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BAMF will einen Kurden in die Haft in die Türkei abschieben, obwohl es Belege für seine Folter gibt
„… Deutschland will einen Kurden in die Haft in die Türkei abschieben, obwohl es Belege für seine Folter gibt. Das BAMF sagt: Ja, die Person wurde gefoltert, aber nicht aufgrund seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, sondern wegen Terrorismus. Und deshalb ist es ok, ihn erneut in die Haft und damit in die Folter abzuschieben. Und das ist noch nicht alles. Aufgrund seiner Aussagen im Asylverfahren wurde auch noch ein Verfahren gegen ihn wegen §129b aufgenommen, also: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. (…) Er ist ein 1993 geborener Kurde und stammt aus einer Familie, in der viele Mitglieder wegen ihres Eintretens für demokratische Verhältnisse in der Türkei und die Rechte des kurdischen Volkes Opfer von Repressionsmaßnahmen waren und immer noch sind. Alleine sein Vater war wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK 12 Jahre inhaftiert…“ Beitrag von Kerem Schamberger vom 9. Juli 2023 auf seiner Homepage , siehe mehr daraus und dazu:
- Mehr aus dem Beitrag von Kerem Schamberger vom 9. Juli 2023 auf seiner Homepage („Drohende Folter? Für das BAMF kein Problem“): „… Zum Hintergrund des Betroffenen: Er ist ein 1993 geborener Kurde und stammt aus einer Familie, in der viele Mitglieder wegen ihres Eintretens für demokratische Verhältnisse in der Türkei und die Rechte des kurdischen Volkes Opfer von Repressionsmaßnahmen waren und immer noch sind. Alleine sein Vater war wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK 12 Jahre inhaftiert. Der kurdische Freund wird dann ebenfalls wegen Aktivitäten für die 2009 verbotene DTP (Vorgängerpartei der HDP) unter dem immer verwendeten Vorwand der „Mitgliedschaft in der PKK“ polizeilich gesucht und entschied sich deshalb, der kurdischen Freiheitsbewegung anzuschließen und in die Berge zu gehen. Er hielt sich so auch längere Zeit in Südkurdistan und in Rojava auf. Seitens der türkischen Sicherheitskräfte wurde er währenddessen mit Haftbefehl gesucht. 2016 kehrte er in die Türkei zurück, wurde festgenommen und befand sich bis 2019 in Haft. Dabei wurde er massiv gefoltert – für die Folter gibt es Belege. Er wurde verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. (…) Zu all dem liegen die entsprechenden Dokumente dem BAMF vor. In der Zwischenzeit konnte der kurdische Freund aus der Türkei nach Deutschland fliehen und einen Asylantrag stellen. Aber: dieser wurde am 23. 3. 2023 vom BAMF abgelehnt. In der Ablehnungsbegründung heißt es, dass zwar auch das Bundesamt davon ausgeht, dass der Betroffene inhaftiert, gefoltert und verurteilt wurde. Aber: „Da die PKK sowohl in der Türkei als auch in Deutschland als terroristische Gruppierung eingestuft ist, dient die strafrechtliche Verfolgung tatsächlich der Terrorbekämpfung und erfolgte nicht aufgrund anderweitiger Motive. Eine Strafverfolgung in der Türkei ist somit legitim und wird jedenfalls nicht aufgrund widerrechtlicher Gründe geschehen. (…) Der Antragsteller trug vor, dass er (…) gefoltert wurde. (…) Es ist nicht ersichtlich, dass diese Folter aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe des Antragstellers erfolgte. Somit fehlt auch hier ein Anknüpfungsmerkmal i.S.d. § 3b AsylG.“ Dass heißt im Klartext: Ja, der Betroffene wurde gefoltert und es droht ihm auch wieder Folter, aber weil er wegen Terrorismus angeklagt und verurteilt wurde, geht das schon klar. Wie perfide! Aber das ist noch nicht alles: Am 31.5. 2023 kamen mehrere Polizeibeamte in die Flüchtlingsunterkunft des Betroffenen (in Bayern). Er selber war nicht da. Dennoch durchsuchten sie ohne Gerichtsbeschluss sein Zimmer. Auf Beschwerde und Nachfrage wurde seinen AnwältInnen später mitgeteilt, dass gegen ihn seitens der Generalstaatsanwaltschaft München wegen der Erkenntnisse aus dem Asylverfahren(!) ein Ermittlungsverfahren gemäß §129b StGB eingeleitet worden ist. Dies ist einer der krassesten Fälle, die ich je gehört habe…“
- Kurden in der Türkei: Bundesamt nimmt Folter in Kauf
„… Eine bayerische Ausländerbehörde will einen Kurden in die Türkei abschieben, obwohl dieser dort nachweislich gefoltert wurde. (…) Das Bundesamt relativiere damit Folter, sagt auch Roland Meister, der Anwalt des Betroffenen, zu «nd». «Hier wird eine rote Linie überschritten.» (…) «Der Fall ist nur die Spitze des Eisbergs», sagt Schamberger zum «nd». Immer mehr kurdischen Geflüchteten, die aus politischen Gründen die Türkei verlassen, drohe die Abschiebung – unter anderem weil Gerichtsurteile in der Türkei als rechtsstaatlich gesehen werden. «Das ist absurd, denn die türkische Justiz ist nicht unabhängig und wird von der AKP-Partei kontrolliert. Das BAMF macht sich so zum Handlanger des Erdoğan-Regimes». Tatsächlich häufen sich derzeit in Deutschland Ermittlungen gegen Kurden wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland. Mitte Mai hatten Polizisten die Räume eines kurdischen Vereins sowie die Wohnung und den Arbeitsplatz eines Kurden in Duisburg durchsucht. Am vergangenen Donnerstag folgte nach einem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart eine Razzia im Kurdischen Gesellschaftszentrum in Heilbronn sowie bei mehreren Privatwohnungen, dabei wurden zwei Personen festgenommen. Mindestens 12 Kurden sollen sich laut kurdischen Nachrichtenagenturen derzeit in Deutschland wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. Im Mai wurde der kurdische Aktivist Özgür A. vom Oberlandesgericht (OLG) als angeblich «hauptamtlicher Kader» der PKK zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt – ein ungewöhnlich hartes Urteil. Ende Mai wurde der kurdische Aktivist Ali E. vom OLG Stuttgart zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er sich in Deutschland als Leiter verschiedener «PKK-Gebiete» betätigt habe. Das OLG Frankfurt verhandelt derzeit gegen den 55-jährigen Ali Ö., der seit 2019 Nachwuchs angeworben und Spendengeldkampagnen beaufsichtigt habe. Eine individuelle Straftat werde ihm der Agentur ANF zufolge aber nicht vorgeworfen. Die Verfolgung betreffe auch zunehmend Aktivisten, die nicht als «Parteikader» eingestuft werden, schreibt das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbei Civaka Azad. Das bestätigt auch der Anwalt des nun in Bayern von der Abschiebung bedrohten Kurden und fordert dazu mehr Aufmerksamkeit durch die deutsche Linke…“ Artikel von Matthias Monroy vom 10. Juli 2023 in Neues Deutschland online
Siehe aktuell auch unser Dossier: Stoppen Sie die Abschiebung von Muhiddin Fidan, in der Türkei als Kurde politisch verfolgt!