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In Frankreich künftig keine Bilder mehr von Polizeigewalt. Nicht, weil der „Polizei-Präsident“ Macron sie beenden will – sondern ihre Dokumentation verbieten
Dossier
Da werden die Herren Lukaschenko und Seehofer aber neidisch sein: „… Es gab bereits mehrere Anläufe, dem Filmen von Polizeigewalt in Frankreich und dem Verbreiten des Bildmaterials auf sozialen Netzwerken ein Ende zu bereiten, in der nächsten Woche kommt ein neuer Vorschlag vors französische Parlament. Der Artikel 24 des Gesetzesvorschlags zur sécurité globale sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro vor für den Fall „einer Verbreitung, egal durch welches Mittel und Medium, des Bildes vom Gesicht oder eines anderen identifizierenden Elements eines Polizeibeamten, der im Rahmen einer Polizeioperation agiert“. Geknüpft ist das an eine Bedingung: „… wenn das Ziel darin besteht, der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit (i.O. „son intégrité physique ou psychique“) des Polizisten oder Gendarmen zu schaden…“ Wie will man dieses Ziel nachweisen? Wann liegt eine böswillige Nutzung, die usage malveillant, von der die für den Gesetzesentwurf verantwortliche Abgeordnete Alice Thourot spricht, vor, und wann ist eine Absicht dazu erkennbar? Liegt das im Ermessen des Polizisten, der gerade dabei gefilmt wird, wie er auf einen Demonstranten einprügelt oder eintritt?…“ – aus dem Beitrag „„Frankreich: „Keine Bilder mehr von Polizisten und Gendarmen auf sozialen Netzwerken““ von Thomas Pany an 09. November 2020 bei telepolis über die eindeutigste aller eindeutigen polizeistaatlichen Bestimmungen im Rahmen des „Globalen Sicherheitsgesetzes“ der Macron-Regierung (was, nicht zum ersten Mal, die Frage am Rande aufwirft, was eigentlich eine Präsidentin Le Pen hätte anderes machen sollen…) Siehe dazu auch weitere Stellungnahmen zum Sicherheitsgesetz à la Macron und Berichte von Protesten:
- Frankreich: Macrons globales Sicherheitsgesetz verabschiedet
„Am letzten Donnerstag, dem 15. April, stimmte die französische Nationalversammlung für das „globale Sicherheitsgesetz“ der Macron-Regierung, das die Befugnisse der Polizei deutlich ausweitet. Zuvor hatte bereits im Februar der Senat dem Gesetz zugestimmt, sodass es mit der Abstimmung von Donnerstag jetzt rechtskräftig ist. Das Gesetz hatte Massenproteste ausgelöst, seit es im November letzten Jahres erstmals der Nationalversammlung vorgelegt wurde. Sein Kernstück, Artikel 24, schränkt das Recht der Bevölkerung ein, Polizisten zu filmen. Vorgeblich soll es Polizeibeamte vor gezielten Angriffen schützen, doch die tatsächliche Absicht dahinter ist ganz klar: Die Polizei, die regelmäßig bei ihrem brutalen Vorgehen gegen die Bevölkerung gefilmt wird, soll Straffreiheit bekommen, indem die Bevölkerung daran gehindert wird, sie zu filmen. Angesichts der Proteste mit Zehntausenden Teilnehmern hatte die Macron-Regierung versprochen, Artikel 24 „umzuschreiben“. Die neue Version erwähnt das „Teilen von Bildern“ von Polizeibeamten nicht mehr ausdrücklich. Allerdings verbietet sie jede Tat, die „mit dem offensichtlichen Ziel, die physische und psychische Sicherheit von Beamten anzugreifen, die Identifizierung eines Beamten der nationalen Polizei, des Militärs oder der Gendarmerie provoziert, solange diese an einer Polizeioperation beteiligt sind“. Die Höchststrafe hierfür sind fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75.000 Euro. In der Praxis riskiert jeder, der ein Video veröffentlicht, auf dem Polizeibeamte zu sehen sind, eine Strafanzeige. Zudem muss man ausdrücklich beweisen, dass sie nicht „das offenkundige Ziel hatten“, einen Angriff auf einen Beamten zu provozieren. (…) Die Macron-Regierung versucht, die Verbreitung von Videos über die Polizei zu verhindern, weil sie sich bewusst ist, dass es enorme Opposition gegen die staatliche Unterdrückung der arbeitenden Bevölkerung gibt. Das „globale Sicherheitsgesetz“ sieht noch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Polizei vor. So legalisiert das Gesetz erstmals den Einsatz von Drohnen durch die Polizei zur Überwachung von Demonstrationen, was jetzt bereits praktiziert wird. Die Polizei soll außerdem mit Körperkameras ausgerüstet werden, die das Videomaterial direkt an ihre Präsidien übertragen. Das Gesetz sieht keine Einschränkungen für den Einsatz von Körperkameras und automatisierter Gesichtserkennungs-Technologie vor. Im Dezember hatte die Macron-Regierung eine Reihe von Dekreten herausgegeben, die die Bedingungen erweitern, unter denen die Polizei detaillierte Daten über die Bevölkerung sammeln kann, u.a. über die Ansichten und politischen Aktivitäten von Bürgern. Es schafft außerdem eine Klausel der aktuellen Polizeivorschriften ab, die ausdrücklich die Verwendung von Polizeiakten durch groß angelegte automatisierte Gesichtserkennungs-Technologie verbietet…“ Beitrag von Will Morrow vom 22. April 2021 bei wsws.org - Jeden Samstag wieder und auch am 30. Januar 2021: Zahlreiche Proteste quer durch Frankreich gegen das globale Polizeistaats-Gesetz
- Das neue Jahr in Frankreich beginnt, wie das alte endete: Mit Protesten gegen Macrons Polizeistaats-Gesetz
- Der (gewerkschaftliche) Widerstand gegen das Polizeistaats-Gesetz in Frankreich weitet sich auf das ganze Paket reaktionärer Gesetze der Macron-Regierung aus
-
- ach dem vermeintlichen Rückzug der Regierung wird am 05. Dezember in ganz Frankreich demonstriert: Keine „Neufassung des Artikels 24“ – ersatzlose Streichung aller Polizeistaats-Gesetze!
- Auch in Frankreich stirbt die Freiheit mit Sicherheit – eine halbe Million Menschen landesweit protestierte am 28. November 2020 dagegen: „Liberté, j’ecris ton nom“
Artikel von Bernard Schmid vom 29.11.2020 mit einer Fotogalerie der Demo in Paris - Frankreichweite Proteste gegen Macrons Polizeistaats-Gesetz gehen weiter: Journalisten-Gewerkschaften fordern Informationsfreiheit, die Polizei kämpft schlagfertig für „ihr Sicherheitsgesetz“…
- Beim frankreichweiten Massenprotest gegen Macrons Knebelgesetz übt die Polizei (vergeblich) schon mal dessen Umsetzung: Madame Le Pen ist begeistert – die demokratische Bewegung in Frankreich ganz und gar nicht
- „Proposition de loi «sécurité globale»: Vers un Etat de police?“ am 04. November 2020 beim Syndicat de la Magistrature ist die Stellungnahme der (nicht eben besonders radikalen) Verwaltungsgewerkschaft zum Gesetzespaket „Globale Sicherheit“ – worin direkt die Frage aufgeworfen (und bejaht) wird, ob dies der Weg zum Polizeistaat in Frankreich sei. (Eine Stellungnahme, die von zahlreichen weiteren Gewerkschaften, unter anderem auch SUD Solidaires und einige CGT-Gewerkschaften dokumentiert und unterstützt wurde). Die Gewerkschaft verweist dabei unter anderem darauf, dass dies ein Rückschritt im Vergleich zum (eigentlich gültigen) Pressefreiheitsgesetz von 1881 (!) sei, das ganze Verfahren durchgezogen worden sei, ohne die staatliche Datenschutzkommission CNIL auch nur zu konsultieren – und sich einreihe in all jene Maßnahmen des Ausnahezustandes seit 2015, die sich lediglich als Freifahrschein für Polizeigewalt und fürs Geschäftemachen privater Sicherheitsunternehmen erwiesen hätten…
- „Protestation syndicale (journalistes) et de la LDH contre la loi «sécurité globale»“ am 09. November 2020 beim Syndicollectif ist die gemeinsame Protesterklärung der Journalistengewerkschaft und einiger Menschenrechtsorganisationen gegen den neuen Vorstoß Macrons – die darin einen zentralen Angriff auf die Pressefreiheit sehen.
- „Entrave à la liberté de la presse et surveillance de masse: la nouvelle loi macroniste de «sécurité globale»“ von Emilie Rappeneau und Ivan du Roy am 06. November 2020 im Basta Mag ist eine „Gesamtwürdigung“ des Macrons Sicherheitspakets zu dem Anonymität der Polizei ebenso gehört, wie digitale Gesichtserkennung (Hinweis an die Unternehmer unter unserer Leserschaft -?: Gute Geschäftsmöglichkeit!) und zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen, die allesamt bisher bestehende Regelungen etwa des Datenschutzes außer Kraft setzen… Dort auch der Bericht über den wachsenden Widerstand: Forte mobilisation contre le projet de loi réprimant la diffusion d’images de violences policières
- Siehe dafür auch auf Twitter: #CettePhotoNexisteraPlus
- „Surveillance de masse, la France entre dans l’ère de Big Brother“ am 08. November 2020 bei Danactu-Resistance dokumentiert den Aufruf einer Reihe demokratischer Gruppierungen, eine Petition gegen das Gesetzespaket zu unterzeichnen, die insbesondere die Ablehnung der Paragrafen 21, 22 und 24 und des parlamentarischen Schnellverfahrens fordert.
- Und es gibt bereits eine Petition dagegen: Refus de la loi visant à empêcher la diffusion des images de violences policières