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Rüstungsexporte aus Deutschland nach Israel seit dem 7. Oktober 2023 fast verzehnfacht – prioritär bearbeitet und beschieden
Dossier
„Deutschland hat bis Anfang November dieses Jahres deutlich mehr Rüstungsexporte nach Israel genehmigt als im Vorjahr. Der Wert der Waren stieg von 32 auf 303 Millionen Euro. Der Großteil wurde seit Kriegsbeginn bewilligt. (…) Nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel würden von der Bundesregierung aufgrund der aktuellen Lage Anträge auf Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel prioritär bearbeitet und beschieden. Seit dem 7. Oktober wurden 185 Genehmigungsanträge abschließend bearbeitet. (…) Bundeskanzler Olaf Scholz und der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hatten im März beim Besuch Netanyahus in Berlin vereinbart, diese Zusammenarbeit weiter auszubauen. Deutschland bezieht aus Israel beispielsweise das Luftabwehrsystem Arrow 3 für einen europäischen Raketenschutzschirm und Drohnen…“ Meldung vom 8.11.2023 in tagesschau.de („Rüstungsexporte nach Israel fast verzehnfacht“) und mehr dazu/dagegen:
- Palästinenser scheitert erneut mit der Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel – das VG Frankfurt zieht in der Begründung die Antisemitismusresolution heran
„Erneut ist der Versuch eines Palästinensers aus Gaza gescheitert, per Eilantrag den Export von Rüstungsgütern nach Israel zu stoppen. (…) Der Antragsteller, unterstützt vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie zwei palästinensischen NGOs, wandte sich gegen zwei vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genehmigte Exporte von Getrieben für Merkava-Panzer der deutschen Rüstungsfirma Renk nach Israel. Die Panzer werden von der israelischen Armee in Gaza und im Süden Libanons eingesetzt. Im September war ein ähnlicher Antrag gescheitert. Damals klagte der Palästinenser abstrakt gegen alle von Deutschland genehmigten Rüstungsgüter; dieses Mal konnten konkrete Exportgenehmigungen für die Klage herangezogen werden. Dass Deutschland die Lieferungen der Makava-Getriebe genehmigte, wurde im Oktober durch eine »Spiegel«-Recherche bekannt. Das VG Frankfurt erklärte auch diesen zweiten Antrag für unzulässig und unbegründet. Weder das deutsche Außenwirtschaftsrecht noch das Grundgesetz bieten eine Grundlage für die Klagebefugnis des Antragstellers. Während das Außenwirtschaftsgesetz keine Regelungen zum Schutz von Zivilisten vorsieht, verneinte das Gericht auch eine grundrechtliche Schutzpflicht der Bundesregierung gemäß Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz (Recht auf Leben). Die Verbindung zwischen den genehmigten Rüstungsexporten und einer konkreten Bedrohung für Leib und Leben sei nicht nachweisbar. Besonders bemerkenswert: Das Gericht begründet die Entscheidung auch mit der Antisemitismus-Resolution des Bundestags vom 7. November. In dieser, so argumentierte das VG Frankfurt, werde die Bundesregierung aufgefordert, aktiv für die Existenz und die Sicherheitsinteressen Israels einzutreten. Das Gericht sieht hierin eine politische Verpflichtung, die auch durch Rüstungsexporte erfüllt werden könne, sofern menschenrechtliche und völkerrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. (…) Der Anwalt des Antragstellers, Prof. Dr. Remo Klinger, kündigte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) an. Ob diese Erfolg haben wird, ist fraglich. Inzwischen könnte der Export bereits erfolgt sein. Flug-Tracking-Daten legen nahe, dass ein Frachtflugzeug am vergangenen Wochenende Teile zwischen Köln und dem israelischen Militärflughafen Beersheba transportierte. Bestätigt ist dies jedoch nicht, da das BAFA und das Bundeswirtschaftsministerium keine Auskünfte zu einzelnen Fällen erteilen.“ Artikel von Pauline Jäckels vom 18. Dezember 2024 in Neues Deutschland online („Deutschland darf weiter Waffen an Israel liefern“)- Anm.: Beängstigend! Allen Ernstes behauptet das Gericht: „Die Verbindung zwischen den genehmigten Rüstungsexporten und einer konkreten Bedrohung für Leib und Leben sei nicht nachweisbar.“ Doch sie ist nachweisbar! Deutschland ist nicht nur der zweitgrößte Waffenlieferant, sondern es gibt sogar Aufnahme, die israelisches Militär mit deutschen Waffen bei der Ermordung von Zivilisten zeigen. Aber besonders erschreckend ist natürlich, dass wieder deutsche Gerichte auf dem rechten Auge blind sind und sogar die bewusste Unterstützung von Kriegsverbrechen durch Tatsachenignoranz zu rechtfertigen versuchen. Denn das Gegenteil von dem, was das Gericht behauptet, ist nachweisbar der Fall.
- Siehe auch unser Dossier: Antisemitismus-Resolution des Bundestages und die kritische Debatte ihrer Folgen für Israelkritik sowie Meinungs-, Presse- Lehr-, Forschungs- und Kulturfreiheit
- Deutschland weitet Rüstungsexporte nach Israel aus – Kritik nun auch von ärztlicher Friedensorganisation IPPNW
- Deutschland weitet Rüstungsexporte nach Israel aus
„Die Bundesregierung weitet ihre Genehmigungen für Rüstungslieferungen an Israel offenbar aus. Laut Auswärtigem Amt wurden seit August Ausfuhren im Wert von 94,05 Millionen genehmigt. (…) Das ist mehr als doppelt so viel wie die 45,74 Millionen Euro, die das Wirtschaftsministerium noch vergangene Woche dem Wirtschaftsausschuss des Bundestags für das gesamte Jahr bis zum 13. Oktober gemeldet hat. Die neue Zahl geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage der BSW-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. (…) Bis zum 21. August wurden nach einer früheren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nur noch Lieferungen im Wert von 14,42 Millionen Euro genehmigt. Der Export von Kriegswaffen wurde von Anfang März bis zu diesem Datum gar nicht mehr erlaubt. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) warf der Bundesregierung daraufhin vor, Exportanträge von Rüstungsunternehmen zu blockieren, darunter die Lieferung von Munition und Ersatzteilen von Panzern. Die Bundesregierung betonte dagegen stets, dass es keinen Rüstungsexportstopp gebe. „Wir haben Waffen geliefert, und wir werden Waffen liefern“, versprach Scholz in der Debatte des Bundestags zum Jahrestag des Überfalls vom 7. Oktober. Das schlägt sich jetzt offenbar auch in der Statistik nieder…“ Meldung vom 24. Oktober 2024 bei tagesschau.de - Ärzt*innenorganisation fordert Stopp der Waffenlieferungen an Israel
„Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW kritisiert die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern an Israel im Wert von 94 Millionen Euro seit August 2024 scharf und fordert einen Stopp der Waffenlieferungen sowie einen sofortigen Waffenstillstand aller Konfliktparteien. Laut Medienberichten hat die Bundesregierung unter anderem die Ausfuhr von Getrieben für Merkava-Panzer der Firma Renk genehmigt, die im Gazastreifen eingesetzt werden. Nach Angaben der UN-Mission UNIFIL wurde das Hauptquartier in Naqoura im Libanon, in dem auch deutsche Soldaten stationiert sind, mit Merkava-Panzern angegriffen…“ IPPNW-Pressemitteilung vom 24. Oktober 2024 - Weitere Rüstungsexporte nach Israel – trotz Angriffen auf UNIFIL-Truppen
„Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung allein von Mitte August bis Mitte Oktober 2024 erlaubt, dass Rüstungsgüter in einer Höhe von rund 31 Millionen Euro nach Israel geliefert werden…“ Meldung der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
- Deutschland weitet Rüstungsexporte nach Israel aus
- „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“: Völkerrechtswidrige Rüstungsexporte nach Israel stoppen!
„„Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ kritisiert die neuen Rüstungsexportgenehmigungen für Israel, darunter auch Teile für Panzer. Im Libanon wurden Stellungen der UN-Mission UNIFIL von israelischen Merkava-Panzern angegriffen. „Die nach Medienberichten zufolge nun zur Ausfuhr nach Israel genehmigten Rüstungsgüter, darunter auch Getriebe der Firma Renk für Merkava-Panzer, verstoßen gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, den Gemeinsamen Standpunkt der EU und den Waffenhandelsvertrag (ATT)“, so Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK. Er führt aus: „Die israelische Armee setzt Merkava-Panzer bei ihrer Kriegsführung gegen die Hamas ein, der fast die gesamte Bevölkerung Gazas zum Opfer gefallen ist – tot oder lebendig, aber zum Sterben verurteilt. Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht sind in Gaza inexistent! Nun kämpft die israelische Armee auch im Libanon gegen die Hisbollah und hat nach Angaben der UN-Mission UNIFIL das Hauptquartier in Naqoura/Libanon mit Merkava-Panzern angegriffen und damit massiv gegen internationales Recht und die UN-Sicherheitsresolution 1701 verstoßen. In dem Hauptquartier sind auch deutsche Soldaten im Rahmen des vom Bundestag mandatierten UNIFIL-Einsatzes stationiert.“
„Wie kann die Bundesregierung unter diesen Umständen ausgerechnet die Lieferung von Teilen für die israelischen Panzer genehmigen?“, fragt Gerold König, Bundesvorsitzender von pax christi und Sprecher der Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“. „Die von der israelischen Regierung abgegebene Erklärung, wonach die gelieferten Rüstungsgüter nicht zu völkerrechtswidrigen Zwecken eingesetzt würden, entbinden die Bundesregierung nicht von ihren eigenen Prüfpflichten! (…)„Nun geht die israelische Armee im Kampf gegen die Hisbollah ebenso unterschiedslos und unverhältnismäßig gegen die Zivilbevölkerung im Libanon vor und es werden ganze Dörfer und Wohnviertel dem Erdboden gleich gemacht. Sogar UN–Soldat:innen werden wissentlich angegriffen. Wie will die Bundesregierung noch glaubhaft für eine internationale, regelbasierte Ordnung und eine Friedenslösung in der Region eintreten, wenn sie zur Durchsetzung der Menschenrechte und des Völkerrechts nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt?“, kritisiert Weipert und fordert: “Die Bundesregierung muss mindestens die aktuell erteilten Rüstungsexportgenehmigungen nach Israel widerrufen und sich verstärkt für eine Waffenruhe in Gaza und Libanon einsetzen, um das Leben von unschuldigen Menschen zu schützen.“ Pressemitteilung vom 22.10.2024 - ECCHR: Wir klagen weiter gegen Waffenexporte nach Israel
„Unerwartet deutlich hat Bundeskanzler Olaf Scholz gestern im Deutschen Bundestag klargestellt, dass die Bundesregierung weiter Kriegswaffen nach Israel liefern werde und offenkundig auch nie beabsichtigt hatte, diese Lieferungen zu unterbrechen. Als ECCHR werden wir weiter die Betroffenen in ihren Klagen gegen die Fortsetzung dieser Waffenlieferungen unterstützen. Unterstützt durch das ECCHR haben heute als erste Reaktion fünf Betroffene aus Gaza rechtliche Schritte eingeleitet und beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Widerspruch gegen Ausfuhrgenehmigungen von Kriegswaffen gemäß der Kriegswaffenliste eingelegt. Nach dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz haben Genehmigungen von Kriegswaffen zu unterbleiben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Bundesrepublik hierdurch gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Deutschland ist in Hinblick auf Rüstungsexporte mehrere völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen, die Waffenexporte verbieten, wenn das Risiko besteht, dass mit diesen Waffen Kriegsverbrechen begangen werden. „Das gezielt herbeigeführte Leiden der palästinensischen Zivilbevölkerung durch die israelische Kriegsführung darf durch die Bundesrepublik nicht auch noch militärisch unterstützt werden. Im Gegenteil, Deutschland ist völkerrechtlich in der Pflicht, Beihilfe zu Völkerrechtsverletzungen zu unterlassen und alles dafür tun, künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Deutschland sollte Kriegswaffenexporte zum Einsatz in Gaza einstellen und Israel zudem verpflichten, eine unabhängige Untersuchung des Kriegsgeschehens in Gaza zuzulassen. Deswegen klagen wir weiter. Das sind wir dem Völkerrecht, aber vor allem auch unseren palästinensischen Mandaten in Gaza schuldig“, so Dr. Alexander Schwarz, stellvertretender Programmleiter für Völkerstraftaten beim ECCHR. Zahlreiche internationale Organisationen und Berichte bestätigen, dass Israel im aktuellen Gaza-Krieg eklatant gegen humanitäres Völkerrecht verstößt, geschützte Ziele gezielt angreift und hohe zivile Opfer in Kauf nimmt. Die Haftbefehlsanträge des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofes gegen Ministerpräsident Netanyahu und Verteidigungsminister Gallant bestätigen diese Auffassung. Zudem hat der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19. Juli 2024 eindeutig festgestellt, dass alle Mitgliedsstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik gehört, keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation in Palästina leisten dürfen. Die weitere und fortwährende Genehmigung von Kriegswaffen für den Einsatz in Gaza sind damit aus unserer Sicht eindeutig rechtswidrig…“ ECCHR-Stellungnahme vom 11. Oktober 2024 - Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel ab
„Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel ab und unterläuft damit das Völkerrecht, kritisiert das ECCHR aus Berlin (…)
Der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main zielte darauf ab, deutsche Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen, da diese in Gaza im Zusammenhang mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen eingesetzt werden. Konkret ging es um bereits erteilte Genehmigungen für Rüstungsgüter, die noch nicht ausgeliefert wurden. Unsere fünf palästinensischen Antragsteller sind allesamt von der Kriegsführung der israelischen Armee betroffen und haben zahlreiche Familienmitglieder verloren, wurden selbst verletzt und mussten mehrmals in Gaza vor der Armee fliehen. (…) Der Eilantrag wurde unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die antragstellenden Palästinenser nicht in eigenen Rechten verletzt seien. Hierzu entscheidet sich das Gericht für eine maximal enge Auslegung der einschlägigen Rechtsprechung. Die Frankfurter Richter interpretieren die bekannte Ramstein-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dahingehend, dass eine Schutzpflicht gegenüber Menschen in Kriegsgebieten nur dann anzuerkennen wäre, wenn »eine über isolierte Einzelfälle hinausgehende Praxis völkerrechtswidriger Handlungen des anderen Staates feststellbar« sei. Ob diese Voraussetzungen in Gaza vorliegen, hat das Gericht nicht überprüft. Das aber wäre hier der springende Punkt gewesen. Denn zu Recht spricht der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs von einem »weitreichenden und systematischen Angriff gegen die palästinensische Zivilbevölkerung«. (…) Momentan gibt es wenig Anzeichen dafür, dass die Ampel-Parteien ernsthaft gewillt sind, durch ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz die gravierenden Mängel des bestehenden Systems zu beheben. Sinnvoll wäre in jedem Fall die Möglichkeit von Klagerechten für Verbände und Nichtregierungsorganisationen, damit Rüstungsexportentscheidungen vor Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können. In anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Holland, Belgien und Südafrika ist dies schon lange der Fall. Außerdem müssten Opfer von Rüstungsexporten Schadensersatz vor deutschen Gerichten geltend machen und als Nebenkläger*innen bei Strafprozessen auftreten können…“ Interview von Matthias Monroy vom 19.09.2024 in ND online („Kein Rechtsschutz für Palästinenser in Deutschland“) mit Dr. Alexander Schwarz, er ist Jurist und leitet beim European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin stellvertretend den Bereich Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. - 37 Organisationen und Netzwerke fordern: Völkerrechtswidrige Rüstungsexporte an Israel stoppen
„Völkerrecht achten, humanitäre Hilfe ermöglichen / über 100.000 Tote und Verletzte in Gaza seit Kriegsbeginn
Auf Initiative von „Aktion Aufschrei – Stopp den Waffenhandel!“ fordern 37 zivilgesellschaftliche Organisationen und Netzwerke Kanzler Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung in einem Offenen Brief eindringlich dazu auf, Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen, die völkerrechtswidrig eingesetzt werden könnten. Die Organisationen fordern außerdem einen sofortigen Waffenstillstand, die Freilassung der Geiseln und eine massive Ausweitung der humanitären Hilfe in Gaza. In dem Brief wird der brutale Terroranschlag der Hamas und islamistischer Gruppen am 7. Oktober gegen Israel uneingeschränkt verurteilt. Das Recht Israels, sich zu verteidigen, wird anerkannt. Verurteilt werden hingegen die militärischen Maßnahmen der israelischen Regierung in Gaza, die gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstoßen, wie die gezielte Bombardierung ziviler Ziele. (…)
Der UN-Menschenrechtsrat und der Hochkommissar für Menschenrechte sowie weitere internationale und unabhängige Expert:innen und Organisationen sprechen sich für einen Rüstungsexportstopp nach Israel aus, wenn mit den Waffen in Gaza humanitäres Völkerrecht verletzt werden könnte. Auch der für Deutschland verbindliche Waffenhandelsvertrag (ATT) und der Gemeinsame Standpunkt der EU gebieten es, Rüstungsgüter nicht zu exportieren, wenn mit diesen Verstöße gegen die Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht begangen oder erleichtert werden könnten. Die Völkermordkonvention von 1948 verpflichtet die Vertragsstaaten, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Völkermord in einem anderen Staat so weit wie möglich zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass das Berliner Verwaltungsgericht von der Bundesregierung erwartet, keine Kriegswaffenexporte nach Israel zu genehmigen, bis das Eilverfahren gegen die Bundesregierung wegen ihrer bisherigen Exportpraxis abgeschlossen ist…“ Pressemitteilung vom 2.Mai 2024 bei der „Aktion Aufschrei – Stopp den Waffenhandel!“ zum Offenen Brief , siehe auch: - IGH-Urteil muss Konsequenzen haben: Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel
„Im Lichte der gerade ergangenen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren Nicaragua gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Beihilfe zum Völkermord und anderer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht fordern das RüstungsInformationsBüro (RIB) und die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) die Bundesregierung auf, mit sofortiger Wirkung alle Waffenlieferungen an Israel zu stoppen. „Auch wenn der IGH in seinem Entschluss heute die Anordnung vorläufiger Maßnahmen abgelehnt hat, so darf dies nicht als Bestätigung oder Freibrief für die Bundesregierung verstanden werden.“ Meint Stephan Möhrle, der als Council des RüstungsInformationsBüros am Internationalen Strafgerichtshof auch die Verfahren am Internationalen Gerichtshof beobachtet. „Viel eher macht der IGH in seiner Entscheidung klar, dass es nur dem spezifischen deutschen Genehmigungsverfahren – welches zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern unterscheidet – zu verdanken ist, dass der Anteil als Kriegswaffen eingeordneter und exportierter Güter zu gering sei, um als die Beteiligung an einem Völkermord gelten zu können. Dies bedeutet aber auch in aller Deutlichkeit, dass der Export der entsprechenden Güter aus der Bundesrepublik umgehend eingestellt werden muss, da sonst zu einem späteren Zeitpunkt ein solcher Tatbeitrag gegeben sein könnte.” Zudem hatte Medienberichten zu Folge bereits gestern das Berliner Verwaltungsgericht der Bundesregierung mitgeteilt, dass bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren über deutsche Waffenlieferungen nach Gaza keine Kriegswaffenexportlizenzen an Israel mehr erteilt werden dürfen und eine Darstellung der bisherigen Genehmigungspraxis verlangt. (…)
Wir appellieren deswegen an die Bundesregierung:
1) Unverzüglich alle Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen und die bestehenden Waffenlieferungsverträge mit Israel auszusetzen.
2) Eine gründliche Überprüfung der bisherigen Rüstungsexportpolitik vorzunehmen und sicherzustellen, dass diese den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.
3) Aktiv an der Förderung von diplomatischen, friedlichen und gerechten Lösungen für den Nahostkonflikt zu arbeiten.
4) Sich in einem ersten Schritt für einen sofortigen, permanenten Waffenstillstand sowie für einen Geisel- und Gefangenenaustausch einzusetzen. “ Pressemitteilung vom 30. April 2024 beim RüstungsInformationsBüro - Deutschland ist Israels zweitgrößter Waffenlieferant: AnwältInnen wollen beim Verwaltungsgericht die Genehmigung von Kriegswaffenexporten stoppen
- „Menschenrechte verpflichten auch in Zeiten des Krieges“: medico international begrüßt ECCHR-Klage gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel
„Die Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international e. V. begrüßt die Klage gegen deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel, die die medico-Partnerorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht hat. Das ECCHR fordert das Gericht auf, bereits bewilligte Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel auszusetzen. Die Klage erfolgt im Namen von fünf im Gazastreifen lebenden Palästinenser:innen, deren Familienmitglieder durch israelische Angriffe getötet worden sind. Unterstützt wird das ECCHR dabei von den im Gazastreifen ansässigen Menschenrechtsorganisationen Palestinian Center for Human Rights (PCHR) und Al Mezan Center for Human Rights sowie von der ältesten palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al Haq aus dem Westjordanland, mit denen medico international seit langem kooperiert. (…)Die Klage des ECCHR reiht sich in wachsende Anstrengungen in verschiedenen Ländern ein, Regierungen auf dem Rechtsweg dazu zu bringen, ihren Verpflichtungen nach internationalem und in diesem Fall auch nach deutschem Recht Folge zu leisten. Allein in Deutschland sind damit mindestens zwei Klagen gegen Rüstungsexporte nach Israel anhängig. Im Fall der Tötungen Palästina-stämmiger deutscher Staatsangehöriger in Gaza ist außerdem separat Strafantrag gestellt worden…“ Pressemitteilung vom 12.04.2024 bei medico , siehe dazu:- ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen klagen gegen deutsche Waffenexporte nach Israel
Pressemitteilung vom 12.04.2024 - Keine deutschen Waffen nach Israel: ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen klagen gegen die Bundesregierung
„Das ECCHR klagt gegen deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel, die in Gaza eingesetzt werden. Diese Klage vom 11. April 2024 vor dem Verwaltungsgericht Berlin wird unterstützt durch das Palestinian Center for Human Rights (PCHR) und dem Al Mezan Center for Human Rights aus Gaza, sowie der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah in der Westbank. Mit der Klage fordern wir das Gericht auf, Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Bundesregierung für Waffenlieferungen nach Israel im Rahmen eines Eilverfahrens auszusetzen. Es handelt sich insbesondere um Genehmigungen für Panzerfäuste…“ ECCHR-Dossier zum Fall
- ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen klagen gegen deutsche Waffenexporte nach Israel
- Studie zu Waffenexporten: Deutsche Panzerfäuste in Gaza. Deutschland ist Israels zweitgrößter Waffenlieferant
„… Deutschland ist ein enger Partner Israels, das ist bekannt. Weniger bekannt ist, wie umfangreich die militärische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten ist. Forensis, die deutsche Schwesterorganisation der britischen Rechercheagentur Forensic Architecture, ist dieser Frage nachgegangen. Am Freitag präsentierte sie die Ergebnisse ihrer Nachforschungen der Öffentlichkeit. Wie aus ihrem Bericht hervorgeht, ist Deutschland der zweitgrößte Waffenlieferant Israels.
Im vergangenen Jahr war die Bundesrepublik demnach sogar für 47 Prozent aller israelischen Waffenimporte verantwortlich, dicht hinter den USA mit 53 Prozent. Dies ergebe sich aus Daten des Stockholmer Friedensforschungsinstituts (SIPRI). Die Zahl schließt die Lieferung von zwei Kriegsschiffen der Sa’ar 6-Klasse sowie von Raketen und Motoren für Panzer ein. Über einen längeren Zeitraum von fünf Jahren betrachtet – zwischen 2019 und 2023 – machten Lieferungen aus Deutschland immerhin 30 Prozent aller Waffenimporte aus, während 69 Prozent aus den USA stammten. Diese Waffen werden zumindest zum Teil auch in Gaza eingesetzt. (…)
Berliner Anwälte haben jetzt beim Berliner Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, um deutsche Waffenexporte nach Israel zu stoppen. Dafür reiche die Annahme, dass mit diesen Waffen völkerrechtswidrige Verstöße begangen werden, sagte der Berliner Anwalt Ahmed Abed am Freitag in Berlin. Das 9-köpfige Anwaltskollektiv, dem er angehört, beruft sich auf das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Juristen meinen, Deutschland verstoße mit seinen Waffenlieferungen aber auch gegen internationale Abkommen wie den Vertrag über den Waffenhandel (ATT) von 2013 und die Genfer Konvention sowie gegen die Auflagen, die der Internationale Gerichtshof im Februar verfügt hat, um einen möglichen Völkermord in Gaza zu verhindern.
Juristisch nicht einfach
Grundsätzlich bietet das deutsche Exportrecht wenig Möglichkeiten, um juristisch mit Erfolg gegen Waffengeschäfte vorzugehen. Das Hilfskonstrukt, das die Berliner Anwälte gewählt haben: Sie handeln im Namen von Mandanten, die sich in Rafah befinden. Alle seien aus Ihren Häusern geflohen und hätten Angst, zu verhungern oder bei der Rafah-Offensive zu sterben, sagt der Anwalt Ahmed Abed, der sie vertritt. Sie wollten namentlich nicht genannt werden, „um sich zu schützen“, sagte er. Beflügelt fühlen sich die Juristen durch das Urteil eines niederländischen Gerichts, das im Februar verfügte, die Niederlande müssten ihre Rüstungsexporte nach Israel stoppen, sonst würde sich das Land möglicherweise an Verstößen gegen das Völkerrecht mitschuldig machen…“ Artikel von Daniel Bax vom 5.4.2024 in der taz online , siehe dazu: - German Arms Exports to Israel 2003-2023
Short Study vom 2. April 2024 bei Forensic - Eilantrag gegen Waffenexporte von Deutschland nach Israel
„Am 5. April 2024 reichen Berliner Anwält:innen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Berlin gegen die Bundesregierung ein, um die Genehmigung von Kriegswaffenexporten nach Israel zu stoppen. Der Eilantrag wird von Palästinenser:innen in Gaza gestellt, die eine sofortige Einstellung der Waffenlieferungen an Israel fordern. Da Grund zu der Annahme besteht, dass die Waffen für Völkerrechtsverletzungen wie Völkermord und Kriegsverbrechen eingesetzt werden, verfolgen die Antragsteller:innen ihren Rechtsanspruch, dass die Bundesregierung ihr Recht auf Leben schützen muss. Im Jahr 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 326,5 Millionen Euro, die meisten davon nach dem 7. Oktober 2023…“ Pressemitteilung vom 5.4.2024 von ELSC (European Legal Support Center), PIPD (Palestine Institute for Public Diplomacy), Law for Palestine, Justice and Accountability for Palestine Initiative und Forensis – und dazu: - Wird das Verwaltungsgericht Berlin die Waffenexporte stoppen?
„Trotz wachsender Kritik an Israels Kriegsführung hält die Bundesregierung an der Genehmigung von Waffenexporten fest. Per Eilantrag beim VG Berlin wollen drei Palästinenser diese Praxis beenden. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Ob Israel in Gaza aktuell Kriegsverbrechen oder gar einen Völkermord begeht, ist international umstritten (…) Dürfen wir Israel weiter mit Waffenlieferungen unterstützen, wenn Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Völkermord im Raum stehen? Die Bundesregierung bejaht das und hält weiter an ihren Waffenexporten fest. 2023 genehmigte die Bundesregierung Exporte von Kriegswaffen im Wert von 20 Millionen Euro an Israel, darunter 3.000 tragbare Panzerabwehrwaffen und 500.000 Schuss Munition für Pistolen und Gewehre. Die meisten Exporte entfallen auf die Zeit nach dem 7. Oktober. (…) Mit dem Antrag soll die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet werden, „Genehmigungen von Waffenlieferungen an den Staat Israel […] vorläufig zu versagen sowie bereits erteilte Genehmigungen von Waffenlieferungen […] zu widerrufen“. (…) Die Antragsschrift, die LTO vorliegt, wirft Deutschland insofern u.a. Beteiligung am Völkermord sowie Verstöße gegen die Genfer Konventionen und den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) vor. Die Vorwürfe decken sich zum Teil mit denen, die Nicaragua vor dem IGH gegen Deutschland erhebt . Hier finden die Anhörungen am Montag und Dienstag statt.
Was eine Beteiligung am Völkermord angeht, stützt sich die Antragsschrift u.a. auf die Eilentscheidung des IGH vom 26. Januar im Rahmen des von Südafrika gegen Israel initiierten Völkermord-Verfahrens. (…) In der Antragsschrift argumentieren die Anwälte nun: Da der IGH es für plausibel halte, dass Israel in Gaza einen Völkermord an den Palästinensern begehe, bestehe „Grund zur Annahme“, dass sich Deutschland durch die Waffenexportgenehmigungen der Beihilfe schuldig mache. (…) Experten sind skeptisch, ob sich aus diesen Entscheidungen eine Pflicht Deutschlands ergeben soll, die Waffenexporte zu unterbinden. „Denn es steht weiterhin nur die Plausibilität des Genozidvorwurfs im Raum“, sagt der Göttinger Professor für Straf- und Völkerrecht Kai Ambos auf LTO-Anfrage. Der Umstand, dass Richter des IGH einen Völkermord für plausibel halten, müsse der Bundesregierung aber Anlass geben, „genauer hinzusehen“. Ähnlich sieht es Stefan Oeter, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Uni Hamburg. Der Maßstab, den der IGH in dem Eilverfahren angelegt habe, sei zu niedrig, um einen „Grund zur Annahme“ einer Beihilfe zum Völkermord zu begründen. Strafrechtsprofessor Bernd Heinrich, der an der Uni Tübingen auch zum Kriegswaffenrecht forscht, weist gegenüber LTO darauf hin, dass die Ausführungen der IGH-Richter „von äußerster Vorsicht geprägt zu sein scheinen“. (…) Ob das VG Berlin diese Frage anders beurteilen wird, ist völlig offen. Es hängt auch davon ab, wie das Gericht die Sachlage in Gaza einschätzt, und mithin davon, wie es die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Informationsquellen bewertet. Das VG könnte dieser Frage aber auch ausweichen und den Antrag an einem ganz anderen Punkt scheitern lassen: Selbst wenn man die Genehmigungspraxis der Bundesregierung für rechtswidrig hält, bedeutet das noch nicht automatisch, dass Einzelpersonen auf dem Klageweg einen Stopp der Exportgenehmigungen einklagen können. Ein Anspruch auf behördliches Einschreiten besteht nur, wenn die Ablehnung des Antrags Normen verletzen würde, die Drittschutz entfalten, und wenn der Antragsteller in den geschützten Personenkreis fällt. Dazu haben sich die Menschenrechtsorganisationen Antragsteller aus Gaza gesucht: Laut Antragsschrift sind die drei Antragsteller Palästinenser und halten sich derzeit in Rafah auf. Ihre Anschrift: „derzeit obdachlos im Gazastreifen.“…“ Beitrag von Dr. Max Kolter vom 05.04.2024 in LTO - 600 Bundesbeamte fordern von Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel umgehend einzustellen
„Heute vor einem halben Jahr griff die Hamas Israel an und tötete 1200 Menschen, seit dem Tag bombardiert Israel ununterbrochen den Gazastreifen und tötete bis zum heutigen Tag mehr als 33.000 Palästinenser. 600 Bundesbeamte und Angestellte des öffentlichen Diensts haben nun einen Brief an die Bundesregierung geschrieben, damit diese ihre Politik ändert. Wir dokumentieren ihren Brief…“ Gastbeitrag vom 7. April 2024 in Freiheitsliebe
- „Menschenrechte verpflichten auch in Zeiten des Krieges“: medico international begrüßt ECCHR-Klage gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel
- Völkerrecht achten! Leid vermeiden! Rüstungsexporte nach Israel aussetzen!
„„Wir verurteilen uneingeschränkt die brutalen Terroranschläge der Hamas und islamistischer Gruppen am 7. Oktober gegen Israel und fühlen mit den Opfern, Angehörigen und der Bevölkerung Israels, die unter den Folgen leiden. Wir verurteilen auch die militärischen Gegenmaßnahmen der israelischen Regierung in Gaza, wenn diese gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Dazu gehören die gezielte Bombardierung von zivilen Zielen, wie Flüchtlingslagern, Schulen, Krankenhäusern und damit die bewusst in Kauf genommene Tötung von Zivilist:innen, darunter vor allem Kinder und Frauen. Wir fühlen mit den Opfern, Angehörigen und der Bevölkerung in Gaza, die unter diesen Handlungen leiden“, erklärt Vincenzo Petracca, Sprecher der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! und Mitglied der AGDF und mahnt: „Das Selbstverteidigungsrecht Israels muss sich in den Grenzen des Völkerrechts bewegen. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt uneingeschränkt für alle Menschen. Auch der US-Außenminister Blinken hat gegenüber der israelischen Regierung angemahnt, den 7. Oktober nicht als „Freibrief zur Entmenschlichung anderer“ („license to dehumanize others“) zu benutzen. Entsprechend beruht unsere Kritik an der derzeitigen Kriegsführung der israelischen Regierung in Gaza einzig und allein auf den Prinzipien der Menschlichkeit.“ „Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung in aller Dringlichkeit auf, keine Waffenexporte nach Israel zu genehmigen, solange dieser Krieg geführt wird und die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza eingesetzt werden könnten“, so Jürgen Grässlin, Sprecher der Kampagne und Bundessprecher der DFG-VK…“ Pressemitteilung vom 21.2.2024 bei der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! - Rüstungsexporte nach Israel verzehnfacht
„Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen erklärt, hat sie im Jahr 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von insgesamt rund 326,5 Millionen Euro genehmigt. Das ist zehnmal mehr als im Jahr 2022 (32,3 Millionen Euro). In der Antwort wird auch mitgeteilt, dass von diesem Gesamtwert rund 306 Millionen Euro (94 %) auf sonstige Rüstungsgüter entfallen. Darunter befanden sich vor allem Genehmigungen für den Export von Landfahrzeugen, von elektronischer Ausrüstung sowie von Technologie zur Entwicklung, Herstellung, Betrieb und Wartung von Waffen…“ Meldung vom Januar 2024 der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Nahostkonflikt Folge 2023: Israelische und palästinensische Zivilbevölkerung erneut Opfer fundamentalistischer Hamas und rechtsradikaler israelischer Regierung