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In Verteidigung des Streikrechts: Demonstration stürmt griechisches Arbeitsministerium

Pamedemonstration gegen neues Memorandum am 15. Juli 2015 in AthenHände weg vom Streikrecht“, rufen Hunderte Demonstranten vor dem Athener Arbeitsministerium. Zwischen Parlament und Ministerium entlädt sich der Frust über das geplante Streikrecht. Am Montag soll darüber abgestimmt werden. Griechische Gewerkschafter sind schon lange sauer über die geplanten Neuerungen: Nur wenn mehr als 50 Prozent der Mitglieder in einem Betrieb ja zu einem Streik sagen, soll der in Zukunft erlaubt sein. Etwas später werden am Arbeitsministerium dann die heruntergelassenen Stahltore von Pame-Mitgliedern – kommunistischen Gewerkschaftsanhängern – hochgeschoben. Scheiben gehen zu Bruch, mehrere Dutzend Demonstranten strömen hinein ins Ministerium. „Hände weg vom Streikrecht“, skandieren sie immer wieder. Kamerateams folgen den Protestteilnehmern bis hinauf ins Amtszimmer der 32-jährigen Arbeitsministerin Effie Achtsioglou“ – so beginnt der Bericht „Demonstranten stürmen Ministerium in Athen“ von Michael Lehmann am 10. Januar 2018 in der tagesschau externer Link, worin anschließend auch die gesamte soziale Entwicklung Griechenlands in den letzten Jahren kurz zusammengefasst wird, als Grund für die militanten Aktionen. Siehe dazu einen Hintergrundbeitrag und den Verweis auf unsere bisherigen Beiträge zum Kampf gegen die Einschränkung des Streikrechts:

  • „Griechenland soll Streiks praktisch abschaffen“ am 22. August 2017 im Griechenland-Blog externer Link war ein ausführlicher Beitrag über die Einschränkungen des Streikrechts – und von wem sie gefordert werden: „Wie die griechische Zeitung „Dimokratia“ berichtet, wird es in dem Gesetzentwurf eine Bestimmung geben, die bei den primärstufigen Verbänden die Anhebung der Beschlussfähigkeit auf 51% vorsehen wird, damit eine Abstimmung über die Realisierung eines Streiks durchgeführt werden kann. Der selben Quelle zufolge wird die Beschlussfassung bezüglich eines Streiks damit schwerer gemacht, da sie auch mit der Änderung der Ankündigungsfrist kombiniert werden wird, weil der derzeit geltende Zeitraum von 24 Stunden auf dem privaten Sektor und von 4 Tagen auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor als sehr kurz betrachtet wird. Ebenfalls wird erwartet, dass auch bezüglich des Vermittlungsverfahrens Änderungen vorgesehen werden, während unbekannt bleibt, was letztendlich in Zusammenhang mit dem sogenannten Gegenstreik (Lock-out) gelten wird. Es sei in Erinnerung gerufen, dass die Gläubiger Griechenlands verlangen, dass der Arbeitgeber das Recht haben soll, die Verkündung eines Streiks nicht hinzunehmen und das Personal – sofern es zu dem Streik schreitet – substituieren zu können, so wie dies auch in vielen anderen Ländern der EU gilt“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=126370
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