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24-Std-Betreuer:innen in der Schweiz: Arbeitsgesetz gilt auch in Privathaushalten

24-Stunden-Betreuer*innen in Österreich: „Wir wollen nur ein paar Rechte“VPOD gewinnt vor Bundesgericht: über Firmen vermittelte 24-Std-Betreuer:innen unterstehen dem Arbeitsgesetz (ArG). Bisher galt die Praxis, dass Arbeitnehmende, die von Verleihfirmen in Privathaushalte vermittelt werden, nicht den Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes (Höchstarbeitszeiten, Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten etc.) unterliegen. Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten seien vom ArG ausgenommen. Das Bundesgericht hat nun aber festgestellt, dass diese Ausnahmebestimmung NICHT für Dreiparteienverhältnisse (Verleihfirma, Haushalt, Arbeitnehmende) gilt. Demgegenüber gilt das ArG weiterhin nicht in Privathaushalten, wenn der Privathaushalt direkt eine Betreuungsperson einstellt. In diesem Fall ist letztere dem jeweiligen kantonalen Normalarbeitsvertrag (NAV) und dem NAV des Bundes (zwingende Mindestlöhne vor) unterstellt. Der VPOD fordert seit Jahren, dass ALLE Betreuer:innen in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt werden und dass dieser von skandalösen Ausbeutungsverhältnissen gebeutelte Bereich national reguliert wird. Mit diesem Bundesgerichtsentscheid (2C_470/2020) konnte ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung erreicht werden. Denn die Unterstellung unter das ArG bedeutet das Ende der 24-Std.-Betreuung durch eine einzelne Person…“ Meldung von Elvira Wiegers vom 19.01.2022 bei VPOD externer Link der Gewerkschaft für den Service public

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=197412
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