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Frankreich: Ausnahmezustand erneut verlängert

Artikel von Bernard Schmid vom 22. Juli 2016

Plakat gegen Frankreichs Notstand zur Demo am 30.1.2016Zur Mordfahrt in Nizza – und zur, als „Reaktion“ darauf verkauften, neuerlichen Verlängerung des Ausnahmezustands. Dieser gilt nun für sechs Monate, bis im Januar 2017. Und das vierte Verlängerungsgesetz (nach denen von Ende November 15, Ende Februar 16 und Ende Mai 16) ist das mit Abstand schärfste. Es sieht ausdrücklich Versammlungsverbote und das Untersagen von Demonstrationen vor, „falls die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist“

Anm.: Eine KURZfassung dieses Artikels erschien am gestrigen Donnerstag in der Berliner Wochenzeitung Jungle World. Zwischenzeitlich wurde, am Donnerstag Nachmittag, das Verlängerungsgesetz für den Ausnahmezustand vom französischen Parlament (beide Kammern) verabschiedet, vgl. dazu Ausführlicheres in diesem überarbeiteten Text

Es war der schwerste individuelle Anschlag, der bislang in einem europäischen Land verzeichnet wurde. Das bedeutet, dass noch nie ein einzeln handelnder Täter in Europa so viele Menschen auf einmal ermordete. 84 Tote und 256 Verletzte hat die Mordfahrt des 31jährigen Mohamed Lahouaiej Bouhlel gefordert. Er raste am Donnerstag Abend im südostfranzösischen Nizza mit einem 19 Tonnen schweren LKW in die Menge. Die Menschen hatten sich versammelt, um einem Feuerwerk zum französischen Nationalfeiertag zuzuschauen.

Bouhlel hatte schwere psychische Probleme, aber es handelte sich sicherlich nicht um eine Amokfahrt in dem Sinne, dass er im Affekt gehandelt hätte, dass – um einen sprichwörtlichen Ausdruck zu verwenden – bei ihm „eine Sicherung durchgebrannt“ wäre. Denn er hatte sich gezielt auf die tödliche Aktion vorbereitet. Zunächst soll er sein Konto leergeräumt haben; nicht verzifierbare Informationen im Internet sprechen davon, er habe seiner völlig überraschten Familie in Tunesien ungefragt 100.000 Euro überwiesen. Am 04. Juli dann hatte er den Kühllastwagen zur Reservierung vorbestellt. Am 11. des Monats holte er in bei Autovermietung ab, mit der er vereinbart hatte, ihn am übernächsten Tag dort wieder abzugeben. Dies tat er nicht. Stattdessen übte er während dieser Zeit (den Ermittlern zufolge am 12. und am 13. Juli) das Probefahren auf der promenade des Anglais, also jener Uferstraße, die am Abend des Nationalfeiertags zum Teil für den Verkehr gesperrt und zum Teil für ihn freigegeben war. Verdacht erregt er nicht. Bouhlel war von Beruf Lieferwagenfahrer, und auf der Uferpromenade behauptete er, Eis auszuliefern.

Am selben Ort trat er am Donnerstag, den 14. Juli gegen 22.30 Uhr seine Todesfahrt an. Er schlug auf eine Weise ins Lenkrad, die dafür sorgen sollte, dass er möglichst viele Umstehende oder Umherlaufende auf seinem Weg erwischte. Erst nach knapp zwei Kilometern wurde er zum Stehen gebracht. Polizisten schossen erst auf die Reifen und danach ins Fahrerhaus. Nach weiteren 300 Metern stoppte das Mordfahrzeug. Bouhlel wurde tot auf dem Beifahrersitz gefunden. Offensichtlich hatte er sich zum Schluss unter dem Kugelhagel weggeduckt, der LKW wurde also nicht durch eine Leiche auf dem Gaspedal weitergesteuert. In der Lenkkabine wurde ein Arsenal aus nachgemachten Waffen gefunden, darunter zwei unechte Gewehre und eine nicht einsatzfähige Granate. Die einzige funktionierende Schusswaffe an Bord war eine 7,65-Millimeter-Pistole. Mit ihr schoss Bouhlel zunächst auf einen Zivilcourage zeigenden Mann, der sich selbst von seinem Mofa aus zum Fahrerhaus hochgehievt hatte – er überlebte verletzt (vgl. ein Interview mit ihm: http://www.linternaute.com/actualite/depeche/afp/17/1626795/j_etais_pret_a_mourir_franck_l_homme_qui_a_tente_d_arreter_le_tueur_de_nice_en_scooter.shtml externer Link) – und erwiderte dann das Feuer auf die eingreifende Polizei.

Quer durch die französische Medienlandschaft wurden zahlreiche frühere Bekannte Bouhlels befragt, die Sonntagszeitung Le Parisien dimanche erreichte schließlich sogar seinen leiblichen Vater in der tunesischen Küstenstadt M’saken. (Es handelt sich um eine Stadt an der Küsten-Autobahn zwischen Tunis und Sfax. Die Einwohnerschaft stimmt mehrheitlich für die islamistische bzw. laut eigenen Angaben ex-islamistische, sittenkonservative Partei En-Nahdha. Jedoch ist die Stadt absolut nicht für jihadistische Aktivitäten und den Aufenthalt vieler ihrer jungen Männer in Libyen oder Syrien bekannt, wie dies dagegen für andere tunesische Städte der Fall ist.)

Hintergründe

Aus dem Abgleich der verschiedenen Darstellungen ergibt sich das Bild eines an Depressionen und psychotischen Störungen leidenden Mannes, der sich wenig für Religion interessierte. Er trank mehreren Darstellungen zufolge Alkohol, aß Schweinefleisch, war bisexuell aktiv und fastete nicht im muslimischen Ramadan. Das Wochenmagazin L’Express fand ferner heraus, dass ein Psychiater ihm 2004 in Tunesien Psychopharmaka wegen einer „beginnenden Psychose“ verschrieben hatte. Bouhlel kam 2009 an die Côte d’Azur, um eine Cousine zu heiraten. Mit ihr hatte er drei Kinder, doch das Paar befand sich in der Scheidung. Er wurde zudem wegen häuslicher Gewalt gegen seine Frau verfolgt, ebenso wie er wegen anderer Gewaltausbrüche vorbestraft war. Im März dieses Jahres war er zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden (im Januar hatte er einen Autofahrer infolge eines Streits mit einem Brett, aus dem zwei Nägel herausschauten, attackiert). Seine Ehefrau, die am Freitag, den 15. Juli durch Ermittler vernommen wurde, sagte zudem aus, es sei vorgekommen, dass er die Wohnung mit Fäkalien verschmierte.

Und dennoch trägt seine Mordfahrt eine jihadistische Handschrift. Zum Ersten, weil sich die Terrororganisation „Islamische Staat“ (IS) am Samstag zu ihr bekannte, über ihre Agentur Amaq. Der IS übernimmt normalerweise nicht als „Trittbrettfahrer“ die Verantwortung für Taten, mit denen er nachweislich nichts zu tun hat. Allerdings bekannte er sich in jüngerer Vergangenheit schon mehrfach zu Morden oder Anschlägen, die von psychisch labilen Individuen begangen wurden, von denen der IS annimmt, sie hätten auf seinen „Appell“ geantwortet. Im vergangenen Jahr rief der selbsternannte Kalif der Organisation, Abubakr Al-Baghdadi, potenzielle Anhänger weltweit dazu auf, „ein Auto, ein Messer, einen Stein“ oder was auch immer zu benutzen, um auf eigene Faust in den Krieg gegen Un- oder Andersgläubige zu ziehen.

Bouhlel könnte für einen solchen Appell empfänglich gewesen sein, mit dessen Hilfe er seinen eigenen Todestrieb auf grauenvollste Weise „veredelte“. Andere stürzen ein Germanwings-Flugzeug mit 150 Menschen an Bord in die Tiefe, aber in diesem Falle gab es eine vermeintliche ideologische Motivation mitsamt Jenseitsversprechen obendrein. Von Religion, sofern man davon sprechen kann, hat jemand wie Bouhlel überhaupt nur eines übernommen: eine Einteilung der Welt in „Wir und die“, wobei die Letzteren nicht ins Paradies kommen. Der IS als apokalyptische Bewegung hält dafür ein verlockendes Angebot bereit. Bouhlel „hat sich zum Jihadismus bekehrt, nicht zum Islam“, schreibt der unter anderem auf Syrien spezialisierte Politologe Jean-Pierre Filiu dazu in der Dienstagsausgabe von Le Monde.

Anlässlich seiner Pressekonferenz am späten Montag Nachmittag erklärte der (für Terrorismusermittlungen zuständige) Staatsanwalt von Paris, François Molinier, die Auswertung von Bouhlels Computer habe ein „jüngst erwachtes Interesse an jihadistischen Aktivitäten“ ergeben. Zwischen dem 1. und dem 13. Juli konsultierte Bouhlel demnach Webseiten mit jihadistischen Inhalten und Fotos. Seinen Tatentschluss allerdings, wurde zugleich durch die Ermittler bekannt gegeben, habe er bereits „über mehrere Monate hinweg“ gefasst bzw. dieser sei seit Monaten gereift.

Die Durchsuchung seines Telefons führte die Ermittler überdies zur Festnahme von sieben Personen, von denen zwei – unter ihnen Bouhlels frühere Ehefrau – bis am Montag wieder frei waren. Die fünf anderen wurden inzwischen (bis Donnerstag, 22. Juli) einem Haftrichter vorgeführt und in U-Haft genommen.

Bei diesen übrigen fünf Personen dürfte es sich unter anderem um Bouhlels Waffenlieferanten handeln. In seinem Mobiltelefon war eine SMS-Botschaft aufgefunden worden, in dem er einem Kommunikationspartner mitteilte, er sei mit der Pistole zufrieden, und der Andere möge „noch fünf davon beschaffen“. Dies ist zweifellos untypisch für ideologisch motivierte Täter wie etwa Jihadisten, die ihre Organisation normalerweise schützen und nicht belasten. Doch allen durch die Medien durchsickernden Informationen zufolge weisen die Festgenommenen – unter ihnen zwei Albaner -, bei denen Waffen und Kokain aufgefunden wurden, eher das Profil von organisierten Kriminellen oder Mafiamitgliedern auf. Mit organisierten Jihadisten scheint Bouhlel, jedenfalls bisherigen Erkenntnissen zufolge, tatsächlich nicht im Kontakt gestanden zu haben. Oder eben nur über das Internet und die dort verbreitete Propaganda.

Politischer Niederschlag

Anschlag auf Anschlag unterscheiden sich die Reaktionen in der französischen Politik. Überwog nach der gezielten Attacke auf die Redaktion von Charlie Hebdo im Januar 2015 ein Gefühl der „nationalen Einheit“ – wobei die Mobilisierung von über einer Million Demonstranten aus der Gesellschaft, und die Inszenierung eines „Burgfriedens“ durch die politische Klasse parallel zueinander und autonom voneinander verliefen –, war dies bereits nach den Pariser Morden im November vorigen Jahres nicht mehr der Fall. Am Streit zwischen den beiden Parlamentskammern, Nationalversammlung und Senat, scheiterte die damals geplante Verfassungsänderung zur Ausbürgerung von Doppelstaatsangehörigen. Die konservative Opposition, deren Zustimmung erforderlich war – bei verfassungsändernden Gesetzen muss der Senat zwingend zustimmen, sonst nicht -, wollte die Regierung vorführen, statt ihr die Symbolik zu überlassen. Beide Kammern einigten sich nicht auf die Bedingungen für die Ausbürgerungsregel, die am 30. März d.J. durch Präsident François Hollande beerdigt wurde (vgl. http://www.francetvinfo.fr/politique/debat-sur-la-decheance-de-nationalite/francois-hollande-enterre-la-reforme-constitutionnelle_1382533.html externer Link).

Dieses Mal dominiert von Anfang an eine aggressive Rhetorik, und die Rechtsopposition macht die Regierung quasi direkt mitverantwortlich für die Toten von Nizza. Das Regierungslager versucht zu kontern, indem es darauf hinweist, der konservative Präsident Nicolas Sarkozy habe „12.500 Polizistenstellen gestrichen“, man selbst – so der rechtssozialdemokratische Innenminister Bernard Cazeneuve – habe über 9.000 geschaffen. In Wirklichkeit verhält es sich so, dass Sarkozy zu Beginn seiner Amtsperiode als Innenminister (von 2002 bis 2007 mit circa einjähriger Unterbrechung) zunächst 13.000 Stellen für Polizisten und Gendarmen neu einrichtete, dann jedoch in seiner Zeit als Staatspräsident 2007 bis 12) aus Spargründen zum Gutteil wieder strich. Die sozialdemokratische Regierung seit 2012 hat viele davon wieder zurückgeholt.

Ob die Morde von Nizza wirklich durch das, was etwa die Konservativen fordern, hätten verhindert werden können, ist ausgesprochen fraglich. Zu ihren Anliegen zählen die strenge Isolation von Strafgefangenen mit islamistischem Hintergrund, die Überwachung von bestimmten Moscheen, aber auch Administrativhaft gegen Verdächtige ohne juristische Anklageerhebung und Internierungsmöglichkeiten. Bouhlel besuchte keine Moschee oder jedenfalls nicht regelmäßig, hatte noch nie im Gefängnis gesessen und war der Polizei nicht wegen islamistischer Sympathien bekannt gewesen. Rechts von den Konservativen fordert der Front National zusätzlich die Abschaffung von Familienzusammenführung, Einwanderungsmöglichkeiten und „Bodenrecht“ bei der Einbürgerung. Unterdessen erklärte die junge Abgeordnete des FN, Marion Maréchal-Le Pen: „Wer nicht mit uns gegen den Islamismus ist, ist gegen uns und für den Islamismus.“ (Auf Deutsch inzwischen, einige Tage später, auch zu finden auf der Webseite des faschistischen „Querfront“-Journalisten Jürgen Elsässer.)

Der konservative Regionalpräsident Christian Estrosi, früher Bürgermeister von Nizza, prangerte an, es sei zu wenig Polizei vor Ort gewesen. Doch am Nationalfeiertag waren fast 200 Angehörige der Nationalpolizei, fünfzig Kommunalpolizisten und zwanzig Militärs im Einsatz; rund um das Feuerwerk waren 64 Beamte der Nationalpolizei abgestellt. (Estrosi behauptet, es sei „nur die Hälfte“ vor Ort gewesen; und es habe sich nur ein einziges, kommunales Polizeiauto dem Todesfahrer entgegen gestellt. Letzteres ist natürlich gut möglich, denn da niemand mit einem Anschlag genau dieser Art & Methode rechnete, spielte das Überraschungsmoment eine entscheidende Rolle beim Effekt der Todesfahrt.)

Anders als in den meisten anderen Städten darf auch die Kommunalpolizei in Nizza, das eine Hochburg des rechten Flügels der Konservativen ist, Schusswaffen tragen. Nizza zählt zu den Städten mit der am stärksten ausgebauten Videoüberwachung und zählt über 1.250 Kameras. Ferner fand der Anschlag noch unter der Geltung des Ausnahmezustands statt; Letzterer konnte ihn also mitnichten verhindern.

Ausnahme? Zustand!

Dieser hätte ursprünglich 26. Juli d.J. auslaufen müssen. Nun wird er abermals verlängert, und zwar dieses Mal gleich um sechs Monate, also bis Anfang 2017 – dann wird er über ein Jahr in Kraft gewesen sein. (Noch in seiner TV-Ansprache zum Nationalfeiertag hatte Hollande erklärt, der Ausnahmezustand können eben „in einer Demokratie nicht zum Normalzustand“ werden, auch dann, wenn es „eine andauernde terroristische Bedrohung“ gibt, denn auch diese sei nicht mehr als punktuelle Ausnahme zu werten). Dies erforderte die Annahme eines Verlängerungsgesetzes durch beide Parlamentskammern – Nationalversammlung und Senat -, denn bislang konnte das Parlament ihn nur für die Dauer von drei Monaten verhängen; diese gesetzliche Höchstdauer wurde nach den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015 jedoch verdoppelt. (Vgl. http://www.humanite.fr/etat-durgence-les-droits-des-citoyens-devant-les-mesures-prises-591760 externer Link)

Nachdem Staatspräsident François Hollande den Ausnahmezustand in der Nacht zum 14. November 2015 verhängt hatte – dies kann das Staatsoperhaupt einseitig für eine Höchstdauer von zwölf Tagen verkünden -, nahm das Parlament den Ball auf. Ein erstes Verlängerungsgesetz wurde am 19. und 20. November 2015 durch Nationalversammlung und Senat angenommen, es trat am 26. November 15 in Kraft. Erneute Verlängerungen erfolgten zum 26. Februar 16, danach mit Wirkung zum 26.05.16 (begründet mit Fußball-Europameisterschaft & Tour de France im Juni und Juli dieses Jahres). Nunmehr erfolgt eine Verlängerung um sechs Monate. Das dafür erforderliche Ausführungsgesetz wurde am gestrigen Donnerstag vom französischen Parlament (beide Kammern) verabschiedet (vgl. http://www.francetvinfo.fr/faits-divers/terrorisme/attaques-du-13-novembre-a-paris/etat-d-urgence-en-france/la-prolongation-de-l-etat-d-urgence-jusqu-a-fin-janvier-2017-est-definitivement-adoptee_1557169.html externer Link)
Es handelt sich um die bislang schärfste Fassung der entsprechenden Gesetze. Die vorliegende Version sieht ausdrücklich das Verbot von öffentlichen Versammlungen, Demonstrationen und Kundgebungen vor, „sofern die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist“ und sich die Ordnungskräfte deswegen überfordert fühlen. (Vgl. https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000032921910&dateTexte=&categorieLien=id externer Link) Dies dürfte sich mutmaßlich eher nicht auf Sportveranstaltungen, und auch nicht auf den Betrieb von Einkaufszentren beziehen – wohl aber indirekt darauf, dass die Regierung sich vor allem im Juni dieses Jahres darüber beklagte, gewerkschaftliche Ordnerdienste übernähmen unglücklicherweise keine Hilfspolizeidienste, um am Rande von Demonstrationen gegen den schwarz-bunten Block vorzugehen.

Dass diese Maßnahmen, eher als individuelle Wachsamkeit etwa für verdächtig Fahrzeuge, solche Anschläge verhindern könnten – es ist mindestens unbewiesen. Auch in einem Polizeistaat wie China finden Attentate statt, und sogar im nationalsozialistischen Deutschland konnten Anschlagsversuche auf den so genannten Führer durchgeführt werden.

Rechts, rechts, rechtere Reaktionen

Eric Ciotti, Abgeordneter von Nizza und Experte seiner Partei – Les Républicains (LR), früher UMP – für Innere Sicherheit, erklärte, bei der nächsten Präsidentschaftswahl gehe es nunmehr an entscheidender Stelle um die Fähigkeit, ein chef de guerre zu sein, ein Kriegsherr. Sein Parteikollege Henri Guaino, Abgeordneter für Versailles und früher Sarkozys Redeschreiber, war der Auffassung, man hätte doch nur Soldaten mit einer Panzerfaust an der Kreuzung in Nizza aufstellen müssen. Wenn man vorher genau gewusst hätte, was wann wo passieren wird, dann hätte man viel tun können. Ein weiterer LR-Abgeordneter, Frederic Lefebvre, vor fünf Jahren war er Staatssekretär für Handel, will statt des Ausnahmezustands nun gar den „Belagerungszustand“, also das Kriegsrecht verhängen. Dies geschah in Frankreich zuletzt im September 1939. Totz aller seitherigen Terrorwellen – 1962 mit der OAS, 1985/86 mit iranischem Hintergrund, 1995/96 mit algerischen Jihadisten und nun seit 2015 mit wiederholten jihadistisch motivierten Attacken.
Der nächste Wahlkampf, dessen frühe Phase im Herbst beginnen wird – im November finden die Vorwahlen um die konservative Präsidentschaftskandidatur statt – kündigt sich mit gnadenloser Härte an. Innenpolitischer „Burgfrieden“ interessiert konservative Kräfte längst nicht mehr. Auf die scharfer Angriffe unter anderem von Nicolas Sarkozy und Alain Juppé aus diesem Lager reagierten Premierminister Manuel Valls und Innenminister Bernard Cazeneuve bereits am Samstag Abend mit einem gemeinsamen Kommuniqué, um ihren Vorwürfen zu widersprechen, ein seltener Vorgang.

Ex-Präsident Sarkozy, einer der Anwärter auf die Kandidatur, erklärte unterdessen wörtlich, das Land stecke „in einem totalen Krieg“, und fügte hinzu: „Es wird darum gehen: die oder wir.“ Wer zu den jeweiligen Kategorien alles mit dazu gehören wird, definierte er nicht. Der Abgeordnete Ciotti erklärte: „Das Volk will keinen Burgfrieden“, und man werde „die Regierung nicht so billig davon kommen lassen“. Und Georges Fenech, ein konservativer Abgeordneter aus dem Raum Lyon sowie früherer Richter (sowie Vorsitzender einer mittlerweise aufgelösten, rechtsgepolten Richtergewerkschaft), forderte wörtlich, „ein französisches Guantanamo“ einzurichten.

Am Ende der Schweigeminute am Tatort in Nizza, am Montag Mittag – diese war Bestandteil der vom Samstag bis Montag angeordneten Staatstrauer –, wurde Premierminister Manuel Valls durch Anwesende ausgebuht. Ihm wurde zugerufen: „Rücktritt! Rücktritt!“ In Anbetracht der örtlichen politischen Verhältnisse dürfte diese Opposition gegen seine Anwesenheit nicht wirklich von links gekommen sein; die rechtsextreme Webseite NDF.fr spricht sogar ausdrücklich vom Werk von Front National-Sympathisanten. U.a. der Radiosender France Info berichtet am Dienstag aber auch über „Ausländer Raus“-Rufe am Rande der Kundgebung. Eine muslimische Frau mit Kopftuch, die Blumen am Gedenkort für die Opfer niederlegte, musste sich vor Angriffen in Rettung bringen – dabei war die erste Tote bei Bouhlels Mordfahrt überhaupt, folgt man der französisch-US-amerikanischen Tageszeitung The Huffington Post, selbst eine Kopftuch tragende muslimische Frau mit Namen Fatima Charrih. (Vgl. auch http://www.desdomesetdesminarets.fr/2016/07/18/un-tiers-des-victimes-de-lattaque-de-nice-sont-musulmanes/ externer Link) Nachdem inzwischen alle Opfer namentlich identifiziert wurden, kursiert die Angabe, dreißig der Opfer – von insgesamt 84 – seien muslimische Menschen gewesen.

Der Rundfunksender interviewte darüber hinaus den rechtsextremen Lokalpolitiker Philippe Vardon – Front National und „identitäre Bewegung“ -, der von einer Eintrittswelle und zahlreichen Unterstützungsbotschaften bei Facebook spricht.
Auf die Dauer dürften solche kriegerischen Töne nicht ohne reale innenpolitischen Folgen bleiben. Dem IS wird es sehr gelegen kommen, will er doch um jeden Preis die Muslime aus dem Rest der Gesellschaft herausbrechen.

Der Täter war gebürtiger Tunesier, aber mindestens drei seiner Opfer waren es auch. Die Auswanderung aus der tunesischen Küstenregion an die Côte d’Azur ist eine Erscheinung alten Datums. 260 tunesische Prominente unterzeichneten bis Montag eine Petition gegen Anschläge wie den von Nizza und gegen den Jihadismus. In Paris riefen sie ihre Landesleute und Andere zu einer Trauerkundgebung auf, die am Montag Abend stattfand.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=101480
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