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[19. September 2018] Das Oberste Gericht Indiens entscheidet heute über die Opfer der Verfolgungswelle der Rechtsregierung – LabourNet Germany stellt eine betroffene Aktivistin vor

5 AktivistInnen am 28.8.2018 quer durch Indien festgenommen„Sollte das Supreme Court dem Antrag aus (dem Bundesstaat) Maharashtra, die Beschuldigten in Haft zu überführen, stattgeben, bleiben der dortigen Ermittlungsbehörde 180 Tage Zeit, Anklage zu erheben. Innerhalb dieser Frist bleiben Beschuldigte i.d.R. in Haft. Wird innerhalb dieser Frist Anklage erhoben, droht den Beschuldigten erst recht eine lange Zeit in Haft. In UAPA-Verfahren bleiben die Beschuldigten normalerweise während des gesamten Verfahrens in Haft, da Entlassungen gegen Kaution i.d.R. abgelehnt werden – Hintergrund ist, dass die Beweislast umgekehrt ist, d.h. dass die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen müssen. Die Verfahren laufen oft über mehrere Jahre.  Hinzu kommt, dass dann zeitnah mit weiterer Repression im Umfeld der jetzt bereits Beschuldigten zu rechnen wäre. Die Polizei hatte auf einer Pressekonferenz am 31. August konkrete Namen genannt“ – so eine Korrespondentinnen-Email vom 18. September 2018 an LabourNet Germany. Die Entscheidung des Gerichts, ursprünglich bereits für Montag, 17. September terminiert, wurde nochmals um diese zwei Tage verschoben, was die Anspannung der Betroffenen und ihres „Umfeldes“ sicher nicht erleichtert hat. Der Vorwurf des „urbanen Naxalitentums“ ist – unter den Bedingungen zahlreicher bestehender Sondergesetze – eine massive Bedrohung nicht nur der aktuell von der Verfolgung im August 2018 Betroffenen, sondern auch aller sozialer AktivistInnen im Lande. Mit dem ausführlichen Gespräch „SOLIDARITÄT BEWEGT VIELES!“  mit Sudha Bharadwaj (über den von der Basisgewerkschaft PCSS 2016 erkämpften Vergleich mit LafargeHolcim und mögliche weitere Arbeitskämpfe), das im Oktober 2017 stattfand, stellen wir eine der fünf AktivistInnen vor, die von den letzten Festnahmen betroffen sind, die die Polizei von Pune (eben im Bundesstaat Maharashtra) im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zur Jahreswende 2018 dann vor einigen Wochen landesweit vornahm. Das Gespräch macht sehr deutlich, welche Aktivitäten Sudha Bharadwaj unternahm – und was für die indische Rechtsregierung und ihre Parteigänger Terrorismus sein soll. In diesem Beitrag sind auch die Solidaritätserklärung des Gewerkschaftsbundes NTUI enthalten, sowie die Erklärung der internationalen Föderation IndustriAll mit Sudha Bharadwaj (vom 29. August 2018). Siehe dazu auch die Dokumentation „The Missing Terror Plot: Bhima Koregaon and the Politics of UAPA“ über eben jene Vorfälle in der Region Pune und die Anwendung des UAPA Sondergesetzes vom der Peoples Union for Democratic Rights (PUDR) in der sowohl die Nichtigkeit der Vorwürfe bewiesen wird, als auch die Abschaffung des Sondergesetzes gefordert – und damit auch die Freilassung aller, die unter diesem Gesetz inhaftiert sind, sowie den Hinweis auf den bisher letzten unserer Beiträge zum Thema:

  • „The Missing Terror Plot: Bhima Koregaon and the Politics of UAPA“ am 05. September 2018 bei PUDR externer Link ist die ausführliche Dokumentation der Vorfälle in dem Ort Bhima Koregaon (bei Pune), als eine Konfrontation stattfand zwischen Teilnehmern einer Dalit-Veranstaltung und Aktiven der RSS (die Massenbewegung, die die Basis des „Safran-Faschismus“ darstellt – und von deren an dieser Auseinandersetzung beteiligten Personen keine einzige bisher juristische Folgerungen auf sich zog). Die Dokumentation der PUDR kommt zu dem Schluss, dass das Sondergesetz UAPA (zur „Prävention gegen ungesetzliche Aktivitäten“) genau dafür gemacht sei, um in solchen Situationen oppositionelle AktivistInnen polizeilich verfolgen zu können und genau deswegen auch abgeschafft werden müsse und alle von ihm Betroffenen frei gelassen.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=137632
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