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In Frankreich künftig keine Bilder mehr von Polizeigewalt. Nicht, weil der „Polizei-Präsident“ Macron sie beenden will – sondern ihre Dokumentation verbieten

Dossier

fr-CettePhotoNexisteraPlusDa werden die Herren Lukaschenko und Seehofer aber neidisch sein: „… Es gab bereits mehrere Anläufe, dem Filmen von Polizeigewalt in Frankreich und dem Verbreiten des Bildmaterials auf sozialen Netzwerken ein Ende zu bereiten, in der nächsten Woche kommt ein neuer Vorschlag vors französische Parlament. Der Artikel 24 des Gesetzesvorschlags zur sécurité globale sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro vor für den Fall „einer Verbreitung, egal durch welches Mittel und Medium, des Bildes vom Gesicht oder eines anderen identifizierenden Elements eines Polizeibeamten, der im Rahmen einer Polizeioperation agiert“. Geknüpft ist das an eine Bedingung: „… wenn das Ziel darin besteht, der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit (i.O. „son intégrité physique ou psychique“) des Polizisten oder Gendarmen zu schaden…“ Wie will man dieses Ziel nachweisen? Wann liegt eine böswillige Nutzung, die usage malveillant, von der die für den Gesetzesentwurf verantwortliche Abgeordnete Alice Thourot spricht, vor, und wann ist eine Absicht dazu erkennbar? Liegt das im Ermessen des Polizisten, der gerade dabei gefilmt wird, wie er auf einen Demonstranten einprügelt oder eintritt?…“ – aus dem Beitrag „„Frankreich: „Keine Bilder mehr von Polizisten und Gendarmen auf sozialen Netzwerken““ von Thomas Pany an 09. November 2020 bei telepolis externer Link über die eindeutigste aller eindeutigen polizeistaatlichen Bestimmungen im Rahmen des „Globalen Sicherheitsgesetzes“ der Macron-Regierung (was, nicht zum ersten Mal, die Frage am Rande aufwirft, was eigentlich eine Präsidentin Le Pen hätte anderes machen sollen…) Siehe dazu auch weitere Stellungnahmen zum Sicherheitsgesetz à la Macron und Berichte von Protesten:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=181065
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