»
Schweiz »
»

[EGMR] «Ein generelles Bettelverbot ist nicht zulässig»

Mit Matratzen gegen Stahldornen _ Aktivisten gegen Obdachlosenvertreibung in London, Juli 2015„… Der Grosse Rat in Basel will ein Bettelverbot, um die Roma zu vertreiben. Im Sommer soll es in Kraft treten. Genau so ein Verbot hat Genf bereits. Und wird jetzt abgemahnt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nämlich entschieden: Das dortige Bettelverbot verstösst gegen die Menschenrechtskonventionen. Was ist passiert? Eine Frau aus Rumänien war beim Betteln erwischt und zu einer Busse verurteilt worden. Geht nicht, sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Begründung: «Da sich die Klägerin in einer eindeutig schutzbedürftigen Situation befunden hat, hatte sie das der Menschenwürde innewohnende Recht, ihre Notlage mitzuteilen und zu versuchen, ihre Grundbedürfnisse durch Betteln zu befriedigen», schreibt der EGMR in seiner Pressemitteilung. Aber was bedeutet der Genfer Entscheid für Basel? (…) Wir haben mit dem emeritierten Jura-Professor Peter Albrecht (selbst SP-Mitglied) gesprochen… [Peter Albrecht:] Der Entscheid hat eine grosse Bedeutung für Basel-Stadt. Er zeigt nämlich, dass ein allgemeines Bettelverbot nicht zulässig ist. (…) Die Situation in Genf lässt sich durchaus mit der in Basel vergleichen. Eine Einführung des Bettelverbotes, wie es früher galt, wird uns vor die gleichen Probleme stellen, weil es gegen die Menschenrechtskonventionen verstösst. Die Strafe der bettelnden Frau in Genf war völlig unverhältnismässig. Sie bekam eine Busse von mehreren hundert Franken, konnte sie aber nicht bezahlen, also hat man hat sie ins Gefängnis gesteckt. Sowas geht nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg mit seinem Urteil festgehalten…“ Beitrag und Interview von Adelina Gashi am 20. Januar 2021 bei bajour.ch externer Link – siehe Urteil und Ähnliches quer durch die BRD:

  • Die Pressemeldung zum EGMR-Beschluss ECHR 021 (2021) vom 19. Januar 2021 externer Link steht in Englisch als PDF zur Verfügung
  • Dazu Kommentar von Norbert Hermann von Bochum Prekär per Email am 26. Januar 2021 (wir danken auch für die Info): „Wie pünktlich mit Hartz IV das Flaschenpfand auf Wegwerfflaschen eingeführt wurde, so erlaubt der EuGH nun zur Bewältigung der Kapitalismuskrise das Betteln. Ein Bettelertrag i.H. der Hälfte des persönlichen Regelbedarfs (ca. 200,– Euro) monatlich darf mit Hartz IV anrechnungsfrei vereinnahmt werden. „Agressives“ Betteln ist nicht erlaubt, daher ein Tipp aus meiner Zeit vor Jahrzehntenten als „Gammler“ in Paris: Mit der Gitarre vor den Freisitz eines Restaurants stellen und singen. Sie geben dir dann Geld damit du aufhörst…“

Siehe im LabourNet u.a. dazu

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=185666
nach oben