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Jetzt alles in Ordnung mit den Arbeitsbedingungen in Katar? Die ILO meint: Ja. Der IGB auch. Aktivisten: Eher nicht…

Gewerkschaftlicher Protest gegen FIFA 2014Die Arbeitsverträge werden bei einer staatlichen Behörde eingereicht, um zu verhindern, dass sie ausgetauscht werden. Dadurch wird der Praxis ein Ende gesetzt, dass die Beschäftigten bei ihrer Ankunft in dem Land einen neuen Vertrag und eine andere Arbeit erhalten, häufig für weniger Lohn. Die Arbeitgeber werden ihre Beschäftigten künftig nicht mehr am Verlassen des Landes hindern können. Es wird ein einheitlicher Mindestlohn für alle Arbeitskräfte eingeführt, womit das auf der Rassenzugehörigkeit basierende Lohnsystem abgeschafft wird. Die Ausweispapiere werden direkt vom katarischen Staat ausgestellt, so dass die Beschäftigten nicht länger auf ihren Arbeitgeber angewiesen sein werden, um ihre Ausweise zu erhalten, ohne die ihnen eine ärztliche Versorgung verweigert werden kann. In jedem Betrieb werden Arbeitnehmerausschüsse eingerichtet, wobei die Beschäftigen ihre eigenen Vertreter wählen. Zu Behandlung von Beschwerden wird ein Ausschuss für die Beilegung von Konflikten innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens eingerichtet, um schnell Abhilfe zu schaffen“ – das sind die sechs Neuerungen, die die katarische Regierung eingeführt hat, wie sie in der optimistischen Erklärung „Durchbruch bei der Abschaffung des Kafala-Systems nach neuen Zusagen Katars zu Arbeitnehmerrechten“ des Internationalen Gewerkschaftsbundes ITUC (IGB) vom 25. Oktober 2017 externer Link berichtet wurden. Und inwieweit damit alles in Ordnung sein soll, kann an den drei weiteren – viel skeptischeren – aktuellen Beiträgen gesehen werden:

  • „Internationale Arbeits-Organisation schließt Untersuchung zu Katar“ am 08. November 2017 bei DLF24 externer Link ist eine Meldung über eine Untersuchung, die von der ILO beendet wurde – bevor sie begann: „Wie nach dem Termin in Genf mitgeteilt wurde, verpflichtet sich die Regierung Katars, gemeinsam mit der ILO auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinzuwirken. Dazu wurde eine auf drei Jahre angelegte Kooperation beschlossen. Die Beschwerdeführer hatten den Arbeitgebern Ausbeutung und Zwangsarbeit vorgeworfen. Sie reagierten enttäuscht, weil die UNO-Behörde keine Ermittlungskommission einsetzte. Schöne Worte reichten nicht aus, erklärte eine Sprecherin, entscheidend seien die rechtliche und die praktische Umsetzung“.

Siehe auch unser Dossier: Kommt jetzt wirklich das Ende des Kafala–Zwangsarbeitssystems in Katar – und das auch noch mit höherem Mindestlohn?

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123783
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