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Nach früherer Selbstmordwelle bei der französischen Telekom (seit 2013 Orange): Hochrangige Unternehmenschefs müssen sich voraussichtlich strafrechtlich verantworten
Artikel von Bernard Schmid vom 8.7.2016
Es war eine regelrechte Selbstmord-„Epidemie“, die in den Jahren von 2006 bis 2009 unter den abhängig Beschäftigten der früheren französischen Telekom (France Télécom) – inzwischen umbenannt in Orange – wütete. Sechzig Suizide, die mutmaßlich mit den Arbeitsbedingungen, mit Stress und „Ausgebranntfühlen“ zusammehingen, wurden verzeichnet, 35 davon in den Jahren 2008 und 2009. (Wir berichteten, vgl. http://archiv.labournet.de/internationales/fr/exptt.html und sammelten unter http://archiv.labournet.de/internationales/fr/telecom.html) Im September 2009 erstattete die linke Basisgewerkschaft bei Post und Telekom, SUD-PTT, daraufhin Strafanzeige gegen das Unternehmen.
Und nun geschieht, mit einigen Jahren Zeitverzögerung, das eher Unvorgesehene: Die staatliche Justiz schickt sich nach mehrjähriger Ermittlung tatsächlich dazu an, einige (frühere) hohe und höchste Unternehmensführer vor ein Strafgericht zu schicken. Die Pariser Staatsanwaltschaft legte am 22. Juni dieses Jahres eine 193 Seiten umfassende Anklageschrift vor, die jedoch erst in dieser Woche durch die Presse besprochen wurde. Der zuständige Untersuchungsrichter muss dem noch zustimmen.
Voraus gingen vier Jahre währende Untersuchungen durch dessen Amtsvorgänger, den damals zuständigen Richter Pascal Gand: Er wertete Excel-Tabellen und PowerPoint-Dateien des Managaments aus, befragte Dutzende von abhängig Beschäftigten als Zeugen und Zeuginnen, ging Tausende von E-Mails aus dem Management durch.
Doch das Erdbeben hat bereits begonnen, auch wenn die untersuchungsrichterliche Anordnung zur Anklageerhebung noch aussteht. Denn was die Staatsanwaltschaft fordert, ist neu: Sieben höchste Unternehmensleiter sowie die frühere France Télécom als juristische Person sollen sich direkt und unmittebar strafrechtlich verantworten müssen. Anklage erhoben wird – sofern es dazu kommt, aber es darf als wahrscheinlich gelten – wegen des Tatbestands des Mobbing (französisch: harcèlement moral, wörtlich „moralische Belästigung“), dass eit 2001 als Straftbestand definiert ist.
Dieser Tatbestand ist dann gegeben, wenn jemand – ein beruflicher Vorgesetzter oder ein Kollege/ eine Kollegin am Arbeitsplatz – „durch wiederholte Handlungen“ (es geht umHandlungen vorsätzlicher Art) „die Arbeitsbedingungen der betreffenden Person verschlechtert“ und dadurch entweder ihren „Gesundheitszustand beeinträchtigt“ oder aber „die berufliche Zukunft“ einer/s abhängig Beschäftigten trübt oder zerstört.
Laut Auffassung der Staatsanwaltschaft liegen die Tatbestandsvoraussetzungen in diesem Falle vor. Denn seit einem Seminar der führenden Manager von France Télécom am 20. Oktober 2006 war es bewusste Politik seitens des Unternehmens, möglichst viele Lohnabhängige zum Verlassen desselben zu bewegen. Anlässlich des erwähnten Seminars wurden Zahlen präsentiert: 22.000 Lohnabhängige (von damals insgesamt 110.000) sollten gehen, 14.000 den Arbeitsplatz wechseln, und 6.000 neue sollten eingestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, war jedes Mittel recht: Für ganze Unternehmensbestandteile wurde der Umzug angeordnet, Lohnabhängigen wurden wochenlang in leeren Büros – ohne Stuhl und Tisch – stationiert und dort allein gelassen; auf Seminaren übten Manager sich nicht in Motivationstraining, sondern in Motivationsverlust-Training für ihre Untergebenen. Das Gehalt dieser Manager – jedenfalls in seine variablen Bestandteilen – hing davon ab, wieviele Lohnabhängige sie zum „Hinschmeißen“ bewegen konnten.
Ausgebrannte, verzweifelte, unter Druck gesetzte, sich „unnütz“ fühlende Lohnabhängige brachten sich daraufhin um. Dutzendweise.
Ex-Unternehmenschef Didier Lombard (ja, der frühere Big Boss in Person), sein Stellvertreter Louis-Pierre Wenes, ihr früherer Personaldirektor Olivier Barberot sowie die frühere französische Telekom als juristische Person sollen in persönlicher Verantwortung als Täter angeklagt werden. Wegen „Beihilfe“zur Tat (Mobbing) angeklagt werden sollen vier weitere Manager (u.a. zwei frühere Regionaldirektoren): Nathalie Boulanger, Jacques Moulin, Guy-Patrick Cherouvrier und Brigitte Bravin-Dumont.
Und dies ist tatsächlich neu.
Didier Lombard hatte sich im Laufe der Ermittlungen darauf herauszureden versucht, die bei dem Seminar im Oktober 2006 präsentierten Zahlen (22.000 Abgänge,…) seien keine „Ziele“ gewesen, sondern lediglich „Prognosen“ und „Kalkulationen“.
Die Staatsanwaltschaft ist ihm dabei nicht geholfen. Fortsetzung demnächst!
Vgl.: