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Vernichtende Zwischenbilanz des Gleichstellungsgesetzes in der Schweiz: Die Mehrheit der Unternehmen drückt sich vor der Lohngleichheit
„… Frauen verdienen im Schnitt monatlich noch immer 1354 Franken weniger als Männer, das sind 16,3 Prozent! Darüber hinaus nimmt der unerklärbare Anteil dieser Unterschiede stetig zu. Knapp die Hälfte des Lohnunterschieds, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, ist nicht durch objektive Faktoren wie Branche, Ausbildung oder Alter zu erklären. Dieser unerklärbare Anteil war seit Beginn der Analysen im Jahr 2012 noch nie so hoch. Dies, obwohl die Gleichstellung von Mann und Frau seit 1981 in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft, das jegliche Diskriminierung am Arbeitsplatz verbietet und die Chancengleichheit im Erwerbsleben sicherstellen soll…“ Artikel von Anne-Sophie Zbinden in der Unia-Zeitung Work vom 28. März 2025
(„Gleichstellungsgesetz ist und bleibt ein zahnloser Papiertiger“) und mehr daraus:
- Gleichstellungsgesetz ist und bleibt ein zahnloser Papiertiger
Weiter aus dem Artikel von Anne-Sophie Zbinden in der Unia-Zeitung Work vom 28. März 2025: „… Bereits 2018 hat das Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes beschlossen. Angedacht als bessere Durchsetzung der Lohngleichheit, hat das Parlament das Anliegen derart zerfledert, dass eine zahnlose Mini-Revision herauskam. Die Revision verpflichtet nicht einmal ein Prozent aller Unternehmen zur Lohnanalyse, sieht keine Sanktionen vor und ist auf zwölf Jahre befristet. (…) Das Gesetz verlangt, dass alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohnanalyse durchführen, diese überprüfen lassen und transparent über die Resultate informieren. In der Schweiz gibt es gut 6000 Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden, davon haben sich gerade mal 2404 an der freiwilligen Umfrage beteiligt. Diese Unternehmen beschäftigen rund eine Million Arbeitnehmende. Pikant: Sogar der öffentlichrechtliche Sektor kommt seiner Vorbildfunktion nicht nach. Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die öffentlichen Arbeitgeber, die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der Überprüfung zu veröffentlichen. Rund die Hälfte von ihnen haben gar keine Ergebnisse veröffentlicht. Die fehlbaren Unternehmen haben jedoch rein gar nichts zu befürchten. Im Gesetz sind keinerlei Kontrollen oder Sanktionen vorgesehen. Für Unia-Gleichstellungssekretärin Aude Spang ist klar: Das ist skandalös! Der Bericht bestätigt, was wir schon immer gesagt haben: Die Revision ist ungenügend! Sie hat die diskriminierenden Einkommensunterschiede kaum eingedämmt. Deshalb fordert die Unia als Teil der Koalition gegen Lohndiskriminierung:
– Alle Unternehmen sollten regelmässig Lohnanalysen durchführen müssen.
– Es braucht staatliche Kontrollen und wirksame Sanktionen für Betriebe, die bei der Lohndiskriminierung untätig sind.
– Die Resultate der Analyse müssen transparent kommuniziert werden. Dass es dringend griffige Massnahmen für mehr Lohngleichheit braucht, zeigt der Gender Overall Earnings Gap. Dieser beträgt 43,2 Prozent und zeigt damit das wahre Ausmass der Diskriminierung, weil er die Einkommenslücke für das gesamte Erwerbsleben der Frauen berechnet. Und damit auch die Tatsache einbezieht, dass ein Drittel der Frauen Teilzeit arbeiten, um unbezahlte Care-Arbeit leisten zu können…“