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8 Jahre Gefängnis für koreanischen Gewerkschaftsvorsitzenden?
Am heutigen Montag, 4. Juli soll das Urteil im Prozess gegen Vorsitzenden des Gewerkschaftsbundes KCTU Han Sang-gyun gefällt werden – die Staatsanwaltschaft hat sage und schreibe 8 Jahre Haft beantragt. In der Pressemitteilung „IndustriALL affiliates act in support of Korean union leader“ am 30. Juni 2016 bei IndustriAll wird darauf verwiesen, dass 64 dem internationalen Verband angeschlossene Einzelgewerkschaften bei der südkoreanischen Regierung gegen dieses Verfahren protestiert haben. In dem Schreiben wurde vor allem darauf verwiesen, dass alle Anklagepunkte, die dem KCTU-Vorsitzenden zur Last gelegt werden, aus nichts anderem bestehen, als aus ganz normaler gewerkschaftlicher Tätigkeit. Alle Maßnahmen der Behörden zielten nur darauf, den legitimen Widerstand gegen die neue Arbeitsgesetzgebung zu kriminalisieren – und deswegen müssten alle Anklagen gegen Gewerkschafter, die aus den Demonstrationen gegen diese sogenannte Reform entstanden seien fallen gelassen werden. Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge:
- „Unions globally support Han Sang-gyun“ am 03. Juli 2016 bei den Australia Asia worker links ist eine kurze Zusammenstellung über die bisherigen Solidaritätsaktivitäten der Gewerkschaftsbewegung zahlreicher Länder und internationaler Föderationen mit dem KCTU und den Angeklagten der „Anti-Arbeitsgesetz-Proteste“, in erster Linie eben dem KCTU Vorsitzenden
- „Freedom of assembly on trial in South Korea“ am 01. Juli 2016 im Korea Herald ist eine Stellungnahme der ai-Direktorin Catherine Heejin Kim zu der Repression gegen Gewerkschafter in Südkorea, worin vor allem unterstrichen wird, dass die Herangehensweise, die Organisatoren von Demonstrationen verantwortlich zu machen für irgendwelche Vorfälle während dieser Aktionen ein tiefer Eingriff in demokratische Rechte ist – der nur dazu dienen kann, die Wahrnehmung solcher Rechte per Einschüchterung zu unterbinden. Die Autorin zieht, um dies zu illustrieren, eingangs Parallelen, was den passiert wäre, wenn bei den Protesten, die amnesty selbst im Februar organisiert hatte, irgendwelche Vorkommnisse etwa zur „Verkehrsbehinderung“ (einer der Anklagpunkte gegen den Gewerkschaftsvorsitzenden) geführt hätten – ob es dann jetzt auch Prozesse gegen ai geben würde?
- Für die Hintergründe siehe die bezeichnende Rubrik zu Südkorea: Repression gegen GewerkschafterInnen