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Die neue spanische Regierung entschärft das Arbeitsgesetz an einem besonders üblen Punkt. Sonst eher nichts…
Dossier
„… Eigentlich hatten die spanischen Sozialdemokraten (PSOE) in den verschiedenen Wahlkämpfen der vergangenen Jahre immer wieder versprochen, die „extrem aggressive Arbeitsmarktreform“ der rechtskonservativen Vorgänger aus dem Jahr 2012 zu streichen, gegen die die Gewerkschaften sogar mit Generalstreiks Sturm gelaufen sind. (…) Vom Schleifen der PSOE-Reform spricht in dieser Regierungskoalition nun aber niemand mehr. Statt die extreme Reform der Vorgänger zu streichen, doktert die neue Regierung nun sehr zaghaft an Teilbereichen herum. Statt die „schädlichsten“ Auswirkungen zu beseitigen, wurde am Dienstag nur ein Artikel gestrichen. (…) Der 52 d) hatte für Furore gesorgt, da er es bis heute ermöglichte, Beschäftigte zu kündigen, die innerhalb von zwei aufeinander folgenden Monaten an acht Tagen vom Arzt krankgeschrieben wurden...“ – aus dem Beitrag „Spanien: Zaghafter Eingriff in Arbeitsmarktreform, Google- und Börsensteuer“ von Ralf Streck am 20. Februar 2020 bei telepolis . Siehe dazu Reaktionen auf die „Gegenreform“ (#DerogacionReal de la #ReformaLaboral):
- »Kein ausreichender Schutz bei Entlassungen«. Europarat: Arbeitsmarktpolitik Spaniens verstößt gegen die Europäische Sozialcharta
„»Grundlos und willkürlich zu kündigen, ist zu einfach«, meint Fernando Luján, Sprecher der spanischen Gewerkschaft UGT. Vor wenigen Tagen hatte ein wichtiges Gremium des Europarates einer Beschwerde der UGT Recht gegeben. Der Ausschuss für soziale Rechte, der über die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta wacht, erklärte, »dass die spanische Gesetzgebung Arbeitnehmern keinen ausreichenden Schutz bei Entlassungen ohne triftigen Grund bietet und daher nicht mit der Revidierten Europäischen Sozialcharta vereinbar ist«. Auch nach der Arbeitsmarktreform von Arbeitsministerin Yolanda Díaz aus dem Jahr 2022 wird demnach Artikel 24 des völkerrechtlich verbindlichen Abkommens weiter verletzt. Der Entschädigungsmechanismus und die Auslegung durch Gerichte ermöglichen es den Opfern nicht, »eine ausreichende Entschädigung zu erhalten, die den erlittenen Schaden deckt und eine abschreckende Wirkung auf die Arbeitgeber hat«, erklärt der Ausschuss. Arbeitnehmer haben aber ein Recht auf eine angemessene Entschädigung, die im Bezug zum tatsächlich erlittenen Schaden steht. Vordergründig geht es nur um Abfindungen, real steht aber der unzureichende Kündigungsschutz dahinter, worauf die UGT hinweist, die der sozialdemokratischen Regierung nahesteht. Vor einer Arbeitsmarktreform der Vorgängerregierung der konservativen Volkspartei (PP) im Jahr 2013, gegen die es massive Proteste und auch einen Generalstreik gab, waren Abfindungen noch zentraler Teil des Kündigungsschutzes. Die Sozialdemokraten (PSOE) hatten versprochen, diese Neuregelung wieder zu streichen. In Sozialpaktgesprächen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wurde indes nur ein Reförmchen ausgehandelt, das Unternehmerverbände beklatschten. »95 Prozent« der PP-Reform seien nun bestätigt, hieß es aus ihren Reihen. Scharfe Kritik kam indes von linken Parteien, die die Regierung ansonsten stützten, und von den Gewerkschaften. Mit ihrer Beschwerde beim Europarat machte die UGT klar, wie mangelhaft auch sie die mit knapper Mehrheit im Parlament angenommene Reform sieht. Es sei »nicht akzeptabel«, dass Abfindungen im Durchschnitt um mehr als 50 Prozent auf etwa 9000 Euro gekürzt wurden, wie Sprecher Luján vorrechnet. Da unbegründete Kündigungen billig sind, wird das genutzt, um sich älterer Beschäftigter zu entledigen, die gemäß den Lohngruppen-Anpassungen bei langer Betriebszugehörigkeit relativ hohe Gehälter erhalten. Neuangestellte Arbeiter erhalten hingegen oft nur den Mindestlohn. Hinzu kommt, dass das »Übergangsgehalt« für die Zeit zwischen Kündigung und einem Urteil des Arbeitsgerichts nicht gezahlt werden muss. (…) Statt nach dem Spruch des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte nun Druck zu machen, setzt UGT-Chef Pepe Álvarez auf neue Sozialpaktgespräche nach dem Sommer. Dort solle darüber verhandelt werden, »wie die Entscheidung ins spanische Recht überführt werden kann«. Álvarez hofft auch darauf, dass Gerichte nun Abfindungen hochsetzen…“ Artikel von Ralf Streck vom 4. August 2024 in Neues Deutschland online - Arbeitsmarktreform: Spanische Regierung am Abgrund. Abstimmungsfehler verhindert Absturz der Reform; Sozialdemokraten brechen mit linken Unterstützern und vollziehen einen Rechtsschwenk
„Jetzt ist der Bruch mit den Parteien vollzogen, die die sozialdemokratische Minderheitsregierung in Spanien unter Pedro Sánchez vor zwei Jahren an die Macht gebracht haben. Um sein Dekret zur Arbeitsmarktreform im Parlament bestätigen zu können, mussten die Sozialdemokraten (PSOE) von Ministerpräsident Sánchez und die Linkskoalition „Unidas Podemos“ (UP) um Stimmen bis tief ins rechte Lager buhlen. Denn die bisherigen linken Unterstützer aus dem Baskenland, Katalonien und Galicien hatten ein klares Nein angekündigt. Das sagt schon viel aus über eine Reform, die mit Arbeitgebern ausgehandelt wurde und die nach der Abstimmung von ihnen beklatscht wurde, da die vorhergehende Reform im Wesen unangetastet blieb, wie sie unumwunden zugeben. 95 Prozent der vorigen Reform bleiben ihrer Ansicht nach erhalten . Versprochen hatten PSOE und UP den Wählern aber kein „Reförmchen“ der vorausgegangenen ultra-neoliberalen Reform, vielmehr wollten sie diese Reform streichen. Das hatten beide Parteien in den letzten beiden Jahren auch Unterstützern immer wieder schriftlich zugesichert, um ihre Stimmen für andere Vorhaben zu bekommen. Es handelt sich nun also ganz klar um einen Wortbruch. Der beschädigt die Glaubwürdigkeit der Linkskoalition UP erheblich, zumal das Reförmchen, das die UP-Arbeitsministerin Yolanda Díaz ausgehandelt hatte, die ihr Ergebnis auch noch als „historisch“ bezeichnet , recht ärmlich ausfiel. (…) Die rechte PP, deren ehemaliger Parteichef die Arbeitsmarktreform über seine Faes-Stiftung ebenso beklatscht wie die Großbanken, nimmt die „Linksregierung“ immer stärker in die Zange und nutzt dafür auch die Arbeitsmarktreform. Dabei hätte die PP eigentlich mit Ja stimmen müssen. Dass der Kündigungsschutz 2011 praktisch abgeschafft wurde, blieb genauso unangetastet, wie die stark gesenkten Abfindungen, die weiter auch kein Kündigungshindernis darstellen. Auch regional bessere Tarifverträge werden weiter über national schlechtere ausgehebelt…“ Beitrag von Ralf Streck vom 7. Februar 2022 bei Telepolis - EU-Geld für Spanien ist – im Gegensatz zu Ungarn etwa – an Bedingungen geknüpft: Keine Aufhebung der Arbeitsgesetzgebung von 2012
Der EU-Gipfel mag darauf verzichtet haben, den Rechtsregierungen in Ungarn und Polen irgendwelche (demokratischen) Bedingungen zu stellen, für die Hilfsgelder, die sie erhalten sollen. Dies gilt aber weder für Italien (von dessen Regierung allgemein neoliberale Reformen gefordert werden), noch für Spanien (von dessen Regierung noch zusätzlich konkret gefordert wird, ihre – einst bekundete – Absicht aufzugeben, die Gegenreform der Arbeitsgesetze von 2012 rückgängig zu machen). Und wenn jetzt auch verschiedenste politische Kräfte in Spanien über die finanziellen Zusagen jubeln, bleibt dieser Bedingungskatalog in der EU-Tradition gegen alle papierenen Deklarationen einer „sozialen EU“. In dem Beitrag „¿Acuerdo histórico? A cambio de los fondos europeos el gobierno deberá renunciar a derogar la reforma laboral y aplicar nuevos recortes en las pensiones públicas“ am 21. Juli 2020 bei kaosenlared wird der Jubel in Spanien kontrastiert mit den konkreten Bedingungen, die gestellt sind. Die “Flexibilität” genannten Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte in der Gegenreform von 2012 sollen nicht nur bestehen bleiben, sondern weiter verfolgt werden – und die (in ganz Spanien seit langer Zeit von einer wachsenden Massenprotest-Bewegung kritisierte) Rentenreform fortgesetzt werden. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag über gewerkschaftlichen Jubel – zumindest bei 2 Verbänden…- „Los empresarios y sindicatos celebran el acuerdo europeo para la recuperación con diferencias sobre su posible repercusión en la reforma laboral“ von Laura Olias am 21. Juli 2020 bei El Diario berichtet von der gemeinsamen Begeisterung der beiden großen Gewerkschaftsverbände und der Unternehmerverbände über die Gelder für Spanien – die nur darin nicht einig seien, wie sich das ganze auf die Gegenreform der Arbeitsgesetze von 2012 auswirken werde – und solle…
- Siehe zum EU-Gipfel unser Dossier: Merkel hamstert: Berlin diktiert [unsolidarischen] Kurs in der Corona-Euro-Krise
- Siehe vom Juli 2020: Regionalwahlen in Spanien: Quittungen an Linksregierung ausgestellt. Für: Keine Aufhebung der „Arbeitsreform“ von 2012, keine Unterzeichnung der Migranten-Charta, keine…
- „Estos son los “aspectos más lesivos” de una reforma laboral que lleva ocho años precarizando el empleo“ von Eduardo Bayona am 01. Juli 2020 bei Publico war eine Gesamtbilanz nach 8 Jahren Gegenreform in der Arbeitsgesetzgebung (damals der rechten Regierung) – deren Aufhebung ursprünglich versprochen worden war, aber ein weiteres gebrochenes Versprechen darstellt. Dabei werden die verschiedenen Aspekte dieser Gegenreform dargestellt und ihre Auswirkung im Sinne weiterer Prekarisierung der Arbeits- und Lebensbedingungen konkret nachgezeichnet. Einen Schwerpunkt stellt dabei vor allem die Maßnahmen zur wesentlichen Erleichterung von Entlassungen durch die damalige Gegenreform im Sinne der Unternehmen dar, die auch bei den ursprünglichen Versprechungen der heutigen Regierung eine zentrale Rolle gespielt hatten und nun weiterhin gelten.
- „El PSOE vota en el Congreso con PP, Ciudadanos y JxCat contra la derogación de la reforma laboral de 2012 am 02. Juli 2020 bei kaosenlared zeichnet die konkrete Parlamentsabstimmung nach, in der die spanische Sozialdemokratie – nach einigem Hin- und Her – zusammen mit den Parteien der rechten und neoliberalen Opposition gegen die Rücknahme der Reformgesetze der „Reforma laboral“ stimmte – ohne Konsequenzen von Seiten des düpierten Koalitionspartners…
- „¿Por qué no es cierto que se haya prohibido el despido por baja médica?“ von Santiago Lupe am 20. Februar 2020 bei La Haine ist ein Beitrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass noch nicht einmal diese Beseitigung der „Spitze des reaktionären Eisbergs“ sicher ist, denn es kann nachwievor unter bestimmten Bedingungen wegen Krankheit gekündigt werden – lediglich die Abfindungen, die dann bezahlt werden müssen, werden teurer – was sich allerdings nur für jene lohne, die lange Jahre in einem Betrieb gearbeitet haben. Im übrigen wird – wie bei allen linken Annäherungen an das Thema – darauf verwiesen, dass es ja nicht nur die „Reform“ der Arbeitsgesetze des Jahres 2012 durch die Regierung der rechten PP gegeben habe, sondern auch die der Regierung Zapatero wenige Jahre zuvor, die dieselbe Richtung eingeschlagen hatte – aber eben von den jetzt wieder regierenden Sozialdemokraten verabschiedet. Und von daher für die neue Regierung kein Thema…
- „Unai Sordo: “La derogación del 52 d) es el primer éxito sindical contra la reforma laboral”“ am 18. Februar 2020 bei CCOO Madrid berichtet von der Stellungnahme des Generalsekretärs des Gewerkschaftsbundes CCOO, der die Maßnahme als ersten Schritt bewertet – einen Schritt, der angesichts der besonderen Grausamkeit dieser Bestimmung besonders drängend gewesen sei. Die Gewerkschaften würden aber weiterhin mobilisieren für weitere Schritte zur Abschaffung der reaktionären Reform von 2012.
- „Los aspectos más lesivos de la contrarreforma laboral, de la A a la Z“ von Luis Ocaña Escolar am 11. Februar 2020 bei kaosenlared ist ein Beitrag, der ausführlich die gesamte zur Debatte stehende Gegenreform der Arbeitsgesetze dokumentiert, ihre einzelnen Auswirkungen zusammen fasst – und so sehr deutlich macht, warum die Forderung an die neue Regierung, die ganze „Reform“ zurückzunehmen, so massiv verbreitet ist. Zum Horrorkatalog gehören sowohl die generelle Erleichterung von Entlassungen, als auch etwa die substanzielle Herabminderung dabei fälliger Abfindungszahlungen und eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen zur weiteren Ausbreitung von Leih- und Zeitarbeit wie auch zahlreicher Strafmaßnahmen gegen Erwerbslose.
- „La reforma laboral del PP llevó a la pobreza a un millón de trabajadores“ von María José Pintor Sánchez-Ocaña am 16. Februar 2020 bei kaosenlared zieht eine Bilanz der Auswirkungen der sogenannten Reformen auf die Einkommen – die eindeutig ist – eine Million Menschen wurden in die Armut getrieben.
- „La reforma laboral no ha creado empleo, lo ha precarizado“ am 14. Februar 2020 beim Gewerkschaftsbund CCOO zieht ebenfalls eine Gesamtbilanz der Gegenreform der damaligen konservativen Regierungspartei PP von 2012 und kommt dabei zu dem in der Überschrift angedeuteten Schluss, dadurch seien im Wesentlichen keine neuen Arbeitsplötze geschaffen worden, sondern bestehende prekarisiert.
- „Acuerdo de gobierno PSOE-Unidas Podemos, ¿realmente se deroga la Reforma Laboral?“ von Antonio Rodrigues am 11. Februar 2020 bei kaosenlared prüft nach, inwieweit das Abkommen von PSOE und Podemos tatsächlich die – versprochene – Abschaffung der Reformen der Arbeitsgesetze enthält – und vermisst eine klare diesbezügliche Aussage. Während die (sozialdemokratische) Gegenreform von 2010 nicht einmal erwähnt werde.
Zur Rücknahme der Reformen im Arbeitsgesetz zuletzt: „Die spanische Regierung unter Druck: Mieterproteste explodieren und die versprochene Rücknahme der Gegenreform der Arbeitsgesetze wird eingefordert“ am 17. Februar 2020 im LabourNet Germany