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Mindestsicherung: Bundesrahmengesetz jetzt, statt den destruktiven Kräften nachgeben!
„Die bei seinem Amtsantritt beschworene „letzte Chance“ hat Christian Kern vertan indem er am Abend des 8.11.2016 gegenüber den destruktiven Kräften ÖVP und FPÖ, die seit Monaten eine Hetzkampagne gegen die Ärmsten machen, erbärmlich nachgegeben hat. Nach Artikel 12 Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz konnte der Bund nämlich schon immer die Grundsätze im „Armenwesen“ per Gesetz festlegen und war daher auf die Zustimmung der Bundesländer angewiesen. Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ fordert daher Bundeskanzler Christian Kern auf, ein Bundesrahmengesetz zur Rettung und Weiterentwicklung der Mindestsicherung (…) durchzusetzen (…) Beschämend ist das geringe Engagement von ÖGB und AK zur Rettung und Weiterentwicklung der Mindestsicherung. Erst in letzter Minute, als das Auflaufen lassen der Mindestsicherung durch ÖVP und FPÖ absehbar war, haben AK und ÖGB etwas öffentlichen Druck in Form von Presseaussendungen in dieser üblen Inszenierung vorgespielt. Der von ÖVP und FPÖ forcierte Druck auf Arme, Erwerbsarbeitslose, MigrantInnen und Flüchtlinge richtet sich gegen alle ArbeitnehmerInnen: Menschen sollen gezwungen werden, Erwerbsarbeit zu immer schlechteren Konditionen anzunehmen. Reguläre Mitarbeiter der Stammbelegschaften werden tendenziell durch hoch subventionierte Billig(tage)löhner ersetzt. (…) Das gegeneinander Ausspielen der ArbeitnehmerInnen durch ÖVP und FPÖ dient offenbar dazu, davon abzulenken, dass diese in erster Linie die Interessen der herrschenden Eliten vertreten: Die Kapitaleinkommen und Gewinne der größeren Unternehmen steigen weiter, während die Einkommen aus Lohnarbeit seit Jahren stagnieren und für das unterste Fünftel sogar deutlich zurück geht…“ Beitrag vom 11. November 2016 von und bei Aktive Arbeitslose Österreich , siehe dazu:
- Daten, Fakten & Trends: Diese 5 Zahlen beenden jede Mindestsicherungsdebatte
„„Die Mindestsicherung belastet unser Budget“, „Zu viele erschleichen sich Leistungen“… sind nur einige der Behauptungen, die in der Diskussion um die Mindestsicherung eingebracht werden. Es ist an der Zeit, Fakten statt Vorurteile sprechen zu lassen und eine nüchterne Diskussion über Armutsbekämpfung in Österreich zu führen. (…) 1 – Zwei Drittel der BezieherInnen sind Frauen und Kinder (…) 2 – Im Durchschnitt erhält eine Person 300 Euro. Der Maximalbetrag (828 Euro) wird selten ausbezahlt. (…) 3 – Für die Mindestsicherung werden nur 0,8 Prozent des Budgets aufgewendet (…) 4 – Die Treffsicherheit der Mindestsicherung liegt bei 99,2 Prozent. Die Behauptung, es gäbe „Förderbetrug“, ist eine Mär. (…) 5 – Nur 0,18 Prozent der Bevölkerung leben zur Gänze von der Mindestsicherung.Das entspricht 8 Prozent aller BezieherInnen. Der Bezug von Mindestsicherung hat nichts mit „Faulheit“ oder „Arbeitsscheue“ zu tun…“ Eine Klarstellung von Kathrin Glösel vom 13. Juli 2016 bei Kontrast.at