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Der Schauprozess von Basel gegen die „Basel 18“

Dossier

baselprozess18_soliDie Anklagepunkte gegen die achtzehn Beschuldigten sind happig: Landfriedensbruch, mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte, einfache sowie versuchte schwere Körperverletzung, Angriff, Störung des öffentlichen Verkehrs, Verstoss gegen das Vermummungsverbot. Und das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmass ist hoch: Es reicht von 22 Monaten bis zu 38 Monaten – also von knapp zwei bis zu über drei Jahren Gefängnis. Für die Hälfte der Angeklagten beantragt die Staatsanwaltschaft unbedingte Haftstrafen, für drei weitere teilbedingte. Die Beweislage ist dünn, und es ist fragwürdig, warum genau diese achtzehn Personen angeklagt sind – bei einigen ist nicht mal klar, ob sie an besagtem Abend überhaupt in Basel waren. (…) Die Staatsanwaltschaft bestreitet auch gar nicht, dass sie den Einzelnen die Straftaten nicht nachweisen kann. Sie benutzt stattdessen die dünne Beweislage, um das Konstrukt der Mittäterschaft zu begründen: Wer konkret was getan habe, spiele sowieso keine Rolle, weil bei der Demonstration ein «gemeinsamer Tatentschluss» gefasst und «arbeitsteilig» vorgegangen worden sei…“ – aus dem Bericht „Das ist ein Schauprozess gegen soziale Bewegungen!“ von Merièm Strupler und Patric Sandri am 01. November 2018 in der WoZ externer Link (Ausgabe 44/2018), worin auch noch darüber informiert wird, dass der Termin der Urteilsverkündung noch nicht bekannt ist. Siehe zum Prozess gegen die „Basel 18“ auch einen Beitrag zum Prozessbeginn, in dem unter anderem zahlreiche „Sonderbestimmungen“ berichtet werden und nun die Urteile:

  • Urteil im Prozess gegen die «Basel 18»: Im Zweifel für die Staatsanwaltschaft New
    Das Basler Strafgericht hat fünfzehn junge Leute zu teils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie 2016 an einer Demonstration mit Sachbeschädigung teilgenommen haben sollen. So lückenhaft die Beweisführung im Prozess war, so skandalös ist nun das Urteil. Das Basler Strafgericht nahm sich drei Monate Zeit für die Beratung des Falls – um dann weitestgehend der Staatsanwaltschaft zu folgen. Am Freitag verurteilte es fünfzehn der achtzehn Angeklagten im Massenprozess gegen die «Basel 18». (…) Ebendieses Strafgericht, bestehend aus dem Gerichtspräsidenten und zwei Richterinnen, verhängte nun wegen Landfriedensbruch, qualifizierter Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte drakonische Strafen – von 20 bis zu 27 Monaten Gefängnis. Acht der angeklagten Personen wurden auf Bewährung verurteilt, sechs erhielten teilbedingte Strafen auferlegt, sie müssen für je 9 Monate ins Gefängnis. Ein weiterer Angeklagter wurde gar zu 27 Monaten unbedingt verurteilt. Die Beschuldigten Nummer 14, 15 und 16 – angeklagt wegen je eines SMS, das sie an einen anderen Angeklagten geschickt hatten – wurden im «Basel 18»-Fall aber freigesprochen. Hier stellte selbst Gerichtspräsident Dominik Kiener (EVP) fest, dass es gar nicht erst zu einer Anklage hätte kommen dürfen. Aber auch bei den fünfzehn Verurteilten bleibt die Beweislage dünn. (…) Die Urteile des Massenprozesses sind noch nicht rechtskräftig, die Verurteilten werden wohl Berufung einlegen. Dennoch wirkt der Gerichtsentscheid ebenso beklemmend wie die vier Prozesstage im Oktober 2018: Weil die Beweislage für individuelle Tatnachweise nicht ausreichte, wurde eine kollektive Mittäterschaft konstruiert. Wo es an Beweisen mangelte, wurde die politische Weltanschauung der Beschuldigten ins Feld geführt. Ungereimtheiten in der Beweisführung wurden derweil schlicht ignoriert. Und wo sich die Angeklagten auf ihr Recht auf Aussageverweigerung beriefen, wurde dies implizit als Schuldindiz gewertet. Nun kommen die hohen Strafen dazu – wobei in einem derart politisch geführten Prozess auch ein politisches Urteil kaum mehr zu überraschen vermag.“ Artikel von Merièm Strupler in der WoZ vom 31.01.2019 externer Link
  • Wir sind alle Mittäter*innen
    Heute, Freitag 25. Januar 2019, wurden 15 der 18 Angeschuldigten im „Basel18“-Verfahren in Mittäterschaft wegen qualifizierter Sachbeschädigung, einfacher Körperverletzung, Landfriedensbruches, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Die absurden Strafmasse reichten von 20 Monaten bedingt auf 2 Jahre, bis zu 27 Monaten unbedingt. Damit folgten die drei Richter*innen des Strafgerichts Basel-Stadt in weiten Strecken den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft. Dazu kamen bei einigen Personen noch 200.- Franken Busse wegen Verstosses gegen des Vermummungsverbot und einzelne Geldstrafen – zwischen 5 und 10 Tagessätzen – wegen Beschimpfung, Verstosses gegen das Waffengesetz, Hausfriedensbruchs oder Hinderung einer Amtshandlung. Die Höhe der Strafen erscheint umso absurder vor dem Hintergrund, dass das Gericht diverse Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft (wie mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Angriff oder Störung des öffentlichen Verkehrs) als nicht erfüllt ansah. (…) Mit dieser düsteren Note endete heute der erste Akt in dem Trauerspiel zum provinzstädtlichen Rechtsverständnis. Mehrere Anwält*innen kündigten jedoch bereits während der Verhandlung an, dass sie gegen das Urteil in Berufung gehen wüden. Wir wünschen allen, die heute vor Gericht standen und denen, die das Verfahren weiter ziehen, viel Durchhaltevermögen… Lassen wir uns davon nicht einschüchtern! Solidarität mit allen Betroffenen!Bericht vom 26.01.2019 bei Barrikade externer Link, siehe dort auch das Solivideo für die Basel18 externer Link
  • „Eine neue Dimension“ am 25. Oktober 2018 beim Barrikade.info externer Link weist unter anderem auf folgendes hin: „Einer der zentralsten Grundsätze in einem bürgerlichen Staat wie der Schweiz lautet: Die Angeklagten haben das Recht, sich zu verteidigen oder sich verteidigen zu lassen. So lange und so ausführlich sie wollen. Dieses Recht soll nun beschnitten werden. Den Anwält*innen der Angeklagten wurde im Vorfeld mitgeteilt, dass ihnen bloss 30 Minuten Redezeit für ihre Plädoyers zustehen würden. Dies weil der Monsterprozess mit 18 Angeklagten sonst zu lange werde. Die Basler Staatsanwaltschaft gleist also lieber mit undurchsichtigen Begründungen einen Massenprozess auf, dem sie Kapazitätenmäßig gar nicht beikommen kann, als den Angeklagten ihr Grundrecht einer rechtmäßigen Verteidigung zuzugestehen. Das Verteidigungsrecht, welches immerhin im Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, wird vom Basler Gericht mit einer beachtlichen Geringschätzung behandelt…“
  • Basel18 & Repression in Hamilton
    Wir haben am dritten Prozesstag (Basel18) ein Interview mit zwei Angeklagten gemacht, die ihre Eindrücke vor Ort erzählen. In zweiten Teil der Sendung geht es um die Repression in Hamilton Canada, gegen Anarchist*innen nach einem wilden Umzug durch ein Yuppie-viertel, kämpfen. Dazu hört ihr ein von uns vertontes schriftliches Interview aus der anarchistischen Zeitschrift „In der Tat“…“ Interview vom 02.11.2018 bei info lora externer Link Audio Datei
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=139635
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