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Warum die deutsche Kolonialmacht gegenüber den berechtigten Ansprüchen aus Namibia auf das Völkerrecht pochen will: Wer wohl dieses Recht gemacht hat?
„Die mangelnde rechtliche Aufarbeitung der wirtschaftlichen Ausbeutung in der ehemaligen deutschen Kolonie, der rassistischen Verbrechen und des Völkermordes von 1904 bis 1908 bestätigt, was postkoloniale Kritikerinnen und Kritiker des Völkerrechts seit Langem konstatieren: Das Völkerrecht in seiner eurozentrischen Prägung und hegemonialen Auslegung diente nicht nur während der Kolonialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts den wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der europäischen Unternehmen und Kolonialstaaten, sondern es dient auch heute noch dazu, diese Verbrechen in rechtlicher Hinsicht zu verschleiern. Dafür steht exemplarisch das Beharren darauf, dass koloniale Sachverhalte nach der eigenen Interpretation des formal geltenden europäischen Rechts von damals, also nach dem sogenannten Grundsatz der Intertemporalität, beurteilt werden sollen. So wird selbst heute noch implizit auf die in das damalige Recht verwobene Vorstellung eines vorgeblich „natürlichen“ Zivilisierungsauftrags der Europäer und der damit einhergehenden rassistischen Abwertung von Nicht-Europäern zurückgegriffen. Mit diesem rassistischen Konzept wurde begründet, warum „Eingeborene“ minderwertig seien und das geltende Recht ihrer politischen Gemeinwesen zum überwiegenden Teil nicht gültig oder anwendbar sei. Auf diese Weise konnten die damaligen Kolonialstaaten bestehende Ansprüche auf Land und Ressourcen ignorieren. Selbst besiedelte und bewirtschaftete Ländereien wurden oftmals als „terra nullius“, als Niemandsland, bezeichnet. Das Unrecht dieses Vorgehens wird bis heute nicht anerkannt – und das ist rechtlich, moralisch und politisch inakzeptabel…“ – aus dem Beitrag „Das Recht der Mächtigen – Die kolonialen Wurzeln des Völkerrechts“ von Karina Theurer und Wolfgang Kaleck in der Ausgabe August 2018 der Blätter für Deutsche und Internationale Politik , worin unter vielem anderen auch auf die kritischen Aktivitäten der Jura-Initiative Third World Approaches to International Law– TWAIL (Dritte-Welt-Perspektiven auf internationales Recht) eingegangen wird. Siehe dazu auch den Hinweis auf unseren Beitrag zur jüngsten „Übergabe-Show“ in Berlin
- Zum Versuch der BRD „sich die Sache vom Hals zu schaffen“ zuletzt: „Proteste gegen Kontinuität: Kein Schönfärben des deutschen Kolonialismus in Namibia