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Streik auf Kenias Teeplantagen: Die Unternehmen wollen nicht genau so verlieren, wie die Regierung im Gesundheitswesen – da nützt eine Gewerkschaft, die sich Gerichtsdiktaten unterwirft

Plantage in KeniaDer große Streik auf den Teeplantagen Kenias, der am 17. Oktober 2017 begonnen hatte, sah sich drei Problemen gegenüber, die seinem Erfolg entgegen standen. Zum einen, wirtschaftliche Gründe. Kenias Teeplantagen sind ein Exportschlager – und nur das. Drittgrößter Erzeuger der Welt (hinter China und Indien) – aber größter Exporteur: Von rund 450.000 Tonnen Tee 2014 wurden fast 95% exportiert. Mit anderen Worten: Nicht nur das Agrarkapital verdient daran, auch der Staat – erst recht ein Grund, gemeinsam geschlossene Front gegen den Streik zu machen, neben der prinzipiellen Zusammengehörigkeit. Zweitens: Politische Gründe. Rund 10 Monate Streik im öffentlichen Gesundheitswesen Kenias – erst die Ärzte, dann die Krankenschwestern – endeten für die Regierung, zumindest einstweilen, mit einer faktischen Niederlage, auch weil sich die betreffenden Gewerkschaften um Gerichtsurteile nicht groß scherten, sondern den Streik fortsetzten. Womit auch bereits der dritte Grund der Problematik des Teestreiks angesprochen wäre: Die Gewerkschaft unterwarf sich dem Gerichtsurteil, das auch diesen Streik verbot – Kenias Richterinnen und Richter müssten zwar irgendwo einmal gehört haben, dass das Land eigentlich ein Streikrecht hat. Eigentlich. Sie hören jedoch vor allem, wenn die Regierung wieder einmal trotzdem einen Streik verbieten lassen will. Siehe zum Streik auf Kenias Plantagen und seinen Perspektiven vier aktuelle Beiträge und zwei Hintergrundartikel:

  • „Atwoli calls nationwide tea workers‘ strike over three CBAs“ am 19. Oktober 2017 in The Star externer Link war ein Artikel zum Streikbeginn und seinen Gründen. Darin werden die Aussagen einer Pressekonferenz und einer direkt vorher stattgefundenen Kundgebung von über 1.000 Beschäftigten in Nairobi zitiert, die Frances Atwoli, Generalsekretär der Kenya Plantations and Agricultural Workers Union (und gleichzeitig auch Generalsekretär des gewerkschaftlichen Dachverbandes COTU) äußerte. Auch hier eine eigentlich ähnliche Konstellation, wie im Gesundheitswesen: Es gibt unterzeichnete Tarifverträge, im konkreten Fall seit 2014 jährlich einer – ohne, dass sie jemals umgesetzt wurden. Der Streik, so wurde es auf der Kundgebung gesagt, werde dauern, die die Kenya Tea Growers Association – der Unternehmerverband – seinen unterzeichneten Verpflichtungen nachkomme. Die Unternehmen hatten sich geweigert – auch nach entsprechenden Gerichtsurteilen, die den Belegschaften das Recht auf Lohnerhöhungen zusprachen. Die Vereinigung des zumeist internationalen Agrarkapitals fand das zu teuer, weswegen man sich dann auch nicht an die Rechtslage hielt.
  • „Tea workers call off strike“ von Gerald Andae am 07. November 2017 bei Daily Nation externer Link ist ein Beitrag zur Beendigung des Streiks durch die Gewerkschaft. Man folge eben dem Gerichtsurteil, so der Generalsekretär. (Dass es auch anders gehen würde, wie gerade mehrfach in Kenia gesehen, wird nicht zum Thema gemacht). Dieser Beitrag enthält auch noch Informationen darüber, welche Multis erfolgreich kenianische Gerichte bemühten, das Recht auf Streik zu unterlaufen: James Finlay, Unilever Tea Ltd, Sasini, Williamson tea Kenya, Karirana Ltd und Limuru Tea waren dabei offensichtlich die aktivsten Kläger…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124154
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