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Recht auf Nichterreichbarkeit in Belgien: Beamte dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mehr kontaktiert werden – wird auf Privatwirtschaft ausgeweitet

Recht auf Nichterreichbarkeit: Einfach mal den Stecker ziehen!„Belgische Beamtinnen und Beamte dürfen nicht mehr von ihren Vorgesetzten in der Freizeit gestört werden. Das schreibt ein Gesetz vor, das seit dem 1. Februar in Kraft ist. Noch in diesem Jahr will sich die Regierung mit der Ausweitung auf die Privatwirtschaft beschäftigen. Die hält wenig von festen Regeln. Unternehmen bräuchten Flexibilität, so die Bosse. Das Recht auf Nichterreichbarkeit, auf Flämisch »Deconnectierecht«, beinhaltet zwei Grundsätze: Erstens darf ein Beamter außerhalb der regulären Arbeitszeit nur noch »kontaktiert werden, wenn es um außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle geht, die ein Handeln erfordern, das nicht bis zur nächsten Arbeitsperiode warten kann« (…) Zweitens darf den Beamten kein Nachteil entstehen, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht ans Telefon gehen oder keine dienstlichen Mails lesen. (…) Das EU-Parlament hat die EU-Kommission vor einem Jahr aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz für alle Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, aber die Mühlen in Brüssel mahlen bekanntlich sehr langsam. Frankreich preschte bereits 2017 vor und verbot den Unternehmen, die Belegschaft außerhalb der Arbeitszeit zu belästigen. Das Parlament in Portugal verabschiedete im November ein ähnliches Gesetz…“ Artikel von Gerrit Hoekman in der jungen Welt vom 8. Februar 2022 externer Link

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