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Nach dem Ende des Streiks in der Textilindustrie in Bangladesch eine Welle von Entlassungen – per Aushang

Streikende Textilarbeiterinnen demonstrieren in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch am 11. Januar 2019Das „Verfahren“ der Textil-Unternehmen zur Bestrafung streikender Arbeiterinnen und Arbeiter in den industriellen Zentren rund um die Hauptstadt Bangladesch ist ziemlich einfach: An den Werkstoren werden Listen aufgehängt von Beschäftigten, die den Betrieb nicht mehr betreten dürfen. In den verschiedenen Berichten diverser Medien über den Beginn dieses Rachfeldzuges für die erlittene faktische Niederlage wird nirgends die Frage aufgeworfen, ob solch selbstherrlliches Vorgehen in irgendeiner Weise mit Arbeitsgesetzen vereinbar wäre – weswegen man davon ausgehen kann, dass diese Gesetze solches Vorgehen entweder zulassen, oder eben dass die Regierung und die Behörden ungesetzliches Vorgehen der Textilunternehmen einmal mehr unterstützen. In dem Bericht „Hundreds sacked after Bangladesh garment strikes“ am 17. Januar 2019 beim Business Recorder externer Link wird ein Gewerkschaftssprecher mit der Aussage zitiert, in den ersten drei Tagen nach Beendigung des Streiks hätten mindestens 750 Beschäftigte verschiedener Unternehmen so von ihrer Entlassung erfahren: Auf Zettel an den Toren, inklusive Namensnennung und Foto. Die Polizei, so der Gewerkschafter weiter, habe ihm „geraten“ keinen Ärger zu machen (woran sich offenbar die Gewerkschaften zu halten gedenken), alle Entlassenen hätten Akte des Vandalismus begangen, was diese feine Truppe ja nur von ihren besitzenden Freunden wissen kann… Siehe dazu auch den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zur Streikbewegung in Bangladesch, worin die beginnende – besser: fortgesetzte – Repression nach Streikende bereits Thema war:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=142922
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