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[EU-Handelsabkommen mit Japan, Singapur und Vietnam] Weniger Demokratie wagen

Europäischer Aktionstag gegen TTIP & CETA„Die EU-Handelsabkommen mit Japan, Singapur und Vietnam gehen den mit CETA eingeschlagenen Weg der Entmachtung der Parlamente durch „Ausschüsse“ konsequent weiter. Sie meinen, über CETA & Co. schon alles zu wissen, und die Sache sei doch sowieso schon gegessen? Beides könnte ein großer Irrtum sein. (…) Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober 2016, im Rahmen seiner Entscheidung über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen CETA, deutlich gemacht, dass es gerade diese „Ausschüsse“ sehr gewissenhaft auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz prüfen werde, ist diese Problematik von der Öffentlichkeit fast nicht beachtet worden. Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob wir fortan noch in einer (parlamentarischen) Demokratie leben, das heißt, ob die staatliche Gewalt, der wir als Bürgerinnen und Bürger unterworfen sind, letztlich von uns selbst ausgeht, also wenigstens indirekt auf eine Entscheidung des von uns gewählten Parlaments zurückgeführt werden kann. (…) Hinzu kommt: Selbst wenn man dem Bundesverfassungsgericht zutraut, im Rahmen seiner noch ausstehenden Entscheidung im CETA-Hauptsacheverfahren die Notbremse, falls nötig, zu ziehen, kommen in der Zwischenzeit doch ständig neue Abkommen hinzu. Was nützt es also, wenn die CETA-Abstimmung im Bundestag und Bundesrat nicht vor dem CETA-Urteil erfolgt, derweil aber andere Abkommen mit denselben oder sogar noch weiter gehenden Bestimmungen zu jenen „Ausschüssen“ ratifiziert werden? Jedenfalls ist genau das letzten Winter im Hinblick auf den EU-Handelsvertrag mit Japan (JEFTA geschehen und geschieht dasselbe im Moment im Hinblick auf die entsprechenden Verträge mit Singapur (EUSFTA und Vietnam (EUVFTA) (sowie mit der Staatengruppe MERCOSUR, wovon trotz verkündeter Einigung aber noch kein vollständiger Text vorliegt). (…) Obwohl das Grundgesetz selbst nicht geändert wird, werden die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik durch die EU-Handelsverträge künftig einer staatlichen Exekutivgewalt unterworfen, die nicht mehr „vom Volke aus(geht)“ (GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1). Die Legitimationskette vom Wahlakt zur staatlichen Gewaltausübung ist – selbst bei Zugrundelegung extrem formaler Kriterien – lückenhaft. Die parlamentarische Demokratie wird damit in den von den Ausschüssen geregelten Bereichen abgeschafft.“ Beitrag von Thomas Köller und Walter Gröh vom 5. August 2019 bei Telepolis externer Link

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