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Die spanische Arbeitsinspektion gegen Amazon: Mehrere Tausend Kuriere als „falsche Selbstständige“ beurteilt

Dossier

Streik bei Amazon am Prime Day (15. Juli 2019)„… In Deutschland, wo diese Geschäftsidee ebenfalls praktiziert wird, wirbt der Konzern auf seiner Webseite mit einem Stundenlohn von 25 Euro, hoher Flexibilität und dem Traum, endlich sein »eigener Chef« sein zu können. Die so geköderten Beschäftigten müssen Voraussetzungen erfüllen: ein eigenes Auto und ein Mobiltelefon. Des Weiteren müssen sie volljährig und jederzeit verfügbar sein. Hierbei handelt es sich um Firmenkriterien, die in Spanien den »Tatbestand« einer unerlaubten Scheinselbstständigkeit erfüllen. Die Gewerkschaft Unión General de los Trabajadores (UGT) hatte das Unternehmen deshalb vor einem Jahr bei der Arbeitsinspektion angezeigt. Die Behörde hat der Gewerkschaft Recht gegeben: Beschäftigte müssen nun einen regulären Arbeitsvertrag erhalten, der das Unternehmen verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen...“ – aus dem Artikel „Schlappe für Amazon“ von Carmela Negrete am 19. Oktober 2020 in der jungen Welt externer Link – worin auch noch, wenig überraschend, berichtet wird, dass Amazon öffentlich kund tut, man werde alle möglichen Einsprüche einlegen… Siehe mehr daraus und u.a. eine gewerkschaftliche Stellungnahme:

  • Nach einer Beschwerde der Gewerkschaften in Valencia: Geldstrafe für Amazon in Spanien wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung von mind. 42 FahrerInnen New
    Die Geldstrafe wurde nach einer Beschwerde der Gewerkschaft für Transport, Kommunikation und Seefahrt (STCM) und des Allgemeinen Gewerkschaftsbundes (CGT) von Valencia verhängt. Im Anschluss an eine Beschwerde der STCM der CGT València, in der darauf hingewiesen wurde, dass bis zu 42 Arbeitnehmer, die von der Firma Jom Services illegal eingesetzt wurden, unter irregulären und prekären Arbeitsbedingungen Lieferarbeiten für Amazon durchführten, hat die Arbeitsaufsichtsbehörde gegen beide Unternehmen Sanktionen wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung verhängt. „Die illegale Überlassung von Arbeitnehmern, auch bekannt als Arbeitsverleih, wird zu einem ernsten Problem für die Arbeitnehmer“, so die CGT.
    Nach Angaben der Arbeitsaufsichtsbehörde von Valencia hat Amazon direkte Befugnisse über die Arbeitnehmer des Subunternehmens Jom Services, „als ob es ihr wirklicher Arbeitgeber wäre“. Die illegale Überlassung von Arbeitnehmern wurde als sehr schweres Vergehen eingestuft, für das beiden Unternehmen Geldstrafen zwischen 6.251 und 187.515 Euro drohen. Aber, wie das anarchosyndikalistische Zentrum betont, „ist dies kein Hindernis für Amazon, da der Gewinn des Unternehmens so groß ist, dass trotz der Sanktionen beide Unternehmen davon profitieren.
    Wie die Verkehrsgewerkschaft CGT erklärt, stellt der Verleiher Jom Services Arbeitskräfte ein, um sie illegal zu verlagern und dafür Gewinne zu erzielen, während Amazon niedrigere Löhne als die seiner eigenen Beschäftigten zahlt, weil es die Kosten für die Einstellung nicht übernimmt. „Auf diese Weise – so die libertäre Gewerkschaft – übernimmt Amazon nicht die gesetzliche Verantwortung für die Arbeitnehmer in Angelegenheiten wie arbeitsrechtliche Ansprüche, Arbeitsunfälle, Krankenstand oder Urlaub“. Aus diesem Grund zögert die CGT nicht, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen klaren Fall von „Arbeitsdumping“ handelt, da die Arbeitsbedingungen „weit unter dem Tarifvertrag“ liegen. Darüber hinaus fügen sie hinzu, dass die Anwaltskanzleien dieser großen multinationalen Unternehmen „versuchen, die Arbeit der Arbeitsaufsichtsbehörde durch Anschuldigungen gegen den Verstoß zu zerstören. Und wenn die entsprechende Verwaltung die Gründe für den Einspruch zurückweist und die Sanktion der Arbeitsaufsichtsbehörde gegen das Unternehmen bestätigt, werden sie vor dem Sozialgericht klagen, denn an Geld und Einfluss mangelt es ihnen nicht“.
    Die CGT verweist auf die Notwendigkeit von „mehr Arbeitsinspektionen, die über den Druck von Lobbys und öffentlichen Verwaltungen hinaus diese Art von Maßnahmen verfolgen“. Abschließend heißt es: „Wir werden weiterhin gegen die Geißel der Unterauftragsvergabe kämpfen, die gesetzlich schlecht geregelt ist und von skrupellosen Unternehmen ausgenutzt wird, selbst von Unternehmen in öffentlichem Besitz, wie im Fall von EMT Valencia, das zweimal wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung bestraft wurde„.“ span. Meldung der CGT Valencia vom 26.7.2024 externer Link (maschinenübersetzt)

  • Sozialgericht in Spanien urteilt: Amazon-Flex-LieferantInnen waren scheinselbstständig 
    84 Amazon-Lieferfahrer in der Stadt Valladolid wurden als scheinselbstständig eingestuft. „Dies ist der jüngste Fall in einer Reihe von Gerichtsverfahren, die der amerikanische E-Commerce-Riese in Spanien verloren hat. Das Sozialgericht 4 stellte am Montag [11. März] das „Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses“ fest, da die Fahrer eine feste Vergütung erhielten und ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihnen und Amazon bestand. Die Arbeitsinspektion fand von April 2020 bis Februar 2021 statt. Der Fall folgt auf ein ähnliches Urteil des Sozialgerichts Nr. 42 von Madrid im Januar, bei dem 3.688 Fahrer als Scheinselbstständige eingestuft wurden. Mit dem Fall in Valladolid wurden mindestens drei Amazon-Flex-Lieferfahrer in dem südeuropäischen Land als scheinselbständig eingestuft, wobei Amazon gegen das erste dieser Urteile Berufung einlegte. Amazon beendete seinen „Flex“-Service kurz nach der Verabschiedung des „Rider“-Gesetzes im Jahr 2021, mit dem eine gesetzliche Vermutung für die Beschäftigung von Lieferkurieren in Spanien eingeführt wurde.“ Quelle: Newsletter von The Gig Economy Project vom 17.3.24 per e-mail, bezigen auf den (anmeldungspflichtigen) span. Artikel externer Link: Amazon muss 84 selbständige Lieferfahrer in Valladolid als Arbeitnehmer anerkennen. Das Sozialgericht 4 besteht auf dem „Bestehen eines Arbeitsverhältnisses“, da ein festes Gehalt und eine Abhängigkeit vom Unternehmen besteht.

  • Amazon-Urteil in Spanien: Schluss mit Scheinselbstständigkeit
    Nach einem Urteil des Sozialgerichts muss Amazon in Spanien mehr als 2.000 Zusteller festanstellen. Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. 2.166 Zusteller von Amazon in Spanien müssen fest angestellt werden. Das entschied am Donnertag das Sozialgericht in Madrid. Es handle sich bei den Fahrern von Amazon Flex um Scheinselbstständige. Geklagt hatten Betroffene mit der Unterstützung durch die sozialdemokratische Gewerkschaft UGT. Die Betroffenen seien „gezwungen worden, mit ihren eigenen Fahrzeugen zu arbeiten und Pakete mithilfe einer Unternehmens-App zu verteilen, über die sie ihre Anweisungen bekamen“, heißt es in einer Erklärung der Gewerkschaft zum Urteil. Das Urteil des hauptstädtischen Sozialgerichts stützt sich auf einen Spruch des Obersten Gerichtshofs vom 25. September 2020. (…) Im August 2021 erließ die spanische Regierung ein Gesetz, dass diese Art von Scheinselbstständigkeit, wie sie jetzt auch wieder bei Amazon festgestellt wurde, eigentlich verbietet. Amazon hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Glovo muss mittlerweile Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Erst vor einer Woche wurde der 2015 gegründete spanische Lieferdienst, der in 1.500 Städten in 25 Ländern operiert, von der Gewerbeaufsicht in Madrid mit einer Strafe in Höhe von 32,9 Millionen Euro belegt. Das Unternehmen hatte trotz des Urteils aus 2020 und des Gesetzes von 2021 weiterhin scheinselbstständige „Rider“ im Dienst. Außerdem beschäftigt Glovo in Madrid Fahrer ohne Arbeitserlaubnis. Diese teilen sich üblicherweise einen Job mit einem Biker, der eine Arbeitserlaubnis hat. Damit ist ein und der selbe Zusteller angeblich bis zu 24 Stunden unterwegs. Das Unternehmen habe von dieser Praxis gewusst, ist sich die Gewerbeaufsicht sicher. Dafür werden weitere 5,2 Millionen Bußgeld fällig. Zusätzlich zu den Strafen muss Glovo für die Scheinselbstständigen 19 Millionen Euro an die Sozialversicherung abführen…“ Artikel von Reiner Wandler vom 3. 2. 2023 in der taz online externer Link
  • „La Inspección de Trabajo considera falsos autónomos a 4.000 repartidores de Amazon“ von S. Cabrero am 14. Oktober 2020 bei La Voz de Galicia externer Link meldete die Beurteilung durch die Arbeitsinspektion als vor allem mit massiven Auswirkungen in Madrid und Barcelona, den beiden Zentren der Geschäftstätigkeit des Konzerns in Spanien. Die „letzten Kilometer-Kuriere“ von Amazon Flex sind die direkt Betroffenen.
  • „La Inspección de Trabajo concluye que más de 3.000 de repartidores de Amazon en Barcelona y Madrid son falsos autónomos“ am 14. Oktober 2020 im Twitter-Kanal von UNI Global Union externer Link verbreitete die erste Meldung über den Vorgang und verwies dabei auf die Beteiligung der Gewerkschaftsverbände von CCOO und UGT
  • Schlappe für Amazon
    „… In Deutschland, wo diese Geschäftsidee ebenfalls praktiziert wird, wirbt der Konzern auf seiner Webseite mit einem Stundenlohn von 25 Euro, hoher Flexibilität und dem Traum, endlich sein »eigener Chef« sein zu können. Die so geköderten Beschäftigten müssen Voraussetzungen erfüllen: ein eigenes Auto und ein Mobiltelefon. Des Weiteren müssen sie volljährig und jederzeit verfügbar sein. Hierbei handelt es sich um Firmenkriterien, die in Spanien den »Tatbestand« einer unerlaubten Scheinselbstständigkeit erfüllen. Die Gewerkschaft Unión General de los Trabajadores (UGT) hatte das Unternehmen deshalb vor einem Jahr bei der Arbeitsinspektion angezeigt. Die Behörde hat der Gewerkschaft Recht gegeben: Beschäftigte müssen nun einen regulären Arbeitsvertrag erhalten, der das Unternehmen verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen. Allein in Madrid sollen Schätzungen der UGT zufolge rund drei Millionen Euro nicht an die Sozialversicherungen gezahlt worden sein. In Barcelona beläuft sich der Betrag auf 900.000 Euro. Gonzalo Pino, UGT-Sekretär, erklärte am Mittwoch gegenüber der Onlinetageszeitung El Salto, Amazon habe bisher vor allem deshalb niedrige Lieferkosten anbieten könnte, »weil ein betrügerisches Modell zur Anwendung kommt, bei dem der Konzern viel Geld spart, da die Regelungen für die Mitarbeiter systematisch unterlaufen werden.« Damit sei nun Schluss. UGT hat errechnet, dass die Kollegen bei »Amazon Flex« am Ende auf einen Stundenlohn von rund fünf Euro kommen, da sie Sozialversicherung, Benzin, Reparaturen sowie die Fahrten zur Zentrale finanziell selbst tragen müssen. Pino verwies zudem auf weitere wegweisende arbeitsgerichtliche Entscheidungen gegen die Geschäftspraktiken des Essenslieferdiensts »Glovo«, die in Spanien noch ausstehen...“ – aus dem Artikel von Carmela Negrete am 19. Oktober 2020 in der jungen Welt externer Link

Siehe zum Thema auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=179782
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