- Afghanistan
- Afrika
- Ägypten
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Antigua
- Äquatorialguinea
- Arabien - Arabische Welt
- Argentinien
- Armenien
- Aruba
- Aserbaidschan
- Asien
- Äthiopien
- Australien
- Bahamas
- Bahrain
- Bangladesch
- Barbados
- Belarus (Weißrussland)
- Belgien
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Botswana
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Dschibuti
- Ecuador
- El Salvador
- Elfenbeinküste
- Eritrea
- Estland
- Europa
- Fidschi
- Finnland
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Germany
- Ghana
- Grenada
- Griechenland
- Großbritannien
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Irak
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kanada
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Kongo (Demokratische Republik)
- Kongo (Republik)
- Korea - Volksdemokratische Republik
- Kosovo
- Kroatien
- Kuba
- Kuwait
- Laos
- Latein- und Zentralamerika
- Lesotho
- Lettland
- Libanon
- Liberia
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Madagaskar
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Malta
- Marokko
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Moldawien / Republik Moldau
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Neuseeland
- Nicaragua
- Niederlande
- Niger
- Nigeria
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Oman
- Österreich
- Pakistan
- Palästinensische Gebiete - Westbank und Gaza
- Palau
- Panama
- Papua-Neuguinea
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Ruanda
- Rumänien
- Russland
- Salomonen
- Sambia
- Sankt Lucia
- São Tomé und Principe
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Schweiz
- Senegal
- Serbien
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Somalia
- Spanien
- Sri Lanka
- Südafrika
- Sudan
- Südkorea
- Südsudan
- Suriname
- Swasiland/Eswatini
- Syrien
- Tadschikistan
- Taiwan
- Tansania
- Thailand
- Timor-Leste
- Togo
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechien
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Ukraine
- Ungarn
- Uruguay
- USA
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Westsahara - Demokratische Arabische Republik Sahara
- Zentralafrikanische Republik
- Zypern
- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Oberster Gerichtshof Frankreichs fällt Grundsatzurteil: Uber-Fahrer sind Angestellte!
„Das Kassationsgericht in Paris bestätigte damit am Mittwoch (3. März 2020) ein früheres Urteil eines französischen Arbeitsgerichtes. Die Arbeitsbeziehung zwischen dem Uber-Fahrer und der Plattform sei rechtlich als Arbeitsvertrag zu sehen, so das Gericht. Die Entscheidung könnte nun weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens in Frankreich haben. Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts wie Mindestlohn, Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie das Recht, sich an ein Arbeitsgericht wenden zu können, könnten auf Uber angewendet werden. Bisher gelten die Uber-Fahrer und Kuriere anderer Apps offiziell als Selbstständige und haben damit nicht die gleichen Rechte wie Angestellte…“ aus der dpa-Meldung „Französisches Gericht: Ex-Uber-Fahrer hat Angestellten-Rechte“ am 05.03.2020 bei heise news , die dem besonders ausbeuterischen „Geschäftsmodell“ Uber Probleme voraus sagt… Siehe dazu eine weitere aktuelle Meldung mit der Grundargumentation des Gerichts sowie zwei gewerkschaftliche Stellungnahmen in denen auch Konsequenzen für die Politik der Regierung deutlich gemacht werden:
- „Französisches Gericht: Ex-Uber-Fahrer hat Angestellten-Rechte“ am 04. März 2020 bei der Wirtschaftswoche online meldet zur Argumentation des Gerichts bei seinem Urteil: „… In dem nun entschiedenen Fall hatte ein Ex-Fahrer wegen der Schließung seines Accounts geklagt. Er betonte, ein Angestellter zu sein und damit das Recht zu haben, das Unternehmen vor einem Arbeitsgericht unter anderem auf Entlassungsentschädigungen und Nachzahlungen verklagen zu können. Die Fahrer träten mit der Anmeldung einem Transportdienst bei, der von Uber „erstellt und vollständig organisiert“ sei, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Die Fahrer könnten keine eigene Kundschaft aufbauen oder ihre eigenen Tarife festlegen und müssten einer bestimmten Route folgen…“
- „UBER: quand connexion rime avec subordination!“ am 05. März 2020 bei Force Ouvrière ist die Stellungnahme der an dem Prozess beteiligten Föderation, in der unterstrichen wird, dass die Begründung des Urteils des Gerichts genau dieselben Punkte beinhalte, wie die gewerkschaftliche Argumentation, die die geschäftlichen Vorgaben des Unternehmens als zentral ansehe.
- „Economie de plateforme: vers moins de précarité?“ am 05. März 2020 beim Gewerkschaftsbund SUD Solidaires ist die Stellungnahme der alternativen Föderation, in der das Urteil begrüßt wird als ein möglicher Schritt zur Reduzierung prekärer Arbeitsverhältnisse und darauf hingewiesen, dass dies auch eine Niederlage für die französische Regierung sei, die viel Aufwand betreibe mit ihrer Propaganda für das „Jobwunder“ digitaler Plattformen…
Siehe auch:
- USA: Ein Ergebnis langer Kämpfe: Der kalifornische Senat verabschiedet ein Gesetz, das Uber & Co verpflichtet, Fahrer zu beschäftigen. Uber „fürchtet um sein Geschäftsmodell“ – hoffentlich zu Recht…
- Schweiz: Nach dem ersten Streik: In der Schweiz wird Uber als „normaler“ Arbeitgeber gesehen
- Großbritanien: Zwei Mitglieder der Alternativgewerkschaft IWGB vor Gericht abermals erfolgreich: Uber muss seine 40.000 Fahrer in London als Angestellte bezahlen – inklusive Mindestlohn und Britisches Gerichtsurteil: Uber-Fahrer sind Angestellte