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Tessiner Kantonsregierung wollte Gewerkschaften den Zutritt zu ihren Gebäuden verbieten: Vor Gericht gescheitert

Das war dicke Post für die Tessiner Personalverbände: Im November 2011 beschied ihnen der Kantonsregierungen, dass der Zugang zu den kantonalen Gebäuden zwecks gewerkschaftlicher Tätigkeit «grundsätzlich verboten» sei. Für Raoul Ghisletta vom Tessiner Gewerkschaftsbund war schon damals klar: «Ein Racheakt.» Denn ein Jahr zuvor hatte der VPOD Flugblätter gegen die Einführung des Leistungslohns verteilt. Prompt lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage ab. Der VPOD sagte: «Was der Kanton hier macht, ist verfassungswidrig.» Die Gewerkschaft, der christliche Verband OSCT und der Tessiner Beamtenverband fochten den Erlass an. (…)Auch zwei Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Europäische Menschenrechtskonvention fordern dieses Zutrittsrecht. Das passt aber manchen Firmen nicht. Sie verklagten und verklagen immer wieder Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wegen Hausfriedensbruchs. Bevorzugte Zielscheibe: die kämpferische Unia. Unter den Klägerinnen waren etwa die Migros, aber auch renitente Baumeister. Damit ist definitiv Schluss. Im letzten Herbst hat das Bundesgericht die Beschwerde des Tessiner VPOD gutgeheissen. Gespannt warteten Fachleute auf die Begründung aus Lausanne. In dem vor wenigen Tagen publizierten Urteil heisst es, der Zugang der Gewerkschaften zu staatlichen Gebäuden sei «eine wesentliche Komponente der kollektiven Vereinigungsfreiheit». Und damit zentral dafür, dass die Gewerkschaften ihre Arbeit ausüben könnten“ – aus dem Beitrag „Gewerkschaften dürfen rein“ von Ralph Hug am 27. April 2018 in der workzeitung der Unia externer Link über das Urteil beinahe sieben Jahre später.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=132404
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