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Alle Dekrete, die gegen die Verfassung in der Türkei verstoßen, müssen zurückgenommen werden!
Das ist die Forderung von Reporter ohne Grenzen in ihrer Stellungnahme „Verfassungswidrige Dekrete aufheben“ vom 25. Januar 2017 . Darin wird unterstrichen, dass ROG ein juristisches Gutachten hat erstellen lassen über die Verstöße gegen die Verfassung der Türkei, wozu zusammenfassend kommentierend informiert wird: „In den sechs Monaten seit der Ausrufung des Ausnahmezustands haben die Behörden mehr als 100 Journalisten ohne Prozess inhaftiert, 149 Medien geschlossen und 775 Presseausweise annulliert. Die Vermögen von 54 Mitarbeitern der geschlossenen Zeitung Zaman wurden eingezogen, obwohl ihr Prozess noch nicht einmal begonnen hat. Dutzende Journalisten sind vor drohender Strafverfolgung ins Ausland geflohen. Ihnen droht aufgrund eines neuen Dekrets der Entzug der Staatsbürgerschaft“. Außerdem wird unterstrichen: „Die meisten der Journalisten, die kurz nach dem Putschversuch vom 15. Juli verhaftet wurden, warten bis heute auf ihren Prozessbeginn. Ihre Anträge auf Haftentlassung wurden größtenteils abgewiesen“. Außerdem wird unterstrichen: „Neue Gefahr droht exilierten türkischen Journalisten durch das Dekret 680, das am 7. Januar in Kraft getreten ist. Demnach kann Menschen die türkische Staatsbürgerschaft entzogen werden, die bei einem Verdacht oder einer Anklage wegen „subversiver Aktivitäten“, „Angriffen auf den Präsidenten“, „Verbrechen gegen die Regierung“ oder „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ nicht innerhalb von drei Monaten einer amtlichen Vorladung Folge leisten“ – was allerdings auf „Verbrechen der Regierung“ steht, wird in keinem Dekret von Erdogan und Co festgehalten…