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Europäischer Gerichtshof kritisiert Frankreich wegen Verbots gewerkschaftlicher Tätigkeit in der Armee

Gleich mehrere Soldaten und Exsoldaten hatten seit 2007 vor den Gerichten ihr Recht auf gewerkschaftliche Organisation eingeklagt – nun sind diese Verfahren vor den europäischen Gerichtshof gelangt, der Frankreich wegen des absoluten Verbots gewerkschaftlicher Aktivität in der Armee einstimmig verurteilte und aufforderte, diesen Verstoß gegen §11 der europäischen Konvention abzustellen. Der Bericht La France condamnée parce qu’elle interdit les syndicats dans l’armée externer Link von Nathalie Guibert am 02. Oktober 2014 in Le Monde

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=66546
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