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Die „8 von Goodyear“: Französisches Berufungsgericht-Urteil gegen gewerkschaftliche Aktivität bleibt in Kraft!

Kampagnenplakat Goodyear Januar 2016Jedes Jahr im Januar: Dann urteilen französische Gerichte über den Kampf der Goodyear-Beschäftigten gegen die Werksschließung in Amiens (der letztlich nicht erfolgreich war, und die Gründe dafür werden weiterhin diskutiert) und die Blockaden und Besetzungen, die dabei organisiert worden waren. Im Januar 2016 hatte die erste Instanz in Amiens 8 Gewerkschafter zu jeweils zwei Jahren Gefängnis verurteilt, von denen 9 Monate ohne Bewährung vollzogen werden sollten. Im Januar 2017 urteilte die zweite Instanz,  Strafe und Strafmaß würden beibehalten, allerdings nun die gesamte Zeit in Bewährung – ein Teilerfolg, Ergebnis einer Solidaritätskampagne, die nicht nur von der Gewerkschaft CGT organisiert worden war, und bei der die Betroffenen stets noch einige Aktivitäten zusätzlich organisierten. Nun, im Januar 2018 hat das Berufungsgericht geurteilt – und im Wesentlichen das Urteil der zweiten Instanz bestätigt: Für sieben der acht Verurteilten nämlich, einer wurde frei gesprochen. Ein Urteil gegen die Gewerkschaftsfreiheit in Frankreich bleibt also in Kraft – der Widerstand dagegen wird fortgesetzt. Siehe dazu die Stellungnahme der CGT:

  • „Décision honteuse de la cour de cassation !“ am 26. Januar 2018 bei der CGT externer Link ist die Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes zum Urteil des Berufungsgerichts, das darin heftig kritisiert wird. Die CGT unterstreicht darin, dass der Widerstand gegen dieses exemplarische Urteil fortgesetzt werden wird, und dass die Leitlinie des Gewerkschaftsbundes es ist, die Einstellung aller Prozesse gegen Gewerkschaftsaktivitäten im ganzen Land zu fordern, denn gewerkschaftliche Freiheit sei nicht verhandelbar.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=127261
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