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24.1.2019: Tag des verfolgten (türkischen und kurdischen) Anwalts/der verfolgten Anwältin

RAV: Solidarität mit den inhaftierten Anwältinnen und Anwälten in der Türkei am 24.1.2019: Tag des verfolgten Anwalts/der verfolgten AnwältinAuch in diesem Jahr ruft der RAV gemeinsam mit in der EDA (Europäische Demokratische Anwält*innen) organisierten Schwesterorganisationen sowie mit der VDJ, der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, der RAK-Berlin und der ELDH zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Anlaß ist der »Tag des verfolgten Anwalts«, der jedes Jahr an vielen Europäischen Orten am 24. Januar begangen wird. In diesem Jahr wollen wir unsere Solidarität mit den türkischen und kurdischen Anwält*innen in der Türkei zeigen. Donnerstag, 24.01.2019, Türkische Botschaft in Berlin, Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin...“ Aus dem Aufruf von und beim RAV vom 23.1.2019 externer Link auch für Hamburg (13h) – der „Basic Report 2019externer Link enthält Informationen zur Historie des »Tag des verfolgten Anwalts«, allgemein zur aktuellen Lage in der Türkei sowie konkret zur Situation unserer verfolgten und bedrohten Kolleg*innen. Siehe dazu aktuell die Kampagne von RAV bei Twitter externer Link und hier weitere Infos:

  • »Kollegin warnte uns: ›Seid nicht so naiv‹«. Tag des verfolgten Anwalts: Auch in BRD verschärft sich Situation von Verteidigern.
    „… Dieser Tag wurde vom holländischen Anwalt Hans Gaasbeek ins Leben gerufen. Er wollte damit die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Situation verfolgter Kollegen auf dem gesamten Globus lenken, die wegen ihrer anwaltlichen Tätigkeit zum Opfer von Repression werden. Den 24. Januar suchte er aus, weil 1977 genau an diesem Tag vier linke spanische Anwälte und einer ihrer Mitarbeiter in Madrid von einer Gruppe Rechtsextremer ermordet wurden. (…) Das beginnt mit subtilen Bedrohungen, Eingriffen in der Berufsausübung durch Einschränkung oder Entzug der Zulassung und kann bis zu Inhaftierung, Misshandlung, Verschleppung und Ermordung gehen. Nicht immer gehen die Angriffe gegen Leib und Leben von der Regierung aus, aber häufig tun Regierungen wenig bis gar nichts, um Menschenrechtsanwälte zu schützen. Die Liste der betroffenen Länder ist lang. Besonders schlimm sieht es gerade für Kollegen in der Türkei, China, Ägypten oder den Philippinen aus. Aber auch an vielen anderen Orten der Welt sind Anwälte Einschüchterung und Gewalt ausgesetzt. Wir haben als europäische Anwaltsorganisationen keinen umfassenden Überblick, dafür fehlt es uns leider an globaler Vernetzung. Seit 2010 konzentrieren wir uns an jedem 24. Januar auf ein Land, in dem wir dann auch Kontakt mit Kollegen vor Ort haben. Dieses Jahr solidarisieren wir uns mit der Anwaltschaft in der Türkei, die von der Erdogan-Regierung stark unter Druck gesetzt wird...“ Interview von Alexander Gorski in der jungen Welt vom 24.01.2019 mit Ursula Groos externer Link, Anwältin in Berlin und aktives Mitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein
  • Tag des verfolgten Anwalts: Polizei zu Anwältin: Bewaffne dich doch. Die Türkei verfolgt unbequeme Juristen systematisch. Auch in Deutschland erleben sie Angriffe
    Die unabhängige und freie Arbeit von Rechtsanwälten ist ein essenzieller Bestandteil von rechtsstaatlichen Demokratien. Unbequeme Juristen geraten schnell ins Visier staatlicher Verfolgungsbehörden, etwa wenn sie Regierungskritiker verteidigen oder in ihren Plädoyers politische und soziale Missstände zur Sprache bringen. Aus diesem Grund rief die Vereinigung Europäischer Demokratischer Anwälte 2010 auf Initiative des niederländischen Anwalts Hans Gaasbeek den 24. Januar als »Tag des verfolgten Anwalts« aus, an dem sich die europäische Anwaltschaft mit verfolgten Kollegen in anderen Ländern solidarisiert. Dabei wird jedes Jahr ein Land ausgesucht, in dem die Situation für Anwälte besonders dramatisch ist. Dieses Jahr fiel die Wahl wie bereits 2012 auf die Türkei, wo die Situation für Menschenrechtsverteidiger schon seit Jahrzehnten kritisch ist. Allerdings haben die Einschränkungen der anwaltlichen Berufsfreiheit und die Verfolgungsintensität seit dem Putschversuch im Juli 2016 nochmals erheblich zugenommen. Ende 2017 waren dort laut UN-Menschenrechtskommissariat 570 Anwälte inhaftiert, weitere 1480 mit verschiedenen Strafverfolgungsmaßnahmen konfrontiert und 79 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem nutzte die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan den nach dem gescheiterten Putsch verhängten Ausnahmezustand, um juristische Berufsvereinigungen verbieten zu lassen – so die Progressive Anwaltsvereinigung und die Anwaltsvereinigung für die Freiheit. Doch auch in Honduras, China, Iran oder auf den Philippinen, die in den Vorjahren bereits alle im Fokus des »Tages des verfolgten Anwalts« standen, hat sich die Situation bisher nicht zum Besseren gewendet. (…) Dass auch in Deutschland Gefahren für die freie Advokatur bestehen, zeigte eindrücklich der Fall der Frankfurter Anwältin und Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess, Seda Başay-Yıldız, die im Dezember und Januar Drohfaxe erhielt, die mit »NSU 2.0« unterzeichnet waren und den vollen Namen ihrer zweijährigen Tochter sowie die genaue Wohnadresse der Familie enthielten. (…) Es sind nicht nur Bedrohungen im Einzelfall, die hierzulande Anlass zur Sorge bieten. »Hinzu kommt, dass unsere anwaltliche Arbeit in letzter Zeit durch Gesetzesverschärfungen erschwert wird, etwa wenn die Kontaktrechte unserer Mandanten oder unser Akteneinsichtsrecht in bestimmten politischen Verfahren eingeschränkt werden«, sagt Ursula Groos vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Man könne da zwar noch nicht von »Verfolgung« sprechen. »Aber es ist ein Anfang, da wir nicht mehr ungehindert unsere Arbeit machen können«, meint Groos…“ Artikel von Alexander Gorski vom 23.01.2019 beim ND online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=143258
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