- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
Auch RN-Politikerin Marine Le Pen darf öffentliche Gelder nicht veruntreuen.
„Gestern ist die französische Politikerin Marine Le Pen – gemeinsam mit acht ehemaligen EU-Abgeordneten und zwölf parlamentarischen Assistenten – wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder durch das Tribunal correctionnel de Paris zu einer Geldstrafe i.H.v. 100.000 Euro sowie zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. In Höhe von zwei Jahren ist die Vollstreckung der Freiheitstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, aber „aménageable“ – also mit elektronischer Fußfessel – vollziehbar. Besonders schwerwiegend und politisch brisant: Als Nebenstrafe wird Le Pen mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Diese „inéligibilité avec exécution immédiate“ führt dazu, dass die dreifache (2012, 2017, 2022) Präsidentschaftskandidatin sich im Jahr 2027 bei den französischen Präsidentschaftswahlen nicht zur Wahl wird stellen dürfen. Hat hier der Rechtsstaat die Demokratie unterminiert?…“ Beitrag von Charlotte Schmitt-Leonardy vom 1. April 2025 im Verfassungsblog
(„Der Staat gegen Marine Le Pen?“) zur Debatte zwischen „Hinrichtung der Demokratie“ und „ein (leicht vermeidbarer) Freitod“, siehe mehr dazu:
- Rassemblement National macht mobil. Marine Le Pen will ihren Ausschluss von kommender Präsidentschaftswahl mit allen Mitteln anfechten
„Marine Le Pen hat das am Montag gefällte Urteil, das ihre Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl unmöglich macht, als »Atombombe des Systems« bezeichnet. Ihre Gegner hätten zu diesem Mittel gegriffen, »weil wir auf dem Weg sind, bei den Wahlen 2027 zu gewinnen«, sagte sie am Dienstag auf einer Fraktionssitzung des Rassemblement National, zu der ausnahmsweise Journalisten, Kameras und Mikrofone zugelassen waren. Dabei nannte Marine Le Pen das Urteil »eine Schande für Frankreich«. Das uneingeschränkte Wahlrecht sei eine Säule der Demokratie, und wer das antaste, bringe »das ganze demokratische Gebäude aus dem Gleichgewicht«. Sie und ihre Bewegung würden es keinesfalls hinnehmen, dass die RN-Anhänger, die sie selbst auf mindestens elf Millionen Menschen schätzt, »ihrer Kandidatin beraubt« werden. Sie werde diese mobilisieren und die »undemokratische politische Entscheidung linker Richter« mit allen Mitteln anfechten. (…) Aus dem Rassemblement National verlautet, dass man auf Protestdemonstrationen verzichte, um keinen Vorwand für Ausschreitungen linksradikaler Schläger zu bieten. Doch mit ihren Losungen von einer »Diktatur der Richter« und der Unterstellung, die Justiz sei »von links unterwandert«, fällt das RN in den Zustand des rechtsextremistischen Vorgängers Front National zurück. Jahrelange Bemühungen um eine »Entdiabolisierung« und die Darstellung des RN als eine »Partei wie jede andere«, gehen über Bord…“ Artikel von Ralf Klingsieck, Paris, vom 01.04.2025 in ND online - „Die Rechtsextreme Le Pen greift die Justiz mittlerweile frontal an und die Richterin aus erster Instanz braucht Personenschutz. Schöne neue rechte Welt“ Post von Peter Jelinek am 2.4. auf bsky
- Frankreich: Unwählbar war sie schon immer
„… Jetzt stürzt Marine Le Pen ausgerechnet über ein Korruptionssystem, das ihr Vater erdacht und etabliert hatte. Ein System, mit dem Marine Le Pen und 24 weitere Angeklagte mithilfe von Scheinbeschäftigungen 4,5 Millionen Euro aus Brüsseler Kassen in die eigene Partei umgeleitet haben. Dabei war es Marine Le Pen, die jahrelang als Gegenentwurf zu den korrupten Eliten die Fahne der Unfehlbarkeit hochhielt. 2004 sagte sie in einem legendären Fernsehinterview: «Alle haben in die Staatskasse gegriffen, alle, ausser der Front National. Und das sollen wir normal finden? Die Franzosen haben es satt, dass ihre gewählten Vertreter Gelder veruntreuen.» Man kann in diesem Urteil die letzte Stufe der Normalisierung dieser immer so betont andersartigen Partei erkennen, ihre definitive Ankunft in den Niederungen des Politikbetriebs, wo Korruptionsskandale tatsächlich zum Alltag gehören. (…) Nun zeichnet sich ab, dass Le Pen auf die Trump-Karte setzen will. «Welche Legitimität hätte ein neuer Präsident, wenn ich nach der Wahl freigesprochen werden sollte? Welche?», fragte sie aufgebracht. «Es ist eine politische Entscheidung. Die Richterin will nicht, dass ich Präsidentin werde.» Es klang wie der Beginn der schon vertraut klingenden Erzählung von der gestohlenen Wahl. Unterstützung bekommt sie von Rechtspopulisten und Autokraten weltweit, von Orbán und Wilders, über Musk und Trump bis hin zu Salvini und dem Kreml…“ Leitartikel von Romy Strassenburg in der WoZ vom 3. April 2025 - Urteil gegen Marine Le Pen: EU-Millionenbetrug fällt ihr auf die Füße
„Frankreich: Umfrage-Favoritin für Präsidentschaftswahlen verliert passives Wahlrecht. Wie das Urteil begründet ist und warum die Rede von der „Hinrichtung der Demokratie“ falsch ist. (…) Einen „lebenslangen Ausschluss von Wahlen“ forderte damals die Politikerin, seinerzeit Parteivorsitzende des neofaschistischen Front National (FN), heute Fraktionsvorsitzende des seit 2018 umbenannten Rassemblement National (RN, „Nationale Sammlung“) in der Nationalversammlung – und zwar für Politiker, die „dank ihres Mandats oder bei Gelegenheit der Ausübung ihres Mandats“ Verfehlungen begangen hätten. (…) Marine Le Pen ihrerseits kann von Glück sagen, dass ihr eigener Vorschlag von vor zwölf Jahren – für einen Entzug des passiven Wahlrechts auf Lebenszeit – vom Gesetzgeber nicht befolgt worden war, da sie nun selbst für die Dauer von fünf Jahren die Wählbarkeit verlor, infolge eines gestern verhängten Urteils mit sofortiger Wirkung.“ Artikel von Bernard Schmid vom 1. April 2025 in Telepolis - Verurteilung von Marine Le Pen: „Die Anwendung des Gesetzes in seiner vollen Härte“
„Gestern wurde die dreimalige Präsidentschaftskandidatin der Rechtsaußenpartei „Rassemblement Nationale“ Marine Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Das Urteil lautet: Freiheitsstrafe von 4 Jahren, davon zwei Jahre auf Bewährung, eine Geldstrafe von 100 000 € und der Verlust des passiven Wahlrechts für die nächsten 5 Jahre. Wir haben darüber mit unserem Frankreich-Korrespondenten Bernard Schmid gesprochen.“ Interview vom 1. April 2025 im Radio Dreyeckland