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Juristische Ohrfeige für Spanien: EuGH fordert, die Diskriminierung von Hausangestellten bei Sozialversicherungsansprüchen zu beenden

Verein »Mujeres unidas entre Tierras« für papierlose Haushaltshilfen in Spanien„… in Luxemburg wurde am Donnerstag geurteilt, dass Spanien etwa eine halbe Million Hausangestellte diskriminiert, indem ihnen der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verweigert wird. (…) Bei Hausangestellten handele es sich »fast ausschließlich um Frauen«, stellte der EuGH in einer Presseerklärung zu seinem Urteil externer Link fest. Laut Schätzung sind es rund 95 Prozent. Ihre Ausgrenzung stelle »eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und ist nicht durch legitime Ziele gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben«. Die spanische Regelung sei nicht mit EU-Recht vereinbar – dies wäre nur dann möglich, wenn sie durch nicht diskriminierende Gründe gerechtfertigt werde. (…) Der Klägerin war der Zugang zur Sozialversicherungskasse TGSS verweigert worden, obwohl ihr Arbeitgeber sogar bereit war, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen. (…) Die Frage ist, ob die selbst ernannte «progressivste» Regierung Spaniens diese Diskriminierung per Gesetz nun endlich abstellt oder die Frauen jeweils einzeln auf einen langen Klageweg geschickt werden…“ Artikel von Ralf Streck vom 24. Februar 2022 in neues Deutschland online externer Link und dazu:

  • „Feministische Reform“: Spanien verabschiedet Gesetz gegen Diskriminierung von Hausangestellten New
    Ab Oktober sollen spanische Hausangestellte die gleichen Arbeitsrechte erhalten wie in anderen Sektoren. Ein Großteil der Beschäftigten sind Frauen. (…) Die Hausangestellten, darunter zum Beispiel Reinigungskräfte, Gärtner und Seniorenbetreuer, bekommen unter anderem Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung. Zudem können sie künftig nicht mehr ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Ab dem 1. Oktober ist der Arbeitgeber zur Anmeldung bei der Sozialversicherung verpflichtet. (…) es handele sich um eine „feministische Reform“. Die überwiegende Mehrheit der Hausangestellten in Spanien seien nämlich Frauen. Rund ein Drittel sei älter als 55 Jahre, 44 Prozent seien Einwanderinnen und über die Hälfte sei teilzeitbeschäftigt. Wegen der Diskriminierung von Hausangestellten hatt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien erst im Februar gerügt. Der Ausschluss der Hausangestellten vom Anrecht auf Arbeitslosenhilfe verstoße gegen EU-Recht…“ Agenturmeldung am 06.09.2022 im Tagesspiegel online externer Link
  • Siehe zum EuGH den umfangereicheren Beitrag von Ralf Streck auf Telepolis externer Link
  • Siehe auch unseren Beitrag: »Wir sind dreifach unsichtbar«. Verein »Mujeres unidas entre Tierras« für papierlose Haushaltshilfen in Spanien
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=198322
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