»
Belgien »
»

Die belgische Justiz macht deutlich, was wirklich strafbar ist: Auf ein Auto mit Flüchtlingen schießen und dabei ein Kind töten – macht 1 Jahr auf Bewährung. Das Auto der Flüchtlinge fahren: Vier Jahre. Ohne…

Demonstration in Mons am 18.5.2018 fordert nach Kindermord den Rücktritt des InnenministersMehr als zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf ein zweijähriges Kind in einem Fluchtauto hat die belgische Polizei in ihrem entsprechenden Handbuch ihre Orientierung verändert: Geschossen, wenn Wagen die Flucht ergreifen, darf seit dem Oktober 2020 nur noch werden, wenn ganz „außerordentliche Umstände“ vorliegen, die allerdings nicht genauer definiert werden, aber dennoch ist es eine Einschränkung gegenüber vorher. In der Meldung „Belgique: Suite à la mort de Mawda, la police change ses règles“ am 15. Februar 2021 bei Secours Rouge externer Link wird dies so vermeldet – und dabei ergänzt, dass in dem „Mawda-Prozess“ nunmehr die Urteile gefällt worden seien. Der Todesschütze erhielt ein Jahr Gefängnis – auf Bewährung, der Fahrer des Fluchtautos dagegen vier Jahre Gefängnis – „natürlich“ ohne Bewährung… Siehe dazu auch den Hinweis auf einen unserer damaligen Berichte zu den Todesschüssen:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=186681
nach oben