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Britisches Gerichtsurteil: Uber-Fahrer sind Angestellte

J'ai (très) mal au travail. Ein 90minütiger Dokumentarfilm über die moderne Arbeitsorganisation und ihre GefahrenNatürlich, auf die feine Geschäftemacher-Art: Die erste Reaktion Ubers war es, der Öffentlichkeit mitzuteilen, man werde Einspruch gegen das Urteil erheben. Vor dem Londoner Arbeitsgericht hatten 19 Uberfahrer geklagt (rechtlich unterstützt von der Gewerkschaft GMB) – unter anderem, weil ihnen, zeitweise, als „Selbstständigen“ gerade einmal ein Einkommen von 5 Pfund/Stunde zugebilligt wurde, deutlich unterhalb der britischen Lohnnorm für über 25-jährige von 7,20 Pfund. Die Richter befanden, es sei in ihrer Sicht absurd, so zu tun, als bestehe eine rein technische Plattform für 30.000 Selbstständige in London und kein Unternehmen, was Uber, so in der Urteilsbegründung, auch mit neuen Sprachschöpfungen nicht aus der Welt räumen könne. Es handele sich um Angestellte, die Anspruch auf Normlohn, Urlaub und Sozialversicherung hätten. Insgesamt beschäftigt Uber in England rund 40.000 Menschen. Massive Proteste, gesellschaftlicher Druck und vereinzelte Streiks haben dazu geführt, dass die „Selbstständigkeit“ in der sogenannten GIG-Economy zu einem zentralen Thema in der britischen Gesellschaft geworden ist: Es wird geschätzt, dass etwa 460.000 Menschen in Großbritannien auf diese Weise für Unternehmen arbeiten müssen, die auf diese Weise massive Einsparungen erzielen können. Siehe dazu drei aktuelle Beiträge:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=106381
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