaren von Siemens. Aber befremdlich wäre schon, wenn bei antifaschistisch extremistischen Linken die deutsche Justiz andere verfassungsrechtliche Maßstäbe anlegen würde, als bei kapitalistisch extremistischen Rechten.“ Kommentar von Armin Kammrad vom 29. Juni 2024 – wir danken!
  • Nacht- und Nebel-Entscheidung des Kammergerichts erklärt Auslieferung von Maja T. nach Ungarn für zulässig: Auslieferung droht noch heute, Proteste nicht nur in Dresden
    • Auslieferung von Maja T. nach Ungarn sofort stoppen! RAV kritisiert Nacht- und Nebel-Entscheidung des Kammergerichts
      Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert, sofort die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zu stoppen. Das Kammergericht Berlin hat diese am Donnerstag für zulässig erklärt, wie die JVA dem Betroffenen am Freitagmorgen mitgeteilt hat. Sie soll bereits am heutigen Freitag vonstatten gehen. „Wir sind schockiert, dass ein deutsches Gericht nun wahrmacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, sagt Angela Furmaniak aus dem Vorstand des RAV. Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Auslieferung wurde von T.s Anwälten am Freitagmorgen zwar noch gestellt, aber die Behörden versuchen Fakten zu schaffen, bevor das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann…“ RAV-Pressemitteilung vom 28. Juni 2024 externer Link
    • EILMELDUNG +++ AUSLIEFERUNG VON MAJA NOCH HEUTE +++ UNTERSTÜTZUNG IN DRESDEN
      Gestern Abend hat das Kammergericht Berlin für eine Auslieferung unserer Gefährt:in Maja nach Ungarn geurteilt. Die Auslieferung soll HEUTE noch stattfinden. Kommt vor die JVA Dresden und informiert Journalist:innen. Maja braucht JETZT unseren Support vor Ort. Eine Auslieferung muss unbedingt verhindert werden!Aufruf vom 28.6.2024 externer Link beim Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex und deren Aktualisierungen auf dem Twitter-ACC externer Link, u.a.: „Update: Maja wurde heute Nacht 3:30 Uhr aus der Zelle geholt und befindet sich seit dem wahrscheinlich auf dem Weg zu einem Flughafen.“
    • Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist rechtsstaatswidrig und muss gestoppt werden
      Aufruf auf der Homepage des Jugend- und Wahlkreisbüro Haskala, Katharina König-Preuss externer Link
    • Auslieferung nach Ungarn: An­ti­fa­schis­t*in wird ausgeliefert
      Ein*e Thüringer An­ti­fa­schis­t*in soll sich an Angriffen auf Neonazis in Budapest beteiligt haben. Nun wird die Person nach Ungarn ausgeliefert. (…)
      Das Berliner Kammergericht entschied nun aber, dass die Auslieferung von Maja T. zulässig ist. Die Tat sei in Ungarn geschehen, deshalb müsse sich die beschuldigte Person auch dort verantworten, argumentiert das Gericht. Hindernisse für eine Auslieferung nach Ungarn seien nicht ersichtlich.
      Das Kammergericht verweist dabei auf Garantieerklärungen des ungarischen Justizministeriums, das zusicherte, dass es für Maja T. menschenrechtskonforme Haftbedingungen geben werde. Anhaltspunkt, dass sich Ungarn an diese Zusicherungen nicht halte, gebe es nicht, so das Kammergericht. Zudem schütze auch die ungarische Justiz gefährdete Gefangene, auch im Fall ihrer sexuellen Orientierung, behauptet die Kammer. Die Anwälte von Maja T. und deutsche Konsulatsmitarbeitende hätten die Möglichkeit, dies zu überprüfen und bei Verstößen zu intervenieren.
      Das Berliner Kammergericht sieht auch keine konkreten Hinweise, dass der ungarische Staat in die richterliche Unabhängigkeit eingreifen könnte. Zudem bot das ungarische Justizministerium offenbar an, dass Maja T. im Falle einer Verurteilung in Ungarn die Haft auch in Deutschland verbüßen könnte, sofern dies beantragt würde.
      Anwalt attestiert dem Gericht „Naivität“
      Sven Richwin, Anwalt von Maja T., kritisierte den Beschluss des Berliner Kammergerichs deutlich. Dieser efolge in einer „fahrlässigen Naivität“. Die Zusicherungen der ungarischen Behörden seien lediglich „floskelhaft“. Deutschland versuche, den Rechtsschutz von Maja T. „auszuhebeln“. Laut Richwin hätten noch in der Nacht Versuche begonnen, Maja T. direkt nach Ungarn zu überstellen. Der Anwalt stellte nach eigener Auskunft einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, um dies noch zu verhindern. Ob und wann dort darüber entschieden wird, blieb zunächst offen. Ein Solidaritätsbündnis für Maja T. rief dazu auf, am Freitag vor der JVA in Dresden zu protestieren, wo die An­ti­fa­schis­t*in inhaftiert ist
      .“ Artikel von Konrad Litschko vom 28. 6. 2024 in der taz online externer Link
  • Solidarität mit Hanna – Demo vor der JVA Nürnberg am Donnerstag, 27. Juni
    Am Montag, den 06. Mai 2024, wurde Hanna unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sowie Körperverletzung verhaftet. Am selben Tag wurde sie einem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Mittlerweile befindet sie sich in der JVA Nürnberg. Wir werden uns nicht vereinzeln lassen und rufen zur Demonstration am 27.06 auf. Um Hanna zu unterstützen, rufen wir zur Demonstration um die JVA auf: 27.06 18:00 Uhr, Auftakt Parkplatz der JVA Nürnberg, Zugang über Reutersbrunnenstraße…“ Aufruf in red side externer Link
  • Keine Auslieferung an das queerfeindliche Ungarn! Gemeinsame Presseerklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., der Roten Hilfe und der VVN-BdA
    „Das Kammergericht Berlin entscheidet dieser Tage über die Auslieferung von Maja T. (…) Die Bundesanwaltschaft hält weiterhin die Auslieferung von Maja, einer non-binären Person, „nicht für offensichtlich unzulässig“. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse bestünden nicht, obwohl das Kammergericht selbst festgestellt hat, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“ und „dem Muster auch anderer populistischer Regime, durch die Stigmatisierung von Homosexuellen und Transpersonen ein innergesellschaftliches Feindbild zu schaffen“ folgt. (…) „In Ungarn herrscht für Menschen, die dem Orbán-Regime nicht genehm sind, bereits seit vielen Jahren Willkür und Gewalt in Rechtsprechung und Strafvollzug. Dies mussten schon 2017/18 elf Geflüchtete erfahren, die am Grenzübergang Röszke inhaftiert und angeklagt wurden. Seitdem hat sich die Lage in Ungarn noch drastisch autoritär verschärft: Organisationen für Bürger- und Menschenrechte wurden vom Staat als politische Gegner identifiziert und können dort nicht mehr arbeiten, wie auch politisch andersdenkende Einzelpersonen und ganze Bevölkerungsteile unter massiver staatlicher Repression leiden. Es herrscht ein Klima der Angst. Eine Auslieferung von Antifaschist*innen nach Ungarn unter Orbán ist unverantwortlich“, sagt Britta Rabe vom Grundrechtekomitee. Sie hatte Prozessbeobachtung in Ungarn gemacht und die „Röszke 11“ im Kampf für ihre Freilassung mit unterstützt. „Erste Prozesse mit gefesselten Angeklagten und exorbitanten Urteilen haben stattgefunden. Mehrere deutsche Beschuldigte haben sich der Bundesanwaltschaft entzogen, die bisher entschlossen ist, den Auslieferungsgesuchen aus Ungarn trotz allem nachzukommen. Das ist selbst im Meloni-Italien nicht der Fall“, erklärte, Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA. Im Fall einer Auslieferung von Maja als Antifaschist*in und insbesondere als non-binäre Person ist unter den ungarischen Bedingungen mindestens die Verletzung elementarer Grundrechte, Artikel 1 bis 3, zu erwarten. „Wenn Deutschland die Bedingungen in Ungarn für Haft und Prozess ignoriert, kann es sich nicht mehr ernsthaft der Einhaltung von Menschenrechten rühmen. Es darf keine Auslieferungen nach Ungarn zur Aussageerpressung geben! Aufgrund der Haftbedingungen, wegen der rechtsstaatswidrigen Verfahren und der Gender-, Homo- und Transfeindlichkeit der ungarischen Regierung!“ fordert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.“ Gemeinsame Presseerklärung vom 10. Juni 2024 beim Grundrechtekomitee externer Link
  • Aufruf zu dezentralen Aktionen gegen drohende Auslieferung von Maja 
    Im aktuellen Auslieferungsverfahren gegen Maja rückt eine Entscheidung immer näher! Maja sitzt derzeit in der JVA Dresden. Wenn das Kammergericht Berlin dem Gesuch Ungarns stattgibt, wird Maja als nicht-binäre & antifaschistische Person einem rechtsnationalistischen, willkürlichen und autoritären Staat und dessen Justizsystem ausgeliefert. Maja droht dort eine Haftstrafte von bis zu 24 Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen, wie Unterversorgung, Willkür, Bedrohungen und mangelnder Hygiene. Sollte das Kammergericht Berlin trotz dessen einer Auslieferung zustimmen wäre das ein Skandal! Maja braucht jede Unterstützung und öffentlichen, solidarischen Zuspruch. Wir rufen daher dazu auf, euch in euren jeweiligen Städten und Bezugsgruppen zu organisieren und eigenständig vielfältige Aktionen für die Zeit unmittelbar nach der Entscheidung zu planen! Wir brauchen eine deutschlandweite & laute Reaktion, sollte Maja nach Ungarn abgeschoben werden.“ Aufruf vom 11.6.24 bei BASC externer Link

    • Am Tag X der Entscheidung über die Ausliferung von Maja nach Ungarn wird es in Hamburg um 19 Uhr vor der Roten Flora eine Kundgebung geben
  • Berufungsgericht in Budapest reduziert Urteil im Antifa-Prozess, Hafterleichterung und Aufhebung von Meldeauflage für Mitangeklagte aus Italien und Deutschland
    • Gericht reduziert Urteil im Antifa-Prozess. Hafterleichterung und Aufhebung von Meldeauflage für Mitangeklagte aus Italien und Deutschland
      Das Berufungsgericht in Budapest hat eine gegen Tobias E. verhängte Haftstrafe deutlich reduziert. Als Mitglied einer »linksextremistischen Organisation junger Erwachsener« war der deutsche Staatsangehörige im Januar zu drei Jahren Haft und einer fünfjährigen Einreisesperre verurteilt worden. Davon bleiben nach einer Verhandlung am Dienstag nun ein Jahr und zehn Monate Haft für den aus Berlin stammenden 29-jährigen Aktivisten. Die Staatsanwaltschaft plädierte für ein härteres, die Verteidigung für ein milderes Urteil. (…) Der ebenfalls beschuldigte Gabriele M. aus Mailand wird indes nach einer Entscheidung der italienischen Generalstaatsanwaltschaft wegen menschenunwürdiger Bedingungen im Gefängnis nicht ausgeliefert. Ein aus Ungarn ausgestellter Europäischer Haftbefehl existiert jedoch weiterhin; bei der Reise in einen anderen EU-Staat droht dem Italiener die Verhaftung…“ Artikel von Matthias Monroy vom 30.05.2024 in ND online externer Link
    • Urteil im Budapest-Prozess: Tobi zu 22 Monaten Haft verurteilt.
      Auf Sechs Monate nach dem ersten Prozesstag im Prozess gegen die drei Antifas aus Deutschland und Italien wurde die Strafhöhe für Tobi in zweiter Instanz auf 22 Monate festgesetzt. Angeklagt sind neben Tobi eine weitere deutsche Genossin mit dem Vorwurf, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung zu sein, mit dem Ziel Nazis anzugreifen sowie Ilaria, der eine Tatbeteiligung vorgeworfen wird und der im schlimmsten Fall eine hohe zweistellige Haftzeit droht.
      Tobi sitzt ebenso wie Ilaria seit fast 16 Monaten in verschärfter Untersuchungshaft unter menschenunwürdigen Bedingungen.
      Tobi hatte in einem Vorverfahren zum ersten Prozesstag den Anklagevorwurf mit der Erwartung angenommen, dass ihm kein rechtsstaatlicher Prozess zugesichert wird. Im Anschluss bestand Uneinigkeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und seinem Verteidiger über die Höhe des Strafmaßes für Tobi. Vor Gericht waren drei Jahre Haft geurteilt, wogegen Tobis Anwalt Widerspruch einlegte. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine höhere Strafe. Das faktische Urteil vom heutigen Tag fällt damit stark hinter der zu befürchtenden Höhe zurück. Da Tobi schon jetzt mehr als zwei Drittel der verhängten Strafe durch die lange Untersuchungshaft abgesessen hat, besteht eine Chance, Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu stellen . Die Entscheidung liegt bei einem anderen ungarischen Gericht. Wann sie zu erwarten ist, ist uns derzeit nicht bekannt. In der Urteilsbegründung der Richterin wurden heute noch einmal der Verfolgungswille der ungarischen Behörden und der politische Charakter des Verfahren deutlich. Sie sagte hier sinngemäß, dass Tobi in Ungarn keine Aktivität im Sinne einer kriminellen Vereiningung nachgewiesen werden konnte. Das Urteil stützt sich folglich allein auf deutsche  Ermittlungserkenntnisse aus dem Antifa-Ost-Verfahren. Repression gegen Antifas als Ziel ist gesetzt
      …“ Meldung vom 29.5.2024 von BASC externer Link – Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex
    • Gesuchte Linksautonome über Verfolgung: „Die Strategie wird nicht aufgehen“
      2023 sollen Autonome bei einem Nazi-Marsch in Ungarn rechte Teilnehmer attackiert haben. Warum sie sich nicht stellen, sagt eine von ihnen im Gespräch.
      Sie sind weg: Seit über einem Jahr sind zehn Antifaschist*innen auf der Flucht. Die ungarische Justiz wirft ihnen vor, 2023 gezielt Rechtsextreme am Rande eines von diesen organisierten Gedenkmarschs in Budapest angegriffen und verletzt zu haben. Ihnen droht die Auslieferung nach Ungarn. Auch der sich im Untergrund befindlichen Aktivistin Lena Berg (Name geändert). Die 22-Jährige sprach mit der taz. (…)
      [Am 7. Mai wurde in Nürnberg die gesuchte Hanna S. festgenommen. Machen Sie sich Sorgen, dass Sie sich auf Dauer einem Verfahren nicht entziehen werden können?]
      Hanna hat überhaupt nicht versucht, sich einem Verfahren zu entziehen. Sie wohnte ganz normal an ihrer Meldeadresse, ging arbeiten und studierte. Trotz eines vollkommen geregelten Lebens mit festem sozialen und familiären Umfeld wurde bei ihr nun eine Fluchtgefahr konstruiert, um sie in U-Haft zu nehmen.
      [Seit März hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Besteht weiterhin die Möglichkeit einer Auslieferung nach Ungarn?]
      Die Behörden spielen gezielt mit der Möglichkeit einer Auslieferung, um Druck auf uns auszuüben. Ob dahinter die Hoffnung auf einen Kronzeugen steht oder es den Ermittlern lediglich darum geht, Härte zu zeigen, wissen wir nicht. Das Vorgehen zeigt aber, wie ernst Teile der Behörden ihre eigene Definition eines Rechtsstaats nehmen: Wenn es ihnen nützt, sehen sie kein Problem darin, Antifaschist:innen an ein Land auszuliefern, das selbst vom EU-Parlament als Autokratie betrachtet wird. (…)
      Viele von uns haben signalisiert, sich zu stellen, wenn es keine Auslieferungen gibt. Darauf gab es bisher keine Reaktion. Wir haben deshalb den Eindruck, die Bundesanwaltschaft hat gar kein Interesse daran, dass sich Leute stellen. Im Gegenteil, sie hat sehr deutlich gemacht, dass sie dem Willen der ungarischen Behörden nicht im Weg stehen will und einer Auslieferung aus ihrer Sicht stattgegeben werden könne. Das Narrativ von „gefährlichen Linksextremen im Untergrund“ eignet sich bestens für eine mediale Stimmungsmache und Diffamierung gegen Antifaschist:innen…“ Interview von Andreas Speit vom 30.5.2024 in der taz online externer Link
  • Grundrechte für Antifaschist*innen ausgesetzt? Eine Auslieferung an das ungarische Orbán-Regime darf nicht zugelassen werden!
    „Für Antifaschist*innen gelten hierzulande offenbar nur wenige Rechte: Das zeigt sich besonders im Fall der Aktivist*innen, denen die Beteiligung an den Protesten gegen den Nazi-Aufmarsch „Tag der Ehre“ Anfang Februar 2023 in Budapest vorgeworfen wird, bei dem es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis kam. Maja ist akut von Auslieferung nach Ungarn bedroht, und im Fall der jüngst verhafteten Hanna ist das ebenfalls zu befürchten. Die Bundesanwaltschaft hält weiter an ihrem Vorsatz fest, Antifaschist*innen auszuliefern – und das, obwohl bekannt ist, dass ihnen dort menschenunwürdige Haftbedingungen und Prozesse drohen, die allen rechtsstaatlichen Minimalstandards Hohn sprechen. In dem unverhohlen politisch motivierten Gerichtsverfahren, das mit massiver Hetze durch ungarische Politiker*innen und Medien einhergeht, drohen den Angeklagten bis zu 24 Jahre Gefängnis. Mit der Drohung, die Aktivist*innen an das rechte Orbán-Regime und seine Justiz zu überstellen, verfolgen die hiesigen Repressionsorgane eigene politische Agenda gegen die antifaschistische Bewegung. Eine italienische und zwei deutsche Antifaschist*innen stehen in Ungarn vor Gericht, und zwei von ihnen sind seit 15 Monaten im Gefängnis. Die Berichte über die unmenschlichen Haftbedingungen und die Fotos der angeklagten Ilaria, die an Händen und Füßen gefesselt an einer Kette in den Gerichtssaal geführt wurde, sorgten international für Furore. In Italien lehnten die zuständigen Gerichte deshalb die Auslieferung eines weiteren italienischen Antifaschisten ab – im Gegensatz zur deutschen Justiz. Sie betreibt weiterhin mit großem Eifer die Verfolgung der gesuchten Antifas. (…) „Es ist ein Skandal, wie die deutschen Behörden die eigenen Grundregeln mit Füßen treten und Antifaschist*innen mit menschenverachtenden und lebensgefährlichen Maßnahmen bedrohen, um die Betroffenen und letztlich die gesamte Bewegung einzuschüchtern“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Eine Auslieferung an das ungarische Orbán-Regime darf nicht zugelassen werden! Wir stehen solidarisch an der Seite der verfolgten Antifaschist*innen, ihrer Angehörigen und Unterstützer*innen. Ob Maja, Hanna oder alle anderen Antifaschist*innen: Keine Auslieferung – no extradition!“ Pressemitteilung der Roten Hilfe vom 25. Mai 2024 externer Link
  • [Panorama 3] Untergetauchte Linke: Auslieferung nach Ungarn?
    Seit mehr als einem Jahr verstecken sich neun Deutsche, weil sie in Ungarn einen unfairen Prozess erwarten. Panorama 3 konnte mit zwei von ihnen sprechen.
    Das letzte Foto, das Birgit und Hermann W. aus Hamburg von ihrer Tochter Sara (Namen geändert) gemacht haben, zeigt sie gemeinsam mit ihrem Vater. Aufgenommen wurde es an Weihnachten 2022. Kurz danach ist Sara weg – bis heute. Denn gegen sie wird in Ungarn ermittelt. Ihr werden schwere Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ob sie sich wirklich strafbar gemacht hat, ist bis heute nicht geklärt.
    Die Ungewissheit, wie es jetzt weitergeht, ist für ihre Eltern schwer zu ertragen. „Sie ist rausgerissen aus allem. Sie hat kein Zuhause mehr. Sie ist einfach rausgerissen aus dem Leben und die Angst ist groß, gibt es einen Weg zurück? Also wie kann es einen Weg zurückgeben?“, fragt ihre Mutter im Interview mit Panorama 3. (…) Panorama 3 ist es gelungen, mit zwei der Untergetauchten Kontakt aufzunehmen. In einem exklusiven Interview wollen sie sich zu den ihnen vorgeworfenen Taten nicht äußern, aber sie erzählen, warum sie sich verstecken: „Wenn wir uns jetzt stellen, drohen uns da wirklich bis zu 24 Jahre Haft. Das ist länger als die meisten von uns alt sind. Dazu die schlechten Haftbedingungen, die wirklich nur dazu da sind, Leute einzuschüchtern, um Leute psychisch zu brechen“, erzählt eine der Untergetauchten Panorama 3. Auch die mediale Vorverurteilung in Ungarn spreche dagegen, sich einem Prozess in dem EU-Land zu stellen
    …“ Beitrag von Philipp Hennig vom 21.05.2024 im NDR externer Link mit dem Video aus der Sendung Panorama 3
  • Gemeinsamer Appell juristischer Vereinigungen an das Kammergericht Berlin: Keine Auslieferung von Maja T. nach Ungarn!
    „Beim Kammergericht Berlin ist derzeit ein Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Maja T. anhängig. Ein Auslieferungshaftbefehl wurde bereits verhängt, eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Auslieferung wird derzeit vom Kammergericht noch geprüft. Maja T. wurde am 11. Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Gegen ihn und etliche weitere Personen läuft in Ungarn ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, sich im Februar 2023 an Angriffen und Körperverletzungshandlungen gegen Rechtsextremisten in Budapest beteiligt zu haben. (…) Der Generalbundesanwalt stellt sich einer Auslieferung von Maja T. nicht entgegen. Die zuvor zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte hinsichtlich der derzeit untergetauchten neun weiteren deutschen Staatsangehörigen erklärt, dass einer Auslieferung nach Ungarn nur widersprochen werde, wenn sich die Personen dem hiesigen Verfahren stellen würden und zugleich vor dem Ermittlungsrichter ein Geständnis abgeben würden. Wir fordern die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Menschenrechte von Maja T. sind zu schützen, eine Auslieferung von Maja T. nach Ungarn würde dem diametral entgegenstehen. Das ungarische Justizsystem entspricht nicht den rechtsstaatlichen Standards. Maja T. hat in dem autokratischen System unter Regierungschef Victor Orbán, in dem die Justiz nicht unabhängig ist, kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten. Die Haftbedingungen verstoßen zudem eklatant gegen menschenrechtliche Standards. Das aktuell in Budapest anhängige Verfahren gegen die italienische Staatsangehörige Ilaria S. sowie die deutschen Staatsangehörigen Tobias E. und Anna M., denen ebenfalls die Beteiligung an Angriffen gegen Rechtsextremisten und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, macht deutlich, dass Maja T. dort kein faires Verfahren erwarten würde. Die bekannt gewordenen Haftbedingungen der Ilaria S. und die Art und Weise, in der diese zu den Hauptverhandlungsterminen wie in einem Schauprozess vorgeführt wird, haben in der italienischen Öffentlichkeit für erhebliche Empörung gesorgt. Die italienische Justiz hat wegen der rechtsstaatswidrigen Bedingungen kürzlich ein Auslieferungsersuchen gegen einen weiteren italienischen Staatsangehörigen zurückgewiesen. Bei Maja T. kommt hinzu, dass es sich um eine non-binäre Person handelt. Auch das Kammergericht Berlin hat in dem Auslieferungsverfahren festgestellt, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als „gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“. Die Haftbedingungen für non-binäre Personen dürften unter den Bedingungen einer solchen Politik noch gefährlicher und unerträglicher sein. Wir fordern die Bundesanwaltschaft auf, einer Auslieferung von Maja T. und den weiteren gesuchten Beschuldigten zu widersprechen und in Deutschland ein rechtsstaatliches Verfahren zu führen, welches nicht an die Bedingung einer Aussageerpressung geknüpft ist. Die Aussagefreiheit gehört zu den zentralen Beschuldigtenrechten. Die drohende Auslieferung nach Ungarn darf nicht als Mittel einer Aussageerpressung genutzt werden.“ Gemeinsame Presseerklärung vom 17. Mai 2024 externer Link von RAV, VDJ, Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. und Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
  • Drohende Auslieferungen im Budapest-Verfahren: Aufruf zur Unterstützung von Maja und anderen Beschuldigten – #FreeHanna: Kundgebung vor der JVA Nürnberg am 10. Mai
    • Drohende Auslieferungen im Budapest-Verfahren – Aufruf zur Unterstützung von Maja und anderen Beschuldigten
      „… Vor ein paar Wochen wurde sich in Mailand gegen die Auslieferung von Gabri entschieden, in dessen Fall Ungarn ebenfalls einen Auslieferungsantrag gestellt hatte. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Ungarn keine menschenrechtskonformen Haftbedingungen für Gabri garantieren könne. Das Urteil in Italien hat jedoch bisher keine Auswirkungen auf die Entscheidung hinsichtlich der Auslieferung von Maja. Vielmehr empfahl der Generalbundesanwalt, welcher vor einigen Wochen das Verfahren in Deutschland gegen die Beschuldigten im Budapest-Komplex übernommen hatte, der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Maja nach Ungarn auszuliefern. Das Verfahren in Ungarn habe Vorrang. Offenbar wird hier die konkrete Bedrohung durch eine Auslieferung nach Ungarn genutzt, um Druck auf Maja und die anderen Beschuldigten auszuüben.
      Im Falle einer Auslieferung wäre Maja mit menschenrechtswidrigen Bedingungen in der Haft sowie einem Schauprozess und einer hohen Haftstrafe konfrontiert. Hinzu kommt die weite Entfernung und Isolation von Familie, Freunden und einem unterstützenden Umfeld. Außerdem würde Maja als nicht-binäre Person in ein offen queerfeindliches Land ausgeliefert werden. Die Auslieferung von Maja muss daher unbedingt verhindert werden und dafür braucht es viel Unterstützung. (…)In den kommenden Wochen ist mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin über den Auslieferungsantrag welchen die ungarischen Behörden gestellt haben, zu rechnen. Es herrscht also großer Zeitdruck, weshalb wir noch einmal auf die derzeitige Situation von Maja, Hanna und dem Genossen in Finnland aufmerksam machen und zu Solidarität und Unterstützung aufrufen wollen. Es darf keine Auslieferungen nach Ungarn geben, nicht aus Italien, Finnland, Deutschland oder sonstwo!
      Im Folgenden werden konkrete Vorschläge gemacht, wie ihr in dem Fall unterstützen könnt. Bitte teilt diesen Aufruf in eurem Umfeld und über die euch verfügbaren Plattformen und Kanäle…“ Aufruf vom 8.5.2024 bei BASC externer Link – Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex
    • Solidarität mit Hanna – Kundgebung vor der JVA Nürnberg am 10. Mai
      Wie bereits in einer früheren Pressemitteilung berichtet wurde, wurde Hanna am Montag, den 06. Mai, unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sowie Körperverletzung verhaftet. Am selben Tag wurde sie einem Haftrichter in Karlsruhe vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Mittlerweile befindet sie sich in der JVA Nürnberg.
      Der Solikreis Nürnberg nimmt das zum Anlass, um am kommenden Freitag ab 16:30 Uhr eine Solidaritätskundgebung vor der JVA zu veranstalten. „Wir fordern die sofortige Entlassung von Hanna aus der U-Haft. Sie hat ein stabiles soziales Umfeld in Nürnberg, es ist vollkommener Quatsch hier eine Fluchtgefahr zu sehen.“, so Alex Schmidt vom Solikreis Nürnberg. Weiter ordnet Alex Schmidt die Verhaftung von Hanna folgendermaßen ein: „Dieser erneute Schlag gegen die linke Bewegung reiht sich in die Angriffe des Staats ein, die seit einigen Jahren bundesweit für Schlagzeilen sorgen. Aktivist*innen werden unter den haarsträubendsten Vorwürfen durchleuchtet, angeklagt und eingesperrt. Wer gegen Rechte kämpft hat in diesem Staat nichts zu lachen.“
      An der Kundgebung sollen neben verschiedenen linken Gruppierungen auch Arbeitskolleg*innen, Kommiliton*innen und Dozent*innen der in U-Haft sitzenden Aktivistin sprechen.
      Neben der Hoffnung einige persönliche Worte an die Gefangene richten zu können, geht es den Aktivist*innen des Solikreis und den Freund*innen von Hanna allerdings auch um politische Fragen. „Es darf keine Auslieferung nach Ungarn geben! Ungarn ist inzwischen eine autoritäre ‚Demokratie‘, hier ist kein fairer Prozess nach rechtsstaatlichen Standards zu erwarten. Selbst die extrem rechte Regierung Italiens hat das ironischerweiße im Gegensatz zur Regierung der BRD erkannt.“ Die Entscheidung über eine eventuelle Auslieferung nach Ungarn dürfte bald eine Rolle spielen, da Hanna vorgeworfen wird, an einem Übergriff auf Neonazis in Ungarn beteiligt gewesen zu sein. Italien weigert sich bisher, einen in Italien Verhafteten auszuliefern. Die BRD hat bereits festgestellt, dass ihrerseits keine grundsätzlichen Auslieferungshindernisse gesehen würden. Jetzt muss von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden
      .“ Pressemitteilung des Solikreis Nürnberg vom 8.5.24 per e-mail
  • Budapest-Verfahren: Hausdurchsuchung und Festnahme in U-Haft in Nürnberg – auch der Antifaschistin Hanna S. droht Auslieferung nach Ungarn
    • Hausdurchsuchung und Festnahme in Nürnberg – weitere Kriminalisierung von Antifas
      Heute ab 8:00 Uhr morgens fand im Nürnberger Stadtteil Gostenhof durch die Polizei eine Hausdurchsuchung statt. Anlass ist, dass die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe einer Antifaschistin vorwirft, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, welche Angriffe auf Neonazis in Budapest durchgeführt haben soll. Bereits kurz nach Beginn der Hausdurchsuchung sammelten sich einige Anwohner*innen und Aktivist*innen, die ihre Solidarität mit der betroffenen Antifaschistin zeigten. Insgesamt dauerte die Durchsuchung sieben Stunden lang an. Die Polizei sperrte dafür mehrere Straßen und ließ Passant*innen und Anwohner*innen nicht mehr durch. Beteiligt war unter anderem das sogenannte Unterstützungskommando (USK), sowie Beamte des Landeskriminalamt Sachsen. Für heute, Monatgabend, 19 Uhr wird zu einer Solidaritätskundgebung am Jamnitzer-Platz in Nürnberg Gostenhof aufgerufen. (…) Die festgenommene Antifaschistin soll derweil nach Karlsruhe gebracht werden, wo sie um 17:30 Uhr ein Haftprüfungstermin erwartet. Auch dort haben sich bereits solidarische Menschen versammelt.“ Pressemitteilung des Solikreis Nürnberg vom 6.5.24 per e-mail und bei red side dokumentiert externer Link
    • Budapest-Verfahren: Festnahme in Nürnberg – Rote Hilfe e.V. erklärt sich solidarisch mit Nürnberger Antifaschistin
      „Nach einer mehrstündigen Hausdurchsuchung wurde heute um 17.30 Uhr eine Nürnberger Antifaschistin zur Haftprüfung nach Karlsruhe gebracht. Hintergrund ist der Vorwurf, dass die junge Aktivistin Mitglied in einer kriminellen Vereinigung sei, die im Februar 2023 Neonazis in Budapest angegriffen haben soll. Gegen 8 Uhr morgens begann eine mehr als siebenstündige Razzia in den Privaträumen der Antifaschistin. Durchgeführt und begleitet wurde diese u. a. durch Einheiten des LKA Sachsen und des bayerischen USK. Der martialische Auftritt wurde durch das Absperren mehrerer Straßenzüge unterstrichen. Für Anwohner*innen und Passant*innen wurde der Zugang gesperrt. Gleichwohl versammelten sich zügig Aktivist*innen und Anwohner*innen und solidarisierten sich mit der Betroffenen. Gegen zwei weitere Beschuldigte läuft aktuell ein Prozess in Budapest, ein dritter wurde nach einem Geständnis zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. In Deutschland befindet sich momentan eine Person in Auslieferungshaft. Der heute Abend anberaumte Haftprüfungstermin könnte den Weg ebnen, um eine weitere Antifaschistin aus dem Leben zu reißen und diese ggf. nach Ungarn ausliefern zu lassen. Im rechts-autoritären Ungarn gibt es keine Chance auf ein Verfahren, das auch nur im Ansatz rechtsstaatliche Minimalstandards einhält. Die unmenschlichen Haftbedingungen wurden von der im Budapest angeklagten italienischen Antifaschistin Ilaria bereits öffentlich gemacht. Auf Grund des internationalen Drucks konnte dadurch die Auslieferung eines weiteren italienischen Antifaschisten verhindert werden. Auch die Rote Hilfe e. V. hat sich bereits eindeutig gegen Auslieferungen nach Ungarn verwehrt und forderte dies bereits in einer Mitteilung Anfang Februar 2024. Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe: „Wie wir wissen, räumt der Generalbundesanwalt dem Verfahren in Ungarn Priorität gegenüber einem Prozess vor hiesigen Gerichten ein, was das Risiko einer Auslieferung erhöht. Dies gilt es zu verhindern. Unter der Orban-Regierung sind die ungarischen Gerichte längst nicht mehr unabhängig. Den Gefangenen droht in der Haft psychisches und körperliches Leid. Die Rote Hilfe e. V. ruft deshalb zur Solidarität mit allen betroffenen Antifaschist*innen im Budapest-Verfahren auf und fordert die sofortige Freilassung der Nürnberger Antifaschistin.“ Pressemitteilung vom 6. Mai 2024 von und bei der Rote Hilfe e.V. externer Link
    • 250 Menschen auf Demonstration gegen Repression in Nürnberg
      Am Montagabend demonstrierten in Nürnberg Gostenhof spontan über 250 Menschen gegen die Festnahme einer Aktivistin. Diese erfolgte im Anschluss einer sieben stündigen Hausdurchsuchung am selben Tag. Der Antifaschistin wird vorgeworfen, sich an einer Demonstration gegen Faschisten in Ungarn beteiligt zu haben. Die Bundesstaatsanwaltschaft konstruiert wegen Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Protesten in Budapest eine kriminelle Vereinigung, der die Nürnbergerin angehören soll. (…) Gegen 20 Uhr liefen in Gostenhof 250 linke Demonstrierende los. Mit Parolen wie: „Ob auf der Straße, oder vor Gericht – Antifa bleibt notwendig!“, „Freiheit für Hanna – ACAB“ drückten sie ihre Solidarität mit Hanna und ihren Unmut über den Polizeieinsatz aus. Lautstark zog die Demonstration durch Gostenhof und machte auf ihr Anliegen aufmerksam. Gleichzeitig entschied der Haftrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Hanna in Untersuchungshaft genommen wird. Auch in Karlsruhe demonstrierten zahlreiche Menschen ihre Solidarität mit der Antifaschistin…“ Mitteilung des Solikreis Nürnberg vom 6.5.2024 pr e-mail und auf indymedia externer Link, Video der Demo und Bericht gibt es im BR externer Link
  • Bundesgerichtshof erteilt im Budapest-Komplex weiterer Eskalation eine Absage – aber: Haftbefehl verhängt, Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin 
    • Staatliche Hatz auf Antifaschist:innen: Es droht weiter die Auslieferung an Ungarn
      Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, sollen mehrere deutsche Antifaschist:innen, aktuell insbesondere Maja, an Ungarn ausgeliefert werden. Auch wenn der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf des versuchten Mordes am 21. März 2024 von der Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof (BGH) weggewischt wurde, verschärft sich die Lage für Maja und für weitere Aktivist:innen, die sich aktuell noch den Behörden entziehen. (…) „Es ist unglaublich, welche Dimension die staatliche Hatz auf Antifaschist:innen annimmt. Auch vor offensichtlichen Verstößen gegen juristische Standards und vor der Erpressung mit der Auslieferung an einen Staat, der Menschenrechte mit Füßen tritt, schrecken die deutschen Repressionsbehörden nicht zurück“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Auslieferung von Maja muss auf alle Fälle verhindert werden! Wir stehen solidarisch an der Seite der verfolgten Antifaschist:innen. Die Auslieferungsdrohungen und die Erpressungsmanöver der staatlichen Behörden müssen umgehend aufhören. Wir fordern Majas Freilassung und ein Ende der Verfolgung der Antifaschist:innen!““ Pressemitteilung vom 24.03.2024 der Roten Hilfe externer Link
    • Bundesgerichtshof erteilt im Budapest-Komplex weiterer Eskalation eine Absage
      Der Bundesgerichtshof hat heute den Antrag des Generalbundesanwalts abgelehnt, den Haftbefehl einer beschuldigten Person um den Vorwurf des versuchten Mordes zu erweitern. Betroffen war eine Person, die sich aufgrund eines von Ungarn ausgestellten Europäischen Haftbefehls derzeit in Auslieferungshaft befindet. Der BGH fasst die Gruppe von Antifaschist_innen, denen Übergriffe auf Neonazis in Budapest zur Last gelegt werden, zwar als „kriminelle Vereinigung“ auf, diese sei aber nicht darauf angelegt gewesen, den Tod von Menschen herbeizuführen.
      Der Generalbundesanwalt hatte zuvor die Fahndung nach Antifaschist_innen mit dem Vorwurf des versuchten Mordes eskaliert, um den Druck auf die Beschuldigten und die antifaschistische Bewegung zu erhöhen. Vor drei Wochen hatte der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen junge Antifaschist_innen, denen Beteiligung an Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen wird, wegen der „besonderen Bedeutung“ an sich gezogen. Der Generalbundesanwalt hatte nun einen Haftbefehlsantrag an den Bundesgerichtshof gerichtet, in dem einer der Angriffe auf Neonazis in Budapest als versuchter Mord bewertet wurde.
      Dieser erstmalig erhobene Vorwurf sollte auch die Person treffen, die sich derzeit aufgrund des von Ungarn ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Sachsen in Auslieferungshaft befindet und deren deutscher Haftbefehl nunmehr auf Antrag des Generalbundesanwalts erweitert werden sollte.  Die Ermittlungsrichterin beim Bundesgerichtshof hat heute über diesen Antrag entschieden. Sie hat dem Eskalationsversuch der Bundesanwaltschaft eine Absage erteilt und zwar den Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angenommen, aber gerade keinen dringenden Tatverdacht eines versuchten Mordes. Die Gruppe sei, so die Ermittlungsrichterin, nicht darauf angelegt gewesen, den Tod von Menschen herbeizuführen.
      Auch nachdem der Bundesgerichtshof die Eskalation des Generalbundesanwalts nicht mitgemacht hat, droht den Betroffenen weiterhin die Auslieferung nach Ungarn. Denn der Generalbundesanwalt hatte nach Übernahme ausdrücklich erklärt, dass das von ihm geführte Ermittlungsverfahren einer Auslieferung an das autoritäre Ungarn nicht entgegenstehe, sondern dieser im Gegenteil der Vorzug zu geben sei
      …“Presseerklärung vom 21.03.2024 der VerteidigerInnen externer Link
    • Nach Angriffen auf Rechte in Budapest: Haftbefehl verhängt – Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin
      2023 hatten Vermummte Teilnehmer einer rechtsextremen Demo teils schwer verletzt. Nun hat der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl verhängt. (…) Vor drei Wochen hatte in Deutschland dann die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen – nun verhängte auch der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl. Nach taz-Informationen wirft die Bundesanwaltschaft den Gesuchten neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung inzwischen auch versuchten Mord vor. Mehrere der Angriffe in Budapest seien so schwer gewesen, dass sie Menschen hätten töten können, argumentiert die Behörde. Diesen Vorwurf machte die Bundesanwaltschaft auch der einzig bisher festgenommenen Person, Maja T. Die nonbinäre Person aus Thüringen musste deshalb am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen – verhandelt wurde über eine entsprechende Erweiterung des Haftbefehls. (…) Die Bundesanwaltschaft hatte in Karlsruhe aber nur halb Erfolg: Der BGH verhängte zwar einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und zweier gefährlicher Körperverletzungen, nicht aber wegen versuchten Mordes. Das bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft der taz. Sven Richwin, Anwalt von Maja T., sagte der taz: „Der Bundesgerichtshof hat der Eskalationspolitik der Bundesanwaltschaft einen Dämpfer verpasst.“ Ziel sei es offenbar gewesen, den Druck auf Maja, aber auch auf die noch Gesuchten „maximal zu erhöhen“, so Richwin. „Dieser Versuch ist zunächst gescheitert.“
      Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft weiter gegen die neun noch Gesuchten, denen zum Teil auch weitere Angriffe auf Rechtsextreme in Deutschland vorgeworfen werden.
      Auslieferung nach Ungarn droht weiterhin
      Maja T. droht derweil weiter die Auslieferung nach Ungarn. Das Kammergericht Berlin bestätigte der taz, dass inzwischen ein Auslieferungshaftbefehl gegen T. verhängt wurde. Eine Auslieferung werde damit „nicht als offensichtlich unzulässig“ erachtet, sagte eine Sprecherin. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse würden demnach nicht gesehen. In einem zweiten Schritt werde nun über die Auslieferung an sich entschieden. Nach taz-Informationen forderte das Kammergericht nun Berichte von Ungarn an, wie dort mit nonbinären Personen in Haft umgegangen wird und welche Schutzmaßnahmen es gibt. In einem Schriftsatz äußerte das Gericht durchaus Bedenken. „Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“, heißt es dort…“ Artikel von Konrad Litschko vom 21.3.2024 in der taz online externer Link
    • Der Generalbundesanwalt ist im Ermittlungsverfahren gegen einen Antifaschisten wegen der Angriffe gegen Neonazis in #Ungarn mit seinem weiteren Eskalationsversuch gescheitert. Der BGH sieht keinen dringenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes. Weiter aber droht die Auslieferung.“ Tweet von RAV vom 21.3.24 externer Link
  • Demo am 18.03.2024, dem Tag der politischen Gefangenen, in Berlin: FREE THE BUDAPEST TWO – #NOEXTRADITION – Keine Auslieferung nach Ungarn!
    Antifaschist*innen stehen aktuell vor einer  erschreckenden Aussicht: ihnen wird vorgeworfen, sich 2023 an Angriffen auf Neonazis, die jährlich zum sogenannten „Tag der Ehre“ nach Budapest reisen, beteiligt zu haben. Zwei sitzen dort in U-Haft, den anderen droht die Auslieferung nach Ungarn. Ein Land, das für seine anhaltenden Menschenrechtsverletzungen berüchtigt ist. Ein Land, in dem die Justiz politisch von rechts beeinflusst ist und Opposition systematisch unterdrückt wird. (…) Während Ungarn seine Bürger*innen in einem festen Griff aus Angst und Unterdrückung zu halten vermag, lassen wir nicht zu, dass die Stimmen unserer Genoss*innen erstickt werden. Wir wollen nicht nur ein Schlaglicht, sondern ganze Fluter auf dieses Vorgehen werfen: dieses zunehmend autokratische Regime untergräbt grundlegende Werte wie Meinungsfreiheit und die Würde des Menschen. (…) Am 18.03. wird der „Tag der politischen Gefangenen“ begangen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Menschen aus politischen Gründen inhaftiert sind oder waren. An diesem Tag soll an den Aufstand der Pariser Kommune im Jahre 1871 erinnert werden. Wenn auch die rote Hilfe bereits 1923 dieses Datum festsetzte, wurde der Gedenktag durch Faschismus untergraben und erst 1996 wiederbelebt. Ein Tag des Protestes – GEGEN ihre Repressionen. GEGEN ihre Willkür. GEGEN die Verherrlichung von Nationalismus.
    Ein Tag der Solidarität – FÜR unsere Genoss*innen. FÜR den Antifaschismus. FÜR die Menschenwürde.
    Deswegen kommt am 18.03. um 18:00 Uhr zum Spreewaldplatz um gemeinsam und entschlossen mit uns zu demonstrieren.
    Auch wenn ihr nicht in Berlin seid, gibt es Möglichkeiten Solidarität zu bekunden:
    Macht Aktionen, Graffitis, Transpis, Banner, Kundgebungen vor den Botschaften – werdet kreativ und laut!...“ Aufruf vom 4.3.2024 von Soligruppe Budapest Berlin externer Link u.a.
  • Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen – und macht damit eine Auslieferung nach Ungarn unwahrscheinlicher (hoffentlich)
    „… Die Ermittlungsbehörde in Karlsruhe bestätigte auf Anfrage von NDR und WDR, dass sie das Verfahren an sich gezogen hat. Eine Auslieferung der Verdächtigen nach Ungarn wird damit unwahrscheinlicher. Bislang hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen mehrere Verdächtige aus Ostdeutschland ermittelt, denen Gewalttaten in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen werden. In der ungarischen Hauptstadt waren damals mehrere mutmaßliche Rechtsextremisten angegriffen und verletzt worden. Am sogenannten „Tag der Ehre“ kommt es in Budapest jedes Jahr zu Aufmärschen von Neonazis aus ganz Europa. (…) Mehrere der Beschuldigten sollen in Verbindung mit der Gruppe um die Leipziger Studentin Lina E. stehen, die im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremen Vereinigung und Angriffen auf Neonazis zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die meisten Verdächtigen aus dem Ermittlungsverfahren, das jetzt von der Bundesanwaltschaft übernommen wurde, sind seit der Tat untergetaucht. Einige hatten vor mehreren Wochen angekündigt, sich stellen zu wollen – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Die Untergetauchten fürchten vor allem eine Auslieferung nach Ungarn. Dort drohen ihnen einerseits im Vergleich zu Deutschland höhere Gefängnisstrafen. Andererseits stehen die Haftbedingungen in Ungarn in der Kritik. Das Ungarische Helsinki-Komitee, eine Menschenrechtsorganisation, kritisiert unter anderem die mangelnde medizinische Versorgung von Gefängnisinsassen. (…) Die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft macht eine Auslieferung nach Ungarn jetzt unwahrscheinlicher, weil diese oftmals Vorrang vor den Ersuchen aus dem Ausland haben…“ Beitrag von Julian Feldmann und Florian Flade vom 1. März 2024 bei tagesschau.de externer Link („Linke Gewalttaten in Ungarn: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen“)

  • Mehrere der Beschuldigten bereit, sich den Behörden zu stellen, wenn sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden – Generalstaatsanwaltschaft besteht auf umfangreiche Geständnisse
    • Nach Angriff in Budapest: Mutmaßliche Linksextremisten wollen sich stellen
      Im Februar 2023 sollen mutmaßliche deutsche Linksextremisten Teilnehmer eines SS-Gedenkens in Budapest angegriffen haben. Seitdem werden sie gesucht. Nun möchten sich einige nach MDR-Informationen stellen – unter bestimmten Bedingungen.
      Schon aus der Ferne war es deutlich zu hören: das Geräusch von Metallketten und -fesseln, die beim Laufen aneinander klackern. Mit Hand- und Fußfesseln gebunden und an die Aufseher gekettet, wurden Ilaria Salis und Tobias E. Ende Januar von vermummten Wärtern in den Verhandlungssaal des Budapester Stadtgerichts geführt. Es war der hör- und sichtbare Ausdruck der Haftbedingungen, die von der Italienerin Salis als in Teilen miserabel beschrieben wurden.
      Es sind diese Eindrücke, die mehrere Männer und Frauen dazu bringen, dem MDR exklusiv ein Interview zu geben. Sie sind die Eltern mutmaßlicher deutscher Linksextremisten, die untergetaucht sind. Gesucht werden sie im Zusammenhang mit einem Angriff auf Teilnehmende eines SS-Gedenktages in Budapest. Einige der mutmaßlichen Linksextremisten sind offenbar bereit, sich bei der Polizei zu melden. „Mehrere der Beschuldigten sind bereit, sich den Behörden zu stellen“, sagt Wolfram Jarosch, ein Vater, dessen Kind beschuldigt wird, sich am Angriff beteiligt zu haben. „Sie möchten aber, dass ihnen zugesichert wird, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, dass sie hier in Deutschland bleiben können. Wir als Eltern wissen das von Anwälten der Kinder“, sagt Jarosch. Sein Kind wurde bereits festgenommen und befindet sich derzeit in der JVA Dresden. (…) Eine Mutter, die anonym bleiben möchte, sagt im Interview mit dem MDR zu den Beweggründen für den Schritt des öffentlichen Appells. „Zu den Vorwürfen möchte ich mich nicht äußern. Das ist nicht unser Part, als Eltern uns zu Schuld und Unschuld zu äußern“, so die Frau. „Und es ist auch nicht die Zeit, jetzt darüber zu reden. Das, was wir Eltern fordern, ist ein fairer und rechtsstaatlicher Prozess hier in Deutschland.“ Das sei die einzige Chance für diese jungen Menschen. „Wir als Eltern glauben daran, dass diese jungen Menschen so wie alle anderen Menschen ein Recht haben auf rechtsstaatliche Verfahren und im Falle einer Verurteilung auch auf menschenwürdige Haftbedingungen und auf eine Perspektive danach – auf eine Resozialisierung“, betont die Mutter. Und das sei nur in Deutschland möglich. (…)
      Doch könnte Deutschland überhaupt eine Auslieferung ins EU-Ausland verhindern? Sören Schomburg ist Experte für Fragen des Auslieferungsrechts. Er hat bereits den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont sowie den Whistleblower Julian Assange vertreten. Im Gespräch mit dem MDR erklärt er, dass Deutschland prinzipiell ins EU-Ausland ausliefere. Es gebe jedoch eine Einschränkung: „Die Bundesrepublik Deutschland darf sich nicht an Auslieferungen beteiligen, wenn es zu einer Menschenrechtsverletzung führen würde oder wenn auch nur das Risiko besteht.“ Zu Menschenrechtsverletzungen zählen laut Schomburg zum Beispiel kein faires Verfahren zu erhalten oder gefoltert zu werden, aber auch einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt zu werden. Vor allem die Haftbedingungen seien typischerweise ein Grund, Auslieferungen abzulehnen, ergänzt er. Diesbezüglich habe es in der Vergangenheit schon Entscheidungen gegen Auslieferungen nach Ungarn, Rumänien, aber auch Großbritannien gegeben. Allerdings reiche es nicht aus, wenn Anwälte beispielhaft allgemeine Rechtsstaatsdefizite oder allgemeine Mängel an den Haftbedingungen beschreiben, erklärt Schomburg. Sie müssten ganz konkret im Einzelfall die Gefahr darlegen, dass es zu solchen Umständen kommen kann.
      Etwaige Zusage offenbar an Geständnisse geknüpft
      Das von den Eltern der untergetauchten Personen nun öffentlich gemachte Angebot ist für die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht neu, sagt Jarosch: „Die Rechtsanwälte haben sich auch an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewandt.“ Das Anliegen sei dieser wiederholt unterbreitet worden. „Dazu muss man grundsätzlich sagen, dass die Generalstaatsanwaltschaft die rechtliche Möglichkeit hat, eine Auslieferung zu verhindern.“ Allerdings knüpfe die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine etwaige Zusage bisher daran, dass die Beschuldigten bei ihrer Festnahme sofort umfangreiche Geständnisse ablegen – wohl um langwierige Verfahren zu vermeiden, erklärt Jarosch.  Vor der Drohkulisse der seiner Meinung nach unmenschlichen Haftbedingungen könne das nicht sein, so der Vater. „Es gilt doch die Unschuldsvermutung. Ich kann doch nicht fordern oder wollen, dass dort irgendwer irgendetwas gesteht. Das muss doch in einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren ermittelt werden, was passiert ist“, betont Jarosch
      …“ Beitrag von Edgar Lopez, MDR, vom  21.02.2024 in tagesschau.de externer Link
    • Kerker in Budapest: Antifa-Prozess: Wie deutsche Behörden von ungarischen Verhältnissen profitieren
      „… Ganz anders in Deutschland: Der deutsche Tobias E. sitzt wie Ilaria S. bereits seit einem Jahr in ungarischer Haft. Außerdem wartet Maja T. auf die Entscheidung des Kammergerichts in Berlin, ob aufgrund des internationalen Haftbefehls aus Ungarn ein Auslieferungshaftbefehl erlassen wird. Doch hier in Deutschland, wo man sich schon mehrfach auf EU-Ebene Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit angeschlossen hat, rührt sich im Außenministerium überhaupt nichts. Stattdessen nutzt Deutschland die vermeintlichen Ermittlungsergebnisse der – wegen unzureichender Rechtsstaatlichkeit gescholtenen – ungarischen Behörden für eigene Interessen aus, berichtet Sven Richwin, der gemeinsam mit Maik Elster die Verteidigung von Maja T. übernommen hat: »Guantanamo-mäßig lagert Deutschland damit einen Teil seiner Rechtsverfolgung aus, ohne an hiesige rechtsstaatliche Grundsätze gebunden zu sein.« Wie der Strafverteidiger von Maja T. berichtet, wollte das deutsche Konsulat in Ungarn nicht einmal seine Erkenntnisse über die dortigen Haftbedingungen teilen. Die unter fragwürdigen Bedingungen vor Ort erlangten Erkenntnisse werden sogar in Verfahren in Deutschland eingebracht. »Die deutschen Ermittler versuchen, auch Vernehmungen von inhaftierten Deutschen in Ungarn durchzuführen«, so Richwin…“ Artikel von Carina Book im ak 701 vom 20. Februar 2024 externer Link
    • Und eine Guck-Empfehlung: Der Budapest Komplex – Video von leftvision bei youtube externer Link
  • Erneut behindert die ungarische Polizei Proteste gegen Nazi-Event „Tag der Ehre“ und die Bundesregierung hat kein Problem mit Haftbedingungen in Ungarn
    • Italien liefert Antifaschisten nicht nach Ungarn aus: Staatsanwaltschaft und Gericht befürchten unmenschliche Behandlung in Budapest
      Der nach einem europäischen Haftbefehl aus Ungarn im Hausarrest in Mailand festgehaltene Gabriele Marchesi wird vorläufig nicht nach Budapest ausgeliefert. Das urteilte das Mailänder Berufungsgericht am Dienstag. In der ungarischen Hauptstadt soll sich der 23-jährige Antifa-Aktivist wegen der Mitgliedschaft in einer »linksextremistischen Organisation junger Erwachsener« verantworten. Die Entscheidung begründete das Gericht mit Bedenken hinsichtlich »möglicher Grundrechtsverletzungen« in ungarischen Gefängnissen, schreibt die Tageszeitung »Il Manifesto«. Auch die Mailänder Generalstaatsanwaltschaft hatte sich gegen die Auslieferung ausgesprochen, unter anderem weil Budapest auf vor zwei Monaten zu seinen Gefängnissen gestellte Fragen »völlig unzureichend« geantwortet habe. Eine ausführliche Stellungnahme soll die ungarische Regierung nun bis zum 15. März vorlegen. (…) Aus Anlass der Entscheidung in Mailand haben am Dienstag in Rom Hunderte Menschen demonstriert, darunter Vertreter aller Oppositionsparteien. Sie fordern auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses 829 auch Haftverschonung für Ilaria Salis und ihre anschließende Überstellung in den Hausarrest nach Italien. Dort soll sie auf ihr Hauptverfahren warten, das am 24. Mai in Budapest beginnt. Auch in Deutschland werden nun Forderungen nach einer Haftverschonung für Angeklagte im Budapester Antifa-Verfahren laut...“ Artikel von Matthias Monroy vom 15.02.2024 in ND online externer Link
    • Bundesregierung hat kein Problem mit Haftbedingungen in Ungarn. Polizei in Finnland nimmt weiteren Gesuchten fest
      Quer durch fast alle Parteien sind Politiker in Italien entsetzt, wie erniedrigend die aus Mailand stammende Antifaschistin Ilaria Salis von der ungarischen Justiz behandelt wird. Wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und einer Vorführung in Ketten vor Gericht hat die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit ihrem Amtskollegen Victor Orbán telefoniert, zuvor wurde der ungarische Botschafter einbestellt. Obwohl ein deutscher Staatsbürger mutmaßlich unter gleichen Bedingungen im Gefängnis in Budapest einsitzt, hat die Bundesregierung hierzu bislang aber keine Initiative unternommen. Das bestätigten das Außen- und das Justizministerium in der Bundespressekonferenz am Montag in Berlin. Der Fall des inhaftierten Tobias E. aus Berlin sei dem Auswärtigen Amt zwar bekannt und diesem sei auch den Gepflogenheiten entsprechend die konsularische Betreuung in der Untersuchungshaft angeboten worden. Auch hätten Mitarbeiter der deutschen Botschaft den Prozessauftakt Ende Januar beobachtet. Eine Verständigung auf Regierungsebene, wie im Falle Italiens, habe es aber nicht gegeben, so die Sprecher der beiden Ministerien. (…)
      In der vergangenen Woche wurde in Helsinki nach einem EU-Haftbefehl aus Ungarn ein Mann festgenommen, der ebenfalls wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem »Tag der Ehre« 2023 in Budapest gesucht wurde. Das bestätigte die Budapester Polizei dem »nd«. Die Auslieferung sei beantragt und werde von einem finnischen Gericht geprüft. Ein MDR-Journalist hatte zuvor gemutmaßt, der Mann stamme aus Italien.
      Am Samstag haben sich abermals Tausende Teilnehmer in Budapest zum »Heldengedenken« und einer anschließenden Wanderung in die anliegenden Buda-Hügel getroffen. Die rechte Mobilisierung sei dieses Jahr sogar größer als in den Vorjahren gewesen, schreibt die Pressesprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Eine ursprüngliche für den Samstagvormittag geplante Kundgebung der Neonazis in der Innenstadt sei aber verboten worden, Hunderte von ihnen hätten sich daraufhin unter den Augen der Polizei zu einem angeblich spontanen Flashmob getroffen. Wie in den vergangenen Jahren wurden auch am Samstag offen nationalsozialistische Symbole gezeigt. Dies ist auch in Ungarn verboten, die Polizei schritt dazu aber nicht ein.
      Auch in diesem Jahr haben mehrere Hundert Menschen gegen die Nazi-Aktivitäten in Ungarn protestiert. Eine linke Demonstration in Budapest war von der Polizei sehr eng begleitet und abgefilmt worden. Bereits im Vorfeld hatte die ungarische Polizei einen vom österreichischen KZ-Verband, den österreichischen Sozialdemokratischen Freiheitskämpfern und der VVN-BdA organisierten Bus bei der Anreise gestoppt. Die Ausweise der Insassen wurden kontrolliert und sämtliche Personen fotografiert, ebenso die mitgeführten Fahnen, Zeitungen, Schilder und Aufkleber. Ein Aktivist sei laut der VVN-BdA sogar gezwungen worden, sein Telefon zu entsperren
      …“ Artikel von Matthias Monroy vom 13.02.2024 in ND online externer Link
    • Erneut behindert die ungarische Polizei Proteste gegen Nazi-Event „Tag der Ehre“
      Wie in jedem Jahr am Wochenende um den 11. Februar trafen sich auch am vergangenen Samstag tausende Neonazis aus ganz Europa zum sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest. In diesem Jahr nahmen deutlich mehr Neonazis teil als in den Vorjahren. Nachdem die Stadt die ursprüngliche für den Vormittag geplante Kundgebung der Neonazis im Városmajor-Park verboten hatte, trafen sich hunderte Neonazis unter den Augen der Polizei zu einem angeblich spontanen Flashmob in der Budapester Innenstadt und führten eine den Faschismus glorifizierende Kundgebung durch. Am Nachmittag trafen sich weitere Neonazis in Militärkleidung und ausstaffiert mit faschistischen Emblemen auf der Budapester Burg und starteten von dort ihren als „Wanderung“ betitelten Marsch in den Budapester Stadtwald. Gegen diese Neonazi-Veranstaltungen richtete sich ein breiter Protest. Am Vormittag fand eine Kundgebung am Holocaustmahnmal am Donau-Ufer statt, die von den Mitgliedsverbänden der FIR (Measz, VVN-BdA, KZ-Verband, ANPI) und den sozialdemokratischen Freiheitskämpfern aus Österreich getragen wurde. Dort sprach auch die Holocaustüberlebende Katalin Sommer. Am Nachmittag gab es in unmittelbarer Nähe zur neonazistischen „Wanderung“ eine antifaschistische Demonstration mit bis zu 400 Teilnehmer*innen. Im Gegensatz zu den Nazi-Aktivitäten begleitete die ungarische Polizei diese Demonstration sehr eng. Dauerhaftes Abfilmen der Demonstrant*innen, der Einsatz von Hunden und wiederholtes Hineingehen von Polizist*innen in die Demonstration machten deutlich, dass der ungarische Staat gezielt versucht antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren…“ Pressemitteilung der VVN-BdA vom 12. Februar 2024 externer Link
    • Budapest am 10. Februar 2024: FIR ist betroffen von Naziaufmarsch in Budapest
      Am 10. Februar gedachten in Budapest Antifaschisten aus mehreren europäischen Ländern auf Einladung der ungarischen antifaschistischen Organisation MEASZ des 79. Jahrestages der Befreiung der Stadt durch die sowjetische Armee, unterstützt durch den ungarischen Widerstand. Auf dieser Veranstaltung waren beeindruckende Reden zu hören von der stellvertretenden Bürgermeisterin von Budapest, Vertretern der Zivilgesellschaft und – als Höhepunkt – von der Holocaust-Überlebenden Katlin Sommer. Antifaschisten aus Italien und Deutschland verurteilten in ihren Beiträgen die Art und Weise, wie die ungarische Justiz in einem Prozess gegen zwei junge Menschen handelt, die wegen einer Schlägerei mit politischen Gegner angeklagt sind. Wir sehen in diesem Verfahren eine grobe Missachtung des Rechtsstaates. Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass an diesem Tag mit Billigung und Unterstützung der ungarischen Regierung auf der anderen Seite des Flusses ein Naziaufmarsch zur Verherrlichung der SS, der Wehrmacht und ungarischer Kollaborateure mit weit über 1.000 Teilnehmern aus mehreren europäischen Ländern stattfinden konnte. Wir sind zudem besorgt über die Tatsache, dass, während die ungarische Polizei den Naziaufmarsch schützte, gleichzeitig eine Gruppe deutscher und österreichischer Antifaschisten daran gehindert wurde, an der Gedenkveranstaltung zur Befreiung Budapests teilzunehmen. Die Polizei hielt deren Bus außerhalb von Budapest auf und kontrollierte so lange Zeit alle Mitfahrenden, so dass sie nicht rechtzeitig an der Zeremonie teilnehmen konnten.“ Presseerklärung vom 12.02.2024 per e-mail
  • Rote Hilfe und die Eltern fordern: Gemeinsam die Auslieferung von Antifaschist*innen nach Ungarn verhindern. Solidarität – jetzt! Spenden auch
    • [Petition] Eltern gegen die Auslieferung junger Menschen nach Ungarn
      Mehreren jungen Antifaschist:innen droht aktuell die Auslieferung nach Ungarn. Ein Land, das seit Jahren in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen steht und wiederholt für seine politisch einseitige Justiz gerügt wurde. Als Eltern der Betroffenen machen wir uns große Sorgen wegen der physischen und psychischen Folgen, die eine Auslieferung für unsere Kinder hätte. Mit der Kampagne #noextradition wollen wir die Auslieferung verhindern…“ Petition vom 31. Januar 2024 bei change.org externer Link, siehe auch:

    • Spendenaufruf für die Kampagne #NOEXTRADITION
      „… Die aktuelle Repressionswelle gegen Antifaschist:innen wird die Beschuldigten viel Geld kosten. Die nächsten Jahre werden geprägt sein von langwierigen Gerichtsprozessen und Gefängnisaufenthalten. Dafür benötigt es neben juristischem Beistand besonders unsere Solidarität. Um diese Solidarität auf allen Ebenen organisieren zu können, brauchen wir eure Unterstützung! Neben hohen Anwalts und Gerichtskosten kostet leider auch die solidarische Begleitung der Verfahren Geld. Wir freuen uns deshalb über finanzielle Unterstützung. Spenden in jedem Umfang können auf folgendes Konto überwiesen werden:
          Rote Hilfe e.V.
          GLS-Bank
          Konto-Nr.: 4007 238 317
          BLZ: 430 609 67
          IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
          BIC: GENODEM1GLS
          Verwendungszweck: BudapestSpendenaufruf vom 5.2.2024 externer Link bei wir-sind-alle-linx
    • [Rote Hilfe] Gemeinsam die Auslieferung von Antifaschist*innen nach Ungarn verhindern. Solidarität – jetzt!
      Zwei Antifaschist*innen aus Deutschland und Italien droht derzeit die Auslieferung nach Ungarn. Zwei weitere Antifaschist*innen sind bereits seit knapp einem Jahr in Budapest inhaftiert. Außerdem wurde bei einer weiteren Antifaschistin der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Der Prozess gegen die drei letztgenannten Beschuldigten begann am 29.01.24 in Budapest. Insgesamt wird gegen eine größere Anzahl weiterer Antifaschist*innen ermittelt und es liegen von Ungarn ausgestellte europäische Haftbefehle gegen diese vor. (…)  Vor diesem Hintergrund schließt sich die Rote Hilfe e.V. den Forderungen der Kampagne #noextradition, sowie den Forderungen der Eltern der betroffenen Antifaschist*innen an und stellt sich vehement gegen die drohende Auslieferung. Die Verfolgung der jungen Antifaschist*innen ist eindeutig politisch motiviert, passt der Fall doch hervorragend in das rechte Regierungsnarrativ der Fidesz Partei, die ihn zu instrumentalisieren sucht. Im Falle einer Auslieferung kann in Ungarn kein faires Verfahren erwartet werden, es wurden Freiheitsstrafen bis zu 24 Jahren gefordert…“ Erklärung des Bundesvorstandes von Rote Hilfe vom 06.02.24 externer Link
    • Antifa in Budapest: Ein verhängnisvolles Geständnis
      Was als unspektakuläre Vorverhandlung vor dem Bezirksgericht Budapest geplant war, endete mit grosser Empörung in Italien und einem unerwarteten Schuldbekenntnis eines der angeklagten Antifaschist:innen. (…) Inzwischen erwägen die Anwälte der Antifaschistin eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie werfen Ungarn vor, gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu verstossen, der Menschen vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe schützt. (…)
      Auch die aus Deutschland stammende Mitangeklagte Anna M. bekannte sich nicht schuldig. Anders Tobias E.: Er gab vor Gericht zu, Mitglied der kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, und akzeptierte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eine Überraschung – besonders vor dem Hintergrund der Einschätzung mehrerer Rechtsanwält:innen der im Budapester Verfahren beschuldigten Personen.
      Dürftige Beweislast
      In einer zwei Tage vor Prozessbeginn veröffentlichten Presseerklärung von Anwält:innen der Beschuldigten hiess es: «Konkrete Beweise für die Begehung der vorgeworfenen Taten durch eine kriminelle Vereinigung wurden bislang nicht vorgelegt, obwohl der erste Prozess in Ungarn bereits Ende Januar beginnen soll. Die mageren Ermittlungsergebnisse, die der Verteidigung der Beschuldigten vorgelegt wurden, geben wenig her.»
      Wie es in Anbetracht dessen zum überraschenden Schuldbekenntnis von E. kam, ist ebenso unklar wie die Auswirkung des Geständnisses, das im Prinzip die Existenz einer «kriminellen Vereinigung» bestätigt, auf den weiteren Prozessverlauf. Denkbar wäre, dass E. nach einer rechtskräftigen Verurteilung als Zeuge geladen wird, um gegen andere Angeklagte auszusagen. Fraglich ist auch, inwieweit die Verurteilung von Tobias E. in Ungarn Auswirkungen auf das Spiegelverfahren in Deutschland haben wird, in dem bereits ermittelt wird. Denn die Europäische Grundrechtecharta verbietet die Doppelbestrafung: Ist jemand wegen einer Straftat in der Europäischen Union bereits rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden, darf er wegen derselben Tat in einem anderen Staat nicht erneut verfolgt werden. Das Verfahren gegen E. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung müsste daher in Deutschland eingestellt werden. Das Hauptverfahren gegen Ilaria S. und Anna M. in Budapest soll am 24. Mai beginnen
      …“ Artikel von Carina Book in der WoZ vom 8. Februar 2024 externer Link
  • Die Mailänder Aktivistin Ilaria Salis wird beim Budapester Antifa-Prozess „wie ein gefährliches Tier“ vorgeführt: Sogar Italien zum Protest in Ungarn gezwungen
    • Prozess gegen Aktivistin in Ungarn: Eine Italienerin wird vorgeführt wie ein gefährliches Tier
      Die Mailänder Aktivistin Ilaria Salis soll zwei Neonazis verletzt haben. Bilder von ihrem ersten Prozesstag empören Italien – und zwingen dessen Regierung, beim verbündeten ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zu protestieren.
      Als wäre sie ein Hund! So oder ähnlich klingt in Italien der Aufschrei über Bilder aus einem Gerichtssaal in Budapest. Am Montag dieser Woche wurde die italienische Lehrerin Ilaria Salis an ihrem ersten Prozesstag von den Justizbehörden des osteuropäischen Landes gedemütigt. Zwei maskierte, mit schusssicherer Weste bekleidete Mitglieder einer Spezialeinheit bringen die 39-Jährige vor das Gericht. Hände und Füsse der Angeklagten bleiben während der dreistündigen Sitzung gefesselt, und zusätzlich wird sie an einer Leine geführt, die an einer um ihren Bauch geschlungenen Manschette befestigt ist. Einmal zoomt eine Kamera auf Salis’ Hände. Man sieht Schürfungen, die von den Handschellen stammen. Ein Kommentator der italienischen Zeitung «La Stampa» schreibt unter dem Titel «Man behandelt sie wie ein Tier», die Bilder seien nicht nur für die angeklagte Frau eine Demütigung, sondern für ganz Italien und die übrige EU. (…) Roberto Salis, der Vater der Demonstrantin, hat in italienischen Medien mehrmals die unmenschlichen Bedingungen beklagt, unter denen seine Tochter seit ihrer Verhaftung im Februar 2023 in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten werde: Eine winzige Einzelzelle, wochenlang dieselbe Kleidung und Unterwäsche, Bettwanzen, Ratten. Und sieben Monate lang keinerlei Kontakt zu ihren Eltern. In einem Interview mit der italienischen Zeitung «La Repubblica» sagte der 64-jährige Ingenieur aus Mailand im Dezember, er habe zweimal die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni, ausserdem den Aussenminister sowie die Präsidenten der beiden Parlamentskammern gebeten, bei den ungarischen Behörden gegen die erbärmliche Behandlung seiner Tochter zu protestieren. Das Resultat der väterlichen Interventionen war bis zu Beginn dieser Woche null. Unter dem Eindruck der Bilder aus dem Gerichtssaal sieht sich nun Melonis Regierung jedoch gezwungen, ihre Haltung zu ändern. Ungarns Botschafter in Rom ist ins Aussenministerium zitiert worden, der italienische Vertreter in Budapest hat bei der Regierung protestiert. Und Italiens Aussenminister Antonio Tajani hat Ungarn auf X (vormals Twitter) aufgefordert, sich an die in der EU geltenden Regeln zu halten. Der Fall ist politisch heikel, weil sich Giorgia Meloni und der ungarische Autokrat Viktor Orban politisch und persönlich nahestehen. Für italienische Oppositionelle ist dies der Grund, weshalb die einheimischen Behörden bisher nichts unternommen haben
      …“ Artikel von Sandro Benini vom 30.01.2024 im tagesanzeiger.ch externer Link
    • Aufruhr wegen Budapester Antifa-Prozess: Italien bestellt ungarischen Botschafter ein, Meloni ruft Orbán an
      „Der Fall der in Ungarn inhaftierten Italienerin Ilaria S., die vor einem Jahr in Budapest rechtsextreme Demonstranten angegriffen haben soll, wird zunehmend zur Belastung zwischen den beiden EU-Partnerstaaten. Die Lehrerin aus Mailand bezeichnet sich selbst als Antifaschistin und wurde bei einer Verhandlung vor dem Stadtgericht in Budapest mit Hand- und Fußfesseln und einer zusätzlichen Kette vorgeführt. Italiens konservativer Außenminister Antonio Tajani ließ am Dienstag den ungarischen Botschafter in Rom einbestellen und fordert von der Regierung in Budapest, die 39-jährige Lehrerin ausreisen zu lassen. Am Montag hatte in Budapest ein Prozess gegen drei Aktivisten aus Deutschland und Italien begonnen. Hintergrund ist der »Tag der Ehre«, bei dem sich Neonazis in der ungarischen Hauptstadt jedes Jahr zu einem der größten Aufmärsche in Europa treffen. Er erinnert an die erfolglosen Versuche deutscher und ungarischer Truppen, am 11. Februar 1945 den sowjetischen Belagerungsring um Budapest zu durchbrechen. Bei diesem »Heldengedenken« wurden im vergangenen Jahr neun tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten von Angreifern verletzt; diese sollen dazu Schlagwerkzeuge genutzt haben. Die drei Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, einer in Deutschland gegründeten »linksextremistischen Organisation junger Erwachsener« anzugehören. Die Mitglieder dieser kriminellen Vereinigung hätten »Krafttrainings« erhalten, »ausgewählte Opfer« seien unter anderem mit tödlichen Waffen angegriffen worden. (…) Das Verfahren wird in einer Hauptverhandlung ab dem 24. Mai fortgesetzt. Die Strafforderung der Staatsanwaltschaft ist noch unbekannt; im Falle eines Geständnisses hatte sie für Ilaria S. elf Jahre und für Anna M. dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Sie sollen zudem eine zehn- beziehungsweise fünfjährige Einreisesperre erhalten. (…) Ungarn will in dem Antifa-Prozess auch den Italienier Gabriele M. vor Gericht stellen, derzeit sitzt er im Auslieferungsverfahren in Mailand im Hausarrest. Bereits in den letzten Wochen hatte der zuständige Staatsanwalt Cuno Tarfusser angesichts menschenunwürdiger Haftbedingungen von Ilaria S. eine Auslieferung von Gabriele M. angezweifelt. Nach den Bildern vom Montag will Tarfusser den Antrag ablehnen. »Ich werde sicherlich nicht Orbáns rechte Hand im Ausland sein. Wenn ein Staat von einer gemeinsamen europäischen Rechtsauffassung abweicht, muss ich das als italienischer Richter berücksichtigen«, zitiert ihn die Zeitung »Il Manifesto«. Eine Entscheidung könnte nach einer Anhörung am 13. Februar fallen. In Deutschland wartet in derselben Sache die in Dresden inhaftierte Maja T. auf eine Entscheidung zur Auslieferung. Die ungarischen Behörden fahnden zusammen mit dem sächsischen Landeskriminalamt außerdem nach insgesamt 14 weiteren Personen; mindestens vier sollen an den Angriffen in Budapest beteiligt gewesen sein. (…) Vergangene Woche hatten Angehörige der Gesuchten öffentlich gemacht, vom Bundesamt für Verfassungsschutz angesprochen worden zu sein, um sie zur Kooperation zu bewegen. So weit bekannt hätten dies alle Aufgesuchten abgelehnt, berichtete eine Elterninitiative. (…) Überprüfen lässt sich das nicht; auf Anfrage erklärt der Geheimdienst, sich zu »derartigen Sachverhalten« grundsätzlich nicht zu äußern. Hintergrund könnte jedoch ein Deal sein, in dem den Gesuchten versprochen wird, eine Auslieferung nach Ungarn abzulehnen, wenn sie sich einem Verfahren in Deutschland stellen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden müsste dem Vorschlag jedoch zustimmen.“ Artikel von Matthias Monroy vom 31. Januar 2024 in Neues Deutschland online externer Link
  • [Zum beginnenden Antifa-Prozess in Budapest] Kampagne “#NOEXTRADITION – Keine Auslieferung von Antifaschist:innen”
    Mehreren Antifaschist:innen droht aktuell die Auslieferung nach Ungarn. Ein Land, das seit Jahren in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen steht und wiederholt für seine politisch einseitige Justiz gerügt wurde. Mit der Kampagne “#NOEXTRADITION – Keine Auslieferung von Antifaschist:innen” wollen wir dies verhindern.
    Hintergrund der drohenden Auslieferung sind Ermittlungen gegen mehrere Antifaschist:innen, denen vorgeworfen wird, an Auseinandersetzungen mit Neonazis im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Dort findet jedes Jahr der sogenannte “Tag der Ehre” statt, ein internationales Großtreffen von Neonazis. Die Veranstaltung dient dem geschichtsrevisionistischen Gedenken an einen Ausbruchsversuch von SS-Truppen und Wehrmachtssoldaten kurz vor der Befreiung Budapests durch die Rote Armee.
    Im Dezember 2023 wurde Maja im Kontext dieses Ermittlungsverfahrens festgenommen und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Nach einem Antrag auf Auslieferung durch die ungarischen Justizbehörden wurde ein entsprechendes Verfahren am Kammergericht Berlin eingeleitet, bei dem in den kommenden Wochen eine Entscheidung über die Auslieferung ansteht. Gleichzeitig wartet Gabriele in Mailand im Hausarrest auf die Entscheidung über seine Auslieferung. Währenddessen suchen die Behörden in diesem Zusammenhang nach mindestens zwölf weiteren jungen Personen, denen dasselbe Szenario drohen könnte.
    Kein fairer Prozess
    Ungarn wird mittlerweile selbst vom EU-Parlament nicht mehr als vollwertige Demokratie betrachtet, sondern als “Wahlautokratie”, welche systematisch und vorsätzlich die vereinbarten grundlegenden Werteuntergräbt, die Meinungs- und Pressefreiheit massiv einschränkt, demokratische Kontrollinstanzen ausschaltet und politische Gegner:innen kriminalisiert. 2022 wurden Milliardenzahlungen der EU an Ungarn eingefroren , da sich das Land nicht an vereinbarte rechtsstaatliche Reformen gehalten hat. Viele EU-Abgeordnete fordern außerdem, dem ungarischen Regierungschef Viktor Orbán das Stimmrecht im Rat zu entziehen, weil Ungarn trotz jüngster Reformen nicht die europäischen Standards bei der Unabhängigkeit seiner Justiz erfülle.
    Sowohl Amnesty International als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisieren die zunehmende Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit in Ungarn. Die rechtspopulistische ungarische Regierung unter Viktor Orbán hat wiederholt unliebsame Richter:innen und Staatsanwält:innen mit Disziplinarmaßnahmen und Suspendierungen eingeschüchtert. (…)
    In Anbetracht der genannten Tatsachen und der politischen Lage in Ungarn müssen wir davon ausgehen, dass die betroffenen Antifaschist:innen im Falle einer Auslieferung kein unabhängiges Verfahren erwartet.
    Überzogenes Strafmaß und menschenunwürdige Haftbedingungen
    Bereits im Februar 2023 wurden zwei Antifaschist:innen aufgrund derselben Ermittlungen in Budapest inhaftiert. Nun soll ihnen ab Ende Januar 2024 in Ungarn der Prozess gemacht werden. Im Falle der inhaftierten italienischen Antifaschistin Ilaria fordert die Staatsanwaltschaft aktuell eine Haftstrafe von bis zu 16 Jahren. Sollten Maja oder andere Antifaschist:innen ausgeliefert werden, droht ihnen ein Strafmaß von bis zu 24 Jahren Freiheitsstrafe und eine Untersuchungshaft, die sich nahezu unbegrenzt verlängern lässt. Die erwarteten Haftstrafen sind somit um ein Vielfaches höher als in Deutschland, bei inhumanen Bedingungen. Menschenrechtsorganisationen wie etwa das Helsinki Committee for Human Rights machten schon in der Vergangenheit auf die katastrophalen Bedingungen in ungarischen Haftanstalten aufmerksam. Auch die bereits in Ungarn inhaftierte Antifaschistin Ilaria berichtet von menschenunwürdigen Bedingungen und Schikane. (…) Falls einer Auslieferung stattgegeben wird, bedeutet das für Maja, Gabriele und alle anderen Betroffenen womöglich eine Haftstrafe im zweistelligen Bereich, unter menschenunwürdigen Haftbedingungen und Untersuchungshaft über 1000 Kilometer entfernt von Familie und Freund:innen.
    Vorverurteilung der Beschuldigten
    Das Ermittlungsverfahren der ungarischen Behörden gegen die beschuldigten Antifaschist:innen wurde von Anfang an durch eine mediale Berichterstattung großer ungarischer Tageszeitungen begleitet, welche die Teilnehmer:innen an den Veranstaltungen rund um den “Tag der Ehre” als einfache Tourist:innen und die Beschuldigten als brutale Gewalttäter:innen darstellte. (…) Daher fordern wir:
    – Eine klare Absage an die Auslieferung der Beschuldigten nach Ungarn – egal ob aus Deutschland oder Italien!
    – Die sofortige Rücküberstellung der dort Inhaftierten in ihre Heimatländer!
    – Die Chance auf ein faires Verfahren für alle Betroffenen!
    Kampagne bei „Wir sind alle LinX“ externer Link zum Mitzeichnen externer Link, wie es bereits viele Personen und Organisationen externer Link getan haben – LabourNet Germany auch! Siehe für Hintergründe und den aktuellen Stand:

    • Auslieferungsandrohung treibt Menschen in den Untergrund
      „Drohende Auslieferung von Antifaschist_innen nach Ungarn Angesichts des laufenden Auslieferungsverfahrens gegen einen jungen Menschen, dem die Beteiligung an Angriffen auf Neonazis in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen wird, und angesichts der mit erheblichem Aufwand betriebenen Fahndung nach weiteren Beschuldigten sehen wir uns als Verteidiger_innen gezwungen, uns an die Öffentlichkeit zu wenden.
      Initiiert durch das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen, wird seit dem vergangenen Sommer die sensationslüsterne Meldung verbreitet, mehr als 20 Linksextremisten seien zurzeit untergetaucht, es bestehe eine aus dem Untergrund agierende Gruppe, die aus der antifaschistischen Bewegung unterstützt werde. Die Aktionsformen dieser Gruppe hätten sich radikalisiert, es sei nicht auszuschließen, dass Menschen zu Tode kämen. Eine Öffentlichkeitsfahndung durch das sächsische LKA läuft.
      Ganz davon abgesehen, dass es in keinem der bislang bekannten Fälle zu einem gezielten Tötungsversuch gegen angegriffene Nazis gekommen ist, zeigen diese offensichtlich immer wieder lancierten Meldungen, dass es den sächsischen Strafverfolgern in erster Linie darum geht, ein falsches Bild von angeblich aus dem Untergrund agierenden Antifaschist_innen zu zeichnen und damit gleichzeitig legal arbeitende antifaschistische Gruppen als „Unterstützersumpf“ zu kriminalisieren. Dass dabei auch immer wieder eine mögliche neue RAF heraufbeschworen wird, rundet dieses Bild ab. Das Ziel ist offensichtlich, eine antifaschistische „Terrorzelle“ zu propagieren und damit Repressions- und Ermittlungsmöglichkeiten gegen die gesamte linksradikale Bewegung als mutmaßliche „Unterstützer“ zu legitimieren. (…)
      Es darf keine Auslieferungen an das autoritäre Ungarn geben! Wir fordern die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften Dresden und Berlin auf, einer Auslieferung nach Ungarn eine dauerhafte und verlässliche Absage zu erteilen und das Strafverfahren in Deutschland zu führen!“
      Presseerklärung der VerteidigerInnen vom 27.01.2024 externer Link bei der Kanzlei Eisenbahnstraße
    • Berliner Antifa-Aktivist bekennt sich. Gericht in Budapest verurteilt Tobias E. wegen Mitgliedschaft in krimineller Vereinigung
      Der aus Berlin stammende Antifa-Aktivist Tobias E. hat sich vor dem Stadtgericht in Budapest schuldig bekannt, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Anschließend wurde der 29-Jährige in einem Vorverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Hintergrund ist ein Verfahren wegen einer Serie gewaltsamer Angriffe am Rande des »Tages der Ehre« am vergangenen 10. und 11. Februar in der ungarischen Hauptstadt. Bei dem europaweiten Neonazi-Aufmarsch waren neun tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verletzt worden, sechs davon schwer. Die Angreifer sollen mit Teleskopschlagstöcken, Hämmern und Bleihandschuhen bewaffnet gewesen sein, von einem der Vorfälle gibt es eine Videoaufzeichnung. Es war der erste Verhandlungstag eines Prozesses, in dem drei Aktivisten aus Deutschland und Italien angeklagt sind. Gegen Tobias E. ließ die Staatsanwaltschaft eine Anklage wegen Körperverletzung fallen, übrig blieb deshalb nur der Vereinigungsparagraf. »Ich bitte das Gericht und die Staatsanwaltschaft um Entschuldigung. Ich erkenne meine Schuld an und verzichte auf die mir im Verfahren zustehenden Rechte«, zitierte ihn die ungarische Zeitung »Blikk«. Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme vor einem Jahr in Untersuchungshaft und wurde in Hand- und Fussfesseln in den Saal geführt. (…) Auch die Soligruppen von Tobias E. und Maja T. vermuten, dass das heutige Schuldbekenntnis auf die menschenunwürdigen Bedingungen im Budapester Gefängnis zurückgeht. »Dass Tobias den Deal des Gerichts angenommen hat, beweist, wie das ungarische System funktioniert: Beschuldigte werden durch die unsäglichen U-Haftbedingungen zu Geständnissen gezwungen«, heißt es in einer Stellungnahme. Ein fairer Prozess könne deshalb gar nicht erst stattfinden. »Deswegen müssen wir die Auslieferung von Maja und Gabriele unbedingt verhindern und Tobias und Ilaria sobald wie möglich in ihre Länder zurückholen.«“ Artikel von Matthias Monroy vom 29.01.2024 in ND online externer Link
    • Antifa-Prozess beginnt in Budapest: Behörden wollen Deal, Eltern von Gesuchten machen deutsche Geheimdienst-Kampagne öffentlich
      Nachdem die ungarische Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, beginnt am Montag vor dem Stadtgericht in Budapest der Prozess gegen drei Aktivisten aus Deutschland und Italien. Sie sollen im vergangenen Jahr in der Hauptstadt am Rande des Neonaziaufmarschs »Tag der Ehre« in vier Fällen insgesamt neun Personen verletzt haben. Diese Angriffe am 11. Februar seien nach Darstellung der Polizei mit Pfefferspray, Gummihämmern und Schlagstöcken erfolgt. Kurz darauf hat die ungarische Polizei vier Verdächtige festgenommen. Die Italienerin Ilaria S. und der deutsche Staatsangehörige Tobias E. sitzen seitdem in Budapest in Untersuchungshaft, die ebenfalls aus Deutschland stammende Anna M. erhielt Haftverschonung und durfte ausreisen, muss jedoch am Wohnort Meldeauflagen befolgen. Auch die Verdächtige aus Ungarn wurde entlassen. (…) Eine weitere Festnahme im Budapest-Komplex erfolgte in Mailand, dort sitzt seit November Gabriele M. im Hausarrest und wartet auf die Entscheidung zur Auslieferung. Sogar die Staatsanwaltschaft hat jedoch angesichts des hohen Strafmaßes und der zu erwartenden, menschenunwürdigen Haftbedingungen Bedenken. (…) Im Prozess haben Ilaria S., Tobias E. und Anna M. ungarische Verteidiger. Im Auslieferungsverfahren nach Ungarn wird Maja J. von Anwälten aus Deutschland vertreten. Einer von ihnen ist Sven Richwin, der zusammen mit dem Vater von Maja S. am Samstag auf einer Pressekonferenz in Berlin Details zu den Ermittlungen mitgeteilt hat. Der Anwalt fordert, die Auslieferung nach Budapest abzulehnen und begründet dies mit den ungarischen Haftbedingungen. Der Strafprozess könne auch in Deutschland stattfinden, so die Argumentation. Juristisch wäre das möglich; selbst den Betroffenen in Ungarn vorgeworfene Körperverletzungen könnten in Deutschland verhandelt werden. (…) Am Samstag haben sich erstmals Eltern mehrerer Personen, nach denen in den deutsch-ungarischen Ermittlungen gefahndet wird, zu Wort gemeldet und eine »zu Hetzkampagnen ausartende Berichterstattung« kritisiert: Neben rechtsextremen Online-Plattformen hatte unter anderem die Tageszeitung »Bild« Fotos sämtlicher Verdächtiger veröffentlicht und diese ungeachtet der Unschuldsvermutung als »Hammerbande« denunziert. Das Recherchezentrum Correctiv hat außerdem berichtet, dass der AfD-Abgeordnetenmitarbeiter Mario Müller bei der Weitergabe sensibler Informationen eine Rolle gespielt haben könnte. (…) Die Behörden nutzten die Berichte über die harten Haftbedingungen in Ungarn und setzten die 14 Gesuchten unter Druck mit dem Ziel, einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einzugehen und sich zu stellen. Als »Vermittler« hat sich hierzu das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ins Spiel gebracht. Mehrere Angehörige der Gesuchten seien von dem Geheimdienst in einer konzertierten Aktion aufgesucht und zur Zusammenarbeit bewogen worden, bestätigte diese dem »nd«. Ansprachen seien demnach in Sachsen, Thüringen, Berlin und Hamburg erfolgt, in mindestens einem Fall traf diese eine Frau mit einem Kind in einem privaten Treppenhaus. Keine der Angehörigen sei jedoch auf das Angebot eingegangen…“     Artikel von Matthias Monroy vom 28.01.2024 im ND online externer Link
    • Budapest: Mutmaßliche Linksextremisten aus Deutschland in Ungarn vor Gericht
      Am Stadtgericht Budapest beginnt am Montag das Verfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten – zwei Deutsche und eine Italienerin. Sie sollen Teilnehmer einer rechtsextremen SS-Gedenkveranstaltung angegriffen haben. Weitere Beschuldigte fehlen jedoch. Einer von ihnen wurde im Dezember in Berlin festgenommen. Nun wird über seine Auslieferung nach Ungarn verhandelt…“ Umfangreiche Darstellung von Edgar Lopez vom 27. Januar 2024 im MDR externer Link und die Vorgeschichte hier unten:
  • Ungarn: Antifas bleiben im Gefängnis – Gericht in Budapest verlängert Untersuchungshaft für Deutschen und Italienerin 
    „Die wegen Angriffen auf mutmaßliche Neonazis inhaftierten Antifa-Aktivisten bleiben in Budapest weiter in Haft. Das hat am Montag ein Gericht in der ungarischen Hauptstadt nach einer Haftprüfung bestätigt. Die beiden werden verdächtigt, sich im Umfeld des sogenannten »Tages der Ehre« im Februar dieses Jahres an vier verschiedenen Vorfällen beteiligt zu haben. Dabei sollen in einem Zeitraum von drei Tagen acht Personen verletzt worden sein, drei davon schwer. Drei der Angegriffenen werden als ungarische, drei weitere als polnische und zwei als deutsche Staatsbürger bezeichnet. Einer von ihnen soll laut der »Bild« der rechtsextremen Neue Stärke Partei (NSP) in Erfurt angehören. Die ungarische Polizei hat kurz nach dem »Tag der Ehre« einen 29-Jährigen und eine 26-Jährige aus Deutschland sowie eine 38-jährige Italienerin wegen der Taten festgenommen. Zudem wird eine 42-jährige Ungarin von den Behörden der Beteiligung daran bezichtigt. Nach weiteren deutschen Verdächtigen wird gefahndet, diese sollen unter anderem aus Leipzig und Jena stammen. Der seit 1997 jährlich in Budapest abgehaltene »Tag der Ehre« ist ein Schaulaufen von Neonazis aus ganz Europa. Die Teilnehmer huldigen dabei der deutschen Waffen-SS, der Wehrmacht und ihren ungarischen Kollaborateuren. Zusammen hatten diese Truppen zum Ende des Zweiten Weltkrieges am 11. Februar 1945 versucht, in einer selbstmörderischen Aktion aus einem Kessel der Roten Armee rund um die Hauptstadt zu entkommen. Zu den Initiatoren des Aufmarschs sollen die britische Nationalistische Front und ein ungarischer Ableger des in Deutschland verbotenen Netzwerks Blood and Honour gehören. Berichten zufolge wurde die Veranstaltung in diesem Jahr von der Legion Hungária, ungarischen Hammerskins und weiteren rechtsextremen Gruppen organisiert. Bei dem Aufmarsch werden offen faschistische Symbole gezeigt, darunter Fahnen, SS-Runen oder der »Hitlergruß«. Neonazis der faschistischen Legion Hungária sollen am diesjährigen »Tag der Ehre« auch Jagd auf Linke gemacht haben. Zudem wird von Übergriffen auf Journalisten und jüdische Menschen berichtet. (…) In ihren Ermittlungen gegen die Antifa-Aktivisten wird die ungarische Polizei aus Deutschland unterstützt. Nach einem Amtshilfeersuchen aus Budapest haben die zuständigen Landeskriminalämter im Februar und März Hausdurchsuchungen in Berlin, Leipzig und Jena vorgenommen. (…) Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen die aus der Hauptstadt stammenden Verdächtigen wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom April dieses Jahres bezeichnet die Bundesregierung die »Brutalität der Taten« als »äußerst besorgniserregend«. Die Vorfälle in Budapest würden im Zusammenhang mit einem bisher insbesondere in Deutschland beobachteten Tathergang betrachtet. »Konkrete Anhaltspunkte für aktuell bestehende linksterroristische Strukturen liegen derzeit noch nicht vor«, heißt es weiter.“ Artikel von Matthias Monroy vom 15. August 2023 in Neues Deutschland online externer Link
  • GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit 
    „Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) erhebt heute gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Klage am Verwaltungsgericht Berlin gegen das Ausreiseverbot für einen Aktivisten. Das Verbot sollte den Kläger Florian Gutsche, Vorsitzender der VVN-BdA, an der Teilnahme an einem antifaschistischen Protest in Bulgarien hindern. Damit griff die Bundespolizei auf der Grundlage einer Vorschrift im Passgesetz vorgeblich zum Schutz des „Ansehens der Bundesrepublik Deutschland“ massiv in die Versammlungsfreiheit des Klägers ein. Mit der Klage wollen die GFF und die VVN-BdA gerichtlich feststellen lassen, dass das Ausreiseverbot rechtswidrig war und dass die Regelung aus dem Passgesetz für diese weitreichende Einschränkung zu unbestimmt ist. Im Februar dieses Jahres machte sich der Bundesvorsitzende der VVN-BdA Florian Gutsche auf den Weg nach Sofia, um an den Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ teilzunehmen. Am Berliner Flughafen wurde er von der Bundespolizei mit einem dreitägigen Ausreiseverbot daran gehindert. Als Begründung führte die Bundespolizei an, es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass sich der Kläger an gewalttätigen Ausschreitungen am Rande des Protests beteilige. Die bloße Teilnahme an der Veranstaltung könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen. (…) Die GFF möchte gerichtlich feststellen lassen, dass die Teilnahme an einer Versammlung im Ausland nicht auf der Grundlage einer vagen Gefährdungsvermutung für ein völlig unbestimmtes Rechtsgut untersagt werden kann. Wann eine Gefahr für das „Ansehen der Bundesrepublik“ vorliegt, ist komplett unklar. Für die Verhinderung einer Versammlungsteilnahme sind nach Auffassung der GFF konkrete Anhaltspunkte nötig, dass die Person im Ausland schwere Straftaten begehen wird. (…) Alle Menschen in Europa müssen an transnationalen Protesten teilnehmen dürfen. Die Möglichkeit Ausreiseverbote zu verhängen, darf nicht dazu missbraucht werden, die Versammlungsfreiheit auszuhöhlen. Eine Klärung der grundrechtlichen Anforderungen an Ausreiseverbote zur Hinderung an Protesten ist überfällig. Die Klage steht in einer Linie mit anderen Verfahren der GFF zum Schutz der Versammlungsfreiheit: Die GFF will der Tendenz in Rechtsprechung und Gesetzgebung entgegenwirken, dass Proteste als Gefahr verstanden werden, die es abzuwehren gilt…“ VVN-BDA-Meldung vom 5. Juli 2023 externer Link
  • »Tag der Ehre« führt zu Razzien bei AntifaschistInnen in Jena und Leipzig: Vermeintliche Angriffe auf Nazis erleben die „ganze Härte des Gesetzes“
    • »Tag der Ehre« führt zu Razzien in Jena und Leipzig. Auslöser sind Ermittlungen nach Überfällen auf Rechtsextreme
      Polizisten in schwerer Montur und mit Maschinenpistolen vor Hauseingängen, dazu Beamte der Spurensicherung: In Leipzig und Jena gab es am Mittwoch Hausdurchsuchungen bei vermeintlichen Angehörigen der linksextremen Szene. Nach Angaben des sächsischen Landeskriminalamts (LKA) standen sie im Zusammenhang mit Angriffen auf Rechtsextreme in Ungarns Hauptstadt Budapest. Dort hatte um den 11. Februar der alljährliche »Tag der Ehre« stattgefunden, ein Szene-Event, das Tausende Nazis aus ganz Europa anzieht. Neben Protesten einiger Hundert Antifaschisten kam es auch zu Überfällen auf Nazis, von denen einige nach Polizeiangaben erhebliche Verletzungen davontrugen. Einige mutmaßliche Täter wurden in Budapest verhaftet. Zwei sitzen noch immer in Ungarn im Gefängnis, einer wurde gegen Auflagen freigelassen, darf das Land aber nicht verlassen externer Link. Zu ihrer Unterstützung wurde in Deutschland ein Spendenaufruf gestartet. Nach weiteren Verdächtigen fahndet die ungarische Polizei. Die Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen richteten sich nach Angaben des LKA gegen sieben Beschuldigte, vier Frauen zwischen 20 und 22 Jahren und drei Männer im Alter von 21, 26 und 29 Jahren. Sie seien »verdächtig, gewaltsame Übergriffe auf vermeintliche Angehörige der rechten Szene in Budapest begangen zu haben«, heißt es in einer Erklärung…“ Artikel von Hendrik Lasch vom 15.03.2023 im ND online externer Link
    • Erneute Repressionsangriffe in Sachsen und Thüringen: Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist*innen
      Heute, am 15. März 2023, kam es zu einem erneuten Angriff der Repressionsbehörden gegen linke Aktivist*innen: In Jena und Leipzig durchsuchten maskierte Polizeibeamt*innen ab sechs Uhr morgens gleichzeitig insgesamt acht Wohnungen von Antifaschist*innen. Die mehrstündige Razzia, bei der es zu umfangreichen Beschlagnahmungen kam, fand im Rahmen eines gemeinsamen Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sowie der Landeskriminalämter Sachsen und Thüringen statt. Rund um die durchsuchten Gebäude waren martialische Polizeieinheiten im Einsatz, die in Leipzig sogar mit Maschinenpistolen bewaffnet waren und die Passant*innen und Beobachter*innen kontrollierten. Den sieben Betroffenen wird vorgeworfen, Mitte Februar an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Vier weitere beschuldigte Antifaschist*innen sitzen in Ungarn in Haft. „Wieder einmal überziehen die staatlichen Repressionsorgane Antifaschist*innen mit medienwirksam inszenierten Großeinsätzen. Mit den heutigen Hausdurchsuchungen soll ganz offensichtlich die gesamte antifaschistische Bewegung eingeschüchtert werden. Dass die martialische Razzia ausgerechnet am 15. März, dem Internationalen Tag gegen Polizeigewalt stattfindet, entbehrt nicht einer gewissen Ironie“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir protestieren ganz entschieden gegen die anhaltende Kriminalisierung der antifaschistischen Bewegung und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen.“ Erklärung vom Bundesvorstand der Roten Hilfe vom 15.03.23 externer Link
  • Hitlergrüße und SS-Uniformen in Budapest – Journalisten verletzt, zerstörtes Kamera-Equipment – Spendenaufruf für Kamerareparatur nach Naziangriff
    • Hitlergrüße und SS-Uniformen in Budapest – Journalisten verletzt
      Das jährliche Neonazi-Gedenken an die Waffen-SS zum „Tag der Ehre“ wurde zwar verboten, fand am 11. Februar 2023 dennoch abgelegen in einem Wald statt. Ohne Polizeibegleitung genossen die Neonazis Narrenfreiheit. Sie bedrohten Pressevertreter*innen und verprügelten zwei Journalisten, sodass schließlich alle Journalist*innen den Aufmarsch verließen. Am Angriff war die Neonazi-Organisation „Legio Hungaria“ maßgeblich beteiligt. Zerstörtes Kamera-Equipment, Blessuren und Kopfverletzungen waren Folgen des Angriffs. Nach der Neonazi-Gedenkveranstaltung brachen tausend Menschen zu einem Marsch in die Budaer Berge auf. Viele trugen Uniformen der Wehrmacht und Waffen-SS. Unter den Teilnehmenden aus ganz Europa befanden sich auch Neonazis aus Deutschland und Österreich…“ Bericht vom 12. Februar 2023 bei democ. externer Link
    • Kamerareparatur nach Naziangriff
      Eure Solidarität ist gefragt! Jedes Jahr marschieren Neonazis in Budapest zum „Tag der Ehre“. Als Journalist*innen dieses Jahr vor Ort sind um dies zu dokumentieren, werden sie angegriffen. Einem Kollegen geht dabei Kameratechnik kaputt. Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht und wir sammeln jetzt hier, um die Reparaturkosten zu decken. Kolleg*innen von „democ“ haben den Beginn der Attacke dokumentiert und nach dem Angriff mit dem Betroffenen gesprochen: https://www.youtube.com/watch?v=Uc6uAIMvEGI externer Link Spendenaufruf von Michael Trammer vom 14.03.2023 bei betterplace.me externer Link
  • Weiter in der Pressemitteilung des Bundessprecher*innenkreises der VVN-BdA vom 6. März 2023 externer Link: „… Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“. Darunter ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der VVN-BdA. Gutsche wurde ohne jeden Beleg pauschal unterstellt an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Ausland teilnehmen zu wollen. Seit vielen Jahren unterstützt die VVN-BdA legale Proteste gegen geschichtsrevisionistische und neofaschistische Großveranstaltungen in Lettland, Ungarn und Bulgarien. Sie trifft dort auch immer wieder auf Gruppen deutscher Neonazis. Es ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der VVN-BdA dabei polizeilich behindert werden. Bereits 2015 wurden fünf Mitglieder, darunter der Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, in Riga stundenlang festgehalten, schikaniert und nach Litauen abgeschoben. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth war zeitgleich von einer lettischen Fluggesellschaft abgewiesen worden. Neu ist jetzt, dass die deutsche Polizei nicht nur Schützenhilfe für lettische, ungarische und bulgarische Stellen leistet, sondern selbst aktiv wird. Wir stellen fest: Nicht der Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte Glorifizierung von Waffen-SS und einheimischer mörderische antisemitischer Freiwilligenverbände in Osteuropa. Wir protestieren gegen den schweren Eingriff in die Grundrechte unseres Bundesvorsitzenden Florian Gutsche. Wir protestieren gegen den Versuch der deutschen Polizei, Antifa-Proteste jetzt sogar im Ausland zu behindern. Die VVN-BdA wird auch weiterhin nach allen Kräften befreundete antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa unterstützen…“
  • „The fascist beast is not dead yet“
    Vergangenes Wochenende nahmen Mitglieder der VVN-BdA bei den Protesten gegen den Lukov-Marsch in Sofia teil, hier veröffentlichen wir ihre Rede. Seit 20 Jahren versammeln sich in der bulgarischen Hauptstadt Neonazis aus verschiedenen europäischen Ländern, um dem Faschisten Hristo Lukov zu gedenken…“ Redebeitrag (engl.) am 1. März 2023 bei der VVN-BdA dokumentiert externer Link

Grundinfos:

  • Budapest-Soli externer Link
  • BASC externer Link – Solidaritätsbündnis für die Inhaftierten und Verfolgten AntifaschistInnen im Budapest Komplex
  • „Tag der Ehre“ in Budapest: Geschichtsrevisionismus und NS-Verherrlichung mitten in Europa
    Jährlich „gedenken“ in Budapest mehrere hundert, oft über tausend Neonazis der deutschen Wehrmacht sowie ihren ungarischen Verbündeten und relativieren die Verbrechen des NS-Regimes. Im Gastblog gibt Max Volgger einen Einblick in das seit rund 25 Jahren jährlich stattfindende rechtsextreme Vernetzungstreffen in Budapest und die Gegenkampagne „NS-Verherrlichung Stoppen“…“ FIPU-Blog vom 10. Februar 2023 in derstandard.de externer Link
  • #LukovMarsch
  • und Antifa Bulgaria externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=209598
nach oben