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Frankreichs umkämpfte Arbeitsrechts-„Reform“, Teil 42

Artikel von Bernard Schmid vom 6. Juli 2016

Alter Summit: Carton rouge au projet „Loi Travail“ en France

Die französische Regierung spielt erneut den Verfassungsartikel 49-3 aus, um den umstrittenen Text durchzudrücken ° Annahme in dritter Lesung (ohne Sachdebatte) steht kurz bevor… außer, am heutigen Mittwoch sollte ein Misstrauensvotum angenommen werden. Was unwahrscheinlich erscheint ° Danach folgt ggf. die letzte Runde in der parlamentarischen Prozedur: die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses zwischen Nationalversammlung & Senat ° Demonstrationsbeteiligung rückläufig

Nicht einmal einen halben Tag dauerte dieses Mal die parlamentarische Aussprache: Bereits zur Eröffnung der Sitzung am gestrigen Dienstag Nachmittag kündigte Premierminister Manuel Valls an, erneut das parlamentarische Sonderverfahren nach Artikel 49-3 der geltenden Verfassung (vgl. unten) anzuwenden, um das umstrittene geplante „Arbeitsgesetz“ durchzudrücken. Valls klagte in seiner Ansprache eine widernatürliche „Allianz der Gegensätze“ an, eine angebliche „Allianz der Konservativen und derer, die nichts ändern wollen (des immobiles)“, womit er all diejenigen meinten, die keinen neoliberalen „Reform“terror wünschen. Der ultrarechtre Sozialdemokerat prangerte ferner auch „jene, die mit den Insitutionen spielen“, an. (Vgl. http://video.lefigaro.fr/figaro/video/loi-travail-valls-degaine-a-nouveau-49-3-les-deputes-de-droite-quittent-l-hemicycle/5020769867001/ externer Link)

Um dieselbe Zeit fanden in Paris und anderen Städten erneute Demonstrationen aus Anlass des zwölften gewerkschaftlichen „Aktionstags“ statt. Die Teilnehmer/innen/zahl war dieses Mal real rückläufig, mit – realistisch eingeschätzt – rund 20.000 Demonstrierenden in Paris (Polizei: „6.500 bis 7.500“, vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-eco/2016/07/05/97002-20160705FILWWW00182-loi-travail-entre-6500-et-7500-manifestants-a-paris.php externer Link; CGT: „45.000“, vgl. https://www.facebook.com/690068127762148/photos/gm.198048977263054/793559030746390/?type=3&relevant_count=1 externer Link). Die Angaben sowohl aus dem französischen Innenministerium als auch seitens der CGT-Führung sind dabei jeweils niedriger als die Angaben aus denselben Quellen zu den letzten beiden „Aktionstagen“ am Donnerstag, den 23. Juni (realistisch: rund 35.000 Teilnehmer/innen in Paris; die CGT sprach damals von 60.000) sowie am Dienstag, den 28. Juni (realistisch: rund 30.000 Demonstrierende in Paris; CGT: 55.000). Auf frankreichweiter Ebene sprach die CGT von 100.000 Demonstrierende, das bedeutet, dass es insgesamt – realistisch betrachtet – mehrere Zehntausend waren. In der Hauptstadt hatte die Polizeiführung sämtliche Metrostationen, die auf der oder nahe an der Demonstrations-Route liegen, sperren lassen und führte Personalienkontrolle sowie z.T. Durchsuchungen an den Teilnahmewilligen durch. (Vgl. auch Ausschnitte dazu in diesem Politikerinterview: https://www.youtube.com/watch?v=15-6lfb7WGs externer Link )

Keine Kompromisse unter Holzweg-Hollande – Kompromisssuche war „Missverständnis“

Keine Kompromisse!: Auf diese Linie zu dem seit über vier Monaten heftig umstrittenen „Arbeitsgesetz“ hat sich die französische Regierung nun festgelegt. Am Dienstag Nachmittag verkündete Premierminister Manuel Valls, dass seine Regierung erneut – wie bereits am 10. Mai dieses Jahres, in erster Lesung – auf den Artikel 49-3 der französischen Verfassung zurückgreifen werde. Dieses Mal, um ihn ohne Sachdebatte über die Klippe der entscheidenden dritten Lesung zu bringen. Der Einsatz dieses Artikels erlaubt es einer Regierung, die Vertrauensfrage mit der Verabschiedung eines Gesetzestextes zu verknüpfen und dadurch die Beratungsrechte des Parlaments auszuhebeln. Eine Aussprache in der Sache zu dem betreffenden Text findet dann nicht mehr statt. Der einzige Weg, die Annahme des Textes noch zu stoppen, besteht dann darin, eine Mehrheit für ein Misstrauensvotum zu finden.

Anders als im Mai 16 dauerte die Sachdebatte zu dem umkämpften Arbeitsgesetz, das Ende Februar d.J. vorgelegt wurde und gegen das seit dem 09. März 16 beinahe pausenlos (jedenfalls allwöchentlich) demonstriert wurde, dieses Mal nicht einmal ein paar Tage. Anfang Mai hatte es zunächst drei Tage parlamentarischer Debatte gegeben, bevor die Regierung zu dem Schluss kam, angesichts der 4.900 damals vorliegenden Änderungsanträge wolle sie sich nicht die Zeit nehmen, um eine Aussprache fortzusetzen. Dieses Mal jedoch hatte die Parlamentsdebatte nicht einmal begonnen, als Valls am späten Vormittag die sozialdemokratische Parlamentsfraktion in sein Vorhaben einweihte, erneut auf die Instrumente zurückzugreifen, die ihm die semi-autoritäre Präsidialverfassung der von Charles de Gaulle begründeten Präsidialrepublik bietet.

Anders als beim vorigen Mal ist auch, dass die bürgerliceh Rechtsopposition dieses Mal darauf verzichtet, einen Misstrauensantrag zu formulieren. Im Mai 16 hatten linksozialdemokratische Parlamentarier/innen gemeinsam mit KP-Abgeordneten und einzelnen Grünen versucht, einen eigenen Antrag auf ein Misstrauensvotum einzubringen, ihnen fehlten dann jedoch zwei Stimmen an den erforderlichen 58. Die Konservativen hatten jedoch die Spielregel beachtet, wonach eine parlamentarische Oppositionspartei auch einmal die Opposition spielen soll, und ihren Antrag eingebracht. Daraufhin votierte jedoch kein/e einzige/r sozialdemokratische/r Abgeordnete/r dafür, der Regierung das Misstrauen auszusprechen, sondern blieben aus parteipolitischen Gründen Valls bei der Abstimmung treu. Nur die KP und manche Grünen stimmten gegen ihn.

Dieses Mal jedoch zogen die Konservativen aus der Sitzung aus (vgl. http://www.lefigaro.fr/flash-eco/2016/07/05/97002-20160705FILWWW00175-manuel-valls-annonce-le-recours-au-49-3-sur-le-projet-de-loi-travail.php externer Link), als Valls erneut ankündigte, die Rechte des Parlaments zu beschneiden – kündigten jedoch zugleich an, es werde von ihrer Seite her keinen Misstrauensantrag geben. (Vgl.http://www.lemonde.fr/politique/article/2016/07/05/loi-el-khomri-le-gouvernement-veut-aller-vite_4964001_823448.html externer Link) Im konservativen Block folgen viele letztendlich dem Imperativ der Kapitaleigentümer, die wollen, dass dieses Gesetz „endlich“ auf den Weg gebracht wird. Abzuwarten bleibt, ob die parlamentarische Linke vor Ablauf der Frist am Mittwoch um 15 Uhr doch noch einen eigenen Misstrauensantrag einbringt, dieses Mal vielleicht erfolgreich. Versucht sie es nicht, ist sie definitiv blamiert. Schafft sie es, wären vielleicht manche Bürgerlichen versucht, ihm aus parlametarisch-taktischen Profilierungsspielchen heraus zuzustimmen.

Bis Dienstag früh (05. Juli) hatte es mehreree Tage hindurch so ausgesehen, als könne es doch noch einen „Kompromiss“ um den umstrittenen Gesetzentwurf geben, der die meisten sozialdemokratischen ParlamentarierInnen zufrieden gestellt hätte. Laut Le Monde vom 1. Juli 16 war auch der Chef von Force Ouvrière (FO), des drittstärksten französischen Gewerkschaftsdachverbands – der neben der CGT als stärkstem Dachverband die Proteste unterstützt -, Jean-Claude Mailly, mit der Grundidee einverstanden. Mailly ist seit dreißig Jahren Mitglied der französischen Sozialdemokratie.

Dieser Vorschlag lief darauf hinaus, die Höhe der Überstundenzuschläge solle ausgeklammert bleiben, wenn – unter Anwendung des geplanten Gesetzes – die Unternehmen künftig Abkommen mit Minderheitsgewerkschaften abschließen können, die in vielen Aspekten ungünstiger für die Lohnabhängigen ausfallen können als Branchenvereinbarungen, zum Teil auch als das Gesetz. Eine solche Sperrvorschrift hätte verhindert, dass auf diesem Wege Überstundenzuschläge auf Unternehmensebene abgesenkt werden. Allerdings hätte die Anwendung dieser Idee kaum praktische Konsequenzen gehabt. Denn sie hätte nur dort gegriffen, wo Arbeitsstunden einen Status als erklärte „Überstunden“ aufweisen. Dies wird allerdings für immer weniger geleistete Arbeitsstunden überhaupt der Fall sein.

Seit dem sozialdemokratischen Arbeitszeitgesetz vom Januar 2000 – das eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden definierte – ist es dem Arbeit„geber“ nämlich erlaubt, per einseitige Entscheidung einen Ausgleichszeitraum von bis zu vier Wochen festzulegen. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Durchschnittswert von 35 Arbeitsstunden wöchentlich (ohne als solche deklartierte Überstunden) erreicht werden. Dies kann aber auch dann der Fall sein, wenn in einer Woche 28 und in der darauffolgenden 42 Stunden gearbeitet werden. Gelingt dem Arbeit„geber“ eine Vereinbarung mit Gewerkschaften zur Arbeitszeit, kann auf diesem Wege der Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr betragen. Nach Anwendung des jetzt geplanten Gesetzes wird die Ausgleichsperiode jedoch bis zu zwölf Wochen bei einseitiger Festlegung durch den Arbeit„geber“, und sogar bis zu drei Jahren bei einer Vereinbarung mit einer oder mehreren Gewerkschaften betragen. Immer weniger Arbeitsstunden, auch wenn sie in eine sehr ausgehnte Arbeitswoche fallen, werden also überhaupt noch als Überstunden ausgewiesen werden. Der ins Auge gefasste „Kompromissvorschlag“ zur Entgeltung solcher, ausdrücklich erklärter, Überstunden wäre also eher symbolischer Natur gewesen.

Selbst ihn verwarf das Regierungslager jedoch am Ende. Am Dienstag früh (05. Juli 16) äußerte der Minister für parlamentarische Angelegenheiten Jean-Marie Le Guen, ein beinharter Rechtssozialdemokrat, bei den Ankündigungen betreffend einen Kompromiss handele es sich „um ein Missverständnis“. (Vgl. http://www.lemonde.fr/politique/article/2016/07/05/loi-travail-la-possibilite-d-un-compromis-avec-des-deputes-ps-s-eloigne_4963932_823448.html externer Link)

Nicht einmal einen kleinen Knochen wollte man also für sich „dissident“ gebende sozialdemokratische Parlamentarier reservieren. Regierungschef Valls baut darauf, auf Dauer werde es ihm die öffentliche Meinung oder wenigstens die Geschichte danken, dass er das Land „endlich reformiert“ habe. Und, so hofft er, die Fußball-EM werde in den kommenden Tagen sonst für ausreichend Ablenkung sorgen.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=100789
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