- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Frankreich
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
Neue Gesetze kombiniert mit neuen Druck: Österreichs Unternehmen wollen auf jeden Fall zu längeren Arbeitszeiten zwingen
„Der Produktionsbetrieb hat seinen Sitz im Salzburger Pongau und kommt auf rund 400 Beschäftigte. Mit einem Teil der Belegschaft hat die Geschäftsführung begonnen, eine „Vereinbarung zur Wochenend- und Feiertagsarbeit“ abzuschließen. Basis der Vereinbarung ist das parallel zum umstrittenen neuen Arbeitszeitgesetz (Stichwort: Zwölfstundentag) novellierte Arbeitsruhegesetz. Das Arbeitsruhegesetz regelt, vereinfacht gesagt, die Wochenend- oder Feiertagsarbeit. Es sieht nach der Novellierung vor, dass die Beschäftigten „freiwillig“ vier Wochenend- oder Feiertage zusätzlich arbeiten können. (…) Während bisher Vereinbarungen zur Wochenendarbeit nur über den Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen möglich waren, sind diese wie beim Zwölfstundentag durch Einzelvereinbarungen ersetzt worden. Die Einzelvereinbarung muss laut Gesetz auch den jeweiligen Anlassfall (etwa Produktionsspitzen) genau umschreiben. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz verhielten sich somit wie „kommunizierende Gefäße“, erläutert der Salzburger Arbeiterkammerjurist Heimo Typplt. Die Firmenleitung aus dem Pongau hat ihren Mitarbeitern allerdings einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, der zwar den Gesetzestext des Paragrafen 12 enthält, den darin geforderten Anlassfall allerdings ausspart. „Es handelt sich somit um eine Blankovollmacht für vier zusätzliche Wochenendschichten pro Mitarbeiter“, sagt ein Gewerkschaftsvertreter…“ – aus dem Beitrag „Blankoschecks für „freiwillige“ Wochenendschicht“ von Thomas Neuhold am 13. November 2018 im Standard über den Alltag der gesetzestreuen Erpressung im Zeitalter der Wiener Rechtsregierung. Siehe dazu auch eine weitere aktuelle Meldung und zwei Beiträge zur Bewertung des gewerkschaftlichen Widerstandes, sowie den Hinweis auf den bisher letzten unserer Beiträge zum rechten 12-Stundentag:
- „Zwölf Stunden arbeiten oder Kündigung“ am 01. November 2018 in der jungen welt war eine Meldung zum selben Thema Erpressung mit Gesetz, in der es unter anderem heißt: „In Österreich ist eine Hilfsköchin entlassen worden, weil sie nicht täglich zwölf Stunden arbeiten wollte. Wie die Arbeiterkammer (AK), die gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten, am Mittwoch mitteilte, habe der Chef einer Wiener Restaurantkette dies von der 56jährigen verlangt. Ansonsten müsse man ihr kündigen. Nach dem am 1. September in Kraft getretenen Arbeitszeitgesetz beträgt die »freiwillige« Höchstarbeitszeit in Österreich zwölf Stunden täglich. Viele Unternehmer zwingen ihre Beschäftigten aber offenkundig zu dieser langen Arbeitszeit…“
- „GBH-Muchitsch: Das neue Arbeitszeitgesetz greift schneller und schlimmer als erwartet“ am 01. September 2018 bei der ots war eine Pressemitteilung des ÖGB am Tage des Inkrafttretens des neuen Arbeitszeitgesetzes der Rechtsregierung, worin bemerkt – und angekündigt – wurde: „„Das neue Husch-Pfusch-Arbeitszeitgesetz greift schneller und schlimmer als erwartet“, bekräftigt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Josef Muchitsch, „Erste Beispiele aus Firmen, wo ohne Einvernehmen mit dem Betriebsrat einfach mehr Arbeitsstunden angeordnet werden, erreichen bereits jetzt den ÖGB. Was hat man den Gewerkschaften, Arbeiterkammern und der Opposition im Vorfeld des Inkrafttretens dieses Gesetzes nicht alles an „unbegründeter Panikmache“ vorgeworfen. Bis gestern noch wurde seitens ÖVP und FPÖ mehrfach betont, dass bei Mehrarbeit auch weiterhin Einvernehmen zwischen Unternehmen und MitarbeiterInnen bestehen bleibt und es nicht zu mehr Arbeit im Jahr kommen wird. Muchitsch: „Und das, während bei uns schon die ersten Hilferufe von ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen eintreffen, deren ArbeitgeberInnen den 1. September kaum erwarten konnten. Eine total realitätsfremde und scheinheilige Argumentation von ÖVP und FPÖ! Diese Bundesregierung hat sich von der Industriellenvereinigung kaufen lassen und die ArbeitnehmerInnen sind jetzt die großen Verlierer!“ Der Widerstand gegen dieses arbeitnehmerfeindliche Gesetz werde jetzt erst richtig losgehen, so Muchitsch: „Ein Arbeitszeitgesetz im D´rüberfahren in Kraft treten zu lassen, mit dem die ArbeitnehmerInnen bei Einkommen, Freizeit und auch Gesundheit nur die Verlierer sind, das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Ich appelliere an alle ArbeitnehmerInnen, welche durch dieses Arbeitszeitgesetz Verluste bei Einkommen, Freizeit und Gesundheit hinnehmen müssen, sich bei unserer Hotline zu melden. Diese Meldungen können durchaus auch anonym erfolgen. Und bitte nichts an Vereinbarungen unterschreiben, ohne sich vorab von uns beraten zu lassen. Alle negativen Beispiele werden wir aufzeigen und nicht ruhen, bis es ein faires und gerechtes neues Arbeitszeitgesetz gibt…“
- „Österreich: „Gewerkschaftsführung hat Chance verspielt““ am 08. August 2018 beim Sozialismus.info war ein Interview mit Sonja Grusch (SLP), die darin bereits damals zum Widerstand des ÖGB bemerkte: „Die Führung des ÖGB hat die Ereignisse völlig verschlafen. Als die Regierung an die Macht kam, tat der ÖGB nichts – die Führung glaubte immer noch, dass Regierung und Reiche sie als Sozialpartner ernst nehmen und ihre wohltemperierten Stellungnahmen berücksichtigen würden. Ein fataler Irrtum. Die Gewerkschaftsführung gleichte einem auf der Straße ausgesetzten treuen Hund, der hoffnungsvoll darauf wartet, dass sein Besitzer wieder zurückkommt. Der 12-Stundentag hat sie jedoch mit der harten Realität konfrontiert. Korrekterweise rief der ÖGB am 30. Juni zu einer Demonstration auf – 120.000 Menschen kamen. Das war die größte gewerkschaftliche Mobilisierung seit dem Streikjahr 2003. Zuvor kam es zu streikähnlichen Betriebsversammlungen und Betriebsrätekonferenzen. Die Demo war ein großartiger Ausdruck des Potentials und der Kampfbereitschaft an der Basis. Sowohl traditionell gut organisierte Schichten wie der Metallbereich waren vertreten, wie auch prekärere und von der Gewerkschaft vernachlässigte Beschäftigte, wie im Sozialbereich. Viele auf der Demo, vor allem Jugendliche, hatten wohl bisher gar nichts mit der Gewerkschaft am Hut – doch rund um den 30. Juni war klar: Es ist der ÖGB, bei dem die Aufgabe liegt, die Bewegung gegen die Regierung anzuführen. Leider zeigte sich in den Folgetagen, dass die ÖGB-Führung trotzdem noch immer in alten Mustern denkt. Um den Gesetzesbeschluss zu verhindern, hätte es mehr als eine Demo benötigt – nämlich echte, kämpferische Streiks. Stattdessen hielt die ÖGB-Führung still. Man verkaufte uns das als kluge Taktik: das Gesetz solle am 1. Januar in Kraft treten, man würde also die Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst nützen, um das zu verhindern. Als Reaktion verlegte die Regierung einfach das Inkrafttreten auf 1. September vor…“
- Siehe: NEIN zum 12-Stunden-Tag. NEIN zur 60-Stunden-Woche. ÖGB-Aktionsseite
- Siehe dazu zuletzt: „„Heißer Herbst“ des ÖGB gegen 12 Stundentag: Wien meldet Temperaturen nahe des Gefrierpunktes…“ am 26. September 2018 im LabourNet Germany